Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Pauschalierung v... / 6. Anrufungsauskunft

Rz. 37 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für Sachverhalte zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG kann eine Anrufungsauskunft i. S. d. § 42e EStG eingeholt werden.mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / Zusammenfassung

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Schreiben des BMF vom 29. April 2008 (BStBl I S. 566) Entscheidungen des BFH vom 16. Oktober 2013 – VI R 52/11, VI R 57/11, VI R 78/12 – (BStBl II 2015 S. 455, 457 und 495) und vom 12. Dezember 2013 – VI R 47/12 – (BStBl II 2015 S. 490) Mit dem Jahressteuergesetz 2007 vom 1...mehr

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Anhang 16 – Kirchensteuer

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Bei der Erhebung der Kirchensteuer kann in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer nach Maßgabe der § 40, § 40a Abs. 1, 2a und 3 und § 40b EStG der Arbeitgeber, der Einkommensteuer nach Maßgabe des § 37a EStG das Unternehmen, das Sachprämien im Sinne...mehr

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Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 9. Pflichtveranlagungstatbestand (§ 46 Absatz 2 Nummer 3 EStG)

Es besteht eine Pflicht zur Veranlagung zur Einkommensteuer, wenn bei einem Steuerpflichtigen die Summe der beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten Teilbeträge der Vorsorgepauschale für die gesetzliche und private Kranken- und Pflegeversicherung höher ist als die bei der Veranlagung als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 und 3 a in Verb...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 5. Kirchensteuer

Rz. 36 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für die Ermittlung der Kirchensteuer bei Anwendung des § 37b EStG ist in Rheinland-Pfalz nach dem Erlass des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 29. Oktober 2008 (BStBl I 2009 S. 332) und in den übrigen Ländern nach den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden dieser Länder vom 28. Dezember 2006 (BStBl I 2007 S. 76) zu v...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. Lohnsteuerabzugsmerkmal Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kind...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 9. ELStAM bei verschiedenen Lohnarten

Rz. 111 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Lohnsteuerlich gilt der Grundsatz des einheitlichen Dienstverhältnisses mit der Folge, dass die Lohnsteuer für sämtliche vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlten Bezüge einheitlich und nach denselben Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben ist. Daher kann der Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren für einen Arbeitnehmer nur ein Dienstverhältnis a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer, sondern nur die Erhebungsform der ESt bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerabzug hinnehmen (> Arbeitgeber Rz 5 ff) – ähnlich wie...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 4. Zuständigkeit

Rz. 12 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Zuständigkeit für die Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale für nach § 1 Absatz 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer richtet sich nach den Vorschriften der AO. Zuständiges Finanzamt ist in der Regel das Wohnsitzfinanzamt. Abweichend hiervon kann dies nach Zuständigkeitsverordnungen der Länder auch das für die Veranlag...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 4. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 35 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für ausländische Zuwendende ergeben sich die für die Verwaltung der Lohnsteuer zuständigen Finanzämter aus analoger Anwendung des H 41.3 LStH (wie ausländische Bauunternehmer).mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Entstehung der Steuer

Rz. 29 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zuwendung (vgl. Rdnr. 20) maßgeblich. Dabei ist nicht auf den Entstehungszeitpunkt der Einkommen- und Körperschaftsteuer beim Zuwendungsempfänger abzustellen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Nachforderung im Pauschalierungswege

Rz. 60 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Stellt der ArbG (zB durch innerbetriebliche Kontrolle) oder das FA (zB bei einer > Außenprüfung oder einer > Lohnsteuer-Nachschau) fest, dass in einer größeren Zahl von Fällen LSt und weitere Steuerabzüge nachzuerheben sind, weil der LSt-Abzug nicht vorschriftsmäßig vorgenommen worden und die Steuerabzüge insoweit nicht angemeldet worden sin...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / II. Änderung des BMF-Schreibens für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) und entsprechende Anwendung der vorgenannten Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten (Auslandstätigkeitserlass) vom 31. Oktober 1983 (BStBl I S. 470) sind Zuwendungen (Gehaltsbestandteile), die nicht gesondert für die begünstigte Tätigkeit geleistet werden, bisher im Verhältnis der Kalendertage aufzuteilen (vgl. Abschnitt ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2. Aufteilung des verbleibenden laufenden Arbeitslohns

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach dem BMF-Schreiben vom 12. November 2014 (a. a. O.) ist der nicht direkt zuordenbare, verbleibende Arbeitslohn bei der Veranlagung zur Einkommensteuer und im Lohnsteuerabzugsverfahren stets nach den im In- und Ausland verbrachten tatsächlichen Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres aufzuteilen. Beim laufenden Lohnsteuerabzug für den ei...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Einheitlichkeit der Wahlrechtsausübung

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Das Wahlrecht zur Anwendung der Pauschalierung der Einkommensteuer ist nach § 37b Absatz 1 Satz 1 EStG einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Zuwendungen, mit Ausnahme der die Höchstbeträge nach § 37b Absatz 1 Satz 3 EStG übersteigenden Zuwendungen, auszuüben. Dabei ist es zulässig, für Zuwendungen an Dritte (Absatz 1...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 2. Unterrichtung des Empfängers der Zuwendung

Rz. 30 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Nach § 37b Absatz 3 Satz 3 EStG hat der Zuwendende den Empfänger der Zuwendung über die Anwendung der Pauschalierung zu unterrichten. Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben. Rz. 31 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Arbeitnehmer sind nach § 38 Absatz 4 Satz 3 EStG verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die ihnen von Dritten gewährten Bezüge am Ende des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einwendungen des Arbeitnehmers

Rz. 43 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Der ArbN kann gegen die Nachforderung einwenden, die Steuerschuld bestehe nicht oder wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr (> Rz 39) oder nicht in der vom FA angenommenen Höhe. Er kann dazu alle Ermäßigungsgründe, die bis dahin unberücksichtigt geblieben sind, geltend machen. Der Grundsatz, dass der Nachforderungsbescheid von der mat...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 2. Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Entscheidung zur Anwendung der Pauschalierung kann für den Anwendungsbereich des § 37b Absatz 1 EStG auch im laufenden Wirtschaftsjahr, spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres der Zuwendung getroffen werden. Eine Berichtigung der vorangegangenen einzelnen Lohnsteuer-Anmeldungen zur zeitgerechten Erfassung ist n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Besteuerung von Sachbezügen

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Reicht der vom ArbG geschuldete Barlohn zur Deckung von LSt/SolZ/KiSt nicht aus, hat der ArbN dem ArbG den Fehlbetrag zur Verfügung zu stellen (§ 38 Abs 4 Satz 1 EStG). Besonders wenn ein ArbN seinen Lohn ganz oder teilweise als > Sachbezüge erhält wie zB bei Ausübung einer Option zum Bezug von Aktien (> Stock Options) oder bei Gewährung von ...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 3. Aufzeichnungspflichten

Rz. 32 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die bestehenden Aufzeichnungspflichten für Geschenke nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG bleiben unberührt (§ 4 Absatz 7 EStG, R 4.11 EStR). Besondere Aufzeichnungspflichten für die Ermittlung der Zuwendungen, für die § 37b EStG angewandt wird, bestehen nicht. Aus der Buchführung oder den Aufzeichnungen muss sich ablesen lassen, dass bei W...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Rz. 38 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank grundsätzlich elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" mit dem Organisationszertifikat registri...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / I. Anwendungsbereich des § 37b EStG

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Zuwendender i. S. d. § 37b EStG kann jede natürliche und juristische Person oder Personenvereinigung sein, die aus betrieblichem Anlass nicht in Geld bestehende Geschenke oder Zuwendungen zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts s...mehr

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Anhang 5.2 – VermBDV

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I, 3904; BStBl. 1995 I, 67), zuletzt geändert durch Art. 10 der Vierten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 12. Juli 2017 (BGBl. I, 2360). Auf Grund des § 14 Absatz 5 und des § 15 Absatz 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I, 406) verordnet di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besteuerung von Zuwendungen Dritter

Rz. 7 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Dem LSt-Abzug unterliegt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte > Arbeitslohn, wenn der ArbG weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden (§ 38 Abs 1 Satz 3 EStG; > R 38.4 Abs 2 LStR; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 5–13). Regelmäßig wird der ArbG den LSt-Abzug auch hinsichtlich der ihm be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenveranlagung

Rz. 25 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das FA führt die Zusammenveranlagung anhand der von beiden Ehegatten eigenhändig unterschriebenen gemeinsamen Steuererklärung durch (§ 25 Abs 3 Satz 2 EStG; zu Einzelheiten > Steuererklärung und > Unterschrift). Dazu summiert es die Einkünfte, die die Ehegatten jeweils erzielt haben (im Einzelnen > Rz 27 ff), und rechnet sie ihnen gemeinsam ...mehr

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Anhang 2 – Vorsorgepauschale / 6.1 Mitteilung der privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge durch den Arbeitnehmer

Es ist die Mindestvorsorgepauschale (Tz. 7) zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die abziehbaren privaten Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherungsbeiträge nicht mitteilt (Beitragsbescheinigung des Versicherungsunternehmens). Die mitgeteilten Beiträge sind maßgebend, wenn sie höher sind als die Mindestvorsorgepauschale. Beitragsbescheinigungen auslän...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Anhang 2 – Pauschalierung v... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 9 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Besteuerungsgegenstand sind betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden, und Geschenke, die nicht in Geld bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Zuwendungen, wie z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Absatz 3 Satz 2 KStG, R 36 KStR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Besteuerung des Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Für den LSt-Abzug bei ArbN werden laufende und sonstige Bezüge unterschiedlich behandelt. Zur Abgrenzung im Einzelnen > Rz 7. Zum rechtstechnischen Grund für die Unterscheidung > Sonstige Bezüge Rz 1 ff. Der ArbG ist verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (§ 38 Abs 3 Satz 1 EStG). Weil die Ermittlung der L...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerung, Gastlehrer

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen IV C 5 - S 1300 - 196/93 vom 10. Januar 1994 (BStBl I, 14) Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Besteuerung der Gastlehrkräfte nach den Doppelbesteuerungsabk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen

Leitsatz Strittig ist der Zuflusszeitpunkt von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag. Das FG vertritt die Auffassung, dass Bonuszinsen erst dann als zugeflossen gelten, wenn der Bausparer unter Auflösung seines Bausparvertrags auf das Bauspardarlehen verzichtet. Sachverhalt Der Kläger hat im Jahr 1995 einen Bausparvertrag abgeschlossen. In den allgemeinen Bedingungen war unter...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 7. Steuerliche Rahmenbedingungen von Ehe und Familie

Vorgestellt wurde unter Ziff. 1[21] bereits die Grundsatzentscheidung des BVerfG von 1957[22] zu Art. 6 Abs. 1 als "Institutsgarantie" im Sinne einer "verbindlichen Wertentscheidung für den gesamten Bereich der Ehe und Familie.". Es ging dort um die Schlechterstellung der Ehegatten durch die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer im Sinne des § 26 EStG a.F., die das BVerfG ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / e) Unterhaltsrechtliche Korrektur der steuerrechtlichen Abschreibung?

In der Vergangenheit wurden im Unterhaltsrecht Abschreibungen, denen kein tatsächlicher Werteverzehr gegenüberstand, unterhaltsrechtlich korrigiert und der Abzug dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen wieder zugerechnet. Dazu gehört die sog. Ansparabschreibung nach § 7g EstG, die von Selbstständigen gerne genutzt wird, um das zu versteuernde Einkommen abzusenken: Zitat "[…] D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.2 Einstellung einer Zuwendung in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 51 Analog zur Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens beim Zuwendungsnehmer ist beim Zuwendungsgeber ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn es sich bei der Zuwendung um eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag handelt, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellt.[1] Wie bereits erläutert wurde, existiert keine einheitlic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 35a Abs. 2 und Abs. 3 EStG: Keine Begünstigung für die Reinigung einer öffentlichen Straße und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Leitsatz 1. Die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße ist – anders als die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus – nicht als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Soweit Arbeiten in der Werkstatt eines Handwerkers erbracht werden, sind die darauf entfallenden Lohnkosten nicht nach § 35a Abs. 3 EStG begünstigt. Normenkette § 35a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen für die Inanspruchnahme einer Event-Agentur bei der Bewertung von Sachzuwendungen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und nach § 37b Abs. 1 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Wird die Höhe des dem Arbeitnehmer zugeflossenen Sachbezugs – hier die Teilnahme an einer (betrieblichen) Veranstaltung – im Wege einer Schätzung anhand der Kosten des Arbeitgebers bestimmt, sind in die Schätzungsgrundlage nur solche Kosten des Arbeitgebers einzubeziehen, die geeignet sind, beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auszulösen. Die Aufwendungen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 4 Teilung von Privatvermögen mit Ausgleichszahlung

Entsteht bei der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen (z. B. Grundvermögen, GmbH-Anteile usw.) durch eine Ausgleichszahlung ein Gewinn, unterliegt dieser nur der Einkommensbesteuerung, soweit er auf eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG, ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG oder einbringungsgeborene Anteile entfällt. Für einbringungsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring / 3.2 Spendenabzug

Spenden können bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, aber auch bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden[1] Bei Spenden sind jedoch u. a. die Einschränkungen des § 10b EStG, vor allem Höchstbeträge, zu berücksichtigen. Zuwendungen eines Sponsors sind als Spenden nach§ 10b EStG anzusehen, soweit sie um der Sache selbst Willen und ohne die Erwartung eines besondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbausgleichszahlung / 5 Begleichung von Pflichtteils- und ­Vermächtnisschulden

Muss ein Alleinerbe oder eine Erbengemeinschaft Pflichtteilsschulden begleichen, gilt Folgendes: Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen schuldrechtlichen Geldanspruch gegen den Erben oder die Erbengemeinschaft. Die Erfüllung dieser Verbindlichkeit führt weder beim Erben zu Anschaffungskosten noch beim Pflichtteilsberechtigten zu einem Veräußerungserlös. Entsprechend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970 – keine Regelung – Rz. 3 2. Erster RefE vom 23.12.1970 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1971 beginnen. (2) Für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IX. Absatz 9 (in der seit dem StMBG geltenden Fassung)

„(9) [1] § 8 Abs. 1 Nr. 7 und § 10 Abs. 3 Satz 6 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 13. September 1993 (BGBl. I S. 1569) erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischenges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XVII. Absatz 17 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(17) 1 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 10 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 und § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XIII. Absatz 13 (in der seit dem SEStEG geltenden Fassung)

"(13) § 6 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2006 anzuwenden § 6 Abs. 2 bis 7 in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist." Rz. 47 [Autor/Stand] Erstmalige Anwendung. § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XII. Absatz 12 (in der seit dem EURLUmsG geltenden Fassung)

„(12) § 10 Abs. 3 in der am 1. Januar 2004 geltenden Fassung, § 7 Abs. 7 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind oder in einer Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XIV. Absatz 14 (in der seit dem SEStEG geltenden Fassung)

„(14) § 8 Abs. 1 Nr. 10 und § 10 Abs. 3 Satz 4 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782) ist erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen oder in einer Betriebsstätte angefallen sind, die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Absatz 4 (in der seit dem StÄndG 1992 vom 25.2.1992 geltenden Fassung)

„(4) [1] § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist erstmals anzuwenden 1. für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1984, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 1984. [2] § 1 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Satz 2 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körpersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / X. Absatz 10 (in der seit dem StEuglG geltenden Fassung)

„(10) [1] § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals für den Veranlagungszeitraum 2002 anzuwenden. [2] § 7 Abs. 6 Satz 2, § 9 und § 10 Abs. 6 Satz 1 sind in der Fassung des Artikels 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1790) erstmals anzuwenden 1. für die E...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / a) Die Summe der Einkünfte

Mit dem Verweis auf die Summe der Einkünfte i.S.d. Einkommensteuerrechts sind diejenigen Einkünfte gemeint, die der Steuerpflicht unterliegen, so dass steuerfreie Beträge vorneweg zu eliminieren sind.[7] Zu den steuerfreien Einkünften zählen nach § 3 EStG z.B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, Trinkgelder, Kinder-, Eltern- oder Pflegegeld. Berücksichtigt werden nur die Ein...mehr