Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerungsabkommen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der persönliche Anwendungsbereich

Rn. 110 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zunächst s Rn 15ff. Rn. 111 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, ist auf die ausländischen Einkünfte beider Personen abzustellen. Der Progressionsvorbehalt ist auch dann anzuwenden, wenn nur ein Ehegatte ausländische und der andere Ehegatte nur inländische Einkünfte bezieht (BFH BStBl II 1991, 84). Rn. 111a Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Europarecht

Rn. 65 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zur Frage, inwieweit die Herausnahme bestimmter in der EU/im EWR verwirklichter, DBA-steuerbefreiter Tatbestände ab VZ 2008 (Art 1 Nr 15c, Art 39 Abs 5 JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794, s BT-Drucks 16/10 189, 53) sowohl aus dem negativen als auch dem positiven Progressionsvorbehalt europarechtlich unbedenklich ist, s Rn 31, 109b, 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Ermittlung der Höhe der ausländischen Einkünfte

1. Die Ermittlung der Einkünfte nach deutschem ESt-Recht Rn. 117 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Höhe der für den Progressionsvorbehalt maßgeblichen, von DBA freigestellten ausländischen Einkünfte (iSd § 2 Abs 1 EStG) ist nach den Grundsätzen des deutschen ESt-Rechts zu ermitteln (BFH BStBl II 1983, 34; 1986, 287; 1990, 57; 1992, 94; 2005, 96; 2007, 756; 2011, 628; 2012, 721; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Außerordentliche ausländische Einkünfte

a) Allgemeines Rn. 120 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Sind in den in § 32b Abs 1 S 1 Nr 2–5 EStG bezeichneten Einkünften auch "außerordentliche" ausländische enthalten, ist fraglich, wie dies zu berücksichtigen ist. Die Einbeziehung außerordentlicher ausländischer Einkünfte (zum Begriff s Rn 120a) verstößt nach hier vertretener Ansicht nicht gegen Abkommensrecht, da DBA nur einen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Wirkung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG)

1. Allgemeines zur Hinzu- bzw Abrechnungsmethode Rn. 124 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Seit VZ 1996 gilt die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode. Dem nach § 32a Abs 1 EStG zvE sind die ausländischen, nach DBA steuerbefreiten Einkünfte einfach hinzuzurechnen (falls positiv) bzw davon abzuziehen (falls negativ). Es entscheidet dabei das Jahr des Zuflusses bzw Abflusses (§ 11 EStG gilt; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nicht in den Progressionsvorbehalt einzubeziehende Leistungen

Rn. 78 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Daher sind in den Progressionsvorbehalt zB nicht einzubeziehen: Arbeitslosenbeihilfen nach § 13 EntwicklungshelferG v 18.06.1969 (BGBl I 1969, 549). Dass diese nicht einbezogen werden, hält BFH BStBl II 1988, 674 für verfassungsmäßig. Ausländische Leistungen bei Arbeitslosigkeit: Sie unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Europarechtliche Ausnahmen (§ 32b Abs 1 S 2, 3 EStG – ab VZ 2008)

1. Rechtsentwicklung Rn. 109b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Aufgrund der Europarechtswidrigkeit des § 2a EStG und dessen Neuregelung war auch eine Neuregelung in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG erforderlich (s Rn 31f). Der Gesetzgeber nahm daher ab VZ 2008 (Art 1 Nr 15c, Art 39 Abs 5 JStG 2009 v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794) bestimmte, im EU-/EWR-Raum verwirklichte, nach DBA steuerbefrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der sachliche Anwendungsbereich

1. Allgemeines Rn. 112 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 3 EStG ordnet an, Einkünfte, die nach einem DBA steuerfrei sind, dem besonderen Steuersatz nach § 32b Abs 2 Nr 2 EStG zu unterwerfen. Dass es sich bei den freigestellten Einkünften idR um solche nach § 34d EStG handelt, ist ohne Bedeutung, weil es für § 32b EStG nur auf das DBA ankommt. Wenn daher es an einer gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1

Rn. 102a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Variante rühren daher, dass Einkünfte in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden, die gar keine beschränkte EStPfl nach § 49 EStG begründen. Wäre der StPfl das ganze Jahr unbeschränkt stpfl, würde § 32b Abs 1 Nr 2 EStG Fall 1 diese Einkünfte nicht in den Progressionsvorbehalt einbeziehen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der ArbN-Pauschbetrag (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 1 u S 2 Buchst a u b EStG)

a) Allgemeines Rn. 124c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 2 S 1 Nr 1 u S 2 Buchst a u b EStG befassen sich mit dem ArbN-Pauschbetrag. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hinweis auf Österreich

Rn. 1b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auch das österreichische EStG (EStG 1988 v 07.07.1988, BGBl Nr 400/1988) kennt den Progressionsvorbehalt, und zwar in seinem § 3 Abs 2 für bestimmte staatliche Leistungen, zB Arbeitslosengeld, die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, bestimmte Bezüge der Soldaten und der Zivildiener, in seinem § 33 Abs 11 zur Anwendung des DBA-Progression...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Positive außerordentliche ausländische Einkünfte

Rn. 121 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Zu 4/5 nicht (also zu 1/5 schon, glA Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 61, 93) in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind die steuerfreien positiven ausländischen außerordentlichen Einkünfte (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG). Gemeint sind damit solche iSd § 34 EStG (BFH BFH/NV 2015, 664; inkl § 34 Abs 3 EStG, BFH BStBl II 1993, 790); § 34...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Konstitutivwirkung der Vorschrift?

Rn. 46a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Für die Frage, ob § 32b EStG konstitutiv wirkt, ist zu unterscheiden: Rn. 47 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Rn. 47a Stand: EL 150 – ET:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 30 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Überblick über das Verhältnis zu anderen Vorschriften:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ein unbeschränkt StPfl (= natürliche Person) als Organträger

Rn. 75o Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beispiel: Die Organgesellschaft führt den gesamten Jahresüberschuss von TEUR 500 an den Organträger ab. Im Jahresüberschuss von TEUR 500 der Organgesellschaft sind Gewinne in Höhe von TEUR 100 enthalten, die auf nach DBA steuerfrei gestellte ausländischen Betriebsstätten entfallen. Über § 14 KStG wird dem Organträger TEUR 500 ./. TEUR 100 = ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Berechnung des besonderen Steuersatzes bei Beträgen über TEUR 250 und Gewinneinkünften (§ 32b Abs 2 S 2, 3 EStG aF)

Rn. 126d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 2 S 2, 3 EStG aF sah bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes, falls der maßgebende Betrag höher als TEUR 250 war und im zvE Gewinneinkünfte (also nicht: Überschusseinkünfte) enthalten waren, eine besondere Berechnungsmethode vor. Die Vorschrift nahm Bezug auf § 32c EStG aF (zur Entwicklung dieser Vorschrift s Nacke, s § 32...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Gegenstand der Hinzu- bzw Abrechnung

Rn. 124b Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gegenstand der Hinzu-/Abrechnung sind gemäß § 32b Abs 2 Nr 2 EStG die in § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG bezeichneten Einkünfte. Was "Einkünfte" sind, bestimmt sich nach § 2 Abs 2 EStG; dazu ausführlich s Rn 102f, 113.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Nicht einzubeziehende Einkünfte (§ 32b Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 3 EStG)

Rn. 107 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Seit 01.01.2007 – aufgrund der Einfügung eines weiteren Hs in § 32b Abs 1 Nr 2 EStG (Art 1 Nr 19 Buchst a Doppelbuchst aa, Art 20 Abs 6 JStG 2007 v 13.12.2006, BGBl I 2006, 2878) – können Einkünfte, die sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen iSd § 32b Abs 1 Nr 4 EStG steuerfrei stellen, jedoch dort ohne Progressionsvorbehalt, bei zeitwei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ArbN-Pauschbetrag beim Progressionsvorbehalt iF des § 32b Abs 1 Nr 1 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 124d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Bei der Einbeziehung der Ersatzleistungen nach § 32b Abs 1 Nr 1 EStG wird von deren Summe der ArbN-Pauschbetrag (EUR 1 000, bis VZ 2010 EUR 920, s § 9a S 1 Nr 1 EStG) nur insoweit abgezogen, als er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar ist (weil der ArbN-Pauschbetrag sonst ggf doppelt abgezogen we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreie Einkünfte

Rn. 75l Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Nicht ganz klar erscheint dieser Fall: Die Verweisung auf § 32b Abs 1 Nr 3 EStG bedeutet zwar, dass auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei gestellte Einkünfte vom Progressionsvorbehalt erfasst werden. Wenn aber § 32b Abs 1a EStG die Steuerfreistellung nach DBA doppelt erwähnt (per Verweisung und als eigenes Tatbest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis ArbN-Pauschbetrag und WK-Abzug iF des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG)

Rn. 125 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 Buchst b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v 20.12.2006, BGBl I 2006, 2878) ordnet seit VZ 2007 an, dass in den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG nur noch solche WK abziehbar sind, die insgesamt (dh Summe der WK zu inländischen und ausländischen Einkünften inkl § 19 EStG) den ArbN-Pauschbetrag übersteigen (BT-Drucks 16/2712, 54). Rn. 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Das Verhältnis zu § 32b Abs 1 Nr 2 u 3 EStG

Rn. 107c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Stellt ein DBA ausländische Einkünfte von der deutschen ESt frei, so sind ggf § 32b Abs 1 Nr 2 u 3 EStG Fall 1, 2 anwendbar. Wegen derselben Rechtsfolgen ergeben sich daraus keine praktischen Konsequenzen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 101 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 Nr 2 EStG betrifft zwei Fälle (BFH BStBl II 2004, 549; 2003, 302; 2002, 660; Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 31):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Negative außerordentliche ausländische Einkünfte

Rn. 122 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Negative ausländische außerordentliche Einkünfte sind dagegen nicht (nur) zu 1/5 einzubeziehen, sondern sie wirken sich voll steuermindernd aus (BFH BStBl II 2012, 405 mit zustimmender Anm Kempermann, FR 2012, 536; Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 61, 93). Der BFH verweist auf die Parallelwertung in § 34 EStG und überträgt diese a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Das Verhältnis zu § 34c Abs 5 EStG

Rn. 39 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Auf § 34c Abs 5 EStG beruht ua der Auslandstätigkeitserlass (ATE, BMF BStBl I 1983, 470, ab VZ 1984). Nach Tz IV des Auslandstätigkeitserlasses sind die danach steuerfreien Einkünfte dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen (falls sie nicht nach einem DBA unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind, BFH BFH/NV 1992, 248). Dafür ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere unbeschränkt StPfl (PersGes) als Organträger

Rn. 75p Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beispiel: Die Organgesellschaft führt den gesamten Jahresüberschuss von TEUR 500 an den Organträger ab. Organträger ist eine PersGes, bestehend aus den drei Gesellschaftern A, B, C mit folgender Beteiligung: A 25 %, B 30 %, C 45 %. Im Jahresüberschuss von TEUR 500 der Organgesellschaft sind Gewinne in Höhe von TEUR 100 enthalten, die auf na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 75d Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Die Zurechnung nach DBA steuerfreier Gewinne der Betriebsstätte der Organgesellschaft nach § 32b Abs 1a EStG greift ein, wenn ein unbeschränkt StPfl iSd § 1 Abs 1–3 EStG, § 1a EStG (s Rn 23) Organträger ist. Dies deckt sich mit § 14 Nr 3 S 1 KStG, wonach nur unbeschränkt StPfl Organträger sein können.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ArbN-Pauschbetrag beim Progressionsvorbehalt iF des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG (§ 32b Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Rn. 124e Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Art 1 Nr 19 b, Art 20 Abs 6 JStG 2007 (v. 20.12.2006, BGBl I 2006, 2878) ordnet seit VZ 2007 an, dass in den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 2–5 EStG der ArbN-Pauschbetrag abzuziehen ist, soweit er nicht bei der Ermittlung der Einkünfte aus § 19 EStG abziehbar ist. Somit ist der ArbN-Pauschbetrag also auch bei anderen Einkünften (etwa auch solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Negativer Progressionsvorbehalt idF des § 32b Abs 1 Nr 5 EStG

Rn. 60 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 In den Fällen des § 32b Abs 1 Nr 3 EStG aF Fall 3 – dh bis einschließlich VZ 2007, s Rn 2 – (dh nicht der deutschen ESt unterliegende Einkünfte bei Anwendung des § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 5 S 2 Nr 2 EStG aF) griff der Progressionsvorbehalt nur ein, wenn die Summe (oder auch: Saldo) positiv war. Hierdurch wurde innerhalb des § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bsp für die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode

Rn. 126 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Bsp auf der Basis der Splitting-Tabelle (nach H 32b EStH 2019 Fall A zu § 32b Abs 1 Nr 1 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 124c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 2 S 1 Nr 1 u S 2 Buchst a u b EStG befassen sich mit dem ArbN-Pauschbetrag. Dabei ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausländische Einkünfte iSd § 32b Abs 1 Nr 3 EStG

Rn. 75g Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Gemeint sind damit: nach DBA (s Rn 116f) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 3 EStG). Dazu s Rn 108 ff; nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (s Rn 128) steuerfrei gestellte Einkünfte (§ 32b Abs 1 Nr 4 EStG). Dazu s Rn 127 ff; bei Anwendung von § 1 Abs 3 EStG, § 1a EStG oder § 50 Abs 2S 2 Nr 4 EStG nicht der deutschen ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 127 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ausdrücklich ab VZ 1990 (WoBauFG v 22.12.1989, BGBl I 1989, 2408) sind auch nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (dh anderen zwischenstaatlichen Übereinkommen als DBA) steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG einzubeziehen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Wirkung des Progressionsvorbehalts (§ 32b Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 92 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 H 32b EStH 2019 "Allgemeines" enthält das Berechnungsschema für die Hinzu- bzw Abrechnungsmethode bei § 32b Abs 2 Nr 1 EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Einschränkungen des Zu- und Abflussprinzips bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG durch § 32b Abs 2 S 1 Buchst c EStG

Rn. 126a Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Um Gestaltungen, die für unterschiedlich hohe inländische Einkünfte in verschiedenen VZ die Wirkungsweise des negativen und positiven Progressionsvorbehalts konträr zu nutzen (sog Gold-(finger-)fälle, s BFH BStBl II 2017, 456; FG BdW 5 V 3277/12, DStRE 2013, 1473, rkr; Salzmann, DStR 2015, 1725; Schulte-Frohlinde, BB 2015, 287; Dissars in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die aus dem Progressionsvorbehalt herausgenommenen Tatbestände (§ 32b Abs 1 S 2, 3 EStG – ab VZ 2008)

Rn. 109c Stand: EL 150 – ET: 04/2021 § 32b Abs 1 S 2, 3 EStG nehmen ab VZ 2008 bestimmte (dort anschließend aufgezählte) Tatbestände aus dem positiven wie negativen Progressionsvorbehalt in § 32b Abs 1 Nr 3 EStG heraus (s auch OFD Ffm v 03.01.2012, DB 2012, 1955). Der Begriff der "Einkünfte" meint positive wie negative (BFH I R 66/15, BB 2017, 2211).mehr

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Prokurist einer Schweizer AG als Grenzgänger im Sinne des Art. 15a DBA-Schweiz

Leitsatz Ein in Deutschland ansässiger Prokurist einer Schweizer AG, der für die AG gemäß Arbeitsvertrag "3 Arbeitstage pro Monat" arbeiten muss und die Grenze zur Schweiz zur Ausübung seiner Arbeit für die AG monatlich an 1-2 Tagen und damit zumindest an einem Drittel der vereinbarten Arbeitstage überquert hat, ist ein Grenzgänger im Sinne des Art.15a DBA-Schweiz. Sachverha...mehr

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Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht

Leitsatz 1. Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als "fiktive" Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst, nicht von ihren inländischen Gesellschaftern aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.2.2 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Organträger (Abs. 2)

Rz. 28 Ist der Organträger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (natürliche Person), gilt die Regelung des Abs. 1 nur, wenn die ESt eine gleiche oder gleichartige besondere Tarifvorschrift kennt, der Geltungsbereich der Vorschrift also nicht auf die KSt beschränkt ist. Das ist bei der Anrechnung ausl. Steuern der Fall, da § 34c Abs. 1 EStG eine dem § 26 Abs. 1 KStG entsprec...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 19 ... / 2.1.1 Begriff der besonderen Tarifvorschriften

Rz. 6 § 19 Abs. 1 – 4 KStG regelt die Anwendung der besonderen Tarifvorschriften im Organkreis. Die besonderen Tarifvorschriften führen zu einer Ermäßigung der festzusetzenden Steuer. Sie wirken sich also bereits bei der Steuerfestsetzung aus, nicht erst im Rahmen der Abrechnung wie der Steuerabzug inländischer Steuern. Es wird also nicht eine entstandene und festgesetzte St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 66 Höhe un... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Krank...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. 2. Die Veräußerung des Fondsanteils begründet keinen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold (Abgrenzung zu BFH-U...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.3 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Veräußerungen

Rz. 23 Tatbestandsvoraussetzung des § 12 Abs. 1 S. 1 KStG ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Diese Tatbestandsmerkmale entsprechen wörtlich denen des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG. Rz. 23a Die Überführung des Wirtschaftsguts erfolgt regelmäßig in eine im Ausland bel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.2 Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist

Rz. 117 Die Sitzverlegung einer Körperschaft, die keine SE oder SCE ist, in einen Staat der EU oder in einen Drittstaat wird gleich behandelt. Wird bei einer solchen Sitzverlegung das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus einer Veräußerung der Anteile ausgeschlossen oder beschränkt, fingiert Abs. 1 eine Veräußerung der Anteile im Zeitpunkt der Sitzverlegung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.2 Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 93 Die wesentliche Frage bei der Sitzverlegung aus dem Inland in einen EU- bzw. EWR-Staat ist also, ob dadurch das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Wirtschaftsgüter ausgeschlossen oder beschränkt wird. Dabei bewirkt der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht für sich allein genommen noch keine "Einschränkung des Besteuerungsrechts"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.2.2 Steuerpflicht bei Verlegung der Ansässigkeit in einen Drittstaat (§ 12 Abs. 3 S. 2 KStG)

Rz. 171 Das Gesetz geht über diesen bereits sehr weiten Anwendungsbereich noch hinaus. Nach Abs. 3 S. 2 gilt die Regelung über die fiktive Liquidationsbesteuerung auch, wenn die Körperschaft nur ihren Sitz oder nur ihre Geschäftsleitung aus einem EU-/EWR-Staat in einen Drittstaat verlegt. In diesem Fall bleibt ein Anknüpfungstatbestand für die unbeschränkte Steuerpflicht im ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 111 Verlegt nicht der Gesellschafter (Rz. 89), sondern die inländische Gesellschaft Sitz und Geschäftsleitung ins Ausland, kann bei dem Gesellschafter ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. Abs. 1 eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gehalten, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.1.4 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 39 Gewisse Unklarheiten bestehen bezüglich des Tatbestandsmerkmals des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Nutzung eines Wirtschaftsguts. Wird das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen, hat dieser Tatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts in der Betriebsstätte besteuert w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 154 § 12 Abs. 3 KStG enthält eine Regelung, falls ein KSt-Subjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG die Geschäftsleitung oder den Sitz ("Sitzverlegung") verlegt und dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht ausscheidet. Dann besteht die Gefahr, dass das deutsche Besteuerungsrecht für die Wirtschaftsgüter der Körperschaft ausgeschlossen oder beschränkt wird. Um dies zu verhinde...mehr