Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anrechnung auf die LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung erfolgt zunächst auf die LSt, die der Leistende als ArbG gemäß § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG anzumelden hat. Die Anrechnung greift ein, wenn der Leistende die einbehaltene und angemeldete LSt nicht oder nicht vollständig abführt. Dabei enthält das Gesetz – anders als in den Fällen des § 48c Abs 1 S 2 EStG – keine zeitliche Eingren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Das Prüfungsrecht des FA (§ 48a Abs 4 EStG)

Rn. 93 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 4 EStG gilt die Vorschrift in § 50b EStG für die Bauabzugsteuer entsprechend. § 50b EStG räumt dem FA ein besonderes Prüfungsrecht bei den am Verfahren Beteiligten ein. Es handelt es sich um ein für Abzugsteuern spezifisches Kontrollinstrument, das der Gesetzgeber als Gegenstück zu der Selbstberechnung des Steuerabzugsbetrags ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erhöhte Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Erhöhung der Bagatellgrenze auf bis zu 15 000 EUR greift nur ein, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr 12 S 1 UStG ausführt. Steuerfreie Umsätze gemäß § 4 Nr 12 S 1 UStG liegen vor bei der VuV von Grundstücken, von Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung auf die Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 32 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung auf die Vorauszahlungen auf die ESt oder KSt gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 2 EStG unterliegt einer zeitlichen Eingrenzung. Gemäß § 48c Abs 1 S 2 EStG darf die Anrechnung nur auf Vorauszahlungen für Vorauszahlungszeiträume innerhalb des Besteuerungszeitraums oder VZ erfolgen, in dem die Leistung erbracht worden ist. Mit dem Begriff "...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch auf Erteilung gemäß § 48b Abs 2 EStG

Rn. 57 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Alternativ zu dem Anspruch auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 EStG – der zu sichernde Steueransprüche voraussetzt –, gewährt § 48b Abs 2 EStG einen Anspruch auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung, wenn der Leistende glaubhaft macht, dass keine zu sichernden Steueransprüche bestehen. Voraussetzung für die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Mindestgrenzen bei Festsetzung und Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 5 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, sieht das Gesetz bestimmte Mindestbeträge vor, bei deren Nichterreichen entweder die Festsetzung der Vorauszahlungsschuld oder der deren Erhöhung unterbleibt. Die Höchstgrenzen sind durch das JStG 2009 mW ab dem VZ 2009 verdoppelt worden. Da es sich ohnehin nur um ein Hinausschieben bis zur Veran...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorauszahlungen sind nach § 37 Abs 3 S 2 EStG grundsätzlich nach der ESt, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, vermindert um dort nach § 36 Abs 2 EStG berücksichtigte Steuerabzugsbeträge und (früher) anrechenbare KSt, zu bemessen. Diese (aus Vereinfachungsgründen) getroffene Vermutung gleichbleibender Verhältnisse (FG SchlH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG

Rn. 57 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG greift ein, wenn das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG nicht anwendbar ist. Das Verfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG richtet sich an Leistende, die im Inland nicht ansässig sind. Hat der im Ausland ansässige Leistende im Inland keine Steuern zu entrichten, läuft das Anrechnungsverfahren n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anrechnung auf die ESt oder KSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das verbleibende Guthaben nach der Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG ist auf die ESt oder KSt des Besteuerungszeitraums oder VZ anzurechnen, in dem die Leistung erbracht worden ist. Die zeitliche Begrenzung auf den Besteuerungsabschnitt, in dem die Leistung erbracht worden ist, stellt eine Parallelregelung zu § 48c Abs 1 S 2 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ablehnung bei Missbrauch (§ 48c Abs 3 EStG)

Rn. 78 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48c Abs 3 EStG kann das FA die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags ablehnen, soweit der Leistungsempfänger den Abzugsbetrag nicht abgeführt hat und Anlass zu der Annahme besteht, dass ein Missbrauch vorliegt. Die Vorschrift ist erforderlich, weil für die Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 EStG nur der Einbehalt und die Anmeldung des Steuera...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bauleistung (§ 48 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Steuerabzugsverpflichtung entsteht nur, wenn der Leistende an den Leistungsempfänger eine Bauleistung erbringt (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Der Begriff der Bauleistung ist im Gesetz definiert. Nach § 48 Abs 1 S 3 EStG sind unter Bauleistungen alle Leistungen zu verstehen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Besei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Zweiwohnungsgrenze (§ 48 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 158 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 S 2 EStG lässt die Steuerabzugsverpflichtung entfallen, wenn der Leistungsempfänger nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet und die Bauleistungen auf diese Wohnungen entfallen. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch die Gegenleistung für die Bauleistungen ist. Die Vorschrift ist nachträglich durch das StÄndG 2001 ins Gesetz gelangt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags (§ 48a Abs 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es ist zwischen der Pflicht zum Einbehalt, der Pflicht zur Anmeldung und der Pflicht zur Abführung des Steuerabzugsbetrags zu unterscheiden. Die Pflicht zum Einbehalt des Steuerabzugsbetrags ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG geregelt. Sie besagt, dass der Leistungsempfänger von der Gegenleistung für eine Bauleistung 15 % einzubehalten hat. Die Pfli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie s Rn 94. Außerhalb dieser Corona-Sonderregelungen gelten folgende Grundsätze: Durch die Anpassung der Vorauszahlungen soll das FA möglichst beweglich vorab bereits eine Steuererhebung durchführen, die dem späteren Veranlagungsergebnis nahekommt. Unverhältnismäßig hohe Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 19a Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vorbemerkung: Bei der Regelung der Entstehung der ESt-Vorauszahlung in § 37 Abs 1 S 2 EStG handelt es sich materiell um eine Sonderreglung zu § 38 AO (Ratschow in Klein, § 38 AO Rz 35, 38, 13. Aufl). Zur strittigen Frage, ob die Vorauszahlungsschuld dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach durch Tatbestandsverwirklichung entsteht (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorauszahlungen und die Anpassung (s Rn 45). Die Voraus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Freistellungsbescheinigung (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 173 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 S 1 EStG vorlegt (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG). Der Leistende hat die Wahl, ob er im Zusammenhang mit der Bauleistung eine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Wird die F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen von der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 2, Abs 2 EStG)

Rn. 157 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug muss bzw darf (s Rn 154) in folgenden Fällen nicht vorgenommen werden: der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 EStG) oder der Leistende legt im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vor (§ 48 Abs 2 S 1 Hs 1 EStG) oder die Gegenl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Aufhebung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 4 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Freistellungsbescheinigung kann, wenn sie rechtswidrig ist, unter den Voraussetzungen des § 130 Abs 2 AO mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Die vergangenheitsbezogene Rücknahme hat zur Folge, dass die Steuerabzugsverpflichtung für den Leistungsempfänger nachträglich wieder auflebt (Tz 77 BMF BStBl I 2022, 1229). Da d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 4 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Erst das StabWG von 1967 führte eine Erhöhung der Vorauszahlungen für vergangene Jahre ein, ursprünglich durch Festsetzung einer fünften Vorauszahlungsschuld. Später wurde die jetzige Fassung – Erhöhung der letzten Vorauszahlung – eingeführt. Rn. 66 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nachträglich ist die Anpassung, weil sie nach dem letzten Fälligkei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bagatellgrenzen (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 1 und 2 EStG)

Rn. 185 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt, braucht der Steuerabzug nicht vorgenommen werden, wenn bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden. Der Leistungsempfänger ist von der Steuerabzugsverpflichtung befreit, wenn die Gegenleistung im laufenden Kj voraussichtlich den Betrag von 5 000 EUR nicht übersteigen wird (allgemeine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anspruch auf Erteilung gemäß § 48b Abs 1 EStG

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48b Abs 1 S 1 EStG hat das für den Leistenden zuständige FA auf Antrag eine Freistellungsbescheinigung nach amtlichem Vordruck zu erteilen, die den Leistungsempfänger von der Pflicht zum Steuerabzug befreit, wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint und ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftung des Leistungsempfängers (§ 48d Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag. Durch § 48d Abs 1 S 6 EStG stellt der Gesetzgeber klar, dass sich der Leistungsempfänger im Haftungsverfahren nicht darauf berufen kann, dass die Einkünfte des Leistenden aufgrund von DBA-Regeln im Inland nicht der Besteuerung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeine Bagatellgrenze (§ 48 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prognose, ob die Bagatellgrenze unterschritten wird, ist der Zeitpunkt der Entrichtung der Gegenleistung. Rn. 188 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48 Abs 2 S 2 EStG sind für die Ermittlung des maßgeblichen Betrags die für denselben Leistungsempfänger erbrachten und voraussichtlich zu erbringenden Bauleistungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG

Rn. 15 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Sicherungsfunktion des Verfahrens gemäß §§ 48ff EStG zeigt sich daran, dass der Steuerabzugsbetrag nicht nur auf die von dem Leistenden geschuldete ESt oder KSt, sondern auch auf Steuern, die der Leistende als Entrichtungsschuldner zu leisten hat (LSt, Bauabzugsteuer) angerechnet wird (§ 48c Abs 1 S 1 EStG). Damit werden – mit Ausnahme d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 EStG)

A. Vorauszahlungsbescheid (§ 37 Abs 3 S 1 EStG) Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Es gibt keine allgemeine Erklärungspflicht für Zwecke der Vorauszahlungen, so auch nicht für den Fall, dass der StPfl unterjährig selbst erkennt, dass eine erstmalige Festsetzung oder eine Erhöhung von Vorauszahlungen in Betracht kommt. Zu unterscheiden sind die erstmalige Festsetzung von Vorausz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Gegenleistung (§ 48 Abs 3 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistungsempfänger ist nach § 48 Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, von der Gegenleistung für die Bauleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Begriff der Gegenleistung ist in § 48 Abs 3 EStG definiert. Danach ist die Gegenleistung das Entgelt zzgl USt. Nach § 10 Abs 1 S 2 UStG ist das Entgelt alles, was...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Der Tatbestand der Steuerabzugsverpflichtung (§ 48 Abs 1 S 1, 3 und Abs 3 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Tatbestand für den Steuerabzug ist in § 48 Abs 1 S 1 EStG formuliert. Danach ist in Fällen, in denen ein Leistender (s Rn 84ff) im Inland (s Rn 124) eine Bauleistung (s Rn 94ff) an einen Leistungsempfänger (s Rn 66ff) erbringt, der ein Unternehmer iSd § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, dieser Leistungsempf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entstehung und Fälligkeit der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 1 EStG)

A. Steuerpflichtiger Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Haftung des Leistungsempfängers (§ 48a Abs 3 EStG)

A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen

Schrifttum: s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1 I. Inhalt und Bedeutung A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gemäß §§ 48ff EStG und ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inland ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 37 Einkommensteuer–Vorauszahlung

Schrifttum: Horst, Vorauszahlungen im Steuerrecht – eine Übersicht über diverse Steuerarten, SteuerStud 2007, 124; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Schiffers, Anpassung der Steuervorauszahlungen als Mittel zur Schonung der Liquidität, Stbg 2009, 341; Kühnen, Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, EFG 2009, 1390; Balmes/Ambroziak, Die Anzeige- und Bericht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48 Steuerabzug

1 Schrifttum: Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für eine Erstattung

Rn. 60 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Erstattungsverfahren erfolgt gemäß § 48c Abs 2 S 1 EStG nur auf Antrag. Der Antrag kann auch durch eine vertretungsberechtigte Person gestellt werden (Ebling, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52). Rn. 61 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Antrag ist an das nach § 20a Abs 1 AO zuständige FA zu richten. Zur Bestimmung des zuständigen FA s § 48a ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG betrifft die Konstellation, dass ein nicht im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung im Inland erbringt, die daraus resultierenden Einkünfte nach nationalem Recht der beschränkten StPfl unterliegen (§ 49 Abs 1 Nr 2 EStG) und das DBA die Einkünfte von der inländischen Besteuerung freistellt. § 48d EStG ist dagegen nicht einsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug iHv 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen (§ 48 Abs 1 S 1 EStG). Von diesem Steuerabzug darf der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die allgemeinen Anrechnungsvorschriften für Steuerabzugsbeträge in § 36 Abs 2 Nr 2 EStG werden durch die spezielleren Anrechnungsregeln in § 48c Abs 1 EStG verdrängt. Rn. 11 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Durchführung des Anrechnungsverfahrens gemäß § 48c Abs 1 EStG findet § 37 Abs 2 AO Anwendung, wenn der Steuerabzugsbetrag nicht vollständi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung, Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Inhalt und Bedeutung Durch die Festsetzung und Erhebung von Vorauszahlungen soll ein sicherer und gleichmäßiger Eingang der ESt erreicht werden (BFH BStBl II 2011, 607). Ferner wird die Liquiditätsbelastung der Bezieher nicht steuerabzugspflichtiger Einkünfte derjenigen StPfl angenähert, die dem Quellensteuerabzug durch LSt oder KapSt unterlie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Voraussetzungen für die Anrechnung

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung erfolgt von Amts wegen. Es bedarf keines Antrags des Leistenden. Der Leistende hat kein Wahlrecht, ob eine Anrechnung vorgenommen wird oder eine Erstattung erfolgen soll. Nur unter den Voraussetzungen des § 48c Abs 2 EStG kommt eine Erstattung des Steuerabzugsbetrags ohne vorherige Anrechnung in Betracht. Rn. 17 Stand: EL 160 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 9 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der zeitgleich mit § 48ff EStG in das Gesetz eingefügte § 20a Abs 1 AO ist eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Da das in § 48b Abs 1 S 1 EStG geregelte Verfahren zur Erteilung der Freistellungsbescheinigung durch das FA durchgeführt wird, das für den Leiste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 und 2 EStG richten sich an den Leistungsempfänger (s § 48 Rn 66ff (Wienbergen)). Es wird geregelt, wie der Leistungsempfänger die Anmeldung (Form und Frist) und Abführung (Fälligkeit, Zuständigkeit des FA) des Steuerabzugsbetrags durchzuführen hat (§ 48a Abs 1 EStG). Auch die in § 48a Abs 2 EStG geregelte Pflicht zur Abrechnung mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Reihenfolge der Anrechnung

Rn. 25 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anrechnung des Steuerabzugsbetrags auf die vom Leistenden zu entrichtenden Steuern ist zwingend in der von § 48c Abs 1 S 1 EStG vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a EStG regelt die verfahrenstechnische Umsetzung der in § 48 EStG normierten Steuerabzugsverpflichtung und die Haftung des Leistungsempfängers für einen nicht ordnungsgemäß abgeführten Abzugsbetrag. § 48a Abs 1 EStG bestimmt die Einzelheiten des Verfahrens der Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags. Außerdem wird klargestellt, das...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1 Schrifttum:

Ebling, Der Steuerabzug bei Bauleistungen, DStR 2001, Beihefter zu Heft 51/52; Eggers, Die Bauabzugsbesteuerung aufgrund des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe, StuB 2001, 1149; Formel, Steuerabzugsverfahren beim Gesetz gegen illegale Beschäftigung, EStB 2001, 336; Fuhrmann, Neuer Steuerabzug für Bauleistungen, KÖSDI 2001, 13 093; Gebhardt/Biber, Die Baua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Überblick über die Vorschrift

Rn. 16 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 Abs 1 EStG ist eine unorganisch wirkende Vorschrift, die neben dem Tatbestand für die Steuerabzugsverpflichtung eine Ausnahme von der Steuerabzugspflicht sowie zwei Definitionen für Begriffe im Abzugstatbestand beinhaltet. Die zentrale Regelung befindet sich in § 48 Abs 1 S 1 EStG . Danach sind bestimmte Leistungsempfänger (Unternehmer iS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr