Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 355 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Bezeichnung der Steuer als "Jahressteuer" wird der Steuergegenstand zeitlich abgegrenzt. Die Steuer ist eine Jahressteuer, weil sie das Jahreseinkommen des StPfl erfasst. Daraus folgt: Die ESt ist keine "Lebenszeitsteuer". Steuergegenstand ist nicht das Gesamteinkommen, das der StPfl im Laufe der Zeit aus einer bestimmten Tätigkeit er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterscheidung echte/unechte Rückwirkung

Rn. 359b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BVerfG unterscheidet in ebenfalls st Rspr (zB BVerfGE 132, 302 mwN; s auch Kirchhof, DStR 2015, 717; Desens, FR 2013, 148; Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 23 ff, Stand 13.03.2019) zwei Arten der Rückwirkung:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Teiljahreseinkommen als Steuerobjekt

Rn. 364 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hat eine natürliche Person nur während eines Teils des VZ zum Kreis der StPfl gehört (Bsp: unterjährige Geburt, unterjähriger Tod), dann wird nicht sein Jahreseinkommen, sondern das während der Dauer der StPfl bezogene Einkommen besteuert. Der StPfl wird dann nicht nach einem ESt-Tarif besteuert, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die persönliche Zurechnung der Einkünfte

Rn. 127 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Damit die Einkünfte jedes StPfl gesondert erfasst werden können, ist zu fragen, welche Einkünfte ihm persönlich zuzurechnen sind. Insbesondere wegen der progressiven Besteuerung ist dies bedeutsam. Unabhängig vom Steuerrecht mag es für die Angehörigen einer Familie bedeutungslos sein, wer von ihnen welche Einkünfte erzielt, solange alles Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt, Nach der sogenannten Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Totalüberschuss

Rn. 75 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Überschusseinkünften kommt es auf das positive Ergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (= Totalüberschuss) an (GrS BFH BStBl II 1984, 751; BFH BStBl II 2003, 914; BFH IX R 24/07, BStBl II 2010, 127; FG Mchn 7 K 2102/13, DStRE 2017, 17 rkr; Ismer/Riemer, FR 2011, 455); im Einzelnen gilt: "Bescheidener" Totalüberschuss: Schon da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rspr des BVerfG zur unechten Rückwirkung im Steuerrecht

Rn. 359c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BVerfG hatte sich bereits in drei Entscheidungen jeweils vom 07.07.2010 Nr 1: BVerfG 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, DB 2010, 1858 Nr 2: BVerfG 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, DB 2010, 1858 Nr 3: BVerfG 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/96, 2 BvL 58/06, DB 2010, 1858 zum Thema "Verfassungsrecht und unechte Rückwirkung" in begrüßenswert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Zusammenrechnung der verschiedenen Einkunftsarten

Rn. 148 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auf der dritten Stufe werden die Einkünfte der verschiedenen Einkunftsarten zusammengerechnet. Dies ist die "Summe der Einkünfte" (vgl § 2 Abs 3 S 1 EStG). Hierbei ergeben sich folgende Möglichkeiten:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Betrachtung

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 "Einkünfteerzielungsabsicht" meint das Bestreben, in einem bestimmten Tätigkeitsbereich Vorteile in der Gestalt positiver Einkünfte zu erwirtschaften. Die Absicht, Steuern zu sparen, ist unbeachtlich (s § 15 Abs 2 S 2 EStG; st Rspr, zB BFH X R 33/04, BStBl II 2007, 874; BFH X R 149/95, BFH/NV 2000, 23; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) VZ 1999 und ff

Rn. 47c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Umkehrschluss folgt aus s Rn 47a, dass seit VZ 1999, selbst wenn noch Vollzugsdefizite bestehen sollten, diese nicht mehr zur Verfassungswidrigkeit führen (ebenso BVerfG 2 BvR 294/06, DStR 2008, 197 für den VZ 1999). Für den VZ 2002 erklärte das BVerfG daher konsequent ebenfalls die Besteuerung privater Spekulationsgewinne nach § 23 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hah) Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen/erhöhten Absetzungen

Rn. 115 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hierbei ist Folgendes zu beachten:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zusammenveranlagung

Rn. 301 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 26b EStG schreibt vor, dass bei Zusammenveranlagung die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet werden. Dies findet noch vor der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte statt (BFH BStBl II 1988, 827; R 26b Abs 1 S 1, 2 EStR 2012). Rechtsfolge ist zB, dass bei zusammen veranlagten Ehegatten Verluste aus gewerbliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkünfte aus KapVerm

Rn. 134 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus KapVerm erzielt nach st Rspr des BFH (grundlegend GrS BFH BStBl II 1983, 272/74; ebenso BFH BStBl 1988, 521; 1990, 539, s § 20 Rn 57ff (Möllenbeck)) derjenige, der das KapVerm gegen Entgelt zur Nutzung überlässt. Das ist derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Macht hat, es entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Ist-Versteuerung

Rn. 18 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Staat hat theoretisch zwei Möglichkeiten, zu besteuern: Ist-Versteuerung: Nur der tatsächlich erzielte Vermögenszuwachs wird besteuert (vgl BFH BFH/NV 1995, 1050) Soll-Versteuerung: Auch die Möglichkeit, Einkommen zu erwerben, wird besteuert (gilt zB im Unterhaltsrecht) Rn. 19 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Soll-Besteuerung im Steuerrecht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Terminologie

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Merkmal, das den Bezügen den Charakter von erwirtschafteten Einkünften verleiht, ist die Einkünfteerzielungsabsicht (GrS BFH BStBl II 1984, 751/64; s § 15 Abs 3 S 1 EStG und s § 15 Rn 123ff (Bitz)). BVerfG HFR 1991, 111 hält dieses Erfordernis für verfassungsgemäß. Terminologisch ist zu unterscheiden: Der Begriff "Einkünfteerzielungsabsic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hba) Vor Einführung der AbgSt (bis einschließlich VZ 2008)

Rn. 122 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch bei Einkünften aus KapVerm kann die Einkunftserzielungsabsicht fehlen (BFH BStBl II 1982, 463; FG Münster v 05.09.2019, 8 K 2950/16 E, Rev, Az des BFH VIII R 36/19, DStRE 2020, 131). Eine Überschusserzielungsabsicht liegt hier aber bereits vor, wenn eine Wahrscheinlichkeitsprognose über die voraussichtliche Dauer der Kapitalnutzung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwirtschaftete Einkünfte

Rn. 70 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Merkmal "Erzielen" drückt aus, dass die Vermögensmehrungen mit einer zweckgerichteten Betätigung zusammenhängen. Diese Betätigung muss in den Bereich des wirtschaftlichen Handelns gehören und sich auf den "allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" (§ 15 Abs 2 S 1 EStG, dazu s § 15 Rn 127 (Bitz)) beziehen. Die aus dieser Betätigung herrührend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Anwendungszeitraum des neuen Rechts

Rn. 369 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 1 Nr 2 des Gesetzes zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 (v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397) sieht vor, dass die Neuregelung (= Gleichstellung) in allen Fällen anzuwenden ist, in denen die ESt noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist. Das Gesetz trat nach dessen Art 2 am Tag nach seiner Verkündung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbb) Nach Einführung der AbgSt (ab VZ 2009)

Rn. 122a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Trotz des Systemwechsels zur AbgSt ist die Einkunftserzielungsabsicht nach wie vor ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal auch bei den Einkünften aus KapVerm (FG Münster 8 K 2950/16 E, Rev, Az des BFH VIII R 36/19, DStRE 2020, 131; Jachmann-Michel, DStR 2017, 1849; s § 20 Rn 41 (Möllenbeck), auch wenn es praktisch wegen des WK-Abzugsverbots (§...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Durchlaufspenden

Rn. 94 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Durchlaufspenden liegen dann vor, wenn Spenden zu Gunsten eines gemäß § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Empfängers an eine inländische Gebietskörperschaft oder eine ihrer Dienststellen oder an eine inländische kirchliche juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Auflage geleistet werden, die Spende an den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vorbemerkung

Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Gesetz als zwangsl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hac) Außer Betracht bleibende Vorgänge für die Totalüberschuss-Berechnung

Rn. 108 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Außer Betracht bleiben für die Berechnung (hierzu bereits s Rn 75) Wertsteigerungen der Vermögenssubstanz (BFH BStBl II 1995, 116; 2000, 676), steuerfreie Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 1982, 463; BFH/NV 1991, 369; 1993, 8; 1999, 717), nicht steuerbare Veräußerungsgewinne (BFH BStBl II 2000, 660; 2002, 726; 2003, 914). Zu nach § 23 EStG stpf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) VZ 1981–1998

Rn. 47a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Jedenfalls seit 1981 bejahte das BVerfG (BVerfGE 110, 94 = BStBl II 2005, 56) Vollzugsdefizite bei der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte. Das Gericht hielt die Regelung damals noch für hinnehmbar, verpflichtete aber den Gesetzgeber, bis spätestens 01.01.1993, diese Vollzugsdefizite zu beseitigen. Andernfalls würden die materiellrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Das Nominalwertprinzip

Rn. 45 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 BE, BA, Einnahmen, WK usw werden nach dem Nennwert des Geldes bestimmt. Nicht berücksichtigt ist die Kaufkraft des Geldes. Das kann bei inflationären Entwicklungen zu einer Scheingewinnbesteuerung führen. Der Grundsatz EUR = EUR gilt jedoch als ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik, von dem bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aj) Nicht berücksichtigungsfähige Abzüge

Rn. 62 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Was für die nicht steuerbaren Bezüge gesagt wurde, gilt für nicht berücksichtigungsfähigen Abzüge entsprechend: So wie Vermögensmehrungen außerhalb der 7 Einkunftsarten nicht besteuert werden, so werden auch Vermögensminderungen außerhalb dieser Einkunftsarten nicht berücksichtigt. Diese Ausschlusswirkung des Einkünftekatalogs ist praktisch ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 359a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BVerfG betont zum Thema "Verfassungsrecht und Rückwirkung belastender Gesetze" in st Rspr (BVerfGE 132, 302 mwN): Das grds Verbot rückwirkender belastender Gesetze beruht auf dem Prinzip der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Wenn der Gesetzgeber nachträglich belastend die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte aus VuV

Rn. 135 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Einkünfte aus VuV sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt (BFH BStBl II 1987, 322; Nießbrauchs-Erlass BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Rz 1), dh, wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, die in § 21 Abs 1 EStG genannten WG einem anderen entgeltlich auf Zeit zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 124 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der ESt unterliegen nach § 2 Abs 1 S 1 EStG die Einkünfte "des StPfl" (Grundsatz der Individualbesteuerung). Dieser Grundsatz beherrscht das EStG (BVerfG BStBl I 1957, 193). Jede natürliche Person ist aus der Sicht des ESt-Rechts gesondert zu betrachten. Dies bedeutet: Sonderung der Einkünfte: Alle Einkünfte sind nach den Personen zu sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Zusammenhang der Rechnungsposten

Rn. 41 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfte werden als durch Saldierung zusammenhängender Vermögensmehrungen und -minderungen ermittelt. Dieser Zusammenhang kann kausal oder final sein. Je nachdem ist von einem Veranlassungsprinzip oder von einem Finalitätsprinzip die Rede: Kausalitätsprinzip: Dieses spricht § 4 Abs 4 EStG an. Danach rechnen zu den (mit den BE zusammenhän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition

Rn. 92 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Liebhabereitatbestände sind Tatbestände, die zwar den sonstigen Merkmalen der jeweiligen Einkunftsart entsprechen, bei denen aber die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt. Liebhaberei kann also bei allen sieben Einkunftsarten vorkommen (umgekehrt muss bei allen sieben Einkunftsarten Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen, BFH IX R 50/10, BStBl II ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Totalgewinn

Rn. 73 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Gewinneinkünften (zB selbstständige Tätigkeit, § 18 EStG, BFH BStBl II 2002, 276; FG Köln 10 K 3679/08, DStRE 2010, 1298 rkr) bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht auf das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung/Aufgabe/Liquidation (Totalgewinn, GrS BFH BStBl II 1984, 751; 1998, 727; 1999, 638; 2000, 22...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gemäß § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a u b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu 300 EUR (in den VZ 2007–20120: 200 EUR; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hap) Keine Reaktion auf fehlende Marktgängigkeit

Rn. 121b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 BFH IX R 7/10, BStBl II 2013, 436 verneint die Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Gewerbeimmobilie, wenn das Objekt wegen seiner baulichen Gestaltung seit Jahren leer steht und der StPfl nicht versucht, durch bauliche Umgestaltungen eine Vermietbarkeit zu erreichen (ähnlich BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; FG Nbg v 03.11.2016, 3 K 310...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hab) Das Objekt der Betrachtung

Rn. 107b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfteerzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen, dh (BFH IX R 67/07, BStBl II 2009, 370; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 3/10, BStBl II 2011, 166; BFH IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; BFH IX R 37/12, BStBl II 2013, 815; BFH IX B 97/03, BFH/NV 2004, 196; Schallmoser, DStR 2013, 501; s § 21 Rn 29 (Nacke)), also die auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Objekt der Prognose

Rn. 77c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Einkünfteerzielungsabsicht ist für jede Einkunftsquelle (und für jede Einkunftsart,s Rn 92) gesondert festzustellen (zB BFH BStBl II 2006, 228 für Kapitalanlagen und Leibrentenverträge, BFH IX R 37/12, BStBl II 2013, 815 für VuV; BFH v 18.4.2018, I R 2/16, FR 2019, 730 für Kapitalanlagen; BFH X R 9/17 BStBl II 2021, 418 für Kapitalanlag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Entkräftung des Anscheinsbeweises

Rn. 81 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der StPfl kann aber nachweisen (dh den ersten Anschein zu entkräften), er habe die objektiven Gegebenheiten verkannt und begründeterweise erwarten können, dass zunächst angefallene Verluste im Laufe der weiteren Entwicklung durch Gewinne ausgeglichen werden, sodass er insgesamt noch ein positives Gesamtergebnis erzielt (st Rspr, vgl zB BFH B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Feststellungslast

Rn. 82 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Unbeschadet der vorherigen Ausführungen (s Rn 79ff) trägt der StPfl die Feststellungslast dafür, dass Einkünfteerzielungsabsicht bei ihm vorliegt (BFH BStBl II 1995, 116; 1997, 650; 2003, 940; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300; BFH IX R 49/09, BStBl II 2010, 1038; BFH IX R 49/09, BStBl II 2010, 1038; BFH I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hao) Keine Beitreibung ausstehender Mieten

Rn. 121a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die nicht ernsthafte Beitreibung von seit Jahren ausstehenden Mieten spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht (FG Köln 7 K 1166/12, DStRE 2014, 67 rkr: nur Titel durch Klage erhalten, aber keine Zwangsvollstreckung und keine Kündigungen).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / han) Parallele Verkaufs- und Vermietungsabsicht

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mb) Mehrung des BV

Rn. 85 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das BV der Gesellschaft einschließlich des Sonder-BV der Gesellschafter ist zu vermehren, und zwar – ebenfalls s Rn 73 – im Zeitraum zwischen Gründung und Beendigung des Betriebs (BFH BStBl II 1991, 564; 1999, 727; BFH/NV 1995, 866). Die Mehrung des BV umfasst auch stpfl (nicht aber: steuerfreie, s Rn 73, 75, 108) Gewinne aus der Veräußerung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 14 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen bezeichnet im EStG den Gegenstand und Grund der Besteuerung. Orientiert man sich an diesen Funktionen des Einkommensbegriffs, so ergeben sich wichtige, nachfolgende Begriffsmerkmale (s auch die Erläuterung des Einkommensbegriffs durch Beschreibung von vier Strukturelementen): Einnahmen, Ausgaben, Saldierung, Rechnungsperiode.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begriffsfunktion

Rn. 98 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit dem Institut der Liebhaberei werden Vermögenszugänge aus dem Kreis der steuerbaren Einkünfte ausgeschieden. Damit sind Aufwandsposten, die mit diesen Vermögenszugängen zusammenhängen und den Zugang typischerweise übersteigen, nicht abziehbar. Der StPfl soll den Steuertatbestand nicht ausnutzen können, um eher der Privatsphäre zugehörende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Positiver Betrag

Rn. 17 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soll das Einkommen die gesteigerte Leistungsfähigkeit anzeigen, kann es nur als positive Zahl interessieren. Die Elemente, aus denen sich das Einkommen zusammensetzt ("Einkünfte", "Summe der Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte"), können positiv oder negativ ausfallen. Solange das EStG aber keine negative ESt vorsieht, die den Fiskus zu e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Ermittlung der Einkünfte eines Einkunftserzielungstatbestandes

Rn. 146 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zuerst sind Einkünfte eines Einkunftserzielungstatbestandes zu ermitteln. Beispiele: Der Gewinn, den ein gewerbliches Unternehmen erbringt Der Überschuss der Einnahmen über die WK, der sich aus einem Arbeitsverhältnis oder aus einem Mietobjekt ergibt. Dabei werden verwirklichte Sachverhalte besteuert, nicht die einem StPfl offenstehenden bloße...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mc) Mehrere Tätigkeitsfelder der PersGes

Rn. 86 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine andere Frage ist es, dass bei einer (hier: gewerblich tätigen) PersGes mit verschiedenen, wirtschaftlich eigenständigen Betätigungen die Gewinnerzielungsabsicht nicht einheitlich geprüft werden muss, sondern für jede Tätigkeit getrennt (so BFH BStBl II 1997, 202, hier für eine KG, die neben der Vermietung von Grundstücken und Baumaschin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Risikobehaftete Tätigkeit

Rn. 102 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch eine risikobehaftete Tätigkeit, bei der der finanzielle Erfolg langfristig ungewiss bleibt (Unterhaltung eines Rennstalls in der Erwartung, Renngewinne zu erzielen), kann von einer Gewinnerzielungsabsicht getragen sein (BFH BStBl II 1991, 331). Es darf aber nicht nur eine theoretische, unter ganz außergewöhnlichen Umständen zu realisie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 104 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Großzügig ist die Rspr bei der Totalgewinnperiode bei luf Betrieben: Bei einem sog Generationenbetrieb (zB Weingut) müsse man idR von einer Periode von mehr als einer Generation ausgehen (BFH BStBl II 2000, 674; 2003, 282; BFH IV R 38/13, BStBl II 2016, 765; BFH VI R 5/17, BStBl II 2019, 601) – Ausnahme vom Grundsatz der Individualbesteuerun...mehr