Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4 Abgrenzung zum Privatvermögen

3.4.1 Grundsätzliches Rz. 36 Der Stpfl. bestimmt selbst, in welchem Umfang er am Marktgeschehen teilnehmen will; daraus folgt, dass er den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit ebenfalls selbst bestimmt. Im Rahmen dieser von ihm bestimmten betrieblichen Tätigkeit bestimmt er ebenfalls selbst, welche seiner Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) er für diese betriebliche Täti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4 Einlage

6.4.1 Begriff der Einlage Rz. 410 Einlagen stellen das Spiegelbild der Entnahmen dar; für sie gelten daher die Ausführungen zu Entnahmen sinngemäß. Einlagen sind danach alle Wertzuführungen zu dem Betrieb aus der privaten (nichtbetrieblichen) Sphäre, die ohne Gegenleistung erfolgen. Bei Einzelgewerbetreibenden ist eine Gegenleistung nicht denkbar, sodass jede Zuführung eines e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3 Zurechnung bei Leasing

4.3.1 Begriff des Leasing Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1 Grundstücke und Grundstücksteile

3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1]; das Grundstück ist nicht abnutzbar,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen

Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG beschränkt. Dabei gilt eine Besc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.2 Mehraufwendungen für Verpflegung bei Geschäftsreisen

Rz. 719 Steuerlich nur begrenzt abziehbar sind Mehraufwendungen für Verpflegung, wenn der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig wird ("Geschäftsreisen"). Voraussetzung ist, dass der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit (Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 9 Betriebseinnahmen

Rz. 552 Anders als für Betriebsausgaben erwähnt § 4 EStG Betriebseinnahmen nur in § 4 Abs. 3 EStG für die Einnahme-Überschussrechnung. Während § 4 Abs. 1 S. 8 EStG die Regelung über Betriebsausgaben auch beim Vermögensvergleich für anwendbar erklärt, ist dies für den Begriff der Betriebseinnahmen nicht der Fall. Dies erscheint auch entbehrlich, da sich beim Vermögensvergleic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.5 Notwendiges Betriebsvermögen bei Personengesellschaften

Rz. 59 Bei einer Personengesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen grundsätzlich das Gesamthandsvermögen. Nach § 242 HGB hat der Kaufmann "sein" Vermögen in die Bilanz aufzunehmen, bei einer Personengesellschaft betrifft dies das Gesamthandsvermögen. Dazu gehört eine Darlehensforderung auch dann, wenn der Zweck der Gesellschaft nicht in der Vergabe von Darlehen be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.5 Fiktive Einlage bei Steuerverstrickung

Rz. 424 § 4 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG, eingefügt durch Gesetz v.7.12.2006[1] regelt die steuerlichen Folgen der Steuerverstrickung, die eintritt, wenn ein bisher aus dem deutschen Besteuerungsrecht ausgeschlossenes Wirtschaftsgut in die deutsche Steuerhoheit gelangt, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts erwirbt. Die Regelung gilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.1 Bedeutung der Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung

Rz. 566 Dem Begriff der Betriebsausgaben kommt zentrale Bedeutung für die Ermittlung der Nettoeinkünfte im Bereich der Gewinnermittlung zu. Die systematische Stellung des § 4 Abs. 4 EStG spiegelt diese zentrale Bedeutung allerdings nicht wider. Abs. 4 schließt an Abs. 3, die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung, an; hierin und in dem Wortteil "Ausgabe" im Begrif...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.3 Unübliche, unzweckmäßige, unangemessene, erfolglose und schuldhaft verursachte Aufwendungen

Rz. 580 Betrieblich veranlasst können auch Aufwendungen sein, die nicht üblich oder nicht zweckmäßig sind. Das Steuerrecht befindet nicht darüber, welche Aufwendungen für den Betrieb erforderlich sind; der Unternehmer entscheidet grundsätzlich nach freiem Ermessen, ob und welche Betriebsausgaben er tätigen will.[1] Der Begriff der Betriebsausgaben setzt auch nicht voraus, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 363 Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG gilt es als (fiktive) Entnahme zum gemeinen Wert, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme, bewertet ebenfalls zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.1 Begriff der Einlage

Rz. 410 Einlagen stellen das Spiegelbild der Entnahmen dar; für sie gelten daher die Ausführungen zu Entnahmen sinngemäß. Einlagen sind danach alle Wertzuführungen zu dem Betrieb aus der privaten (nichtbetrieblichen) Sphäre, die ohne Gegenleistung erfolgen. Bei Einzelgewerbetreibenden ist eine Gegenleistung nicht denkbar, sodass jede Zuführung eines einlagefähigen Wirtschafts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.4 Gemischte Aufwendungen

Rz. 583 Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Prüfung und die Gewichtung der infrage kommenden Ursachen (Rz. 577) ergeben, dass sowohl ein betrieblicher als auch ein privater Anlass für die Aufwendungen vorliegt und beide Ursachen nicht unerheblich sind. Dabei kann sich die private bzw. betriebliche Veranlassung jeweils auf einen abgrenzbaren Teil des Aufwands beziehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 § 4 EStG enthält mehrere deutlich voneinander getrennte Regelungsbereiche, die insofern miteinander verbunden sind, als sie der Ermittlung des Gewinns dienen: Abs. 1 S. 1 enthält die Definition des Gewinns und gleichzeitig die Methode des Betriebsvermögensvergleichs als wichtigste Gewinnermittlungsart. Abs. 1 S. 2 bis 8 enthält die Regelungen für Entnahmen und Einlagen z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.1 Dingliche und obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 190 Nutzungsrechte, und zwar sowohl dingliche als auch obligatorische, sind grundsätzlich Wirtschaftsgüter[1], und zwar immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Bilanzierbarkeit hängt davon ab, ob ihnen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeordnet werden können. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich entweder um selbst geschaffene Nutzungsrechte, die dem Bilanzierungsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.2 Zulässigkeit der Bilanzänderung

Rz. 464 Bis zu der Gesetzesänderung v. 24.3.1999 (vgl. Rz. 465) war eine Bilanzänderung nur mit Zustimmung der Finanzbehörde zulässig.[1] Die Erteilung der Zustimmung lag im Ermessen der Finanzbehörde. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war die Zustimmung regelmäßig zu erteilen, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Rahmenbedingungen, unter denen der Stpfl. seine urspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.1 Bedeutung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs

Rz. 303 Durch den Betriebsvermögensvergleich soll die wirtschaftliche (betriebliche) Leistungsfähigkeit gemessen werden, um sie der Besteuerung zu unterwerfen. Diese Leistungsfähigkeit wird erzielt durch die betriebliche Tätigkeit des Stpfl., durch die er am Marktgeschehen durch Angebot und Nachfrage von Lieferungen und Leistungen teilnimmt und dadurch Vermögensmehrungen ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 84 Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt werden, kann grundsätzlich gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden. Allerdings ist der Kreis der hierfür geeigneten Wirtschaftsgüter kleiner als bei einem gewerblichen Betrieb. Das Wirtschaftsgut muss geeignet sein, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zu fördern....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.5 Betriebsausgabe

Rz. 586 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird als "Ausgabe" eine zweckgerichtete Übertragung von Geld oder Geldeswert auf einen Dritten bezeichnet. Die Zahlung eines Kaufpreises für ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut ist danach eine Ausgabe, die Beschädigung eines Vermögensgegenstands oder seine Wertminderung durch Gebrauch dagegen nicht. Das Gesetz verwendet die Begriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

7.1 Allgemeines Rz. 431 § 4 Abs. 2 EStG regelt die Bilanzänderung, fasst unter diesem Begriff aber 2 verschiedene Fälle zusammen. Die Vorschrift gilt für alle Fälle des Vermögensvergleichs und damit sowohl für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch für die Bilanzierung nach § 5 EStG. In S. 1 regelt die Vorschrift, dass der Stpfl. die Bilanz auch nach Einreichung be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10 Betriebsausgaben – Grundlagen (Abs. 4)

10.1 Bedeutung der Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung Rz. 566 Dem Begriff der Betriebsausgaben kommt zentrale Bedeutung für die Ermittlung der Nettoeinkünfte im Bereich der Gewinnermittlung zu. Die systematische Stellung des § 4 Abs. 4 EStG spiegelt diese zentrale Bedeutung allerdings nicht wider. Abs. 4 schließt an Abs. 3, die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2 Begriff der Betriebsausgaben

10.2.1 Allgemeines Rz. 570 Betriebsausgaben sind nach § 4 Abs. 4 EStG alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition ist im Zusammenhang zu sehen mit der Funktion des Betriebsausgabenbegriffs. Dieser Begriff soll einmal die Zuordnung zu einer bestimmten Einkunftsart sicherstellen, um den Nettoertrag aus dieser Einkunftsart zu ermitteln. Dies drückt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2 Gewinnermittlungsarten

2.2.1 Einzelne Gewinnermittlungsarten Rz. 7 Das Gesetz kennt folgende Gewinnermittlungsarten: Betriebsvermögensvergleich, § 4 Abs. 1 EStG: Es handelt sich um die Grundnorm der Gewinnermittlung für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige. Der Gewinn wird durch Gegenüberstellen des Endvermögens und des Anfangsvermögens ermittelt (vgl. im Einzelnen Rz. 278...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4 Zurechnung von Wirtschaftsgütern

4.1 Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum Rz. 249 Der Stpfl. hat diejenigen Wirtschaftsgüter in den Vermögensvergleich aufzunehmen, die dem Betrieb dienen und die ihm steuerlich als Eigentum zuzurechnen sind. Die steuerliche Zurechnung zum Vermögen des Stpfl. ist in § 39 AO geregelt. Wirtschaftsgüter sind danach steuerlich dem Eigentümer zuzurechnen. Das Steuerrecht folgt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3 Betriebsvermögen

3.1 Übersicht Rz. 21 Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und Bilanzierung nach § 5 EStG ist Vergleich des Vermögens am Ende des Gewinnermittlungszeitraums mit dem Vermögen am Anfang des Gewinnermittlungszeitraums (bzw. am Ende des vorhergehenden Gewinnermittlungszeitraums). Eine positive Differenz ist Gewinn, eine negative Differenz ist Verlust. Betriebsvermögen is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2 Notwendiges Betriebsvermögen

3.4.2.1 Allgemeines Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, vgl. Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2 Einzelne Tatbestände

12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 35 EUR pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5 Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs

5.1 Vergleich des Endvermögens mit dem Anfangsvermögen Rz. 278 Der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG, und hierauf aufbauend auch die Bilanzierung nach § 5 EStG, beruht auf der Erfassung der während einer bestimmten Periode (dem Wirtschaftsjahr) aus der betrieblichen Tätigkeit eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung. Im Gegensatz zu der Einnahme-Üb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12 Nicht abziehbare Betriebsausgaben (Abs. 5)

12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht minde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2 Bilanzzusammenhang und seine Durchbrechung

5.2.1 Steuerrechtliche Wirkungen des Bilanzzusammenhangs Rz. 279 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt, dass zum Zweck der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs, für das der Gewinn ermittelt worden ist, mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs zu vergleichen ist. Das Anfangsvermögen am Beginn d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.1 Grundsätze der Bilanzierung

Rz. 92 Zivilrechtlich werden Grundstück und Gebäude als ein einheitlicher Vermögensgegenstand behandelt, wobei das Grundstück im Vordergrund steht; das Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Steuerlich sind Grundstück und Gebäude jedoch als unterschiedliche Wirtschaftsgüter zu behandeln[1]; das Grundstück ist nicht abnutzbar, das Gebäude ist abnutzbar und unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.6 Vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben

Rz. 589 Betriebsausgaben können bereits in einem Zeitpunkt anfallen, in dem der Organismus "Betrieb" als Einkunftsquelle noch nicht entstanden (vorab entstandene oder vorweggenommene Betriebsausgaben) oder bereits weggefallen (aufgegeben) ist. § 6 EStDV steht dem nicht entgegen; diese Vorschrift beschränkt lediglich den Betriebsvermögensvergleich als Gewinnermittlungsart auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.2 Entnahmefähigkeit

Rz. 309 § 4 Abs. 1 EStG zählt als Entnahmen Wirtschaftsgüter (aufgeführt als Beispiele Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse), Nutzungen und Leistungen auf und umreißt damit den Umfang der Entnahmefähigkeit. Entnahmefähig sind daher nicht nur (materielle oder immaterielle) Wirtschaftsgüter, sondern auch Nutzungen und Leistungen. Rz. 310 Für die Entnahmefähigkeit von Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 36 Der Stpfl. bestimmt selbst, in welchem Umfang er am Marktgeschehen teilnehmen will; daraus folgt, dass er den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit ebenfalls selbst bestimmt. Im Rahmen dieser von ihm bestimmten betrieblichen Tätigkeit bestimmt er ebenfalls selbst, welche seiner Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) er für diese betriebliche Tätigkeit einsetzen will....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.7 Nachweis von Betriebsausgaben

Rz. 603 Es obliegt dem Stpfl., den Nachweis über die von ihm aufgewendeten Betriebsausgaben zu erbringen, sie sind also von ihm dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen. Er trägt die objektive Beweislast.[1] Da die Betriebsausgaben in seiner Sphäre anfallen und überwiegend von ihm bewusst aufgewendet werden, ist es seine Obliegenheit, die Betriebsausgaben ihrer Höhe nach sowi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.1 Zur Systematik des Tatbestands

Rz. 373 Tatbestandsvoraussetzung ist, dass das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird.[1] Rz. 373a Das Gesetz enthält keinen Anhaltspunkt, dass das Besteuerungsrecht auf eine bestimmte Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden muss. Damit bezieht sich der Tatbestand ausschließ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.9 Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 215 Wertpapiere gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der An- und Verkauf von Wertpapieren Gegenstand des Betriebs des Stpfl. ist (Umlaufvermögen). Sie sind auch notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie die Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen. Der Ums...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.3 Betriebliche (berufliche) Veranlassung

Rz. 781 Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind begrifflich nur dann Betriebsausgaben (Werbungskosten), wenn sie ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind.[1] Eine Abziehbarkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt daher nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Raum so gut wie ausschließlich für betriebliche Zwecke genu...mehr