Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einzelfragen

1. Antrag (§ 10 Abs 1a Nr 1 S 2 EStG) Rn. 410 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach dem Gesetzeswortlaut sind SA Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden unbeschränkt stpfl Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Formvorschriften existieren nicht. Der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als SA und die Zustimmung des Leist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Repräsentationskosten

Diese sind stets Kosten der üblichen Lebensführung, sodass sie nicht als ag Belastung abzugsfähig sind (glA Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Repräsentation").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeiner Überblick

1. Gesetzessystematische Einordnung Rn. 450 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Grundsätzlich ist die Übertragung von Vermögen gegen die Zahlung laufender Raten- oder Rentenleistungen als (zumindest teil-)entgeltliches Geschäft anzusehen, das entsprechend des übertragenen Gegenstands zu stpfl Veräußerungsgewinnen oder -verlusten beim Übertragenden und zu AK beim Übernehmer führt. Gege...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rollstuhlaufzug

Aufwendungen für einen Rollstuhlaufzug sind als ag Belastungen anzuerkennen (FG RP EFG 1979, 231; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Krankheitskosten" (3); auch s "Treppenlift".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung – Rspr- u Gesetzesänderung

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Die Beurteilung von Prozesskosten als ag Belastungen hat sich durch die BFH-Rspr der letzten Jahre geändert. Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Bei den Kosten eines Prozesses sprach nach der langjährigen früherer Rspr des BFH eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit (BFH BStBl III 1958, 419; BStBl II 1986, 745; 1996, 596; 2002, 382; 2004, 726; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung

Rn. 230 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der BFH hat die Umstellung der Besteuerung von Alterseinkünften auf die sog nachgelagerte Besteuerung sowie die beschränkte Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs 3 S 1 u 2 EStG), die weiteren Abzugsbeschränkungen in der Übergangszeit (§ 10 Abs 3 S 4 u 6 EStG) und die Hinzurechnung des nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreien ArbG-Anteils...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 20 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bei der zweiten (selbstständigen) Bemessungsgrundlage ist von allen (beachte Ausnahmen in s Rn 32) Einkünften auszugehen, mit Ausnahme der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und der Einkünfte aus Versorgungsbezügen und Leibrenten. Diese sind zu einer Summe zusammenzurechnen; dabei findet bei positiven und negativen Einkünften grundsät...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zeitpunkt des Abzugs

Rn. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach dem Abflussprinzip (s § 11 Abs 2 S 1 EStG) sind SA grds in dem Kj zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt worden sind. Ohne Bedeutung ist, in welchem VZ die Einkünfte, aus denen die SA bestritten werden, erzielt werden (BFH BStBl III 1961, 190) und ob der StPfl die SA mit Darlehnsmitteln bestritten hat ( Lindberg in Frotscher/Geurts, § 10 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerliche Behandlung von Altersbezügen und Vorsorgeaufwendungen bis zum 31.12.2004

Rn. 224 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 22 Nr 1 EStG aF unterlagen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich mit ihrem Ertragsanteil der Besteuerung. Die Höhe war abhängig vom Lebensalter des Rentenberechtigten bei Beginn der Besteuerung. § 22 Nr 1 EStG aF lag die Vorstellung zugrunde, dass sich die Rentenzahlungen zusammensetzen einerseits aus der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Behinderung

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Aufwendungen für Krankheitskosten eines Behinderten können nach § 33b EStG und nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Nach st Rspr des BFH werden mit den Pauschbeträgen für behinderte Menschen nach § 33b Abs 1 EStG in der bis 2007 geltenden Fassung (zuvor Körperbehinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG und Pauschbeträge nach § 33a Abs 6 EStG u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Überblick über die Neuregelung des AltEinkG

Rn. 227 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem AltEinkG hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von Altersbezügen und Vorsorgeaufwendungen grundlegend neu geregelt. Mit der Neuregelung ist der Gesetzgeber in weiten Teilen dem Vorschlag der vom BMF zuvor eingesetzten Rürup-Sachverständigenkommission gefolgt. Zunächst hat sich der Gesetzgeber für die Besteuerung von Renten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt u Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Vorschrift des § 44b EStG sieht in verschiedenen Verfahren eine Erstattung von einbehaltener KapSt vor, um nicht allein zu diesem Zweck Veranlagungen durchführen zu müssen oder um die KapSt nicht weiter seitens des Fiskus zu behalten, wenn ein KapSt-Abzug nicht vorzunehmen war. Durch eine schnellere Rückgewähr soll ein etwaiger Liquidität...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Altersentlastungsbetrag wurde durch das EStRG (BGBl I 1974, 1769) zur Harmonisierung der Besteuerung von im Alter bezogenen Einkünften eingeführt. Nach der bis einschließlich 2004 geltenden Rechtslage werden Leibrenten nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Empfängern von Versorgungsbezügen, die als Arbeitsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfahrensfragen

Rn. 3 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 SA sind grds auch ohne Antrag des StPfl abzuziehen. Eine Ausnahme gilt für den SA-Abzug von Unterhaltsleistungen gemäß § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (Realsplitting). Die ihm bekannten SA, insb KiSt, hat das FA von Amts wegen zu berücksichtigen. Es gilt der Untersuchungsgrundsatz des § 88 Abs 1 AO. Der StPfl ist zur Mitwirkung bei der Ermittlung der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Dienstleistungen zur Betreuung

Rn. 302 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Betreuung iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG ist die behütende oder beaufsichtigende Betreuung, dh, die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung erkennbar zugrunde liegen. Der Begriff der Kinderbetreuung ist weit auszulegen und umfasst auch die pädagogisch sinnvolle Gestaltung der in Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen verbracht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 416 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG sind Zuwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, die zum Zwecke des Unterhalts gemacht werden. Dabei wird es in erster Linie auf den objektiven Befund der Unterhaltsbedürftigkeit des Empfängers ankommen. Daneben wird allerdings auch die subjektive Vorstellung des L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Biehle, Abziehbarkeit von Schulgeld als SA nach § 10 Abs 1 Nr 9 EStG, DStZ 2008, 495; Meilicke, Anmerkung zu BFH v 17.07.2008, X R 62/04 zum Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats, IStR 2008, 777; Kanzler, Dienstleistungsfreiheit und Freizügigkeit erzwingen SA-Abzug für Schulgeld im europäischen Ausland, FR 2009, 230; Ebner, Steuersystematische, verfassun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Erstattung an den Gläubiger der KapErtr in sonstigen Fällen

Rn. 50 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Auch der Gläubiger der KapErtr muss aus Gründen eines effektiven Rechtsschutzes selbst in der Lage sein, die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen KapSt zu erreichen. Er darf nicht auf das Recht des Entrichtungspflichtigen nach § 44b Abs 5 EStG verwiesen werden; denn dieser muss den Antrag nicht stellen. Rn. 51 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Ausnahme für im Ausland verhängte Geldstrafe

Rn. 3 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bislang wurde angenommen, dass die vorstehenden Grundsätze nicht für eine im Ausland verhängte Geldstrafe u die Haftkosten gelten, die für das in der Ausbildung befindliche Kind, das über keine Einkünfte verfügt, übernommen wurden, so FG Nbg EFG 1975, 570. Vgl auch FG Bre EFG 1980, 183 bei einer eindeutig weit überhöhten Geldstrafe für eine B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Bürgschaft

Was für die Behandlung von Schulden gilt, wird auch für die Beurteilung der Zahlung des Bürgen aus einer Bürgschaft gelten müssen. Nur wenn für die Eingehung der Bürgschaftsverpflichtung selbst zwingende Gründe vorlagen, sodass deren Zwangsläufigkeit bejaht werden kann, kann § 33 EStG in Betracht gezogen werden (BFH BStBl III 1964, 299). Übernahme der Bürgschaft für den Gewe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versicherungskosten

Lebensversicherungsprämien können grds als SA geltend gemacht werden. Hier bestehen aber die Höchstbeträge nach § 10 Abs 3 EStG. Nach hM kommen daher darüber hinausgehende Lebensversicherungsprämien nicht als ag Belastung in Betracht. Lebensversicherungsprämien werden aber im Allg auch nicht zu den Aufwendungen iSd § 33 Abs 1 EStG gehören. In der Nachentrichtung von Beiträgen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übernahme der Schulden Dritter durch den StPfl

Rn. 3 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Übernimmt der StPfl von einem Dritten die Schulden, so kann diese Schuldübernahme zu ag Belastungen führen. Nach bisheriger Auffassung des BFH (BFH BStBl II 1972, 946; 1972, 757) kommt ein Abzug als ag Belastungen in diesen Fällen nur in Betracht, wenn es sich nicht um die Tilgung von zB Geschäftsschulden des Dritten handelt. Denn nach § 33 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sozialversicherungsträger

Rn. 693 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG können nicht nur an einen inländischen, sondern auch an einen ausländischen Sozialversicherungsträger geleistet werden, zB wenn der StPfl als Grenzgänger im Ausland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und seine Sozialversicherungsbeiträge im Ausland geleistet hat (BFH BFH/NV 1992, 382)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gläubiger

Rn. 7 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Erstattung konnte der Gläubiger der KapErtr betreiben; wie auch sonst beim KapSt-Abzug ist dieser Begriff steuerrechtlich auszulegen. Bei Gesellschaften und Gemeinschaften ist auf den einzelnen Gesellschafter und Gemeinschafter abzustellen. Rn. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 In Betracht kamen unbeschränkt stpfl natürliche Personen sowie in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Lebensgemeinschaft

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Unterhaltsleistungen können bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach bisherigem Recht nicht aus rechtlichen Gründen zwangsläufig sein (FG BdW EFG 1996, 101). Unterhaltsleistungen können aber nach der Rspr des BFH aus sittlichen Gründen zwangsläufig sein. Eine solche Zwangsläufigkeit ist anzunehmen, wenn die Lebensgemeinschaft dauerhaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrstuhl

Der behinderungsbedingte Einbau eines Fahrstuhls war iRd § 33 EStG nicht berücksichtigungsfähig. Dies galt für den Einbau in das eigene EFH ebenso wie für den Einbau in ein gemietetes Haus (BFH BFH/NV 2004, 1252; 2006, 1469; 2006, 931; 2007, 1081; BStBl II 1997, 607). Nach neuer Rspr des BFH dürften nun auch diese Kosten als ag Belastungen idR anerkannt werden, wenn die etwa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Sonstige Verfahren

Rn. 23 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Prozesskosten für ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zwecks Zulassung zum Studium trotz Numerus clausus können nicht als ag Belastung geltend gemacht werden, da es sich um Aufwendungen iSd § 33a EStG handelt. Auch sind Prozesskosten der Eltern zur Erlangung eines Studienplatzes des Kindes aus den gleichen Gründen keine ag Belastungen (FG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erstattungen

Rn. 291 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Werden dem StPfl KiSt-Beiträge erstattet, ist nach § 10 Abs 4b S 2 EStG, der durch das StVereinfG 2011 mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingefügt worden ist, der Erstattungsbetrag mit den vom StPfl in diesem VZ geleisteten KiSt-Zahlungen zu verrechnen (BFH BFH/NV 2019, 942). Nur der Differenzbetrag ist als SA zu berücksichtigen. Zu KiSt-Erstattun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Strafprozesskosten

Rn. 7 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Kosten eines Strafprozesses u eines im Privatklageverfahren durchgeführten Beleidigungsprozesses sind einerseits nach BFH BStBl III 1955, 338 ebenso wenig nach § 33 EStG berücksichtigungsfähig wie die Strafe selbst. Andererseits erkennt der BFH u die Literatur für die Kosten eines Strafprozesses eine Zwangslage an, wenn der StPfl freigesproch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umfang der Versorgungsleistungen

Rn. 554 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Wiederkehrende Leistungen sind als SA steuerlich zu berücksichtigen, soweit sie nicht BA oder WK sind oder mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben. Damit ist ein Abzug nicht möglich, wenn die Erträge aus dem übertragenen Vermögen ganz oder teilweise steuerfrei gestellt werden, w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Kapitalerträge

Rn. 43a Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Für KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG ist ab dem Jahresanfang 2010 nicht mehr die Erstattung durch das BZSt aufgrund Sammelantrags des verwahrenden oder verwaltenden Kreditinstituts vorgesehen. Vielmehr kann das Institut selbst die Steuer erstatten und die Erstattungssumme mit der von ihm an das Betriebsstätten-FA auf andere KapErtr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Adoptionskosten

Adoptionskosten sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1987, 459; 1987, 596; 2015, 695 mit Anmerkung Geserich, NWB 2015, 2120 und zur Kritik Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Adoption"; FG RP v 15.09.2009, 3 K 1841/06). Dies gilt auch im Hinblick auf die geänderte Rspr des BFH zur heterologen Insemination (BFH BStBl II 2015, 695); und auch bei der Unmöglichkeit der Ze...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Doppelte Haushaltsführung

Kosten der doppelten Haushaltsführung sind, soweit sie betrieblich o beruflich veranlasst sind, WK o BA. Sie können, sofern sie nicht als WK o BA in Betracht kommen, auch ag Belastungen iSd § 33 EStG darstellen, sofern die allg Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind. Vgl aus der Rspr FG D'dorf EFG 1957, 212; FG Nbg EFG 1956, 399; FG Ha EFG 1979, 175 ablehnend zum Get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfahren

Rn. 43c Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das Institut sammelt die entsprechenden Erstattungsbeträge und setzt sie in seiner Monats-Anmeldung von dem zu entrichtenden Betrag ab. Die Summe der Erstattungen ist besonders anzugeben, um mit dieser Summe die Länder verhältnismäßig zu belasten, die ein entsprechendes Aufkommen an Schuldnersteuer hatten. Damit sollen Verschiebungen im Ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweck der Regelungen

Rn. 201 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die steuerliche Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen war nach früherer Auffassung lediglich eine aus sozialen oder steuerpolitischen Gründen gewährte Vergünstigung, um für den StPfl einen Anreiz zur eigenverantwortlichen Vorsorge zu setzen (vgl BFH BStBl II 1977, 154; 1980, 320). Dies ist jedoch nur ein zusätzlicher Zweck des § 10 Abs 1 N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Klotz, Ziele der ESt-Reform, BB 1973, 1569; Felix, Altersentlastungsbetrag zu Gunsten von ArbN, BB 1974, 1473; Richter, Zur Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags, FR 1975, 189; Kübler, Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG – ein Steuersparmodell für ältere (Nebenerwerbs-) Landwirte?, DStZ 1988, 278; Zeitler, Neuregelung der Zinsbesteuerung ab 1993, DStZ 1992, 513; Se...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Unterhaltsleistung

Rn. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die typischen Unterhaltsaufwendungen für eine dem StPfl gegenüber unterhaltsberechtigte Person können nach § 33a EStG abgezogen werden. Die untypischen Unterhaltsaufwendungen werden von § 33 EStG erfasst (zur Abgrenzung s BFH BFH/NV 2008, 1920). Rn. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die durch die Verletzung der Unterhaltspflicht eines Elternteils e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Erbausschlagung unter Vorbehalt von Versorgungsleistungen

Rn. 571 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit Urt v 17.04.1996 (BFH BStBl II 1997, 32) hat der BFH auch wiederkehrende Leistungen als Versorgungsleistungen anerkannt, die die StPfl ihrer Großmutter mit Rücksicht darauf zu erbringen hatte, dass sowohl diese als auch deren Sohn – der Vater der StPfl – die Erbschaft ausgeschlagen hatten mit der Folge, dass die StPfl Erbin nach ihrem G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schön, Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen des SA-Abzugs von KiSt-Erstattungen (§ 10 Abs 1 Nr 4 EStG), DStZ 1997, 385; Biber, Bemessungsgrundlage für die KiSt – Liquiditätseffekte und Schattenveranlagung, EStB 2002, 112; Günther, Steuerfolgen bei überzahlter KiSt – volle Auswirkung durch rückwirkendes Ereignis, EStB 2002, 371; Braun, KiSt in Bayern – Nachforderungen bei gla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Hochwasser

Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden durch Hochwasser können ag Belastungen sein, wenn zumutbare Schutzmaßnahmen ergriffen und allg zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten wahrgenommen worden sind (ebenso Mellinghoff in Kirchhof, § 33 EStG Rz 54 "Hochwasser"). Der Abschluss einer sog Elementarversicherung kann nicht gefordert werden (BMF v 06.09.2005, BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Lösegeld

Lösegeldzahlungen sind nicht als WK oder BA absetzbar (BFH BStBl II 1981, 303; 1981, 307). Somit können sie als ag Belastungen geltend gemacht werden (BFH BStBl II 1995, 104). Dabei wird zu Recht darauf abgestellt, dass es nicht auf die Benennung der Zahlungsempfänger gem § 160 AO ankommt (ebenso Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 300 "Lösegeldzahlungen"; Loschelder in Schmidt, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Versicherungsnehmer

Rn. 206 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge zu Versicherungen kann grds nur derjenige nach § 10 Abs 1 Nr 2, 3 und 3a EStG als SA geltend machen, der sie als Versicherungsnehmer aufgewendet hat. Der Abzugstatbestand setzt voraus, dass der StPfl selbst den Aufwand wirtschaftlich getragen hat und dass er die Beiträge auch selbst geschuldet hat (BFH BStBl II 1995, 637). Ohne Bed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Urt des BVerfG v 06.06.2002 zur Besteuerung von Alterseinkünften

Rn. 226 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Das BVerfG hat mit seinem Urt v 06.03.2002 (BVerfG BStBl II 2002, 618) die unterschiedliche Besteuerung der Renten und der Beamtenpensionen seit dem Jahr 1996 als mit dem Gleichheitssatz des Art 3 Abs 1 GG unvereinbar angesehen. Die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen ergab sich für das BVerfG daraus, dass einerseits die Versorgu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Geburt

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Entbindungskosten sind entsprechend den Krankheitskosten als ag Belastung abzugsfähig. Die Aufwendungen für die Erstlingsausstattung sind jedoch nicht abzugsfähig (BFH BStBl III 1964, 302), da sie durch den Kinderfreibetrag bzw Kindergeld abgegolten sind. Gleiches gilt für die Umstandskleidung u für die Kosten der Beschaffung einer größeren W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Geleistete Zahlungen

Rn. 290 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 KiSt können gemäß § 11 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG nur in der im jeweiligen VZ tatsächlich entrichteten Höhe als SA abgezogen werden. Für den Abzug maßgeblich sind die tatsächlich in dem jeweiligen VZ entrichteten Beiträge, auch wenn es sich um Zahlungen für eine zurückliegende Zeit handelt. Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um willkürlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Delphintherapie

Kosten für eine Delphintherapie waren nur als ag Belastung anzuerkennen, wenn vorher ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten erstellt wurde (BFH BFH/NV 2008, 368). Nach neuerer Rspr des BFH wäre ein amtsärztliches Attest nicht mehr erforderlich gewesen (vgl BFH BStBl II 2011, 969); jedoch ist nach § 64 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStDV nF ein formalisierter Nachweis der Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Keine Abzüge

Rn. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Bemessungsgrundlage ist – anders als bei den anderen Einkünften – der Brutto-Arbeitslohn ohne Versorgungsbezüge, also die Einnahmen und nicht die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Begriff Arbeitslohn entspricht der Regelung des § 2 Abs 1 LStDV. Die hierzu ergangene Rspr gilt somit auch für § 24a EStG. Es werden daher weder WK noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht

Rn. 223 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Mit dem AltEinkG hat der Gesetzgeber zum 01.01.2005 die steuerliche Behandlung von Altersbezügen und von Altersvorsorgeaufwendungen grundlegend neu geregelt. Anlass der Neuregelung war das Urt des BVerfG v 06.03.2002, 2 BvL 17/99, BStBl II 2002, 618 mit dem das BVerfG den Gesetzgeber aufgefordert hat, spätestens mit Wirkung zum 01.01.2005 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Nachlassverbindlichkeit

Die Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967 – 1969 BGB) u damit auch die Beerdigungskosten belasten das übernommene Vermögen, nicht den Erben als estpfl Person. Deshalb kommt ag Belastung allenfalls insoweit in Betracht, als die Verbindlichkeit nicht aus dem Nachlass getilgt werden kann. Wenn der Nachlass dazu nicht ausreicht, hat der Erbe die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abfindung

Eine Abfindung im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung ist keine ag Belastung. Die Aufwendungen sind unabhängig von den Vermögensverhältnissen weder außergewöhnlich noch zwangsläufig (st Rspr BFH BFH/NV 2010, 1807; BStBl II 2010, 747; 1994, 240; vgl auch Kanzler in H/H/R, § 33 EStG Rz 61, der in der Vermögensauseinandersetzung eine bloße Vermögensumschichtung sieht; Losc...mehr