Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2 Rückgängigmachung aufgrund eines Rechtsanspruchs (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG)

3.2.1 Nichterfüllung von Vertragsbedingungen Rz. 21 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG setzt voraus, dass ein Rechtsanspruch eines der Vertragsbeteiligten auf Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs besteht, weil Vertragsbedingungen (i. S. v. Vertragsbestimmungen, vgl. BFH v. 23.2.1956, BStBl II 1956, 131) nicht erfüllt worden sind. Ein solcher Rechtsanspruch kann s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.2 Rückerwerb wegen Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG)

4.2.1 Erfordernis der Regelung Rz. 29 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG erstreckt sich auf den Rückerwerb eines Grundstücks und den vorausgegangenen Erwerbsvorgang, wenn das diesem zugrunde liegende Rechtsgeschäft nichtig oder infolge Anfechtung (z. B. wegen arglistiger Täuschung) als von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB) anzusehen ist. Die Nichtigkeit eines Re...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.1.1 Kasuistik des Rückerwerbs

Rz. 27 Unter den Tatbestand des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG fallen sämtliche Rückerwerbe eines Grundstücks, die innerhalb von 2 Jahren nach der Entstehung der Steuer für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang (vgl. § 38 AO, § 14 GrEStG) stattfinden. Die Vergünstigung erstreckt sich sowohl auf den Rückerwerb durch schlichten Rückkauf eines Grundstücks (vgl. BFH v. 25.10.1979, II R ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.5 Rückabwicklung unterliegt allein der Grunderwerbsteuer

Rz. 35 Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG greift auch in Fällen ein, in denen ausschließlich die Rückabwicklung des Erwerbsvorgangs Grunderwerbsteuer auslöst. Überträgt z. B. der Alleingesellschafter einer GmbH mit Grundbesitz 20 % seiner Anteile an einen Dritten und wird der Erwerb später rückgängig gemacht, weil der Dritte den vereinbarten Kaufpreis nicht begleich...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.5 Relevanter Zeitpunkt des Rückerwerbs

Rz. 9 § 16 GrEStG sieht 3 Tatbestände vor, die danach differenzieren, ob ein Rechtsgeschäft vor dem Übergang des Eigentums am Grundstück auf den Erwerber rückgängig gemacht wird (§ 16 Abs. 1 GrEStG), der Rückerwerb nach dem Eigentumsübergang erfolgt (§ 16 Abs. 2 GrEStG) oder aber lediglich die Gegenleistung nachträglich herabgesetzt wird (§ 16 Abs. 3 GrEStG).mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.1 Nichterfüllung von Vertragsbedingungen

Rz. 21 Die Vergünstigung des § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG setzt voraus, dass ein Rechtsanspruch eines der Vertragsbeteiligten auf Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs besteht, weil Vertragsbedingungen (i. S. v. Vertragsbestimmungen, vgl. BFH v. 23.2.1956, BStBl II 1956, 131) nicht erfüllt worden sind. Ein solcher Rechtsanspruch kann sich aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, s...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.5 Rückübertragung und Änderung von Anteilsverhältnissen

Rz. 18 In einem vom FG Hamburg entschiedenen Fall wurde ein Kaufvertrag über ein Grundstück rückgängig gemacht, die Anteile an der rückerwerbenden Kapitalgesellschaft wurden an eine Muttergesellschaft der rückübertragenden Kapitalgesellschaft zu 94 % veräußert. Das FG Hamburg sah die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG als gegeben an (FG Hamburg v. 1.2.2016, 3 K 130...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.3 Löschung einer Auflassungsvormerkung

Rz. 23 Eine tatsächliche Rückgängigmachung setzt nach der Rechtsprechung des BFH, insbesondere die Löschung einer zugunsten des Erwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. Es genügt nicht, dass der Erwerber zur Bewilligung der Löschung einer solchen Vormerkung erst nach einer einvernehmlichen Lösung der Vertragsparteien über die Modalitäten der Rückabwicklung des R...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 1.2 Potenziale der Blockchain-Technologie

Ein wichtiger Gedanke hinter der Umsetzung von Use-Cases im Bereich der Blockchain-Technologie ist die sog. Tokenisierung. Token können alle möglichen Zustände, unabhängig ob physisch oder nicht, repräsentieren. Diese Vermögenswerte oder Rechte können frei programmiert, ausgetauscht sowie übertragen werden.[1] Gleichzeitig geht damit auch eine bessere Handelbarkeit einher. Z...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.2 Rückerwerb durch Zwangsversteigerung

Rz. 32 Wird ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung zurückerworben, kommt eine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auch dann nicht in Betracht, wenn bei der vorhergehenden Grundstücksveräußerung zugunsten des Rückerwerbers ein Rücktrittsrecht vereinbart worden war. Denn hier fehlt es aufgrund der von der Gläubigerin des Erwerbers b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.4 Konkurrenz zu § 4 bei ÖPP

Rz. 34 In den Fällen des rückwirkenden Wegfalls der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 5 S. 1 GrEStG für Grundstückerwerbe und -übergänge im Rahmen von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP) kann es zu einem Konkurrenzverhältnis zwischen § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG und § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG kommen. Nach § 4 Nr. 5 S. 2 GrEStG entfällt die Steuerbefreiung für die Übertragung des Grun...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 6.4 Rückgängigmachung einer Fiktion

Rz. 47 Eine Schwierigkeit bei der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf die Fälle des § 1 Abs. 2a GrEStG wird darin gesehen, dass eine Fiktion, wie sie § 1 Abs. 2a GrEStG vorgibt ("gilt als Grundstücksübereignung auf eine neue Personengesellschaft ..."), eigentlich nicht rückgängig gemacht werden kann. Rückgängig können nur einzelne der Anteilsübertragungen gemacht werd...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.4 Zurückbehaltung eines Teils des Kaufpreises

Rz. 17 Höchstrichterlich geklärt ist hingegen, dass für die Anwendung von § 16 Abs. 1 Nr. 1 (bzw. Abs. 2 Nr. 1) GrEStG unschädlich ist, wenn der Veräußerer einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung dafür behalten darf, dass der Erwerber den Kaufvertrag rückgängig machen will (vgl. BFH v. 21.12.1960, III 194/57U, BStBl III 1961, 163, und BFH v. 4.12.1985, II R 171/84, BStB...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.4 Insolvenz einer Erbengemeinschaft

Rz. 24 Bei einer noch nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, fällt ein sich aus § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG ergebender Anspruch auf Aufhebung der Steuerfestsetzung und Erstattung der gezahlten Grunderwerbsteuer in die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters und nicht in die entsprechenden Befu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 4.3.3 Erwerb durch Erstveräußerer nach Kettenveräußerung

Rz. 33 Wird bei Aufeinanderfolge mehrerer Erwerbsvorgänge das hiervon betroffene Grundstück vom Dritterwerber direkt auf den Erstveräußerer zurückübertragen, sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG auf jeder Vertragsstufe selbstständig zu untersuchen. Der Anwendung der Vergünstigungsvorschrift steht dabei nur dann nichts entgegen, wenn und soweit die Rückübertr...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 1 Begründung (Auszug) vom 22.11.1982 – BT-Drs. 9/2114

Rz. 1 Zu § 16 Entsprechend dem geltenden Recht sieht die Regelung vor, dass die Grunderwerbsteuer unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nicht zu erheben, zu erstatten oder zu ermäßigen ist, wenn ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird (Abs. 1), wenn das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurückerworben wird (Abs. 2) oder wenn die Gegenleistung herabgesetzt wird (...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.1.3 Beseitigung sämtlicher Wirkungen des Erwerbsvorgangs

Rz. 16 Die bloße formale Aufhebung eines Erwerbsvorgangs reicht für die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG nicht aus. Die Vorschrift verlangt darüber hinaus eine vollständige (echte) Rückgängigmachung, d. h., der ursprüngliche Erwerbsvorgang muss in allen seinen rechtlichen und tatsächlichen (wirtschaftlichen) Wirkungen vollumfänglich beseitigt werden (vgl. BFH v. 6.5.1969, II...mehr

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Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 3.2.5 Befristung des Rücktrittsrechts

Rz. 25 Wird bei einem vertraglich vereinbarten, zeitlich befristeten Rücktrittsrecht die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts mehrfach zeitlich zwar jeweils rechtzeitig verlängert, die jeweilige Verlängerung aber von einem vollmachtslosen Vertreter vereinbart und erst später genehmigt, und wird das Rücktrittsrecht schließlich vor Ablauf der letzten Fristverlängerung tatsä...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 3.8 Anschaffungen – Leasing oder Miete statt Kauf

Der Gründer kennt Leasing oft nur im Zusammenhang mit dem Firmen-Pkw. Geleast werden können aber auch Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Kopiergeräte, EDV-Anlagen etc. Leasing ist kein Ersatz, sondern eine sinnvolle Ergänzung für die Unternehmensfinanzierung. Leasing ermöglicht dem Gründer Investitionen ohne den Einsatz von Eigenkapital, sichert also Liquidität. Leasing-Obje...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 2.1.1 Sachverhalt

Rz. 11 Der von der Finanzbehörde zu ermittelnde Sachverhalt umfasst alle tatsächlichen Verhältnisse, die Merkmal oder Bestandteil eines steuergesetzlichen Tatbestands sind.[1] Er bedarf dementsprechend nur insoweit der Aufklärung, wie er steuerlich relevant ist (Rz. 19). Die Kenntnis des anzuwendenden Rechtssatzes (die Rechtsfindung) ist damit Voraussetzung und nicht Gegensta...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.15 Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage sowie für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein [1] Abschnitt X: Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke § 2...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.10 Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedigungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Die Einfriedigungspflicht ist Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes über die Beschaffenheit, den Standort und die Kostentragung von Grundstückseinfriedigungen zur Anwendung kommen.[1] Es gelten f...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.13 Sachsen

Das Sächsische Nachbarrechtsgesetz kennt keine Einfriedungspflicht und statuiert stattdessen ein Einfriedungsrecht. Insoweit stimmt das Gesetz mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch überein, das in § 903 BGB dem Grundeigentümer auch das Recht zum Einfrieden seines Grundstücks einräumt, ohne ihm eine derartige Verpflichtung aufzuerlegen. Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.7 Hessen

In Hessen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage. Es gelten folgende Bestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes: Nachbarrechtsgesetz Hessen [1] § 14 Errichtung (1) Der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks ist auf Verlangen des Eigentümers des Nachbargrundstücks verpflich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.9 Niedersachsen

In Niedersachsen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitig...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 4 Zusammentreffen von Vertiefung und Erhöhung von Grundstücken

Kommt es bei benachbarten Grundstücken in Hanglage einerseits durch Abgrabungen des tiefer gelegenen Grundstücks zu einer weiteren Vertiefung und andererseits durch Aufschüttungen auf dem höher gelegenen Grundstück zu weiteren Erhöhungen, was am Ende zu einem Geländedruck auf eine Stützmauer auf der Grenzlinie des tiefer gelegenen Grundstücks führt, die einzustürzen droht, i...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.4 Genügende anderweitige Befestigung

Eine Grundstücksvertiefung ist nach dem Gesetz zulässig, wenn für eine "genügende andere Befestigung" gesorgt wird. Das kann bei ausreichendem Abstand von der Grenze zum Nachbargrundstück eine ausreichend dimensionierte Böschung sein, die ein Abrutschen der Erde vom Nachbargrundstück vermeidet. In Betracht kommen auch Stützmauern oder bei einem Baugrubenaushub Spundwände bis ...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.5 Welche Rechte hat der Nachbar bei Grundstücksvertiefungen?

Geht es nicht um den Ersatz bereits eingetretener Vertiefungsschäden, sondern darum, dass eine Vertiefung entweder unterbleiben soll oder bei bereits erfolgter Vertiefung die Beseitigung drohender bzw. bereits erfolgter Beeinträchtigungen verlangt wird, dann kann der beeinträchtigte Nachbar (Eigentümer, Erbbauberechtigter, Nießbraucher, Dienstbarkeitsberechtigter und nach he...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 2.1 Sicherungspflicht

Gegen das Herabfallen von Eiszapfen, die sich an der Dachrinne gebildet haben, sind sichere Vorkehrungen vielfach nicht möglich. Die Bildung von Eiszapfen erfolgt nur bei bestimmten Witterungslagen; ihr Herabfallen kann letztlich nur durch rechtzeitiges Entfernen (Abschlagen) verhindert werden. Eine entsprechende Verpflichtung besteht für den Verkehrssicherungspflichtigen nu...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.12 Saarland

Im Saarland besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren au...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 3 Schäden durch Hilfemaßnahmen Dritter

Wenn der Eigentümer eines mehrstöckigen Hauses bei drohenden Dachlawinen nicht selbst in der Lage ist, die Gefahr zu beseitigen, sollte er einen Handwerker oder aber bei großer Dringlichkeit die Feuerwehr einschalten. Doch wie sieht es mit deren Haftung aus, wenn die Feuerwehrleute bei der Sicherungsmaßnahme Gebäudeschäden verursachen? Praxis-Beispiel Haftung der Feuerwehr Di...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.5 Konkrete Verkehrseröffnung

Hat der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Verkehr eröffnet, z. B. einen Kundenparkplatz eingerichtet, trifft ihn eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Notfalls muss er das Grundstück absperren. Entsprechend haftet der Eigentümer eines Hotels für die Beschädigung eines auf dem Hotelparkplatz abgestellten Fahrzeugs durch den Abgang einer Dachlawine.[1] Auch im Falle speziell für ...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.4 Brandenburg

In Brandenburg besteht wie in Berlin eine generelle Einfriedungspflicht auf Verlangen des Nachbarn, wobei das Nachbarrechtsgesetz dem System der Rechtseinfriedung folgt (vgl. oben Kap. 4.2). Außerdem besteht nach dem Nachbarrechtsgesetz eine Anzeigepflicht gegenüber dem Nachbarn, bevor eine Grundstückseinfriedung errichtet, beseitigt oder wesentlich geändert wird. Es gelten fo...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 2 Gestattung/Vertrag

Ein Eigentümer kann die Benutzung seines Grundstücks einem Dritten unentgeltlich, formlos oder durch schuldrechtlichen Vertrag wie z. B. einen Miet- oder Pachtvertrag gestatten. Eine solche Gestattung kann gekündigt oder widerrufen werden.mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.16 Thüringen

In Thüringen besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Tieren a...mehr

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Dachlawinen und Eiszapfen (... / 1.8 Kausalität

Der Geschädigte muss auch darlegen und beweisen, dass die vom Eigentümer versäumte Sicherungsmaßnahme ursächlich für den Schadenseintritt war. Hat es die Hauseigentümerin pflichtwidrig unterlassen, den Stellplatz mit einem warnenden Hinweis auf nicht vorhandene Schneefangvorrichtungen zu versehen, kann es am Nachweis der Schadensursächlichkeit dieser Pflichtverletzung fehlen...mehr

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Betretungsrechte im Nachbar... / 3 Notwegrecht

Fehlt einem Grundstück die Verbindung mit einem öffentlichen Weg, ohne den es nicht ordnungsgemäß nutzbar ist, hat der Eigentümer ein sog. Notwegrecht. Er kann von seinen Nachbarn verlangen, dass sie die Benutzung ihrer Grundstücke zwecks Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden (§ 917 Abs. 1 BGB). Die Benutzung kann aufgrund eines Notwege- oder Notleitungsrechts erf...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 5.11 Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz besteht auf Verlangen des Nachbarn eine Einfriedungspflicht für Grundstücke in Innenortslage nur, wenn dies zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Beeinträchtigungen in diesem Sinne liegen etwa dann vor, wenn ohne Einfriedung ein Nachbargrundstück des öfteren von fremden Menschen betreten oder von fremden Ti...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 3.1 Grundsatz

Grundsätzlich darf der Eigentümer eines Grundstücks sein Grundstück vertiefen. Er kann es ausschachten oder an der Grenze entlang abgraben. Mit diesen Maßnahmen bewegt er sich im Rahmen seiner gesetzlichen Eigentümerbefugnisse nach den §§ 903, 905 BGB. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass das Nachbargrundstück die erforderliche Stütze verliert (§ 909 BGB).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.1 Konsignationslagerregelung

Rz. 707 Nach dem alten Unions- und nationalen Recht war das Verbringen von Ware durch einen Unternehmer in sein in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegenes Konsignationslager bzw. call-off-stock oder Auslieferungslager als ein innergemeinschaftliches Verbringen einzuordnen, das wie eine innergemeinschaftliche Lieferung grundsätzlich steuerfrei ist. Im Bestimmungsmitgliedstaa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.3 Steuerbefreiungen bei Ausfuhren und sonstigen grenzüberschreitenden Umsätzen

Rz. 252 Art. 146 bis 153 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen bei grenzüberschreitenden Umsätzen (ohne innergemeinschaftliche Umsätze), die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiungen zur Steuervereinfachung oder zur Vermeidung von Missbräuchen von Bedingungen abhängig machen.[1] Die Vorschriften enthalten insbesonde...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2 Bodenerhöhungen

Wie in Kap. 1 erläutert, gibt es bereits nach § 907 Abs. 1 BGB (und unabhängig davon nach § 1004 Abs. 1 BGB) einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch gegen Erdaufschüttungen bestimmter Art, und zwar dann, wenn von ihnen "mit einer der Gewissheit gleichkommenden Wahrscheinlichkeit" vorauszusehen ist, dass ihr Bestand oder ihre Benutzung eine unzulässige Einwirkung auf ein Nac...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Dichtheitsprüfung von priva... / 1.3 Länder, Städte und Gemeinden

Bis auf Bundesebene eine einheitliche Regelung getroffen wird (vgl. § 61 Abs. 3 WHG), sind die einschlägigen Vorschriften der Länder, Städte und Kommunen zu beachten. Diese können in ihren Vorschriften auf die DIN 1986-30 Bezug nehmen, können aber auch von ihr abweichen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob eine Vorschrift existiert. Regelungen in den Bundesländernmehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 4.1 Rechtsform- und Institutsmissbrauch

Eine Fallgruppe, bei der eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter besteht, ist die des Rechtsform- und Institutsmissbrauchs. Hier können die Gläubiger sich direkt an die Gesellschafter wenden. Bei dieser Fallgruppe geht es um Situationen, bei denen die GmbH missbräuchlich vorgeschoben wird, um die Gläubiger zu schädigen. Es handelt sich i. d. R. um eine vorsätzliche si...mehr