Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gemeinschaftsunternehmen u assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften

Rn. 183 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, "SPE") können bei Vorliegen eines Control-Verhältnisses in den Anwendungsbereich der Zinsschranke fallen. Die FinVerw vertritt die Auffassung, dass Verbriefungszweckgesellschaften iRv Asset-Backed-Securities-Gestaltungen, deren Unternehmensgegenstand der rechtliche Erwerb von Forderungen aller ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Seit der Einführung des § 4h EStG sieht sich die Zinsschranke einer starken verfassungsrechtlichen Kritik ausgesetzt. Die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit ist derzeit allerdings als ungeklärt zu beurteilen. Der I. Senat des BFH hat mit Beschluss v 14.10.2015, I R 20/15, BStBl II 2017, 1240 (Az BVerfG 2 BvL 1/16) dem BVerfG die Frage vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten gegenüber wirks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig vom anderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Köhler/Knörzer, Die Zinsschranke im Rechtsvergleich, IStR 2007, 419. Rn. 313 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vor dem Hintergrund der Berechnungsparameter für die Zinsabzugsbeschränkung sind im Bereich von Holdinggesellschaften regelmäßig folgende Aspekte relevant: hoher FK-Anteil. kein Anfall von AfA-Aufwand. Für den Ausnahmetatbestand des EK-Vergleichs (s Rn 108ff) sind die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bekanntgabeerleichterungen nach § 122 Abs 6 u 7 AO

Rn. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das StBereinG 1999, BGBl I 1999, 2601, mit dem Abs 6 u 7 an § 122 AO angefügt wurden, ist die Bekanntgabe zusammengefasster Steuerbescheide gegenüber Ehegatten (auch Lebenspartner gemäß § 2 Abs 8 EStG) entscheidend vereinfacht worden. Nach § 122 Abs 6 AO ist die Bekanntgabe an einen der Ehegatten mit Wirkung für und gegen den anderen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Reiche/Kroschewski, Akquisitionsfinanzierung nach Einführung der Zinsschranke, DStR 2007, 1330; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Eggert, Finanzierungsstrukturen im Lichte der Zinsschranke – Problemfelder u Lösungsansätze im Überblick, M&A Review 4/2019, 120. Rn. 323 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftung als Gesamtschuldner

Rn. 74 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 44 Abs 1 AO sind die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten Gesamtschuldner. Daher schuldet, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeder von ihnen die gesamte Leistung, gleichgültig, ob ein Ehegatte niedrigere Einkünfte als der andere oder gar keine hatte, § 44 Abs 1 S 2 AO. Eine Einschränkung dahingehend, dass das FA diesen Ehegatten nu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Primäres Unionsrecht

Rn. 54 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auch im Europarecht findet sich möglicherweise ein Ansatzpunkt für einen Verstoß der Zinsschranke gegen höherrangiges Recht, da ein Verstoß der Zinsschranke gegen die Niederlassungsfreiheit (Art 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ehegatten als ein StPfl

Rn. 30 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sodann – nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte – werden die Ehegatten, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gemeinsam als (ein) StPfl behandelt. Das bedeutet, dass nur ein Gesamtbetrag der Einkünfte (s Rn 31–33), ein Einkommen (s Rn 34–39), ein zvE (s Rn 40–44) und eine ESt (s Rn 45–50) ermittelt werden, vgl BT-Drucks 7/1470 5299 u ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 1998, 1077. Der zusammengefasste Steuerbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gütergemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten, der durch notariellen Ehevertrag vereinbart wird, § 1415 BGB, u führt zur Bildung eines gesamthandlich gebundenen gemeinsamen Vermögens. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Ehep...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Förmliche Zustellung

Rn. 64 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wählt das FA ausnahmsweise die förmliche Zustellung nach dem VwZG, zB mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG), so muss jedem Ehegatten eine an ihn adressierte Ausfertigung des Steuerbescheids übermittelt werden, BFH BStBl II 1995, 681; AEAO zu § 122 AO Tz 3.4. Die Übermittlung einer oder zweier Bescheidausfertigungen an die Eheleute als Zustell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeits- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Prüfschemata

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Wirkungsweise der Zinsschranke lässt sich wie folgt grafisch darstellen: Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergänzende grafische Darstellung zur Wirkungsweise der Rückausnahmen für schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung gem § 8a Abs 2 u 3 KStG: Rn. 21–22 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Reihenfolge der Anrechnung bei Zusammenveranlagung

Rn. 84 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Übersteigt die Summe der im Rahmen einer Zusammenveranlagung anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, geleisteten VZ und sonstigen Zahlungen der Ehegatten die festgesetzte Steuer ist folgende Aufteilung vorzunehmen (vgl BMF v 30.01.2012, BStBl I, 2012, 149 Tz 3.5): Zunächst sind für jeden Ehegatten die bei ihm anzurechnenden Steuerabzugsbeträge so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Köster, Zinsschranke: Eigenkapitaltest u Bilanzpolitik, BB 2007, 2278. Rn. 330 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Insgesamt sind steueroptimie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Aufteilung des Erstattungsanspruchs

Rn. 83 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschrift des § 37 Abs 2 S 1 AO gilt sowohl für den Erstattungsanspruch des StPfl gegen das FA als auch für den umgekehrten Fall der Rückforderung durch das FA (vgl BFH v 22.03.2011, BStBl II, S 607). Übersteigen die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge, die geleisteten Vorauszahlungen und die sonstigen Zahlungen der Ehegatten die Summe de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Sonderausgaben-Pauschbetrag

Rz. 18 Der Sonderausgaben-Pauschbetrag gilt Sonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 sowie Abs. 1a EStG und § 10b EStG ab, sofern der Stpfl. keine höheren Aufwendungen nachweist. Erfasst werden: gezahlte Kirchensteuer gem. § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG (§ 10 EStG Rz. 113ff.); Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 (§ 10 EStG Rz. 123ff.); Aufwendungen für die Berufs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.5 Verfahren

Rz. 14 Der Sonderausgaben-Pauschbetrag wird im Veranlagungsverfahren und in Fällen der Veranlagung nach § 46 EStG von Amts wegen berücksichtigt, sofern der Stpfl. nicht höhere Aufwendungen nachweist. Rz. 15 Im Vorauszahlungsverfahren bleibt der Sonderausgaben-Pauschbetrag außer Ansatz, da nach § 37 Abs. 3 S. 4 EStG Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 EStG sowie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.4 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 12 § 10c EStG gilt für unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige. Für beschränkt Einkommensteuerpflichtige gilt § 10c EStG gem. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG nicht. Abweichend hiervon können aber beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG beziehen, gem. § 50 Abs. 1 S. 4 EStG den Pauschbetrag gem. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 7 Die Vorschrift dient der Verwaltungsvereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Der Pauschbetrag wird von Amts wegen gewährt, wenn der Stpfl. gar keine oder niedrigere Sonderausgaben geltend macht, sodass das FA die genauen Beträge nicht ermitteln muss. Die Pauschalierung führt regelmäßig nicht zu einer Steuervergünstigung,[1] da pauschalierend zu Recht davon ausgegangen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt

Rz. 1 Die Vorschrift gewährt einen pauschalierten Abzug für Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind, d. h. für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 EStG sowie Abs. 1a und nach § 10b EStG i. H. v. 36 EUR, im Splittingfall i. H. v. 72 EUR. Ab Vz 2010 sind die Abs. 2– 5 als entbehrlich aufgehoben worden, da im Veranlagungsverfahren nur noch die tatsächli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag

1 Allgemeines 1.1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 Die Vorschrift gewährt einen pauschalierten Abzug für Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind, d. h. für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 EStG sowie Abs. 1a und nach § 10b EStG i. H. v. 36 EUR, im Splittingfall i. H. v. 72 EUR. Ab Vz 2010 sind die Abs. 2– 5 als entbehrlich aufgehoben worden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick über den Regelungsinhalt Rz. 1 Die Vorschrift gewährt einen pauschalierten Abzug für Sonderausgaben, die nicht Vorsorgeaufwendungen sind, d. h. für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7 und 9 EStG sowie Abs. 1a und nach § 10b EStG i. H. v. 36 EUR, im Splittingfall i. H. v. 72 EUR. Ab Vz 2010 sind die Abs. 2– 5 als entbehrlich aufgehoben worden, da im Veranl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorsorgepauschale ist durch Gesetz v. 16.7.2009 ab VZ 2010 aufgehoben worden. Gewährt wird nur noch ein pauschalierter Abzug für Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind. S. 1 wurde zuletzt geändert m. W. v. Vz 2015 durch G. v. 22.12.2014.[1] Rz. 3–6 einstweilen freimehr

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Aufteilungsmaßstäbe für Globalbeiträge werden jährlich angepasst

Kommentar Alljährlich veröffentlicht das BMF die Prozentsätze, nach denen im Ausland gezahlte Globalbeiträge zur Sozialversicherung auf die hierzulande geltenden Abzugstatbestände des § 10 EStG aufgeteilt werden müssen. Die Aufteilungsmaßstäbe gelten jeweils für den folgenden Veranlagungszeitraum. Aktuell wurden die Prozentsätze für den VZ 2020 veröffentlicht. Zahlt ein Steue...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.10.2019

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Energiesteuerentlastung: Pilzzucht auf einem nicht selbst erzeugten Substrat keine Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 57 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG.

Leitsatz Nach § 57 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG sind nur solche land- und forstwirtschaftlichen Betriebe energiesteuerlich begünstigt, die "Bodenbewirtschaftung" betreiben. Züchtet ein Unternehmen Champignons auf einem nicht von ihm selbst erzeugten Substrat, liegt keine Bodenbewirtschaftung vor. Sachverhalt Die Klägerin züchtet Champignons auf einem nicht von ihr erzeugten Substr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 69 [HIV-Hilfegesetz]

Rz. 1 Die Vorschrift stellt die Unterstützungen steuerfrei, die im Rahmen des Programms "Humanitäre Soforthilfe" an durch Blut oder Blutprodukte HIV-infizierte oder an AIDS erkrankte Personen laufend geleistet werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 30 [Werkzeuggeld]

Rz. 1 Nach § 3 Nr. 30 EStG sind Entschädigungen für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen eines Arbeitnehmers als sog. "Werkzeuggeld" steuerfrei, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers offensichtlich nicht übersteigen. Rz. 2 Es ist nur das vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahlte Werkzeuggeld steuerfrei. Das Werkzeug muss durch den Arbeitnehmer b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 57 [Künstlersozialkasse]

Rz. 1 Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind selbstständige Künstler und Publizisten, deren Einkommen aus dieser selbstständigen Tätigkeit die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt (§ 3 KSVG – derzeit 3.900 EUR im Jahr, in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 43 [Ehrensold und Künstlerhilfe]

Rz. 1 Die Vorschrift stellt zum einen den Ehrensold für Künstler steuerfrei, der aus zweckgebundenen Landesmitteln an verdiente Künstler gewährt wird. Er dient der "Ehrung" des Empfängers. Die Steuerbefreiung ist nicht von weiteren Tatbestandsmerkmalen, insbesondere nicht von einer Bedürftigkeit, abhängig. Zum anderen sind Zuwendungen an Künstler aus Mitteln der Deutschen Kü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 42 [Fulbright-Abkommen]

Rz. 1 Nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zweck der Aus- und Weiterbildung vom 20.11.1962[1] werden aus einem besonderen Fonds Mittel zur Verfügung gestellt zur Finanzierung einer Studien-, Forschungs-, Lehr- und anderen Tätigkeit auf dem Gebiet des Bild...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 54 [Auslandsbonds-Entschädigung]

Rz. 1 Die Vorschrift stellt in Satz 1 Zinsen aus Entschädigungsansprüchen für deutsche Auslandsbonds steuerfrei. Diese Entschädigungsansprüche beruhen auf §§ 52 bis 54 des Gesetzes zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds für vor 1945 ausgegebene Auslandsbonds, die von vornherein für kraftlos gelten oder die nicht bis zum Ablauf der Anmeldefrist ang...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 68 [Anti-D-Hilfegesetz]

Rz. 1 Die Vorschrift stellt ab 2000 die Heil- und Krankenhausbehandlung und finanzielle Hilfen in Form von monatlichen Renten sowie Einmalzahlungen je nach der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der Hepatitis-C-Virus-Infektion[1] steuerfrei. Auch Hinterbliebene (Ehegatte, Halb- und Vollwaisen) haben nach Maßgabe des § 4 Anti-D-HilfeG Anspruch auf eine monatliche...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.3 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 765 Notwendig ist stets eine einkommensteuerlich relevante Tätigkeit mit einer Gewinn- und Überschusserzielungsabsicht; diese ist vorrangig zu prüfen.[1] Bei Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau (in Berlin), in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG gekleidet, besteht die Vermutung, dass eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei in der Regel nicht vorliegt. Im öffen...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.6 Investitionszulage

Rz. 776 Durch das Investitionszulagengesetz 2010 [1] werden in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe § 3 Abs. 1 InvZulG 2010) betriebliche Investitionen der Betriebe des verarbeitenden Gewerbes der produktionsnahen Dienstleistungen; dazu gehören: Rückgewinnung, Bautischlerei und Bauschlosserei, Verlegen von Büch...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.4 Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen oder Sonderabschreibungen

Rz. 767 Erhöhte Absetzungen, also Absetzungen, die an die Stelle von normalen AfA treten, gibt es im derzeit geltenden EStG nur in §§ 7h, 7i EStG (erhöhte AfA bei Gebäuden bzw. Baudenkmalen). Anspruchsberechtigt ist der Gesellschafter, nicht die GmbH & Co. KG. Im Falle einer Gesellschaft, bei Zurechnung des Gebäudes mehreren Beteiligten gegenüber, ist § 7i Abs. 7 EStG zu bea...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.2 Steuerrecht

Rz. 340 Die steuerrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 140 AO; nach dieser Vorschrift werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Rz. 341 Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäß...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.4.1 Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen

Rz. 347 Die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters ergeben sich aus seinem Gesellschaftsanteil, der jedoch nichts über seine vermögensmäßige Beteiligung an der Gesellschaft aussagt. Diese repräsentiert das Kapitalkonto. Es ist "eine Rechengröße, die kontenmäßig die Vermögensbeteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft darstellt".[1] Gesetzl...mehr

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XI Anhang I: Sonderfragen z... / 2.5 Gewinnverteilung in der Investitionsphase

Rz. 770 Liquiditätsgründe oder wirtschaftliche Gründe können Grundlage dafür sein, dass hinsichtlich der Verteilung des Verlustes und Gewinns einer GmbH & Co. KG folgende Vereinbarungen getroffen werden: Die KG muss aus Liquiditätsgründen ihr Eigenkapital erhöhen. Die neuen Kommanditisten machen ihre Beteiligung davon abhängig, dass ihnen die Verluste der Folgezeit – z. B. de...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.5 Kein Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung durch gewerblich tätige Personengesellschaft und bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Rz. 415 Die vorstehend erwähnten Grundsätze zu den Sonderbetriebseinnahmen und zum Sonderbetriebsvermögen haben ihre Grundlage in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS 2 EStG. Nach dieser Vorschrift sind bezogene Entgelte für Leistungen (Tätigkeit, Darlehensgewährung, Nutzungsüberlastung) steuerrechtlich als Sonderbetriebseinnahmen der an der empfangenen Gesellschaft beteiligten Gesel...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.4 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten

Rz. 410 Im Urteil vom 9.9.1993[1] hat der BFH ausgeführt, dass die Bestimmung eines Wirtschaftsguts, der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft zu dienen, bewirke, dass das Wirtschaftsgut nicht für private, sondern für betriebliche Zwecke eingesetzt sei. Denn der Gesellschafter einer Personengesellschaft sei nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Unternehmer (Mitunternehme...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 1.1.3.3 Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers

Rz. 209 Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG ist sozialversicherungspflichtig, wenn seine Tätigkeit die Anforderungen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV erfüllt. Danach sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Anhaltspunkte für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkei...mehr

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XIII Anhang III: Muster / 1 Gesellschaftsvertrag einer personen- und beteiligungsgleichen Mehrpersonen-GmbH & Co. KG

§ 1 Firma, Sitz (1) Die Firma lautet (2) Sitz der Gesellschaft ist … § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist … (2) Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.1.3 Keine Einheitsbilanz

Rz. 343 Soweit keine gesonderte Steuerbilanz aufgestellt wird, ist Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung die Handelsbilanz unter Beachtung der vorgeschriebenen steuerlichen Anpassungen (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV). Rz. 344 In der Praxis wird bei Einzelkaufleuten und kleinen Personenhandelsgesellschaften sowie kleinen GmbHs zum Teil aus Vereinfachungsgründen, zum Teil a...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.3.3.2 Steuerrecht

Rz. 391 Auch für das Steuerrecht gelten für eine GmbH & Co. KG keine besonderen Bewertungsvorschriften. Eine Ausnahme besteht für die sog. Thesaurierungsrücklage nach § 34a EStG. Durch die Unternehmenssteuerreform haben ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Personenunternehmen die Möglichkeit, eine Thesaurierungsrücklage aus nicht entnommenen Gewinnen zu bilden, die mit 28,25 % z...mehr