Fachbeiträge & Kommentare zu Drittstaat

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Inländische Pflichtbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für in Drittstaaten erzielten Arbeitslohn

Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für nach einem DBA im Inland steuerfreie Einnahmen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit in einem Drittland – hier: VR China – sind nicht als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG in der ab 1.1.2021 geltenden Fassung abzugsfähig. Denn erzielt der Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen, die gleichzeitig Pflichtbeitr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsübertragung zwischen Tochtergesellschaften

Ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 bzw. Nr. 4 GrEStG ist gegeben, wenn eine Gesellschaft ihre Anteile an einer Tochtergesellschaft, in deren Vermögen sich Grundbesitz befindet, auf eine andere Tochtergesellschaft überträgt. Insoweit ist es ohne Bedeutung, dass die Muttergesellschaft den bestimmenden Einfluss behält und sich der Grundbesitz (nach w...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / 4. Gleichbehandlung von in Spanien nicht ansässigen natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat/EWR-Staat oder in einem Drittstaat haben

Der Verwaltungssenat des span. Obersten Gerichts hat sich im Jahre 2018 bereits in drei Urteilen, die im Februar (Urt. v. 19.2.2018, Nr. 242/2018) und März (Urt. v. 21.3.2018, Nr. 488/2018 und v. 22.3.2018, Nr. 492/2018) mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Erben befasst, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und hierbei zu Lasten des span. Staates entschieden. I...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / VII. Vorläufiges Fazit

Rz. 135 Die Neuregelungen der §§ 327 ff. BGB folgen weitgehend den Vorgaben der Digitale-­Inhalte-RL. Wendehorst [621] begrüßt die Regelung des § 327g BGB zu den vertragsrechtlichen Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen, da dadurch Unklarheiten beseitigt werden konnten, moniert aber zugleich, dass sich der deutsche Gesetzgebermehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7.4.1 Tatbestand: Gläubiger ist nicht Zurechnungssubjekt

Rz. 279 Der Tatbestand der Vorschrift setzt voraus, dass der Gläubiger der Kapitalerträge oder der Vergütungen nach § 50a EStG eine Person ist, der die Kapitalerträge oder Vergütungen nach deutschem Recht oder dem Recht des anderen Vertragsstaats nicht zugerechnet werden. Es muss also eine Situation vorliegen, nach der die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nicht dem G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.6.1 Entlastungsbeweis

Rz. 85 Hinsichtlich der objektiven Beweislast muss die Finanzbehörde nachweisen bzw. trägt das Risiko der Unerweisbarkeit, dass die Tatbestandsmerkmale des S. 1 vorliegen. Ist der Finanzbehörde dieser Nachweis gelungen, kann der Stpfl. den Entlastungsbeweis nach § 50d Abs. 3 S. 2 EStG erbringen. Danach entfällt die Entlastungsberechtigung nicht, wenn die ausl. Körperschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2 Europarechtliche Kriterien

Rz. 23 Soweit die Entlastung von der Abzugsteuer auf die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zins- und Lizenzrichtlinie gestützt wird, enthalten die genannten Richtlinien Vorbehalte zur Verhinderung von Missbräuchen, sodass sich die Frage nach dem Vorrang stellt.[1] § 50d Abs. 3 EStG stellt außerdem einen Eingriff in die Grundfreiheiten dar. Betroffen ist bei der Entlastung vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 13 § 50d Abs. 3 EStG soll sicherstellen, dass "funktionslosen" oder "funktionsschwachen" Gesellschaften die Entlastung von den Abzugsteuern, die ihnen nach dem Wortlaut eines DBA zusteht, nicht gewährt werden muss. Aufgrund von Verweisungen ist die Regelung auch auf die Entlastung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie, der Zins- und Lizenzrichtlinie sowie nach § 44a Abs. 9 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Inlandsumwandlungen mit und ohne Auslandsbezug

Tz. 99 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl-Umwandlungen (ohne ausl BV) können auch nach Inkrafftreten des SEStEG in aller Regel ohne Gewinnrealisierung zum Bw erfolgen und zwar auch dann, wenn neben unbeschr stpfl auch beschr stpfl Gesellschafter beteiligt sind (s Tz 82). GlA s Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock (NWB Sonderheft 1/2007, 20). Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nitzschke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Ausscheiden aus der unbeschränkten StPfl im Inland/EU-/EWR-Ausland, Begründung der Ansässigkeit in Nicht-EU-/EWR-Staat (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 3 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Korrespondierend zu Art 5 Abs 4 Buchs c ATAD führt die Verlagerung der Ansässigkeit des StPfl in einen Staat außerhalb der EU/des EWR, der mit der Verlagerung der WG einhergeht, zur sofortigen gewinnwirksamen Auflösung des Ausgleichspostens. Ebenso wie die Sitzverlegung in einen Drittstaat a priori nicht zur Bildung eines Ausgleichspostens b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Qualifizierte Vorgänge

Rn. 30 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Entstrickungsvorgänge iS § 4 Abs 1 S 3 EStG : Das Antragswahlrecht zur Bildung eines Ausgleichspostens knüpft an den Entstrickungstatbestand des § 4 Abs 1 S 3 EStG an. § 4g EStG ist systematisch eine Ausnahmeregelung zu den in § 4 Abs 1 S 3 EStG angeordneten Entstrickungsfolgen, er gilt daher (vorbehaltlich Anordnung entsprechender Geltung) n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Überblick über den Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 UmwStG enthält die grundlegenden Vorschriften über die Auswirkungen des Vermögensüberganges auf den Gewinn der übernehmenden Pers-Ges oder natürlichen Person im Fall der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder auf den alleinigen Gesellschafter der Kö. Wegen des sachlichen Anwendungsbereichs im Übrigen, s Tz 2 und s Tz 3. Er wird dur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nicht erfasst (s Tz 13). Ebenso s Schmitt (in S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Veräußerung/Entnahme, Verlagerung in Nicht-EU-/EWR-Ausland, verdeckte Einlage in KapGes (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 1 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Veräußerung von WG: Der Ausgleichsposten ist (korrespondierend mit Art 4 Abs 4 Buchst a ATAD) aufzulösen bei Veräußerung eines WG. Mit einer (unbedingten) Veräußerung wird ein (echter) Realisationstatbestand ausgelöst. Mit tatsächlicher Realisation der stillen Reserven durch einen Veräußerungsvorgang ist der wesentliche Zweck des Ausgleichsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragender Rechtsträger

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Als übertragender Rechtsträger kommen – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Kö in Betracht. Hierbei muss es sich um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln. Die SE und SCE erfüllen stets diese Voraussetzungen. Dh, die Anwendung der §§ 3ff UmwStG ist auf Umwandlungen innerh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Übernehmender Rechtsträger

Tz. 13 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 1 S 1 UmwStG nennt als übernehmende Rechtsträger die Pers-Ges und die natürliche Person. Das sind – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG genannten Gesellschaften und natürlichen Personen. Es muss sich dabei um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln bzw, falls Übernehmerin ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Bewertung der Wirtschaftsgüter der Überträgerin, an denen ein deutsches Besteuerungsrecht nicht bestand (§ 4 Abs 4 S 2 UmwStG)

Tz. 57 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Gehört zum BV der übertragenden unbeschr stpfl Kö eine ausl BetrSt in einem Staat, bei dem das betr DBA auf der Freistellungsmethode beruht (s Art 13 Abs 3 OECD-MA) oder handelt es sich um im Ausl belegenen Grundbesitz, für den D aufgrund einer mit Art13 Abs 1 OECD-MA vergleichbaren Regelung kein Besteuerungsrecht hat, können in der stlichen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Anrechnung ausländischer Steuern und § 3 Abs 3 UmwStG

Tz. 157 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Führt der Umwandlungsvorgang im anderen Staat zu einer Besteuerung, ist die dort tats erhobene St ggf nach § 26 KStG anzurechnen. Das setzt eine entspr Anrechnungsmöglichkeit voraus. Bezogen auf das ausl BV muss ein in D stpfl Übertragungsgewinn entstehen, der nicht infolge eines DBA von der inl Besteuerung ausgenommen (freigestellt) ist (s ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 8. Internationale Bezüge/Auslandsberührung

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Sneaker, Sammler und Resell... / 2. Grenzüberschreitender Kaufvertrag

Fraglich ist, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Kaufvertrag anzuwenden ist. Die Frage stellt sich z.B., wenn ein Reseller über eine Handelsplattform Sneaker in einem anderen Land kauft. Die Lösung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sofern die beteiligten Personen keine Rechtswahl getroffen haben, gelten nach Art. 3 Nr. 1 Buchst. b EGBGB die Reg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 2.3 Öffnung für weitere Rechtsformen

Nach dem bisher geltenden Recht ist der berufliche Zusammenschluss in einer Sozietät und einer Partnerschaftsgesellschaft zulässig. Darüber hinaus ist eine berufliche Tätigkeit in den Rechtsformen der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbH und Kommanditgesellschaft zulässig, wenn diese als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt sind.[1] Nach der Neuregelung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 50 Eine unmittelbare Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie auf Drittstaaten kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Ausnahmen bestehen im Verhältnis zur Schweiz. Im Rahmen der durch die sog. Bilateralen II abgeschlossenen Zinsbesteuerungsabkommen[55] zwischen der EU und der Schweiz sieht Art. 15 des Abkommens eine Quellensteuerbefreiung zwischen verbundenen Unternehmen ...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / IV. Gesellschaften aus Drittstaaten

Rz. 11 Gesellschaften, die weder dem Recht eines Mitgliedstaates der EU noch eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)[47] unterliegen (Drittstaaten), genießen weder den Schutz der Niederlassungsfreiheit (vgl. Art. 65 Abs. 2 AEUV) noch fallen sie unter die Vorgaben der GesRL (vgl. Art. 119 Nr. 1 lit. a GesRL i.V.m. Anhang 2). Ein...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Gesellschaften aus EFTA-Staaten, den USA und Drittstaaten

Rz. 23 Wie der BGH jüngst bestätigt hat, gelten obige Grundsätze regelmäßig auch für Kapitalgesellschaften, die in einem EFTA-Staat gegründet wurden (zur Schweiz siehe Rdn 24). Das zwischen diesen Staaten geltende EWR-Abkommen[72] enthält in Art. 31, 34 im Wesentlichen gleich lautende Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit. Die in den Entscheidungen des EuGH niedergele...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 6. Anerkennung der Verschmelzung in Drittstaaten

Rz. 176 Ob die Verschmelzung auch in einem dritten Staat anerkannt wird, in dem Sachen belegen sind, die der übertragenden Gesellschaft gehört haben, oder in dem eine Gesellschaft ihren Sitz hat, an der die übertragende Gesellschaft beteiligt war, ist nach dem Recht dieses dritten Staates zu beurteilen. Kennt dieser die infolge der Verschmelzung eintretende Universalsukzessi...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / f) Anwendung der Richtlinie auf Drittstaaten

Rz. 66 Von der Zins- und Lizenz-Richtlinie werden außerhalb der EU ansässige Kapitalgesellschaften nicht erfasst. Allerdings sind einige EU-Mitgliedstaaten[61] über die Mindestvorgaben der Zins- und Lizenz-Richtlinie hinausgegangen und haben ihre nationalen Vorschriften auch für Drittstaatensachverhalte geöffnet. Für Lizenzgeber aus Drittländern stellen diese EU-Länder daher...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Nicht-Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 177 Besteht zwischen dem Betriebsstättenstaat und der Bundesrepublik Deutschland kein DBA, gelten die Grundsätze des Welteinkommensprinzips für die Besteuerung der Einkünfte aus dem ausländischen Staat, so dass auch die Verluste der ausländischen Betriebsstätte in die deutsche Körperschaftsbesteuerung einbezogen werden. Dadurch können auch inländische Gewinne durch auslä...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Austrittsabkommen

Rz. 27 Am 31.1.2020 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Union ein Austrittsabkommen (Withdrawal Agreement) geschlossen.[26] Damit ist der Austritt des Vereinigten Königreichs wirksam geworden. Das Vereinigte Königreich ist seitdem ein Drittstaat. Mit Wirkung zum 1.2.2020 wäre somit das gesamte europäische Recht außer Kraft getreten. Die mit diesem Systemwechs...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / a) Niederlassungsfreiheit

Rz. 8 Die Niederlassungsfreiheit gewährleistet nach Art. 49 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 54 Abs. 1 AEUV den nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb des Unionsgebietes haben, das Recht, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch Agenturen,...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Verlegung des Verwaltungssitzes außerhalb der EU

Rz. 44 Komplexer gestaltet sich die Rechtslage bei einer Verwaltungssitzverlegung unter Beteiligung sonstiger Drittstaaten. Der AEUV findet hier keine Anwendung. Zu prüfen ist daher, ob bilaterale Abkommen den Vorgang regeln. Andernfalls entscheidet jeder Staat selbst, ob und unter welchen Voraussetzungen er die grenzüberschreitende Sitzverlegung gestattet. Rz. 45 Eine deutsc...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 2. Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 62 Die europäische Kapitalverkehrsfreiheit gilt (im Unterschied zur Niederlassungsfreiheit) nicht nur für das Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander, sondern auch im Verhältnis zu Drittstaaten (siehe Art. 63 AEUV).[68] Demnach gilt die Kapitalverkehrsfreiheit auch künftig im Verhältnis zum Vereinigten Königreich als Drittstaat. Rz. 63 Gleichwohl lässt sich damit nic...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / V. Zwischenergebnis

Rz. 38 Das Vereinigte Königreich ist wirksam aus der Europäischen Union ausgetreten und somit ein echter Drittstaat. Das Recht der Europäischen Union gilt seit dem 1.1.2021 nicht mehr. Dies gilt für das gesamte Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union. Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich enthält keine u...mehr

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Rumänien / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 150 Dividenden an inländische Gesellschafter (natürliche Personen) unterliegen einer Dividendensteuer i.H.v. 5 % sowie einem Beitrag zur rumänischen Sozialversicherung (CASS) i.H.v. derzeit 10%, der jedoch der jeweils dem anwendbaren Freibetrag und der Höchstbeitragsgrundlage der rumänischen Sozialversicherung unterliegt. Die Steuer wird durch die die Dividende erklärend...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Drittstaatensachverhalte

Rz. 21 Die Grundfreiheiten gewähren grundsätzlich keinen Schutz für Gesellschaften aus Drittstaaten. Eine Ausnahme hiervon bildet, wie bereits ausgeführt, die Kapitalverkehrsfreiheit. Ob bei der Prüfung der Kapitalverkehrsfreiheit in Bezug auf Drittstaatensachverhalte die gleichen Prüfungsmaßstäbe anzuwenden sind wie bei unionsinternen Sachverhalten, war lange Zeit nicht unu...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Anwendbarkeit in Drittstaatenfällen

Rz. 110 Lange Zeit umstritten war die Frage, ob die EuInsVO nur bei einem Bezug zu mindestens zwei Mitgliedstaaten oder schon dann anwendbar ist, wenn nur ein Mitgliedstaat und ein Drittstaat betroffen sind (sog. einfacher oder qualifizierter Drittstaatenbezug).[277] Erwägungsgrund (14) der EuInsVO a.F. enthielt sich mit der apodiktischen Aussage, dass die Verordnung nur für...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / cc) Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung einer inländischen GmbH

Rz. 342 Durch die Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung über die Grenze in einen Drittstaat gehen beide Anknüpfungspunkte für die unbeschränkte Steuerpflicht im Inland verloren. Die Voraussetzungen für eine Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG sind allerdings nur erfüllt, wenn die Gesellschaft als Folge der Sitzverlegung nicht mehr in der EU bzw. im EWR unbeschr...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ff) Beibehaltung einer Betriebsstätte

Rz. 345 Sind die Voraussetzungen der Schlussbesteuerung erfüllt, weil aufgrund der Verlegung von Sitz und/oder Geschäftsleitung in einen Drittstaat die unbeschränkte Steuerpflicht nicht mehr besteht, vermag nach wohl überwiegender Meinung auch die Tatsache, dass eine Betriebsstätte im Inland verblieben ist, die Besteuerung der stillen Reserven nicht zu verhindern. Denn selbs...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / ee) Verlegung der Geschäftsleitung einer GmbH mit Sitz im Ausland

Rz. 344 Ist eine GmbH lediglich wegen ihrer inländischen Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig, während sich ihr Sitz bereits in einem Drittstaat befindet, bedarf es nur der Verlegung der Geschäftsleitung in das Ausland, um die unbeschränkte Steuerpflicht zu beenden und die Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 KStG auszulösen.[371]mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 3. Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 284 Der deutsche Steuergesetzgeber hat in den §§ 7 ff. AStG die sog. Hinzurechnungsbesteuerung geregelt, die die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles aufgrund des DBA-Schutzes durch sog. ausländische Basisgesellschaften – die das AStG in § 8 als Zwischengesellschaften bezeichnet –, die im Ausland keine aktive Tätigkeit entfalten, verhindern soll.[297] Rz. 285 Der...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / (3) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht im Ansässigkeitsstaat

Rz. 59 Der Ansässigkeitsbegriff stellt auf die unbeschränkte Steuerpflicht in einem EU-Mitgliedstaat ab. Gilt ein Unternehmen aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einem EU-Staat und einem Drittstaat als außerhalb der EU ansässig, wird eine Quellensteuerfreistellung nicht gewährt. Daneben muss das Unternehmen einer der in Art. 3 Abs. 2 iii) der Richtlinie aufgeführten...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Verlegung des Sitzes bzw. der Geschäftsleitung einer GmbH in das Ausland

Rz. 331 Auch die Verlegung des statutarischen Sitzes oder bzw. und der Geschäftsleitung (Verwaltungssitzes) einer GmbH, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung bisher im Inland hatte, in einen Drittstaat (weder EU-Mitgliedstaat noch EWR-Staat), zieht allein aufgrund dieser Maßnahme steuerliche Folgen nach sich. Hierdurch kann die sog. Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Sat...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / aa) Ausgangssituation

Rz. 165 In deutschen Handelsregistern sollen derzeit immer noch rund 10.000 Zweigniederlassungen von englischen private limited companies eingetragen sein. Diese Eintragungen waren ursprünglich richtig. Seit dem 1.1.2021 sind diese Eintragungen aber unrichtig. Rz. 166 Eingetragen ist in aller Regel die inländische Zweigniederlassung einer englischen private limited company (§...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / dd) Verlegung des Sitzes einer GmbH mit Geschäftsleitung im Ausland

Rz. 343 Befand sich die Geschäftsleitung einer GmbH in einem Drittstaat, die danach allein aufgrund ihres inländischen Sitzes nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig war, ist die Verlagerung des statutarischen Sitzes in das Ausland ausreichend, um die Folgen der Schlussbesteuerung nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG auszulösen.[370]mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XVIII. Formwechsel

Rz. 156 Die Umwandlung im engeren Sinne, also der Formwechsel, unterliegt ebenfalls dem Gesellschaftsstatut.[215] Umstritten ist, ob dies auch dann gilt, wenn aufgrund des Formwechsels das Vermögen auf den Alleingesellschafter übergeht (siehe Rdn 173). Rz. 157 Besonderheiten ergeben sich hier für den "transnationalen Formwechsel". Will sich z.B. eine englische limited mit tat...mehr

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Österreich / a) Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz

Rz. 162 Dabei handelt es sich um eine übertragende Umwandlung. Das Vermögen der umzuwandelnden GmbH wird im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen neuen Rechtsträger übertragen. Die GmbH erlischt ohne Liquidation. Für die Umwandlung gibt es steuerliche Begünstigungen nach §§ 7 ff. UmgrStG. Das Umwandlungsgesetz sieht zwei Formen der Umwandlung vor: Rz. 163 Verschmelzende Um...mehr