Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenkapital

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Anforderungen an die Fortführungsprognose bei Start-Ups

Zusammenfassung Bei Start-Ups darf bei der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung eine erfolgversprechende Marktentwicklung berücksichtigt werden. Hintergrund Der Beklagte war Geschäftsführer und Gesellschafter des später insolventen Start-Ups. Das Start-Up wurde im November 2013 gegründet und war sowohl durch Eigenkapital wie auch Fremdkapital finanziert. U. a. hatte die ...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat entschieden, das Projekt Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen einzustellen. Ziel war die Beurteilung, ob es möglich ist, die Überbewertung der Pensionsverpflichtung zu beseitigen, indem eng umrissene Änderungen an IAS 19 entwickelt werden, ohne andere Aspekte von IAS 19 zu beeinflussen. Der Board identifi...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.8 Eigenkapital

Rz. 119a Neben den im Zusammenhang mit der Eigenkapitalveränderungsrechnung (vgl. Rz. 150 ff.) vorgeschriebenen Anhangangaben sind in Bezug auf das Eigenkapital folgende Angaben im IFRS-Anhang offen zu legen: Angaben zum Kapitalmanagement (IAS 1.134–1.136), insbesondere zu Zielen, Methoden und Prozessen des Kapitalmanagements, Angaben zu den aktienbasierten Vergütungsvereinbar...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.1.2 Goodwill

Rz. 83 Die Offenlegungspflichten für Goodwill-Beträge ergeben sich zum einen aus IFRS 3 und zum anderen aus IAS 36 (vgl. auch Rz. 82). Rz. 84 Nach IFRS 3.59-3.63 ergeben sich 2 wesentliche Gruppen von Angabepflichten im Hinblick auf die Unternehmenszusammenschlüsse und damit mittelbar auf den Goodwill. Nach IFRS 3.59 hat die Bericht erstattende Einheit die Art und die finanzi...mehr

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Anhang nach IFRS / 7 Generierung des Informationsbedarfs für den Anhang

Rz. 212 Der für den Anhang erforderliche Informationsbedarf lässt sich – in Abhängigkeit von der Art der im Anhang offenzulegenden Information entweder mittels Kontenplans, Kontenauswertung, statistischer Aufzeichnungen, Prognosen oder Simulationsrechnungen gewinnen.mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.9 Latente Steuern

Rz. 120 IAS 12 enthält hinsichtlich der in der IFRS-Bilanz angesetzten latenten Steuern 2 zentrale Offenlegungsvorschriften: Untergliederung der temporären Differenzen sowie der aktivierten steuerlichen Verlustvorträge nach Sachverhalten gem. IAS 12.81 g (i): Darüber hinaus hat das nach IFRS rechnungslegende Unternehmen substanzielle Hinweise für den Ansatz aktiver latenter St...mehr

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Anhang nach IFRS / 2.2.1 Relevanz

Rz. 6 Eine relevante Finanzinformation besitzt die Eigenschaft, Unterschiede in den Entscheidungen der Abschlussadressaten bewirken zu können (Conceptual Framework. Kap. 2. 6 Satz 1). Eine konkrete Verhaltens- bzw. Entscheidungsbeeinflussung wird jedoch nicht gefordert; begründet wird diese eher zurückhaltend scheinende Formulierung damit, dass sich bestimmte Reaktionen kaum...mehr

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Anhang nach IFRS / 6.9 Besondere Angabepflichten im Konzernanhang aus deutscher Sicht

Rz. 199 Aus Sicht deutscher Anwender ist zu beachten, dass der nach IFRS erstellte Konzernabschluss (einschließlich Anhang) grundsätzlich befreiend für den HGB-Konzernabschluss ist.[1] Allerdings sind zusätzlich folgende Angabepflichten (vgl. § 315e Abs. 1 HGB) zu erfüllen:[2] Angaben nach § 313 Abs. 2-3 HGB: Dementsprechend sind bei Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten ...mehr

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Anhang nach IFRS / 4.1.7 Finanzinstrumente

Rz. 109 IFRS 7 fordert umfangreiche Angaben über die Finanzinstrumente. Zweck dieser Offenlegungspflicht ist das Erkennen und das Beurteilen der Bedeutung der Finanzinstrumente für die finanzielle Situation und die Ertragslage des Unternehmens sowie der Art und des Umfangs der aus Finanzinstrumenten resultierenden Risiken, einschließlich der vom Unternehmen ergriffenen Risik...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / f) Eingeschränkte Angemessenheitsprüfung

Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ...: Die Allokation von Corona-Finanzhilfen ist daher lediglich einer eingeschränkten Angemessenheitsprüfung zugänglich. Dabei ist nur eine Minderung des Gewinns in "unangemessener Weise" zu prüfen; Hauptanwendungsbereich dieser Angemessenheitsprüfung ist die Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft.[33] ... ist die Erstau...mehr

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Corona-Finanzhilfen im Unte... / b) Zuordnung nach Finanzierungserfordernissen

Die Zuordnung erhaltener Corona-Finanzhilfen kann auch nach Liquiditäts- und Finanzierungsbedarf erfolgen. Dieser besteht bei den Konzerngesellschaften, welche Umsatzeinbußen und Fixkosten selbst unmittelbar getragen oder aber auch mittelbar durch Finanzierung operativer Konzerngesellschaften übernommen haben. Danach kann auch der Verzicht auf Weiterleitung an "coronabetroffene...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultier...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.2 Rechtslage bis Vz 2007

Rz. 371 Bis einschließlich Vz 2007 ist eine Gewinnminderung infolge der Teilwertabschreibung eines Darlehens, das der Beteiligungsgesellschaft gegeben wurde, steuerlich zu berücksichtigen. Darlehen und Beteiligung sind verschiedene Wirtschaftsgüter; ein eigenkapitalersetzendes Darlehen gehört nicht zu den Anschaffungskosten der Beteiligung.[1] Entscheidend ist nicht, dass ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.1 Grundlagen

Rz. 375 Nach Abs. 3 S. 4 gehören zu den Gewinnminderungen nach S. 3 (Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen nach Abs. 2) auch Gewinnminderungen im Zusammenhang mit bestimmten Darlehensforderungen und Sicherheiten für diese Darlehen. Diese Gewinnminderungen sind daher steuerlich wie die Gewinnminderungen aus Anteilen nicht abzugsfähig. S. 8 dehnt diese Regelung auf Re...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 381 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs bestimmt Abs. 3 S. 4, dass Gewinnminderungen nicht geltend gemacht werden können, die ein zu mehr als 25 % beteiligter Gesellschafter erlitten hat. In S. 5 wird diese Regelung auf Personen, die dem Gesellschafter i. S. d. § 1 Abs. 2 AStG nahe stehen, ausgedehnt. Die Person des Gesellschafters ist zivilrechtlich zu best...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 9.5 Umfang der Kürzung

Rz. 213 Die Kürzung nach § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG beschränkt sich auf die von der ausl. Kapitalgesellschaft empfangenen Gewinnanteile, die bei der Ermittlung des Gewinns des kürzungsberechtigten Unternehmens i. S. d. § 7 S. 1 GewStG gewinnerhöhend angesetzt worden sind. Daher scheidet z. B. die Anwendung von § 9 Nr. 7 S. 1 GewStG aus, wenn die Gewinnanteile der ausl. Kapitalges...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.2 Fehlende Vorbelastung beim Leistenden

Rz. 110 Abs. 1 S. 2 macht die Anwendung des S. 1, d. h. die Steuerfreistellung von Bezügen einer Körperschaft, davon abhängig, dass diese Bezüge das Einkommen der auskehrenden Körperschaft nicht gemindert haben. Rz. 111 Anwendbar ist diese Regelung auf alle Bezüge, die gem. § 8b Abs. 1 S. 1 KStG steuerfrei sind, also nicht mehr nur auf verdeckte Gewinnausschüttungen als sonst...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.4 Rechtsfolgen

Rz. 408 Rechtsfolge ist, dass Gewinnminderungen der Darlehen oder aus der Inanspruchnahme der Sicherheiten bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen sind.[1]"Gewinnminderung" im Zusammenhang mit Abs. 3 S. 4 ist die Vermögensminderung, die in der Bilanz des wesentlich beteiligten Gesellschafters oder der ihm nahe stehenden Person infolge der Gewährung des Dar...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 1 Einführung

Rz. 1 Die handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlung beruht im Wesentlichen auf einem Vergleich des Eigenkapitals bzw. Betriebsvermögens an 2 Stichtagen (§ 242 HGB, § 4 Abs. 1 EStG ggf. i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG, § 7 Satz 1 GewStG). Weil u. a. aus Gläubigergesichtspunkten, aber auch aus fiskalischen Gründen mit der Gewinnermittlung nicht bis zur – meist nicht fests...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Insb.: Durchleitungsstruktur, Nutzungsberechtigung

Rz. 33 [Autor/Stand] Durchleitungsstruktur bzw. fehlende Nutzungsberechtigung als (neues) Indiz. Im Lichte der in den Danish Cases vorgelegten Fälle hat der EuGH das Kriterium der Durchleitungsstruktur bzw. -einheit als ein neues (und neben die bisher bekannten Umstände tretendes) Indiz für eine künstliche Gestaltung und damit für einen Missbrauch aufgezeigt.[2] Hierzu dürft...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hat auf das Einkommen der Kapitalgesellschaft ebenfalls keine Auswirkung. Es ändert sich lediglich die Zusammensetzung des Eigenkapitals, Rücklagen werden in Nennkapital umgewandelt. Bei den Rücklagen kann es sich um Rücklagen aus Einlagen der Anteilseigner sowie um Rücklagen aus versteuerten Gewinnen handeln. Soweit Rücklagen in N...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / Zusammenfassung

Überblick Die Kapitalerhöhung stellt ebenso wie die Kapitalherabsetzung eine Maßnahme dar, bei der das Grund- bzw. Stammkapital angepasst wird. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer effektiven und einer nominellen Kapitalveränderung. Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen wird der Kapitalgesellschaft neues Eigenkapital zugeführt, bei der Kapitalerhöhung gegen Gesellschaf...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.5.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Der Erwerb eigener Anteile stellt bei der Kapitalgesellschaft keinen Anschaffungsvorgang dar, sondern ist wie eine Herabsetzung des Nennkapitals zu behandeln. In Höhe des Nennbetrags der eigenen Anteile ist § 28 Abs. 2 KStG entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 28 Abs. 2 Satz 1 KStG ist ein bestehender Sonderausweis nicht zu mindern. Der über die Rückzahlung des herabges...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält die Kapitalgesellschaft kein zusätzliches Kapital, die bisherigen Gesellschafter leisten keine Einlagen, neue Gesellschafter können nicht beitreten. Vielmehr wird in Form von Rücklagen vorhandenes Eigenkapital in Nennkapital umgewandelt. Damit gelten diesbezüglich die strengeren Bindungen für das Stammkapital.[1] Hande...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.3 Kapitalerhöhung durch Veräußerung eigener Anteile

Eigene Anteile sind in Höhe des Nennbetrags auf der Passivseite separat vom gezeichneten Kapital auszuweisen.[1] Wirtschaftlich gesehen stellt der Erwerb eigener Anteile keine Anschaffung, sondern eine Kapitalherabsetzung dar, entsprechend handelt es sich bei der Veräußerung eigener Anteile um eine Kapitalerhöhung. Das gezeichnete Kapital erhöht sich wieder. Wird ein höherer...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgezahlt. Sie ist nach § 58a Abs. 1 GmbHG zulässig zum Ausgleich von Wertminderungen oder zur Abdeckung von Verlusten. Eine Ausschüttung des Herabsetzungsbetrags an die Gesellschafter ist nicht zulässig. Daher besteht hier auch keine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung gegenü...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 7. Steuerliches Einlagekonto

Für die optierende Gesellschaft ist zum Ende jedes WJ das steuerliche Einlagekonto festzustellen (§ 27 Abs. 2 KStG). Als "Startwert" wird bei optierenden Gesellschaften nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG das bei Optionsbeginn vorhandene Eigenkapital (Altkapital) der Personengesellschaft feststellt. Der Umfang des Eigenkapitals bestimmt sich nach den auch sonst geltenden Grundsätzen ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 14. Rückoption

Die optierende Gesellschaft darf zu Beginn jedes folgenden WJ die Option beenden und in die transparente Besteuerung zurückwechseln (Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1-3 KStG). Nach BMF Rz. 90 gelten dafür die Rz. 9–11 und die Rz. 13–22 entsprechend. Daher sind die Form- und Fristvorschriften für die "Hinoption" auch bei der Rückoption anzuwenden. Beraterhinweis Damit ist vor a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / b) Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Einlagen müssen von den Gewinnanteilen abgegrenzt werden, da die spätere Entnahme dieser Einlagen zu einer Einlagenrückgewähr führt. Im Gegensatz dazu führen die durch die optierende Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne zu Gewinnausschüttungspotential. Durch die Gleichstellung der optierenden Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft sind die Grundsätze des steuerlichen Ei...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / c) Zuflussfiktion nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG

Werden Gewinnanteile auf Fremdkapitalkonten gutgeschrieben, ist ein Zufluss als Gewinnausschüttung unvermeidlich. Durch das bei der optierenden Gesellschaft anzuwendende Trennungsprinzip kann sich Gewinn (Eigenkapital) einer Kapitalgesellschaft nicht in Fremdkapital wandeln, ohne dem Gesellschafter (Anteilseigner) zugeflossen und danach der optierenden Gesellschaft als Darle...mehr

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Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / V. Optionsmodell für Personengesellschaften

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des KStG [7] hat der Gesetzgeber in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen, Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ohne tatsächlichen Formwechsel steuerlich wie Kapitalgesellschaften zu behandeln. Gemäß § 1a Abs. 1 S. 1 KStG werden dabei auch die Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaf...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, RA/FASt[*]/ Dipl.-Finw. (FH) Thomas Kost, StB Nichts ist so beständig wie der Wandel. Im Laufe des Lebens einer Kapitalgesellschaft kann es notwendig werden, der Kapitalgesellschaft zusätzliches Eigenkapital zuzuführen.mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 4 International Accounting Standards Board (IASB)

Neuregelung & Änderung von Standards Der IASB hat im Februar entschieden, das Projekt Änderungen an IFRIC 14 — Verfügbarkeit einer Rückerstattung einzustellen, nachdem er Rückmeldungen erhalten hatte, dass die Vorteile einer Fortsetzung der Änderung begrenzt wären. Der IASB prüfte dann, ob er einen stärker prinzipienbasierten Ansatz als derzeit in IFRIC 14 entwickeln könnte, ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / I. Disquotale Einlagen und ihre Folgen

Entstehen disquotaler Einlagen: Neben einer förmlichen Erhöhung des Stammkapitals kann bei der Kapitalgesellschaft die Zuführung von Eigenkapital durch Zuzahlung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB erfolgen. Häufig sind nicht alle Gesellschafter in der Lage, in gleicher Höhe die Zuzahlung zu leisten. In der Folge kommt es zu einer disquotalen Einlage. Der zuzah...mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Gesellschafter können Nachschusspflichten zur Stärkung des Eigenkapitals in die Satzung aufnehmen (§ 26 GmbHG). Hierbei haben sie Gestaltungsfreiraum: Nachschüsse können unbeschränkt vereinbart oder an Höchstbeträge oder Bedingungen (z.B. Vorliegen einer Unterbilanz) geknüpft werden. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Voraussetzunge...mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / 1. Abgrenzung zu anderen Zahlungspflichten

Die Gesellschafter können sich verpflichten, über das Stammkapital hinaus zusätzliche Zahlungen in Form von Nachschüssen zu leisten. Die Einzelheiten sind in den §§ 26–28 GmbH geregelt. Ziel ist die Stärkung des Eigenkapitals (s. auch zur bilanziellen Einordnung – Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB: OLG Brandenburg v. 28.3.2006 – 6 U 107/05, ZIP 2...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 2.3 Besondere Bilanzposten

Rz. 8 Eine Besonderheit der Rechnungslegung der Kommanditgesellschaft stellt der Bilanzposten "Eigenkapital" dar. Die gesetzlichen Regelungen zum Eigenkapitalausweis von Personengesellschaften beschränken sich im Wesentlichen auf die diesbezüglich sehr unbestimmten Gliederungsanforderungen in § 247 Abs. 1 HGB, wonach das Eigenkapital gesondert auszuweisen und hinreichend auf...mehr

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KG: Rechnungslegungsbesonde... / 5.4.2 Technische Ausgestaltung

Rz. 21 Die aktuelle für steuerliche Zwecke angepasste Taxonomie basiert auf der HGB-Taxonomie 4.1 vom 8.2.2011 und umfasst ein Stammdaten-Modul (sog. GCD-Modul) und ein Jahresabschluss-Modul (sog. GAAP-Modul).[1] Das GCD-Modul umfasst insbesondere allgemeine Informationen zum Bericht und zum Unternehmen. Das GAAP-Modul umfasst insbesondere die Daten der Bilanz und der Gewinn...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Zeitpunkt und Art der Darstellung

Tz. 100 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Für langfristige Vermögenswerte, die zur Veräußerung gehalten werden, gelten besondere, umfassende Angabepflichten (vgl. auch die Checkliste von Ballwieser/Paarz, in: Ballwieser et al. (Hrsg.), 7. Aufl., 2011, S. 1115–1183). Während bei der Bewertung für die in einer Gruppe enthaltenen kurzfristigen Vermögenswerte und Schulden die einschlägi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Erstmalige Bewertung

Tz. 70 Stand: EL 46 – ET: 03/2022 Die Bewertung langfristiger Vermögenswerte (zu den Ausnahmen vgl. Tz. 9ff.), die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, und von Veräußerungsgruppen richtet sich nach IFRS 5 . Im Exposure Draft zu IFRS 5 war noch vorgesehen, die vor der Umklassifizierung zugrunde gelegte Bewertungskonzeption beizubehalten. So sollten insbesondere Ve...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 10 Gesamtwert des Unternehmens und Wert des Eigenkapitals

Der Gesamtwert des Unternehmens ergibt sich aus der Abzinsung des freien Cash-flow und des Endwerts mit den Gesamtkapitalkosten. Die Diskontierungsfaktoren für die einzelnen Planjahre werden nach folgender Formel berechnet: Der Endwert wird mit demselben Barwertfaktor abgezinst wie der freie Cash-flow des letzten Planjahres, da ...mehr

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Unternehmensbewertung: So s... / 8 Der Kalkulationszinsfuß

Risiko und Rendite Der Kalkulationszinsfuß, der bei der Unternehmensbewertung zugrunde gelegt wird, stellt die Mindestverzinsung dar, die das Bewertungsobjekt für seine Kapitalgeber erwirtschaften muss. Eine Investition ist für einen Kapitalgeber dann von Vorteil, wenn er damit eine Rendite erzielen kann, die mindestens ebenso hoch ist, wie eine Alternativanlage am Kapitalmar...mehr