Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (1)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

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Gewerblichkeit mehrstöckiger Freiberufler-Personengesellschaften

Leitsatz 1. Eine Unterpersonengesellschaft erzielt freiberufliche Einkünfte, wenn neben den unmittelbar an ihr beteiligten natürlichen Personen alle mittelbar beteiligten Gesellschafter der Obergesellschaften über die persönliche Berufsqualifikation verfügen und in der Unterpersonengesellschaft zumindest in geringfügigem Umfang leitend und eigenverantwortlich mitarbeiten. 2. ...mehr

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Steuerliche Behandlung von Zwischengewinnen beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds (2)

Leitsatz 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eint...mehr

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Zur Ablaufhemmung gemäß § 171 Abs. 14 AO

Leitsatz Die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ist nicht auf die Fälle unwirksamer Steuerfestsetzungen beschränkt. Vielmehr ist grundsätzlich jeder mit dem Steueranspruch zusammenhängende Erstattungsanspruch geeignet, eine Ablaufhemmung auszulösen. Allerdings muss der Erstattungsanspruch, soll er den Ablauf der Festsetzungsfrist hemmen, vor Ablauf dieser Frist entstanden sein. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

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Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Der Steuerpflichtige muss auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG seine Betriebseinnahmen und -ausgaben so festhalten, dass die Finanzbehörde diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen kann. Sachverhalt Der Kläger hat einen täglich geöffneten Kebab-Imbiss betrieben. Er führte eine offene Ladenkasse und ermittelte die Umsätze nach vereinnahmten En...mehr

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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören

Leitsatz 1. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG hinzuzurechnen, soweit sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind. 2. Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten akt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.3 Durchsuchung

Rz. 7 Die Regeln über die Zulässigkeit einer Durchsuchung gelten nur, soweit die Durchsuchung der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen in Sachen dient. Soweit es sich um reine Ermittlungshandlungen handelt, die in den Räumen des Vollstreckungsschuldners durchgeführt werden, finden stattdessen die allgemeinen Regelungen der AO Anwendung. Dies betrifft insbesondere die Ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7.2 Steuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Rz. 67 In einem Schreiben[1] hat sich das BMF zu den einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters geäußert. Für die Körperschaftsteuer gelten die Ausführungen entsprechend. Dieses BMF-Schreiben bezieht sich in wesentlichen Bereichen auf ein BFH-Urteil vom 10.2.2015.[2] Die wesentlichen steuerlichen Folgen ergeben sich dabei daraus, dass durch den Beschluss über die A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.4 Anteile an einer stillen Gesellschaft

Rz. 35 Die stille Gesellschaft ist nach § 230 HGB die Beteiligung an dem Handelsgewerbe eines anderen.[1] Dies kann ein einzelkaufmännisches Unternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein. Ein Gesellschaftsvermögen gibt es nicht. Pfändbar ist jedoch der Anspruch des "Stillen" auf den Gewinnanteil und das Auseinandersetzungsguthaben[2] Die Kündigung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verhältnis § 20 Abs 7 S 1 EStG nF/Abs 2b S 1 EStG aF zu § 20 Abs 6 EStG

ba) Rechtslage bis einschließlich VZ 2013 Rn. 85 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Es ergab sich folgende Rechtslage:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 52 Abs 33a S 1–4 EStG aF (= § 52 Abs 25 S 1–4 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 1 Nr 9c des G zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683) nimmt den 10.11.2005 als Stichtag. Dabei sind folgende Fälle (alternativ, BFH v 01.09.2016, IV R 17/13, BStBl II 2016, 1003; BFH v 06.06.2019, IV R 7/16, BStBl II 2019, 513) zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kapitalerhöhungsbeschlüsse (§ 52 Abs 33a S 3 Fall 1 EStG aF = § 52 Abs 25 S 3 Fall 1 EStG)

Rn. 57 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Wird eine Erhöhung des Nennkapitals beschlossen, bedarf es dazu eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung (zB § 55 GmbHG). Dieser Beschluss ist im HR anzumelden (zB § 57 GmbHG). Diese Anmeldung zum HR ist konstitutiv (§ 54 Abs 3 GmbHG), dh, die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung im HR wirksam. § 52 Abs 33a S 3 EStG aF = § 52 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Verbindung von gesonderter Verlustfeststellung nach § 15b Abs 4 S 1 EStG mit einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO (§ 15b Abs 4 S 5 EStG)

Rn. 215 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ermöglicht es § 15b EStG (Ermessen, § 5 AO: "können"), wenn es sich um eine Gesellschaft oder Gemeinschaft iSd § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO handelt (also nicht beim Einzelinvestor), zu verbinden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Das vorgefertigte Konzept (§ 20 Abs 7 S 2 EStG nF/Abs 2b EStG aF)

Rn. 90 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Per Rechtsgrundverweisung in § 20 Abs 7 S 1 EStG nF/§ 20 Abs 2b S 1 EStG (s Rz 83) ist auch § 15b Abs 2 S 2 EStG "sinngemäß" anzuwenden. Danach liegt auch für Einkünfte aus KapVerm ein Steuerstundungsmodell vor aufgrund modellhafter Gestaltung, durch das steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen, wenn dem StPfl a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Bei anderen Modellen als geschlossenen Fonds: rechtsverbindliches Tätigen der Investition (§ 52 Abs 33a S 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 4 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Besteht das Steuerstundungsmodell nicht in einem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Fonds (zB eine Einzelinvestition), ist § 15b EStG anwendbar, wenn die Investition nach dem 10.11.2005 rechtsverbindlich getätigt wurde (§ 52 Abs 33a S 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 4 EStG). Aus dem Wort "nicht" folgt somit systematisch (BFH v 01.09.2016, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerung von KapGes-Anteilen nach § 34d Nr 4 Buchst b Doppelbuchst aa EStG nF (= § 34d Nr 4 Buchst b EStG aF)

Rn. 34b Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Zu den einzelnen Begriffen: Geschäftsleitung: S § 10 AO und s Rn 19. KapGes (AG, KGaA, GmbH, s § 1 Abs 1 Nr 1 KStG): Die Anteile an der KapGes können dabei zum BV oder PV gehören. Die Beteiligung muss für § 34d Nr 4 EStG Buchst b Doppelbuchst aa o bb EStG, soweit sie sich im PV befindet, wesentlich iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sein (dh unmittelbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gleichgestellte Aktivitäten (§ 52 Abs 33a S 3, 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 3, 4 EStG)

a) Überblick Rn. 55 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 52 Abs 33a S 3, 4 EStG aF = § 52 Abs 25 S 3, 4 EStG stellen folgende Aktivitäten dem Beginn des Außenvertriebs gleich: Beschluss über Kapitalerhöhungen, Reinvestition von Erlösen in neue Projekte, bei anderen Modellen als geschlossenen Fonds: rechtsverbindliches Tätigen der Investition. Rn. 56 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Dabei hande...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verweisungen im EStG

Rn. 68 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG in direkter Anwendung und per Verweisung im EStG ist synchron. Gesetzestechnisch wird dies wie folgt erreicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Reinvestition von Erlösen in neue Projekte (§ 52 Abs 33a S 3 Fall 2 EStG aF = § 52 Abs 33a S 3 Fall 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Während ein Kapitalerhöhungsbeschluss konkret durch ein Datum bestimmbar ist, ist dies bei der Frage der Reinvestition schon wesentlich unklarer. Hier stellt sich die Frage, ob ein Reinvestitionsbeschluss zum Stichtag schon genügt (wohl nicht) oder die Reinvestition schon konkret getätigt sein muss (mE Letzteres, wohl auch Stuhrmann, NJW 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 52 Abs 33a S 5 EStG aF (= § 52 Abs 25 S 5 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 11 Nr 9e des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) = § 52 Abs 33a S 5 EStG aF = § 52 Abs 25 S 5 EStG ordnet die Anwendung des § 15b Abs 3a EStG erstmals an auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle, bei denen WG des UV nach dem 28.11.2013 angeschafft, hergest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Konkurrenz zu § 15a EStG (§ 15b Abs 1 S 3 EStG)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Einführung der AbgSt und § 20 Abs 7 EStG nF/Abs 2b EStG aF

ea) Erwerb festverzinslicher Wertpapiere Rn. 94 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die FinVerw (OFD Magdeburg, Vfg v 22.12.2008, DStR 2009, 532; überholt daher Vfg v 13.06.2008, DStR 2008, 1833; OFD Rheinland und OFD Münster, jeweils Vfg v 13.07.2010, DStR 2010, 1625; aA Brandtner/Geiser, DStR 2009, 1732) vertritt für den Fall, dass festverzinsliche Wertpapiere unter Ausweis von Stüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Rechtsfolgen-Vergleich mit § 2b EStG aF

Rn. 192 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der Vergleich mit § 2b EStG aF ergibt Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Beginn des Außenvertriebs (§ 52 Abs 33a S 2 EStG aF = § 52 Abs 25 S 2 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 52 Abs 33a S 2 EStG aF = § 52 Abs 25 S 2 EStG enthält die Legaldefinition: Zitat "Der Außenvertrieb beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Veräußerung der konkret bestimmbaren Fondsanteile erfüllt sind und die Gesellschaft selbst oder über ein Vertriebsunternehmen mit Außenwirkung an den Markt herangetreten ist." Rn. 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu den einzelnen Begriffen in § 34d Nr 7 EStG

Rn. 47 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 AV: Zum Begriff s § 247 Abs 2 HGB. Zur Abgrenzung gegenüber dem UV s §§ 4,5 Rn 610ff (Hoffmann). Belegenheit: s Rn 33, 34c. Einzelne Sachen: Deren Überlassung fällt nicht unter § 34d Nr 7 EStG, ggf aber unter § 34d Nr 8 Buchst c EStG. Inländische Betriebsstätte: Sind Nutzungsrechte einer inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Verluste aus bestimmten Steuerstundungsmodellen bei Anschaffung/Herstellung/Einlage von WG des UV nach dem 28.11.2013 (§ 52 Abs 33a S 5 EStG aF = § 52 Abs 25 S 5 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der durch Art 11 Nr 5 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) eingefügte Abs 3a des § 15b EStG ist erstmals anzuwenden auf Verluste der dort bezeichneten Steuerstundungsmodelle, bei denen WG des UV nach dem 28.11.2013 angeschafft, hergestellt oder in das BV eingelegt werden (A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Der zeitliche Anwendungsbereich der Verweisungsvorschriften (§ 52 Abs 30a, 34b, 36a S 2, 37d, 38 S 3 EStG aF = § 52 Abs 22, 26, 28 S 2, 29, 30 EStG)

1. Verweisungen im EStG Rn. 68 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der zeitliche Anwendungsbereich des § 15b EStG in direkter Anwendung und per Verweisung im EStG ist synchron. Gesetzestechnisch wird dies wie folgt erreicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Einbeziehung insb der "Goldfingermodelle" in den Anwendungsbereich des § 15b EStG (§ 15b Abs 3a EStG)

1. Übersicht Rn. 172 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 11 Nr 5 des G zur Anpassung des InvStG ua G an das AIFM-UmsetzungsG (AIFM-StAnpG v 18.12.2013, BGBl I 2013, 4318) fügte einen neuen Abs 3a in § 15b EStG ein (auch s Rn 2). Rn. 173 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Diese Neuregelung ist in Zusammenhang mit § 32b Abs 2 S 1 Nr 2 S 2 Buchst c EStG zu sehen (s § 32b Rn 2, 126a-126c (Hand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht über § 52 Abs 33a EStG aF (= § 52 Abs 25 EStG)

1. § 52 Abs 33a S 1–4 EStG aF (= § 52 Abs 25 S 1–4 EStG) Rn. 45 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 1 Nr 9c des G zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683) nimmt den 10.11.2005 als Stichtag. Dabei sind folgende Fälle (alternativ, BFH v 01.09.2016, IV R 17/13, BStBl II 2016, 1003; BFH v 06.06.2019, IV R 7/1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Das Verhältnis zu § 2b EStG aF

Rn. 37 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 2b EStG aF ist als "Vorgängervorschrift" zu § 15b EStG anzusehen. Ein Vergleich zeigt die wichtigen Unterschiede:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Modellhafte Gestaltung entbehrlich iF des § 15b Abs 3a EStG

Rn. 124 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Ab 28.11.2013führt nicht zwingend fehlende Modellhaftigkeit dazu, § 15b EStG auszuschließen. § 15b Abs 3a EStG bezieht auch nicht modellhafte Gestaltungen unter den dortigen Voraussetzungen in den Anwendungsbereich der Norm mit ein (dazu s Rn 172ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Das Verhältnis zu §§ 2a, 15a EStG

Rn. 9 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2a Abs 1, 2 EStG ändert nichts daran, dass es sich, falls die Tatbestandsvoraussetzungen des § 34d EStG erfüllt sind, um ausländische Einkünfte iSd § 34 EStG handelt. § 15a EStG betrifft auch ausländische PersGes (s § 15a Abs 5 Nr 3 EStG; s § 15a Rn 46, Bitz).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Der Beitritt nach dem 10.11.2005 (§ 52 Abs 33a S 1 Fall 1 EStG aF = § 52 Abs 24 S 1 EStG Fall 1)

Rn. 49 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Im Gegensatz zur 2. Variante ("Beginn des Außenvertriebs") enthält § 52 Abs 33a EStG aF = § 52 Abs 25 EStG keine Legaldefinition, was unter "Beitritt" zu verstehen ist. Es gelten daher die allg gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Dies bedeutet ua, dass der "Beitritt" erst mit der Annahme des Beitrittsangebots (s §§ 145ff BGB) durch den Fond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Der Beginn des Außenvertriebs und gleichgestellte Tätigkeiten nach dem 10.11.2005 (§ 52 Abs 33a S 1 Fall 2, S 2, 3 EStG aF, inzwischen § 52 Abs 25 EStG)

1. Übersicht Rn. 50 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Für diese Variante enthält § 52 Abs 33a S 2 u 3 EStG aF = § 52 Abs 25 S 2 u 3 EStG Ergänzungen: Rn. 51 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Verweisung in § 21 Abs 1 S 2 EStG

Rn. 97 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Die Verweisung in § 21 Abs 1 S 2 EStG ordnet ab, dass folgende Vorschriften aus dem Bereich der gewerblichen Tätigkeit für Einkünfte aus VuV entsprechend anzuwenden sind: die Regelung über Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG, die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG. Rn. 98 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Aufgrund § 21 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Das Verhältnis zu § 32d EStG

Rn. 17a Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Der mit Wirkung ab VZ 2009 neu eingeführte § 32 EStG (Art 1 Nr 22, Art 1 Nr 41 Abs 15 UStRefG 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912) sieht für bestimmte (private) Einkünfte aus KapVerm eine AbgSt von 25 % zzgl SolZ vor. § 32d Abs 1 S 2 EStG sieht vor, die anrechenbaren ausländischen (Quellen)-Steuern von der AbgSt nach Maßgabe des § 32d Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die 10 %-Grenze (§ 20 Abs 7 S 1 EStG nF/Abs 2b S 1 ESG aF)

Rn. 88 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nach § 2 Abs 5b EStG sind KapErtr nach § 32d Abs 1, § 43 Abs 5 EStG (= diese unterliegen der AbgSt) nicht einzubeziehen, soweit Rechtsnormen des EStG etwa an die Begriffe "Einkünfte", "Summe der Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte", "Einkommen", "zvE" anknüpfen. Zu § 2 Abs 5b EStG s § 2 Rn 349a–349g (Handzik). Rn. 89 Stand: EL 144 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Das Verhältnis zu § 15a EStG

Rn. 40 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 15b Abs 1 S 3 EStG regelt ausdrücklich ("insoweit nicht anzuwenden") den Vorrang des § 15b EStG gegenüber § 15a EStG (s auch BT-Drucks 16/107, 11; BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 23; Ronig, NWB F 3, 13 971; Gragert, NWB 39/2007, 3413; Seeger in Schmidt, § 15b EStG Rz 6; Lindberg in Frotscher/Geurts, § 15b EStG Rz 5a; Bitz, s § 15a R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 34c Abs 6 S 1 EStG – die Grundaussage

Rn. 136 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c Abs 6 S 1 EStG betont (lediglich deklaratorisch) den Grundsatz, was sich schon aus allg Grundsätzen ergibt (§ 2 AO; BFH BStBl I 1995, 580): Die Anrechnungs- (Abs 1) und die Abzugsmethoden (Abs 2, 3) sind nicht anwendbar, wenn mit dem Quellenstaat ein DBA besteht (s BFH BFH/NV 1999, 1317; 2009, 1992). Umgekehrt kann man auch sagen: § 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die umgekehrte isolierende Betrachtungsweise (§ 34d Nr 1 EStG Fall 2)

Rn. 15 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Aufgrund der umgekehrten isolierenden Betrachtungsweise können ausländische Einkünfte iSd § 34d Nr 1 EStG auch solche sein, wenn es sich nach Fall 2 isoliert betrachtet um solche der in § 34d Nr 3, 4, 6, 7, 8 Buchst c EStG genannten Art handelt (zB solche aus VuV) und sie nach Maßgabe dieser Vorschriften im Ausland erzielt werden, soweit sie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Vergleich mit § 2b EStG aF hinsichtlich der Überschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) §-5a-EStG-Schiffs-Fonds

Rn. 134 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nicht betroffen sind mE auch (glA Beck, DStR 2006, 61, Lindberg in Frotscher/Geurts, § 15b EStG Rz 19; jedoch nicht ausdrücklich in BT-Drucks 16/107 genannt) Schiffs-Fonds, die von Anfang an ihren Gewinn nach § 5a EStG (sog Tonnagebesteuerung) ermitteln.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vergleich zwischen § 34d Nr 3 und 5 S 1 EStG Fall 1

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Das Verhältnis zu § 32b EStG

Rn. 17 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c EStG und § 32b EStG schließen sich gegenseitig aus (glA Geurts in Frotscher/Geurts, § 3c EStG Rz 25): Soweit ein Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs 1 Nr 3 EStG iVm der Freistellungsmethode im betreffenden DBA greift, kann nicht auch die Anrechnungsmethode Platz greifen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das "Betreiben" der LuF (§ 34d Nr 1 EStG Fall 1)

Rn. 14 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Für § 34d Nr 1 EStG kommt es darauf an, dass die LuF in einem ausländischen Staat "betrieben" wird, dh wo sich die bewirtschafteten Flächen befinden (wo sie belegen sind). Ob die Betriebsleitung vom Inland oder Ausland aus erfolgt, ist ohne Bedeutung. Aufgrund der Verweisung auf §§ 13, 14 EStG ist für § 34d Nr 1 EStG Voraussetzung, dass die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über § 15b Abs 4 EStG

Rn. 200 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 15b Abs 4 EStG enthält umfangreiche verfahrensrechtliche Regelungen, ähnlich wie § 15a Abs 4 EStG. Dies dürfte die Antwort des Gesetzgebers auf die entsprechende Lücke bei § 2b EStG aF sein. Dort war insb unklar, ob die Frage, ob eine Verlustzuweisungsgesellschaft iSd § 2b EStG aF vorliegt, einheitlich und gesondert festgestellt werden so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Aussage zu § 15b EStG

Rn. 19 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Demgegenüber ist jedoch § 15b EStG bestimmt genug, insb enthält die Vorschrift eine Legaldefinition des "Steuerstundungsmodells" (§ 15b Abs 2 EStG), eine klar definierte 10 %-Verlustquote (§ 15b Abs 3 EStG) und ist daher Auslegung zugänglich (BFH v 06.02.2014, IV R 59/10, BStBl II 2014, 465; BFH v 17.01.2017, VIII R 7/13, BStBl II 2017, 700;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Anwendung per Verweisung auf luf Einkünfte (§ 13 Abs 7 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Art 1 Nr 3 des G zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683) ordnet die entsprechende Anwendung des § 15b EStG auch für luf Einkünfte an. Lt Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/107, 9) sollen damit "Umgehungsgestaltungen" vermieden werden. Rn. 75 Stand: EL 144 – ET: 07/202...mehr