Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Haftung

Tz. 17 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Wurde der Steuerabzug nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so haftet der Leistungsempfänger für den nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag, § 48a Abs. 3 EStG. Haftung bedeutet im steuerlichen Sinn das Einstehen für eine fremde Schuld. Der Auftraggeber hat für eine Steuerschuld des Auftragnehmers einzustehen. Über die Inanspruchnahme des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Zeitlich unbegrenzter Zuwendungs-/Spendenvortrag

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Bis 2007 verfiel ein die Höchstbeträge übersteigender Spendenabzug (Ausnahme: Großspendenabzug). Für Zuwendungen/Spenden ab dem 01.01.2008 können Zuwendungen/Spenden, die die Höchstbeträge (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG, Anhang 1b) überschreiten zeitlich unbegrenzt in die nachfolgenden Veranlagungszeiträume übertragen werden. Über den verbleibende...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Zu den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gehören folgende Einrichtungen: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Deutscher Caritasverband e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V., Deutscher ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufwendungen als Betriebsausgaben

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach § 4 Abs. 4 EStG (Anhang 10) sind Betriebsausgaben Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Aufwendungen des Sponsors sind Betriebsausgaben, wenn der Sponsor wirtschaftliche Vorteile, beispielsweise die Sicherung seines unternehmerischen Ansehens erstrebt. S. hierzu auch Hess. FG vom 23.11.1998, EFG 1999, 496 und Krome, DB 1999...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Abrechnung des Leistungsempfängers mit dem Leistungsgeber (Leistenden)

Tz. 15 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Abrechnung, die der Leistungsempfänger mit dem Leistenden vorzunehmen hat, ist in § 48a Abs. 2 EStG geregelt. S. hierzu BMF vom 01.11.2001, BStBl I 2001, 804 Tz. 47, 48.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steuergestaltung

„(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbegründung erläutert d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V.

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Der "Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V." fördert nach seiner Satzung sowohl die Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b) als auch mildtätige Zwecke (§ 53 AO, Anhang 1b). Hauptschwerpunkt der Tätigkeiten des Vereins sind die Unterhaltung und die Restaurierung des Bayreuther Festspielhauses sowie die finanzielle Unterstützu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt gem. § 23 UStDV. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauchsport

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Steht bei einem Tauchsportverein die sportliche Übung und Leistung im Vordergrund und wird die Allgemeinheit durch Ausübung und Pflege des Tauchens selbstlos gefördert, ist die Steuerbegünstigung wegen Förderung des Sports i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) gegeben. Ein Indiz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung der Tauchsportvereine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Behindertensportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 § 67a AO (Anhang 1b) findet Anwendung auf Vereine, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) fördern und betreiben (Wallenhorst/Halaczinsky, 2017, G Tz. 103). Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, dass Behindertensportvereine nicht unter § 67a AO (Anhang 1b) fallen. Dies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Welche Vorgänge werden durch die Bauabzugsteuer erfasst?

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Bauabzugsteuer (= der Steuerabzug) ist auf alle Gegenleistungen für Bauleistungen, die im Inland an einen Unternehmer i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts erbracht werden, anzuwenden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist es gleichgültig, ob es sich um einen in- oder ausländischen Auftragnehmer hand...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tanzsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 52 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) sind solche Zwecke gemeinnützig, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit ausschließlich und unmittelbar gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nur anzunehmen, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet nutzt. Als Förderun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138k AO Angabe der grenzüberschreitenden Steuergestaltung in der Steuererklärung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138f AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Intermediäre

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Seit 01.01.2002 müssen auch Vereine/Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts die Bauabzugsteuer beachten. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die genannten Einrichtungen aus der Sicht des Umsatzsteuerrechts Kleinunternehmer sind oder zur Umsatzsteuer optiert haben (Versteuerung nach allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes). D...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138h AO Mitteilungen bei marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138e AO Kennzeichen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Angelsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Vereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei ist, können grundsätzlich wegen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes als gemeinnützigen Zwecken dienende K...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138j AO Auswertung der Mitteilungen grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von Steueransprüchen in andere Besteuerungsz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138d AO Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AO § 138i AO Information der Landesfinanzbehörden

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Dr. Christian Engelen, Köln Literaturverzeichnis: Adrian, Anzeigepflichten für (grenzüberschreitende) Steuergestaltungen, StuB 2019, 331; Anissimov, Die neue Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen, FR 2020, 281; Asseburg-Wietfeldt/Chwalek, Das finale BMF-Schreiben zu DAC6 – Hinweise und Klarstellun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Ansässigkeit in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten

"... a) nicht alle an der Gestaltung Beteiligten sind im selben Steuerhoheitsgebiet ansässig; ..." Rz. 39 [Autor/Stand] Unbeschränkte Steuerpflicht ausschlaggebend. Der grenzüberschreitende Bezug kann sich daraus ergeben, dass die an der Steuergestaltung Beteiligten in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten ansässig sind.[2] Eine steuerliche Ansässigkeit ergibt sich nach inn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielertrainer

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Spielertrainer sind Personen, die sowohl anlässlich von Spielen eingesetzt werden können und darüber hinaus auf Grundlage eines zusätzlichen, eigenständigen Vertrags auch eine Trainertätigkeit für den Verein ausüben. Erhält die Person als Vereinssportler gem. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) für ihre Spielertätigkeit nicht mehr als den Ersat...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 1 Regelung im Überblick

Schuldzinsen sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn das zugrundeliegende Darlehen betrieblich veranlasst ist. Wird ein Darlehen im Betrieb allein aufgenommen, um eine Privatentnahme zu finanzieren, scheidet der Betriebsausgabenabzug der daraus resultierenden Schuldzinsen ungeachtet des § 4 Abs. 4a EStG von vornherein aus.[1] Gleiches gilt, wenn zuvor ein Zweiko...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 2 Anwendungsbereich der Regelung

Die Abzugsbegrenzung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Kapitalgesellschaften sind von § 4 Abs. 4a EStG – ausgenommen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter ei...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.6 Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung eines Betriebs ist beim Übertragenden nicht als Entnahme, beim Empfänger nicht als Einlage zu werten.[1] Vielmehr soll der Rechtsnachfolger die bisher entstandenen Über- oder Unterentnahmen bzw. angefallenen Verluste fortführen. Den Übergang der Unter- und Überentnahmen auf den Rechtsnachfolger im Fall der unentgeltlichen Betriebsübertragung ha...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.1 Handhabung im Verlustentstehungsjahr

Zunächst war grundsätzlich strittig, ob Verluste bei der nach § 4 Abs. 4a EStG erforderlichen Berechnung überhaupt zu berücksichtigen sind, da das Gesetz nur von Gewinnen spricht.[1] Bezieht man Verluste ein, müssten diese eigentlich in die Berechnung der Überentnahmen einfließen. Nach Auffassung des BMF[2] und des BFH[3] führt allein ein Verlust noch nicht zu einer Überentn...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.2 Gewinn, Einlagen und Entnahmen

Unter Gewinn nach § 4 Abs. 4a EStG verstehen Rechtsprechung[1] und Finanzverwaltung[2] den nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 EStG per Bilanz bzw. nach § 4 Abs. 3 EStG per Einnahmenüberschussrechnung ermittelten Gewinn vor Anwendung von § 4 Abs. 4a EStG. Außerbilanzielle Kürzungen und Hinzurechnungen wirken sich auf den Gewinn nach i. S. des § 4 Abs. 4a EStG nicht aus. Dies hat z. B. z...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.1 Grundlagen

Nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe noch anfallende Schuldzinsen sind grundsätzlich als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Veräußerungserlös und der Verkehrswert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht ausgereicht haben, um die betrieblichen Verbindlichkeiten zu tilgen.[1] Entsprechendes gilt, wenn die Verwertung der Wirtschaftsg...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.5.2 Periodenübergreifende Berechnung

Kompliziert werden die Berechnungen, wenn sie mehrere Wirtschaftsjahre umfassen, in denen Gewinne und Verluste angefallen sind. Denn der Verlust eines Jahres hat zwar keine Auswirkungen auf die Überentnahme dieses Jahres, war aber nach Auffassung der Finanzverwaltung vorrangig mit Unterentnahmen vorangegangener bzw. zukünftiger Wirtschaftsjahre zu verrechnen. Der vorstehenden...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.3 Ausnahmeregelung für Schuldzinsen zur Finanzierung von Anlagevermögen

Nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG sind Schuldzinsen, die zur Finanzierung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens geleistet werden, uneingeschränkt abzugsfähig. Gleiches gilt für Zinsen für ein Darlehen, das aufgenommen wurde, um die Zinsen für ein solches Investitionsdarlehen bestreiten zu können.[1] Der BFH hat keine Bedenken dagegen, ...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.1 Ermittlung der abzugsfähigen Schuldzinsen

Die grundlegende Funktionsweise des § 4 Abs. 4a EStG lässt sich am einfachsten anhand eines Beispiels erläutern: Praxis-Beispiel Ermittlung abzugsfähiger Schuldzinsen Einzelunternehmer A hat sein Handelsgeschäft zum 1.1.01 gegründet. Im Laufe des Jahres 01 erzielt er einen Gewinn von 25.000 EUR. Er entnimmt für seinen Lebensunterhalt monatlich 4.000 EUR und legt zur Jahresmitt...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 3.4 Berücksichtigung von Über- und Unterentnahmen früherer Jahre

Bisher wurde jeweils ein Wirtschaftsjahr betrachtet. Da der Fremdkapitalbedarf eines Unternehmens jedoch von Jahr zu Jahr durch Entnahmen gesteigert bzw. durch aus Einlagen oder Gewinnen stammende Tilgungszahlungen reduziert werden kann, schreibt § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG vor, dass zur Bestimmung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nicht nur die Überentnahme des laufenden Wirts...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / Zusammenfassung

Überblick Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH[1] zu "Zwei- oder Mehr-Konten-Modellen" hat der Gesetzgeber[2] § 4 Abs. 4a EStG eingeführt, um den Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben einzuschränken. Kurz darauf wurde die scharf kritisierte[3] Vorschrift geändert[4] und mit einem völlig neuen Inhalt versehen. Mittlerweile liegen zahlreiche Entscheidungen der FG u...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 4.2 Sonderregelung für vor dem 1.1.1999 gegründete Betriebe

Für vor dem 1.1.1999 gegründete Betriebe enthält § 52 Abs. 6 Satz 7 EStG eine im Fall der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung zu beachtende Sonderregelung. Wenn Unterentnahmen aus Wirtschaftsjahren vor dem 1.1.1999 nicht berücksichtigt wurden, wird im Fall der Betriebsaufgabe der Buchwert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter nicht als Entnahme erfasst; der Betr...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft

Auch die Folgen der Einbringung eines Einzelunternehmens, Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft für den Schuldzinsenabzug sind gesetzlich nicht geregelt. Das BMF[1] beschränkt sich insoweit auf den Hinweis, dass eine Entnahme i. H. d. gewählten Wertansatzes vorliegt, wenn im Gegenzug für die Einbringung gewährte Gesellschaftsanteile im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.2 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen ist dem jeweiligen Gesellschafter individuell zuzurechnen. Damit gilt die Regelung für Investitionsdarlehen auch auf der Ebene des Gesellschafters. Das bedeutet, dass Zinsen auf Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen von der Hinzurechnung ausgenommen sind. Dies betrifft z. B. die fremdfinanzierte Anschaffung eines Betriebsgebäudes, das ein Gesel...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 5.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält, die zu einer niedrigeren Bewertung führen. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen.[1] In Bezug auf eine Rückstellung aufgrund einer gegen den...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Patent, buchhalterische Beh... / 6.1 Bilanzierung dem Grunde nach

Die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten setzt eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten voraus, wodurch Vergangenes abgegolten wird. Dementsprechend ist eine Verbindlichkeitsrückstellung für eine Verpflichtung zu bilden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten oder um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt, die Verpflichtu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 3.2 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Eine Verbindlichkeitsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn darüber hinaus die Inanspruchnahme aus der Verpflichtung auch wahrscheinlich ist, d. h. der Bilanzierende ernsthaft mit der Geltendmachung des Anspruchs rechnen muss.[1] Von einer Inanspruchnahme muss der Bilanzierende nach handelsrechtlicher Auffassung regelmäßig dann ausgehen, wenn der Gläubiger seinen Anspruc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.1 Wann Leistungen als wiederkehrend bewertet werden

Wiederkehrend bedeutet, dass aufgrund rechtlicher Verpflichtungen die Wiederholung in bestimmten Zeitabständen von Anfang an feststeht. Entscheidend sind die wirtschaftliche Zugehörigkeit und die Zahlung innerhalb der 10-Tage-Frist. Wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 197 BGB sind die Leistungen, die darauf gerichtet sind, dass sie nicht einmal, sondern in regelmäßiger z...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Patent, buchhalterische Beh... / 6.1.2 Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 2

Die Bildung einer Rückstellung ist nur dann zulässig und geboten, wenn zum Bilanzstichtag ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Dazu ist es nach Auffassung des BFH nicht erforderlich, dass der geschädigte Patentinhaber in irgendeiner Weise reagiert hat. Folglich muss der Bilanzierende auch nicht darlegen und beweisen, dass die Patentverletzung dem Berechtigten ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

Bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen oder Ausgaben müssen die Zahlungen in dem Jahr erfasst werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Weitere Voraussetzung hierfür ist, das die Zahlung dieser Einnahmen oder Ausgaben innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurzer Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres erfolgt. Als kurze Zeit wird hierbei ein Zeitraum von 10 Tag...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, angestrengte ... / 3 Voraussetzungen der Rückstellungsbildung

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung ausgewiesen werden. Es besteht kein Wahlrecht. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (bzw. Verbindlichkeitsrückstell...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 6.1.1 Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 1

Ansprüche i. S. d. Fallgruppe 1 müssen nicht zwingend gerichtlich anhängig sein. Sie sind bereits dann geltend gemacht, wenn der Rechteinhaber gegenüber dem Rechteverletzer die Absicht äußert, Ansprüche geltend zu machen.[1] Da der Rechteinhaber die Rechtsverletzung kennt, kann auch von einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ausgegangen werden. § 5 Abs. 3 EStG enthält k...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.2 Fälligkeit und Zahlung im 10-Tages-Zeitraum

Der Ab- oder Zufluss darf nur dann abweichend vom tatsächlichen Zahlungszeitpunkt erfasst werden, wenn es sich um Einnahmen oder Ausgaben handelt, die innerhalb einer kurzen Zeit (= 10 Tage) vor oder nach Ablauf des Jahres zu- oder abfließen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Es kann sich also nur um Zahlungen handeln, die zwischen dem 22.12. und dem 10.1. liegen. Damit abwe...mehr

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Patent, buchhalterische Beh... / 4.1 Aktivierung in Handels- und Steuerbilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände i. S. d. § 266 HGB sind unkörperlich und umfassen insbesondere Rechte (gewerbliche Schutzrechte, Konzessionen, sonstige ähnliche Rechte) und tatsächliche Positionen von wirtschaftlichem Wert (wie z. B. Erfindungen, Verfahren oder Rezepte). Es handelt sich weder um bewegliche noch um unbewegliche Vermögensgegenstände. Patente gehören zu den Schut...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4.3 Besonderheit bei Umsatzsteuervorauszahlungen

Bei Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen handelt es sich grundsätzlich um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen, sodass auch die 10-Tage-Regelung anzuwenden ist.[1] Das gilt auch für die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das IV. Quartal, die bis zum 10. Januar des Folgejahres abzugeben ist (also innerhalb der 10-Tage-Frist). Umsatzsteuervorauszahlungen für da...mehr