Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Umfang der Steuerfreiheit

Rz. 2 Die Steuerbefreiung erfasst Gewinnausschüttungen, Veräußerungs-, Auflösungs- und Kapitalherabsetzungsgewinne bzgl. ausl. Zwischengesellschaften, soweit für das Zufluss-/Bezugsjahr oder für die vorangegangenen 7 Jahre Hinzurechnungsbeträge in Bezug auf dieselbe Beteiligung der ESt unterlegen haben. Unter Gewinnausschüttungen sind alle Vorteile zu verstehen, die von der Z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 12 [Aufwandsentschädigungen]

1 Aufwandsentschädigungen Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 41 [Hinzurechnungsbesteuerung]

1 Allgemeines Rz. 1 Bei inländischen beherrschenden Gesellschaftern von ausl., niedrig besteuerten passiv tätigen Zwischengesellschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 7–9 AStG die Einkünfte der ausl. Kapitalgesellschaft anteilsmäßig nach Maßgabe des § 10 AStG wie Dividendenerträge zu besteuern (Hinzurechnungsbetrag). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) ist fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei inländischen beherrschenden Gesellschaftern von ausl., niedrig besteuerten passiv tätigen Zwischengesellschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 7–9 AStG die Einkünfte der ausl. Kapitalgesellschaft anteilsmäßig nach Maßgabe des § 10 AStG wie Dividendenerträge zu besteuern (Hinzurechnungsbetrag). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) ist für diese Einkü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 4 Abzugsverbot für Aufwendungen

Rz. 8 Mit den Gewinnausschüttungen zusammenhängende Aufwendungen sind entsprechend § 3c Abs. 2 EStG in voller Höhe nicht abziehbar (§ 3 Nr. 41 Buchst. a letzter Halbs. EStG). Eine entsprechende Regelung für Veräußerungsgewinne und Gewinne aus Kapitalherabsetzung und Auflösung besteht nicht. Dies ist auch nicht erforderlich, da die Betriebsausgaben und Werbungskosten bei der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Korrespondenzprinzip

Rz. 3 Da die Steuerfreiheit der Gewinnausschüttungen darauf beruht, dass die Hinzurechnungsbeträge bereits besteuert wurden, stellt sich die Frage der Korrespondenz. Die Besteuerung der Hinzurechnungsbeträge und die Gewinnausschüttung müssen m. E. bei derselben Person in dem Sinne erfolgt sein, dass nicht ein Gesellschafter die Dividenden steuerfrei beziehen kann, weil Hinzur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Verfahren

Rz. 9 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der ESt unterlegen haben, erfolgt im Rahmen des gesonderten Feststellungsverfahrens nach § 18 AStG durch das zuständige FA. In diesem Verfahren soll auch festgestellt werden, in welchem Umfang Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nach § 3 Nr. 41 EStG steuerfrei bleiben.[1] Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid un...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 537 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[900] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / dd) Staatliches Kindergeld und Kindergeldersatzleistungen

Rz. 170 Das Kindergeldrecht ist in §§ 62 ff. EStG geregelt. Kindergeld und Kinderfreibetrag können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden; wird ein Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnung – weil für den Steuerschuldner günstiger (§ 31 S. 4 EStG) – berücksichtigt, so wird das an ihn gezahlte Kindergeld gemäß §§ 31, 36 Abs. 2 S. 1 EStG seiner Steuerschuld hinzugerec...mehr

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§ 38 Sponsoring / 1. Vergütung

Rz. 14 Die Vergütungsregelung stellt das Kernproblem bei einer Vereinbarung mit im Ausland ansässigen Sportlern bzw. mit von diesen beauftragten Vermarktungsgesellschaften dar. Die Vergütungen für sportliche Darbietungen und damit zusammenhängende Leistungen sowie für die Nutzung von Rechten eines im Ausland ansässigen und damit beschränkt steuerpflichtigen Sportlers unterli...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Realsplitting

Rz. 535 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[897] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 38 Sponsoring / 5. Freistellungsbescheinigung

Rz. 19 Die Einbehaltungspflicht des Sponsors entfällt auch bei quellensteuerpflichtigen Vergütungen dann, wenn der Vergütungsschuldner durch eine so genannte Freistellungsbescheinigung, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) in Bonn, An der Küppe 1, 53225 Bonn erteilt wird, von dieser Verpflichtung entbunden wird.[19] Dies ist möglich, wenn der Vergütungsgläubiger in ei...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Wirtschaftsjahr/Konten

Rz. 64 Bei Neugründung sind die Gesellschafter steuerrechtlich frei, ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr zu wählen. Wollen sie zu einem späteren Zeitpunkt vom Kalenderjahr abweichen, ist dies nur im Einvernehmen mit der Finanzbehörde zulässig.[133] Aufgrund des Kapitalgesellschaften & Co. Richtlinien-Gesetzes vom 8.3.2000 (KapCoRiLiG) gelten die §§ 264 bis 289 HGB...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf des Kindes

Rz. 225 Die DT weist auch für volljährige Kinder einen Unterhaltsbetrag aus (Unterhalt der dritten Altersgruppe zuzüglich Differenz zwischen der zweiten und der dritten Altersgruppe). Lebt das volljährige Kind bei keinem Elternteil mehr, so wird ihm nach der DT, Stand 1.1.2021, im Regelfall ein monatlicher Bedarf in Höhe von 860 EUR zugebilligt.[368] Rz. 226 Unterhaltsrelevan...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / f) Muster: Sozialplan

Rz. 148 Muster 21.27: Sozialplan Muster 21.27: Sozialplan Auf der Grundlage des zwischen der Insolvenzverwalterin der Fa. A-GmbH und dem Betriebsrat abgeschlossenen Interessenausgleichs vom _____ wird zur Milderung der insolvenzbedingten Betriebsstilllegung und der daraus resultierenden sozialen Nachteile betroffener Arbeitnehmer folgender Sozialplan geschlossen: § 1 Geltungsber...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere

Rz. 727 Muster 4.81: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere Muster 4.81: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Arbeitspapiere An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _____ (Vorname, Nachname, Adresse) – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigte: _____ gegen die xy GmbH __...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 38 Sponsoring / 1. Ertragsteuerliche Behandlung der Zahlungen beim Sponsor

Rz. 23 Für die steuerliche Behandlung beim Sponsor kommen grundsätzlich drei Möglichkeiten in Betracht:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 251 Bei einem Arbeitgeberdarlehen überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis Kapital zur vorübergehenden Nutzung. Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sonde...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 548 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[917] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / h) Gewinnverteilung

Rz. 65 Wegen der ungenauen Formulierung des § 110 HGB ist im Gesellschaftsvertrag eine Regelung zum Aufwendungsersatz vorzusehen, soweit sich die GmbH & Co. KG verpflichtet, der GmbH die Kosten der Geschäftsführung zu erstatten. Hierbei ist darauf zu achten, dass im Einzelnen festgestellt wird, welche Aufwendungen der Komplementär-GmbH zu erstatten sind. Hierbei wird untersc...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 73 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[151] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Gewinnermittlung für den stillen Gesellschafter

Rz. 75 Hier sind eingehende Regelungen dringend anzuraten, da das Gesetz keine Vorgaben vorzieht, insbesondere:mehr

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§ 38 Sponsoring / 2. Berechnung des Quellensteuerabzugs

Rz. 15 Muss der Quellensteuerabzug vom Sponsor mangels Vorlage einer Freistellungsbescheinigung vorgenommen werden, ist die Wahl der beiden in dem Muster vorgestellten Alternativen einer Vergütungsregelung entscheidend für die Höhe des Abzuges. Bei der als erste Variante vorgestellten so genannten "Bruttovergütungsabrede" zahlt der Sponsor tatsächlich insgesamt nur den vertr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Steuerrechtliche Behandlung von Abfindungen und sonstigen Vergütungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 480 Die Steuerbegünstigung[820] für Entlassungsentschädigungen erfordert eine vom Arbeitgeber veranlasste oder gerichtlich ausgesprochene Auflösung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von der Beendigungsmodalität wie Kündigung, Aufhebungsvertrag usw. sowie einen Kausalzusammenhang zwischen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Abfindung. Werden in dem Arbeitsverhältnis ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

Rz. 51 Zu § 46 Abs. 4 S. 1 EStG: In solchen Fällen kann man eine Einkommensteuerveranlagung zur Anrechnung der Lohnsteuer auf die Einkommensteuer beantragen, § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Dieser Antrag ist bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 75 Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer (§§ 26, 26b EStG) veranlagt werden, sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Diese haben im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens gem. § 268 AO die Möglichkeit, zu beantragen, die Vollstreckung der gemeinsam geschuldeten Steuern gegen sie auf den Betrag zu beschränken, der sich nach Maßgabe der §§ 269–278 AO bei einer Aufteilung der Ste...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[47] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG hat sich zu einer weit verbreiteten mittelständischen Gesellschaftsform entwickelt, da sie die Vorteile der nahezu unbeschränkten Gestaltungsfreiheit der Rechtsbeziehungen der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag einer KG mit den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung der Kapitalgesellschaft verbindet. Darüber hinaus bietet sich die Re...mehr

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§ 39 Steuerrecht / cc) Zinsen

Rz. 44 Soweit der Berater für den Mandanten Fristverlängerungsanträge stellt, wird er darauf hinweisen müssen, dass nach § 233a AO für Steuernachforderungen, aber auch Steuererstattungen,[66] Zinsen entstehen. Der Zinslauf beginnt erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, § 233a Abs. 2 S. 1 AO. Der Zinssatz beträgt 0,5 v.H. pro Monat (z...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 3. Bauabzugssteuer (zu § 6 Abs. 5 des Mustervertrags)

Rz. 23 Die Bauabzugssteuer hat für Bauträgerverträge in aller Regel keine Relevanz. Einen unternehmerisch tätigen Auftraggeber, der Empfänger einer Bauleistung i.S.v. § 48 Abs. 1 S. 1 EStG ist, trifft zwar grundsätzlich die Verpflichtung, wegen aller auf den Kaufpreis zu zahlenden Beträge eine Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gem. § 48a EStG vorzunehmen sowie...mehr

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§ 38 Sponsoring / 3. Ausgrenzung nicht quellensteuerpflichtiger Leistungen

Rz. 17 Nicht mit der Abzugssteuer belastet sind Leistungen außerhalb der Gewährung von Rechten bzw. der Darbietung sportlicher Leistungen. Soweit der Sportler also Vergütungen für allgemeine Werbeleistungen durch Teilnahme an Werbeveranstaltungen, Interviews, Werbesendungen erhält, die nicht anlässlich eines in Deutschland stattfindenden Turniers erfolgten, ist die Vergütung...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / III. Checkliste

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§ 39 Steuerrecht / i) Klagebefugnis, § 40 Abs. 2 FGO

Rz. 121 Den Kläger trifft eine besondere Darlegungslast, dass er klagebefugt ist. Er muss geltend machen, durch den Verwaltungsakt, dessen Ablehnung oder Unterlassung oder durch eine andere Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO). Nur wer unmittelbar selbst betroffen ist, ist klagebefugt.[146] Popularklage und gewillkürte Prozessstandschaft sind ausgesc...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 13. Steuerliche Fragen

Rz. 63 Grundlegend ist die Frage, ob die Tätigkeit des Handelsvertreters als Gewerbebetrieb oder unselbstständige Arbeit zu qualifizieren ist. Der BFH hat den Handelsvertreter zu Recht als gewerbliches Unternehmen qualifiziert,[291] so dass der Handelsvertreter einkommen-, gewerbe- und umsatzsteuerpflichtig ist.[292] Von besonderer Bedeutung ist die steuerliche Behandlung de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Steuerliche Aspekte der Unfallschadenregulierung

Rz. 360 Entschädigungen, die für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt werden, sind als Einkünfte gem. § 24 Abs. 1a EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 EStG zu versteuern. Ebenso sind Geldrenten, die als wiederkehrende Bezüge zu zahlen sind, zu versteuern. Dies gilt auch für Schadensersatzrenten, die als Ausgleich für den Verlust von Unterhaltsansprüchen gem. § 844 Abs. 2 BGB zu z...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Pfändung

Rz. 78 Nach § 46 AO richtet sich nicht nur die Abtretung und Verpfändung von Steuererstattungsansprüchen durch den Steuerpflichtigen, sondern auch deren Pfändung durch einen Gläubiger des Steuerpflichtigen. In der Praxis ist insbesondere § 46 Abs. 6 S. 1 AO zu berücksichtigen; ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung darf nicht e...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / g) Familien-GmbH & Co. KG

Rz. 57 Hier sind die Kommanditisten Familienangehörige, in der Regel Ehegatten und Abkömmlinge. Bei einer Familien-GmbH & Co. KG ist im Rahmen der Vertragsgestaltung auf steuerrechtliche Besonderheiten zu achten, da die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte bestimmte Anforderungen an die Ausgestaltung der Rechte der Kommanditisten und an die Ergebnisverteilung unter den Ge...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 90 Zur Feststellung der Gewerbesteuerpflicht des Mandanten: Die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 abhängig vom Einzelfall teilweise – aufgrund der höheren pauschalen Gewerbesteueranrechnung nach § 35 Abs. 1 EStG – geringer, teilweise aufgrund der verbreiterten Bemessungsgrundlage höher.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Datum der Beendigung

Rz. 493 Bei der Festlegung des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses sind zu beachten:mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / b) Aktuelles Stiftungssteuerrecht

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat im Laufe der Zeit ein modernes Stiftungssteuerrecht normiert, das hier zumindest kurz anzusprechen ist.[111] Nach der letzten größeren Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Jahre 2007 ("Hilfen für Helfer") wurde am 21.3.2013, nach durchaus zähem Ringen der Gesetzgebungsorgane, das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts (Ehrenamtsstärkungsgesetz) verabsc...mehr

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§ 38 Sponsoring / 4. Vergütungsregelung

Rz. 10 Eine an einen im Inland ansässigen Sportler zu zahlende Vergütung ist in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig. Etwas anderes kann ggf. gelten, wenn der Sponsor im Ausland ansässig ist. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann sich der Ort der vom Sportler erbrachten Leistung ins Ausland verlagern (§ 3a Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 1 und 2 UStG), so dass sie nicht in Deutschland u...mehr