Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.1 Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für die Beitragstragung von versicherungspflichtigen Beschäftigten sind für die Krankenversicherung § 249 Abs. 1 SGB V, für die Pflegeversicherung § 58 Abs. 1 SGB XI und für die Arbeitslosenversicherung § 346 Abs. 1 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO, § 112 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a AVG und § 130 Abs. 6RKG (zur Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.2 Glaubhaftmachung des Arbeitsentgelts (Abs. 4)

Rz. 18 Für Arbeitsentgelte in Franken in der Zeit vom 1.1.1948 bis zum 31.8.1957 (Angestelltenversicherung) oder vom 1.1.1949 bis zum 31.8.1957 (Arbeiterrentenversicherung) gilt folgende Regelung (Abs. 4): Kann ein höheres Arbeitsentgelt glaubhaft gemacht werden als das, von dem seinerzeit Beiträge gezahlt wurden, richten sich die Entgeltpunkte nach dem um 10 % erhöhten nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkommen des Arbeitnehmers zu finanzieren. § 23b Abs. 2 SGB IV...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen. Der Gesetzgeber hat insoweit mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz auch das "...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1 Grundsätze der Rentenberechnung

1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Grundsätze der Rentenberechnung 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6 Sondermeldung beitragspflichtiger Einnahme bei Rentenantragstellung (Abs. 4)

2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1) Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.9 Mehrfachbeschäftigte

Rz. 28 Entgeltpunkte für Beiträge von sog. Mehrfachbeschäftigten (Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Kalendermonats) sind aus jeder der Beitragsbemessungsgrundlagen zu ermitteln (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.17).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.2 Kinderberücksichtigungszeiten

Rz. 65 Berücksichtigungszeiten kommen für Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen 10. Lebensjahr in Betracht (vgl. hierzu Komm. zu § 57).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.2 Formel

Rz. 19 Es gilt die Formel nach Abs. 1 Satz 1: Entgeltpunkte = Beitragsbemessungsgrundlage: Durchschnittsentgelt (für dasselbe Kalenderjahr). Zur Ermittlung der EP ist die Beitragsbemessungsgrundlage jeweils durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr zu teilen.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5 Zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten (Abs. 3a)

Rz. 61 Abs. 3a sieht unter der Voraussetzung, dass mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sind, zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksichtigungszeiten und für Zeiten der Pflege eines Kindes ab 1.1.1992 vor. 2.5.1 Zusätzliche Entgeltpunkte bei Kindererziehung oder Pflege (Satz 1) Rz. 62 Zusätzliche Entgeltpunkte nach dieser Vorschrift werden ermittelt od...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4 Beiträge aus Wertguthaben (Abs. 3)

2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1) Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkom...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2 Arbeitsentgelt aus aufgelöstem Wertguthaben (Abs. 1a)

2.2.1 Hochwertung mit dem Umrechnungswert der Anlage 10 (Satz 1) Rz. 25 Für Arbeitsentgelt im Beitrittsgebiet aus im Rahmen von § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelöstem Wertguthaben gilt: Die Beitragsbemessungsgrundlage ist zu ermitteln, indem das Arbeitsentgelt mit dem Wert aus Anl. 10 des Kalenderjahres "hochgewertet" wird, dem das Arbeitsentgelt melderechtlich zugeordn...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1)

Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche Mark. Diese Beitragsbemessungsgrundlage ist durch das Dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/4...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 24 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 3474) mit Wirkung zum 1.1.2013 neu in das Gesetz eingefügt und regelt die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773 S. 14 f.). Die ursprüngli...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ebenfalls zum 1.1.1992 in Abs. 2 um den letzten Halbsatz ergänzt. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.18 Freiwillige Beiträge und Pflichtbeiträge

Rz. 36 Freiwillige Beiträge vor 1957 neben Pflichtbeiträgen oder weiteren freiwilligen Beiträgen erhalten den vollen Wert an Entgeltpunkten aus Anl. 3 zum SGB VI (Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen), unabhängig von einer möglichen Begrenzung der Pflichtbeiträge auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.2 Gutschrift von Entgeltpunkten – Zusammentreffensregelung (Buchst. b)

Rz. 78 Abs. 3a Buchst. b sieht eine Gutschrift zusätzlicher Entgeltpunkte – je Kalendermonat 0,0278 – für die Fälle vor, in denen Kinderberücksichtigungs- und Kinderpflegezeiten für ein Kind mit entsprechenden Zeiten für ein weiteres Kind zusammenfallen. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu (BT-Drs. 14/4595 S. 48): "Damit wird insbesondere der Situation derjenigen Rechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.5 Geringfügige nicht versicherungspflichtige Beschäftigung

Rz. 22 Für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung werden keine Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß §§ 70 Abs. 1, 256a Abs. 1, sondern Zuschläge an Entgeltpunkten nach den §§ 76b, 264b ermittelt. Der Gesetzgeber hat insoweit die Regelung über die Versicherungsfreiheit bei Beschäftigten nach § 8 SGB IV in § 5 Abs. 2 ab dem 1.1.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 § 70 hat zunächst die Funktion einer Umsetzungsnorm, der in § 63 Abs. 1 und Abs. 2 niedergelegten Grundsätze (vgl. Komm. zu 63). Sinn des § 70 ist daher insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen und das Lebensleistungsprinzip real in der Rente und dessen Rangwert zu spiegeln. Das im Rentenrecht herrschende Äquivalenzprinzip ergibt sich aus § 63 Abs. 1. Das...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.7 Rundung der Entgeltpunkte

Rz. 24 Die Berechnungsgrundsätze ergeben sich aus §§ 121 bis 124. Die Arbeitsentgelte bzw. Beitragsbemessungsgrundlagen werden centgenau berücksichtigt; die Berechnungen werden nach § 121 Abs. 1 auf 4 Dezimalstellen durchgeführt; nach § 121 Abs. 2 wird die letzte Dezimalstelle nur dann um 1 erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergeben würd...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.1.2001 durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983). Ein neuer Abs. 3 ist eingefügt worden; ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 3a wurde in die Vorschrift eingefügt; ab 1.1.2008 durch Art...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4.2 Fiktion (Satz 2)

Rz. 60 Die so ermittelten zusätzlichen Entgeltpunkte gelten als Entgeltpunkte für vollwertige Pflichtbeiträge nach dem 31.12.1991 und haben damit unmittelbar Einfluss auf die Gesamtleistungsbewertung (vgl. § 54 Abs. 2, § 71). Dadurch wird sichergestellt, dass Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt im Rahmen von § 262 nicht zu ermitteln sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.12 Menschen mit Behinderungen

Rz. 30 Bei Menschen mit Behinderungen ist zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen nach § 162 Nr. 2 das Arbeitsentgelt mindestens in Höhe von 80 % der monatlichen Bezugsgröße als Beitragsbemessungsgrundlage heranzuziehen (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.9).mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.2 Entgeltpunkte aus Lohn-, Beitrags- und Gehaltsklassen (Abs. 2)

2.2.1 Entgeltpunkte aus Beiträgen zur Arbeiterrentenversicherung und zur Angestelltenversicherung ab Dezember 1923 (Satz 1) Rz. 8 Beiträge vorn 31.12.1923 bis zum 3.3.1935 (Arbeiterrentenversicherung) und vom 1.1.1924 bis zum 28.2.1935 (Angestelltenversicherung) werden nach der in Abs. 2 genannten ÜberleitungsVO für das Saarland umgestellt und danach mit den Werten der Anl. 3...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen wurde mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 ergänzt, Abs. 1a eingefügt und Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.10 Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone (Abs. 10) – aufgehoben zum 1.10.2022

Rz. 18 Abs. 10 ist mit Wirkung zum 1.10.2022 weggefallen, da der Übergangsbereich seit dem 1.10.2022 für alle Zweige der Sozialversicherung in § 20 Abs. 2 SGB IV geregelt ist. Für Beschäftigte bis zum oberen Grenzbetrag vgl. § 20 Abs. 2a SGB IV (vgl. hier Rz. 15a).mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3 Höheres Arbeitsentgelt (Abs. 3 und 4)

Rz. 15 Die im Saarland geltende Beitragspflichtgrenze (Plafond) lag unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze des übrigen Bundesgebietes. Sinn der Regelungen der Abs. 3 und 4 liegt daher in ihrer Ausgleichsfunktion (vgl. zu der im Saarland geltenden Beitragspflichtgrenze die Tabelle in GRA der DRV zu § 258 SGB VI, Stand: 16.2.2016, Abschn. 4.1). Ab 1.9.1957 galt im Bundesgebiet...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.1 Behinderte Menschen in Werkstätten u.Ä. (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 24 Parallelvorschrift ist in der Krankenversicherung § 251 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI in der Pflegeversicherung entsprechend gilt. Eine Sondervorschrift im SGB II existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 9 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) und § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO und § 112 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.20 Für-Prinzip

Rz. 38 Beiträge erhalten – die günstigeren – Entgeltpunkte des Jahres, für das sie entrichtet und nicht in dem sie gezahlt wurden (sog. Für-Prinzip). Das ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1 und bezieht sich zunächst einmal auf die aktuelle Beitragsentrichtung innerhalb der üblichen Nachentrichtungsfristen (vgl. § 197 bzw. jeweilige frühere Vorschrift).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.15 Übergangsgebührnis

Rz. 33 Ab 1.1.2021 werden auch ehemalige Soldaten auf Zeit nach § 3 Satz 1 Nr. 2b SGB VI versicherungspflichtig, die nach einer Dienstzeit von mindestens 4 Jahren Übergangsgebührnisse nach § 11 SVG (Soldatenversorgungsgesetz) erhalten (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.16).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.1 Grundbewertung

Rz. 6 Die Grundbewertung dient der Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten. Zur Ermittlung des Dividenden wird nach § 72 Abs. 1 die Summe aller Entgeltpunkte für Beitrags- und Berücksichtigungszeiten gebildet; das stellt die Gesamtleistung dar. Der Divisor wird ermittelt durch den Zeitraum, in dem Beitragsentrichtung möglich war; belegungsfähiger Zeitraum § 72...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.3 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung

Rz. 9 Abschließend bestimmt die Regelung über die begrenzte Gesamtleistungsbewertung i. S. d. § 74 für bestimmte Anrechnungszeiten (zu den einzelnen Anrechnungszeiten vgl. § 58) – erfasst werden von § 74 Satz 1 Zeiten einer beruflichen Ausbildung, Fachschulausbildung oder Zeiten der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme – eine Begrenzung des sich aus der G...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.1 Grundsatz

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Für-Prinzip fest, d...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.3 Beitragsbemessungsgrundlage

Rz. 20 Bei den Pflichtversicherten bestimmen sich die maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlagen nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Was beitragspflichtige Einnahmen sind, bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit der Beitragsentrichtung galt. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift gilt für die Ermittlung der Entgeltpunkte solcher Zeiten, für die Beiträge im Lohnabzugsverfahren. Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.2 Beitragsrente und Gesamtleistungsbewertung (= Beitragsdichtemodell)

Rz. 3 Die Bewertung der Beitragsrente nach § 70 Abs. 1 erfolgt dabei nach dem in § 63 Abs. 1 niedergelegten Äquivalenzprinzip; dem Grundprinzip der Lebensleistung (vgl. insoweit auch die Komm. zu § 63). Rz. 4 Die Gesamtleistungsbewertung gibt in § 71 Abs. 1 Satz 1 bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten das sog. Beitragsdichtemodell vor, das ebenfalls bereits durch die Grunds...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.19 Markenverfahren

Rz. 37 Die Beitragsbemessungsgrundlage der ab 1977 bargeldlos entrichteten freiwilligen und Pflichtbeiträge (bis 1976 galt das sog. Markenverfahren) errechnet sich wie folgt: Praxis-Beispiel Freiwillige Beiträge für 2020 i. H. v. 1.004,40 EUR (12 × Mindestbeitrag von 83,70 EUR) Beitragssatz für 2020 : 18,6 (vgl. § 158)mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.17 Bezug von Sozialleistungen

Rz. 35 Bei Bezug von Sozialleistungen, also bei Personen, die Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld oder Krankengeld der sozialen Entschädigung beziehen, bestimmt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte nach der für die Sozialleistung maßgebenden Beitragsbemessungsgrundlage; § 166 Abs. 1 Nr. 2 (GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.13).mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.21 In-Prinzip bei Sondernachzahlungen

Rz. 39 Die Vorschrift gilt darüber hinaus aber auch für einige Sondernachzahlungen, für die ansonsten grundsätzlich vom ungünstigeren In-Prinzip auszugehen ist (vgl. Komm. zu § 70 Abs. 5 sowie § 256 Abs. 6 Satz 2). Nach dem Für-Prinzip sind zu bewerten: die Nachentrichtungen nach früherem, bis 1991 geltenden Recht, insbesondere nach Art. 2 § 27 AnVNG/Art. 2 § 28 ArVNG (bei Heir...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Refo...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3 Bewertungsmodelle und deren Sinn

Rz. 5 Der Einfluss beitragsfreier Zeiten auf die Höhe der Rente wird durch die Gesamtleistungsbewertung nach § 71 i. V. m. §§ 72 bis 74 ermittelt. Dabei ergibt sich die Ermittlung der Entgeltpunkte durch die Gesamtleistungsbewertung in drei Schritten: Ermittlung der Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten durch die Grundbewertung nach § 72 Ermittlung der Gewährung eines Zuschla...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.2.1 Gutschrift von Entgeltpunkten – Hälfteregelung und Höchstbegrenzung (Buchst. a)

Rz. 76 Sie betragen die Hälfte der auf diese Beiträge entfallenden Entgeltpunkte, höchstens jedoch 0,0278 Entgeltpunkte pro Kalendermonat (Abs. 3a Buchst. a). Dies entspricht einer Erhöhung der Pflichtbeiträge auf 100 % des Durchschnittseinkommens. Die Summe sämtlicher Entgeltpunkte ist ggf. auf den Monatswert von 0,0833 zu begrenzen. Für Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.3.2 Vergleichsbewertung

Rz. 8 Die zentrale Funktion der (komplizierten) Vergleichsbewertung liegt daher in der besonderen Berücksichtigung und Bewertung der beitragsgeminderten Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten sind aufgrund des verbrieften Eigentumsrechts nach Art. 14 GG wenigstens so zu bewerten wie beitragsfreie Zeiten (vgl. Vorlagebeschluss des BSG v. 16.12.1999, B 4 RA 11/99 R; vgl. auch Ficht...mehr