Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / II. Offene und verdeckte Einlagen (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG)

Das BMF-Schreiben spricht in Bezug auf die Behandlung von Einlagen zunächst eine Selbstverständlichkeit an: Ob eine offene oder verdeckte Einlage vorliegt, richtet sich nach handels-, bilanzsteuer- und körperschaftsteuerlichen Grundsätzen. Zu den Einlagen zählen Nachschüsse (§§ 26 GmbHG), Barzuschüsse, sonstige Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und Einzahlungen in die Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Krisendarlehen

Das BMF bestätigt die bisherige Rechtslage, dass im Fall der Hingabe eines Darlehens in der Krise der Gesellschaft der Verlust mit dem Nennwert des Darlehens zu berücksichtigen ist (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG). Eine Anwendung des § 20 EStG scheidet aufgrund der Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG) aus.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / VII. Wertung und Ausblick

Für das BMF-Schreiben besteht ein hohes praktisches Bedürfnis. Mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze auf 1 %, der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG, der Einführung der Abgeltungsteuer, der Änderung des § 32d EStG und der Schaffung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG haben sich alle gesetzlichen Parameter geändert.[41] Zusammenspiel zwischen § 17 EStG und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Verlustverrechnung

Zudem ist die Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG zu berücksichtigen. Danach können Verluste jährlich jeweils nur i.H.v. 20.000 EUR, nicht verrechnete Verluste je Folgejahr ebenfalls nur i.H.v. 20.000 EUR innerhalb der Schedule mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.[21] Ausnahmen vom Verrechnungsverbot: Die Beschränkung der Verl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / [Ohne Titel]

Dr. Nils Trossen, Richter am BFH[*] Das Schreiben des BMF v. 7.6.2022 – IV C 6 - S 2244/20/10001:001 – DOK 2022/0474692, GmbH-StB 2022, 244 (Trossen) erläutert die Grundsätze für die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten bei § 17 EStG nach Maßgabe des im Jahr 2019 eingeführten Abs. 2a. Weiter gibt es die aktuelle Rechtslage aus Sicht der Finanzverwaltung für das ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / I. Erstes BMF-Schreiben zum Nichtanwendungsgesetz

Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG (= Nichtanwendungsgesetz) ...: Das BMF-Schreiben v. 7.6.2022[1] erläutert in insgesamt 35 Randnummern aus Sicht der Finanzverwaltung die mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[2] eingeführte Neuregelung des § 17 Abs. 2a EStG. ... als Reaktion auf BFH v. 11.7....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / IV. Bürgschaftsregressforderungen

Sehr knapp äußerst sich das BMF-Schreiben in Tz. 20 zu Bürgschaftsregressforderungen. Für die Rückgriffsforderung aus einer hingegebenen Bürgschaft (§ 774 Abs. 1 BGB) sollen die gleichen Grundsätze wie für die Berücksichtigung von Darlehensverlusten gelten. Eine der Bürgschaftsregressforderung vergleichbare Forderung dürften Ansprüche aus Patronatsverpflichtungen[18] oder aus ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 3. Krisenbestimmtes Darlehen

Ein krisenbestimmtes Darlehen ist ein Darlehen, bei dem der Gesellschafter schon vor dem Eintritt der Krise mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern erklärt, dass er das Darlehen auch im Fall einer Krise stehen lassen wird. Auch hier wird in Tz. 12 f. geregelt, dass der Verlust nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2 EStG mit dem Nennwert des Da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 4. Stehen gelassenes Darlehen

Weiter wird nunmehr geklärt, dass im Fall des Ausfalls eines stehen gelassenen Darlehens der Verlust des im Zeitpunkt des Eintritts der Krise werthaltigen Teils i.R.d. § 17 Abs. 2a EStG und der Verlust des zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise nicht (mehr) werthaltigen Teils nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG zu berücksichtigen sind. Ein stehen gelassenes Darlehen liegt vor, wenn der G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Darlehensverzicht

Nur werthaltiger Teil des Darlehens führt zu nachträglichen AK: Zu den Einlagen gehört der Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen in Höhe des werthaltigen Teils. Keine Rolle spielt dabei, ob das Darlehen unter fremdüblichen Bedingungen vereinbart war oder gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Im Fall des Darlehensverzichts führt daher nur der in Zeitpunkt des Eintritts der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Rangrücktritt

Wurde das Gesellschafterdarlehen mit einem Rangrücktritt versehen und unterfällt dieser den Voraussetzungen des § 5 Abs. 2a EStG, führt dies bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dazu, dass der Rangrücktritt wie ein Darlehensverzicht zu behandeln ist und zu nachträglichen AK führt. Beraterhinweis Die entsprechenden Formulierungen in Tz. 6 des BMF-Schreibens zeigen, wie wicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 3. Zeitpunkt des Eintritts der Uneinbringlichkeit der Darlehensforderung

Endgültiges Feststehen der Uneinbringlichkeit: Der Verlust wird bei § 20 EStG realisiert, wenn endgültig feststeht, dass über bereits gezahlte Beträge hinaus keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen können. Es muss also feststehen, dass keine Rückzahlung mehr stattfinden wird.[24] Beachten Sie: Steuerliche Auswirkungen hat der Darlehensverlust aber nur, wenn der Steuerpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 1. Definition der "gesellschaftsrechtlichen Veranlassung"

Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Darlehensgewährung liegt vor, wenn die Gesellschaft unter den bestehenden Verhältnissen von einem Dritten ein Darlehen zu marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte. Beachten Sie: Allein die Vereinbarung eines Gesellschafterdarlehens zu nicht marktüblichen Bedingungen (z.B. zinslos) reicht nicht aus. Ein Darlehen ist dann gese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 5. Finanzplandarlehen

Zu begrüßen ist, dass die Finanzverwaltung den Begriff des Finanzplandarlehens in Tz. 14 des BMF-Schreibens definiert. Definition: Danach ist ein Finanzplandarlehen ein Darlehen, das von vornherein in die Finanzplanung der Gesellschaft in der Weise einbezogen wird, dass die zur Aufnahme der Geschäfte erforderliche Kapitalausstattung der Gesellschaft krisenunabhängig durch ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / 2. Einkunftserzielungsabsicht

Der Darlehensverlust kann einkommensteuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn das Darlehen in der Absicht gewährt wurde, positive Einkünfte zu erzielen. Auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom 14.3.2017 – VIII R 38/15 [23] ist von einer widerlegbaren Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen. Von einer fehlenden Einkunftserzielungsabsicht kann nur dann ausgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / III. Darlehensverluste

Verluste aus Gesellschafterdarlehen sind zu berücksichtigen, wenn die Gewährung oder das Stehenlassen des Darlehens durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war. Beachten Sie: Dies ist unabhängig davon, ob die Darlehensverluste unter das Kleinanlegerprivileg (§ 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, Abs. 5 InsO) fallen oder das Darlehen als Sanierungsdarlehen (Sanierungsprivileg) einzustufe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zu §... / VI. Zeitliche Anwendungsfragen

1. Zeitliche Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG Gesetzliche Übergangsregelung ...: Für die Anwendung des § 17 Abs. 2a EStG gilt die Anwendungsregelung in § 52 Abs. 25a S. 1 und 2 EStG. ... macht bisherige Vertrauensschutzregelung obsolet: Die in dem Urteil des BFH v. 11.7.2017[31] enthaltene und mit Urteilen vom 2.7.2019 und 14.1.2020[32] bestätigte Vertrauensschut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / b) Wegzug in einen Nicht-DBA-Staat

Das deutsche Besteuerungsrecht geht hingegen nicht verloren, wenn der Wegzug in einen Nicht-DBA-Staat erfolgt, in Deutschland aber ein Zweit-Wohnsitz beibehalten wird. Hier bleibt es bei der Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 S. 1 EStG. Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts durch Steueranrechnung? Fraglich ist allerdings, ob eine etwaige Anrechnung einer ausländischen Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 10. Gestaltungsüberlegungen: "Wegzugs-Blocker"

Rechtzeitig gestalterische Optionen prüfen! Sofern ein Umzug avisiert wird, sollten vorab gestalterische Optionen geprüft werden, um die drohende Aufdeckung stiller Reserven und die Anwendbarkeit des § 6 AStG ggf. vermeiden zu können. Mögliche Handlungsoptionen sollen anhand des nachfolgenden Beispiels verdeutlicht werden. Beispiel Profisportler A ist Alleingesellschafter seiner ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 1. Einleitung

In der Regel haben Mandanten das Steuer- und Haftungsrisiko der Wegzugbesteuerung nicht präsent. Dabei sind die Folgen eines ungeplanten Wegzugs mitunter dramatisch – insbesondere aufgrund der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Neufassung des § 6 AStG. Nachstehender Beitrag befasst sich mit der gesetzgeberischen Neufassung des § 6 AStG und gibt Hinweise zu Gestaltungsüb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 4. Rechtsfolgen des Wegzugs nach § 6 AStG

Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG: Rechtsfolge des Wegzugs nach § 6 AStG ist die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG. Die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem gemeinen Wert unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens unterliegt der Einkommensteuer. Verluste werden nicht fiktiv realisiert. Bei Zahlung der Wegzugsteuer kommt es nach § 6 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Die Wegzugsteuer erfasst Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 3 EStG. Ferner werden Anteile an Personengesellschaften erfasst, wenn sie nach § 1a KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Drei Wegzugsteuertatbestände: § 6 Abs. 1 S. 1 AStG sieht drei Wegzugsteuertatbestände vor: 1. Konstellation: Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / b) Anteilseinbringung nach § 24 UmwStG in gewerbliche Personengesellschaft

Alternativ kann überlegt werden, vor dem Wegzug die Anteile an der Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 24 UmwStG zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile in eine gewerbliche Personengesellschaft einzubringen. Beachten Sie: Wichtig ist, dass die übernehmende Personengesellschaft mit hinreichender originärer gewerblicher Tätigkeit ausgestattet ist, um als gewerbliche Mitun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 10): Die Gm... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

In den Anwendungsbereich von § 6 AStG fallen natürliche Personen, die innerhalb der letzten 12 Jahre vor dem Wegzug insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG waren (§ 6 Abs. 2 AStG). Rechtsnachfolger: Im Fall der Rechtsnachfolge werden dem Rechtsnachfolger gem. § 6 Abs. 2 S. 2 AStG die Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht des Rechtsvorgä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.2 Datenabgleich zwischen Sozialhilfeträger und zentraler Stelle nach § 81 Einkommensteuergesetz

Rz. 10a In § 118 wurde zum 1.1.2019 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. I S. 3214) ein neuer Abs. 1a eingeführt. Dieser regelt den elektronischen Datenaustausch zwischen dem Sozialhilfeträger und der zentralen Stelle nach § 81 Einkommensteuergesetz über die Datenstelle der Rentenversicherungsträger. Der Sozialhilfeträger hat den erstmaligen Bezug von Hilfe zum Leb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 120 Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der betrieb...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12. 2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 Nr. 3 wurde durch das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters v. 22.9.2005 (BGBl. I S. 2809) mit Wirk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Begriff) – ... / 1 Systematische Einordnung

Die Betriebsstätte dient im Rahmen der Unternehmenstätigkeit als wesentlicher Anknüpfungspunkt für die beschränkte Steuerpflicht ("Beschränkte Steuerpflicht"). Im deutschen Recht enthält § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eine entsprechende Regelung. Im Abkommensrecht sieht Art. 7 Abs. 1 OECD-MA vor, dass in einem Staat eine Besteuerung nur erfolgen darf, wenn dort eine Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte (Begriff) – ... / 2.1 Allgemeines

Unter dem einheitlichen Begriff Betriebsstätte werden unterschiedliche Vorstellungen und Tatbestände verstanden. Bei der Prüfung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, ist grundsätzlich zwischen 3 unterschiedlichen Ebenen zu differenzieren. Dies ist zunächst das innerstaatliche deutsche Recht. § 12 AO enthält eine Definition der Betriebsstätte, wobei in den Anwendungsfällen der Z...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.6 Sonstige Auskunftspflichtige

Rz. 24 Eine Pflicht zur Auskunftserteilung über § 117 hinaus ergibt sich aus § 21 Abs. 4 SGB X . Nach dieser Norm haben die Finanzbehörden, auch soweit es im Verfahren nach dem SGB XII erforderlich ist, Auskunft über die ihnen bekannten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Hilfesuchenden oder Leistungsempfängers, der/des Erstattungspflichtigen, des Unterhaltsverpflichtet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.1 Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern und Stellen

Rz. 5 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich der Träger der Sozialhilfe mit der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern (Auskunftsstellen). Gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Pflegekassen) kann nur im Wege der Amtshilfe Auskunft im Einzelfall in Anwendung des ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht in wesentlichen Teilen und in ihrer Funktion dem bisherigen § 116 BSHG. Zweck der Regelung ist es, dem Träger der Sozialhilfe die Prüfung der Bedürftigkeit des Leistungsberechtigten zu ermöglichen, ihn in die Lage zu versetzen, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Nachrang der Sozialhilfe durch Inanspruchnahme von etwaigen Unterhalts- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Arbeitskleidung im öffentlichen Dienst

Für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes gilt eine ausdrückliche Steuerbefreiung.[1] Danach wird die Überlassung von Dienstkleidung aus Dienstbeständen steuerfrei gewährt u. a. bei Angehörigen der Polizei, der Bundeswehr und der Berufsfeuerwehr.[2] Dies gilt ebenfalls für sog. Einkleidungsbeihilfen und Abnutzungsentschädigungen für die Dienstkleidung. Die Steuerfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 2 Zuschüsse zur typischen Arbeitskleidung

Steuerfrei ist auch die Erstattung der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Anschaffung typischer Arbeitskleidung, sog. Barablösung.[1] Voraussetzung ist, dass nach Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ein Anspruch auf die Gestellung von typischer Arbeitskleidung besteht, der aus betrieblichen Gründen nicht erfüllt wird. Davon ist auszugehen, wenn die Beschaffung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 3 Zahlung von Wäschegeld

Beim sog. Wäschegeld, welches der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Zwecke der Reinigung der Kleidung zahlt, sind verschiedene Fallgestaltungen zu unterscheiden. Wäschegeld für nicht berufstypische Kleidung Handelt es sich nicht um berufstypische Kleidung, wird die Zahlung als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Hinweis Reinigungskosten bei längerfristigen Auslandsreisen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Anschaffung / 3.1 Anschaffungspreis: Welche Kosten dazu zählen

Der Anschaffungspreis umfasst den Kaufpreis für den Pkw sowie den jeweiligen Aufpreis für alle Gegenstände, die mit dem Pkw fest verbunden sind (Sonderausstattung), denn diese bilden mit dem Fahrzeug einen einheitlichen Vermögensgegenstand. Hierzu gehören z. B.: Aufbauten, fest eingebautes Autoradio, fest eingebautes Navigationsgerät. Bei Erwerb mit dem Pkw oder Erwerb und Einba...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / Zusammenfassung

Begriff Arbeitskleidung im weiteren Sinne ist die für das Erbringen der Arbeitsleistung eingesetzte bzw. erforderliche Bekleidung des Arbeitnehmers. Dabei wird unterschieden nach der Funktion der Kleidung: Berufs- und Arbeitskleidung (im engeren Sinne) dient dem allgemeinen Schutz der persönlichen Kleidung. Schutzkleidung wird zum Schutz vor physischen Gefahren und aus hygie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 5 Werbungskosten

Schafft der Arbeitnehmer die typische Arbeitskleidung selbst an, gehören seine Aufwendungen sowie die Kosten für Reinigung und Reparatur der Arbeitskleidung zu den abziehbaren Werbungskosten. Wird die typische Arbeitskleidung in einer privaten Waschmaschine gereinigt, so können die hierdurch anfallenden Werbungskosten anhand von Erfahrungen der Verbraucherverbände geschätzt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 1 Überlassung typischer Arbeitskleidung

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Arbeits- bzw. Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung) unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, zählt der geldwerte Vorteil nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Hierbei ist es unerheblich, ob die Arbeits- oder Berufskleidung leihweise überlassen wird oder endgültig in das Eigentum des Arbeitnehmers übergeht bzw. der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitskleidung / 4 Gestellung und Kostenerstattung durch den Arbeitgeber

Nach § 3 Nr. 31 EStG kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer typische Berufskleidung kostenlos und steuerfrei zur Verfügung stellen oder übereignen. Erhält der Arbeitnehmer die Berufskleidung zusätzlich zum Arbeitslohn, unterstellt die Finanzverwaltung, dass es sich um typische Berufskleidung handelt, sofern nicht das Gegenteil offensichtlich ist.[1] Allerdings setzt die Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG (Rz. 111 bis 112)

Bonusanteile/Freianteile: Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde die gesetzliche Regelung zur ertragsteuerrechtlichen Würdigung der Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung gem. § 20 Abs. 4a Satz 5 EStG modifiziert. Werden einem Stpfl. von einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland hat, Anteile i.S.d. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / VI. Kapitalmaßnahmen i.S.d. § 20 Abs. 4a EStG

1. Vollrisikozertifikate – sonstige Kapitalforderungen (Rz. 105) Die Ausführungen in Rz. 105 wurden durch Zeitablauf im Vergleich zur bisherigen Fassung gekürzt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Regelungen in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auch auf Vollrisikozertifikate Anwendung finden, sofern die Andienung nach dem 31.12.2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14.3.2007 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / VII. Verluste (§ 20 Abs. 6 EStG)

1. Verlustverrechnung (Rz. 118/119) Die Ausführungen und Fallbeispiele wurden auf die aktuelle Rechtslage fortgeschrieben und ergänzt. Insbesondere sind die Übergangszeiträume, die noch im Schreiben des BMF v. 3.6.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 = ErbStB 2021, 253 [Günther]) dargestellt waren, nicht mehr Gegenstand des Anwendungsschreibens. Beraterhinw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / II. Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG und Abgrenzungsfragen

1. Beendigung von Optionsgeschäften (Rz. 14) Optionen erlöschen mit Ablauf der Optionsfrist durch Verfall, durch Ausübung der Option oder an der EUREX auch durch sog. Glattstellung. Optionen können grundsätzlich auch auf Dritte übertragen werden. Entgegen den bisherigen Ausführungen wurde durch die Finanzverwaltung nun geregelt, dass es dem Anleger an der EUREX, anders als bei au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / IV. Begriff der Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG

1. Allgemeines (Rz. 59) § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / III. Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG)

1. Stückzinsen (Rz. 50) Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (vgl. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG und die Urteile des BFH v. 7.5.2019 – VIII R 22/15, BStBl. II 2019, 576 = Erb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Folgen einer Abspaltung und einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Rz. 113 bis 116)

Die Ausführungen in den Rz. 113 ff. wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage sowie der jüngeren Rspr. des BFH aktualisiert. Grundsätzlich gilt, dass für den Fall, dass eine inländische Körperschaft in ihrem Besitz befindliche Anteile an einer weiteren Körperschaft ohne Kapitalherabsetzung und ohne zusätzliches Entgelt auf ihre Anteilseigner überträgt, diese Ü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Aufbau des Anwendungsschreibens

Das BMF-Schreiben gliedert sich in folgende Hauptkapitel:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Neue virtuelle Währungen aufgrund einer Hard Fork stellen neue unterschiedliche Wirtschaftsgüter dar (Tz. 66), Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten der vor der Hard Fork existierenden virtuellen Währung auf die neuen Wirtschaftsgüter (Tz. 67), Ausrichtung des Aufteilungsmaßstabes nach dem Verhältnis der Marktkurse der Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Blockerstellung als nachhaltige, auf Wiederholung und Gewinnerzielung anlegte Tätigkeit in Form der Anschaffung (Tz. 35–36), auf Dauer zur Erzielung von Gewinnen geeignet durch Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Tz. 37–38), Zugangsbewertung der virtuellen Währungen und Token mit den Anschaffungskosten i.H.d. Marktkurs...mehr