Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer

Tz. 73 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Da die Az eine Dividende ist, ist gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG zumindest in Fällen, in denen die Az von der OG geleistet wird, KapSt (zuz SolZ) einzubehalten. Obwohl zivilrechtlich der OT die Az schuldet (s Tz 24), ist uE die OG im Hinblick auf die Sonderregelung in § 16 KStG zur Einbehaltung der KapSt verpflichtet. Dazu auch s Urt des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht nach § 2 KStG

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Beschr KStpfl mit ihren inl Eink sind nach § 2 Nr 1 KStG alle Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inl haben. Nach dem Wortlaut des § 2 Nr 1 KStG unterliegen der beschr KStPflicht ua ausl Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, also auch zB eine ausl GbR, OHG, KG, Partenreederei oder E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Stundung des Einbringungsgewinns

Tz. 371 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Von der Festsetzung der Entstrickungs-St (s Tz 339) zu unterscheiden ist der Zeitpunkt der Erhebung dieser St. Weder die EG-FRL noch das UmwStG enthalten hierzu Regelungen. Folglich wird die nach Anrechnung noch festzusetzende KSt (oder ggf ESt, s Tz 339a) auf den Einbringungsgewinn (nach allg Grundsätzen) sofort fällig. Fraglich ist, ob die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Abzugsverbot für Ausgaben, die mit den steuerfreien Mitgliederbeiträgen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die sachliche St-Freiheit der Mitgliederbeiträge hat nicht nur zur Folge, dass die Beiträge bei der Einkommensermittlung der Kö oder Pers-Vereinigung außer Ansatz bleiben, sondern auch, dass Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtsch Zusammenhang mit den Beitragseinnahmen stehen, stlich bei der Einkommensermittlung nabzb sind (s § 3c Abs 1 E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.5 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Tz. 153 Stand: EL 74 – ET: 04/2012 Wird bei einer Kap-Ges oder Genossenschaft, an der einbringungsgeborene Anteile bestehen, eine Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Rücklagen in Nenn-Kap) vorgenommen, so gelten die jungen Anteile (ebenso) als Anteile, die durch eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG erworben worden sind (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2 Sonderstellung erhaltener Anteile, soweit diese auf die Mitübertragung "einbringungsgeborener Anteile" zurückgehen (§ 20 Abs 3 S 4 UmwStG)

Tz. 146 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Quotale Sperrfristverhaftung beim Halbeink-Verfahren und der St-Freistellung nach § 8b KStG der erhaltenen Anteile § 20 Abs 3 S 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung, die aus dem Systemwechsel der st-begünstigten Besteuerung von Einbringungssachverhalten der §§ 20, 21 UmwStG idF ab SEStEG und infolge dessen dem Wegfall der speziellen Bestimmu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Sonderposten mit Rücklagenanteil

Tz. 32 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 In § 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG wurde der Sonderposten mit Rücklagenanteil (§ 273 HGB) gestrichen. Demnach ist das EK für die Ermittlung der EK-Quote iRd EK-Escape nicht mehr um die Hälfte des Sonderpostens mit Rücklagenanteil zu erhöhen. Da der Sonderposten unversteuerte Rücklagen ausweist, die wirtsch aus einem EK-Anteil und einem FK-A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3.7 Feststellungsverfahren

Tz. 154 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Gem § 180 Abs 2 AO ist das BMF ermächtigt, zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung und zur Erleichterung des Besteuerungsverfahrens durch eine Rechtsanordnung zu bestimmen, dass in anderen als den in § 180 Abs 1 AO genannten Fällen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden. Dies ist gem § 180 Abs 2 S 3 AO auch für die Festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.4 Refinanzierung von Gewinnausschüttungen

Tz. 17 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nicht immer steht einer Kö, die Gewinne erzielt und diese Gewinne ausschütten will, auch eine entspr Liquidität zur Vfg. Wird zur Finanzierung einer oGA ein Darlehen aufgenommen, stellt sich die Frage der kstlichen Behandlung der anfallenden Zinsen. UE kann die Refinanzierung einer (offenen) GA nicht ihrerseits wieder als Gewinnverteilung iS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.6 Besonderheiten bei optierenden Personengesellschaften iSv § 1a KStG

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ausschüttungen sind auch bei Pers-Ges denkbar, die nach § 1a Abs 1 KStG zur KSt optiert haben. Systematisch handelt es sich dabei allerdings um Entnahmen, die als Folge der Option in Kap-Erträge "umgewandelt" werden. Nach § 1a Abs 3 S 2 Nr 1 KStG führen "durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Einbringung der ausländischen Betriebsstätte einer natürlichen Person

Tz. 370 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Aufgr der von § 20 Abs 7 UmwStG angeordneten "entspr" Anwendung des § 3 Abs 3 UmwStG bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG und dem Gebot der Rechtsformneutralität in derartigen Einbringungsfällen wird von der hM eine St-Anrechnung auch bei Einbringung durch eine natürlichen Pers oder eine Pers-Ges angenommen, obwohl hier mangels Zugehöri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.4 Sonderfall(?): Antragstellung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils

Tz. 212 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Wird ein einzelner MU-Anteil eingebracht und übernimmt demzufolge die aufnehmende Kap-Ges oder Genossenschaft die MU-Stellung des Einbringenden (in der weiter bestehenden MU-Schaft), erfolgt die Umsetzung des Antrags auf Minderbewertung durch Bilanzierung in der St-Bil der Pers-Ges (zur Antragsberechtigung s Tz 209a). Denn stlich ist die MU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.3 Genussrechte im Betriebsvermögen einer Körperschaft

Tz. 174 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Ausschüttungen auf ein beteiligungsähnliches Genussrecht iSv § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG unterliegen als dividendenähnliche Erträge der St-Befreiung des § 8b Abs 1 KStG (Bezug iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG; die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % des § 8b Abs 4 KStG ist allerdings zu beachten). § 8b Abs 5 S 1 KStG ist im Falle der Gewährung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einschränkungen der Steuerneutralität der Einbringung

Tz. 23 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Möglichkeit, Einbringungsvorgänge st-neutral oder st-begünstigt vornehmen zu können, soll (nur) einen St-Aufschub gewähren; die St-Vergünstigung steht nämlich unter dem Vorbehalt, dass die Einbringung mit keinem endgültigen Besteuerungsverzicht verbunden ist (s Urt des BFH v 30.05.2018, BStBl II 2019, 136 unter Rn 26 zu einer vergleichba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Verwendung der Beiträge durch die Körperschaft oder Personenvereinigung und Behandlung der Beiträge auf Seiten der Mitglieder

Tz. 9 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die St-Freiheit der Beiträge nach § 8 Abs 5 KStG wird unabhängig von der tats (satzungsgem) Verwendung der Beiträge durch die Kö oder Pers-Vereinigung gewährt (s Schnitger/Lebhart, in Sch/F, KStG, 2. Aufl, § 8 Rn 792). Verwendet ein Berufsverband die Mitgliederbeiträge zur Parteienfinanzierung, so führt dies nicht zum Verlust der St-Befreiung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.2 Körperschaften als Einbringende

Tz. 37 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Kö Einbringende nach § 20 Abs 1 UmwStG, fällt ausnahmsweise eine GewSt auf den Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile an, wenn die StBefreiung gem § 8b Abs 2 KStG wegen der Regelungen in § 8b Abs 4 KStG aF (dies gilt nur noch für sog einbringungsgeborene Anteile alten Rechts für eine gewisse Übergangszeit, s Tz 5) oder we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.5 Besonderheiten bei Körperschaften, die nicht ausschließlich gewerbliche Einkünfte erzielen

Tz. 19 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 4 bis 7 KStG können auch Überschuss-Eink iSv § 2 Abs 1 Nr 4 bis 7 EStG beziehen (s § 8 Abs 2 Tz 23ff). Auch auf diese Kö ist § 8 Abs 3 S 1 KStG anwendbar; s Urt des BFH v 21.12.1994 (HFR 1995, 445) und s Schallmoser (in H/H/R, § 8 KStG Rn 98). Somit ist auch hier die Auskehrung von Überschüssen bei der Kö nicht abzf. Dabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Rechtsentwicklung

Tz. 20 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Anwendungsbereich des § 13 UmwStG idF des Ges zur Änderung des UmwStR v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3267) war wie der des gesamten UmwStG auf Inl-Umw beschr. Zum Regelungsinhalt s § 13 UmwStG (vor SEStEG) Tz 1 ff. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BGBl I 1999, 304) wurde der Abs 4 (Übergang des Sperrbetrags nach § 50c EStG) neu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1. Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Vorschrift des § 29 KStG beinhaltet neben den §§ 27, 28 KStG spezielle Regelungen zur Ermittlung des stlichen Einlagekontos und des Sonderausweises in Umw-Vorgängen. § 29 KStG idF des StSenkG regelte zunächst in Anlehnung an § 47 Abs 2 Nr 2 und 3 KStG 1999 Grundlagenfunktionen des KSt-Bescheids, allerdings unvollkommen. In der damaligen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Behandlung beim Genussrechtsinhaber

Tz. 168 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Genussrechtsvergütungen iSv von § 8 Abs 3 S 2, 2. Alt KStG ("beteiligungsähnliche Genussrechte") werden auch auf Empfängerebene den Ausschüttungen gleichgestellt. Es gelten also die Besteuerungsregeln des § 20 Abs 1 Nr 1 EStG für Dividenden. 2.6.2.1 Genussrechte im Privatvermögen Tz. 169 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bis zum Jahr 2008 unterlagen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 122 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven des Gesellschaftsvermögens einschließlich des Geschäftswerts vermittelt (s Urt des BFH v 09.10.1986, BStBl II 1987, 124; v 13.07.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2.1 Mitunternehmerschaft nur bei Gesellschaftsverhältnis

Tz. 120 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 MU kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Pers-Ges oder "anderen Gesellschaften" ist oder – in Ausnahmefällen – eine diesem wirtsch vergleichbare Stellung (in einem Gemeinschafts-, Nießbrauchs-, Bruchteilseigentums- oder Treuhandverhältnis) innehat. Die Annahme einer faktischen MU-Schaft, also ohne ein zugrunde liegendes, ggf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Neuregelung der Einbringungsvorschriften – Systemwechsel der Besteuerung des Einbringenden, Europäisierung, Beibehaltung der Besteuerung einbringungsgeborener Anteile aus Alteinbringungen

Tz. 4 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 IRd Ges über stliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der SE und zur Änderung weiterer strechtlicher Vorschriften (SEStEG) ist das gesamte UmwStG , das in dieser Form seit 1995 Gültigkeit besaß, neu gefasst worden. Von den Änderungen im UmwSt-Recht sind die Einbringungsvorschriften des Sechsten Teil des UmwStG (§§ 20 bis 23 UmwStG) am grundlege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines (Zwecksetzung)

Tz. 16 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die wirtsch notwendigen Umstrukturierungsvorgänge zur Anpassung rechtlicher Strukturen an die veränderten Umstände des Wirtschaftslebens durch Überführung von Unternehmen, Unternehmensteilen oder bestimmten Anteilen an Kap-Ges/Gen in eine Kap-Ges oder eine Gen werden durch §§ 20ff UmwStG in der Weise begünstigt, dass entgegen den allg Regeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.1 Erforderlichkeit der Übertragung sämtlicher das Unternehmen tragender Grundlagen

Tz. 40 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Die Einbringung eines Betriebs erfordert nicht die Übertragung sämtlicher WG des BV auf die übernehmende Gesellschaft. Unerlässlich für den Sacheinlagetatbestand des § 20 Abs 1 UmwStG ist jedoch die Einbringung aller (funktional) wes Betriebsgrundlagen (ständige Rspr, s Urt des BFH v 16.02.1996, BStBl II 1996, 342 unter II. 1. b) mwNachw; v ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Personenvereinigungen

Tz. 14 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Pers-Vereinigungen sind aus stlicher Betrachtungssicht sämtliche Pers-Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks (s § 14a Abs 1 AO; zu den Änderungen durch das Kreditzweitmarktförderungsges s Tz 2). Davon abzugrenzen sind die jur Pers des privaten oder öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit (in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Auswirkungen des Strafverfahrens auf das Besteuerungsverfahren

Rz. 44 [Autor/Stand] In der Praxis bestehen – wie die Gegenüberstellung zeigt – damit diametrale Unterschiede in beiden Verfahrensarten, insbesondere was die Mitwirkungspflicht bzw. -verweigerung angeht. Während im Strafverfahren der Beschuldigte schweigen kann, ohne dass daraus nachteilige Schlüsse gezogen werden dürfen, können im Besteuerungsverfahren nachteilige Schätzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Besteuerung eines eigenen Organeinkommens auch in Verlustjahren sowie bei steuerfreien Vermögensmehrungen

Tz. 52 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Az sind auch in Verlustjahren zu leisten. Die OG hat auch dann ein eigenes Einkommen iHv 20/17 (bis VZ 2007: von 4/3) der geleisteten Az zu versteuern, wenn das Organeinkommen negativ ist. Damit es in solchen Fällen nicht zu einer insges zu hohen und damit ungerechtfertigten StBelastung kommt, ist dem OT ein negatives Organeinkommen iHd von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2.1 Einbringung von Vermögen mit negativem Kapital

Tz. 216 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigen zum stlichen Übertragungsstichtag die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Übernehmerin das BV mind mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG: "soweit die Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen"). Die Möglichkeit einer Minderbewertung unterhalb des gW ist bei Vorhandensein vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.4 Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO)

Fraglich ist, ob bei der "Auslagerung" von wes WG in Verbindung mit einer Einbringung § 42 AO der St-Vergünstigung nach § 20 UmwStG entgegenstehen kann (nach Verw-Auff zu § 20 UmwStG aF sollte die Anwendung eines Gestaltungsmissbrauchs geprüft werden, s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 Rn 20.09; der UmwSt-Erl 2011 enthält eine solche Aussage nicht mehr). Zur grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.3 Rückgängigmachung der verschleierten Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung und Auswirkung auf § 20 UmwStG

Tz. 183 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 In seinem Beschl hat der BGH (v 04.03.1996, DB 1996, 872, NJW 1996, 1473; bestätigt durch Urt des BGH v 07.07.2003, GmbHR 2003, 1051; ebenso s Heidenhain, GmbHR 2006, 455) eine Möglichkeit der Umwidmung einer verdeckten Sacheinlage in eine GmbH zu einer ordnungsgemäßen Sachgründung oder Sach-Kap-Erhöhung eröffnet (dies gilt nicht für die AG,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.1 "Gewisse Selbständigkeit"

Tz. 82 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einem Teilbetrieb als Untereinheit eines Betriebs können hinsichtlich der Selbständigkeit nicht die (gleichen) Anforderungen gestellt werden, die einen eigenständigen Betrieb ausmachen (s Urt des BFH v 15.03.1984, BStBl II 1984, 486; und v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 693 unter Rn 24). Für die Beurteilung von Betriebseinheiten ist es also uns...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Abgrenzung der offenen Gewinnausschüttungen

Tz. 3 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Die Verteilung des Einkommens einer Kö erfolgt vorrangig durch offene GA. Es kann sich dabei um Ausschüttungen für abgelaufene Wj oder auch um Vorabausschüttungen handeln. Vorabausschüttungen können bei GmbH auch für das lfd Wj erfolgen; bei AG sind sie nach s § 59 AktG nur nach Ablauf des Wj, aber vor der Aufstellung und der Beschl-Fassung ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.2 Voraussetzungen eines Teilbetriebs (Allgemeines)

Tz. 77 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Rspr versteht unter Teilbetrieb einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs iSd EStG aufweist und als solcher funktions- und lebensfähig ist (ständige Rspr, s Urt des BFH v 13.02.1996, BStBl II 1996, 409; v 18.10.1999, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Müller/Maiterth, Die Anpassung des stlichen EK-Ausweises bei der Verschmelzung von Kö im neuen StR, DStR 2001, 1229; Förster/van Lishaut, Das kstliche EK (Teil 1 und 2), FR 2002, 1205 und 1257; Müller/Maiterth, Die Anpassung des gesonderten stlichen EK-Ausweises von Kö bei Kap-Veränderungen in Umw-fällen, DStR 2002, 746; Rödder, Aktuelles Beratungs-Know-how Konzern-StR, DStR 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 26 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht hinsichtlich der Anteile an der übernehmenden Kö nicht ausgeschlossen oder beschr wird oder bei einer Beschränkung oder dem Ausschluss des dt Besteuerungsrechts die Mitgliedstaaten der EU bei der Verschmelzung Art 8 der FRL anzuwenden haben (was bei Verschmelzungen dann der Fall ist, wenn Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 8 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 29 KStG ist eine Spezialregelung für den Vermögensübergang durch Umw iSd § 1 UmwG. Bei den in § 1 UmwG geregelten Umw handelt es sich um die Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und den Formwechsel. Die Vorschrift enthält sowohl für die übertragende Kö als auch für die übernehmende Kö Bestimmungen hinsichtlich der Kap-Veränderungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Die Fiktion einer Kapitalherabsetzung

Tz. 11 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 1 KStG gilt in Umw-Fällen das Nennkap der übertragenden Kap-Ges als in vollem Umfang nach § 28 Abs 2 S 1 KStG herabgesetzt. Abzustellen ist uE auf den Bestand des Nennkap zum stlichen Übertragungsstichtag. Da eine Auskehrung des fiktiv herabgesetzten Nennkap nicht stattfindet, sind – wie bei der vereinfachten Nennkap-Herabsetzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläuert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich um...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / b. Eltern und Kinder oder Geschwister im Einzelfall?

Erfasst sein können auch ggf. "Dreieckskonstellationen".[12] Streitanfällig ist hier insbesondere die Abgrenzung zwischen einer Geschwisterschenkung oder zweier Schenkungen erst der Eltern an ein Kind und dann von ihm an sein Geschwister als Endempfänger eines zweiaktigen Vorgangs.[13] Zwischen Geschwistern, die erst von den Eltern erwarben und dann untereinander übertragen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Gesetzliche Lösung

Rz. 19 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerrechts stehen daher in einem erheblichen Spannungsverhältnis zu dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit. Zur Lösung dieser Konfliktsituation bieten sich grds. mehrere Möglichkeiten an[2]. Denkbar ist es, die steuerlichen Mitwirkungspflichten gänzlich außer Kraft zu setzen, wenn das Ermittl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Werteverknüpfung mit dem Ansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 294 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Vermögen ansetzt (s § 20 Abs 2 UmwStG), gilt für den Einbringenden als AK der Gesellschaftsanteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG; Werteverknüpfung). Unmaßgeblich ist, ob durch den Zugang des BV bei der Übernehmerin ausschließlich Nominalkap oder auch zusätzlich eine Kap-Rücklage ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Einbringungsverlust

Tz. 254 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Ein Einbringungsverlust kann sich aus dem Abzug von Einbringungskosten ergeben, wenn die übernehmende Gesellschaft die Bw der Sacheinlage fortführt oder im Fall des Zwischenwertansatzes, wenn die Einbringungskosten höher als die aufgedeckten stillen Reserven sind (glA s Menner, in H/M/B, 5. Aufl, § 20 UmwStG Rn 478 und 484; s Herlinghaus, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.9.2 Einbringung durch eine Körperschaft

Tz. 286 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Für die GewStPflicht eines Einbringungsgewinns- oder verlustes gelten die allg Grundsätze des GewStR (s Tz 284). Als Gew gilt gem § 2 Abs 2 S 1 GewStG stets und in vollem Umfang die Tätigkeit der Kap-Ges (s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG), der Erwerbs- und Wirtschaftsgen, der VVaG (s R 7.1 Abs 4 S 1 GewStR 2009) und der optierenden Pers-Ges (s § 2 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.8 Teilbetriebe kraft Fiktion

Tz. 103 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges Gem § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt die 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges des BV als Teilbetrieb. Diese Fiktion ist auf § 20 Abs 1 UmwStG nicht übertragbar. Denn § 21 UmwStG enthält einen eigenen Sacheinlagetatbestand (Anteilstausch) für die Einbringung einer derartigen Betei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.4.1 Antrag auf Minderbewertung (§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG)

Tz. 211 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Nach der Systematik des Bewertungswahlrechts in § 20 Abs 2 UmwStG ist der Ansatz der WG mit dem gW der Grundbewertungsmaßstab der Sacheinlage. Nur auf Antrag (der Übernehmerin, s Tz 209, 209a) kommt eine Bewertung zum Bw oder Zwischenwert in Frage (s Tz 209), wenn und soweit keine ges Einschränkungen bestehen (dazu s Tz 215ff). Dieser Bw ode...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7 Verhältnis von § 8b Abs 2 KStG zum UmwStG

Tz. 59 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 8b Abs 2 KStG ist der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges stfrei, wenn dieser durch eine Kö als AE erzielt wird (s § 8b KStG Tz 101ff). Dies führt dazu, dass die St-Vergünstigung der Sacheinlagen gem §§ 20 Abs 1 und 21 Abs 1 UmwStG an Bedeutung verlieren, soweit Kap-Anteile betroffen und Kö Einbringende sind. Denn das U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Wirtschaftliche Belastung durch Rückzahlungsverpflichtung?

Tz. 126 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Zunächst ist für die Zuordnung der Kap-Zuführung zu prüfen, ob das zugeführte Kap dauerhaft in das Vermögen der empfangenden Kap-Ges übergehen sollte und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist; dazu s Rn 8ff des Schr des BMF v 11.04.2023 (BStBl I 2023, 672). Die FinVerw geht dabei davon aus, dass es sich bei einer Kap-Zuführung von einem f...mehr