Fachbeiträge & Kommentare zu Elternunterhalt

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / c) Unterhaltspflichtiges Kind verfügt über kein oder kein ausreichendes eigenes Einkommen

Gelegentlich werden vom Sozialamt übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen ein nicht erwerbstätiges, verheiratetes Kind eines pflegebedürftigen Elternteils geltend gemacht. Hat das unterhaltspflichtige Kind kein oder nur geringes Einkommen, wird versucht, die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit auf andere Weise zu begründen. aa) Familienunterhalt als solcher Da der Anspruch...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / III. Unterhaltsrechtlicher Bedarf des Elternteils

Der Unterhaltsbedarf von Eltern im Ruhestand umfasst den gesamten Lebensbedarf, wie z.B. die Miete für die Wohnung, Ernährung, Bekleidung, Beiträge für die Krankenkasse und Pflegeversicherung (BGH, Urt. v. 19.2.2003 – XII ZR 67/00, FamRZ 2003, 860) und ist i.d.R. im Unterhaltsprozess konkret entsprechend den individuellen Verhältnissen vorzutragen. 1. Maßstab für den Bedarf Da...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / c) Vermögenseinsatz und Rücklagen für die Altersvorsorge

aa) Vor Erreichen der Regelaltersgrenze Der Unterhaltsschuldner braucht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich einer angemessenen Altersvorsorge nicht zu gefährden (BGH FamRZ 2006, 1511 ff.; FamRZ 2004, 1184). Damit ist auch das zu diesem Zweck angesparte Kapital geschützt. Hierbei kann es sich um verschiedene Formen der Vermögensbildung handeln, auch vermietete...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / a) Verwertung von Vermögensgegenständen

Soweit Vermögen vorhanden ist, muss der Unterhaltspflichtige also auch das Kapital verbrauchen und den Vermögensstamm verwerten, es sei denn, dass dies mit einem wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Nachteil verbunden wäre (OLG München FamRZ 2000, 307). Besondere Billigkeitskriterien, wie sie in § 1581 S. 2 BGB für den Ehegattenunterhalt geregelt sind, sind in § 1603 Abs. ...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 4. Erhöhte Leistungsfähigkeit der Kinder durch Schenkungswiderruf

Die Leistungsfähigkeit der elternunterhaltspflichtigen Kinder ist vielfach ein zentraler Prüfungspunkt in Elternunterhaltsfällen. Die Wege, erhöhte Leistungsfähigkeit zu erzielen, sind vielschichtig. Ein Sozialhilfeträger machte nach Erbringen von Sozialleistungen aus übergegangenem Recht einen Anspruch auf Elternunterhalt geltend. In einem Verfahren wurde die Tochter der mi...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / IV. Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils

Nachdem im konkreten Fall festgestellt ist, was zum Unterhaltsbedarf gehört, ist anschließend zu prüfen, ob der Anspruch stellende Elternteil konkret unterhaltsbedürftig ist. Die Bedürftigkeit des Elternteils ist gegeben, wenn er seinen Bedarf nicht durch eigene Einkünfte aus Rente oder auch aus Vermögensanlagen (Zinsen, Dividenden, Mieteinkünfte usw.) decken kann. Im Ergebn...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 6. Einkommen des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes als Einkommensposition ("Schwiegerkinderhaftung")

Unterhaltspflichtig sind nur die eigenen Kinder des Berechtigten. Ein Unterhaltsanspruch gegen die Schwiegerkinder im Rahmen eines Familienunterhalts besteht mangels eines Verwandtschaftsverhältnisses weder direkt noch indirekt (vgl. BGH FamRZ 2004, 443, 445). Grundsätzlich muss also das Einkommen des Ehegatten des Unterhaltsschuldners bei der Prüfung seiner Leistungsfähigke...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / 8. Einsatz von Vermögen des Unterhaltspflichtigen

Die erwachsenen Kinder sind grundsätzlich auch gehalten, ihr Vermögen in wirtschaftlich vertretbarer Weise zur Deckung des Unterhaltsbedarfs ihrer Eltern einzusetzen (vgl. BGH, Urt. v. 7.8.2013 – XII ZB 269/12, FamRZ 2013, 1554; BGH FamRZ 2002, 1698, 1702). Entsprechend ist auch Grundbesitz, aus dem kein Einkommen erzielt wird, zu veräußern. Andererseits ist der Unterhaltssch...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / II. Darlegungs- und Beweislast

Der unterhaltsberechtigte Elternteil trägt die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen seines Anspruchs, also das Verwandtschaftsverhältnis, die Höhe seines Bedarfs und seine Bedürftigkeit einschließlich deren Dauer. Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit geht das Gesetz von dem Grundsatz aus, dass Verwandte nur im Ausnahmefall zur Leistung von Unterhalt au...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 4. Anrechnung von Unterhaltsforderungen gegen den eigenen Ehegatten

Auch an den bedürftigen Elternteil gezahlter Barunterhalt ist Einkommen, denn er tritt an die Stelle sonstiger Erwerbseinkünfte und ist daher in gleicher Weise zu berücksichtigen. Auf den Bedarf sind auch Unterhaltsforderungen des Anspruch stellenden Elternteils gegen seinen getrennt lebenden (§ 1361 BGB) oder geschiedenen Ehegatten (§§ 1569 ff. BGB) anzurechnen (zur Berechn...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / c) Besonderheiten bei der Anrechnung von Wohngeld

Falls der bedürftige Elternteil noch in einer eigenen Wohnung lebt und Wohngeld bezieht, kann eine Anrechnung des Wohngelds in Betracht kommen. Allerdings ist der Anteil des Wohngelds, der dazu dient, erhöhte Wohnkosten auszugleichen, unterhaltsrechtlich nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Wohnkosten sind dann erhöht, wenn sie die den im notwendigen Eigenbedarfssatz de...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / b) Zusätzlicher Bedarf

Dem im Heim lebenden Elternteil steht zudem ein zusätzlicher Barbetrag für die Bedürfnisse des täglichen Lebens zu (BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 150/10, NJW 2013, 301 = FamRZ 2013, 203 m. Anm. Hauß). Dazu gehört auch der nach § 35 SGB XII gezahlte Bar- und der nach § 133a SGB XII gewährte Zusatzbetrag, der Heimbewohnern, die einen Teil der Kosten des Pflegeheims aus eige...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 4. Bedarfserhöhung durch Abschluss einer Pflegeversicherung

Auch Beiträge, die in die Pflegeversicherung gezahlt werden, gehören zum unterhaltsrechtlichen Bedarf. Dies ist die logische Konsequenz aus der BGH-Rechtsprechung, die eine Obliegenheit zum Abschluss einer Pflegeversicherung bejaht (BGH, Beschl. v. 17.6.2015 – XII ZB 458/14, FamRZ 2015, 1594; Borth FamRZ 2015, 1599). Der zu zahlende Beitrag zur Pflegeversicherung gehört dami...mehr

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ZAP 21/2018, Elternunterhal... / a) Synergieeffekt durch das Zusammenleben mit dem "Schwiegerkind"

Bei Zusammenleben mit einem Partner kann eine Ersparnis, die durch gemeinsames Wirtschaften eintritt, berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 9.1.2008 – XII ZR 170/05, NJW 2008, 1373 m. Anm. Born = FamRZ 2008, 594 m. Anm. Borth; v. 17.3.2010 – XII ZR 204/08, FamRZ 2010, 802 m. Anm. Viefhues = NJW 2010, 1665). Bei der Unterhaltsbemessung ist die durch eine gemeinsame Haushaltsfüh...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / a) Pflegeversicherung

Bezogenes Pflegegeld ist ebenfalls unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen des Elternteils. Die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung betragen zzt. gem. §§ 36, 43 SGB XI bei stationärer Pflege: Pflegegrad 1: 125 EUR Pflegegrad 2: 770 EUR Pflegegrad 3: 1.262 EUR Pflegegrad 4: 1.775 EUR Pflegegrad 5: 2.005 EUR Hinweis: Die aktuelle Übersicht über die Leistungen der Pflegeve...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 2. Anrechnung von Vermögen

Der Unterhaltsberechtigte muss vor einer Inanspruchnahme des Verpflichteten zunächst seinen Bedarf auch mit der Verwertung seines Vermögens bestreiten. Soweit Vermögen vorhanden ist, müssen daher nicht nur die Erträge für den Unterhalt, sondern es muss der Vermögensstamm verwertet werden (BVerfG, Urt. v. 3.7.1956 – III C 130/56, NJW 1957, 154; BGH FamRZ 2004, 370, 371 m. Anm...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 1. Anrechenbare Einkünfte des unterhaltsberechtigten Elternteils

Bedarfsdeckend sind sämtliche Einkünfte, also die eigene Rente, sonstige Versorgungsbezüge, Unterhaltsansprüche gegenüber dem vorrangig unterhaltspflichtigen – auch geschiedenen – Ehegatten, Vermögenserträge, Erträge aus Verwertung des Vermögens, Wohnvorteil beim Wohnen im Eigenheim oder bei einem Wohnrecht, Sozialleistungen – soweit sie nicht subsidiär gewährt werden, Wohng...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / 3. Rückgewähransprüche aus Schenkungsrecht

Auch Rückgewähransprüche aus Schenkungsrecht, die Eltern dann geltend machen müssen, wenn sie ihr Vermögen vor Eintritt der Bedürftigkeit an Dritte oder an die Kinder selbst übertragen haben, gehören zum Vermögen. Dann steht ihnen ein Rückforderungsanspruch wegen Notbedarfs gegen den Beschenkten unter den Voraussetzungen des § 528 BGB zu (vgl. BGH, Urt. v. 20.5.2003 – X ZR 2...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / 1. Zusätzliche Altersvorsorge

Auch beim Elternunterhalt kann der Unterhaltspflichtige tatsächliche Aufwendungen für seine zusätzliche Altersversorgung i.H.v. 5 % seines Jahresbruttoeinkommens geltend machen (s.o.).mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 1. Leistungsfähigkeit verheirateter Kinder

Der BGH (FamRZ 2019, 885 = NJW 2019, 1439) hat die von ihm entwickelten Grundsätze zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit von verheirateten Kindern für den Elternunterhalt, wenn der seinen Eltern Unterhaltspflichtige über höhere Einkommen verfügt als sein Ehegatte (vgl. BGH FamRZ 2010, 1535; 2014, 538), bestätigt und betont, dass diese Grundsätze auch dann gelten, wenn beide ...mehr

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ZAP 20/2018, Elternunterhal... / a) Heimkosten

Lebt der unterhaltsbedürftige Elternteil im Pflegeheim, ist eine konkrete Bedarfsbestimmung vorzunehmen und als deren Grundlage die Notwendigkeit der Heimunterbringung darzulegen. Die Notwendigkeit der Unterbringung in einem Heim ist immer dann gegeben, wenn dem alten Menschen die Selbstversorgung in einer eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist (OLG Oldenburg FamRZ 2010, 991...mehr

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FF 07+08/2024, Bedeutsame E... / 1. Angemessener Selbstbehalt nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 10.12.2019 hat – ohne Änderungen der Vorschriften zum Verwandtenunterhalt – den Übergang des Anspruchs auf Elternunterhalt nach den §§ 1601 ff. BGB auf den Träger der Sozialhilfe und damit den Unterhaltsregress neu geregelt. Er findet nunmehr nur noch dann statt, wenn das Einkommen des nach § 1601 BGB unterhaltspflichtigen Kindes die Jah...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 2. Wohnvorteil beim Ehegattenunterhalt

Der BGH[70] hat zum Elternunterhalt entschieden, dass neben den Zinsen die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abziehbar sind, ohne dass dies seine Befugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert. Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögensbildung zulasten de...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / 2. Bildung allgemeiner Rücklagen

Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, in welcher Weise die Bildung von Rücklagen durch den Unterhaltspflichtigen akzeptiert werden kann. Beim Unterhalt gegenüber Kindern und Ehegatten gilt der Grundsatz, dass Zahlungen zur Vermögensbildung nicht abgezogen werden können. Dies kann aber beim Elternunterhalt nicht so pauschal gelten. Denn auch der Unterhaltspflichtige ...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 1. Bedarf bei Heimunterbringung

Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts (angemessener Unterhalt) nach der Lebensstellung des Bedürftigen.[84] Der Unterhaltsbedarf eines pflegebedürftigen Elternteils wird grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim bestimmt und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürfti...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / a) Wohnvorteil beim Verpflichteten

Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten sind auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2015, 1172) ist der Wohnwert nicht mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, sondern auf der Grundlage der unter den gegebenen Verhältnissen e...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / 3. Zusätzliche Aufwendungen

Trägt das unterhaltspflichtige Kind für den im Heim wohnenden unterhaltsberechtigten Elternteil aus freien Stücken zusätzliche Aufwendungen wie Radiogebühren, Geschenke für Pflegepersonal, Wäschepflege, ergänzende Nahrung, Lesestoff, Kosmetika usw., so mindern diese Ausgaben das zur Verfügung stehende Einkommen, auch wenn es sich um Sonderbedarf handelt (OLG Hamm, Urt. v. 2....mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / b) Leistungsfähigkeit bei Kindesbetreuung

Eine Entscheidung des BGH (FamRZ 2017, 713 m. Anm. Maaß = MDR 2017, 522 = FamRB 2017, 167 m. Hinw. Hauß = FuR 2017, 325 m. Bearb. Soyka) zur Berücksichtigung der vom erwerbstätigen, seine minderjährigen Kinder betreuenden Unterhaltspflichtigen erbrachten Betreuungs- und Versorgungsleistungen bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit zum Elternunterhalt überrascht, und ihre ...mehr

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ZAP 14/2019, Die Leistungsf... / XI. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen

Altersvorsorgeaufwendungen können steuerlich abgesetzt werden, führen also zu einem höheren Nettoeinkommen. Bei der Unterhaltsberechnung werden aber nur Abzüge für eine zusätzliche die Altersvorsorge i.H.v. 4 % des letzten Jahresbruttoeinkommens (beim Elternunterhalt 5 %) anerkannt. Die sich aus der steuerlichen Abzugsfähigkeit höherer Altersvorsorgeaufwendungen erwachsenen S...mehr

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ZAP 6/2015, Rechtsprechungs... / 1. Familienunterhalt

Als Zahlungsanspruch ist § 1360 BGB von geringer Bedeutung, anders jedoch wenn Dritte Unterhaltsforderungen gegen einen der Ehegatten geltend machen. Viefhues (FuR 2014, 678) erläutert anschaulich mit Beispielen "Die Bedeutung des Familienunterhalts in der unterhaltsrechtlichen Praxis".mehr

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ZAP 7/2020, Die Bedeutung d... / Zusammenfassung

Mit dem zum 1.1.2020 in Kraft getretenen "Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe vom 10.12.2019" (Angehörigen-Entlastungsgesetz, BGBl. I 2019, S. 2135) – einem sozialpolitischen Reformgesetz – hat der Gesetzgeber eine Reihe von Problemen geregelt, die Bedeutung für den Elternunterhalt haben.mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 3. Wohnvorteil

Die Nutzung einer eigenen Immobilie ist nach allgemeiner Auffassung als Wohnvorteil unterhaltsrechtlich auch beim Kindesunterhalt relevant. Bei der Ermittlung des Wohnvorteils einer finanzierten Immobilie sind Zins- und Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwertes zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 2017, 519 betr. Elternunterhalt). a) Mindestunterhalt In Übereinstimmung mit...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / bb) Anwendung auch auf den Ehegattenunterhalt

Die Überlegungen des BGH in seiner Entscheidung zum Elternunterhalt lassen sich auf andere Unterhaltsverhältnisse und speziell auf den Ehegattenunterhalt übertragen (Finke FF 2019, 2; Borth FamRZ 2019, 160; ders. FamRZ 2017, 682; Norpoth NZFam 2017, 307). So führt der BGH aus, dass es hinsichtlich der vom Unterhaltspflichtigen erbrachten Tilgungsleistungen an einer Vermögensb...mehr

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ZAP 1/2020, Basiswissen 1: ... / 3. Abzugspositionen bei der Einkommensberechnung

Maßstab ist das sog. bereinigte Nettoeinkommen. Abzuziehen sind daher die gesetzlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht) sowie der Solidaritätszuschlag. Ebenso sind die gesetzlichen Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung) abzuziehen. Aufwendungen für die private Krankenzusa...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 3. Darlegungs- und Beweislast für Bedarf und Bedürftigkeit

Der Unterhaltsberechtigte ist für seinen Unterhaltsbedarf darlegungs- und beweispflichtig. Im Fall eines Heimaufenthalts besteht dieser grundsätzlich in den für den Aufenthalt anfallenden Kosten. Der Unterhaltsberechtigte kann darlegen, dass sich das von ihm gewählte Heim noch im unteren Preissegment befindet und die Auswahl deswegen dem Unterhaltspflichtigen zumutbar ist. St...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 6.3 Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.), Der Unterhaltsprozess. Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen, 7. Aufl. 2021, Luchterhand, 1.892 S., 139 EUR

1.892 Seiten geballtes Recht bietet die jetzt erschienene Neuauflage dieses von Schürmann und Menne herausgegebenen Standardwerks. Den wesentlichen Teil des Buchs nimmt das materielle Unterhaltsrecht ein, wobei der von Frank, Menne und Schürmann bearbeitete Ehegattenunterhalt wiederum Schwerpunkt ist. Selbstverständlich wird auch der Kindesunterhalt umfassend dargestellt (be...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / 3. Wohnwert in den einzelnen Unterhaltsverhältnissen

Nutzt der unterhaltspflichtige Ehegatte die Wohnung, führt der anzurechnende Wohnwert zu einer Erhöhung seines Einkommens. Beim Berechtigten kann bei Nutzung der eigenen Wohnung von einer Naturaldeckung des Wohnbedarfs ausgegangen werden, so dass sich seine Bedürftigkeit verringert. Beim Kindesunterhalt ist das mietfreie Wohnen nur dann einkommenserhöhend zu berücksichtigen, ...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / aa) Abzug der Kosten vom Einkommen

Wenn die in Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts anfallenden Kosten (ganz oder teilweise) als Abzugsposten beim unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen berücksichtigt werden (OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.10.2012 – 10 UF 10/12, FamFR 2012, 535; OLG Schleswig, Urt. v. 5.9.2005 – 15 UF 63/05, OLGR Schleswig 2005, 695-696; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.5....mehr

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ZAP 1/2020, Basiswissen 1: ... / II. Die gesetzlichen Unterhaltsansprüche

Der Unterhalt eines Kindes ergibt sich aus den §§ 1602 ff. BGB. Der getrenntlebende Ehegatte kann nach § 1361 BGB Trennungsunterhalt verlangen. Nach Rechtskraft der Scheidung stehen dem geschiedenen Ehegatten die folgenden Unterhaltsansprüche zur Verfügung: Kindesbetreuungsunterhalt (§ 1570 BGB); Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB); Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB); Unterhal...mehr

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ZAP 8/2020, / 4.3 Schnitzler (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht, 5. überarb. und erweiterte Aufl. 2020, C.H. Beck, 1.959 S., 179 EUR

Es hat lange gedauert, aber nach 5 Jahren ist die Neuauflage des bewährten Münchener Anwaltshandbuchs Familienrecht erschienen. Die einzelnen Abschnitte des Werkes sind verfasst von einer hochkarätigen Mischung praxiserfahrener Autorinnen und Autoren aus Justiz, Anwaltschaft, Notariat und Sachverständigen. Behandelt wird die gesamte Palette des Familienrechts. Beginnend mit ...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 2. Bedürftigkeit der Eltern

Bedürftige Eltern haben vorrangig und in Gänze vorhandenes, in zumutbarer Weise verwertbares Vermögen zur Minderung ihrer Bedürftigkeit einzusetzen. Ein Rückzahlungsanspruch aus § 528 Abs. 1 BGB gehört grundsätzlich zum einzusetzenden Vermögen des unterhaltsbedürftigen Elternteils.[88] Dies gilt auch für den Fall einer gemischten Schenkung. Objektiv muss der Wert der an den ...mehr

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ZAP 19/2019, Die Leistungsf... / a) Angemessene Höhe der Aufwendungen

Der Unterhaltspflichtige darf aber auch Vorsorge für sein eigenes Alter treffen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung sind deshalb abzugsfähig. Hier wird ein Anteil von ca. 20 % des Bruttoeinkommens für die Altersversorgung akzeptiert (BGH NJW 2003, 1660 [BGH, Urt. v. 19.2.2003 – XII ZR 67/00]). Es sind jedo...mehr

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ZAP 24/2019, Anwaltsmagazin / 2 Bundesrat billigt zahlreiche Gesetze

In seiner vorletzten Sitzung vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat am 29.11.2019 noch zahlreiche Gesetzesvorhaben gebilligt, einige aber auch an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Insgesamt 30 Gesetze aus dem Bundestag erhielten die Zustimmung der Länder, angehalten wurde allerdings der gesamte steuerrechtliche Teil des sog. Klimapakets. Ohne Beanstandung passierten hing...mehr

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ZAP 21/2022, Der Unterhalt ... / bb) Anspruch auf Taschengeld

Der Anspruch auf Taschengeld ist Bestandteil des Familienunterhalts nach den §§ 1360, 1360a BGB und ist gerichtet auf einen Geldbetrag, der dem Ehegatten die Befriedigung seiner persönlichen Bedürfnisse nach eigenem Gutdünken und freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten ermöglichen soll. Es dient daher zunächst dem Zweck, die notwendigen Bedürfnisse ...mehr

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Berlin, Unterhaltsleitlinie... / 1.4 Weitere Unterhaltsansprüche

18. Ansprüche aus § 1615 l BGB Der Bedarf nach § 1615l BGB bemisst sich nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils. Er beträgt mindestens 880 EUR. Ist die Mutter verheiratet oder geschieden, ergibt sich ihr Bedarf aus den ehelichen Lebensverhältnissen. Bezüglich der Erwerbsobliegenheit und der Dauer des Anspruchs gilt Nr. 17.1. entsprechend. 19. Elternunterhalt Beim Bed...mehr

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ZAP 10/2019, Leistungsfähig... / a) Bisherige Rechtsprechung

Die Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen auf Darlehen, die mit der Immobilie verbunden sind, wurden nur beim angemessenen Wohnvorteil anerkannt. In diesem Fall werden regelmäßig gezahlte Raten auf einen Kredit für die Ehewohnung während der gesamten Trennungszeit in voller Höhe – also neben dem Zins ebenfalls die Tilgung – und dies nicht nur beschränkt auf die Höhe des ang...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Schwab/Ernst, Handbuch Scheidungsrecht, 8. Aufl. 2019, C.H.Beck, 2162 S., 169 EUR

Die in der 8. Auflage erfolgte Überarbeitung des bewährten Handbuchs Scheidungsrecht bietet das "Rundum-sorglos-Paket" für die familienrechtliche Kanzlei ebenso wie für den Richterarbeitsplatz. Behandelt werden in den einzelnen Kapiteln das Verfahren der Familiengerichte, die Ehescheidung, die elterliche Sorge und der Umgang, der Unterhalt, der Versorgungsausgleich, der Zuge...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 2. Einsetzbares Vermögen des Pflichtigen/Rückforderungsanspruch einer verschenkten Immobilie

In zwei Entscheidungen hat sich der BGH (FamRZ 2019, 698 = NJW 2019, 1074 = FuR 2019, 341 bearb. v. Soyka = FamRB 2019, 212 m. Hinw. Thormeyer und FamRZ 2019, 701 m. Anm. Seiler = FamRB 2019, 176 m. Hinw. Hauß) mit der Frage befasst, inwieweit sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen durch den Rückforderungsanspruch eines Geschenkes erhöht. Ein Rückforderungsans...mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 5. Haftung von Geschwisterkindern

Geschwisterkinder haften für den Unterhalt ihrer Eltern als Teilschuldner gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB, nicht als Gesamtschuldner. Hat ein Kind im Interesse der Mutter deren Pflegekosten bestritten, für die es eine Bürgschaft übernommen hatte und aus der es in Anspruch genommen wurde, so bestehen keine Erstattungsansprüche unter den Geschwistern.[96]mehr

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FF 7+8/2019, Bedeutsame Ent... / 6. Ausschluss des Anspruchsübergangs nach § 94 SGB XII

Ansprüche gegen einen gemäß Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen nach § 94 Abs. 1 und 2 SGB XII gehen nicht über, soweit der Übergang des Anspruchs eine unbillige Härte bedeuten würde, § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII. Unter welchen Voraussetzungen ein Anspruchsübergang wegen unbilliger Härte ausgeschlossen ist, beurteilt sich nach öffentlich-rechtlichen Kriterien. Entscheidend...mehr