Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Beschlussersetzungsklage: Umfang der Rechtskraft

Leitsatz Ist ein Urteil, das einen Beschluss ersetzt, rechtskräftig geworden, steht mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger fest, dass der (ersetzte) Beschluss gültig ist; daher kann nicht mehr geltend gemacht werden, er sei nichtig, und zwar auch dann nicht, wenn die Beschlussersetzung Gegenstand eines Versäumnisurteils ist. Normenkette WE...mehr

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Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Leitsatz Es ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt und höchstrichterlich nicht geklärt, wann die Festsetzungsfrist für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen auf hinterzogene Steuervorauszahlungen beginnt und nach welchen Maßstäben der Zinslauf zu berechnen ist. Sachverhalt Die Kläger erstatteten Ende 2014 Selbstanzeige, mit der sie bisher nicht versteuerte Kapitalerträ...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

Leitsatz Für unverheiratete, jüngere Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung neben einer Unterkunft am Beschäftigungsort weiterhin im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen, stellt die elterliche Wohnung auch dann keinen eigenen Hausstand im Sinne einer doppelten Haushaltsführung dar, wenn dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. Sachverhalt Im Streitfall (...mehr

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EuGH-Vorlage zur Anwendung der Kleinunternehmerregelung auf Wiederverkäufer mit Differenzbesteuerung

Leitsatz Ist in Fällen der Differenzbesteuerung nach Art. 311ff. der Richtlinie 2006/112/EG die Bestimmung des Art. 288 Satz 1 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG dahingehend auszulegen, dass für die Bemessung des danach maßgeblichen Umsatzes bei der Lieferung von Gegenständen nach Art. 314 der Richtlinie 2006/112/EG gemäß Art. 315 der Richtlinie 2006/112/EG auf die Differenz z...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

Leitsatz Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als "Lieferung von Wasser" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil vom 18. April 2012, VIII ZR 253/11, HFR 2012, 1110). Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.1 Allgemeines

Rz. 29 Gegen den Haftungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Hierbei ist zu beachten, dass mit dem Haftungsbescheid andere Verwaltungsakte verbunden sein können[2], die trotz der äußeren Verbindung rechtlich selbstständig sind. Bei der Einspruchseinlegung gem. § 357 AO muss zweifelsfrei bestimmt werden, welche Regelung angefochten wird.[3] Wenn s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.3 Geltendmachung durch Verwaltungsakt

Rz. 8 Wird der vertragliche Haftungs- bzw. Duldungsanspruch durch die Finanzbehörde entgegen § 192 AO durch Verwaltungsakt geltend gemacht, so ist dieser rechtswidrig, aber nicht nichtig. Somit muss gegen diesen Bescheid mit dem Einspruch vorgegangen werden. Wird dies verabsäumt, wird der Bescheid bestandskräftig, weshalb die Finanzbehörde trotz seiner Rechtwidrigkeit dann h...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Form des Haftungsbescheids (§ 191 Abs. 1 S. 3 AO)

Rz. 15 Für den Haftungsbescheid ist nach § 191 Abs. 1 S. 3 AO die Schriftform vorgeschrieben.[1] Das Fehlen der Unterschrift bzw. der Namenswiedergabe des erlassenden Amtsträgers hat weder die Nichtigkeit noch unter Beachtung von § 127 AO die Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheids zur Folge.[2] Der Haftungsbescheid ist jedoch nach § 119 Abs. 3 AO und § 125 Abs. 2 Nr. 1 AO ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.7 Korrektur des Haftungsbescheids

Rz. 30 Die Korrektur eines Haftungsbescheids erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 129–132 AO . Die speziellen Korrekturbestimmungen der §§ 172ff. AO für Steuerbescheide können für Haftungsbescheide auch nicht entsprechend angewendet werden.[1] Durch die Anwendung der allgemeinen Korrekturvorschriften wird dem Gesichtspunkt besser Rechnung getragen, dass die Gelten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.9 Vollstreckung des Duldungsbescheids

Rz. 78 Der Duldungsbescheid verpflichtet, die Vollstreckung zu dulden.[1] Der Duldungspflichtige ist aber nicht gehindert, den Primäranspruch[2] zu erfüllen, um Vollstreckungsmaßnahmen auszuschließen.[3] Rz. 78a Nach § 249 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde den Duldungsbescheid, wenn der Primäranspruch nicht erfüllt ist, selbst vollstrecken. Der Duldungspflichtige ist Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.6.1.2 Inhalt der Einwendungen

Rz. 29a Im Einspruchsverfahren kann der Beteiligte alle Einwendungen gegen den festgesetzten Haftungsanspruch bzw. dessen Geltendmachung erheben. Er kann z. B. einwenden, dass die haftungsbegründenden Tatbestandsmerkmale der Haftungsnorm[1] nicht erfüllt seien[2]; der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, für den gehaftet werden soll[3], nicht entstanden[4]. , zu hoch festg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2 Gerichtliche Feststellung und Vollstreckung

Rz. 5 Leistet der kraft Vertrags Einstandspflichtige nicht freiwillig, so ist der privatrechtliche Anspruch durch eine Entscheidung der ordentlichen Gerichte festzusetzen.[1] Es muss erforderlichenfalls ein Mahnbescheid[2] erwirkt oder Klage[3] eingereicht werden. Nicht zulässig wäre es demgegenüber, wenn die Finanzbehörde ihren Anspruch nach § 192 AO mittels Haftungsbescheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.4.4.4 Austausch der Begründung

Rz. 24 Der Haftungsbescheid setzt den Haftungsanspruch fest.[1] Die Feststellung der Haftungsgrundlagen ist ein mit dem Einspruch nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Haftungsbescheids. Die in § 157 Abs. 2 AO für die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gegebene Klarstellung gilt für die Haftungsgrundlagen entsprechend. Ein Verfahren zur gesonderten Feststellung von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7.6 Rechtsschutz gegen den Duldungsbescheid

Rz. 74 Gegen den Duldungsbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO der Einspruch gegeben.[1] Der weitere Rechtsschutz erfolgt durch die Finanzgerichtsbarkeit nach § 33 FGO [2] Gegen den Duldungsbescheid in Form der Einspruchsentscheidung[3] ist die Anfechtungsklage [4] gegeben.[5] Zunächst hat die Finanzbehörde zu prüfen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen der ensprechenden Duldun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.2 Vertragsformen

Rz. 2 Die häufigsten Vertragsformen zur Begründung der Einstandspflicht für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind: die Bürgschaft.[1] Hinsichtlich der Steuerbürgschaft i. S. v. § 244 AO ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Rechtsbeziehung zwischen Steuerbürgen und Steuergläubiger rein privatrechtlicher Natur ist. Die Entscheidung der Finanzbehörde gegenüber dem Steue...mehr

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zfs 2/2018, Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs

OWiG § 67, StVG § 25 Leitsatz 1. Wie die Einlegung des Einspruchs selbst ist auch die Beschränkung des Einspruchs als Prozesshandlung bedingungsfeindlich. Ergibt sich aus Erklärungen des Betr. oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (u.a. Anschluss...mehr

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zfs 2/2018, Wirksamkeit der... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h eine Geldbuße von 880 EUR mit Fahrverbot von zwei Monaten und Schonfrist. Mit am selben Tag bei Gericht eingegangenem Verteidigerschriftsatz vom 2.12.2016 ließ der Betr. erklären, dass sein Einspruch vom 15.9.2016 gegen den Bußgeldbesc...mehr

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zfs 2/2018, Wirksamkeit der... / Leitsatz

1. Wie die Einlegung des Einspruchs selbst ist auch die Beschränkung des Einspruchs als Prozesshandlung bedingungsfeindlich. Ergibt sich aus Erklärungen des Betr. oder seiner Verteidigung, dass (weiterhin) auch die Schuld oder deren Umfang angegriffen wird, ist die Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (u.a. Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v...mehr

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zfs 2/2018, Wirksamkeit der... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG bzw. nach den §§ 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthaften Rechtsbeschwerden sind jeweils zulässig und begründet, weil das AG den Umfang seiner Prüfungs- und Feststellungspflicht verkannt hat, indem es bei seiner Beschlussfassung nach § 72 OWiG – was das Rechtsbeschwerdegericht auf die Sachrügen von Amts wegen zu prüfen hat – sc...mehr

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AGS 2/2018, Kosten der Säumnis / 1 Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung v. 2.3.2017 war die Verfügungsbeklagte nicht vertreten. Die beantragte einstweilige Verfügung erging durch Versäumnisurteil mit einer Kostenentscheidung zum Nachteil der Verfügungsbeklagten. Hiergegen legte diese Einspruch ein. Noch vor der Durchführung des anberaumten weiteren Verhandlungstermins nahm die Verfügungsklägerin ihren Antrag ...mehr

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zfs 2/2018, Beweisverwertun... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1. Die vom Angeklagten zulässig erhobene Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 1 StPO ist begründet." Der Verfahrensrüge liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde: a) Mit Strafbefehl des AG Bückeburg vom 23.6.2016 ist dem Angeklagten eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr infolge Genusses berauschender Mittel (Cannabinoide) gem. § 316 Abs. 2 StGB zur Last...mehr

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AGS 2/2018, Vergütung für R... / VI. Höhe des Gebührensatzes

Hinsichtlich der Höhe der Gebühr ist zu differenzieren:mehr

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AGS 2/2018, Anwaltswechsel ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat weitgehend Erfolg. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Eine Anrechnung der im Mahnverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr für den nachfolgenden Rechtsstreit nach Nr. 3307 S. 2 VV scheide aus, weil verschiedene Rechtsanwälte tätig geworden seien. I.Ü. betreffe diese Anrechnungsvorschrift nur ...mehr

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AGS 2/2018, Kosten der Säumnis / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 2, 567 ff. ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin den Kostenfestsetzungsantrag der Verfügungsklägerin zurückgewiesen. 1. Soweit diese meint, die im Termin v. 2.3.2017 zugunsten ihres nunmehrigen Verfahrensbevollmäc...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Kostenerstattungsanspruch durch Abtretung sichern?

Frage: Im HBR 6/2014 wurde darüber berichtet, dass ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneter Bevollmächtigter eines obsiegenden Beteiligten im Kostenfestsetzungsverfahren verschiedene Möglichkeiten zur Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs gegenüber dem Gericht hat. In diesem Zusammenhang wurde auch thematisiert, dass das Finanzamt in Fällen, in denen ...mehr

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Rücklagen im Regiebetrieb einer kommunalen Gebietskörperschaft

Leitsatz Die Bildung einer Rücklage i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG ist auch im Fall des Regiebetriebs einer kommunalen Gebietskörperschaft zulässig. Mangels gesetzlicher Beschränkungen reicht für deren steuerliche Anerkennung jedes "Stehenlassen" der handelsrechtlichen Gewinne als Eigenkapital aus, sofern anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft wer...mehr

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Betrieb von Geldspielautomaten: steuerpflichtig mit dem Kasseninhalt

Leitsatz Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beim Betrieb eines Geldspielautomaten sind die Kasseneinnahmen des Aufstellers abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist von den Spielern als Endverbrauchern an die Aufsteller gezahlt worden, sodass auch durch die Abwälzung der Umsatzsteuer an die Endverbraucher eine Belastung durch Umsatzsteuer und zusätz...mehr

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Anrechnung von unentgeltlichen Zuwendungen

Leitsatz Werden bei der Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs unentgeltliche Zuwendungen angerechnet, dann erlischt die dafür gezahlte Schenkungsteuer- und dies mit Wirkung für die Vergangenheit. Sachverhalt Die Klägerin lebte mit ihrem Ehemann bis zu dessen Tod im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es ergab sich für die Klägerin als überlebende Ehefrau ei...mehr

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Umfang der Verpflichtung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

Leitsatz Bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ist der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht auf Unterlagen begrenzt, die für die Gewinnermittlung und sonstiger steuerlicher Pflichten von Bedeutung sind. Soweit keine Aufzeichnungspflicht besteht, ist auch der Datenzugriff ausgeschlossen. Sachverhalt K ist Maler und ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmen-Übersc...mehr

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Nachträgliche Umsatzsteuererstattung an einen zu Unrecht als Steuerschuldner nach § 13b UStG behandelten Bauträger: Beginn Zinslauf für die Erstattungszinsen

Leitsatz Beantragt ein Bauträger die Änderung seines Umsatzsteuersteuerbescheids, weil entgegen der früheren Verwaltungsauffassung nach dem BFH-Urteil v. 22.8.2013 ein Bauträger keine Bauleistungen erbringt und er damit kein Steuerschuldner als Leistungsempfänger im Sinne des § 13b UStG ist, und ändert darauf das Finanzamt nachträglich die Umsatzsteuerfestsetzung zugunsten d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.7 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 207 Ebenfalls nicht abschließend geklärt ist die verfahrensrechtliche Situation. Die tatsächliche Verständigung erfolgt außerhalb des eigentlichen Steuerfestsetzungsverfahrens. Ihr Ergebnis muss also im Rahmen des Steuerfestsetzungsverfahrens noch umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Ergebnis der (wirksamen) tatsächlichen Verständigung in einer Steuerfestsetzung erfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.6 Verfahrensregeln

Rz. 154 Der Schätzungsbescheid ist ein Steuerbescheid, auf den die §§ 118ff. AO sowie alle Vorschriften der §§ 155ff. AO anwendbar sind. Dem Stpfl. ist im Schätzungsverfahren rechtliches Gehör zu gewähren. Vor der Durchführung der Schätzung muss er darauf hingewiesen werden, dass eine Schätzung erfolgen kann und ihm Gelegenheit gegeben werden, Besteuerungsgrundlagen mitzutei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.5 Rechtswidrigkeit der Schätzung

Rz. 153 Die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Schätzung ist nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. In allen Schätzungsfällen entspricht die festgesetzte Steuer allenfalls zufällig derjenigen Steuer, die bei vollständiger Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen festgesetzt worden wäre. Abweichungen von den tatsäc...mehr

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Außenprüfung bei sog. Einkunftsmillionären

Leitsatz 1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 1 AO i.V.m. § 147a AO sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß sind. 2. Bei der Berechnung des Schwellenwertes des § 147a Abs. 1 Satz 1 AO sind Kapitaleinkünfte, die aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG der tariflichen...mehr

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Jansen, SGB X § 57 Zustimmu... / 2.1 Rechte Dritter

Rz. 3 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag kann ebenso wie ein Verwaltungsakt in Rechte eines Dritten eingreifen. Der beim Verwaltungsakt gegebene Schutz durch das Rechtsbehelfsverfahren wäre indessen gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht gegeben. Deshalb trifft Abs. 1 eine ausdrückliche Regelung, dass die schriftliche Zustimmung des Dritten erforderlich ist. So...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 180 Konzer... / 2.1 Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Voraussetzung ist jeweils, dass der private Arbeitgeber (Unternehmen) über mehrere Betriebe und der öffentliche Arbeitgeber über mehrere Dienststellen verfügt und deshalb ein Gesamtbetriebsrat (§ 47 BetrVG) oder ein Gesamtpersonalrat besteht. Rz. 3 Wahlbere...mehr

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Schell, SGB IX § 89 Verordn... / 2 Geschäftsordnung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen (Stand: 18.1.2010)

Rz. 2 Geschäftsordnung des Beirates für die Teilhabe behinderter Menschen § 1 Teilnahmerecht an Sitzungen des Beirates (1) An den Sitzungen des Beirates nehmen die Mitglieder des Beirates oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter sowie ausgewählte Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) teil. An den Sitzungen des Beirates können Vertre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 4.3 Rechtsschutz

Rz. 34 Auch wenn die Festsetzung zugleich auf einer Urkunde mit der Festsetzung der Maßstabsteuer erfolgt, handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt.[1] Gegen den Bescheid über den SolZ ist nach § 347 Abs. 1 AO der Einspruch statthaft. Dem Charakter dieses Bescheids als Folgebescheid entsprechend können mit einem Rechtsbehelf gegen den Bescheid über den SolZ wed...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 66 Abs. 2 S. 1 GKG statthaft und zulässig. Sie ist auch begründet. Sie führt zur Änderung des angefochtenen Beschlusses und zur Aufhebung des angegriffenen Kostenansatzes. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Beklagten auf der Grundlage des § 22 Abs. 1 S. 1 GKG liegen nicht vor. Danach schuldet in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Kos...mehr

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Anforderungen an den Entbin... / 2 Aus den Gründen:

"Dem Rechtsmittel kann entsprechend der Zuschrift der GenStA vom 8.5.2017 ein Erfolg nicht versagt werden." Wird der Einspruch des Betr. – wie hier – nach § 74 Abs. 2 OWiG wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung ohne Verhandlung zur Sache verworfen, so ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn über einen rechtzeitig gestellten Antrag, den Betr. von der Verpflich...mehr

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§ 4 Ehe / c) Säumnis

Rz. 531 Ist der Antragsteller säumig, ist eine Versäumnisentscheidung gegen ihn dahingehend zu erlassen, dass der Antrag als zurückgenommen gilt, § 130 Abs. 1 FamFG. Eine Säumnis ist anzunehmen, wenn der Antragsteller trotz ordnungsgemäßer Ladung nach Aufruf zur Sache am richtigen Ort und in richtiger Art und Weise nicht zu dem festgesetzten Termin erscheint und verhandelt.[...mehr

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AGS 1/2018, Kostenschuldner... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Richtigerweise ist die Beklagte als Kostenschuldnenn der Gebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. für das Verfahren im Allgemeinen angesehen worden. Kostenschuldner ist gem. § 22 Abs. 1 S. 1 GKG, wer das Verfahren des Rechtszugs beantragt hat. Dies war die Beklagte, indem allein sie einen Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / f) Ermäßigung der Terminsgebühr bei Säumnis im Termin

Rz. 126 In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG). Beispiel 55: Verbundverfahren, Säumnis des Antragstellers Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt ...mehr

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Anforderungen an den Entbin... / Sachverhalt

Gegen den Betr. erging ein Bußgeld von 250 EUR und es wurde ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat festgesetzt. Nach Einspruch und Terminsbestimmung hat der Verteidiger eine Woche vor der Hauptverhandlung einen Schriftsatz zu den Akten gereicht, der – durch Einrücken und Anführungszeichen als wörtliches Zitat gekennzeichnet – eine Erklärung des Betr. wiedergibt. Der er...mehr

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§ 4 Ehe / VIII. Checkliste

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§ 5 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV.mehr

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§ 14 Vollstreckung / bb) Gebühren

Rz. 56 Für den Anwalt entsteht zunächst eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV. Rz. 57 Eine Terminsgebühr für das Aushandeln der Vereinbarung kann nicht entstehen, da Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV in der Vollstreckung nicht anwendbar ist. Eine Gebühr fällt hier nur für die Teilnahme an einem gerichtlichen Termin oder einem Termin zur Abgabe des Vermögensverzeichnisses (A...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 2. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 19 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Beispiel 11: Mahnverfahren mit Vollstreckungsbescheid Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 3.000,00 EUR Gesamtschuldnerausgleich und anschli...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VIII. Mahnverfahren

Rz. 18 Hat der Anwalt den Auftrag zum Mahnverfahren vor dem Stichtag erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon...mehr

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Feststellung des Grundstückswerts bei Erbbaugrundstücken

Leitsatz Der Wert eines Erbbaugrundstücks kann im Vergleichswertverfahren ermittelt werden, sofern Vergleichskaufpreise oder abgeleitete Vergleichsfaktoren vorliegen. Dabei gelten die von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte als verbindlich. Sachverhalt Die Klägerin hat in 2010 mehrere Erbbaugrundstücke geerbt. Das Finanzamt hat die Bodenwertanteile auf Basis ...mehr