Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nationale Verpflichtung des Arbeitgebers zum Steuerabzug

Rz. 10 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zum LSt-Abzug verpflichtet ist ein > Inländischer Arbeitgeber (> Betriebsstätte Rz 7 ff) oder – bei > Arbeitnehmerüberlassung – auch ein ausländischer Verleiher (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG); ArbG-Pflichten bestehen im > Inland außerdem im Fall der > Entsendung von Arbeitnehmern iSv § 38 Abs 1 Satz 2 EStG; vgl hierzu die Darstellung aus Sicht des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Einseitig nationaler Steuerverzicht

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Besteht kein DBA (> Rz 8), ermächtigt § 34c Abs 5 EStG die FinVerw zum Erlass der auf ausländische Einkünfte entfallenden ESt, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist oder die Ermittlung der ausländischen Einkünfte besonders schwierig ist. Zum Inhalt des Begriffs "volkswirtschaftliche Gründe" vgl BVerfG 48, 210 = BStBl 1978 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Arbeitgeber ohne Betriebsstätte im Inland

Rz. 35 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 ArbG, die im Inland keinen > Wohnsitz, gewöhnlichen > Aufenthalt, Geschäftsleitung, Sitz, > Betriebsstätte oder ständigen Vertreter iSd §§ 8bis 13 AO haben (ausländischer Arbeitgeber), unterliegen grundsätzlich nicht der deutschen Steuerhoheit und müssen keine LSt einbehalten, wenn ihre ArbN im Inland beschäftigt sind (§ 38 Abs 1 Satz 1 EStG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Aufwendungen für die Lebensführung

Rz. 97 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei den einzelnen Einkunftsarten, zB bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, dürfen die für den Haushalt des Stpfl und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 12 Nr 1 Satz 1 EStG). Dazu gehören auch die Aufwendungen für die > Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / hh) Bestechungsgelder

Rz. 94 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bestechungsgelder sind nicht als WK abziehbar (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 10 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG). Wegen der problematischen Abgrenzung zu > Provisionen (> Schmiergelder Rz 1) wird der Abzug allerdings nur dann versagt, wenn mit der Zuwendung des Vorteils rechtswidrig gegen den Tatbestand eines Straf- oder Bußgeldgesetzes verstoßen wird. Die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländischer Arbeitgeber

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das ist ein ArbG, der weder > Inländischer Arbeitgeber noch > Ausländischer Verleiher ist und deshalb im > Inland nicht zum LSt-Abzug verpflichtet ist (§ 38 Abs 1 EStG; > Ausland Rz 35). Entsendet er ArbN ins Inland, kann das in Deutschland ansässige aufnehmende Unternehmen wie ein inländischer ArbG zum LSt-Abzug verpflichtet sein (§ 38 Abs 1 Satz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Studenten

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Erhalten im > Inland Studierende, die aus dem DBA-Ausland (> Doppelbesteuerung Rz 51) kommen, Geld zur Deckung der Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium aus dem > Ausland, bleiben sie damit in Deutschland idR unbesteuert (vgl dazu die Stichworte zu den einzelnen DBA-Vertragsstaaten). Studienzuschüsse, die für einige Jahre gewährt wer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Subjektiv: Aufwendungen zur Förderung des Berufs

Rz. 28 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Da es für die Anerkennung von WK nach hM darauf ankommt, dass sie durch den Beruf veranlasst sind (> Rz 15, 33), ist die Absicht, mit der Ausgabe den Beruf zu fördern, kein notwendiges Kriterium mehr (BFH 132, 431 = BStBl 1981 II, 368); das war anders bei der früher geltenden finalen Betrachtung (> Rz 9). Die subjektive Absicht, mit der Ausg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Überblick

Rz. 17 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Wer im > Inland lebt, hier seinen gewöhnlichen > Aufenthalt oder einen Wohnsitz hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Beispiel: Der ArbN A wohnt in Bielefeld. Weil A seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist er hier unbeschränkt steuerpflichtig iSv § 1 Abs 1 Satz 1 EStG. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des A, der Ansässigkeit s...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten bei einzelnen Berufsgruppen

Rz. 13 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausländische Artisten: Bei beschränkt steuerpflichtigen Artisten kann die Steuer im Wege des Steuerabzugs nach § 50a EStG erhoben werden (> R 39.4 Abs 4 LStR; > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff). Ausländische Diplomaten: > Diplomatischer und konsularischer Dienst Rz 10 ff. Ausländische Autoren: > Beschränkte Steuerpflicht Rz 75 ff. Ausländisc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung zur Einkommensteuer

Rz. 44 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ist der im Ausland ansässige ArbN vom FA zur ESt zu veranlagen, weil er unbeschränkt steuerpflichtig ist oder so behandelt wird (vgl § 1 Abs 2 und 3 EStG), ist die > Steuererklärung beim Betriebsstätten-FA des ArbG einzureichen, wenn der ArbN im Inland keinen > Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen > Aufenthalt hat (> Zuständigkeit Rz 3). Zu wei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / gg) Kosten der Unterkunft bei Auswärtstätigkeit

Rz. 81/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Seit 2014 begrenzt § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG den Abzug von Aufwendungen anlässlich von mehrtägigen Dienstreisen und anderen Formen der Auswärtstätigkeit – ohne die Fälle der doppelten Haushaltsführung (> Rz 81) – auf den notwendigen Aufwand. Nach Ablauf von 48 Monaten gilt für die persönliche Inanspruchnahme einer Unterkunft am auswärtig...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Beiträge zu Berufsständen und Berufsverbänden

Rz. 78 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Unbeschränkt sind auch Aufnahmegelder, Beiträge und Umlagen als WK abziehbar, die der Stpfl für seine Zugehörigkeit zu > Berufsstände und Berufsverbände aufwendet, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 3 EStG). Zu diesen Organisationen gehören zB > Berufskammern und die > Gewerkschaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ee) Amtliche Kilometersätze für die Nutzung des eigenen Kfz bei Auswärtstätigkeit

Rz. 80 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG enthält seit 2014 die Rechtsgrundlage für amtliche Km-Sätze bei Benutzung des eigenen Kfz für solche beruflichen Fahrten, für die die > Entfernungspauschale nicht gilt. Zu den Sätzen > Kilometer-Pauschalen Rz 5 ff. Zu Einzelheiten > Reisekosten Rz 63 ff. Höhere Aufwendungen werden nur bei entsprechendem Einzelnach...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / hh) Verpflegung bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung

Rz. 81/2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die eigene Ernährung gehört grundsätzlich zur privaten Sphäre des Stpfl; der normale Bedarf wird mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Existenzminimum). Deshalb gilt eine gesetzliche Beschränkung für den WK-Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung für eine Auswärtstätigkeit und während einer doppelten Haushaltsführung. Abziehbar sind n...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungsförderungsgesetz

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt Schülern von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Oberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen sowie Studierenden an Fachschulen, Akademien und Hochschulen in bestimmten Fällen einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Die Voraussetzungen im Überblick

Rz. 5 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Der Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) setzt Folgendes voraus:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Einseitig nationaler Steuerverzicht

Rz. 9 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 § 50 Abs 4 EStG ermächtigt die FinVerw, bei beschränkt Stpfl die deutsche ESt/LSt ganz oder zum Teil zu erlassen oder zu pauschalieren, wenn ein im Gesetz konkret definiertes besonderes öffentliches Interesse daran besteht (Einzelheiten > Beschränkte Steuerpflicht Rz 116 f). Das betrifft im Bereich der ArbN im Ausland Ansässige, die im > Inla...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Bestimmte Steuern und Abgaben

Rz. 77 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Als WK unbeschränkt abziehbar sind Steuern vom Grundbesitz, sonstige öffentliche Abgaben zB für Be- und Entwässerung, Straßenreinigung (aber keine Anliegerbeiträge zB für Kanalbau) und Beiträge besonders zur Feuer-, Wasser-, Sturm- und Haftpflichtversicherung, soweit solche Ausgaben sich auf Gebäude oder auf Gegenstände beziehen, die dem Stp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit

Rz. 79 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen für den Weg zur Arbeit gehören zur beruflichen Sphäre (> Entfernungspauschale Rz 13 ff). Die Aufwendungen werden aber idR nicht in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen abgezogen, sondern mit einer Pauschale von 0,30 EUR je Arbeitstag für jeden vollen Entfernungs-km zwischen Wohnung und der > Erste Tätigkeitsstätte im VZ angesetzt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / ff) Doppelte Haushaltsführung

Rz. 81 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausdrücklich der beruflichen Sphäre zugeordnet werden die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn sie aus beruflichem Anlass begründet oder beibehalten worden ist (> Rz 38/1). Hier geht es neben Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand um die Aufwendungen für die Unterkunft oder Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Wegen der Nähe ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / dd) Häusliches Arbeitszimmer

Rz. 89 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Nicht abziehbar sind grundsätzlich Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einschließlich der Ausstattung. Ausnahme: Der gesamte Aufwand darf dann abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Stpfl bildet. Steht in anderen Fällen dem ArbN kein anderer Arbeitsplatz für seine berufliche...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Schuldzinsen, Renten und dauernde Lasten

Rz. 76 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zu den ohne Beschränkung der Höhe nach abziehbaren WK gehören auch Schuldzinsen, soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen (> Rz 61); zu Einzelheiten > Schuldzinsen. WK sind außerdem auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die mit einer Überschusseinkunftsart in wirtschaftlic...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Bewirtung

Rz. 86 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen des ArbN für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, dh von Geschäftsfreunden seines ArbG, sind nur beschränkt als WK abziehbar. Für die Ermittlung der Einkünfte werden nur 70 % der Aufwendungen (uE einschließlich Umsatzsteuer) berücksichtigt, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsatz

Rz. 40 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ist das die Aufwendungen auslösende Ereignis für den Stpfl unausweichlich, so sind diese selbst idR ebenfalls zwangsläufig, zumindest dem Grunde nach. Aufwendungen (> Rz 16 ff) erwachsen dem Stpfl zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen (> Rz 50 ff) nicht entziehen kann (> Rz 41 ff) und soweit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwendungszuschüsse

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten zur Deckung laufender Ausgaben für eine selbstgenutzte Wohnung sind nach § 3 Nr 58 EStG steuerfrei. Zu Einzelheiten > Dienstwohnung Rz 67ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 20 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische auf d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländerbeiräte

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausländerbeiräte vertreten die Interessen der nichtdeutschen Einwohner einer Gemeinde. Die Wahlen zu den Ausländerbeiräten sind jedoch nicht den Wahlen zu den Kommunalparlamenten gleichzusetzen. Zuwendungen an Wählervereinigungen, die sich an Ausländerbeiratswahlen beteiligen, mindern deshalb nicht die tarifliche ESt nach § 34g EStG (> Wählerverein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Unfreiwillige Aufwendungen, Vermögensschäden

Rz. 41 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen können auch dann WK sein, wenn sie ohne Willen oder Kenntnis des ArbN aus beruflicher Veranlassung sein Vermögen mindern (BFH 156, 95 = BStBl 1989 II, 382; BFH 220, 407 = BStBl 2010 II, 48 mwN). Solche unfreiwilligen Aufwendungen dienen zwar idR nicht der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, wie es § 9 Abs 1 Satz 1 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zwangsläufigkeit dem Grunde nach

a) Das "Nicht-entziehen-können" Rz. 41 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ob sich der Stpfl den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen (EFG 1991, 325; 1995, 529); das gilt auch, wenn der Stpfl oder der von ihm Begünstigte im Ausland lebt (> Rz 33). § 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG, der dies f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Auswärtige Unterbringung

Rz. 15 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das volljährige Kind muss auswärts untergebracht sein. Es muss aber nicht wegen der Ausbildung außerhalb des elterlichen Haushalts wohnen. Es können also auch andere Gründe für den Auszug aus dem Elternhaus ursächlich sein. Erfolgt die auswärtige Unterbringung aber krankheitsbedingt, zB wegen der medizinisch indizierten Behandlung einer > Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zwangsläufigkeit

1. Grundsatz Rz. 40 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ist das die Aufwendungen auslösende Ereignis für den Stpfl unausweichlich, so sind diese selbst idR ebenfalls zwangsläufig, zumindest dem Grunde nach. Aufwendungen (> Rz 16 ff) erwachsen dem Stpfl zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen (> Rz 50 ff) nicht entziehen kann (> Rz 41 ff)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Aufwendungen durch schuldhaftes Handeln

Rz. 48 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Verstößt der ArbN im Rahmen seines beruflichen Handelns gegen Rechtsvorschriften, so steht das dem Abzug der damit verbundenen Aufwendungen im Allgemeinen nicht entgegen. So wird zB die berufliche Veranlassung einer Berufsfahrt mit dem eigenen Kfz nicht dadurch aufgehoben, dass der ArbN infolge eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vers...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erstattung von Werbungskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 109 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Aufwendungen des ArbN, die ihrer Natur nach WK sind, darf der ArbG grundsätzlich nicht steuerfrei erstatten. Erhält der ArbN einen Ausgleich für seine Aufwendungen, so handelt es sich vielmehr um zusätzlichen steuerpflichtigen > Arbeitslohn , der um WK zu mindern ist (vgl zB BFH 198, 545 = BStBl 2002 II, 823). Es könnte sonst, weil alle ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Werbe-Funk und -Fernsehen

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der in freier Mitarbeit tätigen Personen vgl BMF vom 05.10.1990, BStBl 1990 I, 638; > Fernsehen, > Rundfunk. Zur "künstlerischen" Tätigkeit iSv § 18 Abs 1 Nr 1 EStG vgl BFH 121, 410 = BStBl 1977 II, 474 mwN; außerdem > Filmgewerbe, > Künstler.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 15 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die ESt/LSt wird auf Antrag (> Rz 13 ff) ermäßigt, wenn einem Stpfl zwangsläufig größere Aufwendungen (> Rz 16 ff) als der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands erwachsen. Abziehbar ist der Teil der Aufwendungen, der die dem Stpfl zumutbare Belastung (> Rz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Gesetzliche Definition

Rz. 9 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 "Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." Eines der Ziele reicht aus; das "und" ist als "oder" zu lesen (hM). Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 1, 2 EStG). Bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind es die Aufwendungen, die zielgerichte...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandskinder

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein Anspruch auf Kindergeld besteht für im Ausland lebende Kinder regelmäßig nicht (> Kindergeld Rz 20 ff). Ein Kinderfreibetrag wird hingegen auch für Kinder gewährt, die nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, ihren > Wohnsitz also im Ausland haben; zu Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 45 ff. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Kinder, die w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Erfordern die beruflichen Aktivitäten des Stpfl einen längeren Aufenthalt in Deutschland, wird er idR seinen gewöhnlichen > Aufenthalt iSv § 9 AO hier haben und / oder einen Wohnsitz iSv § 8 AO begründen, indem er sich eine für einen mehr als vorübergehenden Aufenthalt geeignete Bleibe sucht (> Wohnsitz Rz 5 ff). Dann wird der Stpfl in Deutsc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungsdarlehen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein zur Finanzierung der Ausbildung gewährtes rückzahlbares Darlehen aus öffentlichen oder privaten Mitteln führt nicht zu besteuerbaren Einnahmen. Das Gleiche gilt für ein Ausbildungsdarlehen, das nur zurückgezahlt werden muss, wenn der Empfänger den vertraglich vereinbarten Dienst nicht aufnimmt oder vor Ablauf der vertraglichen Verpflichtu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Lehrkräfte

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 An deutschen Schulen tätige ausländische Lehrkräfte unterliegen mit den Vergütungen für diese Tätigkeit der ESt (LSt). Dies gilt auch, wenn die Lehrkraft Konsulatsangehöriger ist, zB des British Council. Ist ein Arbeitsverhältnis gegeben, zB wenn sich ein ausländischer > Hochschullehrer zu einer Lehrtätigkeit für mindestens ein Semester verpf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländische Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen wird ausländische ESt unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen(§ 34c EStG); im Einzelnen > Ausland Rz 25 ff. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN werden Einkünfte aus der Verwertung ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausländischer Verleiher

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ein im Ausland ansässiger Verleiher von ArbN, der im Inland keine lohnsteuerliche > Betriebsstätte hat, ist wie ein > Inländischer Arbeitgeber zum LSt-Abzug verpflichtet (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG) und haftet ggf für nicht einbehaltene und abgeführte Steuerabzüge. Zu Einzelheiten > Arbeitnehmerüberlassung. Die 183-Tage-Klauseln der DBA (> Doppelb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lotterie

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 > Betriebsveranstaltungen Rz 46, > Gelegenheitsgeschenke, > Preisgelder Rz 5ff, > Tombola. Ergänzend > Lose. Nimmt ein ArbN an einer von einem Lieferanten seines ArbG (Dritten) veranstalteten Lotterie teil, so wird der ihm von dem Dritten zugewandte Goldgewinn als Sachbezug nach § 19 Abs 1 Nr 1 EStG besteuert (EFG 2005, 687; > Lohnzahlung durch Dri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ausbildungsversicherung

Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Beiträge zu einer Ausbildungsversicherung werden für Neuverträge steuerlich nicht abgezogen. Beiträge für Altverträge sind hingegen weiterhin als SA abziehbar (vgl § 10 Abs 1 Nr 3a EStG). Altverträge sind solche, deren auf mindestens 12 Jahre vereinbarte Laufzeit vor dem 01.01.2005 begonnen hat, wenn bis zum 31.12.2004 ein Versicherungsbeitrag entr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Weißrussland

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Für die Republik Belarus gilt seit dem VZ 2007 das DBA vom 30.09.2006 (BGBl 2006 II, 1043) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 02.12.2006 (BGBl 2006 II, 1042 = BStBl 2008 I, 276). Zum Inkrafttreten nach Art 31 vgl BGBl 2007 II, 287 = BStBl 2007 I, 290, zur möglichen Kündigung Art 32. Rz. 2 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Das DBA gilt sachlich ua...mehr