Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Einzelne Antragsveranlagungen

Rz. 120 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem Antrag auf eine Veranlagung nach § 46 Abs 2 Nr 8 EStG kann der ArbN mit seiner > Steuererklärung (> Rz 110, 114) alle von ihm noch nicht ausgeschöpften Steuervergünstigungen geltend machen und damit eine Steuererstattung erreichen. Ergibt sich dabei, dass mehr an LSt einbehalten worden ist als an ESt festgesetzt wird, wird die Diffe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Allgemeines

Rz. 62 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ungekürzte Abzugsbetrag bzw der ungekürzte Höchstbetrag wird nur bei Stpfl abgezogen, die nicht zum Personenkreis des § 10 Abs 3 Satz 3 Nr 1 und Nr 2 EStG gehören und die nicht nach § 3 Nr 62 EStG steuerfreie ArbG-Leistungen zur GRV (> Rz 63) oder gleichgestellte steuerfreie Zuschüsse des ArbG (> Rz 67) erhalten haben. Ohne Kürzung des Hö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 43 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der BFH hat sich seit den 2000er Jahren bemüht, das Abzugsverbot in § 12 Nr 1 EStG an die veränderten Lebensverhältnisse anzupassen (Änderung der Rechtsprechung) und den Begriff der > Werbungskosten (§ 9 EStG) großzügiger auszulegen (vgl hierzu detailliert Wolf/Schäfer, DB 2004, 775). In der Folge hat das Gericht in BFH 216, 320 = BStBl 2007...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Entstehung und Verwirklichung des Erstattungsanspruchs

Rz. 13 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen in dem Zeitpunkt, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz eine bestimmte Leistungspflicht knüpft (vgl § 38 AO). Weil der Erstattungsanspruch das Gegenstück zum Steueranspruch ist, gilt hier nichts anderes wie dort. Für die Entstehung reicht es deshalb aus, dass zuviel Steue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verbundene Unternehmen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Den Begriff verwenden zB § 37b Abs 1 Satz 2 EStG (> Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 48, 56) sowie § 38 Abs 1 Satz 3 HS 2 EStG (> Lohnzahlung durch Dritte Rz 2). Er hat ua auch Bedeutung für die Entsendung von ArbN im internationalen Bereich (> Doppelbesteuerung Rz 39, ergänzend > Wirtschaftlicher Arbeitgeber), ferner etwai...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einsatzwechseltätigkeit

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff der ‚Einsatzwechseltätigkeit’ wird nicht mehr offiziell benutzt. Bezeichnet wurde damit die Tätigkeit von ArbN ohne > Regelmäßige Arbeitsstätte, die typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen eingesetzt wurden, zB Bau- oder Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer oder Mitglieder einer Betriebsreserve für Filialbetriebe. Bereits m...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einrichtung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Zum Abzug der Aufwendungen insbesondere für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers > Arbeitszimmer Rz 65 ff, ergänzend > Arbeitsmittel. Zur Gestellung von Einrichtungsgegenständen durch den ArbG > Arbeitslohn Rz 60, 110, > Arbeitszimmer Rz 80, > Computer Rz 15 ff, > Dienstwohnung Rz 41 ff, > Dienstzimmer, > Telekommunikationskosten. Zur Einr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kirgisistan

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Kirgisische Republik ist ein zentralasiatischer Binnenstaat mit Grenzen zu > Kasachstan im Norden, der Volksrepublik > China im Südosten, > Tadschikistan im Süden und > Usbekistan im Westen. Es gilt das DBA vom 01.12.2005 (BGBl 2006 II, 1066 = BStBl 2007 I, 233) nebst Protokoll. Das Abkommen ist am 22.12.2006 in Kraft getreten (BGBl 2007 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 4 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Begriff "Betriebsveranstaltung" ergibt sich seit 2015 (> Rz 1) aus § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 1 EStG (BT-Drs 18/3017 S 47). Er definiert die Betriebsveranstaltung als Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Dieser Begriffsdefinition liegt die vorherige und insoweit fortgeltende Rechtsprechung zugrunde, di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Erstattung vor Ablauf des Kalenderjahres

aa) § 50d Abs 1 EStG analog Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einen Erstattungsanspruch, den der ArbN bereits während des noch laufenden Kalenderjahres beim > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG geltend machen kann, leitet der BFH aus einer analogen Anwendung des § 50d Abs 1 Satz 2 EStG ab (vgl BFH 226, 529 = BStBl 2012 II, 493). Das betrifft jene Fälle, in denen der ArbG Teil...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Teilnahme steht allen Arbeitnehmern offen

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Teilnahme an der Veranstaltung muss grundsätzlich allen Betriebsangehörigen offenstehen; das ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur früheren Rechtslage wesentlich für eine ‚Betriebsveranstaltung’ (BFH 160, 447 = BStBl 1990 II, 711; BFH 212, 55 = BStBl 2006 II, 444 mwN; ausführlich zu diesem Punkt beim Begriffsverständnis nac...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Besonderheiten bei Ehegatten / Lebenspartnern

Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die nachfolgenden Ausführungen der Rz 58 bis 59 zu > Ehegatten sollten heutzutage uE vollständig ebenfalls für eingetragene > Lebenspartner gelten (siehe für den Bereich der > Einkommensteuer § 2 Abs 8 EStG sowie ergänzend auch > Ehegattenbesteuerung Rz 4/4). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur ESt (> Ehegattenbesteuerung Rz 25 ff) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einkommensersatzleistungen

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Werden Einkommensersatzleistungen (zB > Arbeitslosengeld, > Kurzarbeitergeld) gezahlt, sind diese idR steuerfrei und unterliegen dem > Progressionsvorbehalt, wenn sie in § 32b EStG genannt sind. Zu weiteren Einzelheiten > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 55 ff, > Elterngeld Rz 1.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Wohnsitz im Bereich der erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft

Rz. 15 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Neben der Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist für die KiSt-Pflicht ein > Wohnsitz oder gewöhnlicher > Aufenthalt in Deutschland (> Inland) erforderlich. Unterhält ein Stpfl mehrere Wohnsitze oder gewöhnliche Aufenthalte in Deutschland, so ist die Hauptwohnung maßgebend. Die Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kleidung

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Bekleidung gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Die damit verbundenen Aufwendungen sind regelmäßig mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG; > Existenzminimum). Rz. 2 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind auch dann nicht als > Werbungskosten abziehbar, wenn sie sowohl in de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Erstattung durch das Finanzamt

a) Erstattung vor Ablauf des Kalenderjahres aa) § 50d Abs 1 EStG analog Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Einen Erstattungsanspruch, den der ArbN bereits während des noch laufenden Kalenderjahres beim > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG geltend machen kann, leitet der BFH aus einer analogen Anwendung des § 50d Abs 1 Satz 2 EStG ab (vgl BFH 226, 529 = BStBl 2012 II, 493). Das ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Nachweispflichten

Rz. 57 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 ArbG (und ArbN) müssen zum Nachweis der Höhe und der geschäftlichen Veranlassung schriftlich folgende Angaben machen (§ 9 Abs 5 Satz 1 iVm § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG; > R 4.10 Abs 8, 9 EStR; BMF vom 21.11.1994, BStBl 1994 I, 855; vgl Broudré, DB 1995, 1430): Rz. 58 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Gemischte Veranstaltungen

Rz. 7 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Veranstaltung kann gemischt veranlasst sein, wenn nur ein Teil der Veranstaltung gesellschaftlichen (geselligen) Charakter hat und die Veranstaltung ansonsten rein betrieblichen (fachlichen) Zwecken dient. Ein allen ArbN zur Teilnahme offenstehendes (zum Freibetrag > Rz 20 ff) Rahmenprogramm mit kulturellem, sportlichem oder gesellschaft...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Grundhöchstbetrag

Rz. 89 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Grundhöchstbetrag beträgt 1 334 EUR (§ 10 Abs 3 Nr 1 EStG 2004).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Geschenke

Rz. 12 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Ebenso als Zuwendungen anzusetzen und bis zum Freibetrag (> Rz 20 ff) steuerfrei sind Aufwendungen für Geschenke, ebenso Verlosungsgewinne, die ArbN anlässlich – und nicht nur gelegentlich (zur Abgrenzung > Rz 14) – der Betriebsveranstaltung erhalten. Das gilt unabhängig vom Wert der Geschenke (BMF vom 14.10.2015, Tz 2, BStBl 2015 I, 832, > ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bewertung der Sachbezüge

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sachbezüge, die der ArbN im Rahmen seines Dienstverhältnisses kostenlos oder verbilligt erhält, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn und müssen zur Versteuerung in einen Geldeswert umgerechnet, also bewertet werden. Einkommensteuerrechtliche Bewertungsvorschriften enthalten besonders § 8 Abs 2, 3 sowie § 3 Nr 39 Satz 4 EStG. Zum Grundsätzl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Bewirtung bei Betriebsveranstaltungen

Rz. 24 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtet ein ArbG seine ArbN bei herkömmlichen Betriebsveranstaltungen, so gehört diese Zuwendung als Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des ArbG nicht zum Arbeitslohn (BFH 143, 544 = BStBl 1985 II, 529; BFH 143, 550 = BStBl 1985 II, 532), wenn die Bewirtungskosten zusammen mit anderen üblichen Zuwendungen anlässlich eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einstiegsgeld

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mit dem sog Einstiegsgeld sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ihre Hilfebedürftigkeit überwinden (vgl § 16b SGB II iVm der Einstiegsgeld-VO [ESGV] vom 29.07.2009, BGBl 2009 I, 2342, geändert durch Art 8 des Gesetzes vom 24.03.2011, BGBl 2011 I, 453). Das Einstieg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Anfechtung der Lohnsteuerfestsetzung

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der ArbN kann unterjährig zu einer Erstattung gelangen, indem er zunächst die aufgrund der LSt-Anmeldung gegen den ArbG ergehende Festsetzung hinsichtlich der ihn betreffenden Steuerabzüge mit dem Einspruch anfechtet bzw eine Änderung nach § 164 Abs 2 AO beantragt (BFH 209, 571 = BStBl 2005 II, 890; bestätigt durch BFH 226, 529 = BStBl 2012 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Berücksichtigung von Amts wegen oder auf Antrag

Rz. 15 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der SA-Abzug nach § 10 EStG setzt grundsätzlich keinen förmlichen Antrag voraus. Eine Ausnahme gilt lediglich für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden > Ehegatten bzw > Lebenspartner oder Partner einer aufgehobenen eingetragenen Lebenspartnerschaft (> Unterhaltsleistungen Rz 5 ff). Das FA kann freilich von ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Zusätzlicher hälftiger Höchstbetrag

Rz. 106 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Vorsorgeaufwendungen (> Rz 25–44), die den Grundhöchstbetrag (> Rz 89), den ggf gekürzten Vorwegabzug (> Rz 90 ff) und ggf den zusätzlichen Höchstbetrag für freiwillige PflV-Beiträge (> Rz 105) übersteigen, werden zur Hälfte, höchstens aber bis zu 50 % des Grundhöchstbetrags , dh bis zu 667 EUR bzw im Falle der Zusammenveranlagung 1 334 EUR...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Vorwegabzug

Rz. 90 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Über den Grundhöchstbetrag (> Rz 89) hinaus werden Vorsorgeaufwendungen mit einem zusätzlichen – ggf gekürzten (> Rz 91 ff) – Höchstbetrag, dem sog Vorwegabzug, berücksichtigt. Er betrug bis einschließlich 2010 für Alleinstehende 3 068 EUR und im Falle der Zusammenveranlagung 6 136 EUR. Rz. 90/1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Vorwegabzug wird...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Zusätzlicher Höchstbetrag für Pflegeversicherungen

Rz. 105 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Im Rahmen der Höchstbetragsberechnung wird ein zusätzlicher Höchstbetrag von 184 EUR für Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen > Pflegeversicherung gewährt; er gilt für nach dem 31.12.1957 geborene Stpfl (§ 10 Abs 3 Nr 3 EStG 2004). Die Voraussetzungen sind auch im Falle der Zusammenveranlagung personenbezogen zu prüfen.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereine

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Mitglieder des Vorstands können unentgeltlich oder als ArbN des Vereins tätig werden (> Arbeitnehmer Rz 34, > Vereinsvorsitzende, > Vorstandsmitglieder); außerdem > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Vereine, > Ehrenamt, sowie BMF vom 21.11.2014, BStBl 2014 I, 1581 zur Anwendung von § 3 Nr 26a EStG. Zur Finanzierung der Vereinsarbeit > Beiträge Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kommanditgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Vergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienste der KG bezieht (Gehalt), gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs 1 Nr 2 EStG); zu Einzelheiten > Gesellschafter von Personengesellschaften. Wegen eines Dienstverhältnisses mit einer KG, an der der Ehegatte oder der eingetragene > Lebenspartner des ArbN betei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Geschäftliche Bewirtung bei Auswärtstätigkeit

Rz. 9 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Findet die Bewirtung von Geschäftsfreunden durch den ArbG mit Beteiligung des ArbN während einer Auswärtstätigkeit (Dienstreise) statt, so führt die unentgeltliche Beköstigung des ArbN ebenfalls nicht zu Arbeitslohn (aufgedrängte Bereicherung; > Rz 5). Es besteht aber grundsätzlich – bei entsprechender Dauer der Abwesenheit – Anspruch auf ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Zuwendungen/Zuzahlungen der ArbN bzw Dritter

Rz. 19 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die (völlige) Finanzierung der Betriebsveranstaltung durch den ArbG ist nicht Voraussetzung für den Freibetrag (vgl BFH 212, 48 = BStBl 2006 II, 437 zum ArbG-Zuschuss). So zB, wenn im öffentlichen Dienst der Personalrat lediglich einen Zuschuss zum Betriebsausflug erhält und die Kosten im Wesentlichen aus einer Freud-und-Leid-Kasse oder durc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich steuerfrei

Rz. 35 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Freibetrag von 110 EUR gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen jährlich (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 4 EStG). Bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen können die zwei Veranstaltungen, für die der Freibetrag gelten soll, vom ArbG ausgewählt werden (Wahlrecht; BMF vom 14.10.2015 Tz 4 Buchst c, BStBl 2015 I, 832, > Rz 3). Die Ausübun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Abzug der Höhe nach (Aufteilung)

Rz. 46 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind die Bewirtungsaufwendungen des ArbN sowohl beruflich als auch privat veranlasst, so ist aufzuteilen (BFH GrS 1/06, > Rz 43). Dh soweit die Kosten auf private Gäste (> Ehegatten, > Lebenspartner, Freunde, Bekannte) entfallen, sind sie insgesamt nicht abziehbar (§ 12 Nr 1 Satz 2 EStG). Die Aufteilung erfolgt nach Köpfen (pro rata capitum)...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zuständigkeiten

Rz. 65 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Für Erstattungen nach § 37 Abs 2 AO bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit des FA nach §§ 19ff AO. Für Erstattungen an ArbN ist danach idR deren > Wohnsitz-Finanzamt zuständig (§ 19 AO). Zur örtlichen Zuständigkeit im Falle einer Erstattung nach dem EStG > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 161; ergänzend > Zuständigkeit. Für Erstattungen an...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsversammlung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Betriebsversammlungen iSv §§ 42ff BetrVG oder Personalversammlungen iSv §§ 48ff BPersVG uÄ sind keine Betriebsveranstaltungen iSv § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG (> Betriebsveranstaltungen Rz 6/1). Die Teilnahme gehört zur beruflichen und nicht zur privaten Sphäre. Eine besondere Vergütung von Wegezeiten ist stpfl > Arbeitslohn (> Wegegelder). Findet ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsbeschränkungen

Rz. 50 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Geschäftliche Bewirtungskosten des ArbG (> Rz 7–9) dürfen nur zu 70 Prozent als > Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 2 EStG) und dies auch nur, sofern die die nachfolgend dargelegten Anforderungen an den Nachweis (> Rz 57), an die Angemessenheit (> Rz 52) und an die Aufzeichnungspflichten (> Rz 54) beachtet wurden. Ist di...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Beendigung der Steuerpflicht durch Tod, Wohnsitzwechsel oder Austritt

Rz. 20 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die KiSt-Pflicht endet durch Tod, Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Gebiet der Religionsgemeinschaft. Das gilt auch für > Auslandsbeamte, selbst wenn diese nach § 1 Abs 2 EStG während ihres Auslandseinsatzes unbeschränkt steuerpflichtig bleiben (OFD BN vom 17.06.2004 – St 153-S 2440 – 2/04, DB 2004, 2020). Sie endet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Weitere Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auskünfte der FÄ an die Kirchenbehörden über Besteuerungsgrundlagen verletzen nicht das > Steuergeheimnis, denn § 31 AO – also ein Gesetz iSv von § 30 Abs 4 Nr 2 AO – verpflichtet die Finanzbehörden, die zur Festsetzung der KiSt erheblichen Besteuerungsgrundlagen den Religionsgemeinschaften mitzuteilen. Entsprechende Regelungen enthalten die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Bewirtung aus persönlichem Anlass (Geburtstag / persönlicher Ehrung / Trauerfeier etc) des ArbN

Rz. 27 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Trägt der ArbG Bewirtungskosten aus Anlass von Geburtstagen, Ordensverleihungen oder vergleichbaren persönlichen Anlässen im Leben des ArbN, ist entscheidend, ob es sich um ein privates Fest des ArbN handelt, das der ArbG für diesen ausrichtet, oder ob es sich um ein Fest des ArbG (betriebliche Veranstaltung) handelt (> R 19.3 Abs 2 Nr 4 LSt...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Private bzw gesellschaftsrechtliche Bewirtung

Rz. 6 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtungskosten, die ausschließlich oder überwiegend aus privatem Anlass des Unternehmers entstehen, dürfen nicht als > Betriebsausgaben abgezogen werden, denn sie sind Aufwendungen für die persönliche > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG, BFH 153, 129 = BStBl 1988 II, 771). Eine geringfügige private Mitveranlassung (zB durch teilnehmende > Ehega...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Steuer kann aus Rechtsgründen (> Rz 9 ff) oder aus Billigkeitsgründen zu erstatten sein. Ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen setzt einen gesetzlich umschriebenen Tatbestand voraus, aufgrund dessen die Finanzbehörde erstatten muss. Erstattungsansprüche aus Billigkeitsgründen können gegeben sein, wenn und soweit das Gesetz die Erstat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Angemessenheit

Rz. 52 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Sind geschäftliche Bewirtungskosten nach der allgemeinen Verkehrsauffassung nicht (mehr) als angemessen anzusehen, dann ist der unangemessene Anteil nicht als Betriebsausgabe (WK) abzugsfähig. Eine feste Obergrenze gibt es nicht – Bewirtungskosten sind nicht generell unangemessen, soweit sie gewisse absolute Betragsgrenzen überschreiten (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewirtung aus beruflichem Anlass (Amtseinführung/Verabschiedung und ähnliche Veranstaltungen)

Rz. 25 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Übliche Sachleistungen (zB Bewirtungen mit oder ohne begleitende künstlerische Darbietungen) eines ArbG aus Anlass der Einführung in eine neue (leitende) Position, eines Amts- oder Funktionswechsels (uE auch Beförderung), eines runden ArbN-(Betriebs-)Jubiläums oder einer Verabschiedung eines ArbN behandelt die FinVerw nicht als Arbeitslohn (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bewirtung bei außergewöhnlichem Arbeitseinsatz (Arbeitsessen)

Rz. 10 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bewirtet der ArbG ausschließlich seine eigenen ArbN kostenlos aus Anlass von Veranstaltungen, deren ausschließlicher Zweck es ist, betriebliche (berufliche) Belange zu besprechen (zB Dienstbesprechung), so spricht man von einem sog Arbeitsessen. Zu Beispielen > Rz 12. Stpfl > Arbeitslohn (Bezüge oder geldwerte Vorteile) muss dem ArbN aber "f...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwirklichung des Anspruchs

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die AO unterscheidet zwischen der Entstehung des Erstattungsanspruchs (> Rz 13 und > Rz 27) und seiner Verwirklichung (vgl § 218 AO), also seine Erfüllung oder Realisierung. Grundlage der Verwirklichung sind ua die Steuerbescheide (dazu gehören Steuerfestsetzung nach > Lohnsteuer-Anmeldung [§ 168 AO] sowie ein Pauschalierungs-Steuerbescheid)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) anerkannten Religionsgemeinschaften (vgl die Zusammenstellung bei > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften) dürfen von ihren Mitgliedern nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern erheben (Art 140 GG iVm Art 137 Abs 3, 6 WRV). Nicht alle machen davon Geb...mehr