Fachbeiträge & Kommentare zu Einfuhrumsatzsteuer

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Differenzbesteuerung, Antiq... / 4.1 Parallelregelung zwischen Differenzbesteuerung und Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 %

Die Begriffe Kunstgegenstände und Sammlungsstücke sind nach denselben Merkmalen zu beurteilen, die für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 UStG in Verbindung mit den Nummern 53 und 54 sowie Nr. 49 Buchst. f der Anlage 2 des UStG gelten. Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen die Einfuhr der in Nr. 49 Buchst. f, den Nummern 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten G...mehr

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Differenzbesteuerung, Antiq... / 5.2 Verzicht auf die Differenzbesteuerung im Einzelfall: Unternehmer darf Umsatzsteuer berechnen

Mit seinem Antrag legt sich der Unternehmer zwar für 2 Jahre fest. Diese Bindung kann der Unternehmer aber in jedem Einzelfall unterlaufen. Gem. § 25a Abs. 8 UStG kann er die Lieferung in jedem einzelnen Fall nach den allgemeinen Grundsätzen der Umsatzsteuer unterwerfen. Soweit beim Kauf von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken oder Antiquitäten Umsatzsteuer oder Einfuhrumsatz...mehr

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Praxisfall Intrahandelsstat... / 9. Versand von Nicht-Unionswaren

Beispielfall 10: Der deutsche Automobilzulieferer B ist Inhaber eines Zolllagerverfahrens.[41] Aus diesem Zolllager werden Waren als Nicht-Unionswaren (Waren, die nicht in den freien Verkehr der EU überlassen wurden) an den französische Automobilhersteller F nach Frankreich geliefert. Der Versand der Ware erfolgt im Rahmen des externen Unionsversandverfahrens (T1).[42] B meld...mehr

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Umsatzsteuerrechtliches Kom... / b) Ergebnis bei Gleichbehandlung mit "vermitteltem" Umsatz

Zwei (Einfuhr-)Fernverkäufe: Würden die (fingierten) Lieferungen von H an M und von M an die EV nun, entsprechend den oben dargestellten Überlegungen des BFH unter III.1., genauso behandelt wie die Lieferungen von H an EV ohne das "Hinzutreten" des M (bei dieser Lieferung würde es sich um einen Fernverkauf i.S.d. Art. 14 Abs. 4 Nr. 2 MwStSystRL handeln), käme es zu einem mer...mehr

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Dropshipping und Umsatzsteuer / 2.3 Geschäfte mit Drittlandsbezug

Auch bei einer Lieferungskette aus dem Drittlandsgebiet oder in das Drittlandsgebiet hinein ergeben sich unter den genannten Voraussetzungen die Rechtsfolgen eines Reihengeschäfts. Wichtig Keine analoge Anwendung deutschen Rechts Ob – und wenn ja welche – Rechtsfolgen sich tatsächlich für die betroffenen Personen im Drittlandsgebiet ergeben, kann immer nur nach den dort gelten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 § 25a UStG ist im UStG im 6. Abschnitt bei den "Besonderen Besteuerungsformen" angesiedelt, was schon äußerlich zeigt, dass sich die Differenzbesteuerung vom Regelfall der Besteuerung von Umsätzen nach dem UStG unterscheidet. Diese Abweichung ist systematisch in Abs. 3 des § 25a UStG zu orten, denn dort ist, anders als bei der allgemeinen Regelung in § 10 UStG und ähn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 137 Weil der Wiederverkäufer typischerweise seine Einkäufe aus der Hand von Nichtunternehmern ohne Umsatzsteuerbelastung tätigt, hat er ohnehin keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Aber auch in den Fällen, in denen er steuerpflichtig beliefert wurde, beispielsweise durch Künstler, die Kunstwerke liefern (Rz. 70), oder wenn der Wiederverkäufer Einfuhrumsatzsteuer entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen im Inland

Rz. 42 Die Umsätze sind nur steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Das Inland ist in § 1 Abs. 2 UStG definiert als Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG (Freihäfen) , der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurde mit Wirkung ab dem 19.12.2006 die Zolltarifnummer in § 25a Abs. 2 S. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerberechnung bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 16 Abs. 7 UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 67 § 16 Abs. 7 UStG verweist hinsichtlich der Berechnung der EUSt auf die besonderen Vorschriften der §§ 11 Abs. 5 und 21 Abs. 2 UStG. Zwar gehört die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Zollgebiet gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG zu den steuerbaren Umsätzen; die EUSt nimmt jedoch dadurch eine Sonderstellung ein, dass sie von den Zollstellen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Luftfrachtkosten-Wechselkurse

Rz. 71 In ausländischer Währung ausgedrückte, jedoch in Euro geschuldete Luftfrachtkosten (sog. Charges-Collect-Sendungen) sind mit den von den Luftverkehrsgesellschaften angewendeten Bankers Selling Rates (-Kurse) oder den zwischen den Parteien vereinbarten Wechselkursen umzurechnen und anzumelden. Die IATA-Kurse gelten vom 10. eines Monats bis zum 9. des Folgemonats.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Nicht notierte Währungen

Rz. 70 Für nicht notierte Kurse erfolgt die Ermittlung des Wechselkurses durch die Generalzolldirektion, Direktion.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Notierte Währungen

Rz. 69 Die von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenz-Wechselkurse sind die maßgeblichen Wechselkurse i. S. v. Art. 53 Abs. 1 UZK. Dies ist der jeweils am vorletzten Mittwoch eines Monats veröffentlichte Wechselkurs (Art. 146 Abs. 2 UZK). Wird an diesem Tag kein Wechselkurs veröffentlicht, so gilt der zuletzt veröffentlichte Wechselkurs. Als Veröffentlichung i. S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 67 § 16 Abs. 7 UStG verweist hinsichtlich der Berechnung der EUSt auf die besonderen Vorschriften der §§ 11 Abs. 5 und 21 Abs. 2 UStG. Zwar gehört die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Zollgebiet gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG zu den steuerbaren Umsätzen; die EUSt nimmt jedoch dadurch eine Sonderstellung ein, dass sie von den Zollstellen erhoben wird. ...mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 12.2 Vorsteuerabzug für die entstandene Einfuhrumsatzsteuer

Der Unternehmer kann auch die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände abziehen, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind.[1] Die Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer ist durch einen zollamtlichen Beleg nachzuweisen.mehr

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Basiswissen Umsatzsteuer / 2.4 Einfuhr

Die Einfuhr von Gegenständen, also der Import aus einem Drittland ins Inland, ist ein weiterer steuerbarer Umsatz.[1] Bei diesen Umsätzen wird die zu entrichtende Umsatzsteuer als Einfuhrumsatzsteuer bezeichnet, da diese – mit Ausnahme des Vorsteuerabzugs – von der Zollverwaltung verwaltet wird.[2]mehr

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Innergemeinschaftlicher Erw... / 4 Warenbewegung innerhalb der Mitgliedsstaaten

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb muss die Beförderung oder Versendung durch den Lieferer oder Abnehmer in einem Mitgliedsstaat beginnen und in einem anderen Mitgliedsstaat enden. Das gilt selbst dann, wenn die Beförderung oder Versendung in einem Drittland beginnt. Somit liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb auch vor, wenn der Gegenstand in einem anderen Mitgliedsstaat...mehr

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Innergemeinschaftlicher Erw... / 3 Innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a UStG

Bei einem Erwerb innerhalb der EU fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an. Vielmehr unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1a UStG der Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass für Waren, Maschinen und andere Gegenstände, die der Unternehmer aus einem anderen EU-Land bezieht, im Inland die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, kann diese Umsatzste...mehr

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Ort der Lieferung / 2.7 Ort der Lieferung nach § 3 Abs. 8 UStG

§ 3 Abs. 8 UStG ist eine Sondervorschrift zu § 3 Abs. 6 UStG und verlagert den Ort einer Beförderungs- oder Versendungslieferung unter bestimmten Voraussetzungen vom Ort, wo der Gegenstand sich zum Beginn der Warenbewegung befindet, in das Inland. Voraussetzungen für die Verlagerung des Orts der Lieferung nach § 3 Abs. 8 UStG sind: Der Gegenstand gelangt aus dem Drittlandsgeb...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.2 Weitere Formen von Fernverkäufen (seit 1.7.2021)

Seit dem 1.7.2021 ergibt sich aus § 3c Abs. 2 und Abs. 3 UStG auch die Verlagerung des Orts der Lieferung an den Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, wenn der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die Europäische Union gelangt. Es ergeben sich dabei unter weiteren Voraussetzungen die folgenden 2 Möglichkeiten: Fernverkauf eines Ge...mehr

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Ort der Lieferung / 2 Ort der Lieferung

Die Rechtsvorschriften, die im Umsatzsteuerrecht den Ort der Lieferung regeln, sind an unterschiedlichen Stellen erfasst. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund in § 3 Abs. 5a UStG eine Reihenfolgevorgabe aufgenommen, um eindeutig festzulegen, welche Vorschriften als speziellere Normen den allgemeinen Bestimmungen vorgehen. Damit ist der Ort der Lieferung immer anhand der folg...mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.2 Amazon als Logistikdienstleister

Die Waren bieten diese Händler im Internet an, vorzugsweise über große Handelsplattformen wie z. B. Amazon. Viele ausländische Händler bedienen sich dabei der Logistikzentren. Amazon übernimmt dabei die Rolle eines Logistikdienstleisters – und unterliegt als solcher nicht der Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden. Es wird also nicht kontrolliert, ob die Verkäufe or...mehr

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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 4.1 Wann die Unternehmer mit Umsatzsteuer belastet werden

Für Waren, die ein Unternehmer in Deutschland über eine Online-Plattform verkauft, muss er grundsätzlich in Deutschland Umsatzsteuer zahlen. Das gilt auch für Waren, die aus dem Ausland kommen. Erfolgt die Lieferung von einem Unternehmen aus einem EU-Land an ein deutsches Unternehmen, gelangen diese gewerblich gelieferten Waren quasi unversteuert über die innergemeinschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Inländischer Unternehmer bestellt bei einem Lieferer aus einem Drittland

Rz. 213 Ist ein Drittlandsunternehmer am Reihengeschäft beteiligt, unterliegt dieses der Erwerbsteuer nur, wenn die Warenbewegung von einem Mitgliedstaat in einen anderen erfolgt. Wird der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet geliefert, liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb, sondern eine Einfuhr vor, die der EUSt unterliegt.[1] Beispiel 7 Augsburger Unternehmer A bestellt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gelangen aus einem Mitgliedstaat ins Inland (§ 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 80 Nach § 1a Abs. 1 UStG liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb nur vor, wenn der Gegenstand der Lieferung entweder vom Unternehmer oder Abnehmer aus einem Mitgliedstaat befördert oder in deren Auftrag versendet wird und wenn der Gegenstand in den anderen Mitgliedstaat gelangt. Da seit 1.1.1993 eine Grenzabfertigung an den Binnengrenzen nicht mehr stattfindet, wirken d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1a und 1b UStG wurden durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993, die Vorschrift des § 1c UStG durch Gesetz v. 21.12.1993[2] mWv 1.1.1994 eingefügt; sie regeln die Tatbestandsvoraussetzungen des innergemeinschaftlichen Erwerbs.[3] § 1a UStG trifft die allgemeinen Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb; Sonderregelungen enthalten § 1b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Besteuerung

Rz. 253 Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs setzt voraus, dass der Steuertatbestand erfüllt[1] und der Steueranspruch entstanden ist. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG entsteht der Steueranspruch mit der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Die Bestimmungen des UStG entsprechen weitgehend den Vorgaben der M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

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Neuregelungen für Kleinunte... / a) Neufassung des § 19 UStG-E

Neue nationale Umsatzgrenze: Gemäß § 19 Abs. 1 UStG-E sind die von inländischen Kleinunternehmern bewirkten Umsätze i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 2 UStG-E im vorangegangenen Jahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Somit soll der nationale (untere) Grenz- oder Schwel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Steuerentstehung

Rz. 117 Die Gestattung zur Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten ist Voraussetzung für die Entstehung der USt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG. Die USt entsteht danach mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Einen Einfluss auf die Höhe der entstehenden USt hat die Art der Berechnung der USt nicht. Rz. 118 Die Höhe der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Wechsel zur Besteuerung gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 137 Beim Vorsteuerabzug hat der Übergang von der Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zur Besteuerung nach § 19 Abs. 1 UStG folgende Auswirkungen: Die Vorsteuern, welche auf Bezügen beruhen, die nach dem Übergang von dem Unternehmer vorgenommen werden, können nicht abgezogen werden (Rz. 73ff.). Ebenso ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht abzugsfähig für nach dem Ze...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Der Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nach § 19 Abs. 2 UStG

Rz. 87 Ähnlich der schon in § 19 Abs. 4 UStG 1967/73 den betroffenen Unternehmern gegebenen Möglichkeit zum Verzicht auf die Sonderregelung für Kleinunternehmer hat der Gesetzgeber in § 19 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1980 den unter § 19 Abs. 1 UStG fallenden Unternehmern das Recht eingeräumt, auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG, d. h. auf die Nichterhebung der USt, zu verzic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Nichterhebung der USt gem. § 19 Abs. 1 UStG

Rz. 26 Gem. § 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete USt nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz des Vorjahrs 22.000 EUR [1] nicht überschritten hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht überschreiten wird. Die Grenze von 50.000 EUR gilt seit dem 1.1.2003 (s. Rz. 24). Sie blieb bei der Anhebung der Vorjahresumsatzgrenze auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Entstehung der Steuer bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13 Abs. 2 UStG)

Rz. 161 Für die EUSt gilt hinsichtlich des Entstehens der Steuer § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Dadurch wird erreicht, dass die EUSt in dem Zeitpunkt entsteht, der für die Entstehung der Zollschuld maßgebend ist.[1] Das entspricht der Regelung in Art. 70 u. 71 MwStSystRL. Die Entstehung der Zollschuld ist in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 12 § 13 Abs. 1 UStG regelt nicht die Voraussetzungen der Entstehung der USt, sondern unter Hinweis auf § 16 UStG lediglich den Zeitpunkt der Entstehung der USt. Materiell-rechtlich hängt die Entstehung der USt in allen Fällen des § 13 Abs. 1 UStG von der Verwirklichung der in dieser Vorschrift aufgeführten Tatbestände ab. Dabei ist eine Steuerfestsetzung durch das FA ebe...mehr

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Corona-Krise: Steuerliche H... / 2.2 Verlängerung der Fälligkeit bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einführung des § 21 Abs. 3a UStG ermöglicht eine Verlängerung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten Folgemonats.[2] Hieraus erzielen die Unternehmen einen positiven Liquiditätseffekt. Zudem kann die Verschiebung bei Unternehmen mit Dauerfristverlängerung – wie bereits in einzelnen Nachbarstaaten üblich – dazu führen, dass etwaiges Vorsteuerguthab...mehr

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Außenprüfung: Kfz-Gewerbe / 3.2.5 Einfuhr

Der Import von Kraftfahrzeugen aus dem Nicht-EU-Raum (sog. "Drittländer") richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften: Der Erwerb gilt als steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz.[1] Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.[2] Der Zoll stellt Anschaffungsnebenkosten dar[3] und ist nicht als Vorsteuer abziehbar.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Steuerschuldner der Einfuhrumsatzsteuer (§ 13a Abs. 2 UStG)

Rz. 35 Nach § 13a Abs. 2 UStG gilt für die Bestimmung des Schuldners der EUSt § 21 Abs. 2 UStG, der wiederum auf die sinngemäße Anwendung der Vorschriften für Zölle verweist. Danach ist der Schuldner der EUSt der Anmelder (Art. 201 Abs. 3 ZK). Im Fall der direkten Stellvertretung, bei der z. B. die Zollanmeldung "im Auftrag und Vollmacht" durch einen Spediteur für einen Impo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehung und Bedeutung der Vorschrift; Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 1 § 13a UStG bestimmt, wer in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1, des § 14c Abs. 1, des § 1 Abs. 1 Nr. 5, des § 6a Abs. 4, des § 14c Abs. 2, des § 25b Abs. 2, des § 4 Nr. 4a S. 1 Buchst. a S. 2 sowie des § 18k UStG Steuerschuldner ist. Für die Steuerschuldnerschaft der Einfuhrumsatzsteuer wird auf § 21 Abs. 2 UStG und damit auf die Zollvorschriften verwiesen. Die Vorschrift...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Maßgebliche Zollvorschriften und Rechtsverordnungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu den nationalen Zollrechtsbestimmungen (Zollgesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen) i.S.v. § 382 Abs. 1 AO, auf die § 31 ZollVG und § 30 Abs. 1–3 ZollV Bezug nehmen, gehören nach der Vereinheitlichung des Zollrechts in der EU insbesondere: das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) i.d.F. des Art. 1 des Zollrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.1992,[2] d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Erstattungsansprüche

Rz. 12 [Autor/Stand] Ein Steuererstattungsanspruch i.S.d. § 383 AO i.V.m. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO ist gegeben, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist (§ 37 Abs. 2 Satz 1 AO) oder der rechtliche Grund für die Zahlung später wegfällt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Erstattungsanspruch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu § 381 AO

Rz. 51 [Autor/Stand] § 382 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass die Gefährdung von Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben anzusehen sind (Einfuhrtatbestände der Verbrauchsteuergesetze; s. § 381 Rz. 11), nach § 382 AO zu ahnden ist. Insoweit ist die Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 1 AO Spezialvorschrift gegenüber der Gefährdung von Verbrauchsteuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erzeugnisse, Waren und andere Sachen (§ 375 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)

Rz. 42 [Autor/Stand] Für die in der Vorschrift bezeichneten Steuerstraftaten bestimmt § 375 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AO den Kreis der Gegenstände, die der Einziehung unterliegen. Rz. 43 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und anderen Sachen, auf die sich die genannten Steuerdelikte beziehen. Diese Sachen können nicht über § 74 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die gefährdeten Abgabenarten

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter die Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG i.V.m. Art. 5 Nr. 20, 21 UZK fallen Abgaben, die für die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren zu entrichten sind,[2] sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern (z.B. Mineralöl, Tabak und Bier, wegen der Einzelheiten s. § 370 Rz. 542 ff....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 i.d.F. des 2. AO-StrafÄndG,[2] der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rz. 3, 10 ff.; § 380 Rz. 1). Während § 413 Abs....mehr

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Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 10 Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftlicher Erwerb – als Vorsteuer abziehbar

Wirtschaftsgüter, die der Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten einführt, werden mit Einfuhrumsatzsteuer belastet. Der Zahlungsbeleg ist aufzubewahren, weil die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden darf. Beim Einkauf in EU-Staaten gibt es keine Einfuhrumsatzsteuer. Stattdessen hat der Unternehmer seinen Einkauf im EU-Ausland der deutschen Umsatzsteuer zu un...mehr

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Kleinunternehmer / 3 Rechtsfolgen

Kleinunternehmer müssen regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, da ihre Umsatzsteuerzahllast im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 EUR betragen hat und sie üblicherweise – bis Ende 2024 – von der Finanzverwaltung von der Verpflichtung, Voranmeldungen abgegeben zu müssen, befreit werden. Nach den bis Ende 2024 geltenden Bedingungen sind sie aber v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einfuhr von Solarmodulen usw. (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 80 Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 UStG ermäßigt sich die Steuer auf 0 % für die Einfuhr der in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllen. Der Nullsteuersatz ist damit grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen auf die Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) anzuwenden, die auch für die Inlandslieferungen von Solarm...mehr

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Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 2.1.1 Vergütungsberechtigte Antragsteller

Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im EU-Ausland ansässig sind.[1] Ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist danach ein Unternehmer, der im Inland, auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betrie...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.2 Relevante Steuer (Nr. 1)

Rz. 53 Die Steuergestaltung muss sich auf mindestens eine Steuer beziehen, auf die das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) [1] anzuwenden ist. Aus dieser Definition des Anwendungsbereichs ergibt sich, dass es sich zunächst um eine Steuer handeln muss. Dabei ist auf die Definition im deutschen Steuerrecht abzustellen. Nicht erfasst von der Meldepflicht sind daher (Sonder-)Abgaben, Geb...mehr