Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Doetsch/förster/Rühmann, Änderungen des BetriebsrentenG durch das RentenreformG 1999, DB 1998, 258; Horlemann, Einordnung des Gerke-Gutachtens zur Einführung von Pensions-Fonds, FR 1999, 20; Schmeisser/Blömer, Modelle der betrieblichen Altersversorgung, DStR 1999, 334; Cramer, Ist die Steuerreform Wegbereiter der privaten Altersversorgung?, BB 2000, 1993; Grabner/Bode, Betriebli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum ab 1991:

Lang, Reform der Familienbesteuerung, in FS Franz Klein, Köln 1994, 437; Becker, Steuerprogression und Steuergerechtigkeit, in FS Franz Klein, Köln 1994, 379; Haller, Zur Freistellung des "Existenzminimums" bei der Einkommensbesteuerung, in FS Franz Klein, Kölb 1994, 409; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums: Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Kritik

Rn. 30 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der Tat wirkt das Riester-System auf den ersten Blick bürokratisch. Der Dauerzulageantrag hat aber erheblich zur Vereinfachung beigetragen. Darüber hinaus müssen die einzelnen Fördervoraussetzungen nicht vorab gegenüber der zentralen Stelle nachgewiesen werden. Diverse erforderliche Prüfungen zB zur Kinderzulage oder zum erforderlichen Mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Statistik

Rn. 25 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Mit Stand 30.09.2020 sind 16,4 Mio Riesterverträge abgeschlossen worden (Quelle BMAS Pressemitteilung v 05.10.2020). Geschätzt wird, dass für ca. 20 % dieser Verträge aktuell keine Beiträge geleistet werden. Die Verträge entfallen mit einem Anteil von 65,2 % auf Versicherungsverträge, mit einem Anteil von 20,1 % auf Investmentfondsverträge, mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Neuregelungen anlässlich des EigenheimrentenG

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der nach der Bundestagwahl 2005 geschlossene Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sah vor, dass die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge integriert werden soll. Dieser politische Auftrag wurde durch das G zur verbesserten Einbeziehung der selbst genutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verbesserung der Entnahmemöglichkeiten

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das angesparte steuerlich geförderte Altersvermögen kann bis zum Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden, um unmittelbar für die Finanzierung einer Anschaffung oder einer Herstellung einer selbst genutzten Wohnimmobilie genutzt zu werden; es kann somit zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation herangezogen werden. Eine Entnahme ist auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Verhältnis zu Vorschriften der AO

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Veranlagungsverfahren wird durch Steuerbescheid (§ 155 AO) abgeschlossen. In dem Steuerbescheid wird die ESt-Schuld des ArbN festgesetzt. Aus diesem Grunde wird auch bei der Antragsveranlagung nicht über einen Erstattungsanspruch iSd § 37 Abs 2 AO entschieden. Die Anrechnung der im Abzugsverfahren einbehaltenen LSt ist nicht Gegenstand de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Rn. 17 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der oben (s Rn 11ff) näher beschriebene Tarifaufbau lässt sich auch graphisch darstellen. Die Graphiklinie der Grenzsteuerbelastung in der folgenden Graphik zeigt die jeweilige prozentuale Belastung des Mehrbetrags, während die Graphiklinie der Durchschnittssteuerbelastung die prozentuale Belastung des gesamten zvE anzeigt. Quelle: Tipke/Lang, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Rechtsbehelfe

Rn. 104 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gegen den Bescheid über ESt kann Einspruch eingelegt werden, § 347 Abs 1 Nr 1 AO. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem FA einzulegen, dessen VA angefochten wird, § 357 AO. Nach Ergehen der Einspruchsentscheidung ist die Anfechtungsklage zum FG gegeben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarifvergleiche

Rn. 21 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der folgenden Übersicht sind die ESt-Beträge, die bei Anwendung des Grundtarifs in den VZ 2004–VZ 2015 entstehen, gegenübergestellt und die Differenzen ausgewiesen (vgl auch Laux, BB 2002, 1996, BB 2004, 1034 und BB 2010, 1183). Hinweis: In 2021 ist zu beachten, dass der SolZ ab dem dargestellten Tabellenwert 70 000 EUR als Belastung hinz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften, NWB 2011, 4208; Paintner, Das BeitrRLUmsG und das Dritte Gesetz zur Änderung des UStG im Überblick, DStR 2012, 105. Ferner s Schrifttum § 39 vor Rn 1. Verwaltungsanweisungen: BMF v 08.11.2018, BStBl I 2018, 1137 (Elektronische LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM); LSt-Abzug im Verfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. ESt-Tarif im internationalen Vergleich

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Gesetzgeber beabsichtigte mit den Tarifänderungen 2000 ff ua, Deutschland im internationalen Vergleich eine Spitzenposition einzuräumen. Folgende Vergleiche des Grundfreibetrages und der Spitzenbelastung geben die Position Deutschland wieder: Einkommen, das frei von ESt des Zentralstaats bleibt, im internationalen Vergleichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 u 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % des übersteigenden Betrags ist in § 10a GewStG über...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. VZ 1994 bis VZ 1998

Rn. 9 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das im Jahr 1994 eingeführte Wahlrecht, auf den Verlustrücktrag ganz oder teilweise zu verzichten, konnte sich aufgrund der damaligen zweijährigen Verlustrücktragsfrist gemäß § 52 Abs 13b S 2 idF StandOG (BGBl I 1993, 1539) bis auf Veranlagungen des Jahres 1992 auswirken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Erweiterung der Förderformen

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Kauf weiterer Geschäftsanteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft kann ebenso gefördert werden wie Darlehenstilgungen. Zertifiziert werden können sowohl reine Darlehensverträge als auch Kombinationen aus Spar- und Darlehensverträgen (idR Bausparverträge) als auch Vorfinanzierungsdarlehen (idR vorfinanzierte Bausparverträge). Nach den bis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Änderungen

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Darüber hinaus hat es vielfältige Rechtsänderungen geben, so zB auch die Anpassung der Zulage oder aufgrund des Brexit-Steuerbegleitgesetzes v 25.03.2019 (BGBl I 2019, 357), um Vertrauensschutzregelungen für Altfälle zu schaffen. Diese Änderungen haben aber nicht so massiv in die Strukturen der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Reformbestrebungen

Rn. 50 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 IRd Reformvorschläge zur Unternehmenssteuerreform wurden auch die Konsequenzen für den Steuertarif erörtert. Die vorhandenen Entwürfe des Sachverständigenrates und der Stiftung Marktwirtschaft kommen zu folgenden Schlussfolgerungen für den Tarif (vgl Sachverständigenrat (Hrsg), Reform der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung durch die Dua...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl ...mehr

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ZErb 08/2021, Das Ringen um den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird. Man ist gut beraten, im Zweifelsfall verfahrensrechtlich ein Erbschaftsteuerfestsetzungsverfahren "offen" zu halten, ggf. durch punktuelle Vorläufigkeitsvermerke nach § 1...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.1 Beschränkte Steuerpflicht

Zunächst stellt sich die Frage, ob der im Ausland (aufgrund dortigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt) ansässige Influencer im Inland eine beschränkte Steuerpflicht begründet. Eine solche besteht, wenn der Influencer weder über Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland verfügt und im Inland Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielt. Maßgebend sind dabei die im Inla...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.3 Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland

Übt der Influencer seine Tätigkeit als Einzelunternehmer oder im Rahmen einer Personengesellschaft (bspw. zusammen mit weiteren Influencern) aus und gibt er seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auf gilt Folgendes: Es kann entweder in Bezug auf Einzelwirtschaftsgüter zur Entstrickung des Betriebsvermögens nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG oder zur fiktiven Betriebs...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.1 Auswirkungen auf den Bilanzansatz und die Abschreibungshöhe (AfA-Höhe)

Sind bei einem angeschafften Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, die Anschaffungskosten unangemessen hoch, d. h. ein Teil der Anschaffungskosten übersteigt die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung angemessene Höhe der Anschaffungskosten, so ist handelsrechtlich dieser Vermögensgegenstand trotz der Unangemessenheit seiner Anschaffungskosten dem Bet...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.1 Ertragsteuern: Aus Hobby werden einkommensteuerpflichtige Einkünfte

Die Tätigkeit eines Influencers beginnt regelmäßig als ein Hobby und gewinnt erst nach einiger Zeit steuerliche Relevanz.[1] Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, werden der einkommensteuerliche Grundfreibetrag (2021: 9.745 EUR (Einzelveranlagung), 19.490 EUR (Zusammenveranlagung)) sowie der gewerbesteuerliche Freibetrag (2021: 24.500 EUR) überschritten, unterliegt der Gew...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.4 Investitionsabzugsbetrag für teure Wirtschaftsgüter

Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG ist ausgeschlossen, soweit die geplanten Aufwendungen (z. B. die Anschaffung mehrerer Pkw aus einem gehobenen Preissegment) als unangemessen im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG anzusehen sind. Wie oben dargestellt, wird der Begriff der "Aufwendungen" im EStG als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand verwe...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.3 Abkommensrechtliche Einordnung der Einkünfte

Das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen stellt sog. Schrankenrecht dar. Es vermag keine Besteuerungsrechte zu schaffen. Diese können jeweils ausschließlich durch das nationale Steuerrecht begründet werden. Kollidieren die Besteuerungsansprüche beider Staaten auf Basis der nationalen Bestimmungen des Ansässigkeits- und des Quellenstaats, vermeidet ein Doppelbesteuerungsabkom...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.1 Beibehaltung des Wohnsitzes in Deutschland

Bleibt der Influencer im Inland wohnhaft und erzielt er lediglich Einkünfte im Ausland, stellt sich die Frage, wer diese Einkünfte letztlich besteuern darf. Aufgrund seines Wohnsitzes in Deutschland unterliegt der Influencer weiterhin mit seinen gesamten weltweit erzielten Einkünften (Welteinkommensprinzip) der unbeschränkten (Körperschaft- oder) Einkommensteuerpflicht. Wird...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 3 Influencer: Gewinnermittlung: Bilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung?

Je nach Umfang der Tätigkeit kann die Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung (auch für gewerbliche Einkünfte in den Grenzen des § 241a HGB bzw. § 141 AO) oder mittels Bilanzierung (Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 EStG) erfolgen. Unabhängig von der Ermittlungsart ist zunächst zu betrachten, was – berufsspezifisch – als Betriebsein...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 12.2 Auswirkungen auf die Umsatzsteuer

Die Unangemessenheit der Anschaffungskosten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG wirkt sich auch auf die Abzugfähigkeit der Vorsteuer aus. Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG gilt, nicht abziehbar. In Verbindung mit den Kriterien zur Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen ergeben sich...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.2.1 Anlagevermögen

Zu den Anschaffungskosten gehören nach § 255 Abs. 1 HGB auch alle Aufwände, die neben dem Anschaffungspreis für das Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand anfallen sowie Nebenkosten des Erwerbs und der Verbringung ins Unternehmen (Anschaffungsnebenkosten). Aufwendungen für die Versetzung in einen betriebsbereiten Zustand fallen insbesondere im Anlagevermögen an. Sie sind i...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 3 Definition der Anschaffungskosten in Handelsrecht und Steuerrecht

Von einer Anschaffung (bzw. einem Anschaffungsvorgang) ist auszugehen, wenn ein Wirtschaftsgut von einer fremden in die eigene Verfügungsmacht des bilanzierenden Kaufmanns übergeht. Welche der Aufwendungen, die mit einem bestimmten Anschaffungsvorgang in Zusammenhang stehen, zu den Anschaffungskosten gehören, ergibt sich im Handelsrecht aus § 255 Abs. 1 HGB der gem. § 5 Abs. ...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 2.2 Gewerbesteuer kann auf Einkommen angerechnet werden

Kommt es zu einer Gewerbesteuerpflicht, kann die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer des Influencers bis zu einer bestimmten Höhe angerechnet werden.[1] Dies ist maßgeblich abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bis zu einem Hebesatz von 422 % kann sich im Spitzeneinkommensteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag unter weiteren Voraussetzungen eine vollstä...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzverwaltung zeigt eine zunehmende Sensibilität für wirtschaftliche Social-Media-Aktivitäten. Am 30.7.2020 äußerte sie sich erstmals bundeseinheitlich zur Besteuerung von Influencern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gewerbesteuerpflicht § 15 GewStG; Gewerbesteueranrechnung § 35 GewStG; Einkünfte aus Freiberuflichkeit § 18 EStG; BMF, FAQ v. 30.7.2020.mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 5.2.2 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren

Die vorstehend dargestellten Grundsätze zur Bestimmung der Anschaffungskosten gelten grundsätzlich auch im Umlaufvermögen. Aber aufgrund der hohen Beschaffungsmengen ergeben sich einige Besonderheiten insbesondere bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Werkstoffen) sowie Waren. Externe Bezugskosten wie z. B. Eingangsfrachten, Verpackungskosten und Transportversicherungen falle...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 6 Wann die Umsatzsteuer als Bestandteil der Anschaffungskosten zählt

Ob die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten gerechnet werden muss oder nicht, hängt davon ab, ob das Wirtschaftsgut für umsatzsteuerpflichtige oder für umsatzsteuerfreie Umsätze verwendet wird, die den Vorsteuerabzug ausschließen.[1] Dabei muss wie folgt unterschieden werden: Der Unternehmer tätigt ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze oder umsatzsteuerfreie Umsätze...mehr

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Anschaffungskosten, Aktivie... / 9 Sonderfall: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Erwerb durch Tausch

Ein Wirtschaftsgut kann auch im Wege des Tauschs erworben werden, d. h. durch Hingabe eines anderen Wirtschaftsguts oder durch die Erbringung einer Dienstleistung. Sofern mindestens eine der beiden Parteien zusätzlich eine Zahlung erbringt, liegt ein Tausch mit Baraufgabe vor. Handelsrechtlich besteht ein Wahlrecht, durch den Tauschvorgang entweder einen Gewinn zu realisieren...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Wirtschaftsjahr seiner Anschaffu...mehr

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Keine außerordentlichen Einkünfte bei Zufluss von Hauptzahlung und Restzahlungen in mehr als zwei Veranlagungszeiträumen

Leitsatz Wird die Auszahlung einer Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit über mehr als zwei Veranlagungszeiträume gestreckt, liegen außerordentliche Einkünfte selbst dann nicht vor, wenn die Hauptzahlung bereits im ersten Veranlagungszeitraum zufließt. Sachverhalt Die Steuerpflichtige war Mitgesellschafterin einer GmbH, von der sie am 31.12.1999 eine Pensionszusage erhielt...mehr

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Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Leitsatz Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a ESt...mehr

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei der Veräußerung eines Mobilheims

Leitsatz Ein zuvor der Vermietung dienendes sogenanntes Mobilheim auf einem Campingplatz unterliegt als transportable Wohneinheit nicht dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte im Sinne des § 23 EStG. Sachverhalt Der Kläger erzielt als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Daneben erzielt er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietun...mehr

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Abbruchkosten / 8 Abbruch eines Privatgebäudes und Errichtung eines Betriebsgebäudes (Fall 4)

Reißt der Steuerpflichtige ein Gebäude seines Privatvermögens ab und errichtet ein künftig betrieblich genutztes Gebäude, zählen der Restwert des abgebrochenen Gebäudes und die Abbruchkosten zu den Herstellungskosten des neu errichteten betrieblich genutzten Gebäudes. Es handelt sich insofern um eine Einlage des Altgebäudes ins Betriebsvermögen. Hinweis Grundsätze zum Erwerb ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Aufwandsentschädigungen aus einer Bundes- oder Landeskasse (§ 3 Nr. 12 S. 1 EStG)

Rz. 5 Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 1 EStG ist, dass die Bezüge zum einen aus einer Bundeskasse oder aus einer Landeskasse gezahlt werden und durch eine Rechtsnorm des Bundes oder eines Landes (Gesetz oder auf gesetzlicher Ermächtigung beruhende Rechtsverordnung) oder durch Beschluss der Bundes- oder einer Landesregierung als Aufwandsentschädigung fe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr