Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Anspruchsübergang im Insolvenzfall auf den Arbeitnehmer (S. 1 Buchst. c)

Rz. 4 Der Übergang eines Versorgungsanspruchs im Insolvenzfall (bzw. im insolvenzgleichen Vorgang; § 7 Abs. 1 S. 4 BetrAVG) auf den Arbeitnehmer ist steuerfrei, soweit der Dritte neben dem Arbeitgeber für die Erfüllung des Versorgungsanspruchs einsteht. Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Treuhandkonstruktionen (sog. CTA – contractual trust agreement[1]), mit der die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers aufgrund gesetzlicher Verpflichtung und gleichgestellte Beträge (S. 1)

2.1 Allgemeines Rz. 6 Es sind nicht nur die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen inländischen Sozialversicherung und zur gesetzlichen inländischen Arbeitslosenversicherung steuerfrei. Das Gesetz befreit die Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers schlechthin, soweit der Arbeitgeber zu diesen durch Gesetz oder Rechtsverordnung verpflichtet ist. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2 Beiträge und Zuschüsse zur Krankenversicherung

2.2.1 Beiträge zur Pflichtversicherung Rz. 14 Der Arbeitgeberanteil des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zu dessen Zahlung der Arbeitgeber nach § 249 Abs. 1 SGB V gesetzlich verpflichtet ist, beträgt seit 2015 die Hälfte des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Krankenkasse. Hat der Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Nachholung der Steuerfreiheit für Ruhenszeiträume (S. 4)

Rz. 15 Für Kj., in denen das (erste) Dienstverhältnis ruhte und vom Arbeitgeber kein inländischer Arbeitslohn gezahlt wurde, kann der Arbeitgeber ab 2018 bis zu 8 % für jedes Kj. nachzahlen. Berücksichtigt werden auch Kj. vor 2018.[1] Ein erstes Dienstverhältnis zu einem anderen inländischen Arbeitgeber in der Ruhenszeit schließt die Nachholung des Steuerfreiheit aus. Dass e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.2.2 Zuschüsse zur Krankenversicherung nicht versicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Rz. 15 Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber gem. § 257 Abs. 1 SGB V als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrags, der im Fall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu zah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Beiträge und Zuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung

Rz. 20 Die gesetzliche Pflegeversicherung umfasst die soziale und die private Pflegeversicherung. Zu dieser gesetzlichen (also in der sozialen wie in der privaten) Pflegeversicherung seiner Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber gem. SGB XI die nachstehend genannten Beitragsteile oder Zuschüsse zu tragen. Rz. 21 Die nach dem Arbeitsentgelt (Bemessungsgrundlage) zu bemessenden Beitr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen eines Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse (S. 1 Buchst. b)

Rz. 3 Die Übertragung von Versorgungsverpflichtungen/-anwartschaften in den Fällen des § 4 Abs. 4 BetrAVG auf eine Pensionskasse oder ein Lebensversicherungsunternehmen ist ebenfalls steuerfrei. Dies betrifft die Fälle, in denen Unternehmen ihre betriebliche Tätigkeit einstellen und das Unternehmen liquidieren. Die Steuerbefreiung erfasst auch den Übergang der Verpflichtunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Erwerb von Ansprüchen aus einer Rückdeckungsversicherung (S. 1 Buchst. d)

Rz. 4a Der Erwerb von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer, der im Insolvenzfall seines Arbeitgebers in eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung eintritt (§ 8 Abs. 3 BetrAVG), ist ebenfalls steuerfrei. Dies gilt sowohl für Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung, die dem gesetzlichen Insolvenzschutz durch den PSV unterfallen, als auch für darüber hinausgeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 4 Datenaustausch und Auskünfte für die Pauschsteuer gem. § 40a EStG (Abs. 5)

Rz. 7 Nach § 40a Abs. 2 EStG kann der Arbeitgeber für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte die LSt pauschalieren. Der Einzug der Pauschsteuer ist Aufgabe des BZSt, das sich dabei in Organleihe der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung bedient. Das BZSt, die in Organleihe tätige knappschaftliche Rent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuern werden vielfach nicht von Behörden derjenigen Körperschaft verwaltet, der der Ertrag zufließt. Landesfinanzverwaltungen verwalten Steuern, die ganz oder teilweise dem Bund, den Gemeinden oder gar Religionsgemeinschaften zukommen. Der Bund verwaltet die den Gemeinden zufließende Biersteuer sowie die den Ländern teilweise[1] zufließende EUSt. Die ertragsberechtig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2003) v. 15.12.2003[1] wurden bundeseinheitliche Ordnungsmerkmale eingeführt. Durch sie sollte u. a. eine gleichmäßige Steuererhebung[2] gewährleistet sowie Steuerhinterziehung und Leistungsmissbrauch eingedämmt werden.[3] Dementsprechend wird jedem Stpfl. gem. § 139a AO durch das Bundeszentralamt f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 3 Datenaustausch und Auskünfte beim Familienleistungsausgleich (Abs. 4)

Rz. 6 Beim Familienleistungsausgleich wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes entweder durch den Kinderfreibetrag nach § 32 EStG oder durch Kindergeld bewirkt. Während der Kinderfreibetrag durch die FÄ gewährt wird, wird das Kindergeld vom BZSt[1] durch Familienkassen verwaltet. Wegen des Nebeneinanders der beiden Entlastungswege sind die hierbei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.13 Verfolgungsverjährung

Rz. 50 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich gem. § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich nach den §§ 31–34 OWiG, die prinzipiell mit den §§ 78ff. StGB vergleichbar sind. Allerdings enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung der Frist der Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378–380 AO, die erst nach fünf Jahren v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Steuerordnungswidrigkeit

Rz. 4 § 377 Abs. 1 AO definiert als Steuerordnungswidrigkeiten alle diejenigen Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können und nimmt somit gegenüber § 1 Abs. 1 OWiG eine erhebliche Einschränkung vor. Steuergesetz i. S. d. § 377 Abs. 1 und Abs. 2 AO ist nach allgemeiner Ansicht jede steuerlichen Zwecken dienende Rechtsnorm[1], unabhängig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wann Scheinrenditen aus Schneeballsystemen versteuert werden müssen

Leitsatz Wenn Anleger ihr Geld in betrügerischen Schneeballsystemen verlieren, müssen sie gleichwohl mit einer Besteuerung ihrer Scheinrenditen rechnen. Ein neues Urteil des Niedersächsischen FG zeigt, dass es hierfür maßgeblich auf die Frage ankommt, ob der Systembetreiber hinsichtlich der Auszahlung leistungsbereit und leistungsfähig war. Sachverhalt Die Klägerin legte ihr ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 22.12.2014[1] eingeführt, um den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an sog. Business-Angels gewährt, steuerfrei zu stellen.[2] Dadurch soll mehr privates Beteiligung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.6 Veräußerungsgewinn (S. 2 und 3)

Rz. 40 Veräußerungsgewinn i. S. d. Buchst. b S. 1 ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis die Anschaffungskosten einschließlich eines gezahlten Agios übersteigt (S. 2). Die Erwerbsneben- und die Veräußerungskosten sind nicht zu berücksichtigen (S. 3). Insofern handelt es sich um eine Sonderregelung für Zwecke der Steuerfreiheit. Zum einen gilt die Steuerfreiheit nicht, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 71 [Zuschüsse aus öffentlicher Kasse für Wagniskapital]

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 22.12.2014[1] eingeführt, um den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital, den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an sog. Business-Angels gewährt, steuerfrei zu stellen.[2] Dadurch soll mehr private...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1 Begünstigte Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 9 Begünstigt ist nur der Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Zu dieser Rechtsform gehören nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG insbesondere die AG, die KGaA und die GmbH, nicht aber sonstige juristische Personen, wie z. B. die Genossenschaften. Auf das Geschäftsfeld der Kapitalgesellschaft kommt es nicht an. Es muss sich also nicht um "Wagniskapital" und nicht um inn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.4 Umsatz-/Bilanzsummengrenze (Doppelbuchst. bb Dreifachbuchst. ccc)

Rz. 20 Die Kapitalgesellschaft, deren Anteile erworben werden, darf höchstens einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von 10 Mio. EUR haben. Es genügt, wenn nur eine dieser beiden alternativen Grenzen eingehalten wird. Unschädlich ist es daher, wenn z. B. die Umsatzgrenze überschritten und die Bilanzsummengrenze eingehalten wird. Rz. 21 Die Begriffe Jahresumsatz und Bi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Zuschussgeber

Rz. 3 Der Zuschuss muss aus einer öffentlichen Kasse gezahlt sein. Dies sind zum einen die Kassen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Hierzu gehören neben den Kassen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen, die Kassen der Deutschen Bundesbank, der Berufsgenossenschaften, der Gemeindeunfallversicherungsv...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Exitzuschuss (Buchst. b)

Rz. 31 Steuerfrei ist zudem der aus einer öffentlichen Kasse gezahlte Zuschuss anlässlich der Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. des Buchst. a. Es muss sich um eine Kapitalgesellschaft (Rz. 9, 10) handeln, die die Tatbestandsmerkmale des Buchst. a (Rz. 11–30) erfüllt, d. h. für deren Erwerb ein INVEST-Zuschuss gezahlt wurde. Die Steuerfreiheit st...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.4 Mindestveräußerungsgewinn (S. 1 Doppelbuchst. dd)

Rz. 38 Der Veräußerungsgewinn muss mindestens 2.000 EUR betragen. Der Begriff der Veräußerungskosten ist in S. 2 und 3 definiert (Rz. 40). Damit sind Exitzuschüsse stpfl., wenn die Wagniskapitalbeteiligung keinen oder nur einen geringen Ertrag erbracht hat. Dies steht in einem Zielkonflikt mit dem Gesetzesziel der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.2 Bei Erwerb geförderter Anteil (S. 1 Doppelbuchst. bb)

Rz. 35 Bei Erwerb des veräußerten Anteils muss ein Zuschuss i. S. d. Buchst. a gezahlt und er darf auch nicht zurückgefordert worden sein. Die Steuerfreiheit scheidet daher aus, wenn der nämliche Anteil, z. B. wegen Minderjährigkeit des Erwerbers (Rz. 25–27) nicht gefördert wurde. Wurde der INVEST-Zuschuss z. B. wegen Nichteinhaltung der Mindesthaltedauer zurückgefordert, sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 INVEST-Zuschuss (Buchst. a)

Rz. 6 Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse für den Erwerb eines Anteils i. H. v. 20 % der Anschaffungskosten sind steuerfrei. Der Gesetzeswortlaut deutet darauf hin, dass die Steuerbefreiung nicht greift, wenn die Zuschüsse mehr oder weniger als 20 % der Anschaffungskosten betragen. In diesen Fällen wird durch die Zuschüsse ebenfalls Wagniskapital mobilisiert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.3 Mitarbeitergrenze (Doppelbuchst. bb Dreifachbuchst. bbb)

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft, deren Anteile erworben werden, muss weniger als 50 Mitarbeiter haben. Dabei kommt es auf die Vollzeitäquivalente an. Teilzeitkräfte sind somit nur anteilig zu berücksichtigen. Vollzeitkräfte, deren Arbeitszeit die Regelarbeitszeit überschreitet oder die Überstunden leisten, sind m. E. nicht zusätzlich bruchteilig zu berücksichtigen. Rz. 18 Auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.5 Kein regulierter Markt (Doppelbuchst. bb Dreifachbuchst. ddd)

Rz. 23 Die Kapitalgesellschaft, deren Anteile erworben werden, darf nicht an einem regulierten Markt notiert sein und auch keine solche Notierung vorbereiten. Sie darf also nicht börsennotiert sein und auch keinen Börsengang vorbereiten. Schädlich ist es also, wenn bereits eine Bank mit der Planung eines konkreten Börsengangs beauftragt wurde. Allgemeine längerfristige Überl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.2 Mindestalter der Zuschussempfänger (Doppelbuchst. cc)

Rz. 25 Als begünstigter Erwerber kommt zum einen eine natürliche Person in Betracht. Ist der Zuschussempfänger eine natürliche Person, muss er das 18. Lebensjahr vollendet haben. Offenbar geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein volljähriger Erwerber das Risiko der Kapitalanlage eigenverantwortlich einschätzen kann. Es muss sich aber nicht um einen fachkundigen Kapitalanlege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.3 Finanzierung des Erwerbs (Doppelbuchst. dd)

Rz. 28 Die Steuerfreiheit wird nur dann gewährt, wenn für den Erwerb des Anteils an der Kapitalgesellschaft kein Fremdkapital eingesetzt wird (S. 1). Dadurch soll offenbar verhindert werden, dass der Erwerber ein zusätzliches Finanzierungsrisiko eingeht. Der Erwerb muss aus Eigenmitteln des Erwerbers finanziert worden sein. Ob es sich um Geld- oder Sachleistungen handelt, is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.1 Person des Veräußerers (S. 1 Doppelbuchst. aa)

Rz. 34 Der Veräußerer muss eine natürliche Person sein. Anders als beim INVEST-Zuschuss (Rz. 25) kommt es nicht auf ein Mindestalter an. Es ist nicht gefordert, dass der Erwerb des veräußerten Anteil bei der nämlichen Person gefördert wurde. Begünstigt ist daher auch der Fall, dass ein minderjähriger Erbe den Anteil veräußert. Nicht begünstigt sind Veräußerungen von Wagniska...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.5 Zuschussobergrenze (S. 1 Doppelbuchst. ee)

Rz. 39 Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Exitzuschuss auf 80 % der Anschaffungskosten begrenzt ist. Der Begriff der Anschaffungskosten ist in S. 2 und 3 definiert (Rz. 40). Die Steuerfreiheit gilt also auch dann, wenn der Zuschuss weniger als 80 % der Anschaffungskosten beträgt. Überschreitet der Zuschuss 80 % der Anschaffungskosten, entfällt die Steuerfreiheit. Letz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4.3 Haltedauer (S. 1 Doppelbuchst. cc)

Rz. 36 Der veräußerte Anteil darf frühestens 3 Jahre nach Anteilserwerb (Mindesthaltedauer) und spätestens 10 Jahre nach Anteilserwerb (Höchsthaltedauer) veräußert worden sein. Maßgebend ist m. E. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen (Rz. 11) und nicht der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Rz. 37 Die Mindesthaltedauer von 3 Jahren begünstigt eine Veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.2 Alter der erworbenen Kapitalgesellschaft (Doppelbuchst. bb Dreifachbuchst. aaa)

Rz. 16 Die Kapitalgesellschaft, deren Anteile erworben werden, darf bis Vz 2016 nicht älter als 10 Jahre und ab Vz 2017 nicht älter als 7 Jahre sein. Maßgebend ist der Zeitraum zwischen dem Datum der Eintragung der Kapitalgesellschaft in das Handelsregister und dem Zeitpunkt des Erwerbs. Erwerbszeitpunkt ist m. E. der Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3.1.1 Mindesthaltedauer (Doppelbuchst. aa)

Rz. 11 Die Steuerfreiheit des Zuschusses hängt davon ab, dass der Anteil länger als 3 Jahre gehalten wird. Für die Mindesthaltedauer kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht auf den Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung, sondern auf den Zeitraum des Haltens des Anteils an. Gehalten wird der Anteil aber nur dann, wenn der Anteilseigner über ihn verfügen kann. Von daher ist...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: Steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Flächen

Kommentar Das BMF äußert sich mit Schreiben vom 18.5.2018 zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines Erwerbsbetriebs. Die Aussagen im Überblick. Mit Schreiben vom 18.5.2018 hat das BMF die Grundsätze dargestellt, die bei der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von forstwirtschaftlichen Flächen als Betriebsvermögen eines ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG durch einen inländischen Vergütungsschuldner – Allgemeine Hinweise

Rz. 75 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Der Steuerabzug nach § 50a EStG bei bestimmten Einkünften beschränkt Stpfl obliegt dem inländischen Vergütungsschuldner. Er ist besonders bei künstlerischen, sportlichen, unterhaltenden und ähnlichen Darbietungen im Inland, aber auch bei Vergütungen an ein Mitglied des > Aufsichtsrat Rz 9 oder aus der Überlassung von Rechten vorzunehmen. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überlassung betrieblicher Geräte zur Nutzung im Privatbereich des Arbeitnehmers (§ 3 Nr 45 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte private Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei (vgl § 3 Nr 45 EStG). Dazu gehören auch persönliche Computer (PC). Sie können sich in den Betriebsräumen befinden; begünstigt ist aber auch die Nutzung transportabler Laptops, Notebooks, Smartphones, Tablet, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen

Rz. 80 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Soweit bei der Zahlung einer Vergütung an eine beschränkt steuerpflichtige Person ein Steuerabzug vorgenommen wird, gilt er grundsätzlich den Besteuerungsanspruch des Fiskus in Deutschland ab (§ 50 Abs 2 Satz 1 EStG, > Rz 10). Das gilt ebenso für den LSt-Abzug vom Arbeitslohn (vgl § 39b EStG und > Rz 21 ff) wie für den Steuerabzug vom Kapita...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ausnahmen von der Abgeltungswirkung

Rz. 11 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Die mit dem Abgeltungsprinzip angestrebte vereinfachende Wirkung des Steuerabzugs an der Quelle wird durch die jeweils erforderliche Prüfung der in § 50 Abs 2 Satz 2 EStG genannten Ausnahmetatbestände eingeschränkt, in denen LSt nachgefordert oder der Stpfl zur ESt veranlagt wird und eine > Steuererklärung abzugeben hat. Rz. 12 Stand: EL 110 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufgaben des Finanzamts

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Besteht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff nach § 1 Abs 2 EStG, fiktive > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20 ff nach § 1 Abs 3 EStG oder beschränkte Steuerpflicht (> Rz 21 ff) des ArbN, so ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG für die Bildung und die Änderung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (§ 39 Abs 2 Satz 2 EStG). Ist der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Rechtsentwicklung

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LStJA wurde nach der Währungsreform vom 21.06.1948für unbeschränkt steuerpflichtige ArbN eingeführt. Bis dahin wurde die LSt auf den Arbeitslohn des jeweiligen > Lohnzahlungszeitraum erhoben. Diese besondere Erhebungsform der ESt hatte für ArbN – angesichts bescheidener Einkommensverhältnisse – abgeltenden Charakter. Von 1948 bis 1990führt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches zur beschränkten Lohnsteuerpflicht

Rz. 21 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Beschränkt lohnsteuerpflichtig (§ 1 Abs 4 EStG) sind ArbN, die im Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, nicht zu den nach § 1 Abs 2 und 3 EStG unbeschränkt Stpfl gehören (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff, 20ff) und > Inländische Einkünfte iSd § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst a–e EStG beziehen. Das sind Einkünf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fliegendes Personal

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die zum fliegenden Personal der Luftverkehrsgesellschaften gehörenden Personen – Piloten und Bordpersonal -- sind regelmäßig ArbN; arbeitsrechtlich gilt dies entsprechend (vgl BArbG vom 16.03.1994, DB 1994, 2504). Soweit im Einzelfall ausnahmsweise nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen ist, werden idR Einkünfte aus Gewerbebetrieb erziel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Steht ein ArbN nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner ArbG > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverhältnisse oder beim ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufgaben des Arbeitgebers

Rz. 40 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Der ArbN hat die > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (> Rz 26/1 f) seinem ArbG vor Beginn des Kalenderjahres oder beim Eintritt in das Dienstverhältnis vorzulegen. Liegt dem ArbG keine Bescheinigung vor, muss er die LSt nach Maßgabe der § 39c Abs 1 und 2 EStG unter Anwendung der Steuerklasse VI einbehalten (R 39.3 Satz 4 EStG; > Nichtver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Verfahrenshinweise

Rz. 7 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Örtlich zuständig ist das Wohnsitz-FA, wenn der ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland hat (§ 39 Abs 2 Satz 1 EStG). Bei anderen ArbN ist das Betriebsstätten-FA des ArbG zuständig (vgl § 39 Abs 2 Satz 2ff EStG; dort auch zu Sonderfällen). Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlage sind die §§ 39 und 39a EStG. D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kaufkraftausgleich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Im öffentlichen Dienst wird an unbeschränkt steuerpflichtige ArbN, deren Arbeitslohn zu den > Inländische Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG gehört, ein Zuschlag zu den Dienstbezügen gezahlt, wenn der dienstliche Wohnsitz im Ausland liegt. Der Kaufkraftausgleich ist nach § 55 BBesG auf 60 % der Dienstbezüge mit Ausnahme des Mietzusch...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Sachlicher Prüfungsgegenstand

Rz. 6 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gegenstand der LStAp ist die "Einbehaltung oder Übernahme und Abführung der Lohnsteuer" (§ 42f Abs 1 EStG; zudem > R 42f Abs 3 Satz 1 und 2 LStR). ▸ Zur ordnungsgemäßen Einbehaltung oder Übernahme der LSt gehört ua, dassmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Nur bei unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 21 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der ArbN muss unbeschränkt steuerpflichtig sein (> Unbeschränkte Steuerpflicht) und am 31.12. des Ausgleichsjahres in den Diensten des ArbG stehen (vgl § 42b Abs 1 Satz 1 EStG). Die unbeschränkte Steuerpflicht ergibt sich nicht nur aus § 1 Abs 1 EStG, sondern auch aus § 1 Abs 2 EStG und auf Antrag in besonderen Fällen aus § 1 Abs 3 EStG, ggf...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr