Fachbeiträge & Kommentare zu Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Steuerliche Folgen für den Geschäftsführer

Rz. 9 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einnahmen, die dem GesGf in seiner Eigenschaft als > Arbeitnehmer zufließen, führen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), die dem Abzug von LSt, SolZ und ggf KiSt unterliegen (§§ 38ff EStG). Zum Zeitpunkt des Steuerabzugs > Zufluss von Arbeitslohn. Als Besonderheit ist zu beachten, dass Bezüge eines beherrschenden GesGf (> ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Besonderheiten bei der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Rz. 14 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist bei einer KapGes eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt, in keinem Zusammenhang mit einer ordentlichen Gewinnausschüttung steht und beim Gesellschafter zu Einnahmen iSv § 20 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Steuerliche Folgen für die Kapitalgesellschaft

Rz. 13 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die KapGes sind Leistungen an den Gesellschafter, die bei diesem zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) führen, den Gewinn nicht mindernde Gewinnausschüttungen; sie sind vielmehr Gewinnverwendung (§ 8 Abs 3 Satz 1 KStG), ggf sogar verdeckte Gewinnausschüttung (vGA; > Rz 14 ff). Die im Rahmen eines Dienstverhältnisses für die Tätig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften

Rz. 13 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften sind § 97a, der die Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 117a, der Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 151b, der Regeln zum automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung en...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Steuerpflichtigen, sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Steuerpfl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.4 Leistungsvoraussetzungen

Rz. 17 Nach dem Grundsatz des § 11 Abs. 1 BAföG, wird Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und für die Ausbildung geleistet, was den Bedarf darstellt. Dieser Ausbildungsbedarf wird jedoch nicht, was § 3 Abs. 1 an sich nahelegt, individuell ermittelt, sondern in den §§ 12, 13 BAföG durch bestimmte Bedarfssätze gesetzlich festgelegt. Dieser Bedarf wird einerseits nach ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.5 Einkünfte aus Kapitalvermögen

Zeile 11 Zeile 11 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Die Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 und 6 KStG erfassen Kapitaleinkünfte, die zu einem inländischen Betrieb gehören, in Zeilen 2 ff., nicht in Zeile 11. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wech...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.8.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.15 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 10 Herabsetzung des Nennkapitals (außerhalb einer Umwandlung) oder Auflösung der Körperschaft; Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Die Zeilen 56–80 berücksichtigen die Auswirkungen der Herabsetzung des Nennkapitals auf das steuerliche Einlagekonto und den Sonderausweis nach § 28 Abs. 2 KStG. Ein Sonderausweis wird vorrangig durch eine Kapitalherabsetzung aufgelöst (§ 28 Abs. 2 Satz 1 KStG). Darüber hinausgehende Beträge der Kapitalherabsetzung werden über das steuerliche Einlagekonto verrechnet. Das Form...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Personenvereinigungen (Abs. 1)

Rz. 7 § 14a Abs. 1 AO definiert Personenvereinigungen im Sinne dieses Gesetzes und der Steuergesetze als Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit zur Verfolgung eines gesetzlich zulässigen Zwecks. Rz. 8 Im Zivilrecht sind Personenvereinigungen alle Personenzusammenschlüsse zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks.[1] Soweit dagegen in der AO und den Steuergesetzen "P...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht bezüglich der BFH-Vertrauensschutzregelung

Leitsatz 1. Die Existenz des mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften geschaffenen Wahlrechts des Steuerpflichtigen, auch für Veräußerungen vor dem 31.07.2019 rückwirkend die Neuregelung des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Anspruch zu nehmen (§ 52 Abs. 25a Satz 2 EStG), lässt die im Sena...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 8 Besondere Regelungen für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 10)

Rz. 675 § 8 Abs. 10 EStG enthält eine Sonderregelung für die Anwendung der Vorschriften zur Abgeltungsteuer bei Kapitalerträgen. Damit wird die pauschale Verweisung des § 8 Abs. 1 S. 1 KStG auf die Vorschriften des EStG modifiziert. Zweck der Regelung ist es, die Einkünfte bei den Körperschaften den allgemeinen körperschaftsteuerlichen Regeln – und nicht der Abgeltungsteuer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.5 Körperschaften mit anderen Einkünften als solchen aus Gewerbebetrieb

Rz. 101 Für Körperschaften, die ihren Gewinn nicht nach den handelsrechtlichen GoB ermitteln müssen, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht. Diese Körperschaften haben zwar keine Privatsphäre[1], sondern nur eine "körperschaftliche" Sphäre. Bei ihnen ist es aber möglich, in die steuerliche Gewinn- bzw. Überschussermittlung nur solches Vermögen bzw. nur solche Einnahmen und Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.2 Andere Körperschaften mit Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 77 Andere KSt-Subjekte[1] erzielen nicht allein aufgrund ihrer Rechtsform zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern können auch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten haben[2]. Für sie kommen alle Einkunftsarten in Betracht, mit Ausnahme der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Unterhalten diese Körperschaften einen Gewerbebetrieb oder land- und forstwirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.5 Stiftungen

Rz. 525 Stiftungen können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, haben (Rz. 103).[1] Wirtschaftliche Stiftungen jedoch, deren Tätigkeit sich auf die Teilnahme am allgemeinen Geschäftsleben bezieht, erzielen regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diese Stiftungen gelten die allgemeinen Regeln für die Ermittlung der Einkünfte. Ne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.6.2 Verlustausgleich

Rz. 111 Für Körperschaften ist die Summe der Einkünfte, wie bei natürlichen Personen, nach den Regeln des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs zu ermitteln. Nach § 2 Abs. 3 EStG ist vor der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte die Summe der Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten zu bilden. Werden aus verschiedenen Quellen derselben Einkunftsart positive und negati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.7 Holding

Rz. 542 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels-, Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen besitzt, diese finanziert, die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt und ggf. Stabsfunktionen für die Beteiligungsunternehmen ausübt. Besondere Regelungen für die Holding gibt es im KSt-Recht nicht. Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.4 Vereine

Rz. 521 Vereine können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, erzielen (Rz. 103). Für die steuerliche Behandlung ist zwischen Vereinen zu unterscheiden, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 7, 9 oder 14 KStG steuerbefreit sind, und steuerpflichtigen Vereinen. Bei den steuerpflichtigen Vereinen ist wiederum zu unterscheiden zwischen Idealvereinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 3.2 Rechtsfolge

Rz. 29 Rechtsfolge ist, dass ein Steuerbescheid gegen den Gesellschafter, dem die verdeckte Gewinnausschüttung zuzurechnen ist, erlassen, aufgehoben oder geändert werden kann. Gleiches gilt für einen Feststellungsbescheid, also insbesondere für den Gewinnfeststellungsbescheid einer Personengesellschaft, wenn die Beteiligung an der ausschüttenden Körperschaft im Gesamthandsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.2.4 Bilanzierung von Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen

Rz. 184 Wandelschuldverschreibungen sind Gläubigerrechte; sie verleihen dem Gläubiger das Recht, innerhalb bestimmter Fristen und zu bestimmten Konditionen Anteile zu beziehen, die Gläubigerstellung also in eine Gesellschafterstellung umzuwandeln. Optionsanleihen unterscheiden sich von Wandelschuldverschreibungen dadurch, dass bei Ausübung der Option zum Bezug der Anteile an...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.5 Rechtsfolgen

Rz. 632 Abs. 7 S. 1 bestimmt jeweils für den Betrieb gewerblicher Art und für die Kapitalgesellschaft, dass die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht zu ziehen sind. Das bedeutet, dass keine Hinzurechnung bei der Einkommensermittlung bei dem Betrieb gewerblicher Art bzw. bei der Kapitalgesellschaft zu erfolgen hat. Diese Privilegierung tritt nur ein, "soweit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.3 Vorabausschüttungen

Rz. 366 Zu den Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen, gehören auch zulässige Vorabausschüttungen. Vorabausschüttungen dürfen nur den von einem ordentlichen und gewissenhaften Kaufmann voraussichtlich zu erwartenden Jahresgewinn erfassen. Sie können nach dem Ende des Wirtschaftsjahrs, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.1 Holding als Organträger

Rz. 143 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels- oder Produktionsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen – regelmäßig an Kapitalgesellschaften, aber auch an Personengesellschaften – besitzt und die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt.[1] Der Rechtsträger kann eine natürliche Person[2], eine Personengesellschaft, eine Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 2 Private Kapitalerträge: Versteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Kapitalanlagen sind im Privatvermögen) gilt die Abgeltungsteuer. Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und ggf. den Einbehalt der Kirchensteuer. Werbungskosten, die im Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften stehen, unterliegen einem Abzugsverbot. Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Kapitaleinkünfte ab 2009 gem. § 20 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 2.2 Private Zinserträge im Rahmen anderer Einkunftsarten sind bei der jeweiligen Einkunftsart zu versteuern

Kapitalerträge, die im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, [1] aus Gewerbebetrieb [2] oder aus selbstständiger Tätigkeit [3] erzielt werden, zählen nach § 20 Abs. 8 EStG zu diesen Einkünften und nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass die Erträge im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart voll der Besteuerung unterliegen und mit dem individuelle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 2.1 Durch die Anwendung der Abzugsteuer entfällt meist der Ansatz in der Steuererklärung

Sofern die Einkünfte i. S. d. § 20 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, ist die Einkommensteuerschuld des Anlegers abgegolten.[1] Sie muss daher nicht mehr in der privaten Steuererklärung aufgenommen werden. Ist der persönliche Steuersatz niedriger als der Satz der Abgeltungssteuer, kann die Günstigerprüfung beantragt werden.[2] Diese Prüfung führt das Finanza...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 117 § 8 Abs. 1 EStG sagt nichts darüber aus, unter welchen Voraussetzungen Einnahmen "im Rahmen" einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen. Ob ein geldwerter Vorteil "im Rahmen" einer der aufgezählten Überschusseinkünfte bezogen ist und welcher Einkunftsart er zuzurechnen ist, bestimmt sich nach den Vorschriften über die einzelnen Einkunftsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.2 Anwendung bei Existenz von Subsidiaritätsklauseln und Umqualifizierungsnormen

Rz. 11 Auch wenn Einkünfte nach den Kriterien für die Abgrenzung der Einkunftsarten dem äußeren Erscheinungsbild nach Überschusseinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG darstellen und damit grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 8 EStG unterfallen, können sie durch die sog. Subsidiaritätsklauseln im Rahmen einer anderen Einkunftsart – mit der Folge einer abweic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.1 Überschusseinkünfte

Rz. 7 Die steuerlich relevanten 7 Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG) gliedern sich in die Gewinneinkünfte [1] und in die Überschusseinkünfte.[2] Die in den §§ 8 bis 9a EStG geregelte Ermittlung des "Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten" ist nur bei den Überschusseinkünften zulässig (§ 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG). Die Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4ff. E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 4.2.4.1 Begriff

Rz. 72 Unter Gütern in Geldeswert sind Wirtschaftsgüter aller Art zu verstehen. Anders als der Einlagebegriff gem. § 4 Abs. 1 EStG umfasst der Einnahmebegriff gem. § 8 Abs. 1 EStG aber nicht nur bilanzierungsfähige Wirtschaftsgüter, sondern darüber hinaus alle Sachleistungen und Vorteile, auch bloße Nutzungsvorteile, die einen in Geld bestimmbaren Wert (Geldeswert) besitzen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 8.2 Einnahmen, die nicht in Geld bestehen

Rz. 135 § 8 Abs. 2 EStG gilt für die Bewertung zufließender Güter jedweder Art, gleichgültig ob sie verbilligt oder unentgeltlich gewährt werden. Maßgeblich sind gem. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG grundsätzlich die um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreise am Abgabeort. Bei Arbeitnehmern, für deren Sachbezüge die SvEV [1] Werte bestimmt, sind diese Werte maßgebend (Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 3 Betriebseinnahmen

Rz. 42 Nach dem eindeutigen Wortlaut in Abs. 1 gilt § 8 EStG nur für die Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 EStG), nicht für die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, § 2 Abs. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen / 8.1 Steuererstattungen/Steuernachzahlungen

Steuernachforderungen und Steuererstattungen sind nach § 233a AO zu verzinsen. Erstattungszinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen,[1] soweit sie nicht zu den Betriebseinnahmen gehören.[2] Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung...mehr