Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Außenprüfung: Baubranche / 1.2 Architekten und Bauingenieure

Bei Architekten und Bauingenieuren ist auf eine strenge Abgrenzung der Einkunftsarten zu achten. Während Bauunternehmen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen,[1] die stets der Gewerbesteuer unterliegen,[2] erzielen Architekten und Bauingenieure als Freiberufler Einkünfte aus selbstständiger Arbeit[3] – diese Einkünfte sind gewerbesteuerfrei. Gemischte Tätigkeiten[4] Wird neben...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.2 Wirtschaftsjahr

In der Branche existieren häufig Außenlager z. B. von Baustoffen. Hier gestaltet sich die Inventur im Winter bei Schnee schwierig. Liegt ein sachlich nachvollziehbarer Grund vor (z. B. Inventur, Abschlüsse der Geschäftsfreunde), kann bei buchführenden Betrieben auch ein vom Kalenderjahr abweichender Bilanzstichtag gewählt werden.[1] Sofern hierfür von einem kalenderjahrgleic...mehr

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Sale-and-lease-back-Verfahren / 4 Gewerbesteuerliche Fragen

Gemäß § 8 Nr. 1d GewStG werden 20 % der Leasingraten für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzugerechnet.[1] Nach § 8 Nr. 1e GewStG gilt dies auch für 50 % der Leasingraten für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Entgegen der früheren Rechtslage kommt es nicht me...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.2 Pauschale Garantie-/Gewährleistungsrückstellungen

Eine pauschale Rückstellung für Garantie-/Gewährleistungsaufwendungen nach einem von vornherein abstrakt festgelegten Prozentsatz ist nicht möglich, da technische und betriebswirtschaftliche Verhältnisse (Qualitätsmanagement, Produktionsverfahren und Materialeinsatz) und konkrete vertragliche Vereinbarungen (Garantie-/Gewährleistungszeitraum) für jeden Auftrag unterschiedlic...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.6.1 Rückstellungen für drohende Verluste

Handelsrechtlich sind Rückstellungen für drohende Verluste zwingend zu bilden.[1] Rückstellungen für drohende Verluste sind im Steuerrecht nicht zulässig.[2] Steht jedoch fest, dass ein Gewerk mit Verlust abgeschlossen wird, sind die bislang angefallenen und zu aktivierenden Herstellungskosten mit dem entsprechenden niedrigeren Teilwert anzusetzen.[3] Praxis-Beispiel Auftrag ...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.5 Bewertung von teilfertigen und fertigen Gewerken

Der Baufortschritt von Gewerken ist aus dem Baukonto ersichtlich. Fertige wie auch teilfertige Arbeiten sind in der Bilanz zu erfassen. Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen Teilfertige und noch nicht abgerechnete Leistungen sind grundsätzlich mit den Herstellungskosten zum Bilanzstichtag auszuweisen.[1] Die Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes umfassen Mater...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / Zusammenfassung

Begriff Bei einer Fortbildung handelt es sich um eine Bildungsmaßnahme in einem bereits erlernten Beruf. Ziel der Fortbildung ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und die während der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. Anzuwenden sind die Grundsätze des Berufsbildungsgesetzes. Von der Fortbildu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 4 Nebenkosten, die in der Service-Pauschale von 15 % enthalten sind

Gem. Abschn. 12.16 Abs. 12 UStAE dürfen in der Rechnung die nachfolgend aufgeführten 19 %igen Leistungen in einer Summe als Sammelposten unter der Bezeichnung "Service-Pauschale" oder "Business-Package" ausgewiesen werden: das Frühstück, das Nutzen von Kommunikationsnetzen, das Reinigen und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice, der Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unter...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 3.3 Vorratsgrundstücke

Vorratsgrundstücke in der Baubranche gehören – da sie zum Verkauf bestimmt sind – zum Umlaufvermögen[1] und sind nach den für das Umlaufvermögen geltenden Bewertungsmaßstäben anzusetzen. Grundsätzlich erfolgt daher ein Ansatz in der Bilanz mit den Anschaffungskosten.[2] Wurde beim Erwerb Vorsteuer abgezogen, ist bei der Veräußerung darauf zu achten, ob eine Vorsteuerberichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fortbildung/Weiterbildung / 3.1 Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit

Für Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern dienen, gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Sie gilt aber ausdrücklich auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen ...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 4. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG i.d.F. Kreditzweitmarkförderungsgesetzes

§ 4h EStG wurde in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes geändert. Für den Konzernbegriff i.S.d. § 4h EstG, auf den § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG in seiner aktuellen Fassung dynamisch verweist, ist nach wie vor § 4h Abs. 3 EStG von definitorischer Bedeutung. In der nachfolgenden Tabelle sind die alte wie auch die neue Fassung synoptisch gegenübergestellt. § ...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 3. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG auf Basis des § 4h EStG a.F. vor dem 1.1.2024

Nachfolgend wird das (junge) sonstige Verwaltungsvermögen betrachtet mit dem Schwerpunkt der Nutzungsüberlassung von Grundstücken an Dritte sowie der Rückausnahme im Fall konzerninterner Vermietungen i.V.m. dem Konzernbegriff des § 4h EStG vor dem 1.1.2024. Welche Wirtschaftsgüter des Unternehmensvermögens zum sonstigem Verwaltungsvermögen gehören, ist abschließend in § 13b A...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen (§ 23 EStG) (ErbStB 2024, Heft 4, S. 110)

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG greift nur dann, wenn die Grundstücksveräußerung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung erfolgt. Allerdings gilt es im Gesetz geregelte Ausnahmetatbestände und Besonderheiten zu beachten, die einer Besteuerung entgegenstehen bzw. eine Besteuerung auslös...mehr

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Konzerninterne Vermietung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und § 4h EStG i.d.F. des Kreditzweitmarkförderungsgesetzes (ErbStB 2024, Heft 4, S. 102)

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Kon...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG

Eine kurzzeitige Vermietung der Immobilie im Veräußerungsjahr ist unschädlich, wenn der Stpfl. das Objekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH v. 3.9.2019 – IX R 10/19, BStBl. II 2020, 310 = EStB 2020, 169 [Meurer], BFH ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / a) Eigene Wohnzwecke

Der Ausdruck "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG setzt voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen geeignet ist und vom Stpfl. auch bewohnt wird. Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Stpfl. ein Grundstück, das...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 2. Veräußerung von Grundstücken

Private Veräußerungsgeschäfte sind u.a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG). Unerheblich ist, ob es sich um unbebaute oder bebaute Grundstücke handelt. Zu beachten ist ferner, dass Gebäude und Außenanlagen einzubeziehen sind, soweit sie innerhalb ...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 1. Einführung

Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG infolge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Die Anwendung der Konzernklausel führt dazu, dass Grundstücke, die innerhalb einer Holding- bzw. Konzernstruktur überlassen werden, kein sonstiges Verwaltungsvermögen darstellen. Bedeutend ist...mehr

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Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Anschaffung von Grundstücken

Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten B...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zur... / 6. Unentgeltliche/teilentgeltliche Übertragung

Erfolgt die Übertragung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist bei Prüfung der Besteuerung nach § 23 EStG wie folgt vorzugehen: Bei voll unentgeltlicher Übertragung ergibt sich beim Übertragenden schon mangels Gegenleistung keine steuerpflichtige Veräußerung nach § 23 EStG. Der Grundstücksübernehmer muss jedoch beachten, dass ihm die Anschaffung oder Überführung ins Privatve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 5. Entnahme als Anschaffung

Der Gesetzgeber fingiert bei der Entnahme eines Grundstücks aus dem laufenden Betrieb oder anlässlich einer Betriebsaufgabe einen Anschaffungsvorgang (§ 23 Abs. 1 Satz 2 EStG) und damit den Beginn der zehnjährigen Veräußerungsfrist, die nun nicht mehr an die Anschaffung oder Herstellung, sondern an die Entnahme/Betriebsaufgabe anknüpft. Wird das entnommene Grundstück nun inn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.4.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / [Ohne Titel]

Akram Juja, StB, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV. e.V.), Master of Science[*] Gegenstand dieses Beitrags ist Konzernklausel des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG vor dem Hintergrund der Änderung des § 4h EStG in Folge des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes. Zur Würdigung der Änderung des Konzernbegriffs i.S.d. § 4h EStG n.F. und deren Auswirkung auf die Konz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 6. Schlussfolgerung

Im Ergebnis hat § 4h EStG i.d.F. ab dem 1.1.2024 in seiner wortgenauen Auslegung zur Folge, dass die Konzernklausel in ihrem Anwendungsbereich erheblich eingeschränkt wird. Diese Schlussfolgerung widerspricht der Gesetzesbegründung bzw. dem Normzweck der Konzernklausel gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG und steht im deutlichen Widerspruch zur konsolidierten Betrach...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / Zusammenfassung

Begriff Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise wurde für alle Arbeitnehmer befristet für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.3.2022 eine Beihilfe oder Unterstützung bis zu 1.500 EUR steuer- sowie beitragsfrei gestellt. Dies betraf alle Berufsgruppen, nicht nur die sog. systemrelevanten Berufsgruppen. Die Steuerfreiheit der Corona-Sonderzahlungen wur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.1 Steuerfreier Corona-Pflegebonus bis 4.500 EUR

Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Dialyseeinrichtungen, Arzt- bzw. Zahnarztpraxen, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, sollten zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise einen Pflegebonus gewährt bekommen. Damit sollte die Arbeit derer honoriert werden, die unter besonderen Arbeitsbedingungen während ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 4. Ausnahme von der Besteuerung bei selbstgenutztem Wohneigentum

Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns eines innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums veräußerten Grundstücks wird vermieden, wenn das Wirtschaftsgut im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 1 EStG) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 3.1 Rechtsanspruch auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Hat der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, war eine Auszahlung der Corona-Sonderzahlung an dessen Stelle nicht möglich. Ob der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auf einer einzelvertraglichen Vereinbarung, einer tariflichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder auf betriebliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 3. Veräußerungsfrist

Wird der Zehn-Jahres-Zeitraum überschritten, kommt es schon dem Grunde nach nicht zu einer Besteuerung. Bei Veräußerung eines im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erworbenen Grundstücks ist bei der Fristberechnung von dem Zeitpunkt des entgeltlichen Erwerbs durch den Rechtsvorgänger auszugehen (BFH v. 12.7.1988 – IX R 149/83, BStBl. II 1988, 942). Entsprechendes gilt bei einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.3 Begünstigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in der Corona-Krise erheblichen Belastungen ausgesetzt waren. Pro Arbeitnehmer galt der Betrag von 4.500 EUR als Höchstbetrag für einen steuerfreien Pflegebonus i. S. d. § 3 Nr. 11b EStG. Dabei war unerheblich, ob bei Zahlung des Pflegebonus der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um eine geringfügig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.4 Begünstigte Arbeitnehmer

Als Höchstbetrag für eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung i. S. d. § 3 Nr. 11a EStG galt pro Arbeitnehmer der Betrag von 1.500 EUR. Unerheblich war, ob bei Zahlung der Corona-Sonderzahlung der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt war oder ob es sich um einen geringfügig entlohnten Beschäftigten (sog. Minijobber) gehandelt hat. Im Fall eines Ehegatten-Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 7. Fazit

Der vorstehende Rspr.-Überblick zeigt das nach wie vor bestehende Streitpotential bei der Frage, ob sich bei der Veräußerung einer privaten Immobilie ggf. ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ergibt. Der Rechtsanwender ist daher gut beraten, vor Abschluss eines Veräußerungsvertrags anhand der Rspr. eine mögliche Steuerpflicht zu prüfen, um nachträgliche unliebsame Überra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Besteuerung privater Grundstücksveräußerungen nach § 23 EStG greift nur dann, wenn die Grundstücksveräußerung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung erfolgt. Allerdings gilt es im Gesetz geregelte Ausnahmetatbestände und Besonderheiten zu beachten, die einer Besteuerung entgegenstehen bzw. eine Besteuerung auslöse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 5 Pfändung

Bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels (wie Urteil oder Vollstreckungsbescheid) hat ein Gläubiger grundsätzlich die Möglichkeit, die Entgeltforderung des (säumigen) Arbeitnehmers gegen dessen Arbeitgeber zu pfänden und an sich überweisen zu lassen. Das letzte Wort hat dabei die Gerichtsbarkeit. Das Arbeitseinkommen (wie der Arbeitslohn), welches in Geld zahlbar ist, darf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Weiterleitungsklauseln in S... / 4. Einkommensteuer

Eine Schenkung als solche hat für den Beschenkten unmittelbar keine einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen. Tatsächlich sind Schenkungen in derselben Weise wie Erbschaften Bezüge, die außerhalb der in § 2 EStG abschließend aufgeführten Einkunftsarten anfallen und daher beim Beschenkten nicht steuerbar sind. Eine Schenkung gehört vielmehr zu den Vermögensanfällen i.S.d. § 1 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 3 Corona-Sonderzahlung und Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld

Bei vielen Arbeitgebern stellte sich die Frage, ob statt der Zahlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, auf das jeweils Sozialversicherungsabgaben und Steuern zu zahlen sind, die steuerfreie Corona-Sonderzahlung an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden konnte. Hierbei war zu unterscheiden, ob eine arbeitsrechtliche Verpflichtung zur Zahlung des Urlaubsgeldes oder Weihnachtsge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 3.2 Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung

Hat der Arbeitgeber in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld nur mit einem wirksamen Freiwilligkeitsvorbehalt ausgezahlt, hat der Arbeitnehmer keinen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Zahlung. Der Arbeitgeber entscheidet in diesen Fällen jedes Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe er ein Weihnachtsgeld auszahlt. Der Arbeitgeber konnte daher für das Jahr 2020 entscheiden, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 2.6 Pflegebonus-Zahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit des Pflegebonus kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Es war daher erforderlich, dass der Pflegebonus an Arbeitnehmer in bestimmten Einrichtungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise gewährt ("Corona-Pflegebonus") und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wurde. Ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.1 Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen infolge der Corona-Krise

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber an ihre Beschäftigten Beihilfen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung auszahlen. Begünstigt waren Sonderzahlungen bis zu 1.500 EUR, die dem Arbeitnehmer in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 zugeflossen sind.[1] Folglich konnten Arbeitgeber ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 9 Verpflichtung zur Datenübermittlung und Zuständigkeiten (§ 32b Abs. 3 bis 5 EStG)

Rz. 94 § 32b Abs. 3 bis 5 EStG beinhalten Pflichten zur Übermittlung von Daten durch die Träger der Sozialleistungen, die gem. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind. Träger der Sozialleistungen sind insbesondere die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gesetzlichen Unfallversicherungen und di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.2 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 76 Die Berechnung des besonderen Steuersatzes für Lohnersatzleistungen und ähnlichen steuerfreien Bezügen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG) erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70 und Rz. 82).[1] Zusätzlich enthält § 32b Abs. 2 Nr. 1 EStG eine besondere Bestimmung für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Bei der Berechnung des besonderen Steuersatzes aufgrund des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 4 Progressionsvorbehalt bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 27 § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG wurde durch G. v. 11.10.1995[1] m. W. ab dem Vz 1996 eingefügt. Die Regelung bezieht ausl. Einkünfte i. S. d. § 34d EStG in bestimmten Fällen in die Ermittlung des Steuersatzes ein. Zu Ausnahmen von der Einbeziehung s. Rz. 28. S. a. Rz. 47 wegen der Behandlung des von Organen der EU an Beamte gezahlten Tagegelds. Die Frage, ob bei zeitweis...mehr