Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Abschreibungsregeln für Sof... / 1.1 Begriffe "Hardware" und "Software"

EDV-Anlagen bestehen i. d. R. aus der Hard- und Software. Der Begriff der sog. Computerhardware[1] umfasst alle physischen (mechanischen, elektrischen und elektronischen) Bestandteile einer EDV-Anlage. Sie setzt sich im Wesentlichen aus der Zentraleinheit (Computer, Rechner und Monitor, Tastatur, Maus) und den für die Eingabe, Ausgabe und Speicherung von Daten und Programmen...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.1 Zufluss von Gewinnanteilen bei den Gesellschaftern

Grundsätzlich wird der Gesellschafter einer optierenden Personengesellschaft wie ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt, so dass er ihm zufließende Gewinnanteile als Dividenden zu versteuern hat. Gem. § 1a Abs. 3 Satz 5 KStG gelten Gewinnanteile erst dann als zugeflossen, wenn diese tatsächlich entnommen werden (z.B. durch Buchung auf einem Fremdkapitalkonto,...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / 2.4 Software mit Anschaffungskosten von mehr als 1.000 EUR

Bei Software, deren Anschaffungskosten mehr als 1.000 EUR netto betragen, erfolgt die Abschreibung linear nach § 7 Abs. 1 EStG innerhalb der betriebsindividuellen Nutzungsdauer. Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG kann bei Vorliegen der Anschaffungsvoraussetzungen nur angewendet werden, wenn es sich in einem (extremen Ausnahmefall) um Trivialsoftware handelt.mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 5.6 Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG

Die Anteile an der optierenden Personengesellschaft gelten auch für Zwecke des § 6 Abs. 1 AStG als Anteile im Sinne von § 17 EStG.[1] Die Personengesellschaft vermittelt ihren Gesellschaftern nach Ausübung der Option keine inländische Betriebsstätte mehr, sodass diese bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland regelmäßig der Wegzugsbesteuerung unterliegen werden.mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 2 Betriebliche Veranlassung

Bei Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde ist eine betriebliche Veranlassung i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG zu bejahen, wenn sie durch die Absicht des Steuerpflichtigen ausgelöst sind, Geschäftsbeziehungen zu der beschenkten Person anzuknüpfen, zu sichern oder zu verbessern.[1] Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dienen dazu, das Ansehen des Zuwendenden zu stärken...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 7.1 Materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung

Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, müssen einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.[1] Die Aufzeichnungspflicht umfasst die abziehbaren und die nicht abziehbaren Geschenkaufwendungen. Es handelt sich um eine materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung. Bei Verletzung dieser Aufzeichnungs...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.2 Behandlung bei der übernehmenden Personengesellschaft

Die übernehmende Personengesellschaft hat ihrerseits das Vermögen mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der optierenden Gesellschaft enthaltenen Wert zu übernehmen (Grundsatz der Wertverknüpfung).[1] Soweit stille Reserven in den Wirtschaftsgütern der optierenden Gesellschaft vorhanden sind, werden diese durch die Personengesellschaft fortgeführt, ohne dass es zu einer s...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 3.3 Zweckgeschenke

Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Zweckgeschenken (Schmiergeschenke mit Geschenkcharakter) und Schmiergeldern ohne Geschenkcharakter.[1] Zweckgeschenke sind Geschenke, mit denen der Zuwendende einen Zweck verfolgt.[2] Unter Zweckgeschenken, die unter den Geschenkbegriff i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen, sind Zuwendungen zu verstehen, durch die der Geber d...mehr

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Abschreibungsregeln für Sof... / Zusammenfassung

Überblick Computeranlagen setzen sich zusammen aus der Hardware, die ein körperliches Wirtschaftsgut ist, und der Software, die als immaterielles (unkörperliches) Wirtschaftsgut beurteilt wird, sofern es sich um ein eigenständiges Wirtschaftsgut handelt. Eine Ausnahme gilt für sog. Trivialsoftware, die von der Finanzverwaltung als materielles Wirtschaftsgut beurteilt wird.[1...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 1 Hintergrund und Zielsetzung des Optionsmodells

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland kennzeichnet traditionell eine unterschiedliche Behandlung von Personengesellschaften einerseits und Kapitalgesellschaften andererseits. Die Besteuerung von Personengesellschaften folgt dem Mitunternehmerschaftskonzept, welches im Grundsatz durch das Transparenzprinzip geprägt wird. Rechtsgrundlage ist der § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 E...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 10.2.4 Unterrichtung des Zuwendungsempfängers

Der Zuwendende hat den Zuwendungsempfänger über die Pauschalierung zu unterrichten. Dazu reicht eine formlose Mitteilung aus, dass hinsichtlich der Sachzuwendung bzw. des Geschenks die Steuerübernahme durch den Zuwendenden erfolgt ist; weitere Einzelheiten (z. B. über die Höhe der Zuwendung) müssen nicht mitgeteilt werden.[1]mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 3 Bilanzberichtigung: Die Angleichung erfolgt in der Bilanz des auf die Außenprüfung folgenden Jahres

Außenprüfungen führen i. d. R. zu Bilanzberichtigungen, die auch Auswirkungen auf die Folgejahre haben. Das ist bei Änderungen von Aktiv- oder Passivposten der Fall. Werden keine abweichenden Steuerbilanzen aufgestellt, müssen zur Herstellung des Bilanzzusammenhangs die auf den Bestandskonten des laufenden Geschäftsjahres vorgetragenen Anfangsbestände berichtigt werden. Ents...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.2 Gewinnermittlung der optierenden Gesellschaft

Durch die Option entfallen die für Mitunternehmerschaften geltende zweistufige Gewinnermittlung sowie die gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO. Optierende Personengesellschaften haben stattdessen eine Körperschaftsteuererklärung und eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos abzugeben, und zwar bereits für das der Option vorangeh...mehr

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ABC der vereinbaren Tätigke... / 16 IT-Beratung

IT-Berater (auch IT-Consultant, EDV-Berater, ICT-Berater) beraten Unternehmen oder Projektgruppen bei der Einführung, Wartung und Weiterentwicklung von IT-Systemen. Der Begriff IT-Berater ist eine sehr weit gefasste Berufsbezeichnung. Er ist als Dienstleistungsberuf im sich überschneidenden Bereich von ingenieurmäßigen IT-Berufen und klassischer (Management- oder) Unternehme...mehr

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Rücklage für Zuschüsse / 5 Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz

Durch das BilMoG wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit aufgegeben, sodass damit Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei der Ausübung von steuerlichen Wahlrechten zugelassen wurden. Hintergrund dieser Änderungen war die Anpassung des Handelsbilanzrechts an die moderne Bilanzrechtsentwicklung. Dabei wurden zur Erhöhung der Aussagekraft der Handelsbilanz handelsre...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 6.3.1 Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Für die Frage, ob die Freigrenze von 50 EUR überschritten ist, sind bei Sachzuwendungen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der zugewendeten Gegenstände anzusetzen.[1] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach allgemeinen Grundsätzen ermittelt. Das bedeutet: Skonti, Rabatte und andere Preisnachlässe mindern die Anschaffungskosten. Die Kosten der Verpackung ...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.2.2.4 Sperrfristen

Die Rückkehr zur transparenten Besteuerung mittels Rückoption innerhalb von sieben Jahren stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung für den Fall, dass bei Eintritt in die Optionsbesteuerung nach § 1a Abs. 1 KStG ein Antrag auf Buch- oder Zwischenwertfortführung gestellt wurde, eine Verletzung der mit dem fiktiven Formwechsel in Gang gesetzten Sperrfrist i. S. des § 22 UmwStG ...mehr

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Rücklage für Zuschüsse / 5.1 Die steuerlichen Ansatzwahlrechte bestehen

Steuerliche Ansatzwahlrechte bestehen bei der Bildung steuerfreier Rücklagen (Sonderposten mit Rücklageanteil). Hierzu gehören z. B. die Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6. EStR und die Rücklage für Zuschüsse nach R 6.5. EStR. Zuschüsse für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts erhöhen den Gewinn des Empfängers. Steuerlich besteh...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.5.2 Neue Sperrfristen

Sofern der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt, so unterliegen zudem sämtliche Anteile an der optierenden Gesellschaft einer siebenjährigen Sperrfrist ("Veräußerungsverbot"). Im Fall der Veräußerung von Anteilen an der optierenden Personengesellschaft durch den Einbringenden oder der Verwirklichung eines nach § 22 Abs. 1 Satz 6 UmwStG der Veräußerung gle...mehr

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Kapitalangleichungsbuchungen / 5 Entnahmen und Einlagen müssen festgehalten werden

Entnahmen und Einlagen wirken sich nicht unmittelbar auf den Gewinn aus. Beim Abzug von Schuldzinsen kommt es jedoch auf Über- und Unterentnahmen an.[1] D. h., es müssen alle Entnahmen erfasst werden, also auch die Sach- und Nutzungsentnahmen. Wenn der Betriebsprüfer z. B. im Prüfungszeitraum den Umfang der Privatnutzung des Firmen-Pkw erhöht, erhöht er insoweit nicht nur den...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4 Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Die optierende Personengesellschaft wird für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen materiell sowie verfahrensrechtlich umfassend als Kapitalgesellschaft behandelt[1] und unterliegt der unbeschränkten oder beschränkten Körperschaftsteuerpflicht.[2] Alle Regelungen des KStG, EStG, GewStG, UmwStG, AStG wie des SolZG, die auf Kapitalgesellschaften oder Körperschaften Bezug n...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 4.1 Betriebsausgabenabzug durch Leistungen der Gesellschafter

Leistungen der Gesellschafter an eine optierende Personengesellschaft führen bei dieser zu Betriebsausgaben, die auch nicht wieder als Sondervergütungen oder Sonderbetriebseinnahmen korrespondierend hinzugerechnet werden (mangels Anwendbarkeit von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 EStG). Dies gilt allerdings nur, soweit die Leistungsbeziehung fremdüblich ausgestaltet ist und du...mehr

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Geschenke: Abzugsbeschränku... / 8 Umsatzsteuerliche Behandlung

Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt.[1] Bei Sachgeschenken aus betrieblicher Veranlassung an Personen, die nicht Arbeitnehmer des vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen sind, ist der Vorsteuerabzug also ausgeschlossen, wenn die Anschaffungs- od...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 2 Obligatorisches Antragsverfahren im Rahmen der Optionsausübung

Die Option zur Anwendung der Körperschaftsteuer setzt zunächst einen ausdrücklichen Antrag auf Option voraus. Antragsberechtigt gemäß § 1a Abs. 1 KStG waren bislang ausschließlich Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften i. S. des §§ 105 und 161 HGB einschließlich der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung) sowie Pa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ABC der vereinbaren Tätigke... / 5 Betreuer, Pfleger/Nachlasspfleger, Vormund, Vertreter gem. § 81 AO

Gem. § 15 Nr. 8 BOStB wird die Tätigkeit als Betreuer, Pfleger/Nachlasspfleger oder Vormund als vereinbare Tätigkeit qualifiziert. Für alle genannten Tätigkeiten ist die Bestellung durch das Familien-/Betreuungsgericht erforderlich. Ein Betreuer wird zur Unterstützung körperlich, geistig oder seelisch behinderter oder psychisch kranker Erwachsener bestellt. Ein Pfleger wird nu...mehr

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Option zur Körperschaftsbes... / 6.1.2 Voraussetzungen für eine steuerneutrale Optionsausübung

Sachliche Voraussetzung für die Anwendung von § 20 UmwStG ist, dass eine qualifizierte Sachgesamtheit in Form eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteils in eine (neue oder bereits bestehende) Kapitalgesellschaft eingebracht wird (§ 20 Abs. 1 UmwStG). Einbringender beim (fiktiven) Formwechsel ist der jeweilige Mitunternehmer. Die Ausübung der Option wird umwand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.1 Maßgebliche gesetzliche Feiertage bei Beschäftigung im Inland

Rz. 11 Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Festlegung der gesetzlichen Feiertage führt zwangsläufig zu Problemen, wenn sich Wohnort und Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen befinden. Hier ist zu beachten, dass die Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 EFZG nicht zum Inhalt hat, die Religion...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 9 Subsidiaritätsprinzip (§ 21 Abs. 3 EStG)

Rz. 277 Nach § 21 Abs. 3 EStG sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer anderen Einkunftsart zuzurechnen, soweit sie zu diesen gehören. § 21 EStG ist also subsidiär, tritt gegenüber anderen Einkunftsarten zurück. Das ist der Fall, wenn die Einkünfte ihrer Art nach mehreren Einkunftsarten unterfallen. Das ist nicht der Fall, wenn der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 8 Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG

Rz. 276 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG ist § 15b EStG sinngemäß anzuwenden. § 15b EStG als Nachfolgeregelung des § 2b EStG verbietet den Ausgleich von Verlusten im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit anderen Einkünften. Die Verluste dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden (§ 15b EStG Rz. 13ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.6 Sinngemäße Anwendung bei Beteiligung an anderen Rechtsformen, § 15a Abs. 5 EStG

Rz. 275 § 15a EStG findet gem. § 15a Abs. 5 Nr. 2 EStG sinngemäß Anwendung, wenn die Vermietungseinkünfte durch eine andere Rechtsform als die KG, z. B. durch eine GbR, erzielt werden (§ 15a EStG Rz. 359ff.).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.2 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 1 EStG

Rz. 266 Nach § 15a Abs. 1 S. 1 EStG dürfen Verlustanteile eines Kommanditisten weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG zurück- oder vorgetragen werden. Die Vorschrift setzt die Ermitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3.3 Kleine und mittlere Betriebe (§ 7g EStG-Fälle)

Rz. 38 Weiterhin findet die Aufwandsverteilung über 15 Wirtschaftsjahre keine Anwendung, wenn der Betrieb am Schluss des vorangehenden Wirtschaftsjahrs die Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG nicht überschreitet (zuvor: die Größenmerkmale des § 7g Abs 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a) bis c) EStG). Bei dieser Änderung, die nach § 52 Abs. 8 EStG erstmals für Wirtschaftsjahre a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.3 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 2 EStG

Rz. 272 Nach § 15a Abs. 2 EStG sind die verrechenbaren Verluste in den Folgejahren mit Überschüssen der Einnahmen über die Werbungskosten zeitlich unbegrenzt auszugleichen. Vgl. § 15a EStG Rz. 253ff.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 2 Verhältnis zu § 4e EStG

Rz. 7 § 4f EStG findet keine Anwendung, wenn der Tatbestand des § 4e Abs. 3 EStG erfüllt ist. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die Versorgungsverpflichtung ganz oder teilweise auf einen Pensionsfonds überträgt.[1] Für diese Fälle ist § 4e EStG "lex specialis".mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.5 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 4 EStG

Rz. 274 § 15a Abs. 4 EStG ordnet die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts an und regelt das Verfahren. Dabei sind der Feststellungsbescheid der Einkünfte und des verrechenbaren Verlusts gesonderte selbstständige Verwaltungsakte (§ 15a EStG Rz. 339ff.). Nicht geregelt ist, wer die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Verlusts abzugeben hat. Da eine Beiladu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4.3 § 4f Abs. 1 S. 5 und 6 EStG

Rz. 43 § 4f Abs. 1 S. 5 EStG stellt klar, dass S. 4 nicht nur bei vollständigen Ansatzverboten, sondern auch bei Ansatzbeschränkungen oder Bewertungsvorbehalten i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 2 EStG Anwendung findet. Rz. 44 § 4f Abs. 1 S. 6 EStG stellt zum einen klar, dass der Betrag um den die stillen Lasten in den (teilweise oder vollständig nicht passivierten) Verbindlichkeiten d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.4 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 3 EStG

Rz. 273 Entsteht oder erhöht sich durch Entnahmen des Kommanditisten oder eine Haftungsherabsetzung ein negatives Ausgleichsvolumen, ist dem Kommanditisten insoweit ein Gewinn zuzurechnen und zugleich ein verrechenbarer Verlust festzustellen, sog. Einlage- oder Haftungsminderung. Die Zurechnung erfolgt als positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Vorschrift sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.5 Rechtsnachfolge (§ 4f Abs. 1 S. 7 EStG)

Rz. 45 Nach § 4f Abs. 1 S. 7 EStG ist der jeweilige Rechtsnachfolger des "ursprünglich Verpflichteten" an die Aufwandsverteilung nach § 4f Abs. 1 S. 1 bis 6 EStG gebunden. Dadurch soll ausweislich der Gesetzesbegründung gewährleistet werden, dass beim Übertragenden noch nicht berücksichtigter Aufwand nicht untergeht. So werde gewährleistet, dass der durch die Übertragung rea...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich (§ 52 Abs. 12c EStG)

Rz. 8 § 4f EStG in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[1] ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 28.11.2013 (dem Tag des Gesetzesbeschlusses im Bundestag) enden (§ 52 Abs. 8 EStG). Die Anwendungsvorschrift grenzt also nicht auf den Zeitpunkt ab, an dem die Übertragung der jeweiligen Verpflichtungen vereinbart oder wirksam wurde. Vielmehr sind alle Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.2 Sachinbegriffe (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 122 Ein Sachinbegriff liegt bei einer Vielheit von beweglichen Sachen vor, die von ihrer Zweckbestimmung her eine wirtschaftliche Einheit bilden, also aufeinander abgestimmt sind. Eine bloße Zusammenfassung einzelner beweglicher Sachen ist noch kein Sachbegriff.[1] Ein Sachinbegriff liegt vor bei einer Praxis-[2] oder Büroeinrichtung, Bücherei, der Wohnungseinrichtung be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.3 Überlassung von Rechten (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 124 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG erfasst die zeitliche Überlassung von Rechten. Die Vorschrift enthält keine abschließende Regelung.[1] Hierzu gehören insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Erfahrungen, Gerechtigkeiten und Gefälle. Es handelt sich nicht um die Verwertung eigener Rechte durch den Urheber selbst. Er erzielt z. B. bei schriftstellerischer Tätigkeit Einkünft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1.4.6 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Wenn andere Vorschriften an die Höhe der Einkünfte anknüpfen, sind m. E. die Einkünfte nach der durch § 4f EStG vorgeschriebenen Modifizierung maßgeblich. Das anfängliche Abzugsverbot i. H. v. 14/15 reduziert daher z. B. Überentnahmen nach § 4a EStG, den Verlustabzug nach § 10d EStG, die verrechenbaren Verluste i. S. d. § 15a EStG sowie den Verlust i. S. d. § 8c KStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.1 Allgemeines

Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Rechtsform der KG[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.4 Sonderregelung für Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs (§ 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG)

4.4.1 Grundfall Rz. 40 § 4f Abs. 1 S. 4 bis 6 EStG behandelt Teilbetriebsveräußerungen oder -aufgaben i. S. der §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie § 18 Abs. 3 EStG. In diesen Fällen ist ein etwaiger Veräußerungs- oder Aufgabeverlust nur insoweit um den Aufwand i. S. d. § 4f Abs. 1 S. 1 EStG zu vermindern, als dieser den Verlust begründet oder erhöht hat. Mit anderen Worten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.3 Ausnahmetatbestände (§ 4f Abs. 1 S. 3 EStG)

4.3.1 Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder gesamten Mitunternehmeranteils 4.3.1.1 Grundfall Rz. 27 Nach § 4f Abs. 1 S. 3 EStG unterbleibt eine Verteilung des sich ergebenden Aufwands, wenn die Schuldübernahme im Rahmen einer Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Betriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1, 3 und 3a EStG sowie des § 18 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7 Sinngemäße Anwendung des § 15a EStG

7.1 Allgemeines Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.6 Schuldbeitritt und Erfüllungsübernahme (§ 4f Abs. 2 EStG)

4.6.1 Grundfall Rz. 48 § 4f Abs. 2 EStG findet Anwendung, wenn für eine Verpflichtung keine befreiende Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt oder eine Erfüllungsübernahme mit ganzer oder teilweiser Schuldfreistellung vereinbart wird. Beim Schuldbeitritt verbessert sich die Rechtsstellung des Gläubigers, weil er einen zusätzlichen Schuldner (den Beitretenden) bekommt, de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 4.1 Vollständige Ansatzverbote (§ 4f Abs. 1 S. 1 EStG)

4.1.1 Übertragung von Verpflichtungen Rz. 9 Nach § 4f Abs. 1 S. 1 EStG ist der Aufwand, der sich aus der Übertragung bestimmter Verpflichtungen ergibt, im Wirtschaftsjahr der Schuldübernahme und den nachfolgenden 14 Jahren (nur) gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abziehbar. Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des § 4f Abs. 1 S. 1 EStG fallen, sind m. E. sämtli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4f... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 4f EStG a. F. regelte für die Vz 2006 bis 2008 die steuerliche Behandlung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Diese Vorschrift wurde durch das FamLeistG v. 22.12.2008[1] aufgehoben. Rz. 2 § 4f EStG i. d. F. des AIFM-StAnpG v. 23.12.2013[2] betrifft die steuerliche Behandlung der Übertragung von Verpflichtungen, die bei den ursprünglich Verpflichteten Passivierung...mehr