Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 2 Inhalt

Der BFH hat die Möglichkeit einer solchen grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung bestätigt. Dies ist bemerkenswert, weil die Überlassung eines im Ausland belegenen Grundstücks erfolgt. Nach dem einschlägigen DBA war das entsprechende Besteuerungsrecht für die hieraus entstehenden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen im Ausland. Obwohl es zu keinem Verlust an deutschem Ste...mehr

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Multilaterales Instrument –... / 4 Beratungshinweise

Für die Praxis ist es wichtig, dass nur das jeweilige DBA zwischen den Vertragsstaaten mit seinen späteren Änderungen sowie die ergänzenden Protokolle und Notwechsel für die Bearbeitung des praktischen Falls entscheidend ist. Vielmehr hat das OECD-Musterabkommen als solches allenfalls den Charakter einer Interpretationshilfe, aber keine rechtliche Bindung zwischen den Staate...mehr

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Holding – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die Wahl des Holdingstandorts ist in hohem Maße von steuerlichen Faktoren abhängig. Hierbei spielen nicht nur die tatsächlichen Regelungen eine Rolle, sondern insbesondere auch das bestehende DBA-Netz sowie die Möglichkeiten zur Erlangung von Planungssicherheit, etwa durch eine Ruling-Praxis. Steuerlich ist eine Reihe von Maßnahmen zu beachten, die zu Problemen führen können....mehr

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Verbundene Unternehmen – AB... / 2.4 Geschäftsleitung, Kontrolle, Kapital

Die Definition der Kriterien für eine Verbundbeziehung im OECD-MA ist vage.[1] Die Begriffe "Geschäftsleitung", "Kontrolle", "Kapital", "gesellschaftsrechtliche Verflechtung" und "Einflussnahme" werden ebenso wenig definiert wie die Möglichkeiten der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligung. Die OECD vertrat in ihren Verrechnungspreis-Richtlinien die Auffassung, dass eine s...mehr

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Unternehmensgewinne – ABC I... / 1 Systematische Einordnung

Bei Unternehmensgewinnen handelt es sich um eine der im OECD-MA aufgeführten Einkunftsarten. Systematisch wird dadurch die Einschränkung eines ggf. innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechts durch ein DBA vorgenommen. Zu den Unternehmensgewinnen rechnen auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ergänzt werden die Regelungen um die Normierung eines Maßstabs für die in...mehr

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EU-Streitbeilegungsrichtlin... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen des OECD-Projekts "Base Eerosion and Profit Shifting (BEPS)" wurde auch diskutiert, inwieweit durch neue Instrumente eine bessere Vermeidung der Doppelbesteuerung erfolgen kann. Die Europäische Union hat diese Diskussion im Rahmen der am 10.10.2017 veröffentlichten EU-Richtlinie über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU[1] aufgegri...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 2 AO weitet die allgemeinen Mitwirkungspflichten des Beteiligten für den Fall aus, dass sich der Sachverhalt auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs der AO erstreckt. Die Erweiterung schlägt sich in Sachaufklärungs-, Beweismittelbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflichten sowie in der Möglichkeit nieder, unter bestimmten Umständen besondere Erklärungs- und Versic...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Anwendungsbereich

Wann wird das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt? Fraglich ist, wann das Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Da der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG insoweit nahezu wortlautidentisch mit den übrigen Entstrickungsnormen des § 4 Abs. 1 S. 3 ff. EStG respektive § 12 Abs. 1 KStG ist, kann auf die Auslegung im Kontext der vorgenannten Vorsch...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 10. Nichtanwendung des ATE

Wie schon der ATE 1983 sind auch im ATE 2022 Fälle benannt, in denen die Begünstigungen nicht anzuwenden sind (ATE 2022 Rz. 11). Dabei verzichtet der ATE 2022 auf die aus historischen Gründen überholte – im ATE 1983 aber noch enthaltene – Nichtanwendung bei der Beschäftigung in der DDR oder Berlin (Ost). Für VZ ab 2023 ist der ATE nicht anzuwenden, soweit der Arbeitslohn unmit...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 3. Bewertung

Die Entscheidung ist nach der hier vertretenen Auffassung stringent. Durch eine Verknüpfung der Ersatzwegzugstatbestände mit einem "oder" sind die vorliegenden Tatbestände nebeneinander zu prüfen. Der Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. verlangt allein die Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person. Dieser Tatbestand war bei einer streng wortl...mehr

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Neufassung des Auslandstätigkeitserlasses für VZ ab 2023 (estb 2022, Heft 9, S. 346)

Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Nicht-DBA-Auslandstätigkeiten: Eine vergleichende Analyse RiFG Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben v. 31.10.1983 (BMF v. 31.10.1983 – IV B 6 - S 2293 - 50/83, BStBl. I 1983, 470) – den sog. Auslandstätigkeitserlass (ATE) 1983 – für VZ ab 2023 neu gefasst (BMF v. 10.6.2022 – IV C 5 - S 2293/19/10012 :001 – DO...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Konsolidierung der Tatbestände

Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG soll dabei nach Auffassung des Gesetzgebers[26] die Tatbestände des bisherigen § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 AStG a.F. vereinen: Einerseits führt die Einlage einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG durch einen im Inland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen in einen ausländischen Betrieb respektive in eine ausländische Betriebsstätte...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / [Ohne Titel]

RiFG Dr. Sascha Bleschick[*] Das BMF hat sein Schreiben v. 31.10.1983 (BMF v. 31.10.1983 – IV B 6 - S 2293 - 50/83, BStBl. I 1983, 470) – den sog. Auslandstätigkeitserlass (ATE) 1983 – für VZ ab 2023 neu gefasst (BMF v. 10.6.2022 – IV C 5 - S 2293/19/10012 :001 – DOK 2022/0079983, BStBl. I 2022, 997 [ATE 2022] = EStB 2022, 300 [Bleschick]). Anlass für die Überarbeitung waren ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Sachverhalt

In dem dem Urteil[45] zugrunde liegenden Ausgangssachverhalt übertrug eine in Deutschland ansässige Person (vorliegend der Vater) eine GmbH-Beteiligung an seinen in den USA ansässigen Sohn, der die US-amerikanische Staatsbürgerschaft besaß. Das Vermögen der übertragenen GmbH bestand im Wesentlichen aus in Deutschland belegenem Grundbesitz.[46] Das FA sah für diese Übertragung...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / d) Kofinanzierte Projekte

Wie bereits ausgeführt ist der ATE auf Zahlungen, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse gewährt werden, grds. nicht anwendbar. Ausnahmsweise gilt teilweise etwas anderes, wenn die Tätigkeit im Rahmen eines durch andere Träger bzw. weitere Institutionen, die keine inländische öffentliche Kasse sind (z.B. Institutionen der EU), kofinanzierten Projekts ausgeübt wird. Be...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / b) Mindestbesteuerung

Neu ist auch der in Rz. 11 Nr. 3 des ATE 2022 vorgesehene Nachweis der Mindestbesteuerung. Rz. 15 des ATE 2022 enthält ein Beispiel zur Mindestbesteuerung. Beispiel Der Angestellte eines international tätigen Unternehmens im Bereich des Anlagenbaus erhält für seinen 10-monatigen Einsatz zur Inbetriebnahme einer Fabrik im Staat S (kein DBA mit Deutschland) ein Gehalt i.H.v. 11...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Entscheidung des BFH

§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. = enge Wortlautauslegung: Der BFH entschied im Revisionsverfahren, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. streng nach dem Wortlaut auszulegen sei und keinen Raum für eine teleologische Reduktion oder eine anderweitige systematische Auslegung lasse.[50] Die von der Klägerin angeführte teleologische Reduktion[51] auf solche Fälle, i...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 1. Einleitung

Die Finanzverwaltung hatte für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit[1] durch das BMF-Schreiben v. 31.10.1983 [2] zur Förderung der deutschen Exportwirtschaft die in § 34c Abs. 5 EStG vorgesehene Befugnis zur steuerlichen Privilegierung ausländischer Einkünfte ausgeübt (sog. Auslandstätigkeitserlass – ATE 1983). Der ATE 1983 ist nunmehr durch den ATE 2022 [3] mit Wirkung für ...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 3. Überblick über die Steuerbefreiung nach dem Auslandstätigkeitserlass

Damit die Tätigkeit eines Arbeitnehmers begünstigt ist, muss die Auslandstätigkeit für einen EU-/EWR-Arbeitgeber (s. Ausführungen unter 4.) ausgeübt werden, eine begünstigte Tätigkeit (s. Ausführungen unter 5.) sein, die eine Mindestdauer von 3 Monate hat (s. Ausführungen unter 7.), in einem Staat ausgeübt werden, mit dem kein DBA geschlossen wurde (im Folgenden: ATE-Staat; s. b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / 7. Mindestdauer der begünstigten Tätigkeit

Wie bisher wird eine mindestens 3-monatige Auslandstätigkeit in einem ATE-Staat verlangt (ATE 2022 Rz. 4). Beispiel Ein Arbeitnehmer wird vom 27.12.2022 bis zum 28.3.2023 in einem ATE-Staat eingesetzt. Lösung: Die Mindestdauer ist gewahrt. Der für die Erfüllung der 3-Monatsfrist erforderliche Zeitraum muss nach dem ATE 1983/2022 nicht einem Kalenderjahr liegen. Reiseantritts/-r...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Steuersatz

Rn. 150 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der Steuerlatenzi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 28 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen findet Anwendung sowohl auf unbeschränkt als auch auf beschr. einkommensteuerpflichtige Land- und Forstwirte. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass diese einen inländischen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten. Anzuwenden ist § 13a EStG auch auf Mitunternehmerschaften. Bei diesen ist der für den land- und fo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 14 EStG findet Anwendung, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird. Aus dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil müssen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG erzielt werden. Rz. 23 Auf die Gewinnermittlungsart kommt es für die Anwendung von § 14 EStG nicht an....mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / a) Wegzug in einen DBA-Staat

Beim Wegzug in DBA-Staaten kommt es im Regelfall zum Verlust des deutschen Besteuerungsrechts. Die DBA weisen das Besteuerungsrecht für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen dem Ansässigkeitsstaat zu.mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / b) Wegzug in einen Nicht-DBA-Staat

Das deutsche Besteuerungsrecht geht hingegen nicht verloren, wenn der Wegzug in einen Nicht-DBA-Staat erfolgt, in Deutschland aber ein Zweit-Wohnsitz beibehalten wird. Hier bleibt es bei der Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch Steueranrechnung? Fraglich ist allerdings, ob eine etwaige Anrechnung einer ausländischen Ste...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Die Wegzugsteuer erfasst Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 3 EStG. Ferner werden Anteile an Personengesellschaften erfasst, wenn sie nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Drei Wegzugsteuertatbestände: § 6 Abs. 1 S. 1 AStG sieht drei Wegzugsteuertatbestände vor: 1. Konstellation: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / b) Anteilseinbringung nach § 24 UmwStG in gewerbliche Personengesellschaft

Alternativ kann überlegt werden, vor dem Wegzug die Anteile an der Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 24 UmwStG zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile in eine gewerbliche Personengesellschaft einzubringen. Beachten Sie: Wichtig ist, dass die übernehmende Personengesellschaft mit hinreichender originärer gewerblicher Tätigkeit ausgestattet ist, um als gewerbliche Mitun...mehr

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Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.1 Allgemeines

Unter dem einheitlichen Begriff Betriebsstätte werden unterschiedliche Vorstellungen und Tatbestände verstanden. Bei der Prüfung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich zwischen 3 unterschiedlichen Ebenen zu differenzieren. Dies ist zunächst das innerstaatliche deutsche Recht. § 12 AO enthält eine Definition der Betriebsstätte, wobei in den Anwendungsfällen der Z...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.5 Fallübersicht

Tz. 81 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nachstehend sind die Auswirkungen der Verschmelzung einer Kap-Ges auf eine andere Kap-Ges dargestellt, und zwar getrennt danach, ob eine Ausl-Berührung vorliegt oder nicht. Dabei kann sich der Ausl-Bezug dadurch ergeben, dass übertragender Rechtsträger eine Ausl-Gesellschaft und übernehmender Rechtsträger eine Inl-Gesellschaft ist (grenzübers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.2 Im UmwStG enthaltene Entstrickungsregelungen als lex specialis zu den allgemeinen Entstrickungsregelungen

Tz. 68 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wie bereits ausgeführt (s Tz 27, 67), ziehen sich die Regelungen, wonach in Umwandlungsfällen grds der gW anzusetzen ist, wie ein roter Faden durch das UmwStG. Diesen Regelungen ist gemeinsam, dass sie eine St-Entstrickung für den Fall vorschreiben, dass das bisherige dt Besteuerungsrecht an dem von der Umwandlung betroffenen Vermögen verlor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Hinaus-Verschmelzung innerhalb der EU; Anrechnung einer fikti ven ausländischen Steuer bei Entstrickung der in einer Betriebsstätte in einem Nicht-Freistellungsstaat ruhenden stil len Reserven (§ 11 Abs 3 iVm § 3 Abs 3 UmwStG)

Ausgewählter Literaturhinweis: Mutscher, Anwendungsbereich der fiktiven St-Anrechnung im UmwStG, IStR 2010, 820. Tz. 123 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 11 Abs 3 UmwStG erklärt den § 3 Abs 3 UmwStG für entspr anwendbar. § 3 Abs 3 UmwStG betrifft den Sonderfall einer Hinausverschmelzung bei Vorhandensein einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenen BetrSt, für die D nicht auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Antragsvoraussetzung: Anteilstausch nach der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn der Anteilstausch gem Art 8 EG-FRL "geschützt" ist und daher nicht besteuert werden darf (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG). Der Anteilstausch darf gem Art 8 Abs 1 iVm Art 2 Buchst e und Art 3 EG-FRL (kodifizierte Fassung) keine Besteuerung auslösen, wenn an dem Anteilstausch nur EU-Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.2.3 Entstrickung nach § 11 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG ("Rechtliche Entstrickung")

Tz. 77 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Auch wenn nach der hier vertretenen Auff die Entstrickungsregelungen des UmwStG (insbes § 3 Abs 1 und § 11 Abs 1) für die Mehrzahl der Fälle Leervorschriften sind, gilt das nicht ausnahmslos. In einigen Sonderfällen führt die grenzüberschreitende Verschmelzung selbst zur St-Entstrickung, und zwar nach Verw-Auff rückbezogen zum stlichen Übert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Antragsvoraussetzung: Uneingeschränktes Besteuerungsrecht für die erhaltenen Anteile (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 60a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn das Recht der B-Rep für die Besteuerung der stillen Reserven der erhaltenen (Geschäfts-)Anteile weder ausgeschlossen noch beschr ist (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG und nachfolgende Bsp). Werden Anteile an einer Genossenschaft erworben, sind diese auch im PV einer natürlichen Person stv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.3 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven auf welcher Ebene?

Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Wortlaut des § 11 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG verlangt für die Bw-Fortführung die Sicherstellung der Besteuerung der "in den übergehenden WG"(der übertragenden Kap-Ges) enthaltenen stillen Reserven. Er verlangt zutreffend nicht die Sicherstellung der inl Besteuerung der in den Anteilen an der betroffenen Kap-Ges repräsentierten Reserven. Dh di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme

Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile besteht nach der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 90 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wird eine MG auf ihre TG verschmolzen und erhält der AE der MG als Ersatz für die wegfallende Beteiligung an der MG die bisher von dieser gehaltenen Anteile an der TG, führt dies hr-lich und auch stlich nicht zu einem Durchgangserwerb, dh zu einem Erwerb eigener Anteile durch die TG mit anschließender Sachauskehrung dieser Anteile an den AE ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG)

Tz. 143 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Zur Berechnung des Gewerbeertrags ist die Summe des Gewinns der Übernehmerin und der Hinzurechnungen zu kürzen um Gewinnanteile aus der Beteiligung einer im EU-Ausl ansässigen Kap-Ges, wenn die Übernehmerin zu Beginn der EHZ mindestens 10 % am Nenn-Kap der TG beteiligt ist (Stichtagsbetrachtung, s § 9 Nr 7 S 1 Hs 2 GewStG aF bis EHZ 2019); ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rasche, Stliche Risiken bei der Abwärtsverschmelzung ("Downstream-Merger"), GmbHR 2010, 1188; Schmitt/Schloßmacher, Downstream-Merger mit ausl AE, DStR 2010, 673; Kessler/Philipp, Stliche Behandlung der Anteile an der übernehmenden Kö iRd Downstream-Merger, DB 2011, 1658; Rödder, Verschmelzung von Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 2011, 1059; Rödder/Schaden, Zur Besteuerung des Downstre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2.1 Formwechsel (§§ 190ff UmwG) und vergleichbare ausländische Vorgänge

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Rechtsform des übernehmenden Rechtsträgers (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf den umwandelnden Rechtsträger (alter Rechtsform) hinzukommen, dass die formwechselnde Pers-Ges (ausl Rechts) nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.1 Ausländische Schachtelbeteiligungen (§ 9 Nr 7 GewStG; bis Erhebungszeitraum 2019)

Tz. 138 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist für eine gewstliche Vorschrift die Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV bedeutsam, so ist im Fall der Einbringung betrieblicher Sachgesamtheiten (§§ 20 Abs 1, 25 UmwStG und § 1a KStG iVm § 25 UmwStG) zum Bw oder Zwischenwert die Besitzzeit des Einbringenden der Übernehmerin zuzurechnen (s Tz 42; zur Abgrenzung zum Besitz nur an einem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 2 UmwStG können die übergehenden WG auf Antrag bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen abw von Abs 1 mit dem Bw oder einem Zwischenwert angesetzt werden. Der Bw-Ansatz des übergehenden BV ist bei Inl-Verschmelzungen auch nach Inkrafttreten des SEStEG der Regelfall. In diesem Fall gehen die bei der übertragenden Kö gebi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundbesitz von inländischen Körperschaften und Vermögensmassen

a) Vorbemerkungen und allgemeine Grundsätze Rz. 207 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen zählen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei spielt keine Rolle, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Ermittlung und steuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns/-verlusts

Ausgewählter Literaturhinweis: Stimpel, Behandlung von Umwandlungskosten bei Verschmelzungen und Spaltungen von Kap-Ges, GmbHR 2012, 199; Ronneberger, Umwandlungskosten bei der Verschmelzung von Kap-Ges, NWB 2017, 954; Krohn, Kosten für den Vermögensübergang – Ein unterschätztes Prüfungsfeld iRv aktuellen Bp, DB 2018, 1755. Tz. 117 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn in der stlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Anrechnung ausländischer Steuern in Sonderfällen

Tz. 84 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Es stellt sich die Frage, ob auf die KSt oder ESt des MU der umgewandelten Pers-Ges, die auf den Einbringungsgewinn entfällt, im Sonderfall einer ausl Umwandlung eine fiktive ausl St gem § 25 S 1 iVm § 20 Abs 8 UmwStG in Anrechnung zu bringen ist. Dies ist bspw zu prüfen beim Formwechsel einer portugiesischen "KG" mit passiven Eink (iSd Proto...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen

Rz. 65 [Autor/Stand] In Fällen, in denen der Stpfl. infolge eines Irrtums (s. § 370 Rz. 645 ff.) oder aus Unwissenheit die bestehende Steuerpflicht nicht kennt, kann ein Vorwurf darin gesehen werden, dass er sich nicht erkundigt hat. Instruktiv insoweit das Urteil des FG Münster vom 5.9.2007[2]: "Ist dem Steuerpflichtigen zwar die grundsätzliche Steuerpflicht von Einkünften au...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätze zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 10 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkomm...mehr