Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insolvenz eines Ehegatten

Rn. 51 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so berührt das die materiell-rechtlichen Grundlagen der Zusammenveranlagung nicht. Es sind insb auch Verluste des Gemeinschuldners im gesetzlichen Rahmen ausgleichs- und nach § 10d EStG abzugsfähig, selbst wenn sich diese auf positive Einkünfte ausschließlich des anderen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verhältnis zur gesonderten u einheitlichen Feststellung

Rn. 73 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sind an Einkünften oder anderen Besteuerungsgrundlagen beide Ehegatten beteiligt, so sind diese grundsätzlich nach §§ 179 Abs 1, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a u Nr 3 AO gesondert und einheitlich festzustellen, BFH BStBl II 1971, 730; 1977, 201. Die Zusammenveranlagung der Ehegatten allein begründet keinen Fall von geringer Bedeutung iSd § 180 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundregel u Rechtsfolge

Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung u regelt den Zinsabzug auf Ebene des Schuldners, wobei die Besteuerung auf Ebene des Empfängers vollständig unberücksichtigt bleibt. Bei Anwendung der Zinsschranke wird nach der systematischen Grundregelung in § 4h Abs 1 S 1 EStG der steuerliche BA-Abzug für Zinsaufwendungen eines B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sekundäres Unionsrecht

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In der Literatur wird auch ein möglicher Verstoß der Zinsschranke gegen die Zins- u Lizenzgebührenrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003, Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten, Abl L 157, 49) angenommen (ua Dörr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die 3-Mio-EUR-Freigrenze

Rn. 95 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst a EStG ist die Zinsschranke nicht anzuwenden, wenn der Saldo der Zinsaufwendungen über die Zinserträge (Nettozinsaufwand) weniger als 3 Mio EUR pro Wj beträgt. Hervorzuheben ist, dass es sich hierbei um eine Freigrenze u nicht um einen Freibetrag handelt. Das bedeutet, dass die Abzugsbeschränkung der Zinsschranke z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Europarecht

a) Primäres Unionsrecht Rn. 54 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auch im Europarecht findet sich möglicherweise ein Ansatzpunkt für einen Verstoß der Zinsschranke gegen höherrangiges Recht, da ein Verstoß der Zinsschranke gegen die Niederlassungsfreiheit (Art 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 des Vertrags üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zusammenrechnung der Einkünfte

a) Grundsatz Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 An die getrennte Einkünfteermittlung schließt sich die Zusammenrechnung und gemeinsame Zurechnung der jeweiligen Ehegatteneinkünfte an. Das G trifft diesbezüglich keine Regelung, auf welcher Stufe und in welcher Reihenfolge die Einkünfte zusammengerechnet werden, vgl Kirchhof, § 26b EStG Rz 6. Diese Frage ist aber für den Verlust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

A. Inhalt u Bedeutung der Norm Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 28 EStG ist eine Ausnahmeregelung von dem Grundsatz, dass Einkünfte nur der Person zugerechnet werden, die den einkommensteuerlichen Tatbestand verwirklicht. Die Norm bewirkt eine fiktive Zurechnung aller Einkünfte aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft auf den überlebenden Ehegatten, auch wenn d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Körperschaften

Schrifttum: Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch auf Körperschafte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der ESt-Bescheid bei Zusammenveranlagung

1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Konzeptionelle Grundlagen

A. Regelungsgehalt 1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bekanntgabe des Zusammenveranlagungsbescheids

a) Bezeichnung des Adressaten Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsbereiche

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rn. 23 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke gilt unabhängig von der Rechtsform für alle StPfl, die einen "Betrieb" iSd Zinsschranke unterhalten u mit diesem Gewinneinkünfte erzielen. Die Zinsschranke ist somit nicht betriebs- o personenbezogen. Im Rahmen dessen ist unbeachtlich, ob die Zinsen an einen Gesellschafter o an fremde Dritte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Wirkungsweise u grafische Darstellung im Überblick

a) Grundregel u Rechtsfolge Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschranke ist Teil der steuerlichen Gewinnermittlung u regelt den Zinsabzug auf Ebene des Schuldners, wobei die Besteuerung auf Ebene des Empfängers vollständig unberücksichtigt bleibt. Bei Anwendung der Zinsschranke wird nach der systematischen Grundregelung in § 4h Abs 1 S 1 EStG der steuerliche BA-Abzug f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Tatbestand

A. Fortgesetzte Gütergemeinschaft 1. Gütergemeinschaft Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten, der durch notariellen Ehevertrag vereinbart wird, § 1415 BGB, u führt zur Bildung eines gesamthandlich gebundenen gemeinsamen Vermögens. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Wirkung der Zusammenveranlagung

1. Getrennte Einkünfteermittlung Rn. 10 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Persönlich stpfl iSd § 1 EStG ist jeder Ehegatte und gerade nicht die Ehegattengemeinschaft. Der Grundsatz der Individualbesteuerung wird durch die von den Ehegatten gewählte Veranlagungsart nicht berührt. Ihre jeweiligen Einkünfte sind getrennt voneinander zu ermitteln, soweit nicht im Einzelfall neben der eh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Wesen der Zusammenveranlagung

A. Entwicklungsgeschichte Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zur Entwicklung der Ehegattenbesteuerung im Allg s § 26 Rn 1–7 (Schneider). Durch das Urt des BVerfG v 17.01.1957, BStBl I 1957, 193 wurde die bis dahin vorherrschende Betrachtungsweise aufgegeben, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft und die Ehegatten eine Veranlagungseinheit bilden und dass sich diese Auffassun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Verfahrensrechtliche Folgen der Zusammenveranlagung

A. Allgemeines Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. (Mitunternehmerische) Personengesellschaften

Schrifttum: Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Hoffmann, Die Zinsschranke bei mitunternehmerischen PersGes, GmbHR 2008, 113. 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert habe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausgewählte Anwendungsfälle

A. Körperschaften Schrifttum: Stangl/Hageböke in Schaumburg/Rödder, Unternehmensteuerreform 2008, 489; Köhler/Hahne, BMF-Schreiben zur Anwendung der steuerlichen Zinsschranke u Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei KapGes, DStR 2008, 1505. Rn. 216 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG findet grds (wie durch die ATAD-Richtlinie der EU gefordert) auch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgehalt

1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steuerausfällen entgege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das ParteienfinanzierungsG v 22.12.1983 (BStBl I 1984, 7) ist § 34g EStG mit erstmaliger Anwendung für den VZ 1984 neu in das EStG aufgenommen worden. Durch das G v 25.07.1988 zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (BStBl I 1988, 397) wurde der Tatbestand in die jetzigen Nr 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Holding

Schrifttum: Kessler/Köhler/Knörzer, Die Zinsschranke im Rechtsvergleich, IStR 2007, 419. Rn. 313 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vor dem Hintergrund der Berechnungsparameter für die Zinsabzugsbeschränkung sind im Bereich von Holdinggesellschaften regelmäßig folgende Aspekte relevant: hoher FK-Anteil. kein Anfall von AfA-Aufwand. Für den Ausnahmetatbestand des EK-Vergleichs (s Rn 108ff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stadie, Die persönliche Zurechnung von Einkünften, Schriften zum Steuerrecht, Berlin, 1983; Kanzler, Anmerkung zu BFH v 12.12.1992, BStBl II 1993, 430, StEL 1993, 90; Kanzler, Neuere Rspr zur Einkommensbesteuerung der LuF, FR 1992, 761; Kanzler, Die Besteuerung von Ehe u Familie, in Besteuerung von Einkommen, DStJG 24 (2001), 417.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Krisenunternehmen/Sanierungen

Schrifttum: Eickhorst, Auswirkungen der Unternehmensteuerreform 2008 auf Krisenunternehmen u ihre Sanierung, BB 2007, 1707. Rn. 320 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sanierungsbedürftige Unternehmen sind ua durch folgende Strukturmerkmale gekennzeichnet: hoher Zinsaufwand bei laufenden Verlusten hohe FK-Finanzierung mit entsprechendem Zinsaufwand niedrige EK-Quote Fremdfinanzierung der K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Akquisitionsstrukturen

Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Reiche/Kroschewski, Akquisitionsfinanzierung nach Einführung der Zinsschranke, DStR 2007, 1330; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Eggert, Finanzierungsstrukturen im Lichte der Zinsschranke – Problemfelder u Lösungsansätze im Überblick, M&A Review 4/2019, 120...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Hoffmann, Die Zinsschranke bei mitunternehmerischen PersGes, GmbHR 2008, 113.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fortgesetzte Gütergemeinschaft

1. Gütergemeinschaft Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten, der durch notariellen Ehevertrag vereinbart wird, § 1415 BGB, u führt zur Bildung eines gesamthandlich gebundenen gemeinsamen Vermögens. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Schrifttum: Heuermann/Führich, Ist die geplante Zinsschranke europarechtskonform?, IStR 2007, 341; Musil/Volmering, Systematische verfassungsrechtliche u europarechtliche Probleme der Zinsschranke, DB 2008, 12; Steuerinnovation im Wandel: Einige Thesen zur Zinsschranke u ihrer Verfassungsmäßigkeit, DStR 2013, 1; Hick, Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke in einem "Zinsschranke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Gestaltungsansätze im Überblick

Schrifttum: Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Middendorf/Stegemann, Die Zinsschranke nach der geplanten Unternehmensteuerreform 2008, INF 2007, 305; Köster, Zinsschranke: Eigenkapitaltest u Bilanzpolitik, BB 2007, 2278. Rn. 330 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Insgesamt sind st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gesetzliche Zielsetzung u rechtspolitischer Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 IRd Unternehmensteuerreform 2008 (UntStRefG 2008 v 14.08.2007, BStBl I 2007, 630) wurde neben der Absenkung der GewSt-Messzahl u der Einführung der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmer ua auch der KSt-Tarif herabgesetzt. Um den damit einhergehenden Steuerausfällen entgegenzuwirken, wurde in diesem Zuge ua das Instrument der Zins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Politische Parteien

Rn. 12 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Politische Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insb nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verfassungsrecht

Rn. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Seit der Einführung des § 4h EStG sieht sich die Zinsschranke einer starken verfassungsrechtlichen Kritik ausgesetzt. Die Frage nach ihrer Verfassungsmäßigkeit ist derzeit allerdings als ungeklärt zu beurteilen. Der I. Senat des BFH hat mit Beschluss v 14.10.2015, I R 20/15, BStBl II 2017, 1240 (Az BVerfG 2 BvL 1/16) dem BVerfG die Frage vor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die verfassungsrechtliche Würdigung des Ehegattensplittings ist von dem Grundgedanken geprägt, dass die Ehe eine Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft darstellt, in der ein Ehegatte an den Einkünften (und Lasten) des anderen jeweils zur Hälfte teil hat, vgl BVerfG v 03.11.1982, BStBl II 1982, 707: Es entspricht somit dem aus Art 3 GG abgeleite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gemeinschaftsunternehmen u assoziierte Unternehmen, Zweckgesellschaften

Rn. 183 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Zweckgesellschaften (Special Purpose Entities, "SPE") können bei Vorliegen eines Control-Verhältnisses in den Anwendungsbereich der Zinsschranke fallen. Die FinVerw vertritt die Auffassung, dass Verbriefungszweckgesellschaften iRv Asset-Backed-Securities-Gestaltungen, deren Unternehmensgegenstand der rechtliche Erwerb von Forderungen aller ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 In verfahrensrechtlicher Hinsicht bleiben die Ehegatten ungeachtet der Zusammenveranlagung getrennte Steuersubjekte, BFH BStBl II 1983, 162; 1995, 119. Es muss daher nicht notwendig bei beiden Ehegatten derselbe verfahrensrechtliche Zustand eingetreten sein, vielmehr ist es zB denkbar, dass der ESt-Bescheid nur einem Ehegatten gegenüber wirks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsbehelfsverfahren

Rn. 68 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch den Zusammenveranlagungsbescheid ist nur der Ehegatte beschwert, dem gegenüber er wirksam bekannt gegeben worden ist. Der andere Ehegatte ist bei unwirksamer Bekanntgabe nicht rechtsbehelfsbefugt, BFH BStBl II 1972, 287; 1984, 285. Im Falle der wirksamen Bekanntgabe gegen beide Ehegatten kann sich jeder Ehegatte unabhängig vom anderen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kessler/Köhler/Knörzer, Die Zinsschranke im Rechtsvergleich, IStR 2007, 419. Rn. 313 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Vor dem Hintergrund der Berechnungsparameter für die Zinsabzugsbeschränkung sind im Bereich von Holdinggesellschaften regelmäßig folgende Aspekte relevant: hoher FK-Anteil. kein Anfall von AfA-Aufwand. Für den Ausnahmetatbestand des EK-Vergleichs (s Rn 108ff) sind die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dörr/Geibel/Fehling, Die neue Zinsschranke, NWB F 4, 5199 v 06.08.2007; Reiche/Kroschewski, Akquisitionsfinanzierung nach Einführung der Zinsschranke, DStR 2007, 1330; Scheunemann/Socher, Zinsschranke beim Leveraged Buy-out, BB 2007, 1144; Eggert, Finanzierungsstrukturen im Lichte der Zinsschranke – Problemfelder u Lösungsansätze im Überblick, M&A Review 4/2019, 120. Rn. 323 St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bekanntgabeerleichterungen nach § 122 Abs 6 u 7 AO

Rn. 61 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Durch das StBereinG 1999, BGBl I 1999, 2601, mit dem Abs 6 u 7 an § 122 AO angefügt wurden, ist die Bekanntgabe zusammengefasster Steuerbescheide gegenüber Ehegatten (auch Lebenspartner gemäß § 2 Abs 8 EStG) entscheidend vereinfacht worden. Nach § 122 Abs 6 AO ist die Bekanntgabe an einen der Ehegatten mit Wirkung für und gegen den anderen E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Haftung als Gesamtschuldner

Rn. 74 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Nach § 44 Abs 1 AO sind die zusammen zur ESt veranlagten Ehegatten Gesamtschuldner. Daher schuldet, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeder von ihnen die gesamte Leistung, gleichgültig, ob ein Ehegatte niedrigere Einkünfte als der andere oder gar keine hatte, § 44 Abs 1 S 2 AO. Eine Einschränkung dahingehend, dass das FA diesen Ehegatten nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Primäres Unionsrecht

Rn. 54 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Auch im Europarecht findet sich möglicherweise ein Ansatzpunkt für einen Verstoß der Zinsschranke gegen höherrangiges Recht, da ein Verstoß der Zinsschranke gegen die Niederlassungsfreiheit (Art 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie gegen die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ehegatten als ein StPfl

Rn. 30 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Sodann – nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte – werden die Ehegatten, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gemeinsam als (ein) StPfl behandelt. Das bedeutet, dass nur ein Gesamtbetrag der Einkünfte (s Rn 31–33), ein Einkommen (s Rn 34–39), ein zvE (s Rn 40–44) und eine ESt (s Rn 45–50) ermittelt werden, vgl BT-Drucks 7/1470 5299 u ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gütergemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten, der durch notariellen Ehevertrag vereinbart wird, § 1415 BGB, u führt zur Bildung eines gesamthandlich gebundenen gemeinsamen Vermögens. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Ehep...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Bezeichnung des Adressaten

Rn. 60 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ein Steuerbescheid muss die Person bezeichnen, der er bekannt zu geben ist, um wirksam zu werden, §§ 122 Abs 1, 124 Abs 1, 155 Abs 1 AO. Das sind bei Zusammenveranlagung zur ESt beide Ehegatten. Der zusammengefasste Bescheid ist auch dann hinreichend bestimmt, wenn er an "Herrn und Frau" iVm dem Vor- und Zunamen des Ehemannes gerichtet ist, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Wesen des Zusammenveranlagungsbescheids

Rn. 59 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Dem FA steht es frei, gegen jeden Ehegatten gesondert einen (inhaltsgleichen) Bescheid zu erlassen (§ 155 Abs 1 AO) oder stattdessen die Ehegatten als Gesamtschuldner durch einen nach § 155 Abs 3 AO zusammengefassten Bescheid in Anspruch zu nehmen, BFH BStBl II 1995, 484; 1985, 583; aA Flies, DStR 1998, 1077. Der zusammengefasste Steuerbesch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Förmliche Zustellung

Rn. 64 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Wählt das FA ausnahmsweise die förmliche Zustellung nach dem VwZG, zB mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG), so muss jedem Ehegatten eine an ihn adressierte Ausfertigung des Steuerbescheids übermittelt werden, BFH BStBl II 1995, 681; AEAO zu § 122 AO Tz 3.4. Die Übermittlung einer oder zweier Bescheidausfertigungen an die Eheleute als Zustell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang, Steuermindernde Parteienfinanzierung, StuW 1984, 15; Schleder, Steuerabzug für Beiträge u Spenden an unabhängige Wählervereinigungen, DB 1988, 2019; Korn, KÖSDI 1989, 7824; Schleder, Fünftes Gesetz zur Änderung des ParteienG und anderer Gesetze – Steuerliche Regelungen, DB 1989, 293; Thiel/Eversberg, Das VereinsförderungsG u seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkeits- un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Prüfschemata

Rn. 19 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Wirkungsweise der Zinsschranke lässt sich wie folgt grafisch darstellen: Rn. 20 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Ergänzende grafische Darstellung zur Wirkungsweise der Rückausnahmen für schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung gem § 8a Abs 2 u 3 KStG: Rn. 21–22 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 vorläufig freimehr