Fachbeiträge & Kommentare zu Ehrenamtliche Tätigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 1046 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2b des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332) fügte mit Wirkung ab VZ 2007 (Art 9 Abs 1 des Gesetzes) einen neuen § 3 Nr 26a EStG ein. Wie § 3 Nr 26 EStG will auch § 3 Nr 26a EStG das ehrenamtliche Engagement von Bürgern fördern (s Rn 5). Er soll den Aufwand, der solch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Der Sinn und Zweck der Vorschrift

Rn. 963 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG will das ehrenamtliche Engagement von Bürgern würdigen und fördern und dafür erhaltene Aufwandsentschädigungen steuerfrei stellen (vgl BT-Drucks 8/3688, 16; BFH BStBl II 1987, 783; 1990, 854) und ist damit als Sozialzwecknorm anzusehen (FG Köln vom 20.01.2022, 15 K 1317/19, EFG 2022, 572 rkr; Bender, DStR 2015, 2257). Die Erh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld / 5 Leistungsrecht

Des Weiteren sind leistungsrechtliche Änderungen vorgenommen worden, die zum einen zu Verbesserungen für die Leistungsberechtigten und gleichzeitig zu einer Verwaltungsvereinfachung führen. Im Einzelnen: Kalenderjährliche Betrachtung der Freistellung steuerfreien Nebentätigkeiten (z. B. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten). Bagatellgrenze von 50 EUR bei Rückf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Rechtsentwicklung

Rn. 960 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift gilt seit VZ 1980. Seit dem Jahre 2000 sind folgende Änderungen zu verzeichnen: StBerG 1999 vom 22.12.1999, BGBl I 1999,2601: Anhebung des Freibetrags in § 3 Nr 26 EStG von DM 2.400 auf DM 3.600 pa ab VZ 2000. StEuGlG vom 19.12.2000, BGBl I 2000, 1790: Umrechnung des Freibetrags in EUR 1 848 pa ab VZ 2002. Gesetz zur weiteren St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Höhe der Steuerfreiheit

Rn. 1068 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB/Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab 01.01.2023) sind nicht unbegrenzt steuerfrei, sondern nur soweit sie (= Freibetrag, nicht Freigrenze) zusammen mit den steuerfreien Einnahmen iSd § 3 Nr 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr 26 S 1 EStG nicht übersteigen. Überschreiten die Einnahmen diesen steuerf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang: Berufsrechtliche As... / 5. Alternative Nachweismöglichkeiten der theoretischen Kenntnisse

Rz. 19 Gem. § 4 Abs. 3 FAO besteht grds. die Möglichkeit, den erforderlichen Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet auch ohne die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen. Allerdings müssen die außerhalb eines Lehrgangs erworbenen Kenntnisse dem im Fachlehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen. Damit soll nach dem ausdrücklichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.4 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rz. 36 Ehrenamtliche Tätigkeiten begründen kein Beschäftigungsverhältnis, selbst wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.[1] Letztes gilt jedenfalls, solange die Aufwandsentschädigung die steuerlichen Freibeträge nicht übersteigt. Wenn gleichzeitig noch ein Arbeitsverhältnis mit dem Verein besteht, z. B. als geringfügige Beschäftigung, unterliegt das aber dann dem MuSch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgermeister / 1 Ehrenamtlicher Bürgermeister

Ein Bürgermeister ist dann ausschließlich ehrenamtlich tätig, wenn er lediglich repräsentative Aufgaben erfüllt, nicht aber für die Verwaltung zuständig ist. In diesen Fällen besteht kein Beschäftigungsverhältnis und damit keine Sozialversicherungspflicht.[1] Bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben in nicht unerheblichem Umfang liegt hingegen ein sozialversicherungsrechtl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 3 Ehrenamtsfreibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] erzielt werden, sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR (2020: 720 EUR) im Kalenderjahr ste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 4 Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf unschädlich

Die Gleichartigkeit von Haupt- und Nebenberuf ist für die Gewährung des Freibetrags unschädlich, sofern die beiden Tätigkeiten organisatorisch klar abgrenzbar sind. Dies gilt auch für die auf begünstigte Dienste entfallenden Bereitschaftszeiten. Eine Aufteilung in Einsatz- und Bereitschaftszeiten ist entfallen. Ehrenamtliche Rettungsmänner der Deutschen Gesellschaft zur Rett...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgermeister / Zusammenfassung

Begriff Für die Beurteilung der Einnahmen von Bürgermeistern ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um Einkünfte von ehrenamtlichen Bürgermeistern oder um Einkünfte von hauptberuflichen Bürgermeistern handelt. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern gelten i. d. R. die Vorschriften für steuerfreie Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Echte Aufwandsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bürgermeister / 1.1 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht wegen der Ausübung eines politischen Wahlamtes Versicherungs- und damit zugleich Beitragsfreiheit.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Tätigkeit als Bürgermeister. Eine daneben ausgeübte anderweitige Beschäftigung unterliegt der Versicherungspflicht – auch in der Arbeitslosenversicherung.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 3 Einzelfragen zum Begriff der "Arbeitszeit"

Gelegentlich ist zweifelhaft, welche Zeitspannen einer beruflich veranlassten Tätigkeit tatsächlich zur Arbeitszeit i. S. d. ArbZG gehören. Das ArbZG verweist mit der in § 2 Abs. 1 ArbZG verwendeten Begriffsbestimmung der Arbeitszeit als "Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit" letztlich auf die vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags als Hauptleistung geschuldeten T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Bäderbe... / 4 Belastungs- und Expositionsmerkmale, Gefährdungen

unfallbedingte Verletzungen durch Ausrutschen und Stolpern, Absturzgefahr bei Reinigungsarbeiten, z. B. an hoch gelegenen Filterbehältern bzw. in den Randbereichen entleerter Becken, Kreislaufbelastung durch teilweise große Temperaturschwankungen bei wechselnden Tätigkeiten zwischen Hallen- und Freibädern bzw. unter teilweise ungünstigen Witterungsbedingungen bei Wartungs-, In...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fachangestellte für Bäderbe... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Unfal... / 1.2 Versicherungsschutz für weitere Personengruppen

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Personenkreise, die "von Amts wegen" bzw. gemäß § 2 SGB VII gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert sind und somit Versicherungsschutz genießen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.2.1 Nach § 20 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Neben den kraft Gesetzes anzurechnenden Zeiten umfasst die Dienstzeit nach § 20 BAT die Beschäftigungszeit (Zeiten bei demselben Arbeitgeber) Zeiten, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres (die Altersgrenze ist wegen unzulässiger Altersdiskriminierung nicht mehr maßgeblich) beruflich im Beamten- oder Arbeitsverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes verbra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.5.3 Die tariflichen Regelungen im MTArb-O

§ 6 MTArb-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 7.5.2 Die tariflichen Regelungen im BMT-G-O

§ 6 BMT-G-O (Beschäftigungszeit) bestimmt: (1) Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist (Anmerkung: Die Altersgrenze verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und ist unwirksam, weshalb auch Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ber...mehr

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Arbeitsschutz-Managementsys... / 3 Merkmale, Struktur und Inhalte der ISO 45.001

Die ISO 45.001 geht von einem Managementsystem aus, dem der PDCA-Zyklus zugrunde liegt. Bezogen auf ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS) bedeutet dies: Planen: SGA-Risiken und SGA-Chancen und andere Risiken und Chancen bestimmen und bewerten, erforderliche SGA-Ziele und Prozesse festlegen, um Ergebnisse in Übereinstimmung mit der SGA-Poli...mehr

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Anlage S 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 298 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 22–36] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 42–58 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 299 [Außerordentliche Erträge → Zeile 37] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.2 Freibetrag für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten

Rz. 1065 Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG begünstigt Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich von bis zu 840 EUR im Jahr. In der Höhe des Freibetrags sind auch diese sozialversicherungsfrei (§ 4 SGB IV). Praxis-Tipp Ehrenamt ist ein weiter Begriff Die "Ehrenamtspauschale" können z. B. geltend machen: Vorstandsmitglied...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5 Nebeneinkünfte

Rz. 1060 [Freibeträge für Nebeneinkünfte → Zeilen 38, 39] Für Nebeneinkünfte können teilweise Freibeträge gewährt werden: Übungsleiterfreibetrag: 3.000 EUR (→ Tz 1061) Ehrenamtspauschale: 800 EUR (→ Tz 1065) Freibetrag für ehrenamtliche Betreuer: 3.000 EUR (→ Tz 1068) steuerfreie Bezüge von Ratsmitgliedern und anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten Praxis-Tipp Corona: Freiwillige Helf...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 410 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 411 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Tipps und... / 3.2 Pauschale Betriebsausgaben

Rz. 1105 [Pauschale Betriebsausgaben → Zeile 23] Bestimmte Berufsgruppen können anstelle der tatsächlichen Aufwendungen Betriebsausgaben pauschal geltend machen. Ein weiterer Abzug von Kosten ist dann jedoch ausgeschlossen, sodass sich die Inanspruchnahme der Pauschale nur lohnt, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind. Praxis-Tipp Betriebsausgabenpauschalen wurden e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Leis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.2 Pflegepersonen (Satz 1 Nr. 1a i. V. m. Satz 2 und Satz 3)

Rz. 7 Satz 1 Nr. 1a begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Pflegepersonen. Als Pflegepersonen i. S. v. § 19 SGB XI sind Personen nach Nr. 1a in der Zeit versicherungspflichtig, in der sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen, wenn der Pfle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII Einführung

Einführung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) – Sozialhilfe – Am 27.12.2003 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch (BGBl. I S. 3022) das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe – beschlossen worden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 auf den Vorschlag des Vermittlungsausschusses hin der Reform des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.6 Sonderbetriebseinnahmen – Sonderbetriebsausgaben

Rz. 447 Als Sonderbetriebsausgaben kommen alle Aufwendungen des Gesellschafters in Betracht, die entweder durch den Betrieb oder die Mitunternehmerstellung veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu zählen insb. Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter, die Sonderbetriebsvermögen (I oder II) sind, wie typischerweise die AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter der Sonderbilanz (§ 7 EStG), ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2 Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan

Rz. 9 Die Vertreterversammlung ist nach Abs. 1 das Selbstverwaltungsorgan einer KV/KZV bzw. der KBV/KZBV und hat Rechtsetzungsbefugnis (Satzung und sonstiges autonomes Recht). Ihr wird damit eine starke Rechtsstellung ganz im Sinn einer gelebten Selbstverwaltung zugewiesen. Während Satzungen unter dem Genehmigungsvorbehalt des § 81 Abs. 1 Satz 2 stehen, bedarf das sonstige a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 16 § 13 EStG gehört neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zu den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, wer mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig eine selbstständige Tätigkeit ausübt, die einen der in § 13 Abs. 1 bzw. 2 EStG angeführten Ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.3 Einkünfte aus dem Betrieb von Landwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG)

Rz. 43 Der Begriff der Landwirtschaft i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist eng auszulegen.[1] Hierunter fallen weder die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG neben der Landwirtschaft aufgeführten weiteren Fälle von Pflanzenproduktion noch die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG genannte Tierzucht und Tierhaltung. Von daher ist unter Landwirtschaft die selbstständige und nachhaltige...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / I. Lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung

BRAK und DAV weisen darauf hin, dass durch die Ankoppelung der Vergütungshöhe an den Gegenstandswert die Bearbeitung kleiner Streitwerte für Rechtsanwälte unwirtschaftlich ist. Das werde durch höhere Streitwerte subventioniert. Auf diese Weise gewährleiste das RVG der gesamten Bevölkerung den Zugang zum Recht, ohne dass es (mit Ausnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.4 Wichtiger Grund für fehlende Erreichbarkeit

Rz. 36 Abs. 2 gesteht Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund zu, wenn das Jobcenter zugestimmt hat. Dies geschieht durch die Integrationsfachkraft, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager. § 4 Abs. 3 ErrV stellt klar, dass die Zustimmung zu erteilen ist, wenn der jeweils geltend gemachte wichtige Grund vorliegt. Rz. 37 Die a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Rn. 75 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Ehrenamtlich ist eine Tätigkeit, die entweder im Gesetz selbst oder nach dem Sprachgebrauch herkömmlicherweise so bezeichnet wird, s BFH BStBl II 1972, 844; 1988, 384 (Schätzer einer Landesbrandkasse). Sie wird häufig nebenberuflich, aus ideellen Motiven und in dem Sinne unentgeltlich erbracht, dass nur Auslagenersatz und Verdienstausfall ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. WK bei Ehrenamt

Rn. 355 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Wird die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitsverhältnis angesprochen (s Rn 72ff), dann sind auch die Aufwendungen, die mit ihr in Zusammenhang stehen, WK. Außerdem können derartige Aufwendungen auch dann als WK abgezogen werden, wenn das unentgeltlich ausgeübte Ehrenamt nur oder vorwiegend mit Rücksicht auf den Hauptberuf übernommen worden i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sonstige Angehörige

Rn. 63 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Für Arbeitsverträge zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern gelten die zum Ehegattenarbeitsverhältnis wiedergegebenen Grundsätze entsprechend, s BFH BStBl III 1958, 294; BStBl II 1987, 121; 1993, 834; 1998, 149. Arbeitsverträge mit Kindern unter 15 Jahren, die noch in vollem Umfang schulpflichtig sind (§§ 2, 5, 7 ArbSchG), sind zivi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Aufwendungen für eine ehrenamtliche Arbeit für die zuständige > Gewerkschaft sind der beruflichen Nutzung zuzuordnen, weil die Aufwendungen dafür mit der hauptberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (EFG 1988, 68). Ebenfalls keine private ist die Benutzung des Arbeitszimmers für eine ehrenamtliche Tätigkeit, mit der besteuerbare > Einna...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Entschädigungen, die dem ArbN oder seinem Rechtsnachfolger als Ersatz für entgangenen oder entgehenden Arbeitslohn oder für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit gewährt werden (§ 24 Nr 1 EStG), sind > Arbeitslohn. Sie sind als > Sonstige Bezüge zu versteuern, wenn nicht feststeht, auf welchen > Lohnzahlungszeitraum sie entfallen, we...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.2.1 Versorgungsauftrag

Rz. 85 Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zugleich den Vertrags(zahn)arzt/Vertragspsychotherapeuten, an der Versorgung der Versicherten im allgemein üblichen Umfang teilzunehmen (Versorgungsauftrag); die vertraglichen Bestimmungen über die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung sind für den zugelassenen Leistungserbringer verbindlich. Die Berechtigung zur Teilnahme an der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.8 Bewirken der Zulassung (Abs. 3)

Rz. 52 Neben der Registereintragung kommen noch weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung hinzu. Es muss die Zulassungsfähigkeit bestehen. Diese muss von der KV überprüft werden. Die Zulassungsgremien sind durch die Registereintragung nicht gebunden (BSG, Urteil v. 2.9.2009, B 6 KA 35/08 R; zur Herzchirurgie vgl. auch LSG Nordrhein-Westfa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Corona-Überbrückungshilfe I... / 1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Grundsätzlich sind Unternehmen im folgenden jeweils Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) bis zu einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb[1] aller Branchen[2] für den Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 antragsberechtigt, die in einem Monat des Förderzeitraums einen cor...mehr