Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / VIII. Private Veräußerungsgeschäfte – Abgrenzungsfragen zu Fremdwährungsgeschäften (Rz. 130/131)

Die bisher im Anwendungsschreiben (Rz. 130) enthaltenen Ausführungen zur Behandlung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG 2008 wurden wegen Zeitablauf ersatzlos gestrichen. Die Finanzverwaltung nimmt in der neu gefassten Rz. 131 in größerem Umfang als bisher zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Währungsgewinnen und -verlusten im Privatvermög...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 7. Einlagewert für Kapitalanlagen (Rz. 71)

Die Einlage ist grundsätzlich keine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG. Ausnahme: Es handelt sich um eine verdeckte EInlage. Beraterhinweis Wirtschaftsgüter i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG oder Investmentanteile i.S.d. § 2 Abs. 4 InvStG, die ab dem 1.1.2009 eingelegt werden, sind mit dem Teilwert, höchstens mit den (ursprünglichen) Anschaffungskosten, zu bewerten. Bei verdeck...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Erträge aus der Überlassung von virtueller Währung und sonstigen Token als Betriebseinnahmen (Tz. 64), für die Nutzungsüberlassung erhaltene Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token gelten als zum Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses als angeschafft (Tz. 64). Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Erz...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Allgemeines (Rz. 59)

§ 20 Abs. 2 Satz 2 EStG stellt klar, dass als Veräußerung neben der entgeltlichen Übertragung des – zumindest wirtschaftlichen – Eigentums auch die Abtretung einer Forderung, die vorzeitige oder vertragsmäßige Rückzahlung einer Kapitalforderung, die Endeinlösung einer Forderung oder eines Wertpapiers, die verdeckte Einlage von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG in eine Ka...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Forderungsverzicht (Rz. 61)

Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 sowie Abs. 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v. 6.8.2019 – VIII R 18/16, BStBl. II 2020, 833), soweit keine Berücksichtigung als nachträgliche Anschaffungskosten bei den gewerblichen Einkünften in Betracht...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / bb) Security Token (Tz. 81–87)

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Security Token um ein Wertpapier handelt, sollen in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Token die folgenden steuerlichen Auswirkungen in Betracht kommen: Laufende Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Eigenkapital) bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fremdkapital) (Tz. 83), Veräußerungsgewinn gem.§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ESt...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Als Festgeschäft ausgestaltete Termingeschäfte (Futures und Forwards) (Rz. 36)

Futures und Forwards stellen im Gegensatz zu Optionen für Käufer und Verkäufer die feste Verpflichtung dar, nach Ablauf einer Frist einen bestimmten Basiswert (z.B. Anleihen) zum vereinbarten Preis abzunehmen oder zu liefern. Mit dem Begriff Futures werden die an einer amtlichen Terminbörse (z.B. EUREX) gehandelten, standardisierten Festgeschäfte, mit dem Begriff Forwards di...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Ausfall nicht verbriefter Kapitalforderungen (Rz. 60)

Unter Hinweis auf das BFH-Urteil v. 24.10.2017 (BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller]) handelt es sich bei der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nunmehr um einen steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, soweit keine Berücksichti...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Restrukturierung von Anleihen bei Kombination von Teilverzicht, Nennwertreduktion und Teilrückzahlung (Rz. 61a)

Vereinbaren der Anleiheschuldner und die Gläubiger i.R. einer Restrukturierung eine Kombination von Einzelmaßnahmen dergestalt, dass auf einen Teilbetrag der Nominalforderung eine Rückzahlung zu erfolgen hat, auf einen Teilbetrag der Forderung verzichtet und für den Restbetrag eine Reduzierung des Nennwertes der Forderung vorgenommen wird, liegt i.H.d. Teilverzichts ein steu...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Ertragsteuerliche Auswirkungen gem. § 19 EStG Alternative 1: Geldleistung i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG (Tz. 88), Alternative 2: Sachbezug i.S.d. § Abs. 2 Satz 1 EStG (Tz. 88), Bewertung des Sachbezuges mit dem um die üblichen Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort im Zeitpunkt des Zuflusses, § 8 Abs. Satz 1 EStG (Tz. 88), Zufluss grundsätzlich zum Zeitpunkt der E...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Erhalt von virtueller Währung und sonstigen Token als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses (Tz. 69). Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Leistung des Empfängers in Form eines aktives Tuns: Nennung des Aidrops bzw. der Projektinitiatoren in sozialen Medien, Hochladung...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Einkommensteuerrechtliche Behandlung des Stillhalters bei einer Verkaufsoption (Rz. 33)

Übt der Inhaber die Verkaufsoption aus und liefert er den Basiswert, liegt beim Stillhalter ein Anschaffungsgeschäft nach § 20 Abs. 2 EStG hinsichtlich des Basiswerts vor, wenn es sich dabei um ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG handelt. Bei einer späteren Veräußerung wird die vereinnahmte Optionsprämie, die nach § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG zu versteuern ist, bei der Erm...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Finanzverwaltung hat ein umfassendes BMF-Schreiben zur Anwendung der Abgeltungsteuer herausgegeben. Seit der letzten Veröffentlichung im Januar 2016 haben sich zahlreiche Änderungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen, der Rspr. sowie einer zum Teil geänderten Auffassung der Verwaltung ergeben, welche in die Neufassung des BMF-Schr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (Rz. 62)

Bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein verzichtet der Gläubiger unter der Bedingung, dass die Forderung (ggf. rückwirkend auch Zinsen) wiederauflebt, wenn beim Schuldner die Besserung eintritt. Erst im Zeitpunkt des endgültigen Verzichts, d.h. Wegfall des Besserungsscheins ohne, dass die Besserung eingetreten ist, sind die für den Forderungsverzicht geltenden Gr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung eines Barausgleichs von Bruchteilen (Rz. 106)

Durch das JStG 2020 (BGBl. I 2020, 3096) wurde der Anwendungsbereich der Regelung in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auf angediente Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, insb. Aktien, eingeschränkt. Die Ausführungen in Rz. 106 wurden entspr. angepasst. Werden bei der Tilgung von sonstigen Kapitalforderungen mittels Andienung von Wertpapieren im o.g. Sinne Bruchteile nicht geli...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Steuerpflichtigen in Form von Einheiten einer virtuellen Währung (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form der virtuellen Währung mit dem Marktku...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Veräußerungserlöse als Betriebseinnahmen (Tz. 51), Berücksichtigung der individuellen, ggf. fortgeführten Anschaffungskosten der veräußerten virtuellen Währung oder sonstigen Token (Tz. 51), in Ausnahmefällen Berücksichtigung der durchschnittlichen Anschaffungskosten (Tz. 51), gewerbliche Tätigkeit bei wiederholtem An- und Verkauf (Tz...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / V. Kapitalherabsetzung/Ausschüttung aus dem Einlagekonto (Rz. 92)

Die Herabsetzung des Nennkapitals einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 2 EStG. Wird der Herabsetzungsbetrag nicht an die Anteilseigner ausgekehrt, ergibt sich keine Auswirkung auf die Anschaffungskosten der Anteile. Im Auskehrungsfall mindert der Auskehrungsbetrag die A...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Teilweise Tilgung der Kapitalforderung in bar (Rz. 107a)

Die Rz. 107a wurde neu in das Anwendungsschreiben eingefügt und dient der Erläuterung von Fallkonstellationen, die nicht von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG erfasst werden, wenn es sich nicht um Wertpapiere i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG handelt. In diesen Fällen sind die Regelungen für den Tausch von Wertpapieren analog anzuwenden; diesbezügliche Ausführungen befinden sich in den R...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 4. Kauf einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Rechtsstellung des Optionsinhabers) (Rz. 43)

Bei Zinsbegrenzungsvereinbarungen handelt es sich um Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a EStG. Aufgrund der ab VZ 2021 geltenden Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dürfen vom Anleger geleistete Ausgleichszahlungen durch die auszahlenden Stellen nicht mehr im allgemeinen Verlusttopf berücksichtigt werden. Das BMF-Schreiben wurde in...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Private Kapitalforderungen; Besserungsscheine (Rz. 58)

Eine Forderung, die kein am Finanzmarkt angebotenes Produkt darstellt, z.B. eine private Darlehens- oder Gesellschafterforderung, ist eine Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG findet auf diese Forderung erstmals Anwendung, wenn die Forderung nach dem 31.12.2008 angeschafft oder begründet wurde.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Stückzinsen (Rz. 50)

Der Veräußerer hat die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden (vgl. § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG und die Urteile des BFH v. 7.5.2019 – VIII R 22/15, BStBl. II 2019, 576 = ErbStB 2020, 3 [Anemüller]...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 5. Zinsswaps und andere Swapgeschäfte (Rz. 47)

Bei Zinsswaps und anderen Swapgeschäften handelt es sich um Termingeschäfte i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a EStG. Aufgrund der ab VZ 2021 geltenden Verlustverrechnungsbeschränkung gem. § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG dürfen vom Anleger geleistete Ausgleichszahlungen, Up-Front und Balloon-Payments sowie Transaktionskosten durch die auszahlenden Stellen nicht mehr im allgemeine...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 6. Ausbuchung wertloser Wertpapiere (Verfall) (Rz. 63)

Die Ausbuchung wertloser Wertpapiere führt gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 7 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust. Ein Wertpapier ist wertlos, wenn es aufgrund der Insolvenz des Emittenten eingezogen, infolge der Herabsetzung des Kapitals ausgebucht (vgl. BFH v. 3.12.2019 – VIII R 34/16, BStBl. II 2020, 836) oder infolge des Erreichens der Knock-out-Sc...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / II. Anforderungen an das BMF-Schreiben

Ein BMF-Schreiben hat in erster Linie die Ansicht der Finanzverwaltung zu bestimmten steuerlichen Fragestellungen darzulegen. Insoweit legt sich die Finanzverwaltung einer Selbstbindung in der Beurteilung einschlägiger Sachverhalte auf, von der nicht ohne gesonderten Grund abgewichen werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass die zur Verfügung gestellten Ausführungen operabe...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 2. Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von ADRs (Rz. 123)

Die Ausführungen in Rz. 123 wurden aktualisiert. Verluste aus der Veräußerung oder Einlösung von ADRs (American Depository Receipts) und GDRs (Global Depositary Receipts) fallen diese unter die eingeschränkte Verlustverrechnung i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG. Im Ergebnis werden derartige Verluste wie Aktienveräußerungsverluste behandelt.mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / III. Aufbau des BMF-Schreibens

Der Aufbau des BMF-Schreibens folgt dem juristischen Prinzip von Allgemeinem ("Erläuterungen") und Besonderem Teil ("Ertragsteuerliche Einordnung"). Entsprechend dem Entwurfsschreiben vom 17.6.2021 widmet sich auch das finale BMF-Schreiben im Allgemeinen Teil in verhältnismäßig ausführlicher Weise der Erläuterung von wesentlichen technischen Grundlagen und Begrifflichkeiten ...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / aa) Utility Token (Tz. 79–80)

Alternative 1: Einlösung von Utility Token für ein Produkt bzw. Dienstleistung ohne ertragsteuerliche Auswirkung. Alternative 2: Veräußerung eines angeschafften Utility Token als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Vollrisikozertifikate – sonstige Kapitalforderungen (Rz. 105)

Die Ausführungen in Rz. 105 wurden durch Zeitablauf im Vergleich zur bisherigen Fassung gekürzt. Im Ergebnis bleibt es dabei, dass die Regelungen in § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG auch auf Vollrisikozertifikate Anwendung finden, sofern die Andienung nach dem 31.12.2009 erfolgt und diese Zertifikate nach dem 14.3.2007 angeschafft wurden. Definition von Vollrisikozertifikaten: Vollr...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Verlustverrechnung (Rz. 118/119)

Die Ausführungen und Fallbeispiele wurden auf die aktuelle Rechtslage fortgeschrieben und ergänzt. Insbesondere sind die Übergangszeiträume, die noch im Schreiben des BMF v. 3.6.2021 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :002, BStBl. I 2021, 723 = ErbStB 2021, 253 [Günther]) dargestellt waren, nicht mehr Gegenstand des Anwendungsschreibens. Beraterhinweis Nicht ausgeglichene Verluste ei...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Soweit Steuerpflichtige Erträge aus einer Master- oder sonstigen Node erzielen, sollen die Ausführungen zur Blockerstellung im Wege des Proof of Stake der Tz. 33 bis 39 gem. BMF entspr. gelten, d.h. primär Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG, nachrangig Einkünfte als Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG. Beraterhinweis Fraglich ist, ob in diesem Fall tatsächlich eine entsp...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG Zuordnung des ICO zum Betriebsvermögen (Tz. 76), Aktivierung der Token mit den Herstellungskosten (Tz. 76), Gewinn- bzw. Verlustrealisation im Fall von Veräußerung bzw. Tausch (Tz. 76). Private Einkünfte gem. §§ 22, 23 EStG sind gem. BMF-Schreiben nicht vorgesehen. Beraterhinweis Das BMF-Schreiben geht bei einem ICO bzgl. der Token als...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 1. Beendigung von Optionsgeschäften (Rz. 14)

Optionen erlöschen mit Ablauf der Optionsfrist durch Verfall, durch Ausübung der Option oder an der EUREX auch durch sog. Glattstellung. Optionen können grundsätzlich auch auf Dritte übertragen werden. Entgegen den bisherigen Ausführungen wurde durch die Finanzverwaltung nun geregelt, dass es dem Anleger an der EUREX, anders als bei außerbörslichen Optionsgeschäften und bei Opti...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / V. Zentrale Einzelbestandteile des BMF-Schreibens

Zu den zentralen Einzelbestandteilen des BMF-Schreibens gehören insb. die Einordnung von digitalen Währungen als Wirtschaftsgut i.S.d. EStG sowie deren Verfügbarmachung für den Steuerpflichtigen z.B. durch Anschaffung bzw. Herstellung. Diesen beiden Aspekten kommt eine wesentliche Bedeutung für die Besteuerung von digitalen Währungen zu, da sie den allgemeinen Ausgangspunkt ...mehr

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BMF-Schreiben zu Einzelfrag... / 1. Wirtschaftsgut (Tz. 31)

Das BMF-Schreiben bestätigt die bereits im Entwurf aus dem Jahr 2021 vorgetragene Auffassung, dass es sich bei virtuellen Währungen und sonstigen Token um Wirtschaftsgüter im steuerlichen Sinne handelt. Dabei erfolgt eine Orientierung an der allgemeinen Definition eines Wirtschaftsgutes (vgl. statt aller: Reddig in Kirchhof, EStG, § 5 Rz. 75): Tatsächlicher Aufwand des Steuer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Tarifermäßigung (§ 34 EStG)

Tz. 84 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Tarifermäßigung bei der ESt gem § 34 EStG findet auf den Einbringungsgewinn in keinem Fall Anwendung (unabhängig davon, ob die Einbringung zum gW oder einem Zwischenwert erfolgt). Nach § 21 Abs 3 S 2 UmwStG ist die Tarifglättung nach § 34 Abs 1 EStG generell auf alle Einbringungsgewinne nicht anwendbar. Dies entspricht der allgemeinen Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.2 Reinvestitionsrücklage gem § 6b EStG

Tz. 69 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Neubildung einer Rücklage durch die Übernehmerin Die Übernehmerin kann im Fall der Veräußerung des übernommenen Vermögens eine Rücklage nach § 6b EStG unter Anrechnung der Dauer der Zugehörigkeit des veräußerten WG zum BV des Einbringenden/Rechtsvorgängers bilden (s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 24). Die Besitzzeitanrechnung h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Aufdeckung stiller Reserven beim Formwechsel gewerblich geprägter oder infizierter Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der zwingende Ansatz des gW für im BV der Pers-Ges enthaltene WG oder Anteile iSd § 50i Abs 1 EStG in den Sonderfällen gem § 50i Abs 2 EStG nF gilt aufgr des Verweises in § 25 S 1 UmwStG auf § 20 UmwStG auch beim Formwechsel gew geprägter oder infizierter Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (dazu s § 20 UmwStG Tz 227aff). Der Formwechsel einer Pers...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und 2a EStG)

Tz. 125 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Im Fall der Verschmelzung einer KG auf eine Kap-Ges/Gen geht ein verrechenbarer Verlust genauso unter wi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.2 Verluste gem §§ 15 Abs 4 und 15b EStG

Tz. 63 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Grundsätze des § 10d EStG (s Tz 62) gelten auch für die Abzugsberechtigung von Verlusten aus gew Tierzucht oder Tierhaltung, für Verluste aus Termingeschäften oder Verluste aus mitunternehmerischen Innengesellschaften mit Kap-Ges gem § 15 Abs 4 EStG. Wie beim Verlustabzug nach § 10d EStG handelt es sich um einen mit der Pers des St-Subje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkung des Formwechsels/der Option (§ 1a KStG) auf vorhergehende Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs 5 S 3 EStG) auf die Personengesellschaft

Tz. 75 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Hr-licher Formwechsel (§ 190 UmwG iVm § 25 UmwStG) Erfolgt der Formwechsel einer Pers-Ges innerhalb von sieben Jahren nach der Übertragung von Einzel-WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zu Bw auf die Pers-Ges, erfüllt die Umwandlung (auch wenn diese unter Bw-Verknüpfung oder Zwischenwertansatz erfolgt) den Tatbestand des § 6 Abs 5 S 6 EStG (Sperrfristv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.2 Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Tz. 82 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem PV des Einbringenden, ist bei Anteilen iSd § 17 EStG der (nach §§ 17 Abs 2 EStG iVm 21 Abs 2 UmwStG zu ermittelnde) Einbringungsgewinn nach Maßgabe des § 17 Abs 3 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn als Folge der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Verhältnis zum EStG, KStG oder AStG

Tz. 15 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG ist als entgeltliche Übertragung der hingegebenen Anteile iR eines tauschähnlichen Geschäfts zu werten. Zum Vorrang der Regelungen des § 21 UmwStG gegenüber den allg Bestimmungen über eine Anteilsveräußerung gem den §§ 6, 16, 17 EStG, 8b KStG und dem sog Tauschgutachten s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55 zu al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Freibetrag nach § 16 Abs 4 EStG

Tz. 83 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Stammt die eingebrachte Beteiligung aus dem BV, ist der Einbringungsgewinn gem § 21 Abs 3 S 1 zweiter HS UmwStG nach Maßgabe des § 16 Abs 4 EStG nur dann freibetragsbegünstigt, wenn auf Grund der Bewertungsgrundsätze des § 21 Abs 1 und 2 UmwStG der gW als Veräußerungspreis der Beteiligung gilt (s Tz 77) und die eingebrachte Beteiligung das ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.3 Negative Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten (§ 2a EStG)

Tz. 64 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Verbliebene negative Eink des Einbringenden gem § 2a Abs 1 EStG sind mit der Pers des St-Subjekts verknüpft, die den Verlust erlitten hat (s § 2a Abs 1 S 3 EStG). Folglich kann die (materiellrechtliche) stliche Rechtsnachfolge gem § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG die Verwertung eines solchen Verlusts im Fall der Einbringung des ausl BetrSt-Vermögens b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Sammelposten (§ 6 Abs 2a EStG)

Tz. 85 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein beim Einbringenden gebildeter Sammelposten gem § 6 Abs 2a EStG geht nur bei Einbringung des gesamten Betriebs über und wird von der Übernehmerin als stliche Rechtsnachfolgerin fortgeführt (s Tz 56). Nach dem Grundsatz der gleichmäßigen Aufdeckung stiller Reserven beim Zwischenwertansatz ist die AfA-BMG des Sammelpostens entspr aufzustock...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.3 (Anspar-)Rücklage gem § 7g EStG aF

Tz. 74 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf Grund der stlichen Rechtsnachfolge führt die übernehmende Gesellschaft eine im Sacheinlagegegenstand enthaltene Rücklage nach § 7g Abs 3 EStG aF (sog Anspar-Rücklage für kleine und mittlere Betriebe) fort (s Tz 68). Voraussetzung ist jedoch, dass die Rücklage zulässigerweise beim Einbringenden zum stlichen Übertragungsstichtag (noch) im ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.1 Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG

Tz. 62 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ein verbleibender Verlustabzug gem § 10d EStG geht mit der Sacheinlage nicht auf die übernehmende Gesellschaft über (einhellige Auff, zB s Widmann, in W/M, § 23 UmwStG Rn 564; s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 18; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 50; s Ritzer, in R/H/vL, UmwStG 3. Aufl, § 23 UmwStG Rn 62; s UmwSt-Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter/Sammelposten (§ 6 Abs 2 und Abs 2a EStG)

Tz. 55 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft kann von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs 2 EStG aF/nF für sog geringwertige WG im Fall der Übernahme von selbständig nutzbaren beweglichen WG des AV mit einem (Rest-)Bw zum stlichen Übertragungsstichtag von nicht mehr als 800 EUR (ohne Vorsteuerbetrag; vor dem 01.01.2018: 150 bzw 410 EUR) keinen Gebrauch mach...mehr