Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Rücklagen im Abschluss nach... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 30 Stille (verdeckte) Rücklagen, auch stille Reserven genannt, sind – wie ihre Bezeichnung schon aussagt – nicht aus der Bilanz ersichtlich. Sie entstehen durch (zulässige) Unterbewertung von Aktiva (z. B. Anlagevermögen) oder durch (zulässige) Überbewertung von Passiva (z. B. Rückstellungen), durch Nichtaktivierung von aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen (z. B. gerin...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.5 Konfusionsgewinnrücklage nach § 6 UmwStG

Rz. 43 Bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft kann es zum Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten oder zur Auflösung von Rückstellungen zwischen den beteiligten Gesellschaften kommen; ein sich hieraus ergebender Konfusionsgewinn kann vor dem übernehmenden Rechtsträger gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 UmwStG entweder im Wirtschaftsjahr seiner...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.4 Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rz. 18 Gemäß § 272 Abs. 4 Satz 3 1. Halbsatz HGB ist diese Rücklage bereits bei der Bilanzaufstellung zu bilden; der Jahresabschluss ist also zumindest unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen.[1] Rz. 19 Einzustellen ist der Betrag, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligte...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.2 Einstellung in Gewinnrücklagen und Entnahme aus Gewinnrücklagen

Rz. 14 Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so sind Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie Einstellungen in Gewinnrücklagen, die nach dem Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung vorzunehmen sind oder aufgrund solcher Vorschriften beschlossen worden sind, bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.4 Besonderheit: Rücklagen beim BilMoG-Übergang

Rz. 29 § 247 Abs. 3 HGB a. F. ließ die Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteilen zu. § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB ließ den Ausweis von Zöllen und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Bilanzstichtag auszuweisende Gegenstände des Vorratsvermögens entfallen, als aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zu. Durch das BilMoG werden beide Vorschriften aufgehoben. Nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 1.1 Begriff und Arten

Rz. 1 Betriebswirtschaftlich sind zu unterscheiden offene Rücklagen und stille Rücklagen. Quellen offener Rücklagen sind einbehaltene Gewinne (Gewinnrücklagen = capital surplus) oder Einlagen von Gesellschaftern bzw. Dritten für Gesellschafter (Kapitalrücklagen = capital surplus). Im Gegensatz hierzu sind stille Rücklagen – auch stille Reserven genannt – aus dem Jahresabschl...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.2 Einstellungen und Entnahmen

Rz. 34 Wie vorstehend ausgeführt, kann das Eigenkapital gemäß IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.65 unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen, Kapitalerhaltungsrücklagen. Ergänzend bestimmt hierzu IASB-Rahmenkonzept (2018) 4.66 zur Dotierung der Rücklagen: "Die Dotierung von Rücklagen ist manchmal durch die gesellschaftsrechtlichen Statuten oder andere Gesetze vo...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.3 Besonderheit: Neubewertungsrücklage

Rz. 35 Ein Unternehmen kann für die Bewertung von Sachanlagen entweder das Anschaffungskostenmodell oder das Neubewertungsmodell anwenden, muss die ausgewählte Methode aber auf die gesamte Gruppe von Sachanlagen anwenden (IAS 16.23–42).[1] Wird das Neubewertungsmodell gewählt, ist die Wertsteigerung aus der Erhöhung des Buchwertes direkt in das Eigenkapital unter der Position...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.4 Zuschussrücklage nach R 6.5 EStR

Rz. 42 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, so hat der Steuerpflichtige nach R 6.5 Abs. 2 EStR grundsätzlich ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. ...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.5 Satzungsmäßige Rücklagen

Rz. 23 Satzungsmäßige – auch gesellschaftsvertragliche oder statutarische Rücklagen genannt – sind alle die Rücklagen, zu deren Bildung eine Gesellschaft aufgrund ihres Gesellschaftsvertrages, ihrer Satzung oder ihres Statuts verpflichtet ist. Die satzungsmäßigen Rücklagen können entweder zweckgebunden oder zweckfrei sein. Beispiele für zweckgebundene Rücklagen: Werkerneuerung...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 4.1 Aufgliederung der offenen Rücklagen

Rz. 33 Nach IASB-Framework (2018) 4.63 ff. kann das Eigenkapital, eigentlich als Restgröße definiert, unterteilt werden in Gesellschafterbeiträge, Gewinnrücklagen (vor oder nach Verwendung) und Kapitalerhaltungsrücklagen. Des Weiteren können nach IASB-Framework (2018) 4.66 andere (steuerliche) Rücklagen gebildet werden, wenn das nationale Steuerrecht bei einem Übertrag auf s...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.3 Entnahme aus Rücklagen

Rz. 10 Nach § 270 Satz 1 HGB haben Vorstand/Geschäftsführung bereits bei der Aufstellung der Bilanz die Auflösung von Rücklagen/Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen. Speziell AG, KGaA und SE haben bei der Auflösung der Kapitalrücklagen i. S. v. § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB die Verwendungsbeschränkungen des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu beachten. Bei der AG, KGaA und der SE hat die A...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen

Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufolge schreibt § 266 Abs. 3 A III HGB für...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.3 Besonderheit: Behandlung eigener Anteile

Rz. 27 Nach dem BilMoG – folgt aus der Neufassung des § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB – entfällt die Differenzierung zwischen eigenen Aktien und eigenen Anteilen. Eigene Anteile sind stets unabhängig vom Erwerbsgrund passivisch in einer Vorspalte offen zum Posten "gezeichnetes Kapital" auszuweisen; eine Rücklage für eigene Anteile ist nicht mehr zu bilden.[1] Eigene Anteile kön...mehr

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Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt

Leitsatz Beginnt das Kind nach erfolgreich abgeschlossenem Medizinstudium ein Dienstverhältnis an einer Klinik, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, ist ein Kindergeldanspruch während dieses Dienstverhältnisses mangels Vorliegens einer Berufsausbildung i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ausgeschlosse...mehr

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Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

Leitsatz 1. Setzt die Familienkasse in einem gegen einen Kindergeldaufhebungsbescheid gerichteten Klageverfahren Kindergeld für den vom Aufhebungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung erfassten Regelungszeitraum fest, wird dieser Änderungsbescheid gemäß § 68 Satz 1 FGO zum Gegenstand des Verfahrens und lässt die Klagebefugnis entfallen. 2. Eine Klagebefugnis lässt si...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage

Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteile...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.3 Gesetzliche Rücklagen

Rz. 15 Gesetzliche Rücklagen sind Rücklagen, zu deren Bildung ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Die Bilanzposition "gesetzliche Rücklage" kann somit nur bei AG und KGaA sowie Genossenschaften und bei der SE zum Tragen kommen;[1] das GmbHG sieht keine gesetzliche Rücklage vor. Rz. 16 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG sind in die gesetzliche Rücklage jährlich 5 % (der "zwanzig...mehr

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Energiepreispauschale in de... / 1 Begünstigter Personenkreis

Unbeschränkt Steuerpflichtigen, die im Veranlagungszeitraum 2022 Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit[1] oder aus einer Arbeitnehmertätigkeit erzielen, erhalten eine steuerpflichtige Energiepreispauschale (EPP) i. H. v. 300 EUR.[2] Der Anspruch auf die EPP entsteht zum 1.9.2022, wenn die beiden Voraussetzungen "unbeschränkte Steuerpflicht" und "Einnahmen aus selbsts...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energiepreispauschale in de... / 3 Festsetzung bei der Einkommensteuerveranlagung

Wird für das Jahr 2022 eine Einkommensteuererklärung abgegeben, prüft das Finanzamt automatisch, ob ein Anspruch auf die EPP besteht. Auch Arbeitnehmer, die ihre EPP nicht im Lohnsteuerverfahren über den Arbeitgeber erhalten haben, bekommen sie anhand ihrer Angaben in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022. Wenn der Arbeitgeber die EPP nicht auszahlt, können Arbeitneh...mehr

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Energiepreispauschale in de... / 2.1 Auszahlung im Lohnsteuerverfahren

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1.9.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis zu einem inländischen Arbeitgeber stehen und in eine der Steuerklassen 1 bis 5 eingereiht sind oder nach § 40a Abs. 2 EStG pauschal besteuerten Arbeitslohn (Minijob) beziehen, erhalten die EPP grds. von ihrem Arbeitgeber im September 2022 ausgezahlt. Voraussetzung für die Ausza...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.9 Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (§ 13a Abs. 7 S. 1 EStG)

Rz. 173 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 EStG sind die Sondergewinne nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln. Zu den Gewinnen i. d. S. gehören auch Verluste. Anzuwenden ist das Zu- und Abflussprinzip einschließlich aller für die Einnahme-Überschuss-Rechnung geltenden Regelungen. Zu beachten ist § 13a Abs. 3 S. 2 EStG. Ebenfalls nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind verausgabte Pachtzins...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 17 Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Anlage 1a zu § 13a EStG (§ 13a Abs. 8 EStG)

Rz. 178 Das BMF wird durch § 13a Abs. 8 EStG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die in der Anlage 1a zu § 13a EStG aufgeführten Werte turnusmäßig an die Erhebungen nach § 2 LwG und im Übrigen an die Erhebungen der Finanzverwaltung anzupassen. Hierdurch soll eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.6 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach § 9b Abs. 2 EStG (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 166 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 2 EStG gehören zu den Sondergewinnen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach § 9b Abs. 2 EStG. Rz. 167 § 9b Abs. 2 EStG steht im Zusammenhang mit der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG . Wird der Vorsteuerabzug nach § 15a UStG berichtigt, sind entsprechende Mehr- und Minderbeträge, sofern sie im Rahmen der Einkünfte aus Land...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.4 Abzugsverbote (§ 13a Abs. 3 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 113 Nach § 13a Abs. 3 S. 2 EStG finden § 4 Abs. 4a, § 6 Abs. 2 und 2a EStG sowie die Regelungen zum Investitionsabzugsbetrag und zu den Sonderabschreibungen keine Anwendung. Nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind auch – entgegen § 13a Abs. 3 S. 2 EStG a. F. – verausgabte Pachtzinsen, Schuldzinsen sowie dauernde Lasten. Des Weiteren gilt bei abnutzbaren Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.11 Laufend zu führende Verzeichnisse (§ 13a Abs. 7 S. 3 EStG)

Rz. 175 Nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG sind die Wirtschaftsgüter i. S. d. § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG unter Angabe des Tags der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen. Die Führung des Verzeichnisses nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG beda...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.12 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 7 S. 4 EStG)

Rz. 177 Nach § 13a Abs. 7 S. 4 EStG gilt § 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG entsprechend. Danach sind Sondergewinne nebst der Verzeichnisse nach § 13a Abs. 7 S. 3 EStG durch Datenfernübertragung der Finanzverwaltung zu übermitteln. Von dieser Verpflichtung kann die Finanzverwaltung in Härtefällen absehen (Rz. 120). § 13a Abs. 7 S. 4 EStG ist entbehrlich, da § 13a Abs. 3 S. 4 bis 6...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 15 Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG)

Rz. 133 Sondernutzungen sind nach § 13a Abs. 6 S. 1 EStG die in § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. c bis e BewG i. V. m. Nr. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Nutzungen. Für Sondernutzungen, die die in Nr. 2 Sp. 3 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen überschreiten, ist nach § 13a Abs. 6 S. 2 EStG ein Gewinn von 1.000 EUR je Sondernutzung anzusetzen. Handelt es si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9 Neugründung und Betriebsübernahme (§ 13a Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 74 Bei der Neugründung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bestimmt sich die Zulässigkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen ausschließlich nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG. Entsprechendes gilt bei der Übernahme eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs z. B. aufgrund vorweggenommener Erbfolge oder aufgrund eines Nutzungsrechts (z. B. Pacht od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 13 Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG)

Rz. 121 Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Nutzung ist nach § 13a Abs. 4 S. 1 EStG die nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Summe aus dem Grundbetrag für die selbst bewirtschafteten Flächen und den Zuschlägen für Tierzucht und Tierhaltung. Als Grundbetrag je ha der landwirtschaftlichen Nutzung i. S.d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG ist der sich au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.4 Tierbestände (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 56 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dürfen die Tierbestände insgesamt 50 Vieheinheiten nicht übersteigen. Rz. 57 Der Sinn und Zweck der Tierbestandsgrenze besteht in einer weiteren Einschränkung der Flächengrenze nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Allerdings ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch dann anwendbar, wenn der land- und forstwirtschaftliche Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Wegfall der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 80 Die Befugnis zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen endet nach § 13a Abs. 1 S. 4 EStG in dem Wirtschaftsjahr, das nach Bekanntgabe der Mitteilung endet, mit der die Finanzverwaltung auf den Beginn der Buchführungspflicht (§ 141 Abs. 2 AO) oder den Wegfall einer der in § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG genannten Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.6 Datenfernübertragung (§ 13a Abs. 3 S. 4 bis 6 EStG)

Rz. 120 Der Land- und Forstwirt muss nach § 13a Abs. 3 S. 4 EStG die Gewinnermittlung nach § 13a EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung spätestens mit der Steuererklärung (§ 25 Abs. 4 EStG) übermitteln. Diese Verpflichtung ist verfassungsgemäß.[1] Die Finanzverwaltung kann auf Antrag nach § 13a Abs. 3 S. 5 EStG zur Vermeidung unbilliger Härte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.5 Auflösung von Rücklagen (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG)

Rz. 164 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG gehören Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen zu den Sondergewinnen. Rz. 165 Gewinne aus der Auflösung jedweder Rücklagen gehören zu den Sondergewinnen. Im Rahmen von § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG können nur Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG und Rücklagen für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR 2012 gebil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11 Wahlrecht (§ 13a Abs. 2 EStG)

Rz. 88 Nach § 13a Abs. 2 S. 1 EStG kann der Land- und Forstwirt beantragen, dass anstelle des Gewinns nach Durchschnittssätzen der nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelte Gewinn für 4 aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Wird der Gewinn eines dieser Wirtschaftsjahre durch den Land- und Forstwirt nicht nach § 4 Abs. 1 oder 3 EStG ermittelt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.4 Entschädigungen für Verlust, Untergang oder Wertminderung (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG)

Rz. 161 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. c EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus Entschädigungen, die gewährt worden sind für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. a und b EStG genannten Wirtschaftsgüter. Rz. 162 Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen für den Verlust, den Untergang oder die Wertminder...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.6 Sondernutzungen (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 65 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG dürfen die selbst bewirtschafteten Flächen der Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 6 EStG die in Nr. 2 Sp. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen nicht überschreiten. Rz. 66 Zu den Sondernutzungen i. S. d. § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 und Abs. 6 EStG i. V. m. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. c bis e BewG gehören die weinbauliche Nut...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.3 Selbst bewirtschaftete Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 50 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG muss der Land- und Forstwirt in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb am 15.5. innerhalb des Wirtschaftsjahrs Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a BewG selbst bewirtschaften, wobei diese Flächen 20 ha ohne Sondernutzungen nicht überschreiten dürfen. Rz. 51 § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 8 Sondernutzungsbetriebe (§ 13a Abs. 1 S. 2 EStG)

Rz. 71 Nach § 13a Abs. 1 S. 2 EStG findet die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen auch dann Anwendung, wenn nur Sondernutzungen bewirtschaftet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die in Nr. 2 Sp. 2 der Anlage 1a zu § 13a EStG genannten Grenzen nicht überschritten werden. Rz. 72 Liegen die Voraussetzungen des § 13a EStG vor und wird nicht vom Wahlrecht nach § 13a ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.2 Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 105 Im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen sind nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 5 EStG vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen aus der Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens Teil des Durchschnittssatzgewinns. Rz. 106 Die Miet- und Pachtzinsen sind das Entgelt für die Überlassung von Wirtschaftsgütern d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.5 Selbst bewirtschaftete Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 61 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG darf die selbst bewirtschaftete Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG 50 ha nicht überschreiten. Rz. 62 Die forstwirtschaftliche Nutzung gehört nach § 13a Abs. 6 S. 1 EStG nicht zu den Sondernutzungen. Von daher haben reine Forstbetriebe nicht die Möglichkeit, ihren Gewinn nach Durchsc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.10 Abnutzbares Anlagevermögen (§ 13a Abs. 7 S. 2 EStG)

Rz. 174 Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens mindern sich nach § 13a Abs. 7 S. 2 EStG für die Dauer der Durchschnittssatzgewinnermittlung mit dem Ansatz der Gewinne nach § 13a Abs. 4 bis 6 EStG um die AfA in gleichen Jahresbeträgen. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens ist damit die zeitanteilige lin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.8 Rückvergütungen nach § 22 KStG aus Hilfs- und Nebengeschäften (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 171 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 4 EStG gehören zu den Sondergewinnen Rückvergütungen nach § 22 KStG aus Hilfs- und Nebengeschäften. Rz. 172 Üblich sind Rückvergütungen z. B. bei landwirtschaftlichen Waren-, Nutzungs- oder Produktionsgenossenschaften. Erzielt werden sie aus Hilfs- und Nebengeschäften, wie z. B. dem Verkauf von Grund und Boden oder Gebäuden. Fließen diese de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 12.3 Vereinnahmte Kapitalerträge (§ 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 109 Nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG sind im Rahmen der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Einnahmen aus Kapitalvermögen zu erfassen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Rz. 110 Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 6 EStG rechnen alle Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 14 Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG)

Rz. 128 Nach § 13a Abs. 5 EStG ist der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG nach § 51 EStDV zu ermitteln. Rz. 129 Zu ermitteln ist der Gewinn aus der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 160 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG (Rz. 61ff.) nach § 51 EStDV . Bei der Gewinnermittlung nach § 51 EStDV handelt es sich um eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7.2 Buchführungspflicht (§ 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 43 Nach § 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG darf der Land- und Forstwirt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen. Rz. 44 Die Verpflichtung zur Buchführung besteht für Land- und Forstwirte nach § 140 AO, wenn sie nach anderen Gesetzen als Steuergesetzen Bücher führen müssen. In Betracht kommt dies für in das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 16.3 Veräußerung oder Entnahme von anderen Wirtschaftsgütern (§ 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG)

Rz. 158 Nach § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gehören zu den Sondergewinnen Gewinne aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren, wenn der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert für das jeweilige Wirtschaftsgut mehr als 15.000 EUR betragen hat. Rz. 159 § 13a Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG betrifft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2 Wiedereintritt der Voraussetzungen (§ 13a Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 85 Der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft ist nach § 13a Abs. 1 S. 5 EStG erneut nach Durchschnittssätzen zu ermitteln, wenn die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen wieder vorliegen und kein Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG gestellt wird. Rz. 86 Lagen die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem land- und fo...mehr