Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 327 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, die nicht BA oder WK darstellen, können gemäß § 10 Abs 1 Nr 7 EStG ab dem VZ 2004 bis zu 4 000 EUR und ab dem VZ 2012 bis zu 6 000 EUR im Kj als SA abgezogen werden. § 10 Abs 1 Nr 7 EStG erfasst nach der Neuregelung durch das BeitrRLUmsG nur noch Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 360 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der begrenzte SA-Abzug für Entgelte für den Besuch von Privatschulen nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG ist durch das Kultur- und StiftungsförderungsG v 13.12.1990, BGBl I 1990, 2775 mit Wirkung ab dem VZ 1991 eingeführt worden. Mit der Regelung wollte der Gesetzgeber staatlich genehmigte oder erlaubte Ersatzschulen und anerkannte allgemeinbildende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Umschichtungen

Rn. 590 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der sachliche Zusammenhang der wiederkehrenden Leistungen mit der begünstigten Vermögensübertragung endet, wenn der Übernehmer das übernommene Vermögen auf einen Dritten überträgt und dem Übernehmer das übernommene Vermögen steuerrechtlich nicht mehr zuzurechnen ist (vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 37). Rn. 591 Stand: EL 141 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 610 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Rechtslage für Vermögensübertragungen vor dem 01.01.2008 ist durch § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF (nunmehr § 10 Abs 1a Nr 2 EStG) geregelt. Der Gesetzeswortlaut von § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF lautet wie folgt: (1) SA sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder BA noch WK sind: … 1a. auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzessystematische Einordnung

Rn. 450 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Grundsätzlich ist die Übertragung von Vermögen gegen die Zahlung laufender Raten- oder Rentenleistungen als (zumindest teil-)entgeltliches Geschäft anzusehen, das entsprechend des übertragenen Gegenstands zu stpfl Veräußerungsgewinnen oder -verlusten beim Übertragenden und zu AK beim Übernehmer führt. Gegenleistungsrenten sind aufzuteilen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unterscheidung Renten und dauernde Last

Rn. 618 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für Alt-Verträge ist die Unterscheidung zwischen Leibrenten und dauernden Laste weiterhin entscheidend, da für Leibrenten durch § 10 Abs 1 Nr 1a S 2 EStG aF eine Einschränkung in der Höhe des SA-Abzugs vorgenommen wird. Während dauernde Lasten und sonstige Renten iSv § 10 Abs 1 Nr 1a S 1 EStG vollständig als SA abziehbar sind, dürfen Leibre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 261 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem BürgerentlastungsG Krankenversicherung ist die steuermindernde Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen mit Wirkung zum 01.01.2010 vollständig neu geregelt worden. Ab dem VZ 2010 wird innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Beiträgen zur Basiskrankenversicherung (§ 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verhältnis zu BA und WK

Rn. 10 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA können nur Aufwendungen sein, die weder zu den BA noch zu den WK gehören, § 10 Abs 1 S 1 EStG. Besteht ein Veranlassungszusammenhang mit einer Einkunftsart, ist der SA-Abzug auch dann ausgeschlossen, wenn sich bei der Einkünfteermittlung keine steuerliche Auswirkung ergibt, zB wegen des Abzugs der die Aufwendungen abgeltenden höheren Paus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung

Rn. 32 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 44 Abs 5 EStG regelt eine von den bisherigen Abs 1–4 völlig verschiedene Konstellation. Die Vorschrift sieht die Erstattung der ohne eine diesbezügliche Verpflichtung einbehaltenen und abgeführten KapSt auf Antrag des zum KapSt-Abzugs Verpflichteten, also des Entrichtungspflichtigen iSd § 33 Abs 1 AO, vor. Dieser wird auch ausdrücklich zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldaufnahme durch den StPfl

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Aufwendungen für Darlehen können grds ag Belastungen sein, soweit die Schuldaufnahme durch Ausgaben veranlasst ist, die eine ag Belastung nach § 33 Abs 1 EStG darstellen. Für die Tilgung der Schulden gilt: Seit der Änderung der Rspr des BFH (BFH BStBl II 1988, 814; s auch BFH BFH/NV 1998, 850; 2008, 1136) sind die Aufwendungen nicht erst im Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuständigkeit

Rn. 42 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für die Entscheidung ist das FA zuständig, an das die KapSt abgeführt wurde. Rn. 43 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Dies folgt auch aus der vorgesehenen Änderung der alten KapSt-Anmeldung bzw der Kürzung bei der folgenden KapSt-Anmeldung; denn diese Erklärungen sind gegenüber dem entsprechenden FA abzugeben; § 45a Abs 1 EStG iVm § 44 Abs 1 S 5 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Empfänger der Versorgungsleistung

Rn. 626 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Empfänger der Versorgungsleistung ist in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF nicht explizit geregelt. Die Rspr des BFH zum Generationennachfolgeverbund gilt unverändert für die Neuregelung des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG, insoweit wird weiterführend auf die Kommentierung in s Rn 563 verwiesen. Rn. 627 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Beschränkung auf unbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versorgungsausgleich

Zahlungen, die der geschiedene Ehegatte für den ehemaligen Partner zwecks Versorgungsausgleichs zur Begründung einer Rentenanwartschaft an die gesetzliche Rentenversicherung oder einen anderen Rentenversicherungsträger leistet, sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1984, 106; BFH/NV 2015, 202; 2010, 1807; FG Nds EFG 1996, 173; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Versor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fluchthilfe

Aufwendungen, die ein StPfl leistet, um einem Angehörigen bei der Flucht aus einem fremden Staat zu helfen, können ag Belastungen sein, wenn für den Angehörigen eine unmittelbare Gefahr für Leib, Freiheit und Leben besteht (FG He EFG 1978, 431; 1982, 593; FG D'dorf EFG 1979, 335). Jedoch kann es auch hier auf das ursächliche Verhalten des Angehörigen ankommen. So darf sich d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tarifbegünstigung

Rn. 25 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Es handelt sich um Einkünfte, die in die Steuerbemessungsgrundlage (das zvE) einfließen und die daher auch Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag sind, Heuermann/Fischer in Blümich, § 24a EStG Rz 15b, 147. Aufl; Bleschik in H/H/R, § 24a EStG Rz 20, EL 255; Wacker in Schmidt, § 24a EStG Rz 5, 37. Aufl. Die Tarifbegünstigung bewir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abschließende Aufzählung

Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Als SA sind nur die im G abschließend aufgezählten Aufwendungen abzuziehen. Andere Ausgaben, die nach dem G keine SA sind, können nur unter dem Gesichtspunkt der ag Belastung nach den §§ 33–33b EStG berücksichtigt werden. Deshalb können Prozesskosten zur Verringerung von als SA abziehbaren Ausgaben nicht selbst SA sein (BFH BStBl III 1957, 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Voraussetzungen

Rn. 43b Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Dem Kreditinstitut müssen die entsprechenden Bescheinigungen vorliegen. Dies sind die NV-Bescheinigungen sowie die "Dauerüberzahler"-Bescheinigung nach § 44a Abs 5 EStG. Daneben treten noch die unterschiedlichen Bescheinigungen nach § 44a Abs 7 S 2 u Abs 8 S 2 EStG für die steuerbefreiten Körperschaften und die inländische öffentliche Hand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kind

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für den Unterhalt und die Berufsausbildung eines minderjährigen Kindes, das auswärts untergebracht ist, sind nach § 33 EStG grds nicht abziehbar (FG RP v 28.09.2010, 2 K 1638/09, BB 2010, 3118). Ist jedoch die auswärtige Unterbringung medizinisch indiziert, können ag Belastungen vorliegen (BFH BStBl II 1975, 607; BStBl III 1965, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Arbeitslohn

Rn. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei Rückzahlung von Arbeitslohn soll der Altersentlastungsbetrag nach el, DB 1976, 510, zustimmend Klein/Flockermann/Kühr, § 24a EStG Rz 3b nicht gemindert werden, weil er nicht an die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sondern an den Arbeitslohn anknüpfe. Dem ist nur insoweit zuzustimmen, als zurückgezahlter Arbeitslohn früherer Jahr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Beitragsaufteilung nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-ErmittlungsVO (KVBEVO)

Rn. 751 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 5 EStG ist durch das BürgerentlastungsG Krankenversicherung eingefügt worden. Die Vorschrift enthält eine Ermächtigung zum Erlass einer VO, in der bezogen auf den Versicherungstarif bestimmt wird, wie der nicht abziehbare Teil der Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes iSd § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a S 3 EStG (Basiskra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge

Rn. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Erstattet wurden die einbehaltenen und abgeführten KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG (inländische Beteiligungserträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Gewinnobligationen und schlichten Genussrechten). Eine Erstattung war ausgeschlossen, wenn der Erstattungsausschluss nach § 45 S 1 EStG eingriff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verschleißkosten

Aufwendungen zur Reparatur eines Pkw-Motors wegen Verschleiß des Motors sind nicht als außergewöhnliche behinderungsbedingte Fahrtkosten gem § 33 Abs 1 EStG abzugsfähig (FG Nds EFG 2015, 137, bestätigt durch BFH v 19.01.2017, VI R 60/14, BFH/NV 2017, 571).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abgrenzung zu anderen wiederkehrenden Leistungen

1. Abgrenzung zu entgeltlichen Übertragungen Rn. 470 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsleistungen stellen kein Entgelt für die Vermögensübertragung iRd vorweggenommenen Erbfolgeregelung dar (vgl BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; erneut bestätigt durch BFH v 12.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95). Sie setzen damit eine zumindest teilunentgeltliche Zuwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Einleitung Schrifttum: Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Te...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtslage für Vermögensübertragungen ab dem 01.01.2008

1. Begünstigtes Vermögen Rn. 490 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach der bis Ende 2007 geltenden BFH-Rspr muss es sich beim Gegenstand der Vermögensübergabe um eine Wirtschaftseinheit handeln, die bei dem Vermögensübernehmer eine zumindest teilweise existenzbegründende Wirkung zeitigt (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 12.05.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Praxisgebühr

Aufwendungen für eine Praxisgebühr sind als Krankheitskosten ag Belastungen (FG BdW StBW 2011, 1133, offen gelassen BFH BStBl II 2012, 821; OFD Ffm v 15.11.2004, DB 2004, 2784; Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Praxisgebühr").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nabelschnurblut

Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut sind keine ag Belastungen (BFH BFH/NV 2008, 355; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Geburt").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abzugsberechtigung

a) Versicherungsnehmer Rn. 206 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge zu Versicherungen kann grds nur derjenige nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG als SA geltend machen, der sie als Versicherungsnehmer aufgewendet hat. Der Abzugstatbestand setzt voraus, dass der StPfl selbst den Aufwand wirtschaftlich getragen hat und dass er die Beiträge auch selbst geschuldet hat (BFH BStBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nahrungsergänzungsmittel

Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel sind nicht als ag Belastungen abzugsfähig. Es handelt sich um eine Diätverpflegung iSd § 33 Abs 2 S 3 EStG (FG D’dorf v 15.7.2013, 9 K 3744/12 E, s aber BFH BStBl II 2015, 703 zur Rev).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pauschbetrag

Neben den Pauschbeträgen für behinderte Menschen können bestimmte Aufwendungen auch nach § 33 EStG als ag Belastungen geltend gemacht werden (s H 33b EStH 2016 "Neben den Pauschbeträgen ..." u s § 33b Rn 64ff (Nacke)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechtslage für Vermögensübertragungen vor dem 01.01.2008

1. Überblick Rn. 610 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Rechtslage für Vermögensübertragungen vor dem 01.01.2008 ist durch § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF (nunmehr § 10 Abs 1a Nr 2 EStG) geregelt. Der Gesetzeswortlaut von § 10 Abs 1 Nr 1a EStG aF lautet wie folgt: (1) SA sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder BA noch WK sind: … 1a. auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erbausgleich

Leistungen für den vorzeitigen Erbausgleich sind keine ag Belastungen, da es sich nicht um Aufwendungen iSd § 33 EStG handelt. Denn es handelt sich nur um eine Vermögensumschichtung. Durch den vorzeitigen Erbausgleich wird der Erblasser in seiner Disposition zu Gunsten seiner anderen Erben frei (BFH BStBl II 1994, 240; 210, 747; BStBl III 1961, 377).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unentgeltlichkeit

Rn. 550 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Vgl zur Abgrenzung Rn 470ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundsätzliche Anforderungen an eine begünstigte Vermögensübertragung

a) Unentgeltlichkeit Rn. 550 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Vgl zur Abgrenzung Rn 470ff. b) Wiederkehrende Leistungen auf Lebenszeit Rn. 551 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Entsprechend ihrer Zweckausrichtung müssen Versorgungsleistungen grundsätzlich auf die Lebenszeit des Empfängers angelegt sein (vgl BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 56). § 10 Abs 1a Nr 2 EStG setzt ausdrücklich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Höhe des Abzugs

1. Geleistete Zahlungen Rn. 290 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 KiSt können gemäß § 11 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG nur in der im jeweiligen VZ tatsächlich entrichteten Höhe als SA abgezogen werden. Für den Abzug maßgeblich sind die tatsächlich in dem jeweiligen VZ entrichteten Beiträge, auch wenn es sich um Zahlungen für eine zurückliegende Zeit handelt. Dies gilt allerdings nicht, soweit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Einschränkung des Abzugs

1. Allgemeines Rn. 293 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 § 10 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG ist durch das UntStRefG 2008 eingefügt und durch das JStG 2010 geändert worden. Die gezahlte KiSt ist nunmehr nach § 10 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG nicht mehr als SA abziehbar, soweit sie als Zuschlag zur KapSt oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Abs 1 EStG ermittelte ESt gezahlt w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rollstuhlrampe

Aufwendungen für die Erstellung einer Rollstuhlrampe können ag Belastung sein, da sie keine Marktgängigkeit besitzen (FG RP EFG 2008, 215; FG He v 19.09.2007, 12 K 1273/07; BFH BStBl II 2010, 280; Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Umbaumaßnahmen"). Auch s "Rollstuhlaufzug".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Rechtsentwicklung Rn. 298 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bis zum VZ 2005 konnten Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG aF als ag Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Kinderbetreuungskosten konnten nur noch iRd § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen geltend gemacht werden. Mit Wirkung ab dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Unterhaltsleistungen

a) Allgemeines Rn. 416 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die zum Zwecke des Unterhalts gemacht werden. Dabei wird es in erster Linie auf den objektiven Befund der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers ankommen. Daneben wird allerdings auch die subjektive Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rezeptgebühr

Die Rezeptgebühren sind als Krankheitskosten nach § 33 EStG abziehbar.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einleitung

Schrifttum: Fischer, Mehr Schatten als Licht im Steuerrecht der Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge, BB 2003, 873; Söhn Altersvorsorgeaufwendungen als vorwegentstandene (vorweggenommene) WK, StuW 2003, 332; Weber-Grellet, Das AlterseinkünfteG, DStR 2004, 1721; Risthaus, Die Änderungen in der privaten Altersversorgung durch das AlterseinkünfteG (Teil I und Teil II), DB 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldzins

Handelt es sich um Aufwendungen, die ag Belastungen sind u wurden diese mit einem Darlehen finanziert, so sind die Schuldzinsen für dieses Darlehen gem § 33 EStG berücksichtigungsfähig, wenn bzw soweit die Darlehensaufnahme zwangsläufig erfolgt ist (BFH BStBl II 1990, 958).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Empfänger des Vermögens und der Versorgungsleistungen

ea) Begünstigte Empfänger des Vermögens Rn. 563 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zu begünstigende Vermögensübertragungen sind in jedem Fall zwischen Angehörigen, idR zwischen Eltern und deren Abkömmlingen, zulässig (vgl BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847; BFH v 25.03.1992, BStBl II 1992, 803; BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 4). Dabei ist auch das Überspringen nä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Rechtsentwicklung Rn. 324 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Möglichkeit, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung als SA abzuziehen, ist durch das StÄndG 1968 v 20.02.1969, BGBl I 1969, 116 geschaffen worden. Nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG idF StÄndG 1968 waren Aufwendungen des StPfl für seine Berufsausbildung bis zu 900 DM, bei auswärtiger Unterbringung bis zu 1 200 DM als SA...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Strafgefangener

Aufwendungen für den Unterhalt des in einer Justizvollzugsanstalt einsitzenden Sohnes können ag Belastungen sein (BFH BStBl II 1989, 233; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Strafgefangener").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

1. Bei begünstigten Versorgungsleistungen Rn. 480 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Sofern die Übertragung unentgeltlich erfolgt ist und die übrigen Voraussetzungen des § 10 Abs 1a Nr 2 EStG erfüllt werden, handelt es sich um als SA abziehbare Versorgungsleistungen. Die frühere Unterscheidung zwischen Leibrente und dauernder Last ist aufgegeben worden. Rn. 481 Stand: EL 141 – ET: 02/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Ergänzungspfleger

Aufwendungen für einen Ergänzungspfleger unterliegen nicht § 33 EStG, da sie nicht außergewöhnlich sind (vgl BFH BStBl II 2000, 69). S "Nachlassverbindlichkeit".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Öffentliche Abgabe

Die baden-württembergische Feuerwehrabgabe ist nach Ansicht des BFH BStBl II 1974, 300 weder SA noch ag Belastung (aA Tipke, StuW 1974, 346, 347 u StuW 1975, 158; Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Feuerwehrabgabe"). Doppelt gezahlte ESt kann im Einzelfall eine ag Belastung sein (FG He EFG 1984, 456).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erschließungskosten

Erschließungsbeiträge iSd BauGB sind keine ag Belastungen (Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Erschließungsbeiträge"). Dies gilt auch für doppelt gezahlte Erschließungskosten (FG Nbg EFG 1983, 502).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Pilgerfahrt

Aufwendungen für eine Pilgerfahrt sind auch dann keine ag Belastungen, wenn sich der StPfl davon Linderung oder Heilung einer Krankheit verspricht (BFH DStR 1954, 302; Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Pilgerfahrt").mehr