Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Arbeitskammern gibt es in den Ländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als KöR (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik einschließlich der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Bildungsan...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Gemischte Aufwendungen

Rz. 99 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Nach Aufgabe der früheren "Alles-oder-nichts"-Rechtsprechung durch GrS 1/06, BFH 227, 1 -- aaO gehören gemischt veranlasste Aufwendungen im weiteren Sinn zu den WK, soweit sie anhand objektiver Merkmale leicht und eindeutig – ggf durch Schätzung – voneinander zu trennen und somit aufteilbar sind; ebenso BMF vom 06.07.2010, BStBl 2010 I, 614 ...mehr

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Operationskosten infolge eines Unfalls auf dem Arbeitsweg sind nicht abziehbar

Leitsatz Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Arbeitnehmer selbst getragene Behandlungs- und Operationskosten infolge eines Autounfalls auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen dürfen. Sachverhalt Eine kaufmännische Angestellte erlitt auf dem Rückweg von ihrer Arbeitsstelle (erste Tätigkeitss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

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Umfang der Verpflichtung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht auf Unterlagen begrenzt, die für die Gewinnermittlung und sonstiger steuerlicher Pflichten von Bedeutung sind. Soweit keine Aufzeichnungspflicht besteht, ist auch der Datenzugriff ausgeschlossen. Sachverhalt K ist Maler und ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Übersc...mehr

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Kindergeldanspruch während der Untersuchungshaft eines Kindes

Leitsatz 1. Ein Kindergeldanspruch nach §§ 62 Abs. 1 Satz 1, 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG für die Dauer der Untersuchungshaft setzt u.a. eine nur vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung voraus. 2. Eine solche lediglich vorübergehende Unterbrechung der Berufsausbildung liegt nicht vor, wenn das Kind zwar zu einem Zeitpunkt, in dem e...mehr

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Rückzahlung der Altersvorsorgezulagen nach Übertragen des Kapitals auf den Ehegatten

Leitsatz Wird das Guthaben eines Altersvorsorgevertrags bei Tod des Steuerpflichtigen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen, sind die Zulagen nicht zurück zu fordern, wenn bei den Ehegatten im Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind. Verfügt der überlebende Ehegatte später schädlich über seinen Vertrag, muss er auch die ...mehr

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Keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung bei Weiterbildung zum Steuerfachangestellten

Leitsatz Die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und die aufgrund einer zunächst erforderlichen praktischen Berufsphase später mögliche Weiterbildung zum Steuerfachwirt stellen keine einheitliche erstmalige Berufsausbildung dar. Sachverhalt Im Streitfall hatte der Sohn des Anspruchsberechtigten zunächst eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten erfolgreich absolviert...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Vertretungsmacht und Form der tatsächlichen Verständigung

Rz. 177 Voraussetzung für eine bindende tatsächliche Verständigung ist, dass auf beiden Seiten die entscheidungsberechtigten Personen teilgenommen haben. Aufseiten der Finanzbehörde muss daher ein entscheidungsbefugter Beamter mitwirken.[1] Das ist i. d. R. der für die Veranlagung zuständige Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter oder der Vorsteher. Nur der Vorsteher ist ents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Schätzung bei Nichtzustimmung zum Kontenabruf

Rz. 35 Nach Abs. 2 S. 2 kann eine Schätzung außerdem erfolgen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Angaben des Stpfl. unrichtig sind, und der Stpfl. seine Zustimmung zum Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 AO nicht erteilt.[1] Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 14.8.2007[2] eingefügt worden und zum 1.1.2009 in Kraft getreten.[3] Rz. 36 Nach § 93 Abs. 7 S. 1 Nr. 5...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1 Allgemeines

Rz. 142 Das Ergebnis der Schätzung soll den wirklichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe kommen; es darf nicht auf Ermessenserwägungen beruhen, da kein Ermessensspielraum besteht. Es sind nach Abs. 1 S. 2 alle steuerlich bedeutsamen Umstände, soweit sie bekannt sind oder ermittelt werden können, bei der Schätzung zu berücksichtigen. Damit sind auch Aufwendungen, Verluste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.4 Zuschläge bei Verletzung der Dokumentationspflicht, Abs. 4

Rz. 102 § 162 Abs. 4 AO enthält besondere Sanktionen für die Verletzung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO, die neben die Rechtsfolgen nach Abs. 3 treten.[1] Diese Sanktionen haben z. T. Straf-, z. T. Erzwingungscharakter; zusätzlich soll auch ein Vorteil des Stpfl. abgeschöpft werden. Es handelt sich bei den Zuschlägen nicht um "Strafen" i. S. d. StGB und der StP...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.9 Steuerliche Behandlung der Leistungen und Beiträge

Rz. 35 Sowohl die Leistungen aus der Pflegeversicherung als auch die Beiträge erfahren eine steuerliche Sonderbehandlung: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG) sind steuerfrei. Sonstige Vorsorgeaufwendungen können seit 2010 bis zu 1.900,00 EUR bzw. bis zu 2.800,00 EUR steuerliche ber...mehr

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Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.10 Steuerliche Behandlung des Pflegegeldes

Rz. 37 Nach § 37 können pflegebedürftige Personen anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Gibt der Pflegebedürftige das Pflegegeld für häusliche Pflegeleistungen an Familienangehörige oder an Personen weiter, die ihm gegenüber durch die Pflege eine sittliche Verpflichtung erfüllen, bleiben die Einnahmen in Höhe des Pflegegeldes steuerfrei. Entsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung

Rz. 164 Die tatsächliche Verständigung bezieht sich grundsätzlich auf einen in der Vergangenheit abgeschlossenen und jetzt der steuerlichen Beurteilung unterliegenden Sachverhalt. Im Gegensatz zu der verbindlichen Zusage aufgrund einer Außenprüfung, § 204 AO, ist die tatsächliche Verständigung nicht zukunftsorientiert. Vielmehr erfolgt die Verständigung über die steuerliche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Schätzungsmethoden

Rz. 147 Bei den Methoden der Schätzung unterscheidet man den Betriebsvergleich und die Einzelschätzung. Bei dem Betriebsvergleich wird das Ergebnis des Betriebs für die Periode, deren Ergebnis durch Schätzung ermittelt werden soll, durch Vergleich mit dem Ergebnis des gleichen Betriebs für eine andere Periode (innerer Betriebsvergleich) oder durch Vergleich mit den Ergebniss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 13 Verhält... / 2.8 Nichtanrechnung von Pflegeleistungen auf das Einkommen

Rz. 30 Die Zweckgebundenheit der Pflegeleistungen, insbesondere des Pflegegeldes nach § 37, gebietet es, dass diese Leistungen sich nicht in anderer Weise negativ für den Pflegebedürftigen auswirken. Deshalb schreibt Abs. 5 vor, dass die Leistungen der Pflegeversicherung kein Einkommen des Pflegebedürftigen sind und diese Leistungen bei der Berechnung anderer Sozialleistunge...mehr

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Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

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Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung

Leitsatz Ein im Anschluss an die Ausbildung zum Steuerfachgehilfen zum nächsten Semesterbeginn aufgenommenes Bachelor-Studium im Steuerrecht, das zum von vorne herein angestrebten Berufsziel führt, stellt aufgrund des engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs zur ersten berufsqualifizierenden Maßnahme einen integrativen Bestandteil der erstmaligen Berufsausbildung i. S. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entschädigung und Schadenersatz – Einheitsbetrachtung – indizielle Beurteilung

Leitsatz 1. Verpflichtet sich der Arbeitgeber vertraglich, im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses mehrere Zahlungen an den Arbeitnehmer zu leisten, ist eine einheitliche Entschädigung nur anzunehmen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür festgestellt sind, dass sämtliche Teilzahlungen "als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen" i.S. des § 24 Nr....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 93 Übergang... / 2.1.1 Überzuleitender Anspruch

Rz. 4 Nach § 93 können prinzipiell alle bürgerlich-rechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüche übergeleitet werden, soweit nicht speziellere Regelungen einschlägig sind: Für Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht enthält zunächst § 94 eine abschließende Sonderbestimmung, wonach diese Ansprüche kraft Gesetzes übergehen. Deswegen ist § 93 für Unterhaltsansprüche nach...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tankgutscheine lösen Lohnzufluss bereits bei Hingabe aus

Leitsatz Wendet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer mehrere 44-Euro-Tankgutscheine auf einmal zu, ist der gesamte Sachbezug bereits bei Hingabe zugeflossen, sodass die steuerfreie 44-Euro-Freigrenze im Ausgabemonat überschritten wird. Auf die spätere Gutscheineinlösung kommt es nach Gerichtsmeinung nicht mehr an. Sachverhalt Ein Arbeitgeber wandte seinen Arbeitnehmern einmal ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 164 Pflich... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 199 Beendi... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 209 Nachte... / 2.2 Nachteilsausgleiche in anderen Rechtsbereichen

Rz. 4 Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Grundsatz deutlich, dass Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen an Art oder Schwere der Behinderung orientiert sind. Rz. 5 Im Einkommensteuerrecht (§ 33b EStG) sind die Steuerpauschbeträge nach der Schwere der Behinderung gestaffelt und tragen im übrigen auch der Art der Behinderung Rechnung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 2 Begriffs... / 2.12 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 17 Gerade schwerbehinderte Menschen benötigen einen besonderen Diskriminierungsschutz i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 GG bzw. einen Nachteilsausgleich, um im Verhältnis zu einem gesunden Menschen gleichberechtigt ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen oder am allgemeinen Leben teilhaben zu können. Auch die BRK (vgl. Rz. 9 ff.) sichert dem schwerbehinderten Menschen ein Leben ohne b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.6 Bemessungsgrundlage beim Steuerabzug nach § 50a EStG (Abs. 1 Nr. 6)

Rz. 40 Bei beschränkt Stpfl. ist der SolZ entsprechend § 50a EStG durch Steuerabzug zu erheben. Bemessungsgrundlage ist der zu erhebende Steuerabzug. Betroffen hiervon sind sämtliche Fälle des § 50a Abs. 1 EStG. Rz. 41 Nicht anwendbar auf den SolZ bei Steuerabzug nach § 50a EStG ist die Regelung über die Entlastung Geringverdienender (§ 3 Abs. 3 bis 5 SolZG; Rz. 43ff.). Die E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.1 Anwendung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (§ 1 Abs. 2 SolZG)

Rz. 8 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Verfahrensvorschriften des EStG und des KStG (Rz. 21ff.), aber auch einige materielle Vorschriften. Dagegen sind nicht anwendbar die Vorschriften über die Steuerpflicht, die Ermittlung der Bemessungsgrundlag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.2 Regelungen für den Steuerabzug und nicht erfasste Einkünfte (§ 1 Abs. 3 SolZG)

Rz. 13 Ist die Maßstabsteuer (EStoder KSt) durch Steuerabzug zu erheben, gilt dies entsprechend für den SolZ. Der Steuerabzugsverpflichtete muss den SolZ ebenso wie die ESt oder KSt einbehalten und an das FA abführen. Ist die Maßstabsteuer durch Steuerabzug abgegolten, gilt dies auch für den SolZ. § 1 Abs. 3 SolZG entspricht insoweit § 51a Abs. 3 EStG. Der SolZ ist dann eben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.2 Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SolZG)

Rz. 5 Bei der ESt ist die festgesetzte ESt als der Bemessungsgrundlage um die anzurechnende oder zu vergütende KSt zu vermindern. KSt war bei natürlichen Personen unter dem Anrechnungsverfahren anzurechnen oder nach § 36b EStG a. F. zu vergüten. Rz. 6 Durch den Abzug der angerechneten oder vergüteten KSt von der Bemessungsgrundlage, der festgesetzten ESt, sollte eine Doppelbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.3 Bemessungsgrundlage bei der Lohnsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2a SolZG)

Rz. 23 § 3 Abs. 1 Nr. 3 SolZG enthält die Bemessungsgrundlage für die LSt i. V. m. § 3 Abs. 2a SolZG, der durch das G. v. 21.12.2000[1] eingefügt und mehrfach, zuletzt durch das WachstBeschlG[2] geändert worden ist.Maßgebend ist danach der Arbeitslohn, wie er auch beim LSt-Abzug zugrunde gelegt wird. Der für den LSt-Abzug vom laufenden Arbeitslohn zugrunde zu legende Jahresa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines und Systematik

Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG. Er ist eine selbstständige ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 SolZG bildet die Kernvorschrift des Solidaritätszuschlaggesetzes. In den sechs Nummern des Absatzes 1 werden für alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die wesentliche Vorschrift ist dabei Nr. 1 mit der Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt. Da die meisten Stpfl. regelmäßig veranlagt werden, richtet sich die Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 3 Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung

1 Allgemeines Rz. 1 § 3 SolZG bildet die Kernvorschrift des Solidaritätszuschlaggesetzes. In den sechs Nummern des Absatzes 1 werden für alle in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Bemessungsgrundlagen festgelegt. Die wesentliche Vorschrift ist dabei Nr. 1 mit der Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt. Da die meisten Stpfl. regelmäßig veranlagt werden, richte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags

1 Allgemeines und Systematik Rz. 1 Durch Art. 31 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) v. 23.6.1993[1] wurde zum 1.1.1995 erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt, nachdem der vom 1.7.1991 bis 30.6.1992 befristete SolZ ausgelaufen war. Seiner Rechtsnatur nach ist der SolZ eine Ergänzungsabgabe zur ESt und KSt nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.5 Bemessungsgrundlage bei Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG)

Rz. 35 Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird der SolZ in Form der KapESt erhoben. Seit dem Vz 2009 wird nach § 32d EStG bei Kapitaleinkünften grundsätzlich ein Steuerabzug von 25 % vorgenommen, der nach § 43 Abs. 5 EStG Abgeltungswirkung hat, soweit nicht Ausnahmen gelten. Die Abgeltungswirkung gilt auch für den SolZ. Auf Antrag kann der Stpfl. die Veranlagung mit dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.4 Bemessungsgrundlage beim Lohnsteuer-Jahresausgleich (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 SolZG)

Rz. 33 Führt der Arbeitgeber einen LSt-Jahresausgleich nach § 42b EStG durch, erfasst dieses Verfahren auch den SolZ. Bemessungsgrundlage ist die Jahres-LSt für Ausgleichsjahre ab 1998 (Rz. 2). Die Bemessungsgrundlage ist, wie bei der LSt, um die Kinder- und sonstigen Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG zu vermindern (§ 3 Abs. 2a SolzG; Rz. 23). Rz. 34 Ein über den so ermittelte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3.3 Regelung für Vorauszahlungen (§ 1 Abs. 4 SolZG)

Rz. 15 Für Vorauszahlungen enthält § 1 Abs. 4 SolZG eine detaillierte Regelung. Über Abs. 1 gilt die Regelung für ESt- und KSt-Vorauszahlungen für den SolZ entsprechend. Abs. 4 bestimmt zusätzlich, dass die Vorauszahlungen auf den SolZ gleichzeitig mit den für ESt und KSt festgesetzten Vorauszahlungen zu entrichten sind. Die Bedeutung dieser Regelung liegt nicht so sehr in d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.2 Bemessungsgrundlage bei Vorauszahlungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SolZG)

Rz. 21 Das Steuersubjekt muss auf den SolZ Vorauszahlungen leisten. Bemessungsgrundlage für diese Vorauszahlungen sind die für die Maßstabsteuer festgesetzten Vorauszahlungen, also für die Solidaritätszuschläge ab Vz 2002 die für diese Vorauszahlungszeiträume festgesetzten Vorauszahlungen zur ESt und KSt. Die Vorauszahlungen auf den SolZ sind zum gleichen Zeitpunkt zu entric...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2 Bemessungsgrundlage im Einzelnen

2.1 Bemessungsgrundlage bei der veranlagten Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG) 2.1.1 Allgemeines Rz. 2 Die Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt ist in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SolZG geregelt. Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KStr ist die für den Vz ab 1998 festgesetzte ESt und KSt, vermindert um die anrechenbare oder zu ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4 Verfahrensregelungen

4.1 Allgemeine Verfahrensregelungen Rz. 21 Das Solidaritätszuschlaggesetz enthält keine eigenständigen Verfahrensregelungen für den SolZ. Es gelten daher die Verfahrensregelungen der AO. Rz. 22 Da das Solidaritätszuschlaggesetz keine diesbezüglichen Regelungen enthält, gibt es keine eigenständige Steuererklärungspflicht. Steuererklärungen sind nur für ESt und KSt als die Maßst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3 Entlastung bei gering verdienenden Personen (§ 3 Abs. 3–5 SolZG)

Rz. 43 Zur Entlastung gering verdienender Personen sieht § 3 Abs. 3 SolZG eine "Nullzone" als Freigrenze (nicht: Freibetrag) vor. Diese Regelung gilt nur für einkommensteuerpflichtige Personen, also nicht im Rahmen der KSt. Rz. 44 Der SolZ ist nicht zu erheben, wenn die ESt als Bemessungsgrundlage nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SolZG, vermindert um die ESt nach § 32d Abs. 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, SolzG § 2 Abgabepflicht

Rz. 1 § 2 SolZG bestimmt das Steuersubjekt des SolZ. Stpfl. sind alle beschr. und unbeschränkt stpfl. natürlichen Personen i. S. d. § 1 EStG sowie alle nach § 1 und § 2 KStG unbeschränkt und beschr. stpfl. KSt-Subjekte; zur Definition der KSt-Subjekte vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG.[1] Der persönliche Geltungsbereich des SolZG erfasst also sowohl die unbeschränkte als auch die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt ist in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SolZG geregelt. Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KStr ist die für den Vz ab 1998 festgesetzte ESt und KSt, vermindert um die anrechenbare oder zu vergütende KSt. Der SolZG vermindert als Personensteuer das Einkommen nicht (§ 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 Nr. 2 KStG). Die B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2 Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe (§ 1 Abs. 1 SolZG)

Rz. 6 Der SolZ 1995 wird auf der Grundlage der ESt und der KSt als Bemessungsgrundlage erhoben. Er ist seinem Charakter nach eine Ergänzungsabgabe zu der ESt und KSt. Der Charakter des SolZ als Ergänzungsabgabe hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Zuschlags. So sind abgabepflichtig nur solche Personen, die der ESt und KSt unterliegen (§ 2 SolzG), also nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 3 Anzuwendende materielle Regelungen

3.1 Anwendung des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes (§ 1 Abs. 2 SolZG) Rz. 8 Nach § 1 Abs. 2 SolZG sind auf die Festsetzung und Erhebung des SolZ die Vorschriften des EStG und des KStG entsprechend anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Verfahrensvorschriften des EStG und des KStG (Rz. 21ff.), aber auch einige materielle Vorschriften. Dagegen sind nicht anwendbar ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1 Bemessungsgrundlage bei der veranlagten Einkommen- und Körperschaftsteuer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG)

2.1.1 Allgemeines Rz. 2 Die Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KSt ist in § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SolZG geregelt. Bemessungsgrundlage für die veranlagte ESt und KStr ist die für den Vz ab 1998 festgesetzte ESt und KSt, vermindert um die anrechenbare oder zu vergütende KSt. Der SolZG vermindert als Personensteuer das Einkommen nicht (§ 12 Nr. 3 EStG bzw. § 10 N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 34 Auch wenn die Festsetzung zugleich auf einer Urkunde mit der Festsetzung der Maßstabsteuer erfolgt, handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt.[1] Gegen den Bescheid über den SolZ ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch statthaft. Dem Charakter dieses Bescheids als Folgebescheid entsprechend können mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid über den SolZ wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 5 Hinterziehung des Solidaritätszuschlags

Rz. 36 Da der SolZ eine Steuer i. S. d. AO ist (Rz. 3), fällt seine Hinterziehung unter § 370 AO. Es tritt also Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung ein. Damit ist eine Hinterziehung der ESt oder KSt immer auch eine Hinterziehung des SolZ.. § 235 AO (Verzinsung von hinterzogenen Steuern) umfasst auch die Verzinsung des SolZ zur ESt.[1] Auf Hinterziehungszinsen zum SolZ gib...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer

Rz. 15 Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ist die für Vz ab 1998 festgesetzte KSt (Rz. 2), vermindert um die anzurechnende oder vergütete KSt, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Rz. 16 Für die Zeit der Geltung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens (grds. bis Vz 2000; vgl. § 34 KStG) war Bemessungsgrundlage die KSt nach ausschüttungsbedingten KSt-Ä...mehr