Fachbeiträge & Kommentare zu Eingetragene Lebenspartnerschaft

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Ungarn / III. Rechtswirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 177 Grundsätzlich entfaltet die eingetragene Lebenspartnerschaft die gleichen Rechtswirkungen wie die Ehe. Das bezieht sich auch auf die vermögensrechtlichen Wirkungen. Zwischen eingetragenen Lebenspartnern besteht derselbe gesetzliche Güterstand, wie zwischen Ehegatten (d.h. die Gütergemeinschaft). Die eingetragenen Lebenspartner können aber in einem güterrechtlichen Ve...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 8. Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 360 Auch die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft unterliegt gem. Art. 17b Abs. 1 S. 1 EGBGB dem an den Registrierungsort angeknüpften Partnerschaftsstatut. Bei einer im Ausland registrierten Lebenspartnerschaft erfolgt die Auflösung nach dem ausländischen Partnerschaftsstatut. Dieses schreibt dann auch vor, aus welchem Grund die Auflösung erfolgen kann und ...mehr

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Ungarn / IV. Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 183 Die eingetragene Lebenspartnerschaft endet mit dem Tod eines der Lebenspartner.[143] Leben beide Lebenspartner, gibt es zwei Möglichkeiten zur Aufhebung dieser Beziehung: Einerseits durch ein gerichtliches Urteil in einem Zivilprozess, in dem das Gericht die Regeln des Ehescheidungsverfahrens sinngemäß anzuwenden hat. Anders als ein Ehebund kann die eingetragene Lebe...mehr

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Bulgarien / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 105 Das bulgarische Recht kennt die eingetragene Partnerschaft nicht.mehr

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§ 2 Deutsches International... / II. Qualifikation

Rz. 331 Die oben aufgefächerte Vielfalt von neuartigen Rechtsformen wirft in Deutschland kollisionsrechtliche Qualifikationsprobleme auf. Als kodifizierte Kollisionsnormen stehen Art. 13 EGBGB (Ehe) und Art. 17b EGBGB (Eingetragene Lebenspartnerschaft) zur Verfügung. Damit ergeben sich für die kollisionsrechtliche Behandlung grundsätzlich vier Optionen: die unmittelbare Zuor...mehr

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Bosnien und Herzegowina / V. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 152 Auch in der RS besteht keine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner oder etwas Vergleichbares.mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 98 Die VOen finden nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Bosnien und Herzegowina / V. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 97 Eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner oder etwas Vergleichbares gibt es in der FBiH nicht (vgl. Rdn 7).mehr

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Litauen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 80 Die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft für Paare gleichen Geschlechts ist in Litauen nicht gegeben, da insoweit immer noch keine Regelungen durch den Gesetzgeber geschaffen wurden.mehr

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Ukraine / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 102 Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 21 Abs. 1 FGB). Regelungen, die den Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnern zum Gegenstand haben oder eine gegenüber anderen Personengemeinschaften privilegierte Stellung vorsehen, bestehen nicht. Die gleichgesc...mehr

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Deutschland / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 124 Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2001 für Paare gleichen Geschlechts mit dem LPartG das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft eingeführt. Gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Ehe) hatte er damit nach Auffassung des BVerfG nicht verstoßen.[125] Zum 1.1.2005 wurde das LPartG novelliert und die eingetragene Lebenspartnerschaft in weiteren Bereichen der Ehe ang...mehr

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§ 2 Deutsches International... / Literaturtipps

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Allgemeines Rz. 88 Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in Luxemburg durch das abgeänderte Gesetz vom 9.7.2004 eingeführt worden. Es betrifft sowohl homosexuelle als auch heterosexuelle Partnerschaften. Als Partnerschaft im Sinne dieses Gesetzes gilt das Zusammenleben von zwei Personen, gleich welchen Geschlechts, die eine diesbezügliche Erklärung vor dem zuständigen St...mehr

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§ 2 Deutsches International... / F. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Rechtsvergleichender Überblick Rz. 330 Während lange Zeit die Ehe die einzige rechtlich anerkannte gleichberechtigte Verbindung mit familienrechtlichen Wirkungen war, entwickeln sich seit einigen Jahren auf diesem Gebiet zahlreiche juristische Alternativangebote. Grob kann man diese aktuell wie folgt einordnen:mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Auflösung/Scheidung

Rz. 249 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erfolgt automatisch:mehr

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§ 2 Deutsches International... / ff) Die EUPartVO

Rz. 12 Zeitgleich mit dem Vorschlag zur Güterrechtsverordnung am 2.3.2016 (siehe Rdn 10) hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Verstärkte Zusammenarbeit über die gerichtliche Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften [12] ( EUPartVO...mehr

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Schweiz / II. Rechtsfolgen

Rz. 142 Mit Ausnahme der Kindesbelange (siehe Rdn 143 ff.) und des Vermögensrechts (siehe Rdn 146) orientieren sich auch die Rechtsfolgen [226] der eingetragenen Partnerschaft an den Bestimmungen des Eherechts: Eingetragene Paare sind wie Ehepaare verpflichtet, einander Beistand zu leisten und aufeinander Rücksicht zu nehmen (Art. 12 PartG). Sie sorgen gemeinsam für den gebüh...mehr

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Ungarn / 1. Kollisionsregeln

Rz. 188 Ungarn beteiligt sich an der verstärkten Zusammenarbeit zur Ausarbeitung von EUPartVO nicht. International-privatrechtliche Aspekte der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im autonomen IPR geregelt. Gemäß § 37 Abs. (1) IPRG sind die Kollisionsvorschriften der Eheschließung sowie Ehewirkungen auch für das Zustandekommen und Gültigkeit sowie auf die Rechtswirkungen ...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 2. Zielsetzung der Verordnungen

Rz. 90 Die VOen zielen mit der Intention, dass die Bürger die Vorteile des EU-Binnenmarkts ohne Einbußen bei der Rechtssicherheit nutzen können, darauf ab, den Ehegatten bzw. Partnern im Voraus Klarheit über das in ihrem Fall anzuwendende Ehegüterrecht bzw. das auf die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht zu verschaffen.[155] Rz. 91 De...mehr

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Österreich / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Registrierte Lebenspartnerschaft

Rz. 242 Die Geschlechtsverschiedenheit der Partner als Eheelement und Voraussetzung für die Eingehung einer Ehe ist wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz als verfassungswidrig aufgehoben worden, sodass seit 1.1.2019 sowohl zwei verschieden- als auch zwei gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe schließen können.[375] Lässt ein Ehegatte nach der Eheschließung eine Ges...mehr

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Schweiz / IV. Internationales Recht

Rz. 151 Gemäß Art. 65a IPRG sind die Vorschriften über das Eherecht grundsätzlich auch auf die eingetragene Partnerschaft sinngemäß anzuwenden. Die Verweisung erfasst die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Partner, das Vermögensrecht und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.[235] Um zu verhindern, dass infolge der no...mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Kappungsgrenze

Rz. 345 Die sich aus dem ausländischen Familienrecht ergebenden Rechtsfolgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Inland ohne Einschränkung anzuerkennen. Die – von Anfang an problematische, unsinnige und rechtspolitisch verfehlte – "Kappungsgrenze" in Art. 17b Abs. 4 EGBGB a.F. ist mit Einführung der "Ehe für alle" im Jahre 2017 aufgehoben worden. Theoretisch werden...mehr

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§ 2 Deutsches International... / I. Rechtsvergleichender Überblick

Rz. 330 Während lange Zeit die Ehe die einzige rechtlich anerkannte gleichberechtigte Verbindung mit familienrechtlichen Wirkungen war, entwickeln sich seit einigen Jahren auf diesem Gebiet zahlreiche juristische Alternativangebote. Grob kann man diese aktuell wie folgt einordnen:mehr

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Ungarn / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Allgemeines Rz. 173 Das ungarische Rechtssystem ermöglicht keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, vielmehr ist in der Verfassung verankert, dass das Rechtsinstitut der Ehe "eine freiwillig beschlossene und eingegangene Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau" ist.[140] Für gleichgeschlechtliche Paare steht aber die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartn...mehr

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Kroatien / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

I. Allgemeines Rz. 94 Kroatien hat 2003 erstmals ein Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlassen, allerdings ohne die Möglichkeit einer Registrierung. Mit dem neuen "Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften"[79] (LebenspartG) wurde nun auch eine eingetragene (registrierte) gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft etabliert, die der ehelich...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / III. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 244 Begründet wird die unione civile durch gegenseitige Willenserklärung vor dem Standesbeamten in Anwesenheit von zwei Zeugen.[284] Die Begründung unterliegt geringeren Formvorschriften. Die bloße Kenntnisnahme der Willenserklärungen der Partner reicht aus. Auch sieht das Gesetz kein Verlöbnis und keine Pflicht zum Aufgebot vor der Partnerschaftsschließung vor.[285] Der...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 10. Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 131 Das nach den VOen auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht regelt nach Art. 27 der VOen "unter anderem" (d.h. nicht abschließend – sog. benannte Bereiche)[204]mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Örtlicher (räumlicher) Anwendungsbereich

Rz. 104 Die VOen gelten nach ihrem Art. 70 Abs. 2 in den Mitgliedstaaten, die an der Verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen (oder sich noch beteiligen werden): Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden (vgl. Erwägung...mehr

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§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / a) Beschränkte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 119 Die Ehegatten oder künftigen Ehegatten/Partner oder künftigen Partner können nach Art. 22 Abs. 1 der VOen das auf ihren ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen ihrer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht durch Vereinbarung selbst bestimmen oder ändern (Vorrang der subjektiven Anknüpfung), sofern es sich dabei um das Recht eines der folgenden Staa...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / c) Das mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendende Recht

Rz. 125 Anknüpfungsleiter des Art. 26 der VOen: Die VOen unterscheiden sich voneinander in Bezug auf die Anknüpfungsleiter bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts. Wird keine Rechtswahl getroffen, so bestehen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des anzuwendenden Rechts mit den tatsächlichen Lebensumständen des Paa...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 5. Unterhalt

Rz. 352 Das Statut des Unterhalts bestimmt sich nach dem Haager Unterhaltsprotokoll vom 23.1.2007 (HUntProt, vgl. Rdn 13 Ziff. 17). Beim Haager Unterhaltsübereinkommen 1973 war es umstritten, ob dieses auch für eingetragene Lebenspartnerschaften einschlägig ist.[432] Das HUntProt enthält keinerlei ausdrückliche Regeln für eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlec...mehr

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Ungarn / 2. Internationale Zuständigkeit

Rz. 193 Ungarische Gerichte sind gem. § 103 IPRG für die Verfahren betreffend Bestehen, Gültigkeit oder Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie für Verfahren betreffend die Rechte und Pflichten aus einer solchen Beziehung international zuständig, wenn die Beziehung in Ungarn begründet wurde oder wenn zumindest einer der eingetragenen Lebenspartner ungarischer...mehr

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Russland / E. Gleichgeschlechtliche Ehe/Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 92 Unter Ehe wird ausschließlich die heterosexuelle Partnerschaft verstanden, denn eine Ehe setzt ausdrücklich einen Bund von Mann und Frau voraus (vgl. Art. 12 Abs. 1 FGB).[100] Dieser Grundsatz wurde seit einer Verfassungsreform im Frühjahr 2020 auch in der russischen Verfassung verankert.[101] Regelungen, die den Schutz von Partnern desselben Geschlechts zum Gegenstan...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Form und Wirksamkeit der Rechtswahlvereinbarung

Rz. 121 Formgültigkeit: Eine Rechtswahlvereinbarung nach Art. 22 der VOen bedarf gem. Art. 23 Abs. 1 S. 1 der VOen der Schriftform. Sie ist zu datieren und von beiden Ehegatten/Partnern zu unterzeichnen: qualifizierte Schriftform als europäische Mindestanforderung.[188] Art. 23 Abs. 1 S. 2 der VOen stellt elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Ver...mehr

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Schweiz / I. Allgemeines und Begründung der Partnerschaft

Rz. 141 Seit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes am 1.1.2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Beziehung offiziell anerkennen lassen.[225] In diesem Fall lautet ihr Zivilstand "in eingetragener Partnerschaft" (Art. 2 Abs. 3 PartG). Die eingetragene Partnerschaft lehnt sich zwar manchenorts an die Ehe an, in anderen Bereichen sind aber bewusst eigene Lösungen g...mehr

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Schweiz / III. Auflösung

Rz. 149 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist nur gestützt auf ein entsprechendes Gestaltungsurteil möglich. Wie im Scheidungsrecht ist einerseits eine Auflösung auf gemeinsames Begehren, begleitet von einer vollständigen oder einer Teilvereinbarung, sowie die Auflösung auf Klage – im Unterschied zur Ehe allerdings bereits nach einem Getrenntleben von einem Jahr ...mehr

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Österreich / I. Abstammung

Rz. 251 Das österreichische Abstammungsrecht erfuhr im Zuge des Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetzes 2004 (FamErbRÄG 2004)[390] tiefgreifende Veränderungen; das gesamte Abstammungsverfahren wurde damals in das Außerstreitverfahren verlagert. Das KindNamRÄG[391] 2013 hat eine weitgehende Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder bewirkt und die Begriffe "ehelich" u...mehr

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Ungarn / I. Allgemeines

Rz. 173 Das ungarische Rechtssystem ermöglicht keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, vielmehr ist in der Verfassung verankert, dass das Rechtsinstitut der Ehe "eine freiwillig beschlossene und eingegangene Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau" ist.[140] Für gleichgeschlechtliche Paare steht aber die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zur V...mehr

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§ 2 Deutsches International... / VII. Internationales Verfahrensrecht in Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 364 Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen unterfallen nicht dem Begriff der "Ehe" i.S.v. Art. 1 Abs. 1 lit. a Brüssel IIa-VO, so dass insoweit ausschließlich das autonome IZPR zur Anwendung gelangt.[444] Rz. 365 Aus § 103 Abs. 1 FamFG ergibt sich die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn entweder ei...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 7. Erbrecht

Rz. 357 Für die Erbfolge gilt das nach der EuErbVO bestimmte Recht. Kennt dieses keine eingetragene Lebenspartnerschaft oder nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit schwachen Wirkungen (wie z.B. den PACS nach französischem Recht), so kommt kein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht des eingetragenen Lebenspartners in Betracht. Allenfalls könnte man daran denken, ein ...mehr

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Tschechische Republik / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 103 Gleichgeschlechtliche Partner können seit dem 1.7.2006 ihre Partnerschaft registrieren lassen.[77] Voraussetzung für die Eintragung der Partnerschaft ist, dass mindestens ein Partner die tschechische Staatsangehörigkeit hat, beide Partner das 18. Lebensjahr vollendet haben, voll geschäftsfähig sind und keiner von ihnen in einer Ehe oder in einer bereits registrierten...mehr

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Niederlande / I. Allgemeines, Statistik

Rz. 142 Am 1.4.2001 wurde Personen desselben Geschlechts die Eheschließung ermöglicht;[176] bis dahin war die Ehe in den Niederlanden zwei Personen verschiedenen Geschlechts vorbehalten. Die registrierte Partnerschaft stellt neben der Ehe einen neuen Zivilstand dar seit ihrer Einführung am 1.1.1998.[177] Rz. 143 Anzahl der Eheschließungen: [178] 2001, als 80.000 Hetero-Paare u...mehr

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Polen / E. Eingetragene Lebenspartnerschaft

Rz. 130 Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. U...mehr

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Österreich / a) Zwei Personen, unabhängig vom Geschlecht

Rz. 2 Im Ehevertrag "erklären zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen,[2] sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten" (§ 44 S. 2 ABGB). Mit Erkenntnis vom 4.12.2017[3] hat der Verfassungsgerichtshof die Bestimmung, wonach eine Ehe nur zwischen zwei Personen "verschiedenen Geschlechts" eingegangen werde...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 1. Gesetzlich neu begründete Rechte

Rz. 262 Der Gesetzgeber räumt dem Lebenspartner Informations- und Auskunftsrechte in Gesundheitsangelegenheiten ein. Es besteht die Möglichkeit, dem Lebenspartner eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Rz. 263 Endet die Partnerschaft, hat der bedürftige Partner Anspruch auf den Mindestunterhalt (sog. alimenti). Der Unterhalt ist nach der Dauer der Partnerschaft und gemäß den Kri...mehr

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Großbritannien: England und... / E. Lebenspartnerschaft

Rz. 104 Mit Wirkung vom 5.12.2005 wurde der Civil Partnership Act (CPA) 2004 für das gesamte Vereinigte Königreich in Kraft gesetzt. Diese Form der eingetragenen Lebenspartnerschaft (Civil Partnership) war ursprünglich gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Seit dem 2.12.2019 können nunmehr auch Paare unterschiedlichen Geschlechts eine eingetragene Lebenspartnerschaft ei...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Fiskalische Vorteile

Rz. 92 Dem nicht berufstätigen Lebenspartner wird bei der Berechnung der Einkommensteuer seines Partners ein jährlicher Steuerabschlag von 9.780 EUR gewährt. Dieser Betrag erhöht sich um 1.020 EUR für jedes Kind unter 21 Jahren, das im Haushalt der Lebenspartner wohnt. Besteht die Lebenspartnerschaft wenigstens seit drei Jahren, so gilt beim Tode des Vorverstorbenen ein begü...mehr

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Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Soziale Vorteile

Rz. 91 Falls nicht beide Partner berufstätig und somit krankenversichert sind, so gilt derjenige, der den Haushalt führt und ggf. die Kinder erzieht, durch seinen Partner als mitversichert und kann bei Krankheit die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nehmen. Der mitversicherte Partner wird also einem Ehegatten gleichgestellt, der nicht selbst als Berufstätiger bei einer...mehr

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Rumänien / I. Überblick

Rz. 21 Das neue rumänische ZGB lässt, anders als die Vorgängerregelung, neben dem gesetzlichen Güterstand noch weitere Güterstände zu. Während nach dem zuvor geltenden ZGB die gesetzliche Gütergemeinschaft in der Ausgestaltung als Errungenschaftsgemeinschaft der einzig mögliche eheliche Güterstand war, sind nun auch abweichende vertragliche Regelungen zulässig. Über die prak...mehr