Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Photovoltaikanlagen

Rn. 103a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei Photovoltaikanlagen wird für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren entsprechend der AfA-Tabelle zugrundegelegt, insbesondere dann, wenn auch der abgeschlossene Verwaltervertrag sowie das Darlehen zur Finanzierung der Anlage eine solche Laufzeit haben und der Anspruch auf Einspeisevergütung ebenfalls f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Subjektive und individuelle Betrachtungsweise

Rn. 78 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Es kommt dabei auf die subjektive Seite des StPfl an (GrS BFH BStBl II 1984, 751) – verfassungsgemäß (BVerfG INF 1987, 70). Die Einkünfteerzielungsabsicht ist danach ein subjektives (= inneres) Tatbestandsmerkmal, das sich nur anhand objektiver (= äußerer) Merkmale beurteilen lässt (st Rspr seit GrS BFH BStBl II 1984, 751/67; ebenso zB BFH X...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 47 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 3 Abs 1 GG verlangt, dass die StPfl durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden (BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205). Die Gleichheit der Besteuerung setzt sich somit nach BVerfG BStBl II 1991, 654 (ebenso BVerfG 2 BvR 2392/97, NJW 2008, 3205) aus zwei Komponenten zusammen: Gleichheit der normativen StPfl eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Quellentheorie

Rn. 26 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Bernhard Fuisting formuliert (Die preußischen direkten Steuern IV, 1902, 107ff). Sie bestimmt das Einkommen als "die Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode (Jahr) dem Einzelnen als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Aufnahme eines weiteren Gesellschafters

Rn. 87 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Absicht von GbR-Gesellschaftern, einen weiteren Gesellschafter aufzunehmen, rechtfertigt es idR nicht, den Anteil jedes Gesellschafters aufzuteilen in einen, den er veräußern, und einen restlichen, den er weiter behalten will mit der Folge, dass die Überschusserzielungsabsicht nur für den Letzten zu bejahen wäre (BFH BStBl II 1999, 718 m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mildtätige Zwecke

Rn. 72 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach der in § 53 AO enthaltenen Legaldefinition verfolgt eine Körperschaft dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, diejenigen Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / mg) Atypisch stille Beteiligung

Rn. 90 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Liebhaberei-Grundsätze bzw die Frage der Gewinnerzielungsabsicht gilt auch bei einer atypisch stillen Beteiligung an einer GmbH (BFH BFH/NV 1999, 169), Verlustzuweisungsgesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft (FG Ha DStRE 2002, 928 rkr, ohne Angabe der genauen Rechtsform).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 23 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der vorläufigen Kennzeichnung des Einkommens als Maß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist der einkommensteuerliche Einkommensbegriff noch nicht zureichend umschrieben. Insbesondere ist noch zu berücksichtigen: Bestimmte Vermögenszuwachsarten werden nicht erfasst (s Rn 24–29). Bestimmte Abzugsbeträge werden zusätzlich berücksichtigt (s R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) USA

Rn. 100 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 183 IRC (sog Hobby-loss-Regelung) sind Verluste aus Liebhaberei ("activities not engaged in for profit") nicht abzugsfähig. Nach dieser Vorschrift gilt eine Tätigkeit nicht als Liebhaberei, wenn der StPfl in einem Fünfjahreszeitraum in drei Jahren einen Gewinn erzielt (§ 183 (d) s 1 IRC). Für den Bereich der Pferdezucht/Pferdetrainin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkünftequalifikation

Rn. 66 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Vermögenszugänge bestimmten Einkunftsarten zuzuordnen (Einkünftequalifikation), wirft vielfältige Probleme auf. Es gibt mehrere tausend veröffentlichte BFH-Urt dazu. Beispiele: Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel (BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434; Bitz, s § 15 Rn 130ff). Abgrenzung zwischen fr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Übersicht über die 4 Stufen

Rn. 145 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die vom StPfl erwirtschafteten Bezüge werden in 4 Stufen zur Summe der Einkünfte zusammengefasst:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Österreich

Rn. 99 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Österreich versucht in einer Liebhaberei-Verordnung (LVO 1993 idF v 14.01.1999, BGBl II Nr 15/1999), die Liebhaberei-Tatbestände zu objektivieren. Die Auslegung der Liebhaberei-VO aus Sicht der FinVerw findet sich in den Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL 2012) BMF v 21.11.2013, BMF-010219/0429-VI/4/2013. Mit Hilfe von Rechtsvermutungen wird g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

A. Der Standort der Norm 1. § 2 EStG im zweiten Abschnitt des EStG Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG findet sich im 2. Abschnitt des EStG, der mit "Einkommen" überschrieben ist. Die Vorschrift hat eine Doppelfunktion:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Das subjektive Nettoprinzip

Rn. 16h Stand: EL 159 – ET: 08/2022 S Rn 33, 307, 329.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Abschnittsbesteuerung

Rn. 21 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "Einkommen" ist nicht zwingend zeitbezogen. Soll die ESt die Staatsausgaben laufend finanzieren, muss sie jedoch in regelmäßigen Zeitabständen erhoben werden – sog Abschnittsbesteuerung. Dazu s Rn 355ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Einkommensbegriff

1. Die Formel des EStG Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Standort der Norm

1. § 2 EStG im zweiten Abschnitt des EStG Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG findet sich im 2. Abschnitt des EStG, der mit "Einkommen" überschrieben ist. Die Vorschrift hat eine Doppelfunktion: Rn. 2 Stand: EL 159 – E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Orientierung an der Begriffsfunktion

a) Allgemeines Rn. 14 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen bezeichnet im EStG den Gegenstand und Grund der Besteuerung. Orientiert man sich an diesen Funktionen des Einkommensbegriffs, so ergeben sich wichtige, nachfolgende Begriffsmerkmale (s auch die Erläuterung des Einkommensbegriffs durch Beschreibung von vier Strukturelementen): Einnahmen, Ausgaben, Saldierung, Rechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Das Einkommen

A. Der Einkommensbegriff 1. Die Formel des EStG Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Nettoprinzip

ca) Verfassungsrecht Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Übersicht über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte ab dem Jahr 2000, verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben

1. Entstehungsgeschichte Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stille...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / had) Grundsatz: Prima facie besteht Überschusserzielungsabsicht

Rn. 109 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grds spricht danach der Beweis des ersten Anscheins für Überschusserzielungsabsicht (BFH IX R 39/07, BStBl II 2009, 138; FG Mchn 7 K 2102/13, DStRE 2017, 17 rkr), auch wenn sich über längere Zeiträume WK-Überschüsse ergeben (BFH BStBl II, 2000, 676; 2001, 789; 2005, 692; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX R 13/12, BStBl II 2013, 533...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ma) Doppelte Einkünfteerzielungsabsicht

Rn. 83 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf der Ebene der Gesellschaft (GrS BFH BStBl II 1984, 751/62; BFH BFH/NV 1999, 717; 1999, 1336; BStBl II 2000, 676; BFH IX B 46/08, BStBl II 2010, 815; BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704; FG Ha DStRE 2002, 928 rkr; FG Ha DStRE 2004, 686 rkr; FG Ha 2 K 247/08, DStRE 2010, 1300 rkr; BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Anlaufverluste

Rn. 101 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Anlaufverluste haben die Rspr wiederholt beschäftigt, wenn zwischen einem Gewerbebetrieb und einkommensteuerlich unbeachtlicher Tätigkeit abzugrenzen war. Entwicklungsübersicht über die Rspr: Der GrS (BFH BStBl II 1984, 751) geht davon aus, dass längere Verlustjahre für sich allein noch nicht den Schluss zulassen, dass die Einkünfteerzielung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Gewinne nach Verlustjahren/Wechsel zur oder aus der Liebhaberei (= Strukturwandel)

Rn. 103 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Gewinne nach Verlustjahren sind nur dann Liebhaberei, wenn zuvor festgestellt wurde, dass es sich bei den Verlusten um strukturelle Merkmale des Betriebs und nicht nur um Anlaufverluste gehandelt hat. Bei Liebhabereibetrieben werden Gewinne aber nur in einzelnen Jahren und meist nur in geringem Umfang entstehen. Nachhaltige Gewinne können z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR) s nachfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) Anscheinsbeweis für Einkünfteerzielungsabsicht?

Rn. 79 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheins dahingehend, dass bei neu gegründeten Unternehmen Gewinnerzielungsabsicht besteht (BFH III, BFH/NV 1995, 1061). Von der anderen Seite her zäumt der VIII. Senat (BFH BFH/NV 1995, 861) seine Argumentation auf. Bei neu gegründeten Unternehmen spreche der Beweis des ersten Anscheins grundsätzlich für ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hal) Leerstehenlassen einer Wohnung

Rn. 119 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind dann als vorweggenommene WK abziehbar (dh Überschusserzielungsabsicht besteht), wenn sich der StPfl endgültig entschlossen hat, daraus VuV-Einkünfte zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (BFH IX R 1/07, BFH/NV 2009, 68; BFH IX R 39/08, BStBl II 2009, 776; BFH IX...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / haa) Der Betrachtungszeitraum

Rn. 105 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der BFH hält in st Rspr (zB BFH BStBl II 1995, 116; 1997, 650; 2000, 67; 2003, 580; 2003, 695; 2009, 776; 2010, 124; ferner s Rn 92) auch bei VuV Liebhaberei für möglich. Ob Liebhaberei oder Überschusserzielungsabsicht vorliegt, entscheidet sich danach, ob bei Gebäuden innerhalb eines Prognosezeitraums (= "Zeitraum der tatsächlichen Vermöge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hai) Zunächst vermietete, später eigengenutzte Objekte

Rn. 116 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei zunächst vermieteten und später eigengenutzten (inkl unentgeltlich überlassenen an Dritte, BMF v 08.10.2004, BStBl I 2004, 933 Rz 8) Objekten wird man mE zu unterscheiden haben wie folgt (s Heuermann, DB 2002, 2011; Paus, NWB F 3, 12 873):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hag) Alsbaldige Veräußerung des Objekts

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hae) Ausnahme: Mietkaufmodelle

Rn. 110 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei sog Mietkaufmodellen spricht allerdings der erste Anschein für Liebhaberei (BFH BStBl II 1987, 668; 1987, 774; 1993, 658; aA FG D'dorf DStRE 2005, 443 rkr). Die Beteiligung an einem solchen Modell ist nicht darauf angelegt, positive Einkünfte aus VuV zu erzielen. Vielmehr will der Anleger lediglich die Steuervorteile beanspruchen und di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Stein, Zur Einkunftserzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung vor Selbstnutzung, DStZ 2000, 626; Horlemann, Auswirkungen des StEntlG 1999/2000/2002 und des StBereinG 1999 auf fremdfinanzierte Renten?, FR 2000, 1314; Lüdicke/Pannen, Gewinnerzielungsabsicht und Mitunternehmerrisiko bei gewerblichen Fondsgesellschaften, DStR 2000, 2109; Honisch, Zu den Inflationstendenzen bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 20 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soll die Besteuerung die gesteigerte Leistungsfähigkeit erfassen, muss sie die vermögensmehrenden Vorgänge nach den Personen gliedern, bei denen sie eintritt. Nur der Zuwachs in dem Vermögen des jeweiligen einzelnen Menschen ist für dessen StPfl relevant. Gemeinschaftlich erzielte Vorteile müssen daher für Besteuerungszwecke auf die daran be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Totalitätsprinzip

Rn. 22 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soll die gesteigerte Leistungsfähigkeit bei allen StPfl möglichst gleichmäßig erfasst werden, muss die ESt grds deren gesamten Vermögenszuwachs besteuern (Totalitätsprinzip). Das bedeutet aber nicht, dass jede Steigerung der Leistungsfähigkeit auch als Einkommenserzielung anzusehen ist. Auch eine Schenkung steigert die wirtschaftliche Leistu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zusätzlich zum Spendenabzug nach § 10b Abs. 1 EStG gibt es für Zuwendungen/Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung – auch einer Förderstiftung – einen besonderen Abzugsbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG von 1 000 000 EUR (Stiftungsspendenabzug). So kann auf entsprechenden Antrag der Abzug der Zuwendung/Spende im Veranlagungszeitraum der Zuwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Verein darf neben der Verfolgung seiner satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke auch steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) unterhalten. Werden mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, sind die Ergebnisse der verschiedenen steuerpflichtig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Anrechnung des Steuerabzugsbetrages/Erstattungsverfahren

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Das Anrechnungsverfahren hat der Gesetzgeber in § 48c Abs. 1 EStG geregelt. D.h., der vom Leistungsempfänger einbehaltene und an das zuständige Finanzamt abgeführte Steuerabzugsbetrag wird bei den Firmen auf deren steuerliche Verpflichtungen angerechnet, bzw. es wird gegen vorhandene Steueransprüche aufgerechnet. Die Anrechung kann nach (s. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 450 EUR sein und im Kalenderjahr 5 400 EUR nicht übers...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung

Tz. 9 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Es besteht für den Auftraggeber keine Verpflichtung die Bauabzugsteuer einzubehalten, wenn die Auftragnehmer eine Freistellungsbescheinigung/Freistellungserklärung nach § 48 EStG vorlegen. Derartige Freistellungsbescheinigungen/Freistellungserklärungen erhalten die ausführenden Firmen von ihrem Betriebsstättenfinanzamt auf entsprechenden Antr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die beim "Sponsoring" erfolgten Aufwendungen können beim Zuwendenden Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10), oder steuerlich nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung bei natürlichen Personen (s. § 12 Nr. 1 EStG, Anhang 10), bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (s. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, Anhang 3; s. auch B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer

Tz. 12 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung (Zahlung oder Teilzahlung) erbracht wird, d. h., beim Leistungsempfänger abfließt (§ 11 EStG, Anhang 10). Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Gegenleistung in Teilbeträgen (Vorschüssen, Abschlagszahlungen, Zahlungen gestundeter Beträge) erbracht wird...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. "White-List" gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

„ [3] Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Freigrenzen (Bagatellgrenzen)

Tz. 7 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Verpflichtung, den Steuerabzug vorzunehmen, entfällt für den Auftraggeber, wenn die Gegenleistung (das Bruttoentgelt) je Jahr nachfolgende Beträge nicht übersteigt: 15 000 EUR, wenn der Leistungsempfänger ausschließlich steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 12 UStG (Anhang 5) ausführt (hier: Umsätze, die aus der Vermietung und Verpachtung erzie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verlustvortrag

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste), die im Jahr ihres Entstehens nicht nach § 10d Abs. 1 EStG (Anhang 10) mit anderen (positiven) Einkünften verrechnet werden konnten (vertikaler Verlustausgleich) und auch nicht durch einen Verlustrücktrag ausgeglichen wurden, sind gesondert festzustellen und in den folgenden Veranlagungszeitr...mehr