Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.4 Einheitlicher Vorgang

Rz. 55 Alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen in einem einheitlichen Vorgang an einen Erwerber veräußert werden. Ein einheitlicher Vorgang kann auch bei mehreren Übertragungsakten angenommen werden, sofern sie auf einem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft beruhen. Bestehen mehrere schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.8 Strukturwandel

Rz. 114 Eine Betriebsaufgabe liegt nicht vor, wenn der Betrieb als selbstständiger Organismus in dem der inländischen Besteuerung unterliegenden Gebiet weitergeführt wird und die Einkünfte aus dem Betrieb lediglich infolge Strukturwandels rechtlich anders eingeordnet werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb wegen nachhaltiger Erhöhung des Tierbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.3.2 Land- und forstwirtschaftlicher Teilbetrieb

Rz. 71 Unter einem land- und forstwirtschaftlichen Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbstständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist (R 14 Abs. 4 EStR 2012).[1] Von ihm muss seiner Struktur nach eine eigenständige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 34 Veräußert werden muss ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb. Der Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (§ 13 EStG Rz. 38ff.) ist im EStG nicht definiert. In § 13 EStG wird nur aufgelistet, welche Betätigungen im Einzelnen zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft führen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 10 Erbauseinandersetzung

Rz. 150 Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Dabei bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung [1] (§ 6 EStG Rz. 184ff.) keine rechtliche Einheit. Beide Vorgänge sind damit im Hinblick auf ihre steuerliche Bedeutung gesondert zu prüfen. Die Erbengemeinschaft kann ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 89 Die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Ganzen liegt vor, wenn alle funktional und quantitativ wesentlichen Betriebsgrundlagen (Rz. 39ff.) innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.4 Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Mitunternehmeranteils

Rz. 81 Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb von einer Mitunternehmerschaft betrieben, dann fällt auch die Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter § 14 Abs. 1 S. 1 EStG. Rz. 82 Der Mitunternehmeranteil muss einen in Form einer Mitunternehmerschaft geführten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb betreffen. Als Rechtsformen kommen insbesondere in Betracht die G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.5 Aufgabehandlung

Rz. 122 Bei selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann allein durch eine Betriebsaufgabeerklärung eine Betriebsaufgabe i. S. d. § 14 EStG nicht herbeigeführt werden. Vielmehr handelt es sich bei der Betriebsaufgabe um einen tatsächlichen Vorgang mit der Folge, dass sich der Wille zur Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in entspre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.4.2 Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rz. 247 Auf Wirtschaftsüberlassungsverträge (§ 13 EStG Rz. 506ff.) finden die Grundsätze der Betriebsverpachtung Anwendung. Überlässt z. B. der Land- und Forstwirt in Vorbereitung auf die Hofnachfolge einem Angehörigen die Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Rahmen eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags, steht ihm wie ein Betriebsverpächter das Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.4 Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen

Rz. 56 Durch G. v. 20.12.1996[1] wurde § 37 Abs. 3 S. 12 EStG in die Regelung eingefügt. Nach § 31 EStG werden Kinder im laufenden Kj. regelmäßig nur durch Zahlung des Kindergelds berücksichtigt. Erst bei der Veranlagung wird verglichen, ob durch das Kindergeld das Existenzminimum eines Kindes gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, wird bei der Veranlagung der Kinderfrei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.2 Verlustabzug

Rz. 67 Eine Minderung der voraussichtlichen ESt kann sich auch aus einem Verlustabzug (§ 10d EStG) ergeben. Soweit es sich um einen Verlustvortrag handelt, ist die Herabsetzung unproblematisch, da die Höhe des Abzugs aufgrund der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags aus einem Vorjahr für das Abzugsjahr feststeht. Problematisch ist dagegen die Herabsetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.4 Sonstige Wirtschaftsgüter

Rz. 203 Alle anderen im Rahmen der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verkauften oder entnommenen Wirtschaftsgüter sind mit ihrem anteiligen Veräußerungspreis bzw. dem gemeinen Wert anzusetzen. Dem sind gegenüberzustellen die jeweiligen Buchwerte. Dies betrifft insbesondere Wirtschaftsgebäude, Betriebsvorrichtungen und Maschinen, aber auch immaterielle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.7 Einstellung durch Veräußerer

Rz. 68 Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsveräußerung ist nicht, dass der Veräußerer seine land- und forstwirtschaftlichen Betätigung einstellt (H 14 "Rückpacht" EStH 2021).[1] Insoweit gelten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft andere Grundsätze als im Rahmen von §§ 15 und 18 EStG.[2] Werden bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 5 Verfahren

5.1 Festsetzung der Vorauszahlungen Rz. 70 Die Vorauszahlungen werden durch Steuerbescheid nach § 155 AO von Amts wegen festgesetzt. Der Abgabe einer Steuererklärung bedarf es nicht, da § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV nur die Abgabe einer Jahressteuererklärung fordert und § 149 Abs. 1 S. 2 AO nur die Erweiterung der persönlichen Erklärungspflicht bei einer gesetzlich bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3 Herabsetzung der Vorauszahlungen

4.3.1 Überblick Rz. 63 Ebenso wie eine Erhöhung kann auch eine Herabsetzung der Vorauszahlungen infrage kommen.[1] Gründe hierfür können die Veräußerung oder Aufgabe der Einkunftsquelle sein, Umsatzeinbrüche, Verluste, Sonderabschreibungen, Änderungen des Familienstands, Erlöschen der persönlichen Steuerpflicht u. Ä. Die Herabsetzung bereits fälliger Vorauszahlungen ist in de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 1 Grundlagen

1.1 Sinn und Zweck der Regelung Rz. 1 Die ESt ist eine Jahressteuer, die nach Ablauf des Vz (= Kj.) festgesetzt wird und zu zahlen ist. Das ergibt sich ausdrücklich aus § 36 Abs. 4 S. 1 EStG. Hiervon abweichend hat der Stpfl. gem. § 37 EStG bereits im Lauf des Vz regelmäßig unter bestimmten Voraussetzungen vier Vorauszahlungen auf seine voraussichtliche Steuerschuld eines Kj....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Höhe der Vorauszahlungen (Abs. 3)

3.1 Bemessung nach der voraussichtlich geschuldeten Jahressteuer Rz. 22 Die Höhe der Vorauszahlungen soll nach der Grundregel des § 37 Abs. 1 S. 1 EStG der ESt entsprechen, die der Stpfl. im laufenden Vz voraussichtlich schulden wird. Das würde bedeuten, die Besteuerungsgrundlagen für das laufende Jahr zu schätzen. Da eine solche Schätzung jedoch mit erheblichen Unsicherheits...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11 Veräußerungs- und Aufgabegewinn

11.1 Allgemeines Rz. 157 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erzielt werden. Entsprechendes gilt in den Fällen der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. § 14 Abs. 1 S. 1 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 9 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 142 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge [1] (§ 6 EStG Rz. 184ff.) sind Vermögensübertragungen unter Lebenden im Hinblick auf die zukünftige Erbfolge zu verstehen. Nach dem Willen der Beteiligten soll der Übernehmer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zumindest teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Im Gegensatz zum Vermögensübergang durch vorweggenommene ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.3 Veräußerungskosten

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 1 EStG sind vom Veräußerungspreis zum Zwecke der Ermittlung des Veräußerungsgewinns die Veräußerungskosten abzuziehen. Zu den Veräußerungskosten gehören alle durch die Veräußerung veranlassten Aufwendungen. Sie müssen in einer unmittelbaren sachlichen Beziehung zur Veräußerung stehen und vom Veräußerer getragen worde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 11.2.4.2.2 Feldinventar bzw. stehende Ernte

Rz. 193 Das Feldinventar bzw. die stehende Ernte einer abgrenzbaren landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche ist jeweils als selbstständiges Wirtschaftsgut des Umlaufvermögens anzusehen.[1] Feldinventar ist die aufgrund einer Feldbestellung auf einer landwirtschaftlich genutzten Grundstücksfläche vorhandene Kultur mit einer Kulturdauer von bis zu einem Jahr. Stehende E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 5.2.5 Veräußerung

Rz. 58 Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb muss veräußert werden. Ein begünstigter Veräußerungsgewinn kann auch gegeben sein, wenn der Land- und Forstwirt einen im Aufbau befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Rz. 38) veräußert.[1] Zu verstehen ist unter einer Veräußerung die entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest des wirtsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.3 Beteiligung an Gemeinschaften

Rz. 50 § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG gelten ebenso für negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die über eine Gemeinschaft bezogen werden. Im Vorauszahlungsverfahren jedes einzelnen Beteiligten ist dabei wegen des Objektbezugs der Regelung (Rz. 39) zu prüfen, welche positiven oder negativen Einkünfte aus dem einzelnen Objekt fließen. Die Entscheidung hierüber oblieg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2 Festsetzung der Vorauszahlungen (Abs. 1)

2.1 Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen Rz. 8 Nach § 37 Abs. 1 EStG ist der Stpfl. zur Entrichtung von Vorauszahlungen verpflichtet. Dies gilt für alle unbeschränkt Stpfl., für beschränkt Stpfl. dagegen nur, sofern eine Veranlagung in Betracht kommt, also nicht, wenn die ESt durch Steuerabzug gem. den Bestimmungen des § 50 EStG abgegolten ist (§ 50 EStG Rz. 89ff.)....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.4 Antrag

Rz. 69a Grundsätzlich bedarf es für eine Anpassung der Vorauszahlungen keines Antrags, sondern die Anpassung kann auch von Amts wegen erfolgen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen

2.3.1 Regelmäßige Vorauszahlungstermine Rz. 12 Gem. § 37 Abs. 1 S. 1 EStG hat der Stpfl. am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. eines jeweiligen Jahrs die Vorauszahlungen in gleichmäßigen Raten zu entrichten.[1] Dies gilt auch, wenn der Stpfl. seinen Gewinn in einem abweichenden Wirtschaftsjahr gem. § 4a EStG ermittelt, da die ESt auch in diesen Fällen immer für das Kj. festgesetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2 Außer Ansatz bleibende Aufwendungen

3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2 Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

3.2.2.1 Allgemeines Rz. 32 Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich grundsätzlich nach der für den laufenden Vz zu erwartenden ESt-Schuld (Rz. 22). Von diesem Grundsatz macht § 37 Abs. 3 S. 8 bis 11 EStG für bestimmte negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eine Ausnahme.[1] Solche Verluste sind erst für Kj. zu berücksichtigen, die nach dem Jahr der Anschaffung ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.2.2 Vermietung eines Gebäudes oder anderen Vermögensgegenstands

3.2.2.2.1 Grundlagen Rz. 36 § 37 Abs. 3 EStG unterscheidet zwischen negativen Einkünften aus der Vermietung von Gebäuden (Abs. 3 S. 8 bis 10) und von anderen Vermögensgegenständen (Abs. 3 S. 11). Beide Alternativen beziehen sich auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Erfolgt die Vermietung im Rahmen einer anderen Einkunftsart, z. B. die Vermietung eines ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4 Anpassung der Vorauszahlungen

4.1 Grundlagen Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.6 Betriebsunterbrechung

Rz. 108 Stellt ein Land- und Forstwirt seine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ein, liegt darin nicht notwendigerweise eine Betriebsaufgabe. Die Einstellung kann auch als Betriebsunterbrechung zu beurteilen sein, die den Fortbestand des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unberührt lässt, sofern dieser jederzeit wieder aufgenommen werden kann.[1] Die Betriebsunte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 14... / 6.2.2 Einheitlicher Vorgang

Rz. 95 Die wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen innerhalb kurzer Zeit und damit in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise veräußert und teilweise in das Privatvermögen überführt werden. Im Gegensatz zur Betriebsveräußerung, die zu einem bestimmt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.3.3 Vorauszahlungen bei Einkünften aus Mitunternehmerschaften und Verlustzuweisungsgesellschaften

Rz. 68 Die geschilderten Grundsätze zur Feststellung und Anpassung von Vorauszahlungen gelten auch insoweit, als der Stpfl. positive oder negative Einkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht. Zuständig für die Festsetzung und Bemessung der Vorauszahlungen ist das für den Mitunternehmer zuständige FA (Wohnsitz-FA), nicht das Betriebs-FA. Insbesondere hat das Betriebs-FA ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit‐)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. 2. Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Kenntnis der Finanzbehörde von steuerlich erheblichen Tatsachen

Eine vollendete Steuerhinterziehung durch Unterlassen scheidet aus, wenn die FinBeh. bei Abschluss der wesentlichen Veranlagungsarbeiten von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen Kenntnis hat. Denn ein Steuerpflichtiger kann das FA nicht i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Unkenntnis lassen, wenn dieses tatsächlich über alle wesentlichen für die Steu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Ehegattenverantwortlichkeit bei Zusammenveranlagung

Zusammenveranlagte Eheleute müssen nach § 25 Abs. 3 S. 2 EStG eine gemeinsame ESt-Erklärung abgeben. Beide haben den Vordruck eigenhändig zu unterschreiben und versichern damit, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Daraus lässt sich aber nicht schlussfolgern, dass alle Angaben von beiden Ehegatten mitgetragen werden. Der Erklärungsgehalt der Untersch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Rückwirkende Einziehung von Taterträgen

Ein Gesetz entfaltet eine echte Rückwirkung in Form einer Rückbewirkung von Rechtsfolgen, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll. Eine solche echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig. Dagegen liegt eine sog. unechte Rückwirkung vor, auch tatbestandliche Rückanknüpfung gen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert

Leitsatz Ein "Verlust" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung

Leitsatz Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 4.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Nach Auffassung des BFH ist eine Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gegeben, wenn nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag mehr Gründe dafür als dagegen s...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 3 Voraussetzung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. § 253 HGB enthält die Regelungen zur Bewertung von Rückstellungen. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 5.6 Rückstellung für Umweltauflagen

Wird der Unternehmer verpflichtet, Umweltauflagen zu erfüllen, hängt die Bildung einer Rückstellung von den beiden folgenden Voraussetzungen ab:[1] Die öffentlich-rechtliche Verpflichtung muss hinreichend konkretisiert sein, d. h. sie muss auf ein bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums zielen. Das ist der Fall, wenn am Bilanzstichtag eine behördliche Verfügun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Pferde, die in einem Pensionsbetrieb untergebracht werden, können vom Eigentümer in seinem Betrieb gehalten werden, wenn er das wirtschaftliche Risiko der Tierhaltung trägt. 2. § 15 Abs. 4 Satz 1 EStG kann Vorrang gegenüber einer organschaftlich eigenständigen Einkommenszurechnung zukommen. 3. Der Zuordnung von Tieren zum Tierzweig "übriges Nutzvieh" steht nicht en...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 4 Mehrentschädigung der Versicherung ist als Erlös zu buchen

Mehrentschädigungen liegen vor, wenn die Entschädigung nicht in voller Höhe für die Beschaffung des Ersatzwirtschaftsguts eingesetzt wird. Diese Mehrentschädigung kann nicht übertragen werden. Sie ist vielmehr als Erlös zu buchen. Praxis-Beispiel Entschädigung ist höher als der Buchwertmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3.2 Reinvestitionsfrist: Auch spätere Anschaffung des Ersatzwirtschaftsguts berechtigt zur Rücklage für Ersatzbeschaffung

Wenn das Ersatzwirtschaftsgut nicht sofort, sondern erst nach dem Bilanzstichtag angeschafft wird, kann der Unternehmer steuerlich eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bilden. Diese Rücklage ist handelsrechtlich unzulässig, sodass auch in dieser Situation passive latente Steuern auszuweisen sind. Auflösung: Die Rücklage für die Ersatzbeschaffung ist aufzulösen, wenn das Ersatz...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rücklage für Ersatzbeschaffung / 3 Voraussetzungen für die Übertragung von stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut

Verkauft oder entnimmt der Unternehmer ein Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens, muss er grundsätzlich die dabei aufgedeckten stillen Reserven versteuern. Scheidet das abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens aber infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus, brauchen die aufgedeckten stillen Reserven nicht sofort...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Zeitliche Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG

Gesetzliche Übergangsregelung ...: Für die Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG gilt die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 25a S. 1 und 2 EStG. ... macht bisherige Vertrauensschutzregelung obsolet: Die in dem Urteil des BFH v. 11.7.2017[31] enthaltene und mit Urteilen vom 2.7.2019 und 14.1.2020[32] bestätigte Vertrauensschutzregelung ist mit der gesetzlichen Übergangsregelung obsole...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / V. Berücksichtigung der Darlehensverluste bei § 20 EStG

Das BMF-Schreiben greift die BFH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG auf.[19] Eine Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nur möglich, soweit nach Maßgabe der Subsidiaritätsregelung (§ 20 Abs. 8 EStG) der Verlust nicht nach § 17 EStG berücksichtigungsfähig...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Zeitliche Anwendungsregelung für die Berücksichtigung bei § 20 EStG

Darlehensgewährung vor dem 1.1.2009: Der Ausfall oder Verzicht auf Darlehen, die vor dem 1.1.2009 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens der Abgeltungsteuer) hingegeben wurden, ist nicht berücksichtigungsfähig.[36] Darlehensgewährung ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020: Bei einer Darlehenshingabe ab 1.1.2009 und bis 31.12.2020 ist wie folgt zu unterscheiden: Beteiligung unter 10 %: Bis ei...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zu § 17 Abs. 2a EStG (GmbHStB 2022, Heft 9, S. 283)

Grundsätze zur Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten aus Forderungsausfällen und Bürgschaftsinanspruchnahmen bei § 17 EStG und § 20 EStG Dr. Nils Trossen, Richter am BFH[*] Das Schreiben des BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbH-StB 2022, 244 (Trossen) erläutert die Grundsätze für die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungsko...mehr