Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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AGS 4/2017, Terminsgebühr i... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend, allerdings nicht in der Begründung. Grundsätzlich gilt auch in Arrest- und einstweiligen Verfügungsverfahren zunächst einmal § 128 Abs. 1 ZPO, so dass die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[1] Anders als im Prozesskostenhilfeverfahren (§ 117 Abs. 1 ZPO) ist nicht vorgeschrieben, dass ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Fragen des Rechtsbehelfsverfahrens

Rz. 115 Die Vorläufigkeit ist als unselbstständige Nebenbestimmung zum Steuerbescheid nicht selbstständig anfechtbar.[1] Anfechtbar ist nur der vorläufige Steuerbescheid. Eine isolierte Anfechtung und Aufhebung der Vorläufigkeit würden den Inhalt des Bescheids (seine Endgültigkeit) unzulässig verändern.[2] Rz. 116 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid sowie die Aussetzung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Verhältnis des Steuerbescheids zum Grundlagenbescheid, Abs. 2

Rz. 44 Ein Steuerbescheid ist Folgebescheid, wenn er auf einem anderen Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) in der Weise beruht, dass die in dem Grundlagenbescheid bindend festgesetzten Besteuerungsgrundlagen ohne eigene Prüfung in den Folgebescheid zu übernehmen sind.[1] Während das sachliche Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid durch § 182...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch: Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 52 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 91 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind oder wenn geklärt ist, dass eine solche Gewissheit endgültig nicht mehr zu erreichen ist, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Veranlagungszeitraum endgültig nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 3.6 Rechtsschutz

Rz. 77 Gegen die Ablehnung einer beantragten Auskunft mit der Begründung, die formellen Voraussetzungen seien nicht erfüllt und deshalb bestehe kein Anspruch auf eine Erteilung[1], kann sich der Stpfl. mit dem Einspruch [2] und – nach erfolglosem Abschluss des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens – mit der Verpflichtungsklage [3] wenden.[4] Gegenstand des Einspruchs- und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 2 Zulässigkeit der elektronischen Kommunikation

Rz. 7 Nach § 87a Abs. 1 S. 1 AO ist die elektronische Kommunikation nur zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Übermittlung elektronischer Dokumente ist also die vorangehende Zugangseröffnung durch Verwaltung und Bürger. Einerseits wird hierdurch dem Bürger weiterhin die Möglichkeit belassen, auch auf herkömmliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Wegfall des Vorbehalts oder Änderung der Steuerfestsetzung

Rz. 98 Die Vorläufigkeit der Steuerfestsetzung eröffnet der Finanzverwaltung die Möglichkeit der Änderung. Nach dem Gesetzeswortlaut sind dabei zwei verschiedene Änderungstatbestände zu unterscheiden. Nach § 165 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde, solange die Vorläufigkeit besteht und in ihrem Rahmen, die Steuerfestsetzung aufheben oder ändern. Voraussetzung ist nicht, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 23 Abweichend von S. 1 beinhaltet § 89 Abs. 1 S. 2 AO eine Mussbestimmung. Aus der strikten Verpflichtung der Finanzbehörde folgt für den Beteiligten ein Anspruch auf Auskunftserteilung.[1] Eine Pflicht zur Erteilung von Auskünften nach § 89 Abs. 1 S. 2 AO obliegt der Finanzbehörde aber nur, wenn der Beteiligte eine entsprechende Anfrage an sie richtet.[2] Aus dem Zusamm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 93c AO enthält die formellen Grundsatzanforderungen an von Dritten für den Stpfl. an die Finanzbehörden zu übermittelnde Daten. Zuvor waren vornehmlich im EStG und im 5. Vermögensbildungsgesetz eine Reihe von nicht nur inhaltlich differierenden, sondern auch vom grundsätzlichen Aufbau her voneinander abweichenden Regelungen[1] enthalten. Die hierdurch resultierende E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.5 Rechtsschutz

Rz. 101 Gegen die Gebührenfestsetzung ist der Einspruch [1] gegeben. Bei Erfolglosigkeit im Einspruchsverfahren kann mittels einer Anfechtungsklage [2] gerichtlicher Rechtsschutz erlangt werden. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung [3] gewährt.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.7 Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Steuerbescheids

Rz. 43 Ebenfalls wie ein Steuerbescheid behandelt wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines Steuerbescheids. Entsprechendes muss für die Ablehnung eines Antrags auf Erlass eines Freistellungsbescheids gelten. Anwendungsfälle sind z. B. die KapESt-Erstattung sowie die Ablehnung einer Veranlagung nach § 46 EStG. Der Unterschied zum Freistellungsbescheid besteht darin, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 42 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines ...mehr

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Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2014 nicht verfassungswidrig

Leitsatz Die im Jahr 2014 gewährten Freibeträge für das sächliche Existenzminimum in Höhe von 4.368 € und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.640 € für beide Elternteile stellen nach Auffassung des Finanzgerichts München das Existenzminimum eines Kindes in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Höhe von der Besteuerung frei. Sachverhalt Im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 4.2.1 Verfassungsmäßigkeit der Gebührenpflicht

Rz. 82 Im steuerrechtlichen Schrifttum hat die Einführung der Gebührenpflicht nicht nur heftige Kritik, sondern auch verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen.[1] Stpfl. und deren steuerlichen Beratern wird empfohlen, gegen die Gebührenfestsetzung Einspruch zu erheben.[2] Zur Begründung wird u. a. angeführt, dass den Staat angesichts der Kompliziertheit des Steuerrechts e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 7 Von der Verordnungsermächtigung des § 156 Abs. 1 AO ist in der Kleinbetragsverordnung v. 19.12.2000[1] Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[2] neu gefasst. Die Neuregelung der KleinbetragsVO ist nach Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO auf Steuern anzuwenden, die nach dem 31.12.2016 entstehen. Für Steuern, die vor dem 1.1.2017 entstanden sind, g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Ungewissheit hinsichtlich des Sachverhalts, Abs. 1 S. 1

Rz. 15 Voraussetzung für die Anwendung des § 165 Abs. 1 S. 1 AO ist, dass ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit muss sich darauf beziehen, ob in dem maßgeblichen Vz der steuerpflichtige Tatbestand verwirklicht worden und daher für diesen Vz eine Steuer entstanden ist. Ist dagegen ungewiss, ob ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3 Ungewissheit bei Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung, Nr. 2

Rz. 38 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 2 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn das BVerfG eine für die Steuerfestsetzung maßgebliche steuerrechtliche Vorschrift für mit dem GG nicht vereinbar erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung verpflichtet hat. Die Zulässigkeit der vorläufigen Steuerfestsetzung in den Fällen der späteren rückwirkenden Änderu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.5 Freistellungsbescheid

Rz. 32 Nach § 155 Abs. 1 S. 3 AO sind auch Freistellungsbescheide Steuerbescheide. Die Verbindung zu den vorherigen Sätzen mit den Worten "Dies gilt auch" ist in ihrer Bedeutung unklar. Man wird dies auf die beiden vorhergehenden Sätze beziehen dürfen, also darauf, dass auch der Freistellungsbescheid ein Steuerbescheid und der bekannt gegebene Inhalt maßgebend ist. Ein Freis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Abs. 1 S. 2 enthält 5 Fallgruppen, bei denen die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen kann, weil nicht zu beseitigende Unsicherheit über das anzuwendende Recht oder seine Auslegung besteht. Diese 5 Tatbestände sind enumerativ und abschließend geregelt. Vorläufigkeit ist nur zulässig, wenn einer der 5 Tatbestände erfüllt ist. Die Regelungen sind Ausnahmeregelungen von d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 89... / 2.5 Rechtsschutz

Rz. 35 Die Ablehnung einer Beratung bzw. eines Hinweises ist ebenso wie die Ablehnung einer Auskunft ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs [1] anfechtbarer Verwaltungsakt.[2] Vorläufiger Rechtsschutz kann über eine einstweilige Anordnung [3] erlangt werden. Ein Auskunftsanspruch i. S. d. § 89 Abs. 1 S. 2 AO kann – da die Auskunftserteilung als solche keinen Verwaltungsakt da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 10 Rechtsschutz

Rz. 37 Die Ablehnung der Bearbeitung elektronischer Dokumente trotz Zugangseröffnung und gesetzlich bestimmter Funktionsäquivalenz ist ein mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs[1] und ggf. der Verpflichtungsklage[2] anfechtbarer Verwaltungsakt. Die Nichtgewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[3] bei Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 87a Abs. 2 S. 1 AO sowi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 83 Abs. 4, eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, enthält die Regelung für ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerfestsetzungen.[1] Die neue Vorschrift ist nach Art. 97 § 1 Abs. 11 EGAO auf alle bei Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes tritt es am 1.1.2017 in Kraft. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (3. VwVfÄndG) v. 21.8.2002, BGBl I 2002, 3322 wurden die drei Verwaltungsverfahrensordnungen des Bundes[1] mit Wirkung v. 28.8.2002 für elektronische Übermittlungsformen geöffnet. Der Gesetzgeber hat damit die Formvorgaben des Verwaltungsverfahrens den bereits mit dem Gesetz zur Anpassun...mehr

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Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung durch § 56 Satz 2 EStDV

Leitsatz 1. § 56 Satz 2 EStDV verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist, so dass der Anlauf der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt ist. 2. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach §...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für Gründungswillige

Leitsatz Leistungen eines Rechtsanwalts gegenüber Nichterwerbstätigen im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige sind nicht umsatzsteuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 21 UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, i und j EGRL 112/2016 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger, ein Rechtsanwalt, beriet neben seiner Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt im Auftrag...mehr

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Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

Leitsatz 1. Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 ...mehr

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Anforderungen an eine Steuerbefreiung von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags - oder Nachtarbeit

Leitsatz Wurden Zuschläge für Arbeit an den nach § 3b EStG begünstigten Zeiten infolge eines Fehlers bei der Umstellung des EDV - Systems des Arbeitgebers im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht als steuerfrei behandelt, kann die Steuerbefreiung bei Vorlage entsprechender Nachweise im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige arbeitet...mehr

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Anordnung und Erweiterung einer steuerlichen Außenprüfung

Leitsatz Die erstmalige Anordnung sowie die Erweiterung einer Betriebsprüfung ist zulässig, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Sachverhalt Im Streitfall ging es um einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der eine Pferdezucht betrieb, aus der er negative Einkünfte erzielte. Das Finanzamt ordnete eine Betriebsprüfung an, die es nachfo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.1 Gegen die Ermittlungshandlungen

Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können sowohl die Einwendungen geltend gemacht we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen den Zerlegungsbescheid sind der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO und, wenn dieser ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, die Klage zum FG gegeben.[1] Grundsätzlich sind der Stpfl. und die beteiligten Steuerberechtigten i. S. d. § 350 AO beschwert, wenn sie vortragen, in ihren Belangen beeinträchtigt zu sein. Der Stpfl. ist nur dann nicht i. S. d. § 350...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3 Stellung des Beteiligten

Rz. 7 Die Beteiligten sind in jeder Lage des Zerlegungsverfahrens insoweit zu beteiligen, als sie betroffen sind. Das gilt zunächst in den in §§ 187–189 AO geregelten Bereichen. Die beteiligten Steuerberechtigten haben das Akteneinsichtsrecht nach § 187 AO, ihnen ist der Zerlegungsbescheid bekannt zu geben, soweit sie betroffen sind.[1] Auch bei der Änderung der Zerlegung si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Auf das Zuteilungsverfahren sind nach S. 2 die für das Zerlegungsverfahren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Das sind zum einen die eigenen Vorschriften des Zerlegungsverfahrens, die in §§ 185–189 AO zu finden sind, z. B. der Begriff des Beteiligten i. S. d. § 186 AO und ein Teil der Regeln zum Zerlegungsbescheid nach § 188 AO. Darüber hinaus führt die Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts[1] keinen Einspruch und kein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Zuwendungen an kommunale Wählervereinigungen

Leitsatz 1. Spenden an kommunale Wählervereinigungen sind nicht nach § 10b Abs. 2 EStG begünstigt. 2. Die fehlende Begünstigung von Spenden und Beiträgen an kommunale Wählervereinigungen ist verfassungsrechtlich zulässig. Die Chancengleichheit von Parteien und diesen politischen Organisationen auf kommunaler Ebene wird nicht verletzt. Normenkette § 10b Abs. 2, § 34g Satz 1 Nr....mehr

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Zur Kassensturzfähigkeit von Geldeinwurfautomaten; Begründungspflicht für Unsicherheitszuschlags; Markenbild als wesentliche Betriebsgrundlage

Leitsatz 1. Wird eine eingeführte Bezeichnung für einen Betrieb nicht mitverkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden; deshalb ist der Gewinn aus der Veräußerung als laufender Gewinn zu besteuern. 2. Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen. Daher ist bei ihrer ...mehr

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Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von Veräußerungsrenten, Wahlrechtsausübung bei Anfechtung eines gem. § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Bescheids i. R. d. § 351 Abs. 1 AO

Leitsatz Ein steuerliches Wahlrecht kann bis zur Bestandskraft eines nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids erstmalig ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass sich die bei Wahlrechtsausübung ergebende Änderung i. R. d. § 351 Abs. 1 AO hält. Sachverhalt Streitig ist, ob im Einspruchsverfahrens gegen einen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geänderten Bes...mehr

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Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Die Aufrechnung mit einem Erstattungsanspruch kann auch nach einer Insolvenzeröffnung weiterhin zulässig sein. Sachverhalt Der Kläger war ein Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH. Im Dezember 2011 meldete das Finanzamt Forderungen aus Umsatzsteuer zur Insolvenztabelle an. Nachdem diese Forderungen bestritten wurden, erließ das Finanzamt Feststellungsbesche...mehr

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Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?

Leitsatz Der Senat legt dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor: 1. Umfasst der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL den Fahrschulunterricht zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B und C1? 2. Sollte Frage 1 zu bejahen sein: Kann sich die Anerkennung der Klägerin als Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung i.S. von...mehr

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Insolvenzrecht: Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet

Zusammenfassung Auf der Zielgeraden haben Bundestag und Bundesrat die Reform der Insolvenzanfechtung verabschiedet. Durch das Gesetz werden die Risiken der Insolvenz für die Geschäfts-partner kriselnder Unternehmen verringert. Die von der Rechtsprechung formulierten strengen Anforderungen, die Zahlungsfähigkeit der Geschäftspartner zu überprüfen, werden damit korrigiert. Die ...mehr

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Steuerschuld aufgrund Rechnungserteilung

Leitsatz Verweist eine Gutschrift auf einen Vertrag, aus dem sich die Person des Leistenden ergibt, kann diese Bezugnahme der Annahme eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14c Abs. 2 UStG aufgrund einer unzutreffenden Bezeichnung des Leistenden entgegenstehen. Normenkette § 14c UStG, § 14 Abs. 3 UStG a.F., Art. 203 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Der Kläger war ...mehr

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Zuschüsse des Arbeitgebers zur Zusatzkrankenversicherung sind (steuerfreie) Sachbezüge

Leitsatz Das FG Mecklenburg-Vorpommern urteilte, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung seiner Arbeitnehmer zu Sachlohn führen und deshalb unter die 44-EUR-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG gefasst werden können. Das letzte Wort liegt aber beim BFH. Sachverhalt Ein Arbeitgeber bot seinen Arbeitnehmern über einen Mitarbeiteraushang den...mehr

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Veranlagungswahlrecht: Einspruchsbefugnis des Insolvenzverwalters gegen einen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung ergangenen Zusammenveranlagungsbescheid

Leitsatz 1. Der Antrag auf getrennte Veranlagung kann auch zusammen mit einem gegen den nicht bestandskräftigen Zusammenveranlagungsbescheid eingelegten Einspruch gestellt werden. 2. Erzielt der Insolvenzschuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die nach § 35 InsO i.V.m. § 36 Abs. 1 InsO als Neuerwerb zur Insolvenzmasse gehören,...mehr

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Aufrechnung in der Insolvenz

Leitsatz Aufrechnung in der Insolvenz bei Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer. Sachverhalt Der Kläger war der Insolvenzverwalter einer KG. Auf Antrag vom 25.7.2013 wurde zunächst vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der KG angeordnet. Das Insolvenzverfahren wurde am 1.10.2013 eröffnet, und der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die KG verfügte über ein ab...mehr

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Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Leitsatz Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Sachverhalt Die Kläger wurden im Streitjahr 2009 zusammen...mehr

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Zur Qualifikation eines unbewirtschafteten und räumlich nicht zusammen­hängenden kleinen Privatwaldes als Forstbetrieb

Leitsatz 1. Bei einem Forstbetrieb, insbesondere einem sog. aussetzenden Betrieb, ist die Totalgewinnprognose objektbezogen, d.h. generationenübergreifend über den Zeitraum der durchschnittlichen oder bei Erwerb bereits hergestellter Baumbestände verbleibenden Umtriebszeit des darin vorherrschenden Baumbestands zu ermitteln (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung des BFH)....mehr

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Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen

Leitsatz Die Beschränkung der Umsatzsteuerfreiheit für Eingliederungsleistungen gemäß § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG auf die Leistungen von Unternehmern, mit denen eine Vereinbarung nach § 75 SGB XII besteht, ist unionsrechtskonform. Normenkette § 4 Nr. 16 Buchst. h UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. g EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin war als Erzieherin und selbstst...mehr