Fachbeiträge & Kommentare zu E-Bilanz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.4.3 Summenmussfelder

Summenmussfelder sind Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Werden rechnerisch mit einer Oberposition verknüpfte Positionen übermittelt, ist auch die zugehörige Oberposition mit zu übermitteln.[1] Im Übrigen sind die für Mussfelder geltenden Anforderungen für Summenmussfelder zu befolgen.mehr

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Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

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Bilanz / 11 E-Bilanz

Der Begriff E-Bilanz steht für die elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG. Zu übermitteln sind allerdings nicht nur die Bilanz, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zahlreiche weitere, von der Finanzverwaltung geforderte Daten. Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft alle Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 A...mehr

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Bilanz / 1 Bilanzierungspflicht und freiwillige Bilanzierung

Buchführungspflichtige Kaufleute müssen nach § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn ihrer Tätigkeit und für den Schluss jedes Geschäftsjahrs einen das Verhältnis des Vermögens und der Schulden darstellenden Abschluss anfertigen, d. h. eine (einmalige) Eröffnungsbilanz und eine alljährliche Schlussbilanz. Während diese Handelsbilanz einen stichtagsbezogenen, im Regelfall auf den 31.12. e...mehr

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Bilanz / Zusammenfassung

Begriff Die Handelsbilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses buchführungspflichtiger Unternehmen. Sie schließt die Buchführung ab und gibt einen Überblick über das am Bilanzstichtag vorhandene Vermögen. Einerseits dient die Handelsbilanz der Information verschiedener Interessengruppen, andererseits bildet sie den Ausgangspunkt für die Steuerbilanz und damit für die Ermitt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entwicklung und Potenziale der E-Bilanz

Rn. 63 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In Anbetracht des definierten Mindestumfangs befürchteten die Wirtschaft sowie deren StB zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen, wie z. B. die Änderung der Bearbeitungsreihenfolge der steuerlichen Überleitungen (vgl. Koch/Nagel, NWB 2010, S. 1340 (1344)) und die Notwendigke...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Kap 9 E-Bilanz

A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Folgen der E-Bilanz

I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Definition des Begriffs "Taxonomie"

Rn. 21 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Übermittlung nach § 5b EStG erfolgt nach "amtlich vorgeschriebenem Datensatz". Diese Standardisierung der Inhalte der Bilanz und GuV bildet die Voraussetzung für deren automatisierte Weiterverarbeitung. Da die Standardisierung mittels der Taxonomie erfolgt, erlangt dieser Begriff i. R.d. E-Bilanz eine wesentliche Bedeutung. Eine Taxonomie...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 66 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Arnold (2011), Technische Umsetzung des Datenschemas und der Datenübermittlung durch die Finanzverwaltung, in: Althoff et al. (Hrsg.), Die neue E-Bilanz, Freiburg, S. 50–73. BAnz Verlag (2021), Arbeitshilfe für die Einreichung von Jahresabschlüssen/Finanzberichten im XBRL-Format, URL: https://publikations-plattform.de/sp/i18n/doc//D008.pdf?doc...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen

Rn. 61 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Finanzverwaltung eröffnet die elektronische Übermittlung der E-Bilanz neue Möglichkeiten im Hinblick auf das Risikomanagement (vgl. HdR-E, Kap. 9, Rn. 60). Die Wirtschaft sowie deren Berater befürchteten hingegen aus dem definierten Mindestumfang einen erheblichen Anpassungsbedarf für das betriebliche Rechnungswesen sowie eine Erweiterung...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung

Rn. 54 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Vor Verabschiedung des BilMoG war eine eigenständige StB im deutschen Steuerrecht nahezu unbekannt. Neben der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG (a. F.) galt die umgekehrte Maßgeblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG (a. F.). Letztere hatte zur Folge, dass steuerliche...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. ERiC

Rn. 27 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 "ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Ant...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung i. S. d. § 5b Abs. 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlungspflicht gemäß § 5b Abs. 1 EStG erstreckt sich auf den Inhalt der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung. Das dazugehörige Datenschema ist – in Abhängigkeit vom WJ – der jeweils gültigen Taxonomie zu entnehmen (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, S. 855f. (Rn. 9); zu den Ta...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Pflicht zur elektronischen Übermittlung nach § 5b EStG

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG sind UN, die ihren Gewinn durch BV-Vergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG oder nach der Tonnage gemäß § 5a EStG ermitteln, verpflichtet, den Inhalt der Bilanz und der GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und insofern standardisiert durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Davon betroffen sind insges...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Auswirkungen auf die Handelsbilanz

Rn. 57 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Aus dem Wortlaut des § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ergibt sich, dass der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln ist. Hier­aus folgt, dass die Taxonomie auch für die HB Gültigkeit besitzt und diese im Aufbau, insbesondere hinsichtlich der Gliederungstiefe, den steuerlichen Vorschriften e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Mussfelder, Kontennachweis erwünscht

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Bei den als "Mussfeld, Kontennachweis erwünscht" gekennzeichneten Positionen ist von Seiten der Finanzverwaltung zusätzlich zur Übermittlung der jeweiligen Position als Mussfeld die Übermittlung eines Auszugs aus der Summen- und Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format erwünscht (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 38 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 In § 5b Abs. 1 EStG ist ausschließlich die Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf. der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Finanzverwaltung schreibt jedoch über die Anforderungen des § 5b EStG hinaus die elektronische Übermittlung folgender Berichtsbestandteile verpflichtend vor (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 7 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Gemäß § 5b Abs. 2 Satz 1 EStG kann die Finanzverwaltung zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag, welcher beim zuständigen Finanzamt zu stellen ist, auf die elektronische Übermittlung verzichten. Die Einführung einer ausnahmslosen Pflicht zur elektronischen Übermittlung wäre mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar gewesen. Der...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Auffangpositionen

Rn. 52 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ein hoher Grad an Standardisierung bildet die Voraussetzung zur Durchführung von automatisierten Prüfungen. Dies führt jedoch z. T. zu erheblichen Eingriffen in das Buchungsverhalten. Diesen Umstand sollen die in der Taxonomie eingefügten Auffangpositionen, welche durch die Formulierung "nicht zuordenbar" und teilweise auch "ohne Zuordnung" e...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kritische Würdigung

Rn. 59 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Steuertaxonomie geht zum einen weit über die Vorschriften der §§ 266 und 275 hinaus. Zum anderen schafft sie faktisch eine "umgekehrte Maßgeblichkeit" (vgl. Herzig, DStR 2010, S. 1900 (1907); Hoffmann, DB 2010, Heft 38, M 1; ebenso Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), Anlage S. 15f.). Gleichwohl entspricht die "umgekehrte Maßg...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. XBRL als Übermittlungsstandard

Rn. 17 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Finanzverwaltung legte sich bereits sehr früh auf XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsstandard fest (vgl. BMF, Schreiben vom 19.01.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, BStBl. I 2010, S. 47 (Rn. 2)) und wandte sich gleichzeitig explizit gegen eine ebenfalls denkbare Vordrucklösung, die letztlich jedoch nicht mit dem Steuer...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 12 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das BMF wurde gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Taxonomie 5.0 (vgl. zur Definition des Begriffs HdR-E, Kap. 9, Rn. 21ff.) am 14.09.2011 machte das BMF von dieser ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Datenschutz

Rn. 30 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Aufgrund der Sensibilität der zu übermittelnden Daten ist das Thema "Datensicherheit" von großer Bedeutung. Nach § 87a Abs. 6 Satz 1 AO ist bei der elektronischen Übermittlung von amtlich vorgeschriebenen Datensätzen an Finanzbehörden, soweit nichts anderes bestimmt ist, ein sicheres Verfahren anzuwenden, das den Datenübermittler authentifizi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Mussfelder

Rn. 48 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Mindestumfang gemäß § 5b EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird durch sog. Mussfelder definiert, die sowohl im GCD-Modul als auch im JA-Modul der Taxonomie enthalten sind. Diese sind unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des UN stets verbindlich als Mindestumfang des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zu übermit...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5 E-Bilanz

5.1 Überblick und Relevanz für Einzelunternehmen Rz. 34 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weite...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.1 Überblick und Relevanz für Einzelunternehmen

Rz. 34 Mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes wurde mit § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Inhalt der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung sowie eine einheitliche Form der medienbruchfreien Übermittlung von Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.[1] ...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.1 Übermittlungsformat

Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Stand...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4 Taxonomie

5.4.1 Übermittlungsformat Rz. 37 Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln.[1] Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt a...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.2 Zeitliche Anwendung

Rz. 35 Die zeitliche Anwendung dieser Vorschrift erstreckt sich grundsätzlich auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen.[1]mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.3 Gegenstand der elektronischen Übermittlung

Rz. 36 Zu übermitteln ist in erster Linie die periodische Bilanz (nebst Gewinn- und Verlustrechnung). Aber auch eine anlässlich einer Betriebsveräußerung, einer Betriebsaufgabe, der Änderung der Gewinnermittlungsart oder eine in Umwandlungsfällen aufzustellende Bilanz ist durch Datenfernübertragung zu übermitteln; ebenso zu übermitteln sind Zwischenbilanzen, die auf den Zeit...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.7 Härtefallregelung

Rz. 45 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde auf Antrag auf eine elektronische Übermittlung verzichten (§ 5b Abs. 2 Satz 1 EStG). Da dabei § 150 Abs. 8 AO entsprechend gilt (§ 5b Abs. 2 Satz 2 EStG), ist einem solchen Antrag zu entsprechen, wenn eine elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist (§ 150 Ab...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.6 Zusätzlich einzureichende Unterlagen

Rz. 44 Gemäß § 60 Abs. 3 EStDV können der Steuererklärung beizufügende Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden.[1] Hierbei handelt es sich ggf. um den Anhang, den Lagebericht, einen Prüfungsbericht oder bei Anwendung der Gewinnermittlung nach § 5a EStG um das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EStG. Da d...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.8 Folgen fehlender Datenübermittlung

Rz. 46 Abgesehen von den Fällen, in denen die Finanzverwaltung eine für den Steuerpflichtigen positive Härtefallentscheidung getroffen hat (s. Rz. 45), kann die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. der Überleitungsrechnung durch Androhung und ggf. Festsetzung eines Zwangsgeldes (§§ 328 ff. AO) dur...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.5 Mindestumfang (§ 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG)

Rz. 43 Der in Rz. 34 angesprochene Mindestumfang der zu übermittelnden Daten lässt sich mittels des Filters "fiscalRequirement" aus dem GAAP-Modul extrahieren. Wird der entsprechende Filter und gleichzeitig der Filter für Einzelunternehmen verwendet (Filter "fiscalRequirement"= Mussfeld; Filter "legalformEU"=true), werden nur die von Einzelunternehmen grundsätzlich zwingend ...mehr

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Einzelunternehmen: Rechnung... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 40 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

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Anlagespiegel / Anlagegitter / 4 Steuerliche Notwendigkeit zur Führung eines Anlagespiegels

Rz. 61 Der Anlagespiegel nach Handelsrecht unterscheidet sich von dem nach Steuerrecht durch einige steuerliche Bilanzierungsvorbehalte sowie durch das Verbot der Übernahme rein steuerlicher Werte in die Handelsbilanz. Es kommt ggf. zu Abweichungen bei den Herstellungskosten und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter sind steuerlich nicht ansatzfähig. Damit geht di...mehr

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Eigenkapital / 2.1 Gesamthandsbilanz

Für den Ausweis des Eigenkapitals bei Personengesellschaften ist vor allem die Rechtsform der Gesellschaft sowie der Umfang der Haftung der einzelnen Gesellschafter maßgeblich. Haften alle Gesellschafter in vollem Umfang, wie dies bei einer GbR und OHG der Fall ist, wird das Eigenkapital als variables Kapitalkonto – getrennt für jeden Gesellschafter – geführt.[1] Eine Aufglie...mehr

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E-Bilanz

Zusammenfassung Begriff Die E-Bilanz ist die elektronische Darstellungsform des Jahresabschlusses. Sie ist von den Finanzbehörden definiert und wird aus der Buchhaltung des steuerpflichtigen Unternehmens gefüllt. Zu den Informationen, die mit der E-Bilanz übermittelt werden, gehören Stammdaten zum steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und ...mehr

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E-Bilanz / 3 E-Bilanz operativ

Die komplexe Taxonomie wird in der operativen Arbeit einfacher umgesetzt, als es zunächst erscheint. Dazu bieten die IT-Systeme im Finanzbereich eigene Module mit einer automatischen Erstellung der E-Bilanz an. Externe Steuerberater können diese Aufgabe über DATEV oder andere Systeme abwickeln. Operativ wird die E-Bilanz in 4 Schritten abgearbeitet. Schritt 1: Analyse des Buc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Bilanz / 2 Organisation der E-Bilanz

Die E-Bilanz ist im Grunde ein Datensatz, dessen definierte Felder nach einer festen Vorschrift mit Inhalten zu füllen sind. Die Vorschrift ist eine Taxonomie. Als Standard wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) verwendet. Das ist eine (Programmier-)Sprache, zur Erstellung elektronischer Dokumente im Finanzbereich. Nicht die Sprache wird vom Finanzamt entwickelt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Bilanz / 1 Wer gibt die E-Bilanz ab?

Jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende muss einmal jährlich seinen Jahresabschluss an das Finanzamt schicken, damit dieses die zu zahlenden Ertragsteuern festsetzen kann. Das geschieht in Deutschland auf elektronischem Weg mit der E-Bilanz. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden gemeinsam mit Stammdaten zum Unternehmen digital an die Finanzbehörden übert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Bilanz / 4 Nutzen der E-Bilanz

Das Bundesministerium für Finanzen weist in seinen Erläuterungen zur E-Bilanz darauf hin, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt zur digitalen öffentlichen Verwaltung handelt. Der Steuerpflichtige profitiere von dem digitalen Weg in das Finanzamt. Die entstehenden Kosten für die Software und die zusätzliche Arbeit werden nicht berücksichtigt. Der Nutzen der E-Bilanz li...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
E-Bilanz / Zusammenfassung

Begriff Die E-Bilanz ist die elektronische Darstellungsform des Jahresabschlusses. Sie ist von den Finanzbehörden definiert und wird aus der Buchhaltung des steuerpflichtigen Unternehmens gefüllt. Zu den Informationen, die mit der E-Bilanz übermittelt werden, gehören Stammdaten zum steuerpflichtigen Unternehmen, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und Kontoauszüge ei...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Verei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Entnahmeregelung bei einer OHG

Herr Huber und Herr Hauser sind die Gesellschafter der Huber & Hauser OHG. Sie haben nicht nur die Gewinnverteilung von vornherein festgelegt, sondern auch, wer in welcher Höhe Beträge aus der Gesellschaft entnehmen kann. Sie haben vereinbart, dass jeder Gesellschafter berechtigt ist, im Monat einen festen Betrag von 3.500 EUR zu entnehmen. Weitere Entnahmemöglichkeiten haben si...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 ATLAS

Tz. 16 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der im Zollrecht stets wiederkehrende Begriff ATLAS – eine Abkürzung für das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem – bezeichnet das von der deutschen Zollverwaltung verwendete elektronische IT-Verfahren zur Abwicklung und Bearbeitung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und zur Kommunikation mit dem zollrechtlich Beteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 9 E-Bilanz

9.1 Erstmalige Übermittlung Rz. 143 Erstmals für das nach dem 31.12.2011 beginnende Wirtschaftsjahr ist der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen gilt § 5 b EStG. Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5 ...mehr