Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentümer

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Ende des Aktivierungszeitraumes

Tz. 35 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Aktivierungszeitraum für Fremdkapitalkosten endet mit der Fertigstellung des qualifizierten Vermögenswertes, also mit der Möglichkeit seiner bestimmungsgemäßen Verwendung. Dies ist dann der Fall, wenn die Arbeiten für die beabsichtigte Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes im Wesentlichen abgeschlossen sind (IAS 23.22). Abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Vermächtnisnießbrauch

Rn. 61 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Gemeint ist damit derjenige, der aufgrund eines Vermächtnisses (§ 2147 BGB) einen Nießbrauch erhält, also unentgeltlich. Er ist nicht Rechtsnachfolger des Eigentümers (vgl § 1922 BGB) und kann somit – wie ein unentgeltlich erwerbender Zuwendungsnießbraucher – dessen AfA nicht fortführen (BFH BStBl II 1996, 440; Schnitter in Frotscher/Geurts,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bindung von Vermögen

Rz. 264 [Autor/Stand] Der Zweck der Vermögensmasse muss auf die Bindung des Vermögens gerichtet sein. Nach dem Wortlaut scheint es zu genügen, dass eine Bindung angestrebt wird und es nicht erforderlich ist, dass sie auch eintritt. Aber ohne eine dauerhafte Bindung des Eigentümers oder Rechtsinhabers kann es keine Vermögensmasse geben. Jedenfalls dieses Erfordernis lässt ein...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 7.2 Zustimmung der Beteiligten (§ 122 Abs. 6 AO)

Rz. 233 Abs. 6 enthält eine ergänzende Regelung für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Erfasst werden alle steuerlichen Verwaltungsakte, also Steuerbescheide, wie Steuerbescheide behandelte Verwaltungsakte und sonstige Verwaltungsakte. Zu Feststellungsbescheiden vgl. Rz. 113, 129.. Sind mehrere Personen an dem steuerlichen Verfahren (Steuerfestsetzungsverfahren, sonstiges ...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden sind gemäß § 71 Abs. 1GBO zulässig, aber unbegründet. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Nur wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO grundsätzlich, ...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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zfs 11/2021, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über vermeintliche Schadensersatzansprüche aus einem Mietvertrag über ein Kraftfahrzeug. Die Kl. betreibt eine gewerbliche Autovermietung. Sie vermietete an den Bekl. das in ihrem Eigentum stehende Kraftfahrzeug nach dem Leitbild einer Kaskoversicherung. In den AGB der Kl. heißt es unter § 4 mit dem Titel "Wesentliche Pflichten des Mieters" unter b) (ii)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5a EStG Fall 2)

Rn. 474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine ETW ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfasst das Grunds...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Bildung der Vermögensmasse

Rz. 266 [Autor/Stand] Die Bildung umfasst die Rechtsgeschäfte und Rechtsakte, durch die die Vermögensmasse ausländischen Rechts erstmals entsteht. Dazu gehört im Allgemeinen die Übertragung von Vermögensgegenständen, die mit einer auf Dauer angelegten Bindung bei der Verwendung des Vermögens und seiner Erträge einhergeht, so dass die erforderliche wirtschaftliche Verselbstän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bewegliche Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs 2 S 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG)

Rn. 286 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 2 S 1 EStG idF 2. Corona-SteuerhilfeG 1 Wie bei der Leist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5a EStG Fall 3)

Rn. 477 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begrifflichkeiten

Rn. 44 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Unter dem Stichwort "Drittaufwendungen als BA/WK" ist zu unterscheiden (GrS BFH BStBl II 1995, 281; BMF v 05.11.1996, BStBl I 1996, 1257):mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / VII. Weitere mögliche Sanktionen erforderlich

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bei der Konkretisierung und weiteren Ausgestaltung der Regelungen zum autonomen Fahren zu prüfen, inwieweit im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs Sanktionen, insbesondere Ordnungswidrigkeiten, für die Zuwiderhandlung gegen die durch das Gesetzesvorhaben neu begründeten Pflichten einzuführen sind. Der Bundesra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allg zum Gebäudebegriff

Rn. 317 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 7 Abs 4 EStG gilt nur für "Gebäude". Der Begriff ist nicht gesetzlich geregelt, es werden die bewertungsrechtlichen Merkmale herangezogen (BFH BStBl II 2009, 986; R 7.1 Abs 5 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 373). Ein Gebäude idS ist danach (BFH BStBl III 1963, 376; BStBl II 1969, 517; 2009, 986; BFH BFH/NV 2021, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. WG, deren Substanz sich verbraucht

Rn. 483 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 AfS-Objekte sind die Bodenschätze, die durch den Abbau in den in § 7 Abs 6 EStG bezeichneten Betrieben in ihrer Substanz verringert werden. Zu beachten ist hier der Unterschied zwischen dem Bodenschatz als Substanz und dem Recht, diesen zu nutzen (Gewinnungsrecht; GrS BFH BStBl II 2007, 508). Rn. 484 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Zu unterscheid...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Unbewegliche Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Unbewegliche WG sind zB Außenanlagen (§ 89 BewG ohne Legaldefinition, aber mit Angabe von Bsp dafür: "zB Umzäunungen, Wege- oder Platzbefestigungen") Mietereinbauten (ausführlich dazu Engelberth, NWB 38/2011, 3220) unter dem Gesichtspunkt des besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs oder des wirtschaftlichen Eigentums (s Rn 73).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Selbstständige unbewegliche WG, die Gebäudeteile sind

Rn. 471 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Bei ihnen handelt es sich um Einrichtungen, die einerseits so eng zum Gebäude gehören, dass sie als Bestandteile des Gebäudes gelten müssen, die aber andererseits besonderen Zwecken dienen und damit in einem von der sonstigen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (GrS BFH BStBl II 1974, 132; 1990, 430; 1999...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Begriff des WG

Rn. 35 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der steuerliche Begriff der "Wirtschaftsgut" entspricht grds dem handelsrechtlichen "Vermögensgegenstand" (BFH BStBl II 2011, 696; vgl § 240 Abs 1 HGB; hM, zB Schubert/Waubke in Beck'scher Bilanzkommentar, 12. Aufl 2020, § 247 HGB Rz 12; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 248). WG sind Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände, konkr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Nutzung einer Geldsumme

Rz. 14 [Autor/Stand] Nach § 15 Abs. 1 BewG ist der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 % anzunehmen.[2] Unter einer Geldsumme ist verzinslich angelegtes Geld zu verstehen. Zuletzt hatten sich FG für die Verfassungskonformität des § 15 Abs. 1 BewG ausgesprochen.[3] Dies trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken, die gegen di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / III. Renten

Rz. 17 [Autor/Stand] Der Begriff der Renten ist weder im Zivil- noch im Steuerrecht definiert. Zum Begriff der Rente gehört, dass grundsätzlich über längere Zeit verteilt regelmäßig wiederkehrende Beträge zu zahlen sind.[2] Renten beruhen entweder auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder auf einem Rentenrecht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Bei Rent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 19 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz unterschied ursprünglich nicht zwischen wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, deren Grundlage, wie z.B. bei Renten, ein Stammrecht ist und solchen, die die Früchte eines oder mehrerer Wirtschaftsgüter zum Gegenstand haben (wie z.B. der Nießbrauch). Für Letztere hatte die Rechtsprechung die Überlegung angestellt, dass das Eigentum...mehr

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zfs 11/2021, Darlegungs- un... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet und führt wie tenoriert zur Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in der geltend gemachten Höhe von EUR 12.451,33 nebst den zuerkannten Zinsen sowie auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 490,99 nebst Zinsen. 1. ...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft (zu § 15 UStG)

Kommentar Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen durch eine Bruchteilsgemeinschaft bzw. durch die Bruchteilsgemeinschafter ist umsatzsteuerrechtlich Veränderungen unterworfen. Unter Bezugnahme auf schon vor Jahren veröffentlichte Rechtsprechung des BFH ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, gewährt aber bis 31.12.2021 noch eine Übergangsregelung. Die rechtliche P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 13 Reeder,... / 2.1 Reeder

Rz. 3 Die Definition in Abs. 1 Satz 1, dass Reeder Eigentümer von Seeschiffen sind, entspricht der des bis zum Jahr 1996 geltenden Rechts (§ 852 Abs. 2 RVO). Sie weicht für den Bereich der Sozialversicherung von der des Handelsgesetzbuches ab. Nach § 476 HGB ist ein Reeder der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes. Im Rahmen des § 13 kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 12 Hausgew... / 2.1 Hausgewerbetreibende (Abs. 1)

Rz. 3 Hausgewerbetreibende sind nach Abs. 1 selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind. Die Hausgewerbetreibenden gehören zu d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Leitsatz Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte. Normenkette § 23 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.1.1 Allgemeines

Rz. 54 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind die übergehenden Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz mit dem gemeinen Wert anzusetzen; für Pensionsverpflichtungen ist wegen § 11 Abs. 1 S. 2 UmwStG der Teilwert nach § 6a EStG maßgebend. Unter den Wirtschaftsgutbegriff des § 11 UmwStG fallen sämtliche aktiven und passiven Wirtschaftsgüter[1] bzw. Vermögensposten[2], al...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.1.2 Das Pflichtteilsrecht und der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

Abseits der Detailfragen der beiden zugrunde liegenden Sachverhalte enthält der Beschluss des BVerfG klare Aussagen zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Pflichtteilsrechts und der Ausgestaltungsmöglichkeiten: Die Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG gewährt nicht das (unbedingte) Recht, den vorhandenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert an Dritte zu über...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.3 Übertragung an Ehepartner bzw. Veräußerung des Familienwohnheims

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ges...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

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Rückstellungen für die Aufb... / 3.3.1 Gebäudekosten

Gemietete Räumlichkeiten Bei gemieteten Geschäftsräumen werden die anteilig auf das Archiv oder den Lagerraum entfallenden Mietaufwendungen für die Rückstellungsberechnung herangezogen. Diese Kosten machen in der Praxis den größten Teil der Rückstellung aus. Für die Ermittlung der anteiligen Mietkosten kann aus Vereinfachungsgründen auf das Verhältnis der Nutzflächen Bezug ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 8 Verhältnis zu § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO : Die in § 41 Abs. 1 Satz 1 AO angeordnete Maßgeblichkeit des tatsächlichen Vollzugs eines unwirksamen Vertrags ist auch bei der Prüfung der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums zu berücksichtigen.[1] Daher können Wirtschaftsgüter dem Erwerber auch auf der Grundlage eines – z. B. wegen des Verstoßes gegen Formvorschriften – u...mehr

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Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens

Leitsatz 1. Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Sc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG

Leitsatz Die Einbringung von Grundstücken aus einer Erbengemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft hat nicht die Grundsteuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG zur Folge Sachverhalt Ursprüngliche Eigentümer der Grundstücke in A (D-Straße, Flur 2, Flurstücke 3 sowie 4 und 5) waren B, B1, B2, C, B3 und B4 als Beteiligte zu gleichen Teilen in Erbengemeinschaft nach B5 zu j...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.4 Allgemeine Überlegungen zur Bilanzierung von Zweckgesellschaften

Rz. 11 Die bisherigen Darstellungen zeigen, dass der Initiator i. d. R. zwar keine oder nur wenige Stimmrechte an der Zweckgesellschaft besitzt, ihm jedoch die wesentlichen daraus entstehenden Chancen und Risiken mittelbar oder unmittelbar zuzurechnen sind.[1] Durch den Einsatz von Zweckgesellschaften wird grundsätzlich erreicht, dass Vermögensgegenstände und entsprechende S...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

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Zufügung unwägbarer Stoffe: Ausgleichsanspruch

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann einem Nachbarn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Ausgleichsanspruch für Schäden schulden, die der Bauträger verursacht. Normenkette § 9a Abs. 2 WEG; § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB Das Problem Grundstücksnachbar K geht gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B auf Ersatz von Beschädigungen seines Eigentums durch vom Bauträger v...mehr

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COVID-19-Pandemie: Entscheidung über Zutritt zum Schwimmbad

Leitsatz In einer größeren Wohnungseigentumsanlage (hier: 450 Wohnungen) ist nicht der Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dafür zuständig, durch Beschluss zu regeln, ob und mit welchem Betretungs-Hygiene-Konzept das Schwimmbad wiedereröffnet werden soll. In einer solchen Anlage ist der Verwalter auch nicht verpflichtet, während der Pandemie einen Umlau...mehr

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Benutzung von Räumen eines Teileigentümers: Typisierende Betrachtungsweise

Leitsatz Die Benutzung der Räume eines Teileigentümers zu Wohnzwecken ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Benutzung und deshalb zulässig, wenn es für die Räume an einer Zweckbestimmung im engeren Sinne fehlt, die Räume in einem separaten Gebäude liegen, das übrige Sondereigentum ausschließlich dem Wohnen dient und die...mehr

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FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Löschung: § 1169 BGB Grundlage des Begehrens des Klägers ist § 1169 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer vom Hypothekengläubiger verlangen, auf die Hypothek zu verzichten, wenn ihm eine Einrede zusteht, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird. Statt eines Verzichts gemäß § 1168 BGB, durch welche...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Auslegung nach dem 1. Dezember 2020

Leitsätze Wenn nach der Gemeinschaftsordnung eine Beschlussfähigkeit der Versammlung von dem Erreichen von mehr als 50 % der MEA abhängig ist, gilt dies wegen der Vermutung des § 47 WEG seit 1. Dezember 2020 nicht mehr. Lädt der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage mit 150 Wohnungen während einer Pandemie in einen Raum (hier: Verwalterbüro), der nur zum Aufenthalt von 20 Me...mehr

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Öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche: Durchsetzung durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsätze Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum geltend zu machen, steht allein der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Auf eine nicht gesicherte Erschließung können sich die Wohnungseigentümer berufen, weil sie durch die Baugenehmigung zugunsten des Nachbarn in Art. 14 Abs. 1 GG verletzt werden. Denn zu ihren L...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Vorschriften der AO

Rz. 13 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 39 AO. Nach § 39 Abs. 1 AO sind Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Die Vorschrift geht davon aus, dass im Regelfall der zivilrechtliche Eigentümer gleichzeitig auch der wirtschaftliche Eigentümer i.S.e. wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist.[2] Diese Regelzurechnung basiert auf der Vermutung, dass...mehr

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Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage: Anspruch auf Schlüssel für jede Haustür?

Leitsatz In Mehrhausanlagen hat nach einer (ggf. ergänzenden) Auslegung der Gemeinschaftsordnung bzw. aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten der jeweils "hausfremde" Wohnungseigentümer an manchen Bereichen nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht. Soweit ein Bedarf besteht, ist ihm zwar der Zugang zu den Gemeinschaftsflächen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

Leitsatz Die Durchführung eines gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten selbstständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einh...mehr