Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 12 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In § 50d EStG existiert eine vergleichbare Regelung für Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Für die Auslegung des § 48d EStG kann zT auf die Rspr zu § 50d EStG zurückgegriffen werden. Rn. 13 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d Abs 2 EStG bestimmt einen Vorrang der in § 48d Abs 2 EStG getroffenen Zuständigkeitsregel im Verhältnis zu der Regelung in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 52 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zeitgleich mit den §§ 48ff EStG wurde § 20a Abs 1 AO in das Gesetz eingefügt. Es handelt sich um eine spezielle Zuständigkeitsnorm für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen. Rn. 53 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 EStG wirkt auf die Anwendbarkeit von § 160 Abs 1 S 1 AO ein. Ist der Steuerabzug gemä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG dient der Klärung des Verhältnisses zwischen dem Steuerabzug gemäß §§ 48ff EStG und ebenfalls einschlägigen DBA-Regeln. Hat ein nicht im Inland ansässiger Leistender die Bauleistung erbracht, ergibt sich die StPfl der Gegenleistung für die Bauleistung im Regelfall aus § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG. Erforderlich ist danach regelmäßi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 22 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Steuerabzug ist vorzunehmen von Gegenleistungen, die von Unternehmern iSd § 2 UStG oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Leistungsempfängern) für Bauleistungen im Inland an den Leistenden erbracht werden, außer der Leistungsempfänger vermietet nur zwei Wohnungen und die Bauleistungen erfolgen für diese Wohnungen (§ 48 Abs 1 S 2 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Auch hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs gibt es eine Zweiteilung. Die in § 48b Abs 1–3 EStG normierte Erteilung der Freistellungsbescheinigung richtet sich an den Leistenden der Bauleistungen (zum Begriff des Leistenden s § 48 Rn 84ff (Wienbergen)). Der Leistende hat den Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung zu stell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zu der Problematik, die der Gesetzgeber lösen wollte, s § 48 Rn 1ff (Wienbergen) und s § 48 Rn 11 (Wienbergen). § 48b EStG wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) in das EStG eingefügt. Durch das SteueränderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) wurde an die Vorschrift – noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Rn. 6 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt in sachlicher Hinsicht die Verwendung des auf Rechnung des Leistenden einbehaltenen Steuerabzugsbetrags. Es handelt sich um die Kehrseite des in §§ 48, 48a EStG geregelten Steuerabzugs. Die Vorschrift sieht zwei Verfahren vor: das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG und das Erstattungsverfahren gemäß § 48c Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48b EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Der zeitliche Anwendungsbereich des § 48b EStG hängt aber von dem zeitlichen Anwendungsbereich der Steuerabzugsverpflichtung in § 48 EStG ab. Da § 48 EStG erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 7 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a EStG ist eine flankierende Verfahrensvorschrift zu der Steuerabzugsverpflichtung in § 48 EStG. Deshalb hängt der zeitliche Geltungsbereich des § 48a EStG von dem zeitlichen Anwendungsbereich des § 48 EStG ab. § 48 EStG ist erstmals auf Gegenleistungen (s § 48 Rn 125ff (Wienbergen)) für Bauleistungen (s § 48 Rn 94ff (Wienbergen)) anzuwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48c Anrechnung

1 Schrifttum: s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1 I. Inhalt und Bedeutung A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt, was mit dem gemäß §§ 48, 48a EStG einbehaltenen und angemeldeten Steuerabzugsbetrag geschieht. Der vom Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) einbehaltene Abzugsbetrag wird gemäß §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48b Freistellungsbescheinigung

1 Schrifttum: s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1 I. Inhalt und Bedeutung A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird im Inland für einen Unternehmer iSd § 2 UStG oder für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger) eine Bauleistung erbracht, ist der Leistungsempfänger grds verpflichtet, von de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 48a Verfahren

1 Schrifttum: s Schrifttum § 48 vor Rn 1 Verwaltungsanweisungen: s Verwaltungsanweisungen § 48 vor Rn 1 I. Inhalt und Bedeutung A. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a EStG regelt die verfahrenstechnische Umsetzung der in § 48 EStG normierten Steuerabzugsverpflichtung und die Haftung des Leistungsempfängers für einen nicht ordnungsgemäß abgeführten Abzugsbetrag. § 48a...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zurechnung bei Nichtkörperschaftsteuerpflichtigen (Satz 1)

„(8) 1 Die nach Absatz 1 dem Stifter oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person zuzurechnenden Einkünfte ...” Rz. 346 [Autor/Stand] Systematischer Bezug. Abs. 8 enthält keine eigenständige Anordnung über die Zurechnung von Stiftungseinkünften zu einer anderen Person. In personeller Hinsicht, also in Bezug auf die Person des Zurechnungsadressaten, erfolgt dies bereits du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG regelt, was mit dem gemäß §§ 48, 48a EStG einbehaltenen und angemeldeten Steuerabzugsbetrag geschieht. Der vom Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) einbehaltene Abzugsbetrag wird gemäß § 48c Abs 1 EStG auf Steuern angerechnet, die der Erbringer der Bauleistung (Leistender) zu entrichten hat. An dem gesetzlichen Zwang zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zu sichernde Steueransprüche

Rn. 25 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Obwohl das Gesetz mit der Formulierung "zu sichernder Steueranspruch" den Singular benutzt, ist unstreitig, dass mit dem Steuerabzugsverfahren gemäß § 48 EStG nicht nur ein Steueranspruch, sondern verschiedene Steueransprüche des Staates gegenüber dem Leistenden abgesichert werden sollen. Zwar werden die zu sichernden Steueransprüche in § 48...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anrechnung bei Organschaft

Rn. 52 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Hat die Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft die Bauleistung erbracht, erfolgt die Anrechnung gemäß § 48c Abs 1 S 1 Nr 2 und Nr 3 EStG auf die KSt der Organgesellschaft (zweifelnd: Ebling, DStR 2003, 402). Diese Grundsätze gelten auch bei einer körperschaftsteuerlichen Organschaft. Dies hat zur Folge, dass die Anrechnung auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfahren und Rechtsschutz

Rn. 75 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Entscheidung über die Erstattung erfolgt durch VA. Eine stattgebende Entscheidung ist ein Freistellungsbescheid gemäß § 155 Abs 1 S 3 AO (ebenso: Ebling in Brandis/Heuermann, § 48c EStG Rz 56 (Mai 2021); Naujok in Lademann, § 48c EStG Rz 40 (November 2017); aA Kaeser in K/S/M, § 48c EStG Rz C 19 (Februar 2004); Diebold, DStZ 2003, 413: V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 14 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz eröffnet dem Leistenden zwei voneinander unabhängige Ansprüche auf die Erteilung der Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs 1 und 2 EStG). Die Grundannahme in § 48b Abs 1 S 1 EStG ist, dass zu sichernde Steueransprüche des Staates gegenüber dem Leistenden bestehen, deren potentielle Gefährdung zu überprüfen ist. Im Gegensatz hierzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haftungsausschluss bei gutgläubigen Leistungsempfängern

Rn. 77 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 3 S 2 EStG haftet der Leistungsempfänger nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Zum Begriff der Gegenleistung s § 48 Rn 125ff (Wienbergen). Wegen des "Zeitpunkts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer iSd § 2 UStG

Rn. 68 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unternehmer iSd § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (nachhaltig und) selbständig ausübt. Maßgeblich für die Bestimmung des Unternehmerbegriffs sind umsatzsteuerliche Grundsätze (ausführlich zum Unternehmerbegriff: Fuchsen, StB 2002, 213). Unerheblich ist, ob die Betätigung ertragsteuerlich als LuF, Gewerbebetrieb, fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zum übrigen Recht

Rn. 9 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der zeitgleich mit § 48ff EStG in das Gesetz eingefügte § 20a Abs 1 AO ist eine spezielle Zuständigkeitsregelung für im Ausland ansässige Leistende, die Bauleistungen iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG erbringen (genauer s Rn 27ff). Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48a Abs 1 S 3 EStG stellt klar, dass die Anmeldung des Steuerabzugsbetrags einer Steuer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anrechnung bei PersGes

Rn. 47 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird die Bauleistung von einer PersGes erbracht, sind für das Anrechnungsverfahren gemäß § 48c Abs 1 EStG Besonderheiten zu beachten. Auf die von der PersGes zu entrichtende LSt (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 1 EStG) und auf die Bauabzugsteuer (§ 48c Abs 1 S 1 Nr 4 EStG) ist die Anrechnung unproblematisch möglich. Die PersGes ist aber nicht Schuldnerin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die zu sichernden Steueransprüche ergeben sich mE aus der Aufzählung in § 48c Abs 1 S 1 EStG (zu den Einzelheiten s Rn 25f). Das Fehlen von zu sichernden Steueransprüchen wird von der FinVerw vor allem bei zwei Fallgruppen als möglich angesehen (Tz 33 BMF BStBl I 2022, 1229): Wenn mit großer Wahrscheinlichkeit kein Gewinn erzielt wird, wie zB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. FA erlässt die Bescheinigung

Rn. 67 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 oder Abs 2 EStG gegeben, erlässt das zuständige FA die Freistellungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck. Die Freistellungsbescheinigung kann dabei auf bestimmte Zeit oder auftragsbezogen erteilt werden. Die FinVerw erteilt zeitraumbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die erfassten Tätigkeiten

Rn. 102 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unter den Begriff der "Bauleistung" fallen nicht alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Bauwerk erbracht werden können. In § 48 Abs 1 S 3 EStG wird ausdrücklich auf die Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung des Bauwerks abgestellt. Kennzeichnend für diese Tätigkeiten ist, dass sie jeweils auf die Su...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Der Steuerabzug gemäß § 48ff EStG gilt allerdings erstmalig für Gegenleistungen, die auf Bauleistungen gezahlt worden sind, die nach dem 31.12.2001 erbracht wurden (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bsp für andere Leistungen

Rn. 122 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die folgenden Leistungen stellen keine Bauleistungen iSd § 48 Abs 1 S 3 EStG dar: Aufstellen von Bauaufzügen (kein Substanzbezug), Aufstellen von Material- und Bürocontainern, sowie von mobilen Toilettenhäuschen (Tz 11 BMF BStBl I 2022, 1229), Aufstellen von Messeständen (Tz 11 BMF BStBl I 2022, 1229), Anlieferung von Beton- und Mörtelmischunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Anmeldung

Rn. 17 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 1 EStG hat der Leistungsempfänger bis zum 10. Tag nach Ablauf des Monats, in dem die Gegenleistung iSd § 48 EStG erbracht wird, eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er den Steuerabzug für den Anmeldungszeitraum selbst zu berechnen hat. Es besteht eine Anmeldepflicht. Unterlässt der Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Inhalt des § 48b EStG kann in zwei Regelungsbereiche unterteilt werden. In den Abs 1–3 werden die erforderlichen Details für die Erteilung der Freistellungsbescheinigung (Voraussetzungen, Verfahren und Inhalt der Bescheinigung) geregelt. In den Abs 4–6 werden einzelne Auswirkungen der Freistellungsbescheinigung auf den Leistungsempfänger ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 31 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48 EStG ist erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2001 erbracht wurden (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001). Auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Ausführung der Bauleistung kommt es nicht an (Tz 104 BMF BStBl I 2002, 1399; Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anschein der fehlenden Gefährdung des zu sichernden Steueranspruchs

Rn. 24 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die zweite Voraussetzung für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs 1 S 1 EStG ist, dass der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Die Voraussetzung spaltet sich in zwei Unterpunkte auf: Zum einen müssen zu sichernde Steueransprüche vorhanden sein, damit § 48b Abs 1 S 1 EStG anwendbar ist. Zum anderen da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur tatsächlichen Ausgangslage und dem ersten gesetzgeberischen Versuch, die Problematik zu lösen s § 48 Rn 1ff (Wienbergen) und s § 48 Rn 11 (Wienbergen). § 48a EStG wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) in das EStG eingefügt. Seitdem ist § 48a EStG unverändert in Kraft. Rn. 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 4 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48d EStG wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgrund einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in den Gesetzesentwurf aufgenommen (BT-Drucks 14/6071 S 10 und 16). Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v 30.08.2001 (BGBl I 2001, 2267) wurde § 48d EStG in das EStG eingefügt und ist seitdem nicht mehr g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Besonderheiten bei der Anrechnung

1. Insolvenz des Leistenden Rn. 42 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Wird nach der Erbringung der Bauleistung über das Vermögen des Leistenden das Insolvenzverfahren eröffnet, ist von Bedeutung, ob der Steuerabzugsbetrag von dem Leistungsempfänger vor oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA abgeführt worden ist. Da der Steuergläubiger mit Forderungen, die bei Eröff...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ab VZ 2022: Anrechnung der zu Lasten der ausländischen Stiftung auf die zuzurechnenden Einkünfte erhobenen Steuern

„(5) [1] Auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stifters oder der bezugs- oder anfallsberechtigten Person ...” Rz. 216 [Autor/Stand] Unklarheiten des Regelungskonzepts. Der Gesetzgeber begründet die geänderte Regelungstechnik mit der veränderten Anrechnungsmethodik des § 12.[2] Dies trifft zwar insoweit zu, als die Anrechnung der Steuer auf die Zwischeneinkünfte bis z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Leistender

Rn. 84 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Leistende iSd § 48 Abs 1 S 1 EStG ist derjenige, der nach dem zugrunde liegenden Vertrag der Auftragnehmer und dementsprechend verpflichtet ist, die Bauleistung zu erbringen. Das Gesetz schränkt den Personenkreis möglicher Leistender in keiner Weise ein ("jemand"). Durch den Einbezug inländischer Leistender soll vermieden werden, dass di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Inhalt der Anmeldung

Rn. 20 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Anmeldung hat auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu erfolgen. Dieser kann über das örtliche FA angefordert werden. Er steht auch im Formular-Management-System (FMS) der Bundes-FinVerw unter der Internet-Adresse www.formulare-bfinv.de unter dem Ordner "Bauabzugsteuer" zur Verfügung. Auf dem Vordruck sind folgende Angaben einzutrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abführung

Rn. 44 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 2 EStG ist der Abzugsbetrag am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums fällig und von dem Leistungsempfänger an das für den Leistenden zuständige FA für Rechnung des Leistenden abzuführen. Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Fälligkeit der Entrichtungsschuld tritt am 10. Tag des Monats ein, der auf den Monat folgt, in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rechtsnatur der Anmeldung und Rechtsschutz

Rn. 38 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 1 S 3 EStG steht die Anmeldung des Abzugsbetrags einer Steueranmeldung gleich (kritisch: Diebold, DStZ 2002, 471: neuartiges Rechtsinstitut mit bipolarem Charakter). Nach § 168 S 1 AO steht eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Deshalb kann die Anmeldung des Abzugsbetrags innerhal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu den DBA

Rn. 49 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bei einem im Ausland ansässigen Leistenden ist der Steuerabzug nach § 48d Abs 1 S 1 EStG auch dann vorzunehmen, wenn das Besteuerungsrecht nach dem zugrunde liegenden DBA beim Ansässigkeitsstaat liegt. Der Leistende kann den Steuerabzug durch Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG verhindern oder die Erstattung des einbeha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bauleistungen entfallen auf diese Wohnungen

Rn. 171 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Befreiung von der Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 Abs 1 S 2 EStG greift nur ein, wenn die Bauleistungen auf die beiden vermieteten Wohnungen entfallen (Objektbezogenheit). Entfallen die Bauleistungen auf andere unternehmerische Tätigkeiten des Leistungsempfängers, bleibt die Steuerabzugsverpflichtung auch dann bestehen, wenn der Le...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erbringung im Inland

Rn. 124 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Bauleistung muss im Inland erbracht werden, damit die Steuerabzugsverpflichtung entsteht. Es gilt der Inlandsbegriff des EStG (s § 1 Rn 51ff (Teller)). Entscheidend ist, ob sich das Bauwerk, an dem die Bauleistung ausgeführt wird, im Inland befindet. Es ist deshalb unerheblich, ob einzelne Vorarbeiten der Bauleistung, wie zB die Herstell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 8 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 § 48c EStG ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe in Kraft getreten (07.09.2001). Da die Steuerabzugsverpflichtung gemäß § 48 EStG erstmals auf Gegenleistungen für Bauleistungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2001 erbracht worden sind (§ 52 Abs 56 EStG idF des Gesetzes zur Eindämmung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung und Abführung

Rn. 54 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Solange keine ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung des Steuerabzugsbetrags erfolgt ist, treten die für den Leistungsempfänger günstigen Rechtsfolgen des § 48 Abs 4 EStG nicht ein. Rn. 55 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Außerdem kann das FA den Leistungsempfänger bei einer nicht ordnungsgemäßen Abführung des Steuerabzugsbetrags gemäß § 48a Abs 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Bauwerk

Rn. 97 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Da die Bauleistungen der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen müssen, ist für die Steuerabzugsverpflichtung von Bedeutung, was unter einem "Bauwerk" zu verstehen ist. Der Begriff des "Bauwerks" iSv § 48 Abs 1 S 3 EStG orientiert sich an dem Zweck, die Steuerabzugsverpflichtung für das ge...mehr