Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.12 Verbindlichkeiten

Rz. 235 Verbindlichkeiten sind Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Die Veranlassung richtet sich danach, wozu die aufgenommenen Geldmittel tatsächlich verwendet werden (Finanzierungszusammenhang). Nicht maßgebend ist die Vereinbarung eines Darlehenszwecks mit dem Kreditgeber.[1] Danach gehört die Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen, die Zinsen sind...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.2 Einlagefähigkeit

Rz. 412 Einlagefähig sind alle materiellen Wirtschaftsgüter. Einlagefähig sind auch die immateriellen Wirtschaftsgüter, und zwar unabhängig davon, ob sie vom Stpfl. selbst geschaffen (Erfindung im privaten Bereich) oder entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden. Die Regelung über die Einlage enthält insoweit eine Abweichung von § 5 Abs. 2 EStG, wonach nur entgeltlich erw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.2 Zurechnung der Leasinggegenstände

Rz. 261 Die wesentliche steuerliche Frage beim Leasing liegt darin, ob der Leasinggegenstand steuerlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Grundsätzlich sind Gegenstände dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen, beim Leasing also dem Leasinggeber. Eine steuerliche Zurechnung beim Leasingnehmer kann sich nur ergeben, wenn dieser nach den Umständen des Leasi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.3 Sonstige Fälle des Verlustes oder der Einschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 383 Wenn auch die Fälle der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine andere Betriebsstätte die häufigsten Fälle der Entstrickung sein werden, kann eine Entstrickung doch auch auf andere Weise erfolgen. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG knüpft nur an die Tatsache der Entstrickung an und macht die Regelung nicht davon abhängig, auf welche Weise diese Entstrickung erfolgt. Rz. 383a So w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.1 Steuerrechtliche Wirkungen des Bilanzzusammenhangs

Rz. 279 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt, dass zum Zweck der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahrs, für das der Gewinn ermittelt worden ist, mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs zu vergleichen ist. Das Anfangsvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahrs, dessen Gewinn ermittelt werden soll...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.2 Bilanzierung von Bodenschätzen

Rz. 101 Befindet sich in dem dem Stpfl. gehörenden Grundstück ein abbaubarer Bodenschatz (Mineralien, wie Kies, Torf, Sand, Steine, Salz usw.), ist zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen zu unterscheiden. Bergfreie Bodenschätze sind vor allem Metalle, Schwefel, Kohle, Kohlenwasserstoffe und Salz.[1] Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grunds...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.1 Allgemeines

Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt, und zwar rückwirkend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.3 Notwendiges Betriebsvermögen bei Freiberuflern

Rz. 55 Auch ein Freiberufler kann notwendiges Betriebsvermögen haben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass der Umfang des Betriebsvermögens durch das Berufsbild des Freiberuflers begrenzt wird. Im Vordergrund steht der Einsatz der eigenen Arbeitskraft des Freiberuflers, seiner geistigen Fähigkeiten und seiner durch eine qualifizierte Ausbildung erworbenen Kenntnisse.[1] W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.1 Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 249 Der Stpfl. hat diejenigen Wirtschaftsgüter in den Vermögensvergleich aufzunehmen, die dem Betrieb dienen und die ihm steuerlich als Eigentum zuzurechnen sind. Die steuerliche Zurechnung zum Vermögen des Stpfl. ist in § 39 AO geregelt. Wirtschaftsgüter sind danach steuerlich dem Eigentümer zuzurechnen. Das Steuerrecht folgt damit im Grundsatz der dinglichen Güterzuordn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.4 Notwendiges Betriebsvermögen bei Land- und Forstwirtschaft

Rz. 57 Bei Land- und Forstwirtschaft gehört zu dem notwendigen Betriebsvermögen in erster Linie der land- und forstwirtschaftlich genutzte Grund und Boden[1], die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude, land- und forstwirtschaftliches Inventar, Viehbestände sowie Vorräte (z. B. Saatgut, Dünger). Zu den forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören auch solche Waldflächen, deren An...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.2 Surrogate von notwendigem Betriebsvermögen

Rz. 51 Ein Wirtschaftsgut wird Betriebsvermögen, wenn es als Entgelt für die Veräußerung oder dingliche Belastung eines betrieblichen Wirtschaftsguts erworben wird.[1] Eine Gegenleistung, die unter Einsatz von Betriebsvermögen erzielt wird, ist daher ebenfalls Betriebsvermögen. Rz. 51a Scheidet ein Wirtschaftsgut, das Betriebsvermögen ist, gegen ein Ersatzwirtschaftsgut aus d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.7 Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen

Rz. 65a Die Eigenschaft als notwendiges Betriebsvermögen wird nicht dadurch berührt, dass es nicht in der Bilanz enthalten war oder dass es mit oder ohne Zustimmung des FA ausgebucht worden war. Ist das Wirtschaftsgut nicht in der Bilanz enthalten (entweder von Anfang an nicht, oder weil es fälschlich ausgebucht worden ist), ist es in der ersten "offenen" Bilanz erfolgsneutr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.4 Mit dem Grundstück verbundene sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 141 Im Zusammenhang mit dem Grundstück vorgenommene Aufwendungen können zu selbstständig bewertbaren Einheiten führen, denen daher der Charakter von Wirtschaftsgütern beizulegen ist. Das ist auch dann der Fall, wenn diese Aufwendungen dazu dienen, das Grundstück benutzbar zu machen. Sie stehen nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.3 Einlagehandlung

Rz. 422 Ebenso wie die Entnahme muss die Einlage durch eine vom Willen des Stpfl. getragene Einlagehandlung erfolgen (vgl. BFH v. 27.3.1968, I 154/65, BStBl II 1968, 522; vgl. zur Entnahmehandlung Rz. 317ff. entsprechend, insbesondere zur Nutzungsänderung Rz. 321). Eine Einlagehandlung liegt auch in der Aufrechnungserklärung, durch die der Stpfl. eine betriebliche Verbindlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.3 Bilanzierung der Leasinggegenstände

Rz. 274 Ist nach den oben stehenden Grundsätzen das Leasinggut dem Leasinggeber zuzurechnen, hat er es mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. AfA ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasingraten sind bei dem Leasinggeber Betriebseinnahmen, beim Leasingnehmer Betriebsausgaben. Rz. 275 Ist das Leasinggut dem Leasingnehmer zuzur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.2 Grundstücksgleiche Rechte

Rz. 113 Grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht) sind materielle Wirtschaftsgüter und werden wie Grundstücke bzw. Grundstücke und Gebäude behandelt. Besonderheiten bestehen bei dem Erbbaurecht. Es wird als Nutzungsrecht, und damit wie ein Miet- und Pachtverhältnis, behandelt.[1] Wird es gegen laufenden Erbbauzins bestellt, werden diese nicht k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.4 Zurechnung bei Mietkauf

Rz. 276 Mietkauf ist eine Vereinbarung, bei der ein Mietverhältnis mit einem Kaufvertrag verbunden ist, z. B. in der Form, dass der Mieter nach dem Ablauf der Mietvertragszeit eine Option auf Kauf der Mietsache hat. Mietkaufverträge ähneln Leasingverträgen (vgl. Rz. 261ff.). Ein Mietkaufvertrag kann so ausgestaltet sein, dass der Mieter von Anfang an wirtschaftliches Eigentum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.3 Laden- und Schaufenstereinbauten sowie ähnliche Einbauten

Rz. 125 Ladeneinbauten, Schaufenstereinbauten, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten und ähnliche Anlagen (z. B. Beleuchtungsanlagen) können selbstständige Gebäudeteile sein, wenn sie einen eigenen Nutzwert haben, gegenüber dem Gebäude klar abgrenzbar sind und diesem gegenüber eine wesentlich geringere wirtschaftliche Nutzungsdauer haben.[1] Eine geringer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.1 Begriff der Entnahme

Rz. 307 Entnahmen sind alle Wertabgaben des Betriebs für betriebsfremde Zwecke.[1] Diese Wertabgaben vermindern das Endvermögen des Wirtschaftsjahrs, in dem sie vorgenommen worden sind. Soweit der Gewinn als Differenz des Endvermögens des laufenden Wirtschaftsjahrs zum Endvermögen des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs durch diese Wertabgaben aus betriebsfremdem Anlass geminde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.6 Geschlossene Anlagen

Rz. 165 Unter einer geschlossenen Anlage ist eine Zusammenfassung von Maschinen und anderen Vorrichtungen zu verstehen, die durch ineinander greifende Arbeitsabläufe einen kontinuierlichen Be- und Verarbeitungsprozess und/oder Transport und Lagerung ermöglichen. Eine geschlossene Anlage ist kein einheitliches Wirtschaftsgut, wenn sie nicht in einem Zug installiert wird, die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.2 Einbauten für vorübergehende Zwecke

Rz. 124 Baut der Stpfl. Anlagen in das Gebäude ein, die nur vorübergehenden Zwecken dienen sollen, so liegen insoweit selbstständige Wirtschaftsgüter vor.[1] Für die Frage, ob ein Einbau zu vorübergehendem Zweck vorliegt, sind die Grundsätze des bürgerlichen Rechts maßgebend.[2] Ein vorübergehender Zweck liegt danach vor, wenn eine spätere Trennung der Anlage vom Gebäude von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.6 Wohnung

Rz. 139 Wirtschaftsgüter, die auf Dauer dem privaten Wohnen dienen, sind grundsätzlich notwendiges Privatvermögen (z. B. Einfamilienhaus). Das gilt selbst dann, wenn die Art der Wohnung entscheidend durch die betriebliche Tätigkeit geprägt ist.[1] Dies gilt auch für Grundstücke, die Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft sind, aber privaten Wohnzwecken eines Gesellsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.6 Notwendiges Betriebsvermögen bei Miteigentum

Rz. 65 Ein Wirtschaftsgut kann nur dann notwendiges Betriebsvermögen sein, wenn es dem Steuerpflichtigen gehört. Miteigentum des Stpfl. genügt nicht, um das ganze Wirtschaftsgut zum notwendigen Betriebsvermögen zu machen, auch dann nicht, wenn der andere Miteigentümer der Ehegatte oder ein anderer Familienangehöriger ist und das ganze Wirtschaftsgut für den Betrieb genutzt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.2 Fehlen eines anderen Arbeitsplatzes

Rz. 792 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind abzugsfähig, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Es ist ausdrücklich auf das Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes abzustellen und nicht auf die Möglichkeit, einen solchen einzurichten.[1] Der andere Arbeitsplatz muss alle arbeitsrechtlichen Vorgaben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.8.2 Nutzungsrechte an im Eigentum oder Miteigentum anderer Personen (insbesondere naher Angehöriger) stehenden Wirtschaftsgütern

Rz. 191 Über die Figur der Nutzungsrechte löst die Rspr. auch das Problem der Nutzung eines Wirtschaftsguts, das im Eigentum oder Miteigentum einer anderen Person als dem Stpfl. steht, aber von diesem für betriebliche oder berufliche Zwecke des Stpfl. genutzt wird. Es handelt sich regelmäßig um Fallgestaltungen zwischen nahen Angehörigen (insbesondere Ehegatten). Ebenfalls a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.10 Versicherungen

Rz. 222 Versicherungen gehören zum Betriebsvermögen, wenn sie betrieblich veranlasst sind, also ein betriebliches Risiko abdecken; sie gehören zum Privatvermögen, wenn sie Vorsorge für ein privates Risiko treffen. Nicht entscheidend ist, welche Aufwendungen oder Schäden bei Eintritt des Versicherungsfalls vom Versicherer zu ersetzen sind. Stammt das versicherte Risiko aus de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.1 Allgemeines

Rz. 66 Das gewillkürte Betriebsvermögen umfasst solche Wirtschaftsgüter, die von ihrer Art und ihrer Funktion her nicht zwingend dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen angehören. Es umfasst ferner gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, deren betriebliche Nutzung zwar nicht überwiegt (nicht mehr als 50 % beträgt), die aber auch nicht von untergeordneter Bedeutung sind.[1] I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.2 Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs

Rz. 289 Eine Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz anders angesetzt werden als in der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs. Die damit verbundene Vermögensmehrung oder -minderung fällt in den fiktiven Zeitraum (logische Sekunde) zwischen Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs und Beginn des laufenden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.3 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 317 Die Entnahme ist ein tatsächlicher Vorgang, durch den ein Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet oder durch den Nutzungen und Leistungen für betriebsfremde Zwecke in Anspruch genommen werden. Sie setzt eine vom Willen des Stpfl. getragene Entnahmehandlung des Stpfl. voraus. Daher müssen Entnahmehandlung und Entnahmewille des Stpfl. gemeinsam vorliegen. Lediglich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.5 Sonstige selbstständige Gebäudeteile

Rz. 131 Stehen verschiedene Teile eines Gebäudes in jeweils unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang, so sind steuerlich so viele selbstständige Wirtschaftsgüter anzunehmen, als Gebäudeteile in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang genutzt werden. Jeweils selbstständiger Nutzungs- und Funktionszusammenhang liegt vor bei eigenbetrieblicher Nutzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.2.1 Allgemeines

Rz. 42 Notwendiges Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend (mehr als 50 %, vgl. Rz. 38) und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden oder die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind.[1] Das Wirtschaftsgut braucht für die betrieblichen Zwecke nicht im strengen Sinn "notwendig" zu sein[2], es muss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

Rz. 80 Gewillkürtes Betriebsvermögen kann auch bei freien Berufen gebildet werden[1], und zwar unabhängig davon, ob der Stpfl. seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt oder durch Einnahme-Überschussrechnung.[2] Allerdings können nur solche Wirtschaftsgüter gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, die der berufstypischen Tätigkeit dienen; der Umfang des Betriebsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.1.3 Wald und Bodenkulturen

Rz. 112a Bodenkulturen sind grundsätzlich selbstständige Wirtschaftsgüter, die je nachdem, ob sie auf Dauer dem Betrieb zu dienen oder zum Verkauf bestimmt sind, Anlage- oder Umlaufvermögen sein können. Dies betrifft stehende Ernte, Pflanzen einer Baumschule oder zum Verkauf bestimmte Pflanzen einer Gärtnerei[1], Dauerkulturen[2] und Waldbestände.[3] Vgl. im Einzelnen § 13 R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.2 Miteigentum und Gesamthandseigentum

Rz. 251 Miteigentum nach Bruchteilen besteht, wenn mehrere prozentual (ideell) an einem Wirtschaftsgut beteiligt sind (im Gegensatz zum Teileigentum, wo jeder an einem physisch trennbaren Teil des Gegenstands berechtigt ist). Miteigentum wird, bezogen auf den Anteil des Einzelnen, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich als Eigentum behandelt. Der jeweilige Stpfl. hat seine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.1 Begriff des Leasing

Rz. 255 Leasing ist ein Vertrag über eine bewegliche oder unbewegliche Sache, bei der das rechtliche Eigentum bei dem Leasinggeber liegt, der Leasingnehmer aber regelmäßig über einen langen Zeitraum das Recht zur Nutzung der Sache hat. Zivilrechtlich ist der Leasingvertrag eine Unterart des Mietvertrags. Man unterscheidet als Leasingarten Operate-Leasing, Finanzierungsleasing ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.4 Dokumentationserfordernisse

Rz. 86 Handelt es sich um ein neutrales Wirtschaftsgut, das den Betrieb zu fördern geeignet ist, liegt es in der Entscheidung des Stpfl., ob es als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden soll. Der diesbezügliche Wille des Stpfl. muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten und über jeden Zweifel erhaben sein[1]; die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss unm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.4 Notwendiges Privatvermögen

Rz. 90 Zum notwendigen Privatvermögen gehören alle Güter, die der privaten Lebenssphäre des Stpfl. zu dienen bestimmt sind. Hierunter fallen insbesondere Wohnung, Möbel, Hausrat, Kleidung und Schmuck. Schmuck wird auch nicht dadurch zum Betriebsvermögen, dass er auf eine Geschäftsreise mitgenommen wird.[1] Ein Grundstück oder ein selbstständiger Grundstücksteil (vgl. Rz. 94) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.4 Mietereinbauten

Rz. 127 Aufwendungen eines Mieters oder Pächters eines Gebäudes bzw. Gebäudeteils oder Grundstücks/Grundstücksteils führen zu einem selbstständigen, vom Mieter/Pächter zu aktivierenden Wirtschaftsgut, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, zu Betriebsvorrichtungen oder zu einem Gebäudeteil führt, der im wirt...mehr

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Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

Leitsatz 1. Ein durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasster, unbedingter Verzicht eines Gesellschafters auf einen Teil der ihm gegen die Kapitalgesellschaft zustehenden Darlehensforderung führt zu einer Einlage i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG, soweit der Gesellschafter auf den werthaltigen Teil der Forderung verzichtet (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.3.1 Gebäude als einheitliches Wirtschaftsgut

Rz. 114 Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden und damit "ortsfest" ist sowie von einiger Beständigkeit und Standfestigkeit ist.[1] Rz. 115 Die räumliche Umschließung setzt nicht voraus, dass das Bauwerk nach all...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.5 Betriebsvorrichtungen

Rz. 142 Der Begriff der Betriebsvorrichtung ist aus § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BewG entnommen. Danach sind Betriebsvorrichtungen Maschinen und sonstige Vorrichtungen, die zu einer Betriebsanlage gehören. Betriebsvorrichtungen dienen in erster Linie und unmittelbar dem in einem Gebäude befindlichen Betrieb, nicht dagegen dem Gebäude als solchem. Die Erwähnung der Maschinen in § 68...mehr

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Zinsen aus der Stundung eines Pflichtteilsverzichtsanspruchs

Leitsatz Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Normenkette § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG Sachverhalt Die Klägerin schloss mit ihren Eltern, die sich gegenseitig als Alleiner...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 6 Kooperationen: Gewerbesteuerfalle für Freiberufler

Freiberufler haben nach wie vor das Privileg, keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Allerdings versucht die Finanzverwaltung immer wieder, freiberufliche Einkünfte in gewerbliche Einkünfte umzuqualifizieren. Der Begriff Abfärbetheorie oder auch Infektions- bzw. Durchsäuerungstheorie bezeichnet im deutschen Einkommensteuerrecht die Umqualifizierung nicht gewerblicher Einkünft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Durchschnittsbewertung der Anschaffungskosten bei einem sukzessiv erworbenen Mitunternehmeranteil

Leitsatz 1. Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereits im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Steuerermäßigung nach § 35a EStG – haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2 S. 1 )

Rz. 41 Ab Vz 2013 wird die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nach § 26a Abs. 2 S. 1 EStG demjenigen Ehegatten zugerechnet, der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat (Rz. 35). Auf (übereinstimmenden) Antrag der Ehegatten werden sie jeweils zur Hälfte abgezogen. Ehegatten können die Höchstbeträge nach § 35a Abs. 1 und 3 EStG nur einmal ausschöpfen.mehr