Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 15 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2024 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils dienstags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 9.1. bis 10.3.2024. Sei...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 2 Arbeitnehmer ist verheiratet und hat 2 Kinder

Sachverhalt Ein Mitarbeiter einer Speditionsfirma, Steuerklasse IV, mit 2 minderjährigen Kindern, erzielt im Juli 2024 infolge von Kurzarbeit ein Bruttoentgelt von 1.205 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er 3.381 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Jahresabschluss einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 752 Im Fall einer vermögensverwaltenden KG stellt sich die Frage, ob diese verpflichtet ist, einen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen oder ob es genügt, wenn diese eine Einnahmen- und Überschussrechnung aufstellt. Handelsgesellschaften sind gem. § 6 Abs. 1 i.V.m. § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen die Handelsgeschä...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 8 Kurzarbeitergeld, Grenzgänger ist verheiratet und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Mitarbeiter arbeitet bei einer Firma in Saarbrücken, wohnt aber in Frankreich und pendelt jede Woche zu seinem Wohnsitz (sog. Grenzgänger). Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Wegen Kurzarbeit erzielt er im Januar 2024 ein Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 1.240 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er in diesem Monat 3.585 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeiterg...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 14 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2024 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 10.3.2024 mit g...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / b) Auswirkungen dieser Rechtsprechung im Teileinkünfteverfahren

Rz. 228 In § 3c Abs. 2 Satz 2–5 EStG wurden durch das ZollkodexAnpG vom 22.12.2014 (BGBl I 2014, 2417 ff.) in Anlehnung an die in § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG enthaltenen Regelungen für qualifiziert (mehr als 25 %) an einer Kapitalgesellschaft beteiligte Gesellschafter, die die Beteiligung im Betriebsvermögen halten, Abzugsbeschränkungen für Betriebsvermögensminderungen und B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) § 3 Nr 70 S 1 Buchst a EStG

Rn. 2591 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hälftig steuerfrei sind BV-Mehrungen oder Einnahmen aus der Veräußerung von Grund und Boden und Gebäuden, falls (kumulativ) Grund und Boden und Gebäude am 01.01.2007 mindestens 5 Jahre zum AV (s R 6.1 EStR 2012) des inländischen BV des StPfl gehören (vgl mit § 6b Abs 4 Nr 2 EStG: 6 Jahre; Bron, Beilage BB-Special 7/2007, 27 hält die Frist f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mitwirkungspflicht und Änderungsanzeige

Rz. 41 [Autor/Stand] Die verfahrensrechtliche Vereinfachung nach § 35 Abs. 3 Satz 1 GrStG ist verbunden mit einer Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen. Fallen die maßgeblichen Voraussetzungen für den Erlass weg oder ändert sich der Umfang des Grundsteuererlasses, ist der Steuerpflichtige nach § 35 Abs. 3 Satz 2 GrStG zur Anzeige verpflichtet. Das setzt eine stetige Beoba...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 410 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2, 4 des Gesetzes zur temporären Senkung des USt-Satzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (vom 19.10.2022, BGBl I 2022, 1743) fügte auf Empfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks 20/3744, 4) in den Katalog der steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG eine neue Nr 11c ein, anzuwenden ab 01.10.2022. Die Vorschrift ist konstitutiv, anderf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1270 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 S 1 EStG befreit seit 01.04.1995 die dort genannten Einnahmen bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht iSd § 33 Abs 2 EStG gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden (zur Erweiterung der Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996

Rn. 2625 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Wohnungsbauprämie gehört nach § 6 WoPG 1996 nicht zu den Einkünften iSd EStG. Rn. 2626 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zu (weiteren) nicht steuerbaren Einnahmen s § 2 Rn 61ff (Handzik). Rn. 2627–2629 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Sonstiges

Rn. 1040 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Unterhaltsfreibetrag: Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 26 EStG sind keine anrechenbare Bezüge iSd § 33a Abs 1 S 5 EStG für den Unterhaltsfreibetrag (H 33a.1 EStH 2021 "Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge" iVm Umkehrschluss aus R 33a.1 Abs 3 S 4 Nr 5 EStR 2012).mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 4. Entgeltlichkeit und Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 13 Die Rspr. verlangte für den Gewerbebegriff, dass der Betrieb auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.[19] Es musste also die Absicht bestehen, einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Ob dies tatsächlich geschieht, ist unbeachtlich. Problematisch ist dieses Merkmal insbesondere bei karitativen Unternehmen und öffentlichen Versorgungsunternehmen. Solch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Dienst-/Auftraggeber können nicht sein

Rn. 966 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dienst- bzw Auftraggeber bzw begünstigte Tätigkeiten können nicht sein (dh § 3 Nr 26 EStG erfasst folgende Fälle nicht): soweit die Tätigkeit für nicht gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen erfolgt; soweit die Tätigkeit im Rahmen eines stpfl wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 AO) einer gemeinnützigen, mildtätigen oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Der Bezugspunkt des Freibetrages

Rn. 1030e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass der Freibetrag lt s Rn 1029) sich Für die Berücksichtigung von BA/WK ist diese Unterscheidung wichtig (s Rn 1032ff).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Rechtsfolgen für den WK-Abzug

Rn. 2237 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bezieht ein StPfl neben seinem Grundgehalt zusätzlich nach § 3 Nr 64 EStG steuerfreie Auslandszulagen, sind seine WK regelmäßig zu dem Teil nicht abziehbar (§ 3c Abs 1 EStG), der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen entspricht (BFH BStBl II 1993, 450; BFH/NV 1996, 541). Einen solchen unmittelbaren wirtschaftlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbe) Tätigkeit auch beim ArbG des Hauptberufs?

Rn. 1014d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Nebenberuflich" kann eine Tätigkeit auch beim ArbG des Hauptberufs ausgeübt werden (FG Köln EFG 1995, 416 rkr; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26 EStG Rz 12), aber nur, wenn kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Haupt- und Nebentätigkeit besteht. Ein solcher (steuerschädlicher) Zusammenhang besteht aber nur, wenn beide Tätigkeiten gl...mehr

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Entgelt / 4 Form des Arbeitslohns

Für die Beurteilung von Einnahmen als Arbeitslohn ist es unerheblich, in welcher Form sie gewährt werden. Zum Arbeitslohn gehören deshalb alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen.[1] Arbeitslohn ist deshalb nicht nur der Barlohn, sondern z. B. auch Sach- und Dienstleistungen, die dem Arbeitnehmer gewährt werden....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebc) Ausbilder oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Ausbilder" sind danach Personen, die die geistigen und leiblichen Fähigkeiten anderer Menschen durch Ausbildung vorhandener Anlagen entwickeln, zB durch eine unterrichtende Tätigkeit. Für die Frage der "Vergleichbarkeit" reichen die sozialen Ergebnisse der Tätigkeit nicht aus, es entscheidet die Art der Tätigkeit, hier der pädagogischen ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ecb) Bsp für künstlerische Tätigkeiten

Rn. 1023 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hierzu s § 18 Rn 90ff (Güro ff). Beispiele (positive Fälle, dh, eine künstlerische Tätigkeit iSd § 3 Nr 26 EStG ist gegeben): Kirchenmusiker, der nebenamtlich tätig ist (zB Organist, OFD Ffm vom 03.05.2000, DB 2000, 1258; OFD Ffm vom 09.07.2003, DStR 2003, 2116; LfSt Bayern, Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten iSd § 3 Nr 26/26a E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) § 3 Nr 40 S 1 Buchst f EStG (besondere Entgelte oder Vorteile iSd § 20 Abs 3 EStG)

Rn. 1390 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für den Anwendungsbereich der Vorschrift ist ab VZ 2009 zu unterscheiden wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufbau der Vorschrift

Rn. 2600d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über den Aufbau der Vorschrift:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aeb) Schweiz

Rn. 964c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der EuGH vom 21.09.2016, C-478/15, DStRE 2016, 2331 (Radgen)) sah einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz (vom 21.06.1999) darin, dass § 3 Nr 26 EStG nicht auch die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst/Auftrag einer in der Schweiz belegenen juristischen Person des öffentlichen Rechts begünstigte. Der G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebf) Gemeinsamkeiten dieser Tätigkeiten

Rn. 1018g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Tätigkeiten haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 1 S 1 LStR 2023). Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung (H 3.26 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

eba) Allgemeines Rn. 1018 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG zählt die begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten auf:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebb) Übungsleiter oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl II 1986, 398; 1992, 176 versteht unter "Übungsleitern" Personen, die Übungen leiten, in denen Menschen ihre Fähigkeiten selbst entwickeln und erproben.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der behinderte (ab VZ 2020: der Mensch mit Behinderung, s Rn 339a)/von Behinderung bedrohte Mensch

Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Begriffe "Behinderung"/"von Behinderung bedroht" verweist § 3 Nr 10 S 1 EStG ausdrücklich auf § 2 Abs 1 SGB IX. Dies bedeutet daher für die Auslegung der Begriffe:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 2600a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 1 Nr 2d JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 fügte mit Wirkung ab VZ 2022 (§ 52 Abs 1 EStG idF Art 43 Abs 1 des Gesetzes)) einen neuen § 3 Nr 72 EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein, der mE, soweit Gewinnerzielungsabsicht besteht, konstitutiv wirkt, andernfalls lägen stpfl Einkünfte insbesondere nach § 15 EStG vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792. Rn. 337 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vorbemerkung: Unter § 3 Nr 10 EStG aF standen früher – aufgehoben grds ab VZ 2006 – die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebd) Erzieher oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wikipedia.de versteht unter "Erziehung" die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender. Dabei beinhalte der Begriff sowohl den Prozess als auch das Resultat dieser Einflussnahme.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ffb) Die Grenzen des § 37 SGB XI im Zeitraum 2012–2016

Rn. 1277a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ab 01.01.2013 wurden Leistungen für Demenzkranke verbessert, s Art 1 Nr 48, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG vom 23.10.2012, BGBl I 2012, 2246). In den Jahren 2013–2016 ergaben sich folgende Sätze:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Freibetrag

Rn. 1057 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Aus der Formulierung "bis zur Höhe von insgesamt …" folgt, dass es sich – wie bei § 3 Nr 26 EStG – um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Dieser ist personenbezogen, dh keine Übertragung auf den anderen Ehegatten/Lebenspartner (H 3.26a EStH 2021 iVm BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 Tz 7). Zum Verfassungsrecht s Rn 1...mehr

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Übergangsbereich: Übergangs... / 3.4 Berechnung der Beiträge zur Rentenversicherung

Bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Minijobbern erfolgte keine hälftige Beitragslastverteilung. Der Arbeitgeber hatte grundsätzlich einen Betrag i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts als Beitrag zu tragen; den Restbeitrag, also 3,6 %, hatte der geringfügig Beschäftigte aufzubringen. Ließ sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfiel der Beitr...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Entscheidungen des BFH

Rz. 136 Der BFH ist der früheren Verwaltungsauffassung in Urteilen des IV. und des X. Senats teilweise gefolgt:[273] Besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang der Aufwendungen zu mehreren Einkunftsarten, entscheidet nach ständiger Rspr. der engere und wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang. Überlässt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser ein Wirtsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Allgemeines

Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 90ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II 2007, 702; Ross ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die Gastfamilie

Rn. 345 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 EStG enthält keine Legaldefinition des Begriffs "Gastfamilie" noch verweist sie auf eine solche. Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/11108, 14, Bericht des Finanzausschusses) versteht darunter "neben den Angehörigen des behinderten Menschen Familien mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder alleinstehende P...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Emser, Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und ehrenamtlich Tätige im Bereich des Steuerrechts, NWB 13/2013, 908; Tegelkamp/Krüger, Ein Sieg für das Ehrenamt? – kritische Betrachtung zu BFH FR 2013, 517, FR 2013, 490. Verwaltungsanweisungen: BMF vom 21.11.2014, BStBl I 2014, 1581 (Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit – Anwendungsschreiben zu § 3 Nr 26...mehr

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Entgelt / 1.2 Vereinbarung über Nettoarbeitsentgelt

Wird ein Nettoarbeitsentgelt vereinbart, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten einschließlich der darauf entfallenden Steuern und der seinem gesetzlichen Anteil entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung.[1] Somit zählen auch der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V zum Arbeitsentg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dbd) Schwankender Umfang der Tätigkeit

Rn. 1014c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wenn der StPfl für einen Auftraggeber zeitlich in schwankendem Umfang tätig ist, kommt es nach BFH BStBl II 1990, 854 für die Frage der "Nebentätigkeit" auf den jeweiligen Durchschnittswert im VZ bzw während der Vertragsdauer an (wenn diese kürzer als der VZ ist). Auch wenn der StPfl dienstrechtlich verpflichtet ist, ein Nebenamt zu übern...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Ergebnis

Rz. 1419 Auch wenn die Vereinigung nicht den Zweck hat, durch eigene unternehmerische Tätigkeit für sich selbst Gewinn zu erzielen, so werden etwa anfallende Gewinne an die Mitglieder verteilt, sofern sie nicht reinvestiert oder aus ihnen Rücklagen gebildet werden. Gewinne aus den Tätigkeiten der Vereinigung gelten als Gewinne der Mitglieder und sind auf diese in dem im Grün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dba) Der Drittel-Grundsatz

Rn. 1014 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1988, 150; 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97) und ihm folgend die FinVerw (H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 1 LStR 2023) grenzen die Frage, ob eine Tätigkeit nebenberuflich ist, zeitlich ab. So sehen der BFH (BFH BStBl II 1990, 854; BFH/NV 1991, 296; 1991, 811; 1993, 97; FG Köln EFG 1995, 416 rkr; FG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Verfassungsrecht

Rn. 1047 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Insbesondere sah BFH BFH/NV 2012, 1330 keinen Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG darin, dass entgeltlich ehrenamtlich Tätige nicht von der Vorschrift begünstigt sind. Die Höhe des Freibetrags ist sehr überschaubar, aber liegt im gesetzgeberischen Spielraum und ist daher allenfal...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Beschränkung des Zinsabzugs bei Überentnahmen

Rz. 280 Neben der Zinsschrankenregelung sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abzugsfähig, soweit diese auf sog. Überentnahmen zurückgehen. Hintergrund der Norm ist die BFH-Rspr. zu sog. Zwei- oder Mehrkontenmodellen.[506] Der BFH hatte insoweit entschieden, dass Schuldzinsen, die auf die Erhöhung eines negativen Saldos auf einem Bankkonto durch die Zahlung von Betri...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Behandlung von Ausschüttungen

Rz. 187 Ausschüttungen der Betriebs-GmbH sind gewerbliche Einkünfte (Sonderbetriebseinnahmen), die einkommensteuerlich dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. a EStG) unterliegen und gewerbesteuerlich nach § 9 Nr. 2a GewStG aus dem Gewerbeertrag der GmbH & Co. KG grds. zu kürzen sind, wenn die Anteile zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter der Besitzgesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 573 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3, Art 43 Abs 3 JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügten mit Wirkung ab 01.01.2021 (also synchron mit dem GrundrentenG, s Rn 577) einen neuen § 3 Nr 14a EStG in den Katalog der steuerfreien Einnahmen ein (= § 52 Abs 4 S 5 EStG idF des Gesetzes). Dazu Hörster, NWB 2/2023, 86. Rn. 574 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Mit dem Gesetz z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Der StPfl übt mehrere Tätigkeiten aus

Rn. 1016 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Hier ist zu unterscheiden (BFH BStBl II 1990, 854; H 3.26 EStH 2021 iVm R 3.26 Abs 2 S 3, 4 LStR 2023:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Anwendung auch auf Vergütungen, die keine Aufwandsentschädigungen sind

Rn. 1031 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dass eine Vergütung keine Aufwandsentschädigung ist, steht § 3 Nr 26 EStG nicht entgegen (BFH BStBl II 1986, 401; BFH/NV 1988, 150; BStBl II 1989, 288; 1990, 686; 1990, 854).mehr