Fachbeiträge & Kommentare zu Einbringung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines MU-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende MU keinen Gewinn, da die WG mit dem Bw anzusetzen sind (§ 6 Abs 3 S 1 EStG und BMF-Schr v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291). Das Bw-Privileg kann jedoch beansprucht werden, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sicherges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 192 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Von der Fin-Verw werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen tw folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Gewinne erzielt. D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Umstrukturierungen iSd UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung – sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs 1 KStG stfreien Kö große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum einen als Konzentrationsmaßnah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Zugrunde gelegt werden das UmwStG idF des SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782, BStBl I 2007, 4), zuletzt geändert durch das WachstumsBG v 27.12.2009 (BStBl I 2010, 2) und das UmwG v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3210), zuletzt geändert durch das Dritte Ges zur Änderung des UmwG v 11.07.2011 (BGBl I 2011, 1338) sowie der neue UmwSt-Erl v 11.11.2...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.1 Bestandsschutz (Abs. 1)

Rz. 3 Aus der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Der neue § 7d Abs. 1 regelt die grundsätzliche Führung von Wertguthaben in Entgeltwerten. Unternehmen, die bisher ihre Wertguthaben in Zeitwerten führen, erhalten mit dieser Vorschrift die Möglichkeit, entweder d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob das Vermögen der E 3 Stiftung & Co. KG (im Folgenden KG) Betriebsvermögen im Sinne des § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Bewertungsgesetz (BewG) darstellt. Die KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 00.00.2011 mit Sitz in L errichtet und im Handelsregister des Amtsgerichts G eingetragen (HRA). Die KG hat ihren Sitz inzwischen nach G verlegt. Gegenstand des Unternehmen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge

Rz. 3 § 306 Abs. 1 bestimmt Besonderheiten für die Vollstreckung in Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge. Der Begriff des Ersatzteils ist dabei in § 68 LuftRG definiert. Es sind dies alle zu einem Luftfahrzeug gehörenden Teile, Triebwerke, Luftschrauben, Funkgeräte, Bordinstrumente, Ausrüstungen sowie Teile dieser Gegenstände und andere Gegenstände, die zum Einbau in Luftf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Probleme bei ... / V. Möglichkeiten, den Problemen zu begegnen

Vorstehende Ausführungen werfen die Frage auf, wie den dargestellten Problemen in der Praxis begegnet werden kann. Festzuhalten ist zunächst, dass diese in der Regel nicht durch einseitige Maßnahmen auf Vermieterseite zu vertretbaren Bedingungen vollständig zu beseitigen sind. Zwar könnte man daran denken, durch Zwischenschaltung einer Person, die sowohl im Verhältnis zum Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Wegen der Breite des Spektrums, die die Förderung von Kunst und Kultur umfasst, ist die im Gesetz in § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) enthaltene Aufzählung der kulturellen Einrichtungen (hierunter Theater) nicht abschließend. Einnahmen aus Theateraufführungen oder ähnlichen Aufführungen, die von einem entsprechend steuerbegünstigten Rechtsträger sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / I. Entwicklung bis zu den Vorlagebeschlüssen des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 363 [Autor/Stand] Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer ist gem. § 8 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung (also i.d.R. der Kaufpreis der Immobilie). In den in § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. genannten Ausnahmefällen (also dann, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, in Umwandlungsfällen, bei Einbringungen und bei anderen E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Übertragung des Substanzwerts

Rz. 133 Dem Leistungsempfänger ist der Substanzwert eines Gegenstands übertragen, wenn er faktisch in die Lage versetzt wird, mit dem Gegenstand nach Belieben zu verfügen, insbesondere ihn wie ein Eigentümer zu nutzen und zu veräußern, und wenn er – dem wirtschaftlichen Eigentümer i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 AO vergleichbar – einen entsprechenden Herrschaftswillen ausübt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VIII. Absatz 8 (in der seit dem SEStEG geltenden Fassung)

"(8) § 6 Abs. 3 Nr. 4 in der Fassung des Gesetzes vom 21. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2310) ist erstmals auf Einbringungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1991, und letztmals auf Einbringungen anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1999 vorgenommen wurden." Rz. 38 [Autor/Stand] Gesetzesänderungen. Abs. 8 wurde ursprünglich durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] an § 21 angefügt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 51 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist. Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gemeinnützige AG bzw. gemeinnützige Genossenschaft) teilweise davon abhängig, ob di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 72 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kapitalgesellschaft bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entsprechende steuerpflichtige Kapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.3 Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 54 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Einbringung eines Mitunternehmer-Anteils ist davon abhängig, ob dieser bei der gGmbH steuerfreie Vermögensverwaltung ist oder einen Zweckbetrieb oder einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Gehört der Mitunternehmer-Anteil zur steuerfreien Vermögensverwaltung (s. AEAO...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.2 Einbringung eines Teilbetriebs

Tz. 53 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Teilbetriebe i. S. d. § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG kommen bei der gGmbH grds. nur in Betracht im Bereich der Zweckbetriebe und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, nicht dagegen in den anderen Tätigkeitsbereichen. Da jeder Zweckbetrieb und jeder steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einen selbständigen Betrieb da...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umwandlungssteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kapitalgesellschaft bestehen auch umwandlungssteuerlich – bis auf die in Tz. 73 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher nicht bilanzieren, zur Anwendbarkeit des § 20 UmwStG ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Voraussetzungen, die in der folgenden Aufstellung angeführt sind, kann das BV einer gemeinnützigen Körperschaft in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Umwandlungssteuerrechtliche Behandlung der Einbringung von Betriebsvermögen

Tz. 58 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Ist eine gGmbH Einbringerin i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, stellt sich zunächst die Frage, ob als Gegenstand der Sacheinlage nur entsprechendes BV des steuerpflichtigen Bereichs (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) oder auch entsprechendes BV des steuerfreien Bereichs (Zweckbetrieb) in Betracht kommt. M.E. ist davon auszugehen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG)

Tz. 59 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s. Tz. 52, von Teilbetrieben s. Tz. 53, von Mitunternehmer-Anteilen s. Tz. 54. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den st...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1.2 Rechtsfolgen der Sacheinlage (§ 20 Abs. 2 bis 6 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Es ergeben sich nachstehende Rechtsfolgen: § 20 Abs. 2 und 3 UmwStG regeln die Bewertung des eingebrachten BV bei der Übernehmerin. Das Bewertungswahlrecht ermöglicht den Ansatz der einzelnen WG mit dem Buchwert, mit dem gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten (s. § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 6 UmwStG). Dieses Bewertungswahlrecht der Übernehmerin...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Anwendung des § 23 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Tz. 68 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 23 UmwStG regelt die Auswirkungen der Einbringung von BV i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft. Diese Regelungen sind generell für den Einbringenden – und damit auch für die einbringende gGmbH – ohne Bedeutung. Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft ebenfalls gemeinnützig (z. B. gGmbH), ist § 23 UmwStG m. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.1 Anwendung des § 20 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

1.2.1.1 Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG) Tz. 59 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung von Betrieben s. Tz. 52, von Teilbetrieben s. Tz. 53, von Mitunternehmer-Anteilen s. Tz. 54. Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs. 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.4 Exkurs: Veräußerung von Anteilen an einer steuerbegünstigten Kapitalgesellschaft

Tz. 69 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) dürfen die Mitglieder bei ihrem Ausscheiden nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten (s. AEAO Nr. 22 zu § 55 Abs. 1 Nr. 2 und 4, Anhang 2). Auch vom BFH wurde im Beschluss vom 12.10.2010 (DStR 2011, 20) die Auffassung vertreten, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrecht...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.2 Anwendung des § 22 UmwStG bei der einbringenden gemeinnützigen GmbH

Tz. 63 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt die Besteuerung eines Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung sperrfristbehafteter Anteile. Sperrfristbehaftete Anteile liegen bei einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG immer dann vor, wenn die Anteile von der einbringenden Körperschaft (oder bei unentgeltlichem Erwerb vom Rechtsvorgänger) unter dem g...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermeidung steuerlicher Sanktionen bei der Übertragung von Vermögen auf gemeinnützige Körperschaften

3.1 Allgemeines Tz. 75 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – still...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erfordernis von Mindestausschüttungen bei Beteiligungen von Non-Profit-Organisationen an einer Kapitalgesellschaft?

3.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage Tz. 78 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung von der Kapitalgesellschaft an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Fra...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützige GmbH als Einbringerin

1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen Tz. 51 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die gemeinnützigkeitsrechtliche Zulässigkeit der Einbringung setzt generell voraus, dass die Gegenleistung (neue Anteile an der Übernehmerin) angemessen ist. Außerdem ist die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Einbringung von BV durch eine gGmbH (oder gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG als Einbringerin

Tz. 71 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Aus dem Personenkreis i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KStG kommen vor allem gemeinnützige eingetragene und nichteingetragene Vereine sowie gemeinnützige rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen als Einbringende in Betracht. Im Folgenden wird daher, soweit keine Besonderheiten bestehen, nur der gemeinnützige Verein als Einbringender bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.1 Mindestausschüttungen als Streitfrage

Tz. 78 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Falle der Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung als "unternehmenstragende Stiftung", stellt sich in der Besteuerungspraxis regelmäßig die Frage, ob und in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung von der Kapitalgesellschaft an die gemeinnützige Stiftung (Gesellschafterin) erfolgen muss. Diese Frage wird in der Praxis oftmals kontrovers di...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Falle der Übertragung von wertvollem Vermögen – insbes. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften – auf eine gemeinnützige Körperschaft muss der steuerliche Berater zahlreiche steuerliche Hürden berücksichtigen. Denn andernfalls drohen eine finale Aufdeckung und Versteuerung – oft erheblicher – stiller Reserven. Nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO (Anhang 1b) nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des steuerbegünstigten Zweckes willen erfolgt. D.h. sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Übertragung einer Kapitalbeteiligung

Tz. 77 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die unentgeltliche Übertragung von Kapitalbeteiligungen (Aktien, GmbH-Anteile) fällt entweder unter das Buchwert-Privileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG (Anhang 10, Anteile im BV) oder mangels Veräußerungstatbestand (für Anteile im PV) nicht unter §§ 17, 20 EStG , d. h. es erfolgt keine Aufdeckung der in den Anteilen enthaltenen stillen Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft

Tz. 76 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Es gelten folgende Besteuerungsgrundsätze: Im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmer-Anteils auf eine gemeinnützige Stiftung realisiert der übertragende Mitunternehmer keinen Gewinn, da die WG mit dem Buchwert anzusetzen sind (§ 6 Abs. 3 Satz 1 EStG und BMF vom 03.03.2005, BStBl I 2005, 458). Das Buchwert-Privileg kann jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.4 Gibt es ein Gebot von Mindestausschüttungen bei Unternehmensbeteiligungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht?

Tz. 82 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Von der Finanzverwaltung werden im Falle von Unternehmensbeteiligungen gemeinnütziger Stiftungen teilweise folgende Vorgaben gemacht: Mindestausschüttung in Abhängigkeit vom allgemeinen Zinsniveau bezogen auf den übertragenen Vermögenswert in Geld. Dies müsse grds. auch in Jahren erfolgen, in denen das Unternehmen Verluste oder nur geringe Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Exkurs: Formwechsel eines e. V. in eine gGmbH

Tz. 84 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Sofern die wirtschaftlichen Aktivitäten eines e. V. den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Registergericht drohen. Vgl. hierzu die Entscheidung des KG Berlin aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begrün...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Umstrukturierungen i. S. d. UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs. 1 KStG (Anhang 3) steuerfreien Körperschaften große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.4 Umwandlung

Rz. 110 Wird eine GmbH, die zulässigerweise für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird der Berechtigte durch die Umwandlung Mitunternehmer der Personengesellschaft, so bleibt entsprechend Rz. 108 die während der GmbH-Zeit bis zur Umwandlung gebildete Rückstellung erhalten. Die Pensionsver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gap-Analyse / 2.2 Einbringung strategischer Projekte

Eine andere Möglichkeit, die Gap-Analyse im strategischen Planungsprozess einzusetzen, ist die differenzierte Darstellung von Zielkurve und erwarteter Entwicklungskurve der einzelnen Produkte des Sortiments oder die Darstellung von strategischen Projekten und deren erwarteter Zielwirkung. Die einzelnen Projekte können als "Füllprojekte" mit ihrer erwarteten Erfolgswahrschein...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 3.2 Entstehung einer Personengesellschaft durch Einbringung

Ein gesamter Betrieb wird eingebracht, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in die aufnehmende Personengesellschaft übernommen werden. Hierbei kommt es auf den Zeitraum an, in dem die Einbringung erfolgt. Unschädlich für die Anwendung des § 24 UmwStG ist es, wenn ein Grundstück, das bisher im Einzelunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage war, vor der Einbringung u...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.2 Einbringung zum Buchwert bei stillen Reserven

Wenn ein neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft eintritt, richtet sich die Zahlung bzw. die Einlage des neuen Gesellschafters i. d. R. nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem tatsächlichen Wert des Gesamtvermögens der Personengesellschaft. Es ist davon auszugehen, dass die bisherigen Gesellschafter dem eintretenden Gesellschafter nichts schenken werden. Bewusste...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufnahme eines neuen Gesellschafters – Einbringung zum Buchwert ohne stille Reserven

Eine Personengesellschaft, die aus den Gesellschaftern A und B besteht, weist zum 31.12.01 folgende Bilanz aus: Die Personengesellschaft nimmt zum 1.1.02 den neuen Gesellschafter C ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Eintr... / 5.2.1 Einbringung zum Buchwert (Buchwert = gemeiner Wert)

Die Situation ist dann einfach, wenn der Buchwert mit dem tatsächlichen Wert übereinstimmt und kein Firmenwert vorhanden ist. Durch die Einzahlung eines entsprechenden Kapitalanteils gehen die Anteile auf den neuen Gesellschafter über. Es werden keine Gewinne realisiert. Es liegt somit keine Situation i. S. d. § 24 UmwStG vor. Ein neuer Gesellschafter kann also in die Persone...mehr