Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.2 Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen

2.2.1 Realteilung Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zugeteilten Wirtschaft...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3 Erbauseinandersetzung über Privatvermögen

2.3.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen.[1] Hinweis Erbauseinandersetzung bei Aufteilung Eigentum und Nutzungsrecht Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nu...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5 Bilanzierung

2.1.5.1 Unbebautes Grundstück Gehört das unbebaute Grundstück des Erbbauverpflichteten zu dessen Betriebsvermögen, muss er dieses auch nach Bestellung des Erbbaurechts in seiner Bilanz mit den Anschaffungskosten ausweisen. Folgendes ist aber zu beachten: Bei der vollentgeltlichen Bestellung des Erbbaurechts bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei einer Ve...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.2.1 Realteilung

Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zugeteilten Wirtschaftsgütern handelt. ...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.5.2 Privatvermögen

Soweit zum Nachlass Privatvermögen gehört, ist die Veräußerung einkommensteuerrechtlich nur dann zu erfassen, wenn die §§ 17, 23 EStG oder § 21 UmwStG zur Anwendung kommen.mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1 Grundstücks­eigentümer

2.1.1 Erbbauzins Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält. Die Vereinbarung eines wiederkehrenden Erbbauzinses ist...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.2 Erschließungskosten

Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten führt zu einem zusätzlichen Nutzungsentgelt für den Grundstückseigentümer.mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.2 Teilung mit Abfindungszahlungen

2.3.2.1 Durchführung der Teilung Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt ...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.4 Heimfall

Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrags entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung.[1]mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5.1 Unbebautes Grundstück

Gehört das unbebaute Grundstück des Erbbauverpflichteten zu dessen Betriebsvermögen, muss er dieses auch nach Bestellung des Erbbaurechts in seiner Bilanz mit den Anschaffungskosten ausweisen. Folgendes ist aber zu beachten: Bei der vollentgeltlichen Bestellung des Erbbaurechts bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei einer Verpachtung von Grundstücken st...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.2.1.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Einkommensteuerlich ist die Erbauseinandersetzung für den Empfänger von Nachlassteilen grundsätzlich ohne Auswirkung. Bei der Realteilung ohne Abfindungszahlung können weder Anschaffungskosten[1] noch Veräußerungsverluste entstehen. Der übernehmende Miterbe führt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers fort.[2] Achtung Gewinnrealisierung bei ­Betriebsaufgabe D...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.2 Erbbauzinsen

Die Erbbauzinsen für ein unbebautes Grundstück sind keine Anschaffungskosten des Erbbaurechts, sondern Entgelt für die Nutzung des Grundstücks, und sind im betrieblichen Bereich Betriebsausgaben bzw. bei privater Vermietung Werbungskosten.[1] Vorausgezahlte "Einmalzahlungen" muss der Erbbauberechtigte über den Nutzungszeitraum verteilen.[2] Der bilanzierende Erbbauberechtigt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.5 Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Nachlasses

Die Miterben können die Erbauseinandersetzung auch durchführen, indem sie alle Wirtschaftsgüter des Nachlasses veräußern und anschließend alle Nachlassverbindlichkeiten abziehen. Der Rest der Veräußerungserlöse wird den Erbquoten entsprechend anteilsmäßig unter den Miterben verteilt.[1] 2.5.1 Betriebsvermögen Gehört zum Nachlass ein Betriebsvermögen, kann der gesamte Betrieb v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.3 Ablösezahlungen/Abfindungen

Aufwendungen des Erbbauverpflichteten zur Ablösung des Erbbaurechts sind nachträgliche Anschaffungskosten, die über die Abschreibung absetzbar sind. Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Witwen-/Witwerrente / 2 Leistungen der Rentenversicherung

Die aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Versorgungswerk gezahlte Witwenrente unterliegt nicht dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt für Renten aus einer privaten Lebensversicherung. Sie wird im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer mit dem im Kalenderjahr des Rentenbeginns maßgebenden gesetzlichen Besteuerungsanteil für Leibrenten[1] als steuerpflichtige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.3 Herstellung des Gebäudes

Der Erbbauberechtigte muss die Aufwendungen für die Errichtung des Gebäudes im Betriebsvermögen als Herstellungskosten aktivieren.[1] Dabei gilt für die Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG die vermutete Nutzungsdauer des Gebäudes. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes weniger als 33 Jahre, können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.5.1 Betriebsvermögen

Gehört zum Nachlass ein Betriebsvermögen, kann der gesamte Betrieb von der Erbengemeinschaft veräußert werden. Dann liegt ein Fall des § 16 Abs. 1 EStG vor. Der von der Erbengemeinschaft erzielte Veräußerungsgewinn ist von den Miterben begünstigt zu versteuern.[1] Wird der Betrieb von den Miterben nicht fortgeführt und werden die einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebsvermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.2.2 Steuerliche Folgen nach der Teilung

Nach der Erbauseinandersetzung ist hinsichtlich der weiteren Abschreibung zwischen dem unentgeltlich erworbenen Teil des Wirtschaftsguts und dem entgeltlich erworbenen Teil zu unterscheiden. Auf den unentgeltlich erworbenen Teil ist § 11d Abs. 1 EStDV anzuwenden. Der Miterbe führt die von der Erbengemeinschaft vorgenommene Abschreibung anteilig fort. Soweit der Miterbe das Wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.4 Entgeltliche und ­unentgeltliche Über­tragung des Erbteils

Ein Miterbe kann seinen Anteil am Nachlass (seinen Erbteil) an einen anderen Miterben oder an einen Dritten verschenken oder verkaufen.[1] Wird ein Erbteil verschenkt, entstehen weder Anschaffungskosten noch Veräußerungserlöse. Wird ein Erbteil verkauft, hat der Käufer dagegen Anschaffungskosten und der Verkäufer einen Veräußerungserlös. Die Ausschlagung der Erbschaft gegen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.4.2 Privatvermögen

Wird ein Erbteil verschenkt und gehört zum Nachlass nur Privatvermögen, gilt § 11d Abs. 1 EStDV. Durch den unentgeltlichen Erwerb des Erbteils ist der Beschenkte in die Rechtsstellung des Schenkers eingetreten, die dieser innerhalb der Erbengemeinschaft gehabt hat. Die anteilige AfA, die dem Beschenkten an den zum Nachlass gehörenden abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Privatv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.6 Ausscheiden eines ­Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu.[1] Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden Miterben anzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.4.1 Betriebsvermögen

Wird ein Erbteil verschenkt und gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen, hat der Beschenkte die Buchwerte des Schenkers fortzuführen.[1] Die entgeltliche Übertragung des Erbanteils bedeutet die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, und zwar auch dann, wenn der Erwerber Miterbe ist. Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinn errechnen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.4 Erwerbskosten für Erbbaurecht oder belastete Grundstücke

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind – im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen – Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".[1] Sie werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts führt zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.1 Erbbauzins

Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält. Die Vereinbarung eines wiederkehrenden Erbbauzinses ist jedoch nicht zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5.2 Bebautes Grundstück

Wird an einem bebauten Grundstück (Betriebsvermögen des Grundstückseigentümers) ein Erbbaurecht eingeräumt, geht mit der Einräumung des Erbbaurechts das zivilrechtliche[1] und das wirtschaftliche Eigentum an dem Gebäude auf den Erbbauberechtigten über. Der Grundstückseigentümer muss daher die Veräußerung des Gebäudes in der Buchhaltung erfassen und das für die Einräumung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.2.1.2 Teilung mit Spitzen- oder Wertausgleich

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben einen Spitzen- oder Wertausgleich (Abfindung), liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft vor. I. H. d. Abfindungszahlung liegen Anschaffungskosten vor. Derjenige, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Auch bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen führt eine Teilung ohne Abfindungszahlungen nicht zur Entstehung von Anschaffungskosten oder Veräußerungserlösen.[1] Hinweis Erbauseinandersetzung bei Aufteilung Eigentum und Nutzungsrecht Eine Erbauseinandersetzung kann auch in der Weise durchgeführt werden, dass einem Miterben ein Nutzungsrecht an einem zum Nachlass gehö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.3.2.1 Durchführung der Teilung

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.1 Bilanzierung

Wird das Erbbaurecht an einem unbebautem Grundstück bestellt, das der Erbbauberechtigte nach Bebauung betrieblich nutzen will, darf er den Grund und Boden bzw. die Erbbauzinsverpflichtung grundsätzlich nicht aktivieren (Spiegelbild zum Grundstückseigentümer). Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht muss er aber im Anlagevermögen unter der Position grundstücksgleiche Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ohne Lohnsteuerabzug

Eine Besonderheit ergibt sich für Aufsichtsratsvergütungen, die Bedienstete im öffentlichen Dienst für eine auf Vorschlag oder auf Veranlassung ihres Dienstvorgesetzten übernommene Nebentätigkeit im Aufsichtsrat eines Unternehmens erhalten.[1] Diese Vergütungen sind i. d. R. ablieferungspflichtig, soweit sie bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Die Aufsichtsratsvergütungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen

Ein Vergleichsbetrag, den eine Bank dem Darlehensnehmer nach einem Widerruf des Darlehensvertrages als Ersatz für Nutzungsvorteile leistet, die die Bank aus laufenden Zins- und Tilgungsleistungen gezogen hat (Nutzungsersatz), unterliegt als Kapitalertrag gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der Einkommensteuer. Hess. FG v. 9.11.2022 – 9 K 562/20, EFG 2023, 1004, Rev. eingelegt, Az. de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens

Leitsatz Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. Normenkette § 68 FGO, § 26 EStG Sachverhalt Die Kläger, ein Ehepaar, wählten zunächst im Rahmen ihrer ESt-Erklärung für das Stre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stundung / 2 Stundung der Einkommensteuer in besonderen Fällen

Wird ein Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt und ergibt sich dabei eine Einkommensteuer-Nachforderung, kann diese gleichfalls gestundet werden, sofern die Voraussetzungen des § 222 Sätze 1, 2 AO erfüllt sind. Nach dieser Vorschrift kann eine Stundung dann in Betracht kommen, wenn die Einziehung einer Steuer mit erheblichen Härten für den Steuerpflichtigen verbunden is...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / 1. Allgemeine Feststellungsfrist

Ein Feststellungsbescheid darf nach dem Eintritt der Feststellungsverjährung grundsätzlich nicht mehr ergehen und auch nicht aufgehoben oder geändert werden. Die reguläre Feststellungsfrist für gesonderte Feststellungen beträgt gem. § 181 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 169 Abs. 2 AO vier Jahre. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Feststellungsfrist fünf Jahre, bei Steuerhin...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / a) Voraussetzungen

Vom Grundsatz, wonach ein Feststellungsbescheid nach dem Eintritt der Feststellungsverjährung grundsätzlich nicht mehr ergehen darf, und auch nicht aufgehoben oder geändert werden kann, sieht § 181 Abs. 5 AO eine gewichtige Ausnahme vor. Hiernach kann eine gesonderte Feststellung auch nach Ablauf der für sie maßgeblichen Feststellungsfrist insoweit erfolgen, als sie hinsicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / X. Fälle der gesonderten Feststellung

Eine gesonderte Feststellung darf nur erfolgen, wenn und soweit es ausdrücklich in der AO oder in den Steuergesetzen bestimmt ist (BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679 = AO-StB 2005, 260). In der AO regeln § 179 Abs. 2 S. 3, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 AO i.V.m. der VO v. 19.12.1986 sowie § 180 Abs. 5 AO Fälle der gesonderten Feststellung. Gemeinschaftlich erzielte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / Einkommensteuer

1 Bedeutung der ­Rechtsform Wenn sich Einzelunternehmen und Gemeinschaften (d. h. Erben- und Gütergemeinschaften) auf die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit beschränken, haben sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG. Entfalten sie auch eine gewerbliche Tätigkeit, so muss geprüft werden, ob 2 Betriebe, d. h. ein land- und forstwirtschaftlicher und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3 Betriebsvermögen

3.1 Begriff und Nutzung Nicht entnahmefähiges notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind. Dies sind auch kurzfristig oder gegenseitig[1] sowie im Rahmen einer Betriebsverpachtung dem Betriebspächter verpachtete Grundstücke.[2] Bestimmung heißt endgültige Funktionszuweisung, die bloße Möglichkeit genügt nicht.[3] Bei ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Null-Prozent-Steuersatz für Fotovoltaik gilt unbefristet

Seit dem 1.1.2023 gilt für die Lieferung von Fotovoltaikanlagen in bestimmten Fällen ein Umsatzsteuersatz von 0 % – bis dahin galt der allgemeine Steuersatz mit 19 %. Dieser Steuervorteil soll dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, nachdem es zu einer Verunsicherung kam, weil früher als erwartet auf Erdgas wieder eine höhere Mehrwertsteuer erhoben wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 5 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Grundstücks: Übergangs- und Vertrauensschutz-Regelungen

Verfassungsrechtlicher Inhalt Die Billigkeitsregelungen zum Schutz des Vertrauens der Steuerpflichtigen in frühere Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen sind geltendes Bundesrecht. Die Verwaltung der Einkommensteuer steht nämlich nach dem GG dem Bund zu, der sie als Auftragsverwaltung den Ländern übertragen hat.[1] Für derartige Vertrauensschutz-Billigkeitsregelungen is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.1 Begriff und Nutzung

Nicht entnahmefähiges notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die zur eigenbetrieblichen Nutzung bestimmt sind. Dies sind auch kurzfristig oder gegenseitig[1] sowie im Rahmen einer Betriebsverpachtung dem Betriebspächter verpachtete Grundstücke.[2] Bestimmung heißt endgültige Funktionszuweisung, die bloße Möglichkeit genügt nicht.[3] Bei abnutzbaren beweglichen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Gewillkürtes Betriebsvermögen entsteht durch eine Einlage [1], bei buchführenden Betrieben, entsprechend auch bei solchen mit Einnahmen-Überschuss-Gewinnermittlung[2], nicht jedoch mit Durchschnittssätzen.[3] Die Einlage setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut einen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb aufweist und geeignet ist, ihn zu fördern, z. B. ein hofnah gelegenes ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.4 Geduldetes Betriebsvermögen

Geduldetes Betriebsvermögen entsteht bei allen Gewinnermittlungsarten, wenn die betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts so verändert wird, dass es aus dem notwendigen Betriebsvermögen z. B. wegen Verpachtung ausscheidet.[1] Die Bestellung eines Erbbaurechts an ein Kind führt nicht zur Entnahme des Grundstücks, sofern der verbilligte Erbbauzins 10 % des Marktpreises nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / Zusammenfassung

Begriff Land- und Forstwirtschaft ist die Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen mithilfe der Naturkräfte, ihre Veredelung, ihre Vermarktung und ihr Verbrauch. Der Betrieb einer Land- und Forstwirtschaft setzt weder eine Mindestgröße noch die Zugehörigkeit von Gebäuden und Inventar voraus. Es genügt die nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Nutzung einer Grundstücksfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Auch nach der Neuregelung des Bilanzrechts durch das BilMoG[1], das für nach dem 31.12.2008 endende Wirtschaftsjahre in Kraft getreten ist, gelten nach wie vor die materiellen handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung gleichermaßen für die Gewinnermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe[2] nach § 4 Abs. 1 EStG.[3] Das bedeutet z. B., dass bei der Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde ­gelegt werden. Bei § 13a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 4 Wohnung

Seit 1.1.1987 ist die Wohnung des Land- und Forstwirts sowie jene des Altenteilers notwendiges Privatvermögen. Der Nutzungswert wird nicht besteuert. Sie umfasst auch den zugehörigen Grund und Boden, d. h. die überbaute Fläche, den Vor- und Ziergarten, Kinderspielplatz, Wäschehänge, den Zugang von der Straße (die Fläche muss zu mindestens 90 % als Zugang zur Wohnung dienen)[...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gilt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nach §...mehr