Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Haftung des Entleihers

Rz. 10 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die ArbG-Pflichten des ausländischen Verleihers sind im Zusammenhang mit der grundsätzlich auch bei erlaubter ArbN-Überlassung normierten Haftung des Entleihers zu sehen (> Rz 11). Denn ohne die Verpflichtung des ausländischen Verleihers zum LSt-Abzug entsteht die dazu akzessorische Haftung des Entleihers (> Rz 60 ff) nicht. Der Gesetzgeber ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu den WK eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die > Gewerkschaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stiftung Volkswagenwerk

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Promotions- und Zweitstudien-Stipendien der "Stiftung Volkswagenwerk-Stipendien" sind steuerfrei (§ 3 Nr 11 EStG oder § 3 Nr 44 EStG).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stundung von Lohnsteuer

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erweiterte steuerliche Arbeitgeberfunktion bei drittbezogenem Arbeitnehmereinsatz

Rz. 25 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ist ein gewerblicher Verleiher von Arbeitskräften im Inland nicht ansässig, ist er also kein inländischer Arbeitgeber (> Rz 20), verpflichtet ihn § 38 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG gleichwohl als "ausländischen Verleiher" zum LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > R 42d.2 LStR sowie Arbeitnehmerüberlassung Rz 6ff. Rz. 26 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu den Stpf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Inanspruchnahme des Entleihers

Rz. 90 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Entleiher wird durch Haftungsbescheid (§ 191 AO) in Anspruch genommen. Dieser Haftungsbescheid stellt für sich allein allerdings nur fest, dass ein bestimmter Entleiher für einen bestimmten Steuerbetrag haftet. Er darf die Aufforderung, den Haftungsbetrag zu zahlen (Leistungsgebot), nur enthalten, wenn und soweit die Vollstreckung in das...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Übertragung der Arbeitgeberfunktion durch Verwaltungsakt

Rz. 32 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Übernimmt ein Dritter für den ArbG die Erhebung der Steuerabzüge – idR auch der Beiträge für die > Sozialversicherung verbunden mit der Auszahlung des Arbeitslohns – als Dienstleistung, muss er unter bestimmten Voraussetzungen auch den LSt-Abzug und andere ArbG-Pflichten übernehmen (vgl § 38 Abs 3a EStG). Kann der ArbG beim > Betriebsstätten...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1 972 II, 643). Die Einnahmen sind durch das Dienstverhä...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Südafrika

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Es gilt das DBA vom 25.01.1973 (BGBl 1974 II, 1185 = BStBl 1974 I, 850), das am 28.02.1975 in Kraft getreten ist (BStBl 1975 I, 640). Am 09.09.2008 wurde ein Revisionsabkommen unterzeichnet; es soll das bisherige DBA ersetzen, wird aber erst mit Abschluss des Ratifikationsverfahrens – ohne Rückwirkung – in Kraft treten. Über die Bedeutung von...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bausparkassen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Bausparbeiträge entgegenzunehmen und daraus den Bausparern Baudarlehen zu gewähren (vgl § 1 Abs 1 BSpKG – Gesetz über Bausparkassen. Ergänzendes enthält die VO vom 29.12.2015, BGBl 2 015 I, 2 576. Für die Wohnungsbau-Prämie definiert § 2 Abs 1 Nr 1 WoPG die Bausp...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Schätzung der Lohnsteuer

Rz. 70 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Entleiher wird nicht selten in solchen Fällen unerlaubter ArbN-Überlassung in Anspruch genommen werden, in denen der Verleiher für das FA nicht erreichbar ist und deshalb die zur Berechnung des Haftungsanspruchs im Einzelnen erforderlichen Unterlagen des Verleihers nicht zur Verfügung stehen, aus denen sich die Besteuerungsmerkmale wie A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO (> Anh 10.1) geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Straßenbahner

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf Grund des Dienstverhältnisses ist ein steuerpflichtiger Sachbezug; er bleibt jedoch meist iRd § 8 Abs 3 EStG steuerfrei. Der steuerfrei bleibende geldwerte Vorteil mindert die Entfernungspauschal...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Anspruch auf Arbeitslohn

Rz. 50 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der Art der Vergütung kommt für das Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 15) ein herausragendes Gewicht zu. Denn steuerrechtlich sind ArbN natürliche Personen, wenn und solange sie Arbeitslohn beziehen (> Rz 5–6/1). Rz. 51 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG nennt beispielhaft "Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stiefkinder

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Stiefkind ist ein mit dem anderen Ehegatten im ersten Grad verwandtes Kind, also dessen leibliches oder von ihm adoptiertes Kind. Stiefkindschaft besteht während der Dauer der sie vermittelnden Ehe, auch bei dauerndem Getrenntleben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten). Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ein Stiefelternteil erhält Kindergeld, w...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bausparkassenbeiträge

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Bausparkassenbeiträge werden vorwiegend durch Wohnungsbau-Prämie nach dem WoPG gefördert. Die Prämie wird bis zu 512 EUR für Alleinstehende und bis zu 1 024 EUR für Ehegatten in Höhe von 8,8 % der Bausparbeiträge gewährt (§ 3 WoPG). Es gilt eine Einkommensgrenze von 25 600 EUR, bei Ehegatten/> Lebenspartner 51 200 EUR (vgl § 2a WoPG). Soweit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Kinder als Arbeitnehmer der Eltern

Rz. 110 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auch im Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern hat die FinVerw darauf zu achten, dass nicht durch vertragliche Gestaltungen – die wegen des zwischen nahen Angehörigen womöglich fehlenden Interessengegensatzes ohne realen arbeitsrechtlichen Hintergrund sind – und besonders durch Zuwendungen an die Kinder das Einkommen der Eltern steuerwirksa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Studienbeihilfen

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 > Beihilfen Rz 50 ff, > Bundeswehr, > Darlehen, > Stipendien. Studienbeihilfen durch die > Öffentliche Kasse, die im Hinblick auf ein späteres Ausbildungsverhältnis gewährt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei, wenn der Empfänger nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten ArbN-Täti...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beiträge zur SozVers werden grundsätzlich anteilig vom ArbG und vom ArbN getragen. Im Verhältnis zur Einzugsstelle schuldet aber allein der ArbG den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Zur Bemessung der Beiträge zur GRV vgl §§ 157ff SGB VI und zur Verteilung der Beitragslast zwischen ArbG und ArbN > Anhang 6.5). Zu weiteren Einzelheiten > Sozia...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auslandsschulen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu dem vom Bund an Schulen im Ausland entsandten Personal > Auslandslehrer . Ergänzend Auslandsbeamte, > Europäische Schulen, > Goethe-Institut, > Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute. Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Aufwendungen der Eltern für den Schulunterricht ihrer Kinder bei einem vorübergehenden Einsatz im > Ausland sind keine > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuervergütung

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zu den Vorschriften für Steuervergütungen vgl §§ 1 Abs 1 Satz 1, 43 Satz 1, 155 Abs 4, 168 Satz 2 AO. Steuervergütung ist zB das Kindergeld (§ 31 Satz 3, §§ 62ff EStG; > Kindergeld Rz 5). Die Vorschriften für Steuervergütungen gelten entsprechend für die Altersvorsorgezulage (§§ 83, 96 Abs 1 EStG), für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 14 Abs 2 VermBG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Inländischer Verleiher

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ein Verleiher, der im > Inland seinen Sitz, eine > Betriebsstätte usw hat und der deshalb inländischer ArbG ist, hat kraft gesetzlicher Verpflichtung den LSt-Abzug vorzunehmen (§ 38 Abs 1 Satz 1 Nr 1 EStG). Soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet er für die LSt auf den an seine ArbN gezahlten Arbeitslohn (§ 42d Abs 1 bis 5 EStG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Straßenbauverwaltung

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Als > Erste Tätigkeitsstätte wird der ArbG auch den überwiegend im Außendienst Tätigen das Betriebsgelände zuordnen. Ohne Zuordnung durch den ArbG kann ein ArbN, der in keiner ortsfesten Einrichtung des ArbG tätig wird, zu den ArbN ohne erste Tätigkeitsstätte gehören, die ständig "auswärts" tätig sind. Für die > Entfernungspauschale Rz 28 kann eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Sonstige Hinweise

Rz. 105 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Leiharbeitnehmer, die nach ihrem Arbeitsvertrag bei mehreren Kunden ihres ArbG (Verleihers) eingesetzt werden können, werden im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Kunden haben (vgl § 9 Abs 4 EStG). Ihre Aufwendungen sind > Reisekosten ; Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte können sie iHd tatsäch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Gemischte Tätigkeit, Hilfstätigkeit, Nebentätigkeit

Rz. 75 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Eine natürliche Person kann nebeneinander verschiedenartige Tätigkeiten ausüben. Sie kann teils selbständig und teils nichtselbständig tätig werden. So kann ein Land- und Forstwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler nebenher als ArbN nichtselbständig tätig sein. Andererseits kann ein hauptberuflicher ArbN nebenher als Land- und Forstwirt, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamtenpensionen

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamtenpensionen (Ruhegelder) gehören zu den steuerpflichtigen > Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die dem LSt-Abzug unterliegen. Es werden Freibeträge berücksichtigt (§ 19 Abs 2 EStG), aber auch eine gekürzte Vorsorgepauschale. Zu Einzelheiten > Freibeträge für Versorgungsbezüge Rz 2 ff; > Vorsorgepauschale Rz 29. Ergänzend > Auslan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Striptease

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Stripteasetänzer/innen mit täglichen Auftritten beziehen Lohneinkünfte, die dem LSt-Abzug unterliegen. Die ihnen von den Zuschauern zugesteckten Geldscheine sind uE als > Trinkgelder iSv § 3 Nr 51 EStG steuerfrei. Ergänzend > Artisten, > Prostituierte.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Dienstverhältnisse mit einer Gesellschaft, an der der Ehegatte des Arbeitnehmers beteiligt ist

Rz. 100 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ist ein Ehegatte Alleingesellschafter oder Mitgesellschafter einer Kapitalgesellschaft (zB einer GmbH), so werden ernsthaft vereinbarte und durchgeführte Dienstverhältnisse anerkannt. Der Gesellschafter selbst (und/oder sein Ehegatte) kann ArbN der KapGes sein. Ergänzend > Einmanngesellschafter sowie > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kap...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Stolgebühren

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Stolgebühren unterliegen dem LSt-Abzug gemäß § 38 Abs 1 Satz 3 EStG. > Geistliche Rz 3, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 44.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitnehmerbeteiligung

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 > Beteiligung von Arbeitnehmern (§ 19a EStG), > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Stock Options, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70ff. Rz. 61 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung ergi...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamtenpensionsgesetze

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach § 48 BeamtVG und entsprechendem Landesrecht und nach den §§ 28bis 35 und 38 SVG sind steuerfrei (§ 3 Nr 3 EStG; > Beamte Rz 3 Abfindungen).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung des AÜG von anderen Vertragsarten

Rz. 36 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Eine Haftung des Entleihers nach § 42d Abs 6 bis 8 EStG kommt ferner in folgenden Fällen nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine erlaubnispflichtige Überlassung von Leih-ArbN iSd AÜG handelt: Rz. 37 Stand: EL 113 – ET: 09/2017mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ballungsraumzulagen

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zulagen wegen erhöhter Aufwendungen sind Teil des stpfl Arbeitslohns. Für das Ausland enthält § 3 Nr 64 EStG Besonderheiten (> Kaufkraftausgleich). Zu einer Firmenunterkunft im Ausland > Dienstwohnung Rz 39.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ermittlung des Arbeitgebers in Sonderfällen

Rz. 15 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Für den LSt-Abzug kann als ArbG eine natürliche oder eine > Juristische Person (wie die AG und die GmbH) einschließlich der rechtsfähigen KöR in Betracht kommen. ArbG können aber auch die Gebietskörperschaften (> Behörden als Arbeitgeber) sein oder die verfasste Studentenschaft (> AStA), auch rechtliche Personenvereinigungen wie OHG und KG (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bauabzugsteuer

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Hinweis auf §§ 48 bis 48d EStG.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Strafvorschriften

Rz. 5 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Steuerstraftaten sind in §§ 369ff AO geregelt. Für den Bereich des LSt-Abzugs und der veranlagten ESt kommt in erster Linie die in § 370 AO geregelte Steuerhinterziehung in Betracht, die als Sonderstraftatbestand dem allgemeinen Betrugstatbestand in § 263 StGB vorgeht (> Rz 6). Hinzu treten die in §§ 377ff AO geregelten Steuerordnungswidrigke...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an den Fremdbetrieb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Studentenwerk

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Übernimmt das Studentenwerk die Pflichten des ArbG für die von ihm zur Arbeit vermittelten Studenten, ohne selbst ein Dienstverhältnis mit dem arbeitsuchenden Studenten abzuschließen, kommt es zur Lohnzahlung durch Dritte. § 38 Abs 3a Satz 2 bis 7 EStG regelt solche Fälle mit Zustimmung des > Betriebsstätten-Finanzamt. Zu Einzelheiten > Lohnzahlung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Studienkosten

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zur Berücksichtigung von Studiengebühren und anderem Studienaufwand beim Familienleistungsausgleich > Kinderfreibeträge Rz 55 ff und > Kindergeld. Zu einem > Ausbildungsfreibetrag vgl § 33a Abs 2 EStG. Zur Ausbildungsförderung > Ausbildungsförderungsgesetz. Zur Berücksichtigung von Ausbildungskosten für den studierenden Ehegatten > Bildungsaufwendu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 42 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Neben der Verhängung einer Strafe oder einer Buße haben Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung weitere Folgen: Die Festsetzungsfrist wird von vier auf fünf oder zehn Jahre verlängert (> Verjährung Rz 10 ff). Wird einem Stpfl vor Ablauf der Festsetzungsfrist die Einleitung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben (> Rz 33), ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Irrtum über die Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 57 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Wenn der Entleiher über das Vorliegen einer ArbN-Überlassung ohne Verschulden irrt, haftet er nicht (§ 42d Abs 6 Satz 3 EStG). Diese Ausnahme trägt den Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen ArbN-Überlassung und Werk-/Dienstleistungsvertrag (> Rz 41 und > Rz 45 ff) Rechnung. Insoweit trägt der Entleiher die Feststellungslast (> R 42d.2 Abs ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Rz. 103 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zur Verfolgung von Verstößen gegen das AÜG und Ahndung der daraus entstehenden Ordnungswidrigkeiten arbeiten die > Bundesagentur für Arbeit (vgl § 17 Abs 1 AÜG), die Träger der SozVers (vgl § 28p SGB IV; vgl dazu BSozG vom 29.06.2016 – B 12 R 8/14 R) und die Behörden der Zollverwaltung (vgl § 17 Abs 2, 17a AÜG sowie § 2 SchwarzArbG) eng mit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, St Vincent und die Grenadinen

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Ein DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht nicht. Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c EStG > Inländische Arbeitnehmer im Ausland sowie > Ausland Rz 25 ff. Rz. 2 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das Gebiet gehört zur Ländergruppe 3 (> ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag

Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag tragen ArbN und ArbG anteilig (> Sozialversicherung Rz 5). Gegenüber der Einzugstelle schuldet allein der ArbG die Beiträge. Der ArbG-Anteil ist für den ArbN steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG (> Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung). Sein eigener Anteil an den Beiträgen gehört zu den beschränkt abziehbaren Vo...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Überlassung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Rz. 26 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Eine erlaubnispflichtige ArbN-Überlassung nach dem AÜG liegt vor, wenn sich der Verleiher verpflichtet, dem Entleiher im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit seine ArbN zur Arbeitsleistung zu überlassen (§ 1 Abs 1 Satz 1 AÜG). Auf die enger zu fassende ‚Gewerbsmäßigkeit’ und eine ‚Gewinnerzielungsabsicht’ stellt das AÜG nicht mehr ab (vgl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtlicher Status des Arbeitgebers beim Lohnsteuerabzug

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Zur Mitwirkung bei der Erhebung der LSt ist der ‚Arbeitgeber’ im Verhältnis zum FA (Außenverhältnis) kraft öffentlichen Rechts verpflichtet. Ihm obliegt die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (Arbeitslohn) sowie die Einbehaltung und Abführung der Steuerabzüge (vgl §§ 38ff EStG; zu einem Gesamtüberblick > Lohnsteuer, > Steuerabzugsverfahren)...mehr