Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.5 Aufteilung auf mehrere Anspruchsberechtigte

Erfüllen mehrere Steuerpflichtige für dasselbe Kind die Anspruchsvoraussetzungen eines Ausbildungsfreibetrags nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG, kann dieser insgesamt nur einmal abgezogen werden (Grundsatz der Einmalgewährung[1]). Dies gilt sowohl für Elternteile, die nach dem Splittingtarif oder einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, als auch für andere Elternpaare. Bei Z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.4 Halber Kinderfreibetrag

Der 1/2 Kinderfreibetrag i. H. v. 3.192 EUR (VZ 2024) ist bei jedem Elternteil vom Einkommen abzuziehen, wenn bei den Eltern des Kindes keine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG erfolgt. Diese Voraussetzung ist in folgenden Fällen erfüllt, wenn die Eltern dauernd getrennt leben, geschieden sind, nicht verheiratet oder verpartnert sind oder die Einzelveranlagung für Ehegatten bean...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Teilabschlussbescheid n... / 3. Der Teilabschlussbescheid kann mittels Einspruchs oder Klage angefochten werden

Die in einem Teilabschlussbescheid getroffenen Feststellungen können nach § 351 Abs. 2 AO durch Anfechtung des Teilabschlussbescheids (nicht durch Anfechtung des Folgebescheids) angegriffen werden (AEAO zu § 180 Nr. 7.1 Abs. 3). Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO, § 69 FGO) erlangt werden; dieser ist ebenfalls im Rahmen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag

Auch für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sind grundsätzlich die Freibeträge in der nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 EStG maßgebenden Höhe abzuziehen: Wichtig Rückwirkende E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kinderfreibetrag und Bedarf... / 2 Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Der Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag für ein Kind des Steuerpflichtigen ist nur abzuziehen bei Personen, die der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) oder der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG (Mitglieder des diplomatischen oder konsularischen Dienstes, Auslandsbeamte) unterliegen oder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 5.1 Haushaltsnahe Leistungen – Pflege und Betreuung

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Die Regelung ermäßigt auf Antrag die festzusetzende Einkommensteuer. Sie umfasst folgende Fälle: geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1), anderes haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Menschen mit Behinderung, V... / 1.5 Übertragung des Pauschbetrags

Da Kinder häufig keine oder geringere Einkünfte als ihre Eltern oder Großeltern haben und sich der Pauschbetrag bei ihnen daher steuerlich nicht auswirkt, lässt § 33b Abs. 5 EStG bei Kindern, für die ein Kinderfreibetrag, Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs-Freibetrag[1] oder Kindergeld gewährt wird, auf Antrag eine Übertragung des Behinderten-Pauschbetrags zu. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 2.2.5 Behandlung von Ehegatten/Lebenspartnern im Falle der Zusammenveranlagung

Bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppelt sich der Höchstbetrag für die begünstigten Beiträge auf 55.132 EUR (2024).[1] Unerheblich ist insoweit, welcher der beiden die Aufwendungen getätigt hat. Daher sind auch die von den Ehegatten/Lebenspartnern insgesamt bezogenen steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse mit einzubeziehen. O...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1 Einkommensteuer

6.2.1.1 Ausgangssituation Rz. 260 Nicht nur die ErbSt bzw. SchenkSt, sondern auch die ESt kann bei Unternehmensnachfolgen eine erhebliche oder sogar existenzbedrohende Liquiditätsbelastung auslösen, wenn die steuerliche Situation vorab nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße analysiert wird. Praxis-Beispiel Schenkung des Grundstücks aus Betriebsvermögen V betreibt ein Einzelunte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2 Einkommensteuer

5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.1 Ausgangssituation

Rz. 260 Nicht nur die ErbSt bzw. SchenkSt, sondern auch die ESt kann bei Unternehmensnachfolgen eine erhebliche oder sogar existenzbedrohende Liquiditätsbelastung auslösen, wenn die steuerliche Situation vorab nicht bzw. nicht im ausreichenden Maße analysiert wird. Praxis-Beispiel Schenkung des Grundstücks aus Betriebsvermögen V betreibt ein Einzelunternehmen und ist zugleich ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.6 Freibetrag Betriebsübergang

Rz. 276 Ertragsteuerliche Besonderheiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge ergeben sich darüber hinaus durch die einmalige Gewährung des Freibetrags für den Betriebsübergang. Freibetrag bei Betriebsübergang Fall 1: Der 60-jährige U möchte sein Einzelunternehmen auf seinen Sohn S übertragen. Der Wert des Unternehmens beträgt 150.000 EUR. Den gleich hohen Kaufpreis finanziert...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.3 Stille Reserven

Rz. 265 Stille Reserven resultieren aus der Differenz zwischen dem Buchwert von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und dem Verkehrswert. Sie entstehen z. B. durch Abschreibungen und Wertsteigerungen von Aktiva oder durch Unterbewertung von Passiva. Rz. 266 Die Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachfolgeplanung, da diese bei A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.4 Zurückbehaltung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 267 Das Beispiel in Rz. 266 zeigt, dass einzelne Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften steuerneutral übertragen werden können. Dadurch wird die Besteuerung von stillen Reserven zwar nicht endgültig vermieden, jedoch kann diese zumindest in die Zukunft verschoben werden. Praxis-Beispiel Aufgabe des Mitunternehmeranteils mit Gewinnrealisierung V ist an einer KG beteili...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.2 Betriebsvermögen

Rz. 262 Die unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen ist – wie das Beispiel in Rz. 260 zeigt – mit einkommensteuerlichen Risiken verbunden, die vorab zu identifizieren sind. Besondere Relevanz hat hierbei das Sonderbetriebsvermögen als besondere Form des Betriebsvermögens, das bei der Gestaltung der Nachfolge gesondert in den Blick zu nehmen ist. Rz. 263 In der ESt wir...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 6.2.1.5 Sonderfall Betriebsaufspaltung

Rz. 273 Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden. Die unentgeltliche Übertragung von im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen ist für den Übergeber einkommensteuerlich neutral möglich. Der Übernehmer führt die Anschaffungskosten des Übergebers fort (§ 20 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 2 Charakteristik der Steuerermäßigung

Die Regelung lässt sich wie folgt charakterisieren: Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, die in 3-facher Hinsicht begrenzt ist: auf den 4-fachen Gewerbesteuer-Messbetrag, auf die auf die gewerblichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer und auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer. Gemindert wird unmittelbar die Einkommensteuer, es wird kein Abzug von der Bemessungsgr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 5 Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Der Gewerbesteuer-Messbescheid hat Bindungswirkung für die Steuerermäßigung nach § 35 EStG; werden Messbescheide, z. B. wegen Umqualifizierung der bislang als gewerblich angesehenen Einkünfte in solche aus selbstständiger Arbeit, aufgehoben, sind in den Einkommensteuer-Bescheiden für die betroffenen Veranlagungszeiträume die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.[1] Das bede...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.3 Tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer

Nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist die Steuerermäßigung auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt. Diese Begrenzung soll eine Überkompensation bei der Anrechnung verhindern, die immer dann eintreten würde, wenn der Gewerbesteuer-Hebesatz weniger als 400 % beträgt. Denn in diesen Fällen ist das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags höher als die tatsächlich zu zahl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 4.1 Aufteilung des Gewerbesteuer-Messbetrags

Gesellschafter von OHG oder KG, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA sowie atypisch stille Gesellschafter[1] müssen sich das 4-Fache des Gewerbesteuer-Messbetrags sowie die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer zwecks Anrechnung auf die jeweilige individuelle Einkommensteuer teilen. An der Aufteilung nehmen auch Kapitalgesellschaften teil, wenn sie Gesellschafter von ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Anrechnung der Gewerbe- auf die Einkommensteuer dient der rechtsformneutralen Besteuerung und begünstigt Einzelunternehmer sowie Gesellschafter von Personengesellschaften. Ermäßigt wird die tarifliche Einkommensteuer, indem sie bis zum Veranlagungszeitraum 2019 um das 3,8-Fache, ab dem Veranlagungszeitrau...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Vormietrecht

Das Entgelt für die Einräumung eines Vormietrechts gehört als vorweggenommene Mietzahlung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Abstandszahlung, die ein Mietinteressent nach Abschluss eines Vormietvertrags für die Entlassung aus diesem Vertrag an den Eigentümer des zu vermietenden Objekts leistet, unterliegt als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Verm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.2 Abgrenzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbliche Einkünfte im Sinne der Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags sind nach § 35 Abs. 1 Satz 3 EStG die der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinne und Gewinnanteile, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften von der Steuerermäßigung nach § 35 EStG ausgenommen sind. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über den sachlichen Umfang der gewerblichen E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.14.4 Ermittlung des Beihilfewertes der Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Sind im Kalenderjahr der Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG und in den 2 vorausgegangenen Kalenderjahren die Beihilfehöchstbeträge durch weitere De-minimis-Beihilfen nicht erreicht worden oder wurden in diesem Zeitraum bisher keine De-minimis-Beihilfen bezogen, muss der Beihilfewert der Sonderabschreibung nach § 7b EStG ermittelt werden. Bei der Ermittlung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.4 Geminderte tarifliche Steuer

Als geminderte tarifliche Steuer nach § 35 Abs. 1 Satz 4 EStG ist die Einkommensteuer anzusetzen, die sich nach Abzug anzurechnender ausländischer Steuern nach DBA, nach § 32d Abs. 6 EStG sowie nach § 34c Abs. 1 und 6 EStG, außerdem nach § 12 AStG ergibt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Abgaben

Steuern und Abgaben mangels Außergewöhnlichkeit: nein. Doppelt gezahlte Einkommensteuer (z. B. wegen Insolvenz des Steuerberaters) kann im Einzelfall als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Gastronomiege... / 2.3 Aufzeichnungsvorschriften

Die im Folgenden dargestellten Aufzeichnungsvorschriften gelten i. d. R. sowohl für Bilanzierer wie für Einnahmen-Überschussrechner. Umsatzsteuer Auch ein Einnahmen-Überschussrechner ist zur Führung und Aufbewahrung von Einzelaufzeichnungen verpflichtet.[1] Dies gilt für alle aufzeichnungspflichtigen Vorgänge. Für Zwecke der Umsatzsteuer müssen von Bilanzierern wie von Einnahme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Bausperre

Eine faktische Bausperre ist dadurch gekennzeichnet, dass der Grundstückseigentümer mit Rücksicht auf die Erklärung des Bauamtes in verständlicher Weise von der Einreichung eines formellen Baugesuchs absieht oder an einer beabsichtigten Veräußerung als Bauland gehindert wird.[1] Der Vorgang stellt eine entschädigungspflichtige Eigentumsbeschränkung i. S. d. Art. 14 Abs. 3 GG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Behinderung

Menschen mit Behinderung wird wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihnen typischerweise unmittelbar wegen der Körperbehinderung erwachsen, auf Antrag nach § 33b EStG ein steuerfreier Pauschbetrag gewährt. Statt der Inanspruchnahme des Pauschbetrags können sie ihre behinderungsbedingten Aufwendungen wahlweise als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend mache...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Unfallschäden

Durch Unfall veranlasste Aufwendungen zur Wiederherstellung der eigenen Gesundheit sind als Krankheitskosten abziehbar. Desgleichen die Aufwendungen zur Beseitigung von nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schädigungen Dritter (Personen- und Sachschäden).[1] Alle anderen Schäden, insbesondere eigene Sachschäden, sind grundsätzlich nicht abziehbar, da es sich i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.5 Anrechnungsüberhänge

Anrechnungsüberhänge können z. B. daraus resultieren, dass einkommensteuerlich negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, eine Gewerbesteuer-Belastung jedoch aus Hinzurechnungen nach § 9 GewStG entsteht, einkommensteuerlich zwar positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen, die Höhe der Einkommensteuer wegen anderer negativer Einkünfte die Gewerbesteuer-Anrechnung beg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Blinde

Blinde erhalten zur Abgeltung ihrer durch die Blindheit veranlassten Aufwendungen einen erhöhten steuerfreien Pauschbetrag von 7.400 EUR [1] jährlich.[2] Die Aufwendungen für einen Blindencomputer mit Vorlesefunktion wurden anerkannt, da sie als einmalige Kosten nicht vom Pauschbetrag erfasst werden.[3] Wird der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag des § 33b EStG (7.400 EUR) in A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.2.1 Berechnungsformel

Im einführenden Beispiel des Einzelunternehmers konnte auf die gesonderte Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags verzichtet werden, da die Einkommensteuer auf einer einzigen Einkunftsquelle, dem gewerblichen Einzelunternehmen, beruhte. Sind jedoch (positive und negative) Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsquellen vorhanden, muss der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AStG Einkommensteuer

1 Allgemeines 1.1 Aufbau Rz. 1 § 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Norm besteht aus insgesamt 6 Absätzen. Im Anwendungsbereich des § 2 AStG ist auch § 5 AStG zu berücksichtigen. Rz. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG regelt sowohl die – teilweise in den Folgeabsätzen erläuterten – Tatbestandsvoraussetzungen als auch die wesentliche Rechtsfolge der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.6 Kappung der Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6)

Rz. 355 § 2 Abs. 6 AStG trägt dem Regelungszweck, Vorteile im Zusammenhang mit steuerlich motivierten Wegzügen zu versagen, Rechnung. Ziel der Vorschrift ist es gerade nicht, über die Versagung von Vorteilen hinaus dem StPfl. eine Art Strafsteuer aufzuerlegen.[1] Dies stellt Abs. 6 sicher, indem zu erhebende Steuer auf den Betrag gekappt wird, der bei unbeschränkter Steuerpf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.2 Abstrakte Niedrigbesteuerung im Ausland (Nr. 1)

Rz. 205 Gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG liegt eine niedrige Besteuerung vor, wenn "die Belastung durch die in dem ausländischen Gebiet erhobene Einkommensteuer – nach dem Tarif unter Einbeziehung von tariflichen Freibeträgen – bei einer in diesem Geiet ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Einkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Dritt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 § 2 AStG betrifft den Bereich des Einkommensteuer und somit grds. sämtliche Einkünfte i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG. Besondere Bedeutung entfaltet die Norm für Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte (s. Rz. 152ff.). Rz. 28 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.2.4 Konkreter Belastungsvergleich als Ausnahme zu Nr. 1 und Nr. 2

Rz. 260 An die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 AStG aufgestellten Vermutungen einer niedrigen Besteuerung schließt sich in beiden Alternativtatbeständen der sog. konkrete Belastungsvergleich an. Eine niedrige Besteuerung liegt demnach nicht vor, wenn gem. einem Nachweis durch die Person "die von ihrem Einkommen insgesamt zu entrichtenden Steuern mindestens zwei Drittel der Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.7 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 54 Bei § 2 AStG EStG handelt es sich um eine Vorschrift zur Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht. Der Anwendungsbereich der Norm und der Anwendungsbereich der unbeschränkten Steuerpflicht schließen sich gegenseitig aus.[1] Dies gilt gleichermaßen für die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG sowie nach § 1 Abs. 2 EStG [2], wenngleich die Aufgabe der erwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2 Die Tatbestände im Einzelnen

2.1 Tatbestand und Rechtsfolge der erweiterten beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1) 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil) 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 1. Satzteil)

2.1.1.1 Allgemeines Rz. 110 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG nennt verschiedene Tatbestandsmerkmale, die teilweise retrospektiv und teilweise prospektiv sind.[1] Dies ist insoweit relevant, als die Tatbestandsmerkmale kumulativ zu erfüllen sind. Die prospektiven Tatbestandsmerkmale – die persönliche Steuerpflicht nach dem Wegzug und das Vorliegen wesentlicher wirtschaftlicher Interessen i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2 Rechtsfolge (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Satzteil)

2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestands...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau Rz. 1 § 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Norm besteht aus insgesamt 6 Absätzen. Im Anwendungsbereich des § 2 AStG ist auch § 5 AStG zu berücksichtigen. Rz. 2 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG regelt sowohl die – teilweise in den Folgeabsätzen erläuterten – Tatbestandsvoraussetzungen als auch die wesentliche Rechtsfolge der Vorschrift, nam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 2 AStG mit Einführung des AStG Rz. 10 § 2 AStG wurde bereits mit Einführung des AStG 1972 ins Gesetz aufgenommen. Die damalige Fassung stimmte mit der heutigen Fassung bereits in weiten Teilen überein.[1] Materiell bedeutsame Änderungen erfuhr die Norm durch das JStG 2009.[2] Dadurch kam es einerseits zur Einführung der Betriebsstättenfiktion in Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.4 Anwendungsbereich

1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 25 Der persönliche Anwendungsbereich des § 2 AStG beschränkt sich auf natürliche Personen, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Nicht jede natürliche Person wird indes vom Anwendungsbereich der Norm erfasst, sondern nur solche natürlichen Personen, die weitere Voraussetzungen bezüglich Staatsangehörigkeit und persönl...mehr