Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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§ 7 Die GmbH im internation... / gg) Schlussbesteuerung

Rz. 348 Die Schlussbesteuerung gem. § 12 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG hat zur Folge, dass die Liquidationsbesteuerung nach § 11 KStG entsprechend anzuwenden ist. Diese erfährt nach § 12 Abs. 3 Satz 3 KStG jedoch eine Modifikation, indem statt des nach § 11 Abs. 3 KStG als Abwicklungs-Endvermögen bezeichneten nach der Abwicklung zur Verteilung kommenden Vermögens der gemeine Wer...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung der Beteiligung

Rz. 253 Der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch ein anderes Körperschaftsteuersubjekt ist gem. § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei.[247] Es werden lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt (§ 8b Abs. 3 KStG), so dass sich im Ergebnis nur eine Steuerfreiheit zu 95 % ergibt.[248] Das g...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / N. Steuerrecht

Rz. 158 Ausländische Investoren sind bei einer Investitions- bzw. Standortentscheidung grundsätzlich an einer steuerlich optimalen Gestaltung interessiert. Dies betrifft zunächst die steuerliche Behandlung in den VAE. Die Steuergesetzgebung ist in den VAE den einzelnen Emiraten vorbehalten. Die Steuergesetze sehen die Erhebung von Steuern vor, doch werden die meisten Bestimm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.4 Einschränkung des Freistellungsverfahrens bei der KapESt, Abs. 2 S. 5

Rz. 39 Für die Entlastung von Kapitalerträgen nach einem DBA enthält § 50c Abs. 2 S. 5 EStG eine besondere Einschränkung. Das Freistellungsverfahren ist danach nur anwendbar, wenn der Vergütungsgläubiger eine im anderen Vertragsstaat ansässige stpfl. Kapitalgesellschaft ist, die an der im Inland ansässigen ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt ist. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.1 Regelmäßiges Freistellungsverfahren

Rz. 19 § 50c Abs. 2 S. 1 EStG enthält zwei verschiedene Tatbestände für das Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 enthält die Rechtsgrundlage für das regelmäßige Freistellungsverfahren. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 enthält dagegen eine vereinfachende Sonderregelung für geringe Einkünfte aus Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG, durch die da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vorzunehmen, auch wenn nach § 43b EStG, § 50g EStG, einem DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG ein Ermäßigungsanspruch besteht. Der zum Steuerabzug Verpflichtete kann sich nicht auf den Ermäßigungsanspruch des Zahlungsempfängers berufen. Soweit ein Ermäßigungsanspruch nach DBA besteht, liegt hierin ein Treaty Override.[1] Aller...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Steuerabzug trotz Ermäßigungsanspruch

Rz. 10 § 50c Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass der Steuerabzug vom Kapitalertrag, §§ 43ff. EStG, und nach § 50a EStG nach den allg. innerstaatlichen Vorschriften durchzuführen ist, ohne Rücksicht darauf, ob sich aus § 43b EStG, § 50g EStG, den Bestimmungen der DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG eine Reduzierung oder Beseitigung der Abzugsteuer ergibt. Die Vorschrift gilt nicht fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6 Formalien zum Freistellungs- und Erstattungsantrag, Abs. 5

Rz. 70 Aufgrund des zweistufigen Verfahrens ist verfahrensrechtlich zu unterscheiden zwischen Einbehaltung, Anmeldung und Abführung der Steuer, d. h. der 1. Stufe einerseits, und dem Freistellungs- sowie dem Erstattungsverfahren (2. Stufe) andererseits. Die Zuständigkeit für die 1. Stufe liegt für den KapESt-Abzug beim Betriebs-FA des Zahlungsverpflichteten, bei der Abzugste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.5 Entscheidungsfrist für den Freistellungsantrag, Abs. 2 S. 6

Rz. 46 Nach § 50c Abs. 2 S. 6 EStG muss das BZSt innerhalb von 3 Monaten über den Freistellungsantrag entscheiden, entweder indem der Freistellungsbescheid erteilt oder abgelehnt wird. Die Entscheidungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem dem BZSt alle für die Entscheidung über den Antrag erforderlichen Unterlagen vorliegen. Es ist daher eine Obliegenheit des Vergütungsgläubige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1 Rechtsgrundlagen des Freistellungsverfahrens, Abs. 2 S. 1, 2

Rz. 17 Erfolgt aufgrund eines DBA bzw. der Regelungen in § 43b EStG und § 50g EStG eine Freistellung der Vergütung vom Steuerabzug oder eine Reduzierung des Abzugsteuersatzes, ermöglicht es § 50c Abs. 2 EStG dem Vergütungsschuldner, in bestimmten Fällen vom Steuerabzug abzusehen. Damit wird das umständliche Verfahren der Einbehaltung und Abführung der Steuer mit nachfolgende...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Erbschaftsteuerliche Konsequenzen

Rz. 280 [Autor/Stand] Es ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der "ausländischen Vermögensmasse" um ein transparentes oder intransparentes Gebilde handelt. Ist die Vermögensmasse ausnahmsweise als transparent anzusehen, liegt kein erbschaftsteuerbarer Erwerb i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG vor, da die Begünstigten (des Trusts) in diesem Fall unmittelbar das übe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5 Verzinsung des Erstattungsanspruchs nach § 50g EStG, Abs. 4

Rz. 65 Der an den Vergütungsgläubiger zu erstattende Betrag ist grundsätzlich nicht zu verzinsen (Rz. 56). Hiervon macht § 50c Abs. 4 EStG für die Erstattung von Abzugsteuern auf Zins- und Lizenzgebühren nach § 50g EStG eine Ausnahme. Die Verzinsung wurde eingeführt, da Art. 1 Abs. 16 der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG Rz. 6) eine Verzinsung vorsieht. Die Verzinsung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 164 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG kommt für unbeschränkt sowie beschränkt einkommensteuerpflichtige Land- und Forstwirte, die einen inländischen Betrieb [1] unterhalten, in Betracht.[2] Abweichend zu der Vorgängerregelung[3] sind nun auch die Gewinne für im Ausland belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen eines unbeschränkt Steuerpflichtigen – sofern die ...mehr

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Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU – Teil II

Leitsatz 1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine – wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt – Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen ...mehr

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Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU – Teil I

Leitsatz 1. Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG"keinerlei" steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen. 2. Vorsorgeaufwendungen, die bei einer grenzüberschreitenden Tätigk...mehr

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Veräußerung der Beteiligung i.S.d. § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht – Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (Zuzugsfall) – Niederländische Kapitalgesellschaft (B. V.)

Leitsatz Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt ­worden ist. Normenkette § 17 Abs. 1 ...mehr

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Zuteilung von Aktien im Rahmen eines ausländischen "Spin-Off" vor Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG – ertragsteuerliche Folgen für den inländischen Privatanleger

Leitsatz 1. Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. 2. Ein ausländischer "Spin-Off", der aus nationaler Sicht eine Ausgliederung i.S. des § 123 Abs. 3 UmwG mit ans...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Rz. 134 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UmwStGist i. d. R. nur bei der Hinausverschmelzung relevant. Da dort an die Stelle der unbeschränkten KSt-Pflicht der inl. übertragenden Körperschaft die (nur noch) beschränkte KSt-Pflicht der ausl. übernehmenden Körperschaft (lediglich mit dem übergegangenen inl. Vermögen i. S. d. § 49 EStG) tritt, wird allein durch den verschmelzungsbedingten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.2 Ausschluss oder Beschränkung eines bestehenden Besteuerungsrechts

Rz. 125 Die Besteuerung der stillen Reserven kann nur dann ausgeschlossen oder beschränkt werden, wenn vor der Verschmelzung ein – wenn auch nur eingeschränktes (d. h. unter Anrechnung ausl. Steuern) – diesbzgl. deutsches Besteuerungsrecht bestanden hat.[1] Das ist der Fall, wenn ein entsprechender Veräußerungsgewinn bei der übertragenden Körperschaft nach rein inl. Vorschrif...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.7.2 Tochtergesellschafts-Anteile als übergehendes Wirtschaftsgut

Rz. 180 Die bestehenden Tochtergesellschafts-Anteile gehören nicht nur dann zu den übergehenden Wirtschaftsgütern i. S. d. § 11 Abs. 1, 2 S. 1 UmwStG, wenn sie (ausnahmsweise) auf die Tochtergesellschaft übergehen,[1] sondern nach dem BFH auch im Fall des Direkterwerbs durch die Anteilseigner der übertragenden Muttergesellschaft.[2] Folglich sind die Anteile stets in der ste...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.4.3.5 Weitere Konstellationen mit Auslandsbezug

Rz. 138 In den übrigen denkbaren Konstellationen mit Auslandsbezug, insbes. inl. Verschmelzungen mit ausl. Vermögen der inl. übertragenden Körperschaft, grenzüberschreitende Hereinverschmelzungen auf eine inl. übernehmende Körperschaft und ausl. Verschmelzungen mit inl. Vermögen der ausl. übertragenden Körperschaft, wird ein vor der Verschmelzung bestehendes deutsches Besteuerun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.3 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 95 Das Wahlrecht kann nur einheitlich für alle übergehenden Wirtschaftsgüter ausgeübt werden,[1] d. h. es kann nur insgesamt entweder auf den Buchwert (Rz. 170) oder einen bestimmten Zwischenwert (Rz. 174) lauten. Rz. 95a Es ist also nicht möglich, selektiv für einen Teil der Wirtschaftsgüter die gemeinen Werte oder die Zwischenwerte anzusetzen (z. B. für abnutzbare Wirts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.1 Übertragungsgewinn

Rz. 192 Erfolgt die Verschmelzung generell (oder soweit die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 UmwStG nicht vorliegen) zum gemeinen Wert oder wird ein Zwischenwert gewählt (oder ist faktisch wegen § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG anzusetzen), ergibt sich aus der Differenz zu den steuerbilanziellen Buchwerten auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (s. a. Rz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4.5 Buchwertansatz

Rz. 170 Soweit die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 UmwStG erfüllt sind, können die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz einheitlich mit dem Buchwert angesetzt werden. Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften in einer für den steuerlichen Übertragungsstichtag a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4 Anrechnung fiktiver KSt bei Betriebsstätte im EU-Ausland (Abs. 3)

Rz. 203 §§ 11 Abs. 3, 3 Abs. 3 UmwStG enthalten in Umsetzung von Art. 10 Abs. 2 FRL eine Sonderregelung für die grenzüberschreitende Hinausverschmelzung einer inl. Körperschaft mit einer EU-ausl. Anrechnungsbetriebsstätte (z. B. wegen einer im DBA vereinbarten Aktivitätsklausel oder § 20 Abs. 2 AStG). In diesem Fall sind diesbzgl. zwingend die gemeinen Werte anzusetzen, weil...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Überlassung von Know-how

Leitsatz 1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Treaty Override (Abs. 7)

"Die Absätze 1 bis 6 sind ungeachtet der Vorschriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden." Rz. 88 [Autor/Stand] Treaty Override. § 4k Abs. 7 EStG hat keine Entsprechung in ATAD.[2] Es handelt sich um eine abkommensüberschreitende Regelung (Treaty Override), sodass die § 4k Abs. 1 bis 6 EStG ungeachtet etwaiger entgegenstehender Vorschriften eines ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Reaktion des deutschen Gesetzgebers

Rz. 6 [Autor/Stand] Nationale Maßnahmen. Der deutsche Gesetzgeber hat offensichtlich nicht ausgeschlossen, dass Staaten auch künftig nicht nexus-konforme Präferenzregime für Zwecke des Steuerwettbewerbs einsetzen. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl an deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ("DBA") einen Nullsteuersatz auf Lizenzeinkünfte im Quellenstaat vorsieht. Darunter finden ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der § 50j EStG ist eine Maßnahme des Gesetzgebers iRd so genannten BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting); vgl Blumenberg/Kring, BB 2017, 151. Bereits im Jahre 2013 hatten die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure den Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen (BEPS) der Orga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. 15-Prozent-Grenze (§ 50j Abs 4 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die in den Abs 1–3 des § 50j EStG enthaltenen Regelungen zur Missbrauchsverhinderung sind nicht anzuwenden, wenn die Brutto-KapErtr nach den Bestimmungen des anzuwendenden DBA mindestens mit 15 % zu besteuern sind. Eine Besteuerung zum normalen DBA-Satz wäre auch schwerlich als Missbrauch zu deklarieren. Danach verbleiben dann tatsächlich nur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 70 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j EStG enthält keine konkreten Vorgaben zur Frage der Verteilung der Beweislast. Entsprechend der allgemeinen Grundsätze gilt daher, dass die Finanzverwaltung steuerbegründende und -erhöhende, der Steuerpflichtige dagegen steuerbefreiende und -mindernde Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen hat (objektive Feststellungslast).[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Missbrauchsvorbehalt (§ 50j Abs 5 EStG) und Unionskonformität

Rn. 7 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Ähnlich wie in § 36a Abs 7 EStG, allerdings umfassender, wird der Weg offen gehalten für alle steuerlichen Vorschriften, welche die Entlastung in einem noch weitergehenden Umfang einschränken könnten. Unklar ist dabei, dass der Gesetzgeber einerseits mit dem § 50j EStG DBA-Regeln überschreibt, andererseits aber in Abs 5 auf DBA Bezug nimmt, um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einzelvoraussetzungen (§ 50j Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bestimmte Einzelvoraussetzungen sind in § 50j Abs 1 S 1 Nr 1–3 EStG aufgeführt: wirtschaftliches Eigentum, Mindesthaltedauer, Mindestwertveränderungsrisiko, keine Vergütungspflichten des Gläubigers. Da diese Regelungen denen zu § 36a EStG entsprechen (Salzmann/Heufelder, IStR 2017, 125 Abs 4 b; Hörster, NWB 1/2017, 22, 38), kann auf die dortige Ko...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Schachtelbeteiligungen (§ 50j Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Sobald es sich um KapErtr handelt, die einer beschränkt stpfl KapGes zufließen, welche mit mindestens 10 % am Nennkapital einer unbeschränkt stpfl KapGes gemäß § 1 Abs 1 Nr 1 KStG beteiligt ist, und diese beteiligte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat der Einkommens- oder Gewinnbesteuerung unterliegt und für sie dort kein Befreiungstatbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Formel (§ 4j Abs. 3 Satz 2 EStG)

Rz. 223 [Autor/Stand] Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Der nicht abziehbare Teil der (Lizenz-)Aufwendungen ermittelt sich gemäß § 4j Abs. 3 Satz 2 EStG nach Maßgabe einer Verhältnisrechnung. Hierbei wird die prozentuale Belastung durch Ertragsteuern in ein Verhältnis zu 25 % gesetzt. Die 25 %-Schwelle entstammt dem Niedrigsteuerkriterium i.S.d. § 4j Abs. 2 Satz 1 EStG (vgl....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Double Deduction-Inkongruenzen (Satz 1)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die Aufwendungen auch in einem anderen Staat berücksichtigt werden." Rz. 71 [Autor/Stand] Allgemeines. Mit § 4k Abs. 4 Satz 1 bis 4 EStG werden Art. 9 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Abkommensrecht

Rz. 50 [Autor/Stand] Treaty Override. Sofern der Tatbestand des § 4j Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG erfüllt ist, greift das (Teil-)Abzugsverbot für die (Lizenz)Aufwendungen i.S.d. § 4j Abs. 3 EStG "ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung". Diese Formulierung begründet einen Treaty override. Rz. 51 [Autor/Stand] "Unschädlichkeit" des Treaty Overri...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Auffangtatbestand für sonstige hybride Gestaltungen (Abs. 3)

"Soweit nicht bereits die Voraussetzungen für die Versagung des Betriebsausgabenabzugs nach den vorstehenden Absätzen vorliegen, sind Aufwendungen auch insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund deren vom deutschen Recht abweichender steuerlicher Zuordnung oder Zurechnung nach den Rechtsvorschriften anderer Staate...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Quellensteuerabzug nach §§ 50a Abs. 1 Nr. 3, 50g und 50d EStG

Rz. 66 [Autor/Stand] Grundsätzliches zum Quellensteuerabzug. (Lizenz-)Zahlungen aus der Lizenzierung von in einem inländischen Register eingetragenen Rechten oder von im Inland verwerteten Rechten unterliegen beim ausländischen (Lizenz-)Gläubiger der beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f aa) Satz 1 EStG. Gemäß § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, 3 und 5 Sätze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.3 Besteuerungsinkongruenzen

Rz. 17 Die unterschiedliche steuerliche Behandlung identischer Sachverhalte durch verschiedene Staaten kann, je nach Sachverhaltsgestaltung, sowohl zu negativen als auch zu positiven Qualifikationskonflikten führen und damit einhergehend, Besteuerungsinkongruenzen in Form einer Nicht- oder Minderbesteuerung und in Form einer Doppelbesteuerung zur Folge haben.[1] Die vorhande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.1 Begriffsbestimmung

Rz. 3 Qualifikationskonflikte gelten über die Jahrzehnte als ein zentrales und bisher weitestgehend ungelöstes Problem des internationalen Steuerrechts, da sie sowohl zu Verwerfungen in Form von Doppel- als auch in Form von Minderbesteuerungen führen können.[1] Die Ursache von Qualifikationskonflikten wiederum, ist vor allem auf die fehlende Harmonisierung der vielfältigen w...mehr