Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 14 Abs. 1 S. 1 EStG)

5.1 Allgemeines Rz. 27 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 16 EStG Rz. 54ff.). Entsprechendes gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 28 Durch die Veräußerung des land- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.1 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj. zu leisten. Diese Regelung wur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen

Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.). Dieser materiell-rechtliche Anspruch des FA ist –...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.4 Kleinbetragsregelung (Abs. 5)

Rz. 21 Nach § 37 Abs. 5 EStG sind Vorauszahlungen nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 EUR im Kj. und 100 EUR für einen Vorauszahlungstermin betragen.[1] Eine Erhöhung bereits festgesetzter Vorauszahlungen ist gem. § 37 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 EStG nur zulässig, wenn sich der Erhöhungsbetrag für einen Vorauszahlungszeitpunkt auf mindestens 100 EUR beläuft.[2] Bei einer nachtr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.3 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

Rz. 118 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs ist in § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG nicht ausdrücklich geregelt. Aus dem Zusammenwirken von § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 und Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist jedoch zu erkennen, dass auch die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs von § 14 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.6 Fortführung durch den Erwerber

Rz. 67 Für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung kommt es nicht darauf an, ob der Erwerber den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich fortführt. Es reicht aus, wenn er die Möglichkeit hat, den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fortzuführen.[1] Von daher liegt auch in den Fällen, in denen der Erwerber den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nicht fort...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

5.2.1 Allgemeines Rz. 30 Die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs setzt voraus, dass der Betrieb im Ganzen, d. h. mit allen seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen, gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber so übertragen wird, dass dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Die tatsächliche Fortführung des la...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2 Besonderheiten

11.2.4.2.1 Grund und Boden Rz. 190 Der Wert der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksflächen ist bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs seit dem 1.7.1970 in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen. Rz. 191 Grundstücksflächen, die bereits zum 1.7.1970 zum Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört haben, sin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer

Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren belastet ist, bedient sich das Gesetz einer anderen Lös...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.1 Allgemeines

Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.3 Allmähliche Betriebsabwicklung

Rz. 100 Von einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe abzugrenzen ist die allmähliche Betriebsabwicklung. Eine allmähliche Betriebsabwicklung liegt vor, wenn der Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre – also nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums – sukzessive reduziert und endgültig einstellt und parallel dazu d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 36 § 37 Abs. 3 EStG unterscheidet zwischen negativen Einkünften aus der Vermietung von Gebäuden (Abs. 3 S. 8 bis 10) und von anderen Vermögensgegenständen (Abs. 3 S. 11). Beide Alternativen beziehen sich auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Erfolgt die Vermietung im Rahmen einer anderen Einkunftsart, z. B. die Vermietung eines zum Betriebsvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.3 Nießbrauch

Rz. 248 Wird an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ein Nießbrauch (§ 13 EStG Rz. 469ff.) bestellt, entstehen 2 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, d. h. einer beim Nießbrauchverpflichteten und ein weiterer beim Nießbrauchberechtigten. Der Nießbrauchverpflichtete wird behandelt wie der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Ihm steht das Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.6 Veräußerung an sich selbst

Rz. 217 Insoweit als auf der Seite des Veräußerers und auf der Seite des Erwerbers dieselben Personen Unternehmer oder Mitunternehmer sind, gilt nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG der Gewinn als laufender Gewinn. Im Übrigen liegt ein begünstigter Veräußerungsgewinn i. S. d. § 14 EStG vor. Entsprechendes gilt für den Fall des Erwerbs von einer Mituntern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.2 Abweichende Vorauszahlungstermine (Abs. 2 bis Vz 2008)

Rz. 16 Gem. § 37 Abs. 2 EStG a. F. konnte die jeweilige OFD nach pflichtgemäßem Ermessen für Stpfl., die überwiegend Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen, abweichende Vorauszahlungszeitpunkte bestimmen. Das galt auch für Stpfl., die überwiegend Einkünfte oder Einkunftsteile aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, die nicht der LSt unterliegen.[1] § 37 Abs. 2 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.1 Allgemeines

Rz. 86 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG (§ 16 EStG Rz. 66ff.) auch Gewinne aus der Aufgabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Entsprechendes gilt für Gewinne aus der Aufgabe von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 87 und 88 einstweilen freimehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

6.2.1 Allgemeines Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Pr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.1 Überblick

Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in den zeitlichen Gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.2 Veräußerungspreis

Rz. 168 Veräußerungspreis ist die Gegenleistung, die der Veräußerer für die Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Erwerber erhält. Die vertragliche Bezeichnung der einzelnen Teile des Veräußerungspreises ist für deren steuerliche Behandlung grundsätzlich nicht entscheidend (R 14 Abs. 1 S. 2 EStR 2012). Rz. 169 Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.1 Regelmäßige Vorauszahlungstermine

Rz. 12 Gem. § 37 Abs. 1 S. 1 EStG hat der Stpfl. am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. eines jeweiligen Jahrs die Vorauszahlungen in gleichmäßigen Raten zu entrichten.[1] Dies gilt auch, wenn der Stpfl. seinen Gewinn in einem abweichenden Wirtschaftsjahr gem. § 4a EStG ermittelt, da die ESt auch in diesen Fällen immer für das Kj. festgesetzt wird. Diese Fälligkeiten gelten mange...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1.2 Vorauszahlungen als vorläufige Steuerschuld

Rz. 4 Aus dem Begriff "Vorauszahlungen" ergibt sich, dass es sich um eine Steuerschuld handelt, bei der noch nicht feststeht, ob es sich um eine endgültige Belastung des Stpfl. handelt. Nach § 37 Abs. 1 EStG handelt es sich um Zahlungen auf eine voraussichtlich entstehende oder, bei der nachträglichen Erhöhung der Vorauszahlungen nach Abs. 4, auf eine voraussichtlich entstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 4 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 14 EStG findet Anwendung, wenn ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert oder aufgegeben wird. Aus dem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil müssen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG erzielt werden. Rz. 23 Auf die Gewinnermittlungsart kommt es für die Anwendung von § 14 EStG nicht an....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.1 Grund und Boden

Rz. 190 Der Wert der zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücksflächen ist bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs seit dem 1.7.1970 in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen. Rz. 191 Grundstücksflächen, die bereits zum 1.7.1970 zum Anlagevermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört haben, sind nach § 55 EStG zu bewert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.4 Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 120 Erfasst von § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 3 S. 1 EStG wird auch die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils (Rz. 81ff.). Alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) des Mitunternehmeranteils müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überfü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.4 Betriebsverlegung

Rz. 103 Keine Betriebsaufgabe, sondern eine Betriebsverlegung liegt vor, wenn der alte und der neue land- und forstwirtschaftliche Betrieb bei wirtschaftlicher Betrachtung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wirtschaftlich identisch sind.[1] Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen in den neuen land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.5 Betriebsverkleinerung

Rz. 105 Die Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs – erfolgen kann sie durch Veräußerungen oder Entnahmen – hat grundsätzlich keine Betriebsaufgabe zur Folge, auch wenn nach der Betriebsverkleinerung eine Ertrag bringende Bewirtschaftung des verbleibenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht mehr möglich ist.[1] Voraussetzung ist m. E. allerdi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.1 Betriebsverpachtung

Rz. 230 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsverpachtung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vom Verpächter an den Pächter verpachtet werden. Dabei muss der land- und forstwirtschaftliche Betrieb nach Ablauf der Pachtzeit durch den Verpächter oder dessen Rechtsnachfolger fortgeführt werden können. Des Weiteren ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.3 Vermietung anderer Vermögensgegenstände

Rz. 47 Nach § 37 Abs. 3 S. 11 EStG gilt S. 8 entsprechend für negative Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung "anderer Vermögensgegenstände".[1] Damit wird auf alle in § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG aufgeführten Vermögensgegenstände verwiesen mit Ausnahme der Gebäude; die in Nr. 4 aufgeführten Einkünfte sind nicht in Bezug genommen. Im Einzelnen sind davon folgende...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.5 Gewinnverwirklichung und Gewinnverteilung

Rz. 206 Der Veräußerungsgewinn ist in dem Vz zu erfassen, in dem das wirtschaftliche Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergeht. Abzustellen ist auf den Übergang von Nutzungen und Lasten.[1] Maßgebend sind die tatsächlichen Verhältnisse. Eine vertraglich vereinbarte Rückbeziehung des Veräußerungszeitpunkts ist steuerlich nicht anzuerkennen.[2] ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes

Rz. 38 Bei der Vermietung eines Gebäudes können Verluste für die Festsetzung von Vorauszahlungen für Kj. geltend gemacht werden, die nach der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes beginnen; bei anderen Vermögensgegenständen für Kj., die nach der Aufnahme der Nutzung der Vermögensgegenstände durch den Stpfl. beginnen. Für das LSt-Ermäßigungsverfahren ist § 39a EStG dur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bestehenden Erklärungsart vorsieht.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 27 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 16 EStG Rz. 54ff.). Entsprechendes gilt auch für Gewinne aus der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen. Rz. 28 Durch die Veräußerung des land- und forstwirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.3 Aufstehendes Holz

Rz. 199 Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines forstwirtschaftlichen Betriebs für das stehende Holz erzielt werden, sind nach § 14 EStG zu versteuern. Rz. 200 Der für einen Betrieb der Forstwirtschaft gezahlte Veräußerungspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Wegen der bei der steuerlichen Erfassung zu beachtenden Besonderheiten – z. B. Anwendung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.4 Betriebsunterbrechung

Rz. 250 Von einer Betriebsunterbrechung (Rz. 108ff.) ist auszugehen, wenn die Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs eingestellt wird und ein gedachter Rechtsnachfolger mit den vorhandenen Wirtschaftsgütern zu einem späteren Zeitpunkt den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wieder aufnehmen könnte. Die objektive Wiederaufnahmemöglichkeit reicht au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3.3 Verspätete Zahlung

Rz. 20 Werden die Vorauszahlungen nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet, entstehen für jeden angefangenen Monat der Säumnis Säumniszuschläge von 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags[1]; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO). Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen wird ein Säumniszuschlag nicht erhoben, sog. Schonfrist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4 Wert des Betriebsvermögens

11.2.4.1 Allgemeines Rz. 187 Der Wert des veräußerten Betriebsvermögens ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns neben den Veräußerungskosten vom Verkaufspreis abzuziehen. Rz. 188 Zu ermitteln sind die für die Berechnung des Veräußerungsgewinns maßgebenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

1 Grundlagen 1.1 Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs

5.3.1 Allgemeines Rz. 69 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs erzielt wird. Zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung der land- und forstwirtschaftlichen Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14 Veräußerung des Betriebs

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 14 EStG war bereits Bestandteil des EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009.[1] Geändert wurde § 14 EStG durch G. v. 21.12.2020.[2] Die bisherigen Regelungen in § 14 EStG wurden zu § 14 Abs. 1 EStG. Neu eingefügt worden in § 14 EStG sindAbs. 2 und 3 EStG. Die Neuregelungen betreffen die Verkleinerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.3 Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 39 Voraussetzung für eine Betriebsveräußerung ist, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an einen Erwerber übertragen werden. Hinsichtlich des Begriffs der wesentlichen Betriebsgrundlage gelten die Grundsätze sowohl der funktionalen als auch der quantitativen Betrachtungsweise. Zu beachten ist, dass der Begriff der wesentl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Grundlagen

Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde liege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.2 Heraufsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 60 Der Stpfl. ist nicht verpflichtet, von sich aus die Heraufsetzung der Vorauszahlungen beim FA zu beantragen. Das gilt selbst dann, wenn sie aufgrund einer ehemals richtigen Erklärung zu niedrig festgesetzt werden, sich die Verhältnisse aber anschließend zuungunsten des Stpfl. geändert haben und er dieses erkannt hat. Nach § 153 Abs. 1 S. 1 AO ist der Stpfl. nur verpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.2 Verhältnis Vorauszahlungsbescheid – Jahressteuerbescheid

Rz. 74 Mit Erlass des Jahressteuerbescheids und der Festsetzung der Jahressteuerschuld verliert der Vorauszahlungsbescheid seine selbstständige Bedeutung; der Jahressteuerbescheid tritt an die Stelle des Vorauszahlungsbescheids und ersetzt ihn, der Vorauszahlungsbescheid hat sich "auf andere Weise" erledigt (§ 124 Abs. 2 AO).[1] Der Jahressteuerbescheid ist dann allein Zahlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5.3 Rechtsbehelfe

Rz. 78 Gegen den Vorauszahlungsbescheid, den Anpassungsbescheid und gegen den eine Herabsetzung ablehnenden Bescheid ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies ist auch dann der Fall, wenn der Vorauszahlungsbescheid mit dem ESt-Bescheid in einer Urkunde verbunden ist (Rz. 73). Die Anfechtung des ESt-Bescheids ist daher keine Anfechtung auch des Vorauszahlungsbes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.7 Betriebseinstellung

Rz. 111 Bei der Einstellung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann es sich um eine endgültige oder um eine vorübergehende Betriebseinstellung handeln. Rz. 112 Eine endgültige Betriebseinstellung liegt vor, wenn das Verhalten des Land- und Forstwirts die Voraussetzungen einer Betriebsaufgabe erfüllt. Der Fall ist dies z. B., wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.9 Liebhaberei

Rz. 116 Entfällt die Gewinnerzielungsabsicht in einem bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, führt dies nicht zu einer Betriebsaufgabe.[1] Der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zum Liebhabereibetrieb (§ 13 EStG Rz. 37) ändert nichts an dem Fortbestehen des Betriebs als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens ohne jede Änderung in ta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehört nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs erzielt wird. Zum Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs gehören diejenigen Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte des Teilbet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.1 Allgemeines

Rz. 187 Der Wert des veräußerten Betriebsvermögens ist nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG im Rahmen der Ermittlung des Veräußerungsgewinns neben den Veräußerungskosten vom Verkaufspreis abzuziehen. Rz. 188 Zu ermitteln sind die für die Berechnung des Veräußerungsgewinns maßgebenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auf der Grundlage d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 30 Die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs setzt voraus, dass der Betrieb im Ganzen, d. h. mit allen seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen, gegen Entgelt in einem einheitlichen Vorgang auf einen Erwerber so übertragen wird, dass dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Betrieb fortzuführen. Die tatsächliche Fortführung des land- und forstwirt...mehr