Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1047 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Insbesondere sah BFH BFH/NV 2012, 1330 keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass entgeltlich ehrenamtlich Tätige nicht von der Vorschrift begünstigt sind. Die Höhe des Freibetrags ist sehr überschaubar, aber liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist daher allenfal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Fulbright-Abkommen

Rn. 1601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das Fulbright-Abkommen vom 20.11.1962 (BGBl II 1964, 27 und 215, s H 3.42 EStH 2021) sieht nach Art 1 Zuwendungen vor für die Finanzierung von Buchst a: Studien-, Forschungs-, Lehr- und anderen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Bildungswesens von Deutschen oder für Deutsche an amerikanischen Hochschulen und Bildungsanstalten innerhalb oder auß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungen nach dem Strafrechtlichen RehabilitierungsG

Rn. 903 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 des 1. SED-UnrechtsbereinigungsG (1. SED-UnrBerG idF vom 17.12.1999, BGBl I 1999, 2664, bezeichnet als "Strafrechtliches RehabilitierungsG" = StrRehaG) sieht als Maßnahmen für die Bereinigung von SED-Unrecht folgende Leistungen vor: Kapitalentschädigungen (§ 17 1. SED-UnrBerG); besondere Zuwendung für Haftopfer (§ 17a 1. SED-UnrBerG); Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1550 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hat die ausländische Gesellschaft gemischte (dh "gute" und "schlechte" Einkünfte), blieben die "schlechten" Einkünfte außer Ansatz, wenn (= Freigrenze!) sie nicht mehr als 10 % der gesamten Bruttoerträge der Gesellschaft betrugen und die bei der Gesellschaft oder einem StPfl hiernach außer Acht zu lassenden Beträge insgesamt EUR 80 000 (für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kausalität

Rn. 397m Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Sonderleistung des ArbG muss "auf Grund der Corona-Krise" gezahlt worden sein, dh die Corona-Krise muss die Ursache für die Zahlung sein. Während die FinVerw zum Stand der FAQ "Corona"-Steuern Stand 26.04.2021 eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen ArbG und ArbN verlangte, aus der auch die Kausalität ersichtlich war, wurde dies Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcc) Ende der Steuerfreiheit (§ 18 REITG)

Rn. 2585 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 REITG enthält Tatbestände, die zum Verlust der Steuerfreiheit führen. Dazu folgender Überblick:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Rittweger, Die Novelle des AltersteilzeitG, DStR 2000, 161; Moderegger, Zweites Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit, DB 2000, 1225; Rittweger, Altersteilzeit – Neuregelungen zum 01.07.2000, DStR 2000, 1097; Grützner, Änderungen bei der Einkommensbesteuerung durch das SteueränderungsG 2001 und das UnternehmensteuerfortentwicklungsG, NWB F 3b, 5469; Seifert, Die LSt-Ände...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Born, Reform der familienrechtlichen Ausgleichssysteme – Kosmetik oder Kurskorrektur, NJW 2008, 2289; Bergner, Der reformierte Versorgungsausgleich, NJW 2009, 1169; Wälzholz, Versorgungsausgleich im Steuerrecht nach der Versorgungsausgleichsreform 2009, DStR 2010, 465; Körper, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung – BMF vom 31.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Die Rechtsfolge aus § 7 Abs 1 AStG (§ 10 Abs 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1551 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 10 Abs 1 S 1 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 enthielt eine Legaldefinition und eine Berechnungsformel des Hinzurechnungsbetrages: Waren die abzuzieh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Jahresbetrag

Rn. 1057b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zu insgesamt … imJahr" folgt, dass es sich um einen Jahresbetrag handelt. Dh keine monatsweise Aufteilung, falls betreffende Tätigkeit nur zeitweise ausgeübt wird, H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7; wird nur einmal gewährt, auch wenn der StPfl mehrere nebenberufliche Tätigkeiten ausü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Harder-Buschner, Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung – Die Neuregelungen des BetriebsrentenstärkungsG, NWB 2017, 2417; Plenker, Steuerliche Neuregelungen bei der betrieblichen Altersversorgung durch das sog BetriebsrentenstärkungsG ab 01.01.2018, DB 2017, 1545. Verwaltungsanweisungen: R 3.65 LStR 2015; BMF vom 06.12.2017, BStBl I 2018, 147 (Steuerliche Förd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Die Rechtsfolge der Steuerbefreiung

Rn. 11 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Rechtsfolge der Freistellung in § 3 EStG ist: Die Einnahmen, die unter § 3 EStG fallen, werden einkommensteuerlich so behandelt, als hätte sie der StPfl nicht erzielt. Wo der Rechnungszusammenhang keine lückenlose Aufzeichnung aller vermögenswirksamen Vorgänge verlangt, können die steuerfreien Einnahmen bei der Einkünfteermittlung daher über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) StPfl inländischen Gesellschafter (§ 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1540 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 7 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 sah Folgendes vor: Waren unbeschränkt StPfl (§ 7 Abs 2, 3 AStG aF bis einschließlich VZ 2021) an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse iSd KStG, die weder Geschäftsleitung (§ 10 AO) noch Sitz (§ 11 AO) im Geltungsbereich dieses Gesetzes hatte und die nicht gemäß § 3 Abs 1 KStG vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Die berufliche Veranlassung des Umzugs

Rn. 721 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 9.9 LStH 2011 "berufliche Veranlassung" zählten auf, in welchen Fällen alternativ ein Wohnungswechsel "beruflich"veranlasst waren: wenn dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wurde, dh, die tägliche Hin- und Rückfahrt musste sich insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde (BFH BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Beispiele für öffentlichen Kassen

Rn. 499 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Positive Bsp: s Rn 442 Negative Bsp: s Rn 442. Rn. 500–509 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 942 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums ist es dem Gesetzgeber unter sozialen Gesichtspunkten (s Rn 5) ohne Weiteres erlaubt, solche Entschädigungen steuerfrei zu stellen. Rn. 943 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ica) Der Grundsatz

Rn. 722 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei einem beruflich veranlassten Umzug konnte der ArbG grundsätzlich höchstens die Beträge steuerfrei erstatten, die nach dem Bundesumzugskostenrecht ( BUKG vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682; AUV vom 25.11.2003, BGBl I 2003, 2360) für den öffentlichen Dienst gezahlt werden durften (BFH BStBl II 1992, 492). Dies gebot Art 3 Abs 1 GG (BFH BStB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 2223 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken, da die Steuerbefreiung für ArbN im öffentlichen Dienst weitergeht, erhebt Lang, StW 1974, 307. Dem ist entgegenzuhalten: Der Gesetzgeber billigt dem öffentlichen Dienst nur Zulagen zu, deren Höhe durch den Auslandsaufenthalt bedingt ist. Demgegenüber kann ein privater ArbG grds unbegrenzt Kaufkraftausgleich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die überlassende Person

Rn. 1678 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur die Überlassung zur Nutzung durch den ArbG oder aufgrund des Dienstverhältnisses durch einen Dritten ist steuerfrei (R 3.45 S 4 LStR 2023).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Definition

Rn. 510 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelte es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2010 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2011) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinbarungen, die den reisekostenrechtlichen Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Einsatz der System- und/oder Anwendungsprogramme im Betrieb des ArbG

Rn. 1689 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der ArbG diese System- und/oder Anwendungssoftware auch in seinem Betrieb einsetzt. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbd) Abgrenzung nach arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten

Rn. 1860 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach dieser Theorie soll es darauf ankommen, ob dem ArbN nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen – also ohne Berücksichtigung spezieller, ggf steuergestaltender vertraglicher Absprachen – ein Aufwendungsersatz zusteht (dann Auslagenersatz) oder nicht (dann WK-Ersatz) (Drenseck, FR 1989, 261). BFH BStBl II 2006, 473 neigt zu dieser ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2015, 1.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Umwandlung der Versorgung in höhere Barbezüge

Rn. 92 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Gemäß R 6a Abs 4 S 4 EStR 2012 liegt kein steuerschädlicher Vorbehalt vor, wenn Zitat "der ArbN die Möglichkeit [hat], anstelle einer bisher zugesagten Altersversorgung eine Erhöhung seiner laufenden Bezüge zu verlangen". Somit ist es nach der Auffassung der FinVerw gestattet, den Wert eines Pensionsversprechens in eine Erhöhung der laufenden B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2007

Rn. 653 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus Aktualitätsgründen wird die Rechtslage bis einschließlich VZ 2007 nicht mehr dargestellt. Rn. 654–664 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Pflichtversicherte

Rn. 2001 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 1 KSVG versichert sind selbstständige Künstler und Publizisten in der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), wenn sie (kumulativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in "Abkommensstaaten"

Rn. 120 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Regelungen über das Kindergeld, die in den von der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten abgeschlossenen Abkommen über soziale Sicherheit enthalten sind, sind auch auf das Kindergeld nach dem X. Abschnitt anzuwenden, vgl BFH vom 13.08.2002, VIII R 97/01, BStBl II 2002, 869; BFH vom 12.04.2000, VI B 142/99, BFH/NV 2000, 1193; BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jcb) Überblick

Rn. 733 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Notwendig" waren zB (R 9.11 Abs 5 LStR 2011): die Fahrtkosten anlässlich des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung; die tatsächlich durchgeführten Familienheimfahrten (1-mal wöchentlich); Aufwendungen für wöchentliche Familien-Ferngespräche; Verpflegungsmehraufwendungen; Aufwendungen für die Zweitwohnung; Umzugsk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Umwandlung einer KapGes in eine PersGes

Rn. 310 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird eine KapGes in eine PersGes umgewandelt, so besteht die Pensionsverpflichtung gegenüber einem bisherigen Gesellschafter der KapGes, der Gesellschafter der PersGes wird, fort. Die für diese Verpflichtung zulässigerweise gebildete Rückstellung ist weder dem Grunde nach Gewinn erhöhend aufzulösen (BFH vom 22.06.1977, BStBl II 1977, 798; B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Hörster, Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines ZollkodexAnpG – eigentlich ein "JStG 2015", NWB 41/2104, 3082; Von Cölln, Die steuerliche Behandlung von INVEST-Zuschüssen für Wagniskapital, DStR 2016, 2560; Paintner, Das Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Überblick, DStR 2015, 1; Möller, Update zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sozialversicherungsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rn. 1924 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei Zeitwertkonten vereinbaren ArbG und ArbN miteinander, dass dem ArbN künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern nur betragsmäßig erfasst wird, um ihn in Zusammenhang mit einer vollen oder teilweisen Arbeitsfreistellung vor Ende des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen (s BT-Drucks 16/11108, 14). Der Arbeitslohn is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 943a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind alle Entschädigungen nach diesem Gesetz. Dies betreffen insbesondere: Rn. 943b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Progress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Subsidiär gegenüber ba) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1122 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Diplomaten dem WÜD noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Beispiel zur Barlohnumwandlung

Rn. 1694 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der ArbN hat in 2023 einen Bruttoarbeitslohn von EUR 5 000 monatlich erhalten. Der ArbG kauft dem ArbN einen PC mit Zubehör (Tastatur, Monitor, Maus, Softwarepaket) für EUR 1 000 und vereinbart mit ihm vertraglich, dass er für die nächsten 24 Monate den PC privat zuhause verwenden darf. Dafür verringert sich sein Monatsgehalt um EUR 50 auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Zweck der Leistungsgewährung

Rn. 410f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen müssen "zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise" gewährt werden. Der Gesetzgeber äußert sich nicht zu diesem Tatbestandsmerkmal, die Finalität ausdrückt. ME sind keine Nachweise für diesen Zweck zu erbringen, weil die gestiegenen Verbraucherpreise allgemein bekannt sind. Es reicht mE aus, wenn der ArbG etwa auf dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcf) Verfahrensvorschriften (§ 21 REITG)

Rn. 2588 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 21 REITG enthält Verfahrensvorschriften betreffend Strafzahlungen (s Rn 2583b; § 21 Abs 1 REITG), Steuererklärungspflichten und weitere Darlegungspflichten (§ 21 Abs 2, 3 REITG). Dabei müssen die Steuerbefreiungs-Voraussetzungen regelmäßig, auch im 1. Jahr der Steuerbefreiung, auf der Grundlage der Steuererklärungen für den abgelaufenen VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Entschädigungen nach § 65 IfSG

Rn. 946 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 65 Abs 1 S 1 Hs 1 IfSG sieht eine (Geld-)Entschädigung vor, soweit aufgrund einer Maßnahme nach den §§ 16 und 17 IfSG (betreffend allgemeinen und bes Maßnahmen der zuständigen Behörden) Gegenstände vernichtet, beschädigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert gemindert werden oder ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil veru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geringere Anforderungen bei Versorgungsempfängern

Rn. 90 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 R 6a Abs 3 S 5 und 6 EStR 2012 lassen eine Rückstellung für Versorgungsverpflichtungen gegenüber Versorgungsempfängern, also für bereits laufende Versorgungsleistungen, auch dann zu, wenn die Zusage mit einem Widerrufsvorbehalt nach freiem Belieben versehen ist. In diesem Fall kann mit der Rückstellungsbildung in dem Wj begonnen werden, in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schuldbefreiende Übertragung, Schuldbeitritt, Erfüllungsübernahme – Grundsatzregelung, Ausnahmen für Pensionsverpflichtungen – Kritik an der Grundsatzregelung

1. Grundsatzregelung und teilweise Ausnahmen für Pensionsverpflichtungen Rn. 323 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Besteuerung von unmittelbaren Versorgungszusagen (Direktzusagen) bei schulbefreienden Übertragungen von Pensionsverpflichtungen sowie bei Schuldbeitritten und bei Erfüllungsübernahmen regelt § 6a EStG nicht. Allerdings hat der Gesetzgeber im Jahre 2013 mit dem § 4f ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 1322 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 3 Nr 2, 19 Nr 1 des Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der RL (EU) 2019/1160 zur Änderung der RL 2009/65/EG und 2011/61/EU in Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (FoStoG vom 03.06.2021, BGBl I 2021, 803) erhöhte den Freibetrag ab 01.07.2021 von EUR 36...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Fehlende Finanzierbarkeit

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine nicht ernsthafte Pensionszusage wird auch dann angenommen, wenn sie dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes von der Gesellschaft erteilt wird, obwohl die Zusage zum Zeitpunkt der Zusageerteilung nicht finanzierbar ist. Grds wird man in dieser Fallgestaltung kein Scheingeschäft iSd § 117 Abs 1 BGB annehmen können. Vielmehr werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Subsidiär gegenüber ca) nach allgemeinen Völkerrechtsgrundsätzen (Art 25 GG)

Rn. 1125 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit der Entsendestaat des Konsularbeamten dem WÜK noch nicht beigetreten ist, ist noch die Verwaltungsanordnung der Bundesregierung vom 13.10.1950 (MinBlFin 1950, 631) anzuwenden, aus der sich die Steuerbefreiung ergibt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (Teil 1), NWB 37/2020, 2730; Hechtner, Steuerliche Sofortmaßnahmen durch das Erste und Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, NWB 25/2020, 1826; Eismann, LSt-Update 2021: Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen, DStR 2021, 834; Bergan, Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Überblick, DStR 2022, 1233; Hörster, Viertes Corona-Steuerh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die finanzielle Hilfe für Frauen und deren Kontaktpersonen (§ 3 AntiDHG)

Rn. 2456 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 AntiDHG sieht als finanzielle Hilfen vor (Staffelung, mE verfassungsrechtlich unbedenklich, Stand 01.01.2023):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Eine inländische oder in EU-/EWR-Ausland/in der Schweiz belegene juristische Person des öffentlichen Rechts

Rn. 966a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erweiterung auf EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts s Rn 964a, 964b, zur Erweiterung auf schweizerische juristische Person des öffentlichen Rechts s Rn 964c. Rn. 967 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Beispiele für juristischen Personen des öffentlichen Rechts (in alphabetischer Reihenfolge):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Leistungen nach dem SEG ab 01.01.2025

Rn. 221a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind auch (ab 01.01.2025, s Rn 220d) Unfallfürsorgeleistungen nach dem SoldatenentschädigungsG (Art 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorungsrechts, BGBl I 2021, 3932, das das SEG mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 90 Abs 1 des Gesetzes) schuf (s Rn 220e). Aufgrund d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendungszeitraum

Rn. 595 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wie bereits unter Rn s 591 ausgeführt, ist die Neuregelung ab 01.01.2019 anzuwenden. Dh davor vom ArbN erworbene und bezahlte Fahrberechtigungen sind nicht begünstigt (BMF vom 15.08.2019, BStBl I 2019, 875 Tz 45 mit weiteren Einzelheiten).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Rechtslage ab VZ 2008 nach LStR 2008 bzw LStR 2011

Rn. 665 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die LStR 2008 hatten die frühere Unterscheidung in Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit aufgegeben. Es gab nur noch die "so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" (s H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 Abs 2 LStR 2011). Dieser neue Begriff verlangte: die Tätigkeit musste vorübergehend sein, der Tätigkeitsort ...mehr