Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Internationales Steuerrecht: Grenzüberschreitende Beteiligung an Personengesellschaften – Unternehmenseinkünfte oder andere DBA-Einkünfte unter besonderer Berücksichtigung des § 50i EStG

Zusammenfassung Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Besitzgesellschaften bei einer Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Die Schweizer E und F sind Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger EF-GmbH. Die Grundstücks-GbR vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an E und F aus. Nach in...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.2 Vermeidung einer Steuerentstrickung

Ein Unternehmer möchte ins Ausland ziehen, ohne im Inland eine Betriebstätte weiterhin aufrechtzuerhalten. Es droht die Steuerentstrickung nach § 16 Abs. 3a EStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010. Hierzu ist auf Folgendes hinzuweisen: Mit zwei Urteilen vom 28.10.2009[1] hat der BFH seine Abwendung von der Theorie der finalen Entnahme auf den Fall der Betriebsaufgabe ausge...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Die Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in der Grundsatzentscheidung I R 81/09[1] entschieden, dass eine gewerbliche Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach z. B. vorrangig Dividendeneinkünfte nach Art. 10 OECD-MA vorliegen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.3 "Billigkeitsschreiben" der Finanzverwaltung v. 21.12.2015

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags bestätigte in seinem Bericht zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 23.9.2015, dass § 50i EStG in der geltenden Fassung eine überschießende Wirkung erzeugt, die dem ursprünglichen Ziel der Regelung widersprechen. Er kündigte Prüfungen von gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zur Beseitigung der Wirkungen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1 Zuweisung des Besteuerungsrecht

Bei der grenzüberschreitenden Beteiligung an Personengesellschaften ergibt sich vorab die Frage der Zuordnung des Besteuerungsrechts nach den sog. Zuweisungsartikeln der DBA, den Art. 6 – 21 OECD-MA. Bei einem originär gewerblich tätigen Unternehmen ergibt sich das Besteuerungsrecht regelmäßig aus dem Artikel für "Unternehmensgewinne". Der entsprechende Art. 7 Abs. 1 OECD-MA l...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung

Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein: Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter will ins Ausland ziehen. Es droht die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Praxis-Beispiel Wegzugsbesteuerung Das Ehepaar A und B war bislang alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Sie beabsichtigen ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verleg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4 Atypisch stille Gesellschaften

Bei atypisch stillen Gesellschaften stellt sich sowohl die Frage, ob aufgrund der Struktur als Innengesellschaft eine Betriebsstätte besteht, als auch die Frage, ob es sich um eine unternehmerische Tätigkeit i. S. d. Art. 7 OECD-MA handelt. Der BFH[1] entschied hierzu wie folgt: "Ist eine in Deutschland ansässige Person atypisch still an dem Unternehmen einer (Schweizer) Kapi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Ursprüngliche Beurteilung durch die Finanzverwaltung

Nach den ursprünglichen Verwaltungsgrundsätzen Personengesellschaft 2010[1] ging die Finanzverwaltung von folgenden Grundsätzen aus: Aus der Sicht Deutschlands als Anwenderstaat gelten die Einkünfte vermögensverwaltender, gewerblich geprägter Personengesellschaften[2] als Unternehmenseinkünfte i. S. des Art. 7 OECD-MA, soweit ein Abkommen keine ausdrückliche anderweitige Rege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3 Gewerbliche Infizierung und "gemischte" Tätigkeit

Vergleichbare Fragen wie bei gewerblich geprägten Personengesellschaften ergeben sich z. B. bei doppelstöckigen Personengesellschaften, bei denen nur die Untergesellschaft gewerblich tätig ist, die Obergesellschaft hingegen vermögensverwaltend. Auch hier ging die Finanzverwaltung ursprünglich entsprechend Art. 3 Abs. 2 OECD-MA bei einer grenzüberschreitenden Struktur von gewe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.3 Vermeidung einer Schlussbesteuerung bei einer Umwandlung

Auch bei Umwandlungen kann sich die Frage der "Vorschaltung" einer gewerblich geprägten Personengesellschaft stellen. Praxis-Beispiel Schlussbesteuerung bei einer Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft Der in der Schweiz ansässige Unternehmer D betreibt in Freiburg ein Einzelunternehmen. Aufgrund der guten Geschäftsergebnisse besteuert er diesen Gewinn in Deutschland mit dem S...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.1 Sachliche Beschränkung der Haftung

Rz. 42 Die Haftung besteht nur für: • Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet. Beim Übergang eines gesondert geführten Betriebs muss sich die Haftung noch enger, als der Wortlaut der Vorschrift sagt, auf die Steuern beschränken, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Teilbetriebs gründet. Eine weitergehende Haftung für d...mehr

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Keine erweiterte Gewinnkürzung bei Personengesellschaften für Tätigkeitsvergütungen

Leitsatz Für Sonderbetriebseinnahmen eines Mitunternehmers (z. B. Haftungsvergütung, Arbeitslohn, Zinsen) ist keine erweiterte Gewinnkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG möglich. Auch ist diese Norm keiner teleologischen Reduktion zugänglich. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG (KG) ist im Bereich der Vermietung eigener Immobilien tätig. Neben der A-GmbH als Komplementärin gibt e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 3.2.2 Gesondert geführter Betrieb

Rz. 7 Ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb liegt vor, wenn eine mit einer gewissen Selbstständigkeit versehene für sich lebensfähige Einheit besteht, die unabhängig von der sonstigen wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmers betrieben worden ist und nach außen hin[1] als in sich organisch geschlossenes, selbstständiges Wirtschaftsgebilde in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 2 Haftungsschuldner

Rz. 4 Haftungsschuldner kann mit Ausnahme des Steuerschuldners[1] jeder sein, der eine Steuerhinterziehung[2] oder Steuerhehlerei[3] begeht. Im Fall der Aufteilung der Steuerschuld von zusammen veranlagten Gesamtschuldnern nach §§ 268, 278 AO kommt eine Haftung nach § 71 AO insoweit in Betracht, als gegen den Steuerschuldner nicht vollstreckt werden kann.[4] Haftungsschuldne...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 4 Haftungsumfang

Rz. 8 Eine Haftung tritt für die verkürzten Steuern bzw. die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, beide gem. § 370 Abs. 4 AO, sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 und ab 1.1.2017 auch für die Zinsen nach § 233a AO ein, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] ein. Für andere Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis[2] ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.2.1 Mitunternehmerschaften i. S. d. § 15 EStG

Rz. 103 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb neben den Gewinnanteilen der Gesellschafter einer Personengesellschaft auch die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezogen haben. Zu diesen Vergütungen gehören auch Versorgungszusagen, die ein Mitunternehmer für seine Tätig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.4 Regelung des § 4b S. 2 EStG

Rz. 84 Nach S. 2 tritt die Rechtsfolge des S. 1 – keine Aktivierung bei widerruflicher Bezugsberechtigung (Rz. 63) – im Fall einer Abtretung oder Beleihung des Versicherungsanspruchs am Bilanzstichtag nur ein, wenn der Arbeitgeber sich in diesem Zeitpunkt dem Bezugsberechtigten gegenüber durch eine schriftliche Erklärung verpflichtet hat, ihn bei Eintritt des Versicherungsfa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.2 Ausnahmen von der Aktivierungspflicht (§ 4b S. 1 EStG)

Rz. 63 Teilweise abweichend von diesen allgemeinen Aktivierungsgrundsätzen besteht nach § 4b S. 1 EStG keine Aktivierungspflicht, soweit der Arbeitnehmer (oder seine Hinterbliebenen) – auch nur widerruflich – als Bezugsberechtigter benannt ist. Die Aktivierungspflicht entfällt, weil "der Versicherungsanspruch dem Betriebsvermögen des Stpfl. nicht zuzurechnen" ist. Es besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5 Beleihung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber (§ 4b S. 2 EStG)

5.1 Allgemeines Rz. 77 Ansprüche aus Lebensversicherungen können vom Arbeitgeber abgetreten oder beliehen werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Eintritt der Unverfallbarkeit spätestens bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.[1] Rz. 78 § 4b S. 2 EStG stellt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.1 Arbeitnehmer

Rz. 45 Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG und § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV als Zukunftssicherungsleistungen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn, der ihm im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge an den Versicherer zufließt[1] und damit grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, jedoch nach Maßgabe von § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei ist (§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.3 Besonderheiten bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 64 Die Regelung des § 4b EStG hat keine unmittelbaren Berührungspunkte mit der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, weil der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Veränderungen im Bestand des Betriebsvermögens ermittelt wird. Allerdings sind nach § 4 Abs. 3 S. 4 EStG in der bis zum 5.5.2006 geltenden Fassung (Rz. 68) die Anschaffungs- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung

Rz. 1 Die Direktversicherung ist eine der fünf möglichen Formen betrieblicher Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 3). Sie dient der Versorgung vornehmlich der Arbeitnehmer eines Unternehmens, kann aber auch Personen, die nicht die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, aber "für ein Unternehmen" tätig sind[1], gewährt werden. Die Direktversicherung ist ein Institut des Arbeitsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.1 Ausgangslage

Rz. 12 Anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) können nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfrei – bzw. nach § 1 Nr. 10 SvEV sozialabgabenfrei – auf einen Pensionsfonds übertragen werden. Dies verschafft den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Bilanzen von Pensionsrückstellungen zu bereinigen und damit vor dem Hintergrund der International...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 5.1 Allgemeines

Rz. 77 Ansprüche aus Lebensversicherungen können vom Arbeitgeber abgetreten oder beliehen werden. Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Eintritt der Unverfallbarkeit spätestens bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.[1] Rz. 78 § 4b S. 2 EStG stellt klar, dass die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die gesetzliche Regelung der Direktversicherung im arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Bereich beruht auf dem BetrAVG v. 19.12.1974.[1] Sinn und Zweck des Gesetzes war in erster Linie die Einführung der sog. Unverfallbarkeit von Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung im Fall der Beendigung von Arbeitsverhältnissen vor Eintritt des Versorgungsfalls, al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 4.2 Aufwandsverteilung auf zehn Jahre

Rz. 13 § 4e Abs. 3 EStG befasst sich mit den Auswirkungen der Übertragung bestehender Pensionsverpflichtungen oder -anwartschaften aus Direktzusagen (§ 6a EStG) und Unterstützungskassenzusagen (§ 4d EStG) auf die Gewinnermittlung des Arbeitgebers. Diese Übertragungsmöglichkeit vollzieht sich außerhalb des Regelungsbereichs der Übertragungen nach § 4 BetrAVG, weil sich diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.5 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit der Beiträge gem. Abs. 2

Rz. 11 Beiträge an einen Pensionsfonds der in § 4e Abs. 2 EStG genannten Art dürfen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie bei unmittelbarer Erbringung nicht betrieblich veranlasst wären. Entgegen der in § 4e Abs. 1 EStG enthaltenen Regelung fehlt es hier an der betrieblichen Veranlassung, sodass der Aufwand nicht Betriebsausgabe ist. Solche Beiträge sind desh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.2 Gleichgestellte Personen, § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG

Rz. 54 Werden aufgrund der Öffnungsklausel in § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG (Rz. 36f.) anderen Personen als Arbeitnehmern Direktversicherungen zugesagt, sind die vom Arbeitgeber bzw. Versicherungsnehmer gezahlten Versicherungsprämien bei den Begünstigten als zugeflossener geldwerter Vorteil anzusehen, der betrieblich veranlasst, also eine Betriebseinnahme, ist. Da es sich nicht u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b Direktversicherung

1 Allgemeines 1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 1 Die Direktversicherung ist eine der fünf möglichen Formen betrieblicher Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 3). Sie dient der Versorgung vornehmlich der Arbeitnehmer eines Unternehmens, kann aber auch Personen, die nicht die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, aber "für ein Unternehmen" tätig sind[1], gewährt werden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e Beiträge an Pensionsfonds

1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift über den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen an Pensionsfonds ist durch das im Rahmen der sog. "Riesterschen Rentenreform" erlassene AVmG v. 26.6.2001[1] eingefügt worden (Vor § 4b EStG Rz. 2, 24). Eine der wesentlichen Neuerungen des AVmG ist die Zulassung sog. Pensionsfonds für die betriebliche Altersversorgung gem. der §§ 23...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung

Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen. Entsprechendes gilt für die Altersvorso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.4 Nichtabziehbarkeit (Abs. 2)

Rz. 10 § 4e Abs. 2 EStG untersagt den Betriebsausgabenabzug von Beiträgen des Arbeitgebers an den Pensionsfonds, die sich bei direkter Gewährung des Leistungsempfängers an den Arbeitnehmer als nicht betrieblich veranlasst darstellen würden. Diese Vorschrift hat nur deklaratorische Bedeutung, weil sie der Regelung des § 4 Abs. 4 EStG inhaltlich entspricht (§ 4c EStG Rz. 23ff....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.2 Eingeschränkte Abziehbarkeit (Abs. 1)

Rz. 6 Die Beiträge des Trägerunternehmens an den Pensionsfonds beruhen unabhängig von der Durchführungsform immer auf einer arbeitsrechtlichen "Grundverpflichtung" des Arbeitgebers.[1] Die Zuwendungen sind im Regelfall betrieblich veranlasst, weil sie ein zusätzliches oder umgewandeltes Entgelt für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellen. Sie sind deshalb grundsätzl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.1 Maßgeblichkeit der arbeitsrechtlichen Begriffsbestimmung

Rz. 8 Die Regelung des § 4b EStG betrifft den "Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung", die vom Stpfl. aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wurde. Da das Steuerrecht keine eigene Definition der Direktversicherung kennt, ist die Definition des BetrAVG auch für den Regelungsbereich des § 4b EStG maßgeblich.[1] Lediglich das arbeitsrechtliche Merkmal für die betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.3 Widerruf durch Beleihung

Rz. 75 Wird bei widerruflicher Bezugsberechtigung der Versicherungsanspruch beliehen, so geht das Recht aus der Beleihung (Pfandrecht, Sicherungsabtretung) dem widerruflichen Bezugsrecht vor. Ob damit gleichzeitig ein konkludenter Widerruf des Bezugsrechts verbunden ist, ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Interessenlage der Beteiligten (Sicherungsnehmer und Siche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 6 Die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung, insbesondere seit das gesetzliche Rentenversicherungssystem durch die demografische Entwicklung und andere Ursachen – vor allem Belastungen mit versicherungsfremden Ausgaben – in Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist (Vor § 4b EStG Rz. 12). Rz. 7 Die Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3.3 Rechtsfolgen der Nichtabziehbarkeit nach Abs. 1

Rz. 9 Beiträge, die nach § 4e Abs. 1 EStG nicht abziehbar sind, sind zwar – weil grundsätzlich betrieblich veranlasst – Betriebsausgaben, dürfen aber den Gewinn des Trägerunternehmens nicht mindern. Sie sind deshalb außerhalb der Bilanz, in der sie handels- und steuerbilanzmäßig als Aufwand erfasst sind, dem Gewinn wieder hinzuzurechnen (im Einzelnen § 4c EStG Rz. 22).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.5.2 Auswirkungen bei der Einnahme-Überschussrechnung

Rz. 74 Treten entsprechende Fälle im Bereich der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf, so können die in der Vergangenheit eingetretenen Gewinnauswirkungen nicht durch eine "Aktivierung" neutralisiert werden. Im Widerruf liegt auch kein Ereignis, das steuerliche Rückwirkung für die Vergangenheit i. S. v. § 175 S. 1 Nr. 2 AO haben könnte; denn der Widerruf hat weder zivil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4e... / 3 Beiträge des Arbeitgebers

3.1 Allgemeines Rz. 5 § 4e EStG flankiert steuerlich die Einführung von betrieblichen Pensionsfonds als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Vorschrift regelt abschließend den Umfang der als Betriebsausgaben abziehbaren Beiträge des Arbeitgebers (Trägerunternehmens), die der Finanzierung der von dem Fonds rechtsverbindlich zugesagten Versorgungsleistungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4 Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber

4.1 Grundsätze der bilanziellen Erfassung Rz. 55 Die Beiträge für eine betrieblich veranlasste Lebensversicherung sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG. Zweifel an der betrieblichen Veranlassung bestehen regelmäßig nicht, weil die Direktversicherung der Altersversorgung der Arbeitnehmer dient und die Aufwendungen des Arbeitgebers somit zusätzlichen Lohnaufwand darstellen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6 Sonderfälle

6.1 Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen 6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5 Bezugsberechtigung

2.5.1 Grundsatz Rz. 38 Nach Versicherungsvertragsrecht ist grundsätzlich der Arbeitgeber als Vertragspartner des Versicherungsunternehmens berechtigt, die Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu fordern. Er kann jedoch einen Dritten, – bei der Direktversicherung den versicherten Arbeitnehmer –, als Bezugsberechtigten benennen; die Benennung kann widerruflich oder unwiderrufl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 6.1 Direktversicherung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen

6.1.1 Voraussetzungen für die Anerkennung Rz. 91 Besteht zwischen dem Unternehmer und seinem Ehegatten oder einem anderen nahen Angehörigen ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis, so kann innerhalb eines solchen Arbeitsverhältnisses auch eine Altersversorgung des Ehegatten-Arbeitnehmers bzw. des sonstigen nahen Angehörigen u. a. auch durch eine Direktversicherungszu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1 Allgemeines

1.1 Übersicht über die gesetzliche Regelung Rz. 1 Die Direktversicherung ist eine der fünf möglichen Formen betrieblicher Altersversorgung (Vor § 4b EStG Rz. 3). Sie dient der Versorgung vornehmlich der Arbeitnehmer eines Unternehmens, kann aber auch Personen, die nicht die Arbeitnehmereigenschaft besitzen, aber "für ein Unternehmen" tätig sind[1], gewährt werden. Die Direktv...mehr