Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.2 Stellung des Arbeitgebers im LSt-Abzugsverfahren

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG die LSt bei Zahlung des Arbeitslohns einzubehalten und nach § 41a EStG an das Betriebsstätten-FA abzuführen. Er ist daher für das LSt-Abzugsverfahren Stpfl. i. S. d. § 33 AO, nicht aber Steuerschuldner nach § 43 AO (Rz. 75), und hat die mit diesem Verfahren verbundenen Pflichten zu erfüllen. Rz. 14a Verfahrensrechtlich ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.2 Ausschluss der Pauschalierung

Rz. 13 Die Pauschalierung ist nach § 37b Abs. 2 S. 2 EStG ausgeschlossen, sofern bereits andere gesetzliche Bewertungsregelungen gelten, da es in diesen Fällen keiner weiteren Vereinfachungsregel bedarf. Der Ausschluss erfasst die in § 8 Abs. 2 S. 2-5 EStG geregelte Firmenwagenbesteuerung, die amtlichen Sachbezugswerte gem. § 8 Abs. 2 S. 6, 7 EStG, die Zurverfügungstellung eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchstens 825 EUR....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 4 Die Vorschrift gilt für unbeschränkt und beschränkt ESt-Pflichtige (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG). Sie gilt nur im Veranlagungsverfahren (§ 39a Abs. 1 EStG).[1] Ist die Steuer durch Steuerabzug abgegolten, sodass keine Veranlagung durchgeführt wird, wirkt sich die Steuerermäßigung nicht aus (vgl. z. B. § 43 Abs. 5 EStG, § 50 Abs. 2 S. 1 EStG). Ohne Bedeutung ist es, ob der Stp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 4 Entsprechende Anwendung des § 10b Abs. 3 und 4

Rz. 14 Nach § 34g S. 3 EStG gilt § 10b Abs. 3 und 4 EStG entsprechend. § 10b Abs. 3 EStG regelt die Begünstigung von Sachspenden und ihre Bewertung sowie den Verzicht auf eine etwaige Erstattung (§ 10b EStG Rz. 32). Das bedeutet, dass auch Sachspenden an kommunale Wählervereinigungen nach § 34g EStG berücksichtigt werden können. Nach § 10b Abs. 4 S. 1 EStG kann der gutgläubig...mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1 Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG

Bei Abfindungen kommt unter den im Folgenden genannten Voraussetzungen eine tarifermäßigte Besteuerung der Abfindungszahlungen als außerordentliche Einkünfte (Entschädigung) in Betracht.[1] Die Tarifermäßigung wird in Form einer Progressionsabschwächung im Wege der sog. Fünftelregelung gewährt.[2] Voraussetzung der tarifbegünstigten Besteuerung[3] ist eine Zusammenballung von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Betrieblich veranlasste Sachzuwendungen

Rz. 4 § 37b Abs. 1 S. 1 EStG ermöglicht es einem Stpfl., die ESt auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen. Betrieblich veranlasste Barzuwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Zuwendungen an politische Parteien

Rz. 7 Die Steuerermäßigung wird gewährt für Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 PartG , sofern die jeweilige Partei nicht gem. § 18 Abs. 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen ist.[1] Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 1 S. 1 EStG Spenden und Mitgliedsbeiträge (§ 10b EStG Rz. 10, 26ff.). Die Parteieigenschaft setzt voraus, dass Vereinigungen von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.3 Übertragung der Arbeitgeberpflichten mit Zustimmung des FA (Abs. 3a S. 2 bis 5)

Rz. 66 § 38 Abs. 3a S. 2 bis 5 EStG regelt die freiwillige Übernahme der lohnsteuerlichen Pflichten des Arbeitgebers durch einen Dritten für weitere Fallgestaltungen. Die Vorschrift soll im Wesentlichen folgende Fälle erfassen[1]: Bei der studentischen Arbeitsvermittlung ist der einzelne Arbeitnehmer in mehreren kurzfristigen aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen für unter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.1 Überblick

Rz. 62 § 38 Abs. 3a EStG enthält Sonderregelungen für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten bei Lohnzahlungen durch Dritte. Für den Fall, dass tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen Dritte gerichtet sind, treffen diesen nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG die lohnsteuerlichen Pflichten. In anderen Fällen kann das FA nach § 38 Abs. 3a S. 2 EStG zulassen, dass der Dritte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1a Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[1] in das EStG eingefügt worden und gilt erstmals für Zuwendungen die nach dem 31.12.2006 zugeflossen sind (§ 52 Abs. 1 EStG 2007).[2] Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz v. 7.3.2009[3] wurde § 37b Abs. 2 S. 2 EStG an die Aufhebung des § 19a EStG angepasst. Durch das UntStReisekÄndG v. 20.2.2013[4] wurde der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 6 Verfahren

Rz. 18 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es somit nicht. Macht der Stpfl. Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, hat die Steuerermäßigung Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG. Das FA muss Zuwendungen zunächst nach § 34g EStG berücksichtigen und darf erst für den überschießenden Betrag den So...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 2 Steuerermäßigung nach § 35a EStG im Überblick

Die Höhe der Steuerermäßigung für Aufwendungen, die für Tätigkeiten in Privathaushalten gewährt werden, ist gestaffelt. Je nach Art der Beschäftigung wird unterschieden in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, für die der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung 5 % beträgt[1] sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.1 Einbehaltung, Anmeldung und Abführung durch den Arbeitgeber

Rz. 72 Rechtsfolge des LSt-Abzugs ist, dass der Arbeitgeber nach § 38 Abs. 3 S. 1 EStG die LSt einbehalten, beim Betriebsstätten-FA anmelden und an dieses FA abführen muss (§ 41a Abs. 1 S. 1 EStG). Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einbehaltung und Abführung der LSt wird durch entgegenstehende Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht berührt. Der Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 15 Die tarifliche ESt mindert sich um jeweils 50 % der Mitgliedsbeiträge und Spenden an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, höchstens jeweils um 825 EUR, im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern,[1] höchstens um 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte oder Lebenspartner die Mitgliedsbeiträge und Spenden geleistet hat;...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.1 Zuwendungsempfänger

Rz. 4b Zuwendungsempfänger i. S. d. § 37b Abs. 1 EStG sind bis auf die Privatkunden alle Personen wie Geschäftsfreunde, Kunden, fremde Arbeitnehmer, Politiker oder den Stpfl. beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wird die Zuwendung an einen Familienangehörigen dieses Personenkreises geleistet, gilt es als Zuwendung an die genannten Personen.[1] Sachzuwendungen eines Kr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.2 Tarifvertragliche Ansprüche (Abs. 3a S. 1)

Rz. 63 Voraussetzung des § 38 Abs. 3a S. 1 EStG ist, dass sich tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslohn aus einem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis unmittelbar gegen einen Dritten richten. Einzelvertragliche Ansprüche gegen einen Dritten führen damit nicht zur Anwendung der Vorschrift. Der Dritte muss selbst Schuldner der Ansprüche se...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Nach § 37b Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG sind Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt die Aufwendungen des Stpfl. einschließlich USt. Das gilt auch bei Betriebsveranstaltungen. § 37b Abs. 1 S. 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs. 1 S. 2 EStG eine eigenständige Bemessungsgrundlage. Diese verdrängt in ihrem Anwendungsbereich die Bewertung nach § 8 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 38 EStG in der heutigen Fassung geht auf das Einkommensteuerreformgesetz v. 5.8.1974[1] zurück, durch das das LSt-Abzugsverfahren umgestaltet und aus der LStDV in das EStG übernommen wurde. Rz. 22a Eine wesentliche Änderung der Vorschrift brachte das Gesetz v. 19.12.1985[2], durch das die LSt-Abzugspflicht des ausl. Verleihers von Arbeitnehmern in § 38 Abs. 1 Nr. 2 E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.3 Überblick über die Regelung

Rz. 2 § 37b Abs. 1 EStG regelt die Pauschalierungsmöglichkeit bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen an alle Personen bis auf Arbeitnehmer des Stpfl. § 37b Abs. 2 EStG übernimmt die Pauschalierungsgrundsätze des Abs. 1 für Arbeitnehmer des Stpfl., schließt aber die Pauschalierung für bestimmte Fälle aus. § 37b Abs. 3 EStG regelt die Abgeltungswirkung der Pauschalsteuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 2 Die Steuerermäßigung des § 34g EStG gilt seit Vz 1984 für Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien. Sie ist später rückwirkend ebenfalls ab Vz 1984 auf Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter ausgedehnt worden. Die Einfügung erfolgte im Rahmen der Neuordnung des Parteispendenabzugs ab 1984.[1] Die Begünstigung für Vereine ohne Parteicharak...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Rz. 15 Nach § 37b Abs. 3 S. 1 EStG bleiben die pauschal besteuerten Sachzuwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte des Zuwendungsempfängers außer Ansatz, werden also bei der ESt oder KSt nicht erfasst. Das gilt auch für die pauschale ESt, die nicht nach § 36 EStG angerechnet werden kann. Ist der Zuwendungsempfänger Gewerbetreibender, gehören die Zuwendungen nicht zum anzus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 Die Steuerermäßigung wird auch für Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter gewährt. Das sind unabhängige, meist kommunale Wählervereinigungen, freie Wählergemeinschaften, sog. Rathausparteien u. Ä. Voraussetzung ist aber, dass die Wählervereinigung in der Rechtsform eines Vereins organisiert ist. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach §§ 21–22, 54 BGB. Ohne Bedeut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.4 Höchstgrenzen

Rz. 9 Hohe Sachzuwendungen ("Luxusgeschenke") sollen von der Pauschalierung ausgeschlossen und mit dem individuellen Steuersatz des Zuwendungsempfängers besteuert werden. Nach § 37b Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG ist die Pauschalierung daher ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 EUR übersteigen. Bis zur Höhe von 10.000 EUR sind die Zuwendung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.3 Arbeitgeber bei Arbeitnehmerentsendung (Abs. 1 S. 2)

Rz. 40 § 38 Abs. 1 S. 2 EStG enthält eine besondere Regelung für die Arbeitgebereigenschaft in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung. Die Vorschrift knüpft an den – abkommensrechtlichen – wirtschaftlichen Arbeitnehmerbegriff an; die bis zur Neuregelung geltende Rspr. des BFH[1], nach der bei Arbeitnehmerüberlassungen nur derjenige als Arbeitgeber anzusehen ist, der dem Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.6 Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rz. 10a Der Stpfl. hat das Wahlrecht (kann), die Pauschalierung in Anspruch zu nehmen oder hierauf zu verzichten. In diesen Fällen müssen die Zuwendungsempfänger die Zuwendung als Betriebseinnahme oder Drittlohn erfassen. Entscheidet sich der Stpfl. für die Pauschalierung, muss er für alle betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenke, die innerhalb eines Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.2.2 Ausländischer Verleiher (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 35 Durch § 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wird die LSt-Abzugspflicht auf ausländische Verleiher ausgedehnt, die einem Entleiher Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung im Inland überlassen. Damit wird eine Lücke beim LSt-Abzug geschlossen, die sich daraus ergibt, dass der inländische Entleiher kein Arbeitgeber ist und der Verleiher als Arbeitgeber weder Wohnsitz, gewöhnlichen Aufent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1.2 Geschenke

Rz. 7 Nach § 37b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG können auch Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG pauschaliert besteuert werden. Ein Geschenk setzt eine unentgeltliche Zuwendung an einen Dritten voraus, die nicht als Entgelt für eine bestimmte Gegenleistung anzusehen ist und, dass beide Seiten über die Unentgeltlichkeit einig sind.[1] Einzubeziehen sind auch die Geschenke, d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.2 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 50 Die LSt-Abzugspflicht wird nach § 38 Abs. 1 S. 1 EStG durch die Zahlung des Arbeitslohns ausgelöst. Zahlung bedeutet Zufluss i. S. d. § 11 EStG; mit dem Zufluss entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG die LSt, d. h. ab diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber die LSt einbehalten und der Arbeitnehmer die Einbehaltung dulden. Rz. 50a Der Zufluss des Arbeitslohns ist sowohl maßg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.2 Schuldner der LSt (Abs. 2 S. 1)

Rz. 75 Der Arbeitnehmer ist nach § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der LSt. Indem der Arbeitgeber seine Dienstleistungspflicht auf Einbehaltung und Abführung der LSt erfüllt, zahlt er gleichzeitig die LSt des Arbeitnehmers auf dessen Rechnung und in dessen Namen. Der Arbeitnehmer bleibt auch im Fall einer Nettolohnvereinbarung Schuldner der vom Arbeitgeber übernommenen LSt (§ ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Die Pauschalierungsmöglichkeit gilt für alle unbeschränkt und beschr. Stpfl. Sie kann unabhängig von der Rechtsform von allen Stpfl., natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen in Anspruch genommen werden. Für Zuwendungsempfänger, die der KSt-Pflicht unterliegen, erklärt § 31 Abs. 1 S. 3 KStG den § 37b EStG für entsprechend anwendbar. Juristische...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34g Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen

1 Allgemeines 1.1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37b Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 In einer Vielzahl von Fällen tätigen Unternehmen aus Gründen der Imagepflege, zur Gewinnung von Kunden, Pflege von Geschäftsbeziehungen, Bindung des Kundenkreises, als Belohnung und aus anderen Gründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Personen, die mit ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen, wie z. B. Geschäftspartner ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

1 Allgemeines 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift Rz. 1 Die §§ 38ff. EStG gehören zu den Regelungen des EStG, die die Steuererhebung betreffen. Sie bilden die Rechtsgrundlage für ein besonderes Erhebungsverfahren bei der ESt, den LSt-Abzug bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. § 38 EStG begründet bei diesen Einkünften die Verpflichtung zum Steuerabzug. Die Vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.2 Wesen und Bedeutung der Lohnsteuer

Rz. 3 Die LSt ist keine selbstständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der ESt. Während die ESt nach § 36 Abs. 1 EStG erst mit Ablauf des Vz entsteht, entsteht die LSt nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG bereits mit dem Zufluss von Arbeitslohn (Rz. 50), zu einem früheren Zeitpunkt als die ESt. Bei der LSt handelt es sich daher um eine Vorauszahlung auf die ESt und da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.3 Lohnzahlung durch Dritte (Abs. 1 S. 3)

Rz. 56 Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur von solchen Lohnzahlungen LSt einzubehalten, bei denen er in irgendeiner Form in die Lohnzahlung rechtlich oder tatsächlich eingeschaltet ist.[1] Hierzu gehören auch sog. unechte Lohnzahlungen eines Dritten, die dem Arbeitgeber unmittelbar als eigene Zahlung i. S. d. § 38 Abs. 1 S. 1 EStG zugerechnet werden (Rz. 57).[2] Dem LSt-Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3.2 Vereinszweck ausschließlich auf Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet

Rz. 11 Der Zweck des Vereins muss ausschließlich auf das Mitwirken bei der politischen Willensbildung durch Teilnahme an Wahlen gerichtet sein. Dieser ausschließliche Zweck muss sich aus der Satzung ergeben und der Verein muss auch tatsächlich diesen Zweck verfolgen. Unschädlich ist es, wenn der Verein auch gesellige Veranstaltungen durchführt, die im Vergleich zu seiner pol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 3.3 Lohnsteuerabzug bei nicht ausreichendem Barlohn (Abs. 4)

Rz. 76 Der LSt-Abzug stößt auf Schwierigkeiten, wenn die einzubehaltende LSt aus dem vom Arbeitgeber geschuldeten Barlohn nicht gedeckt werden kann oder wenn er überhaupt keinen Barlohn zahlt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der abzugspflichtige Arbeitslohn ausschließlich aus Sachbezügen besteht oder durch Dritte gezahlt wird (Rz. 56ff.). Um den LSt-Einbehalt in diesen Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2.1 Zuwendungen

Rz. 11 Nach § 37b Abs. 2 EStG sind die Grundsätze des Abs. 1 auch für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des Stpfl. an eigene Arbeitnehmer anzuwenden (zum Arbeitnehmerbegriff § 19 EStG Rz. 19a ff.). Die Pauschalierungsvorschrift ist anwendbar, soweit die Zuwendung des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zu steuerbarem Arbeitslohn führt, nicht in Geld besteht und zusätzlich z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.3 Arbeitnehmer mit Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit

Rz. 48 Der LSt-Abzug ist nur bei Lohnzahlungen des Arbeitgebers vorzunehmen, die zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 19 EStG führen. Der Empfänger der Lohnzahlungen muss Arbeitnehmer (§ 19 EStG Rz. 19a ff.) sein. Rz. 48a Der LSt-Abzug scheidet aus, wenn die Zahlungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer Einkünften aus anderen Einkunf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 83 Der Arbeitgeber erfüllt mit dem LSt-Abzug eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber dem FA. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht dagegen nur eine zivilrechtliche – arbeitsrechtliche – Rechtsbeziehung. Der Arbeitnehmer ist nicht Beteiligter am LSt-Abzugsverfahren. Ihm stehen daher keine Rechtsbehelfe gegen den LSt-Abzug zu. Er kann auf die Art und die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1.3.3 Stellung des Arbeitnehmers im Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 16 Der Arbeitnehmer ist Schuldner der LSt (Rz. 75); der Arbeitgeber entrichtet daher durch Einbehaltung und Abführung der LSt eine Schuld des Arbeitnehmers gegenüber dem FA. Als Steuerschuldner i. S. d. § 43 AO ist der Arbeitnehmer im Hinblick auf das LSt-Abzugsverfahren neben dem Arbeitgeber Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Er ist im LSt-Abzugsverfahren jedoch nicht Beteiligter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.4 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 5 In der bis Ende 1993 geltenden Fassung war die Vorschrift mit dem GG vereinbar. Es ist insbesondere vertretbar, dass nur ESt-Pflichtige von der Vorschrift profitieren und Personen mit geringem Einkommen nicht betroffen sind.[1] Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des PartG v. 28.6.2002[2] wurden die Höchstbeträge ab dem Vz 2002 auf den noch heute geltenden Betrag von 82...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4.1 Arten des Arbeitslohns

Rz. 49 Der LSt-Abzug ist von jeder Art von Arbeitslohn vorzunehmen. Es ist daher ohne Bedeutung, ob es sich um laufenden Arbeitslohn oder einmaligen Arbeitslohn (sonstige Bezüge, § 39b EStG Rz. 51ff.) handelt. Zum abzugspflichtigen Arbeitslohn gehören sowohl Geldzahlungen als auch Sachbezüge. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer nach der arbeitsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 In einer Vielzahl von Fällen tätigen Unternehmen aus Gründen der Imagepflege, zur Gewinnung von Kunden, Pflege von Geschäftsbeziehungen, Bindung des Kundenkreises, als Belohnung und aus anderen Gründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Personen, die mit ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen, wie z. B. Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer. Die Zuwendungen f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer

Rz. 16 Die pauschale ESt wird nach § 37b Abs. 4 EStG in das LSt-Verfahren einbezogen. Der Zuwendende muss sie in der LSt-Anmeldung der Betriebsstätte nach § 41 Abs. 2 EStG anmelden und spätestens am 10. Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden LSt-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstätten-FA abführen. Bei mehreren Betriebsstätten ist dies nach Abs. 4 S. 2 das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 In einer Vielzahl von Fällen tätigen Unternehmen aus Gründen der Imagepflege, zur Gewinnung von Kunden, Pflege von Geschäftsbeziehungen, Bindung des Kundenkreises, als Belohnung und aus anderen Gründen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Personen, die mit ihnen nicht in einem Dienstverhältnis stehen, wie z. B. Geschäftspartner und deren Arb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung der Vorschrift Rz. 1 Die §§ 38ff. EStG gehören zu den Regelungen des EStG, die die Steuererhebung betreffen. Sie bilden die Rechtsgrundlage für ein besonderes Erhebungsverfahren bei der ESt, den LSt-Abzug bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. § 38 EStG begründet bei diesen Einkünften die Verpflichtung zum Steuerabzug. Die Vorschrift tritt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1 Allgemeines

1.1 Überblick Rz. 1 Die Vorschrift enthält zwei eigenständige, vom persönlichen Steuersatz unabhängige Steuerermäßigungen. Das sind zum einen die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien (S. 1 Nr. 1) und zum anderen Zuwendungen an Vereine ohne Parteicharakter (S. 1 Nr. 2; Rz. 9ff.); unabhängige Wählergemeinschaften) . Die Ermäßigung beträgt 50 % der Ausgaben, höchs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.4 Abzugspflichtiger Arbeitslohn

2.4.1 Arten des Arbeitslohns Rz. 49 Der LSt-Abzug ist von jeder Art von Arbeitslohn vorzunehmen. Es ist daher ohne Bedeutung, ob es sich um laufenden Arbeitslohn oder einmaligen Arbeitslohn (sonstige Bezüge, § 39b EStG Rz. 51ff.) handelt. Zum abzugspflichtigen Arbeitslohn gehören sowohl Geldzahlungen als auch Sachbezüge. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbe...mehr