Fachbeiträge & Kommentare zu Direktionsrecht

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Annahme... / 1.1.1.1 Tatsächliches Angebot

Für Annahmeverzug im ungekündigten Arbeitsverhältnis hält die Rechtsprechung an der Konstruktion des Bürgerlichen Gesetzbuchs fest, dass grundsätzlich nur ein tatsächliches Angebot den Arbeitgeber in Annahmeverzug setzen kann.[1] Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die Arbeitsleistung demzufolge zur rechten Zeit, am rechten Ort, in der rechten Art und Weise und als Leistun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Kausalität

Rz. 13 Für die Vertretungsfälle des § 21 Abs. 1 gelten die allgemeinen für den Sachgrund der Vertretung von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze. Damit ein Vertretungsfall als Befristungsgrund anerkannt werden kann, ist daher stets erforderlich, dass durch den zeitweisen Ausfall eines beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers ein als (nur) vorübergehend eingeschätz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2.1 Gesetzliche Regelungen

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts gemäß §§ 106 Satz 2 GewO, 315 BGB neben Ort und Zeit vor allem auch den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Der Arbeitgeber ist zudem berechtigt, Weisungen hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb zu erteilen; er kann also auch anordnen, wie sich Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 2 Aufdeckung von Rechtsverletzungen als Nebenpflicht des Arbeitnehmers

Auch ohne Einführung eines speziellen Hinweisgeber-Verfahrens kann für Arbeitnehmer aus verschiedenen Gesichtspunkten die Pflicht bestehen, bestimmte rechtswidrige Umstände dem Arbeitgeber zu melden. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine Ausprägung der allgemeinen Treue- und Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers. In der Praxis kann der Arbeitgeber diese Nebenpflicht im Rahm...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing: Aufdeckung ... / 6 Sanktionen

Wie bereits dargestellt, zeigen die gesetzlichen Regelungen sowie die Rechtsprechung Grenzen für rechtmäßiges Whistleblowing auf. Wer diese einhält, darf keine arbeitsrechtlichen Sanktionsmaßnahmen erfahren. Werden die Grenzen allerdings verletzt, darf der Arbeitgeber Sanktionen ergreifen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts gemäß § 106 Satz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Job-Sharing / 1.1 Weisungsrecht und Arbeitsplan

Beim Job-Sharing-Arbeitsverhältnis bestehen zwischen den einzelnen Job-Sharern, die sich den Arbeitsplatz teilen, keine Rechtsbeziehungen. Die Aufstellung eines Arbeitsplans ist allerdings Sache der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer. Sie legen eigenverantwortlich ihre Arbeitszeiten fest. Hier unterscheidet sich das Job-Sharing-Arbeitsverhältnis von anderen Teilzeitarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schichtarbeit / 1 Rechtsgrundlage

Es gibt keine gesetzliche Definition der Schichtarbeit. Lediglich arbeitszeitrechtlich findet sich eine Normierung in § 6 ArbZG. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Schichtarbeit ist häufig entweder im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Individualarbeitsvertrag geregelt oder ergibt sich aus Betriebs- oder Branchenüblichkeit. Hinweis Einseitige Anordnung durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schichtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus und wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht. Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.1.1 Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses

Endet während eines Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers die Höchstanspruchsdauer auf Krankengeld, muss das Arbeitsverhältnis nicht beendet werden, um Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung zu beziehen. Ein Aufrechterhalten der "rechtlichen Hülle Arbeitsverhältnis" kann z. B. dann sinnvoll sein, wenn der Arbeitnehmer dadurch Anwartschaften bei einer betrieblichen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeber: Merkmale und F... / 1 Arbeitgeber im Sinne der Sozialversicherung

Arbeitgeber im Sinne der Sozialversicherung kann jede natürliche oder juristische Person sein, zu der der Arbeitnehmer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht. Der Betriebsinhaber, in dessen Namen der Betrieb geführt wird, ist Arbeitgeber. Im Allgemeinen wird der Arbeitgeber mit dem Unternehmer identisch sein, notwendig ist das aber nicht. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsunfähigkeit / 1 Arbeitsvertragliche und tarifliche Regelungen

Bei einer Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage nach den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, vor allem in Bezug auf den Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Vorrangig ist zu klären, ob der Arbeitsvertrag oder tarifliche Vorschriften Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen. Mögliche Regelungen können z. B. eine Auflösung oder auch lediglich ein Ruhen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonntagsarbeit / 2 Ausnahmen

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers nach § 106 Satz 1 GewO kann die Anordnung von Sonn- und Feiertagsarbeit umfassen, wenn dies nicht einzelvertraglich oder kollektivrechtlich ausgeschlossen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt.[2] Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in § 10 ArbZG geregelt. Sofern die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsort / Arbeitsrecht

Normalerweise ist die Arbeit im Betrieb des Arbeitgebers zu leisten. Arbeitgeber sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den jeweiligen Einsatzort im Arbeitsvertrag festzuhalten. Diese Pflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 4 NachwG. Weist der Arbeitsvertrag keinen Einsatzort auf bzw. ist dieser nicht genau definiert, kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch mac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 3 Urlaubserteilung

Auch wenn dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch zusteht, ist er nicht berechtigt diesen eigenmächtig anzutreten. Vielmehr muss der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die zeitliche Lage und die konkrete Dauer des Urlaubs bestimmen. Hierbei hat der Arbeitgeber jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen: Nach § 315 BGB bzw. § 106 Satz 1 GewO muss der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jobcenter / 2.1 Aufgaben

Die gemeinsame Einrichtung führt die Aufgaben nach dem SGB II durch. Den Trägern (das sind weiterhin die BA und die Kommune) obliegt die Verantwortung für das rechtmäßige und zweckmäßige Erbringen der Leistung. Sie haben in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich (Zuweisung ergibt sich unverändert aus § 6 Abs. 1 SGB II) gegenüber der gemeinsamen Einrichtung ein Weisungsrecht. Die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abordnung / 2 Umsetzung

Grundsätzlich ist die Abordnung vom Weisungsrecht des § 106 GewO gedeckt. Der Arbeitgeber kann vorgeben, was, wann und auch wo gearbeitet wird. Bei einer Abordnung müssen aber die Interessen des Arbeitnehmers am Beibehalt des Arbeitsplatzes berücksichtigt und gegenüber den arbeitgeberseitigen Interessen abgewogen werden.. Wenn das sogenannte billige Ermessen gewahrt ist, mus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.1 Schutzvorschriften für Nachtarbeitnehmer

Die Vorschriften des ArbZG zur Nachtarbeit knüpfen nicht an die Leistung von Arbeit zu Nachtzeit, sondern an den Begriff des "Nachtarbeitnehmers" an. Nachtarbeitnehmer i. S. d. ArbZG sind nach § 2 Abs. 5 ArbZG Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 1 Ausübung und Einschränkung des Weisungsrechts

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schränkt das Weisungsrecht des Arbeitgebers ein. Aber auch dann, wenn Weisungen des Arbeitgebers mit Zustimmung des Betriebsrats erteilt werden, müssen sie "billigem Ermessen" genügen. Der Umfang des Mitbestimmungsrechts richtet sich nach dem durch die zwingenden gesetzlichen und tariflichen Vorschriften ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / Zusammenfassung

Überblick Die Lage der Arbeitszeit unterliegt grundsätzlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage; gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der vorübergehenden Verlängerung oder...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Arbeitsze... / 2.1 Allgemeines

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Gesetzliche Regelungen, die das Mitbestimmungsrecht unmittelbar einschränken, gibt es nicht. Das Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Kapitalgesellsch... / 3.3.2 Willensbildung, Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Das oberste Willensbildungsorgan der GmbH ist die Gesellschafterversammlung; sie besteht aus den Gesellschaftern. Grundsätzlich hat sie in den gesellschaftlichen Fragen die Entscheidungskompetenz, die teilweise durch den Gesellschaftsvertrag auf die Geschäftsführung übertragen werden kann. Zwar ist das GmbHG anders als das AktG grds. dispositiv, d. h. der Gesellschaftsvertra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.1 Abweichende manteltarifliche Regelungen

Der TVöD sieht zwar für die Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit einen Zeitraum von bis zu einem Jahr vor und lässt die Einführung von Arbeitszeitkonten – mit weit reichenden Entscheidungsrechten der Beschäftigten – zu. Zuschlagspflichtige Überstunden entstehen im TVöD jedoch bereits bei Überschreiten der innerhalb von zwei Wochen geplanten Arbeitszeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit / 3 Zeitliche Lage der Arbeitszeit

Die konkrete Lage der Arbeitszeit kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Gesetzliche Regelungen gelten für Mütter [1] und Jugendliche.[2] Bei der Festlegung der Lage der Arbeitsz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 1 Stellung des Fremd-Geschäftsführers im Arbeitsrecht

Bei entgeltlicher Tätigkeit des Geschäftsführers handelt es sich um einen freien Dienstvertrag, auf den die Regeln eines Dienstvertrags Anwendung finden (§§ 611 bis 630 BGB). GmbH-Geschäftsführer sind nach Auffassung des BGH keine Arbeitnehmer (BGH, Urteil v. 29.1.1981, II ZR 92/80). Allerdings differenziert die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, danach kann im Einzel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 3.6.6 Schichtpläne

Grundsätzlich ist eine betriebliche Übung bei jedem Verhalten des Arbeitgebers denkbar. Bei Fragen der Arbeitsorganisation eines Betriebs (wie etwa bei Schichtplänen) ist eine betriebliche Übung nur ausnahmsweise anzunehmen, da diese Fragen regelmäßig auf kollektiver Ebene oder durch Ausübung des Direktionsrechts geregelt werden.[1] Aus einer bestimmten Personaleinsatzplanung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Werkvertragsarbeitnehmer-Ve... / 3 Voraussetzungen für das Vorliegen eines Werkvertrags

Für das Bestehen eines Werkvertrags sind grundsätzlich folgende Merkmale typisch: Vereinbarung und Erstellung eines konkret bestimmten Werkergebnisses bzw. Veränderung einer Sache. Eigenverantwortliche Organisation aller sich aus der Übernahmeverpflichtung ergebenen Handlungen durch den Werkunternehmer (unternehmerische Dispositionsfreiheit, auch in zeitlicher Hinsicht). Keine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Fremd-Geschäftsführer / 2 Stellung des Fremd-Geschäftsführers in der Sozialversicherung

Fremd-Geschäftsführer und Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer, die dem Weisungsrecht durch die Gesellschafter unterworfen sind, werden von der Sozialversicherung als versicherungspflichtig eingestuft und sind damit Pflichtmitglied der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei Überschreiten der sog. Versicherungspflichtgrenze (Jahresar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 2 Pflicht zur gewissenhaften und ordnungsgemäßen Leistungserfüllung (§ 41 Satz 1 BT-V)

§ 41 Satz 1 BT-V stellt klar, dass die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung gewissenhaft und ordnungsgemäß auszuführen ist. Nicht ausdrücklich normiert ist der von den Beschäftigten zu erfüllende Leistungsmaßstab. Unter "gewissenhaft" wird nach der allgemeinen Definition im Duden "mit großer Genauigkeit und Sorgfalt vorgehend" verstanden.[1] Dies umfasst aus Sicht des Arb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Besteuerung bei Errichtung

Rz. 309 Die Erstausstattung einer ausländischen Familienstiftung stellt gem. §§ 3 Abs. 2 Nr. 1, 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG einen erbschaft- und schenkungsteuerpflichtigen Vorgang dar, sofern der Stifter aufgrund seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland als Inländer unbeschränkt steuerpflichtig ist.[457] Behält sich der Stifter umfassende S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Einordnung im internationalen Kontext, Normenpyramide

Rz. 7 Der Schutz der Schwangeren und der nachgeburtliche Schutz der Mutter ist in einer globalen Wirtschaftswelt Grundlage einer arbeitspolitischen und sozialpolitischen Entwicklung von internationaler Bedeutung. Der Einführung des Mutterschutzgesetzes ging eine internationale Diskussion über den Schutz von Frauen und Müttern in der Arbeitswelt voraus und die Bemühungen um V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Aufbau des Mutterschutzgesetzes ist in Abschnitt 2 "Gesundheitsschutz" unterteilt in den "arbeitszeitlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 1) sowie den "ärztlichen Gesundheitsschutz" (Unterabschnitt 3). Wichtigster und umfangreichster Regelungsteil ist jedoch der "betriebliche Gesundheitsschutz", der im 2. Unterabschnitt in den §§ 9 ff. geregelt ist und dem Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Definition der Arbeitsbedingungen (Arbeit, Arbeitsorganisation, Arbeitsplatz)

Rz. 40 Zu den in § 9 Abs. 1 Satz 1 relevanten Arbeitsbedingungen gehören die unmittelbaren Umstände der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung. Neben dem eigentlichen Inhaltsbereich, also der Tätigkeit, sind das die mit dem Arbeitsbegriff, der Arbeitsorganisation und dem Arbeitsplatz umschriebenen Arbeitsbedingungen. Rz. 41 Der Begriff der "Arbeit" ist nach der Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Begriff der unverantwortbaren Gefährdung (Abs. 2)

Rz. 71 Unverantwortbare – und damit nicht hinnehmbare – Gefährdungen der Frau oder ihres (ungeborenen) Kindes sind nach § 9 Abs. 2 Satz 1 durch den Arbeitgeber auszuschließen und können möglicherweise auch zu einem Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG (bzw. – im Fall der Heimarbeit – zu einem Verbot der Ausgabe von Heimarbeit nach § 13 Abs. 2 MuSchG) führen. De...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Schritt 2: Arbeitsplatzwechsel (§ 13 Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 28 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 ist – wenn unverantwortbare Gefährdungen nicht durch die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nach Nr. 1 ausgeschlossen werden können oder dies wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar ist – ein Arbeitsplatzwechsel vorzunehmen. Ist die Durchführung von technischen oder organisatorischen Maßnahmen nicht geeignet oder kan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5.1 Beteiligung des Betriebsrates an Umgestaltungen und anderen Schutzmaßnahmen

Rz. 52 Allgemein hat der Betriebsrat nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen Unfallverhütungsvorschriften (…) durchgeführt werden. Dazu zählen die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie oder die Unfallverhütungsvorschriften. Die Mitwirkung des Betriebsrates beim Arbeits- und Unfallschutz ist von allgemeiner Bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation

Rz. 13 Das Umgestaltungsgebot erfasst auch die Arbeitsorganisation. Zur Arbeitsorganisation gehört die konkrete betriebliche Gestaltung des Arbeitsablaufes wie konkrete Arbeitsabläufe und einzelne Arbeitsschritte, Produktionsanweisungen oder Bearbeitungsvorgaben, Arbeitszeit (Beginn und Ende der täglichen Anwesenheit), Pausen und Erholungszeiten oder das Arbeitstempo (wie etwa Ak...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Arbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich nicht allein im Mutterschutz, auch wenn der Gesetzgeber in der Neufassung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 den Schwerpunkt der Novellierung auf dieses Thema legte und das Instrument für den Mutterschutz stärkte. Im Bereich des Mutterschutzrechts soll der Gedanken der Prävention und Teilhabe gestärkt werden, so die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Information an alle Beschäftigte

Rz. 26 Nach Abs. 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG zu informieren. Die Regelung übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 2 Satz 1 MuSchArbV. Der Arbeitgeber ist nach dem Wortla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit (§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Umfang und Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes

Rz. 36 Die Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes richtet sich nach dem Schutzzweck der Norm. Das Beschäftigungsverbot besteht so lange, wie die Gefährdungslage durch Wegbleiben (Vermeidung der Gefährdung der Schwangeren oder Stillenden) ausgeschlossen werden muss. Im Zweifel wird in der betrieblichen Praxis die betreffende Arbeitnehmerin während des gesamten Zeitrau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 12 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Stillzeit im Hinbli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Normzweck und Systematik

Rz. 1 § 13 trifft nähere Bestimmungen zur Umsetzung der zu ergreifenden Schutzmaßnahmen, insbesondere zu ihrer Rangfolge und dem Zeitpunkt, zu dem sie umzusetzen sind. Voraussetzung für die Anwendung der Schutzmaßnahmen nach § 13 ist die Feststellung, dass unverantwortbare Gefährdungen vorliegen. Diese wiederum ergeben sich aus den Feststellungen nach § 9 MuSchG ("unverantwo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.4 Erweitertes Direktionsrecht

Rz. 15 Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber der Frau auch eine Tätigkeit zuweisen, die nicht der vertraglich vereinbarten Tätigkeit entspricht. Zur Vermeidung eines weiteren Beschäftigungsverbots steht dem Arbeitgeber ein erweitertes Direktionsrecht zu. Das ist nunmehr auch in § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber darf der Schwangeren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.2 Billiges Ermessen

Rz. 11 Der Arbeitgeber muss allerdings – wie bei jeder Anwendung des Direktionsrechts – billiges Ermessen ausüben. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen hat der Arbeitgeber sein Weisungsrecht gem. § 106 GewO nach billigem Ermessen auszuüben. Das verlangt von ihm eine Abwägung der wechselseitigen berechtigten Interessen unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Wertentsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Vertragsgerechte Beschäftigung

Rz. 7 Das Recht auf Beschäftigung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen. Diese vertraglich vereinbarten Bedingungen sind – ebenso wie bei der Ausübung des Weisungsrechts – die äußerste Grenze der Beschäftigung, die die Frau nach Ende des Beschäftigungsverbots auszuüben hat. Die Frau hat andererseits grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihr eine and...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5.1 Grundsatz

Rz. 10 § 25 enthält kein Recht der Frau auf Zuweisung des bisherigen Arbeitsplatzes. Im Rahmen seines Weisungsrechtes kann der Arbeitgeber ihr unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 106 GewO einen anderen, der vertraglichen Vereinbarung entsprechenden Arbeitsplatz zuweisen.[1] Praxis-Beispiel Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes Frau F ist eingestellt als kaufmännisc...mehr