Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Hoffmann, Die einer Körperschaft nachgeordnete Mitunternehmerschaft bei der Zinsschranke, GmbHR 2008, 183.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verrechenbares EBITDA

Rn. 75 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zinsaufwendungen eines Betriebs sind in Höhe seines Zinsertrags unbeschränkt abziehbar, darüber hinaus jedoch nur in Höhe des verrechenbaren EBITDA. Das verrechenbare EBITDA ergibt sich aus § 4h Abs 1 S 2 EStG u bildet die Bezugsgröße zur Ermittlung der maximal abziehbaren Zinsaufwendungen. Rn. 76 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ausgangspunkt zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gesellschafterwechsel

Rn. 267 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei Eintritt eines Gesellschafters ohne Ausscheiden eines anderen bleibt der Zinsvortrag der aufnehmenden Gesellschaft unberührt. Das gilt auch für Einbringungen von Einzelunternehmen o PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten am aufnehmenden Unternehmen o bei Verschmelzungen von PersGes. Umgekehrt kann ein beim einlegenden "Betrieb"...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Maßgeblicher Gewinn/Einkommen

Rn. 130 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bestimmung des Zinsabzugs ist das verrechenbare EBITDA zu ermitteln. Als Ausgangsgröße wird hierzu der in § 4h Abs 3 S 1 EStG definierte maßgebliche Gewinn herangezogen. Es gelten zunächst die Vorgaben des EStG, also die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 S 1 EStG o durch EÜR nach § 4 Abs 3 EStG. Rn. 131 Stand: EL 139...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ermittlung der ESt

Rn. 45 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das (gemeinsam) ermittelte zvE beider Ehegatten bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche ESt, § 2 Abs 5 Hs 2 EStG, die nach Abzug der Steuerermäßigungen die festzusetzende ESt ergibt, § 2 Abs 6 S 1 EStG. Bei zusammen veranlagten Ehegatten beträgt die tarifliche ESt – vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34b u 34c EStG – das Zweifache ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Anwendungsfälle im Konzernfall nach § 8a Abs 3 KStG

Rn. 288 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Tatbestandsvoraussetzung ist neben der "Vorordnung" einer Körperschaft die Zugehörigkeit der mitunternehmerischen PersGes zu einem Konzern. Beispiel 5: Die PersGes I ist der KapGes nachgeordnet u stellt eine Konzern-(Tochter-)Gesellschaft dar. Diese Beteiligungskonstellation unterliegt dem Rechtsfolgenverweis auf § 8a Abs 3 KStG aufgrund § 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufgabe o Übertragung des Betriebs

Rn. 199 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach dem Gesetzeswortlaut des § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen im Falle einer Aufgabe o einer Übertragung des Betriebs ein nicht verbrauchter EBITDA-Vortrag sowie ein nicht verbrauchter Zinsvortrag vollumfänglich unter. Die Rechtsfolge des Untergangs des EBITDA- u des Zinsvortrags ist dabei an die Aufgabe o Übertragung des "Betriebs" geknüpft. Als...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch auf Körperschaften (regelmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das ParteienfinanzierungsG v 22.12.1983 (BStBl I 1984, 7) ist § 34g EStG mit erstmaliger Anwendung für den VZ 1984 neu in das EStG aufgenommen worden. Durch das G v 25.07.1988 zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (BStBl I 1988, 397) wurde der Tatbestand in die jetzigen Nr 1 u 2 des Satzes 1 auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Betriebsaufspaltung

Rn. 180 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergibt sich im Falle einer klassischen Betriebsaufspaltung die Gewerblichkeit des Besitzunternehmens nur aus einer personellen u sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen, begründen diese beiden gewerblichen Betriebe für sich genommen noch keinen Konzern iSd Zinsschranke. Besitz- u Betriebsgesellschaft sind steuerlich nicht als ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Politische Parteien und die unabhängigen Wählervereinigungen nehmen öff, nicht staatliche Aufgaben wahr. Dieser Grundsatz der Staatsfreiheit verbietet eine vollständige Finanzierung aus staatlichen Mitteln (vgl BVerfG v 09.04.1992, BStBl II 1992, 766). Deshalb sind politische Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) natürlicher und juristi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Prinz, Sonderwirkungen des § 8c KStG beim "Zinsvortrag", DB 2012, 2367. Rn. 211 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In § 4h Abs 5 S 3 EStG geht es um die Anwendung des § 8c KStG beim Erwerb von Anteilen an KapGes u PersGes, soweit eine KapGes unmittelbar o mittelbar als Mitunternehmer beteiligt ist. Die Vorschrift des § 4h Abs 5 S 3 EStG bezieht sich dabei nur auf den Zinsvortrag. Des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriffsdefinition

Rn. 136 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke enthält eine eigenständige Definition der Zinsen für Zwecke der Zinsschranke. Zinsaufwendungen sind nach § 4h Abs 3 S 2 EStG "Vergütungen für FK, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben". Spiegelbildlich dazu sind Zinserträge nach § 4h Abs 3 S 3 EStG "Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den maßgeblichen Gewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform für alle StPfl, die einen "Betrieb" iSd Zinsschranke unterhalten u mit diesem Gewinneinkünfte erzielen. Die Zinsschranke ist somit nicht betriebs- o personenbezogen. Im Rahmen dessen ist unbeachtlich, ob die Zinsen an einen Gesellschafter o an fremde Dritte (zum Beispiel an ein Kreditinstit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundgedanke

Rn. 108 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Escape-Klausel nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG ist die dritte Ausnahmeregelung von der Zinsschrankenregelung u ist alternativ zur Konzernklausel anzuwenden. Grds werden durch die Zinsschrankenregelung asymmetrisch hohe Fremdfinanzierungen sanktioniert, wohingegen die Escape-Klausel dafür Sorge trägt, dass bei konzernzugehörigen Betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatsächliche Durchführung

Rn. 7 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Da § 28 EStG eine Durchbrechung des das EStG durchziehenden Konzepts der Einkunftszurechnung ist u daher aufgrund des Ausnahmecharakters eng auszulegen ist, verlangt die Rspr die tatsächliche Durchführung der fortgesetzten Gütergemeinschaft, s BFH BStBl III 1966, 505. Rn. 8 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Aufhebung der fortgesetzten Gütergemein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung des zvE

Rn. 40 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Das der ESt unterliegende (gemeinsame) zvE beider Ehegatten wird ermittelt, indem das Einkommen um die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG und die sonstigen abziehbaren Beträgen vermindert wird, § 2 Abs 5 EStG. Rn. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- o Ausbildungsbedarf nach § 32...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Vereine ohne Parteicharakter

Rn. 13 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vereine ohne Parteicharakter werden auch "unabhängige Wählervereinigungen" oder "Rathausparteien" genannt. Die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung im Einzelnen: Vereine: Maßgebend ist der Vereinsbegriff des BGB (§§ 21–79 BGB). Deshalb sind – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Zuwendungen sowohl an rechtsfähige (= eingetragen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) GmbH & Co KG

Rn. 185 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Grds dürften die Voraussetzungen zur Begründung eines Konzerns iSd Zinsschranke auch bei typischen GmbH & Co KG-Strukturen (a § 15 EStG (Bitz) Rn 41a) vorliegen. In aller Regel besteht die typische GmbH & Co KG als Mischform sowohl aus einer KapGes (GmbH) als auch aus einer PersGes (KG), sodass zwei Betriebe vorliegen. Im Rahmen dessen kann...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassung bereits aus dem Wesen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaden/Käshammer, Der Zinsvortrag iRd Regelungen zur Zinsschranke, BB 2007, 2317; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlich Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505; Beusser, Der Zinsvortrag bei der Zinsschranke, FR 2009, 49. Rn. 91 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht abziehbare Zinsaufwendungen können nach § 4h Abs 1 S 5 EStG ohn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Welling, Die Zinsschranke, FR 2007, 735; Watrin/Wittkowski/Strohm, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf die Besteuerung von KapGes, GmbHR 2007, 785; Wagner/Fischer, Anwendung der Zinsschranke bei PersGes, BB 2007, 1811; Töben/Fischer, Die Zinsschranke für KapGes, GmbHR 2007, 532; Töben/Fischer, Die Zinsschranke, BB 2007, 974; Töben, Die Zinsschranke – Befund u Kritik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mehrstöckige Beteiligungsstrukturen

Rn. 257 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Einen weiteren Problemfall stellen doppel- o mehrstöckige Beteiligungsstrukturen dar. Diese liegen zB bei folgenden Konstellationen vor: Die mitunternehmerische Beteiligung in einem BV, zB einer KapGes o einer anderen Mitunternehmerschaft; atypisch stille Beteiligungen am BV eines Einzelunternehmens, einer Mitunternehmerschaft o einer KapGes;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bilanzanpassungen

Rn. 114 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Für die Bilanzierung im Betrieb wie auch im Konzern sind iRd Escape-Klausel in § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 4–7 EStG punktuell modifizierende Sonderregelungen verortet, die es zu berücksichtigen gilt. Rn. 115 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Im Rahmen dessen sind Wahlrechte sowohl im Konzern- als auch im Jahres- o Einzelabschluss einheitlich auszuübe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rödder, Entsteht ein EBITDA-Vortrag in Jahren mit einem Zinsertragsüberhang?, DStR 2010, 529; Kessler/Lindemer, Die Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, DB 2010, 472; Herzig/Liekenbrock, Zum EBITDA-Vortrag der Zinsschranke, DB 2010, 690; Bohn/Loose, Ausgewählte Zweifelsfragen bei der Anwendung des EBITDA-Vortrags, DStR 2011, 241; Fischer, Zinsschranke in der Anw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Organschaft

Schrifttum: Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 510. Rn. 307 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschriften zur Zinsabzugsbeschränkung enthalten auch Sonderregelungen für die Organschaft iSd §§ 14ff KStG. Nach § 15 S 1 Nr 3 S 1 KStG gilt der Organkreis als ein Betrieb iSd § 4h EStG (s Rn 63ff). Dies gilt dabei auch im Rahmen eines mehrstufigen Orga...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitpunkt

Rn. 174 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem Gesetz ist keine Aussage zu entnehmen, wann der an sich v der Zinsschranke betroffene Betrieb nicht zu einem Konzern gehören darf, wenn er von der Ausnahme des § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG Gebrauch machen möchte. Auch ist nicht erkennbar, ob es sich um eine stichtagsbezogene o um eine auf einen Zeitraum bezogene Tatbestandsvoraussetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Eickhorst, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf Krisenunternehmen u ihre Sanierung, BB 2007, 1707. Rn. 320 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sanierungsbedürftige Unternehmen sind ua durch folgende Strukturmerkmale gekennzeichnet: hoher Zinsaufwand bei laufenden Verlusten hohe FK-Finanzierung mit entsprechendem Zinsaufwand niedrige EK-Quote Fremdfinanzierung der KapGes durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das G trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Kirchhof, § 26b EStG Rz 6. Diese Frage ist aber für den Verlustausgleich bz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerliche Nebenleistung

Rn. 71 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Kommen Ehegatten ihrer aus § 25 Abs 3 S 2 EStG erwachsenden Pflicht zur Abgabe einer gemeinsamen ESt-Erklärung nicht oder verspätet nach, so kann gegen sie ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, § 152 Abs 1 AO. Da ihnen die Steuererklärungspflicht gemeinsam obliegt, verwirklichen sie auch gemeinsam den Tatbestand des § 152 Abs 1 AO, so ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wechsel im Gesellschafterbestand

Rn. 301 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die PersGes kann "urplötzlich" bei einem Gesellschafterwechsel in den Anwendungsbereich von § 4h Abs 2 S 2 EStG gelangen. Beispiel: Bei formwechselnder Umwandlung der X-KG in eine GmbH kann es auf Ebene der PersGes zur schädlichen Gesellschafterfremdfinanzierung kommen. Rn. 302–303 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 29 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt erstmals für Wj, die nach dem 25.05.2007 (Tag des Beschlusses des Deutschen Bundestages über das UnternehmensteuerreformG 2008) beginnen u nicht vor dem 01.01.2008 enden (§ 52 Abs 12d EStG aF, § 34 Abs 6a S 3 KStG). Bei Unternehmen, bei denen das Wj dem Kj entspricht, gilt die Zinsschrankenregelung gem § 4h EStG erstmal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Entsprechende Anwendung von § 8c KStG

Rn. 277 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 8c KStG (s Rn 211) ist auf den Zinsvortrag einer Mitunternehmerschaft entsprechend anzuwenden, wenn einer Körperschaft eine Mitunternehmerschaft vorgelagert ist. Dies gilt im Rahmen dessen auch über mehrere Stufen hinweg (§ 4h Abs 5 S 3 EStG). Beispiel: Die in der oben aufgeführten Grafik dargestellten PersGes I – III sind einer Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Unbeschränkte StPfl des überlebenden Ehegatten

Rn. 17 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Fiktion des § 28 EStG greift nur, wenn der überlebende Ehegatte unbeschränkt stpfl ist. Ausreichend ist, dass dieser gem § 1 Abs 3 EStG auf Antrag als unbeschränkt stpfl behandelt wird; zu den Voraussetzungen s § 1 Rn 118ff (Teller). Unerheblich ist dagegen, ob die Abkömmlinge beschränkt oder unbeschränkt stpfl sind.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlung der EK-Quote

Rn. 111 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 3 EStG wird die EK-Quote legaldefiniert u ergibt sich nach dem Verhältnis des EK zur Bilanzsumme (= EK/Bilanzsumme x 100). Maßgebender Vergleichsmaßstab ist jeweils der Konzernabschluss auf oberster Ebene, also der Konzernabschluss, welcher den Zinsschrankenbetrieb umfasst. Der EK-Quotenvergleich ist jeweils auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die steuerliche Entlastung von Zuwendungen an politische Organisationen beim Zuwendungsgeber war schon mehrfach Gegenstand verfassungsrechtlicher Entscheidungen. Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich insb dann, wenn die Chancengleichheit von konkurrierenden politischen Organisationen verletzt wird (vgl BVerfG v 09.04.1992, BStBl II 1992,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

KPMG, Insights into IFRS 2006/2007; Ernst & Young, International GAAP 2007; Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, 3. Aufl 2007; Beck'sches IFRS-Handbuch, 2. Aufl 2007; Hennrichs, Zinsschranke, EK-Vergleich u IFRS, DB 2007, 2007; Lüdenbach/Hoffmann, Der IFRS-Konzernabschluss als Bestandteil der Steuerbemessungsgrundlage für die Zinsschranke nach § 4h EStG-E, DStR 2007, 636; Heintges/Kampha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) EBITDA- u Zinsvortrag

Rn. 16 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Mit dem EBITDA-Vortrag kann das verrechenbare EBITDA des laufenden Wj, welches über den Nettozinsaufwand hinausgeht, in die folgenden fünf Wj vorgetragen werden. Soweit in den folgenden Wj nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen nach § 4h Abs 1 S 1 EStG vorliegen (dh das verrechenbare EBITDA des laufenden Wj ist niedriger als der absolute Betrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Vorschrift enthält in § 4h Abs 3 S 2–4 EStG eine eigene Zinsdefinition. Danach werden für Zwecke der Zinsschranke sowohl Zinsaufwendungen als auch Zinserträge eines Betriebs berücksichtigt, die aus der Überlassung von FK beziehungsweise aus Kapitalforderungen jeder Art (weiter Zinsbegriff) resultieren u den maßgeblichen Gewinn gemindert ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt u Bedeutung der Norm

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 28 EStG ist eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, dass Einkünfte nur der Person zugerechnet werden, die den einkommensteuerlichen Tatbestand verwirklicht. Die Norm bewirkt eine fiktive Zurechnung aller Einkünfte aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft auf den überlebenden Ehegatten, auch wenn diese nicht von ihm, sondern vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rn. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Im Ehevertrag können die Ehegatten vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten u den gemeinschaftlichen, zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmlingen fortgesetzt wird, wodurch die Erhaltung des Familienvermögens sichergestellt werden soll. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft stel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundstruktur

Rn. 280 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 4h Abs 2 S 2 EStG soll offensichtlich die Umgehung der Abzugsbeschränkung für schädliche Gesellschafterfinanzierungen (s Rn 216ff) durch Einschaltung von eigenständigen Gewinnermittlungssubjekten wie der (mitunternehmerischen) PersGes verhindern. Rn. 281 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 "Nachordnung" (so der Wortlaut als Adjektiv) verlangt eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendungen

Rn. 11 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Der Oberbegriff "Zuwendung" wurde durch Art 4 des Achten G zur Änderung des ParteienG (BStBl I 2002, 666) anstelle der bisherigen Begriffe "Mitgliedsbeiträge und Spenden" eingeführt. Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, vgl auch § 48 Abs 3 EStDV aF. Mitgliedsbeiträge sind regelmäßige Geldleistungen, die aufgrund satzungsrechtlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Zuweisung von Erstattungsansprüchen bei Ehegatten, FR 1998, 143; Burkhard, Ehegattenverantwortlichkeit im Steuerstrafrecht, DStZ 1998, 829; Lietmeyer, Ehegattensplitting – Zankapfel der Steuerpolitik, DStZ 1998, 849; Flies, Gemeinschaftliche Veranlagung der Ehegatten – zwei Bescheide? DStR 1998, 1077; Rolletschke, Die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit des einen Antr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Erstattungsansprüche

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ehegatten sind hinsichtlich der ESt-Zahlung zwar Gesamtschuldner, s Rn 74, aber hinsichtlich Erstattungsansprüche nicht Gesamtgläubiger iSd § 428 BGB. Der Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter ESt ist in § 37 Abs 2 S 1 AO geregelt und steht demjenigen Ehegatten zu, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist. Es kommt also nicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verschiedentlich wurden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Norm geltend gemacht, da die Zuordnung der Einkünfte zum überlebenden Ehegatten gegenüber der Zuordnung der Einkünfte zu Mitunternehmern regelmäßig zu einer Mehrbelastung führt. Die Vorschrift ist unter den Aspekten eines Belastungsvergleichs u dem Grundsatz der Besteuerung nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heuermann/Führich, Ist die geplante Zinsschranke europarechtskonform?, IStR 2007, 341; Musil/Volmering, Systematische verfassungsrechtliche u europarechtliche Probleme der Zinsschranke, DB 2008, 12; Steuerinnovation im Wandel: Einige Thesen zur Zinsschranke u ihrer Verfassungsmäßigkeit, DStR 2013, 1; Hick, Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke in einem "Zinsschranken-Grundfall...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Änderung des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 65 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ist die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs 1 AO) nur einem Ehegatten gegenüber wirksam geworden, so besteht der im ursprünglichen Zusammenveranlagungsbescheid enthaltene Nachprüfungsvorbehalt im Verhältnis zum anderen Ehegatten fort. § 26b EStG regelt nur die materielle Ermittlung der gegen jeden Ehegatten festzusetzenden ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einzelunternehmer

Rn. 182 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nicht konzerngebunden sind insb auch Einzelunternehmer, die keine weiteren Beteiligungen halten, sowie KapGes, deren Anteile sich im Streubesitz befinden u ebenfalls keine weiteren Beteiligungen halten. Hält der Einzelunternehmer allerdings eine Mehrheitsbeteiligung an einer KapGes, so wird dadurch ein Konzern iSd Zinsschranke begründet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Organschaft

Rn. 187 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Organkreis wird für Zwecke der Zinsschranke grds nach § 15 S 1 Nr 3 KStG als ein einziger Betrieb u im Umkehrschluss nicht als Konzern qualifiziert. Allerdings kann der Organkreis grds Teil eine Konzerns iSd Zinsschranke sein, wenn bspw außerhalb des Organkreises weitere konzernzugehörige Betriebe vorhanden sind. Rn. 188–190 Stand: EL 13...mehr